Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tschechien / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Türkei / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit einer von den USA versorgungshalber gewährten Invaliditätsentschädigung

1. Das in § 3 Nr. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) enthaltene Tatbestandsmerkmal aus öffentlichen Mitteln ist nicht auf inländische Mittel beschränkt, sondern erfasst auch ausländische Mittel. 2. Eine Invaliditätsentschädigung, die ein ehemaliger Angehöriger der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika für eine im Dienst erlittene Beschädigung erhält, ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vereinigtes Königreich / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2020 geschieht dies im Rahmen einer Antragsveranlagung, wenn deren Voraussetzungen vorliegen,[3] andernfalls durch einen gesonderten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Türkei / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist[3], geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[4] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt.[5] Der Antrag a...mehr

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Slowenien / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Dies geschieht im Rahmen einer Pflichtveranlagung[3] oder einer Antragsveranlagung, wenn deren Voraussetzungen vorliegen.[4] Andernfalls geschieht dies durch einen gesonderten Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowenien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.2.1 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

Rz. 3 Die Vorschrift des § 9 KStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaften. Sowohl § 9 KStG als auch § 10 KStG ergänzen die Kernvorschrift des § 8 KStG zur Ermittlung des Einkommens. Sie unterscheiden sich zwar durch ihre Überschriften (abziehbare Aufwendungen – nichtabziehbare Aufwendungen), nicht aber in ihrem ma...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / Zusammenfassung

Überblick Hat der Erblasser ausländisches Vermögen hinterlassen, wird der Erbe bei unbeschränkter Steuerpflicht regelmäßig auch im Ausland zur Erbschaftsteuer herangezogen. Im Ergebnis tritt eine Doppelbesteuerung ein. Mit der Anrechnungsvorschrift des § 21 ErbStG soll die doppelte Belastung vermieden werden, indem der Erbe die gezahlte ausländische Steuer bei der deutschen E...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 1. Allgemeines

Die Vorschrift des § 21 ErbStG findet für die ausländische Erbschaftsteuer wie auch für die ausländische Schenkungsteuer gleichermaßen Anwendung (§ 1 Abs. 2 ErbStG).[1] Bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft ist die Anrechnung der durch den Vorerben gezahlten ausländischen Erbschaftsteuer beim Nacherben nicht möglich.[2] Hinzuweisen sei hier auf das Urteil des BFH v. 19.6.201...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 2.4 Keine Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens

Eine Anrechnung nach § 21 ErbStG ist nicht vorzunehmen, sofern die Vorschriften eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden sind. Eine Aufstellung, mit welchen Staaten am 1.1.2018 ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, enthält H E 2.1 ErbStH 2019; (zum Stand der Doppelbesteuerungsabkommen zum 1.1.2023.[1]mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 4. Abgrenzung Arcomet vs. Stellantis – Konsequenzen für die Vertragsgestaltung

Die beiden Verfahren verdeutlichen zwei grundlegend unterschiedliche Modelle der konzerninternen Leistungsverrechnung und deren jeweilige mehrwertsteuerrechtliche Konsequenzen.[82] Im Arcomet-Modell wird eine konzerninterne Dienstleistung gegen eine auf Basis der TNMM ermittelte Vergütung erbracht – dies führt nach der EuGH-Rechtsprechung zu einem entgeltlichen Leistungsaust...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
EU-Kommission legt Vorschlag für EU Inc. vor

Zusammenfassung Im März hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für die EU Inc. vorgelegt. Nachstehend geben wir einen Überblick über die aktuelle Initiative und skizzieren, wie sich der neue Rechtsrahmen rechtlich und steuerlich darstellen könnte. Als EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Konzept einer neuen europäischen Unternehmensform namens "EU Inc." auf dem d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf GewSt

Eine Doppelbesteuerung im rechtlichen Sinne liegt vor, wenn eine Dividende einer US-amerikanischen Tochtergesellschaft, von der in den USA Quellensteuer einbehalten wurde, in den Gewerbeertrag der empfangenden inländischen Muttergesellschaft einbezogen wird. In diesem Fall erheben Deutschland und die USA von demselben Steuerpflichtigen für denselben Steuergegenstand (Steuero...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Unzumutbarkeit der Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen i. S. d. Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010

Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung im Sinne des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 liegt vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach arbeitsbezogenen Besonderheiten, und kann nicht allein anhand pauschaler Kriterien, insbesondere...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Vermeidung der Doppelbesteuerung in Fällen der ­Steueranrechnung

Rz. 56 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Ist in einem DBA vorgesehen, dass beide Vertragsstaaten den Arbeitslohn besteuern können, die Steuer des anderen Vertragsstaats aber bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern angerechnet wird (> Doppelbesteuerung Rz 326 ff), wird der ArbN an sich zunächst einmal doppelt belastet. Um diese sich aus Verfahrensgründen ergebende Härte zu mildern, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweden

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das Königreich Schweden (Hauptstadt: Stockholm; Amtssprache [vornehmlich]: Schwedisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der skandinavischen Halbinsel mit Landgrenzen zu > Norwegen im Westen und > Finnland im Nordosten. Außerdem besteht eine direkte Landverbindung zu > Dänemark. Schweden gehört zur > Europäische Union, verwendet jedoch nicht...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Normzweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Beim unentgeltlichen Übergang von ausländischem Vermögen kann der Erwerb dieses Vermögens der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sowohl nach deutschem als auch nach ausländischem Steuerrecht unterliegen (s. § 2 ErbStG Rz. 221 f.). Eine solche Doppelbesteuerung kann durch bilaterale oder unilaterale Maßnahmen vermieden bzw. abgemildert werden. Auf dem Gebiet ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 15 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Bescheinigung enthält nur Daten für den Beschäftigungszeitraum im eigenen Unternehmen. Das ist besonders zu beachten, wenn der ArbN im Laufe des Kalenderjahres eingestellt wird. Hat ein anderer ArbG für die Vorarbeitszeit der FinVerw bereits Daten elektronisch übermittelt, dürfen diese nicht in das eigene > Lohnkonto übertragen werde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 41. Gesetz zur Änderung des EStG, des KStG und anderer Gesetze (sog Artikelgesetz) vom 20.08.1980, BStBl I 80, 589

Rn. 49 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Dieses Gesetz enthält zunächst einige Änderungen, die die Gewinnermittlung berühren. Zunächst wird § 5 Abs 3 S 2 EStG dahingehend ergänzt, daß als Aufwand behandelte Umsatzsteuern auf Anzahlungen zu aktivieren sind. § 7a Abs 6 EStG wird aufgehoben, da § 15a EStG die Verlustberücksichtigung einschränkt. Diese Vorschrift enthält ein Verlustausg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grenzen der Regelung

Rz. 7 [Autor/Stand] Trotz der aufgrund des fehlenden DBA-Netzes (Rz. 1) hohen Bedeutung ist § 21 ErbStG weit davon entfernt, eine Doppelbesteuerung in allen Fällen zu vermeiden.[2] Die Regelung gilt nur bei unbeschränkter Steuerpflicht (Rz. 11 ff.) und demnach nicht bei mehrfacher beschränkter Steuerpflicht, wie sie etwa bei unterschiedlicher Definition des inländischen Verm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Entfall der Steuer auf Auslandsvermögen

Rz. 35 [Autor/Stand] Hat der Steuerpflichtige nur Auslandsvermögen erhalten, so ist die gesamte ausländische Steuer auf die deutsche Steuer anzurechnen. Übersteigt die ausländische Steuer die deutsche Steuer, wird die deutsche Steuer auf null reduziert; eine Steuervergütung wird nicht gewährt.[2] Ist die ausländische Steuer geringer als die deutsche Steuer, wird der Differen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Seeleute

Stand: EL 146 – ET: 04/2026 > Lotsen, > Reeder, > Schiffspersonal. Zu den Besteuerungsbefugnissen nach den DBA > Doppelbesteuerung Rz 200 ff und die entsprechenden Länderstichworte.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Dritte

Rz. 3 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Pflichten des ArbG treffen auch jene "Dritte", die zum LSt-Abzug verpflichtet sind, weil sie Leistungen an ArbN eines anderen (ArbG) erbringen oder als Dienstleister den LSt-Abzug für einen ArbG vornehmen (vgl § 38 Abs 3a EStG; > Lohnzahlung durch Dritte Rz 15 ff). Zur LSt-Anmeldung für den ArbN eines ausländischen Unternehmens des "wirts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Auslandsvermögensbegriff (Abs. 2)

Rz. 58 [Autor/Stand] § 21 Abs. 2 ErbStG unterscheidet zwei Arten von Auslandsvermögen: War der Erblasser (bzw. Schenker) Inländer, so ist der Auslandsvermögensbegriff enger gefasst (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG). Ob der Erwerber Inländer oder Ausländer ist, ist unerheblich. In diesem Fall gelten als Auslandsvermögen nur die Vermögensgegenstände der in § 121 BewG genannten Art, a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. EStG- und KStG-Änderungsgesetze vom 05.10.1956 (BStBl I 56, 433) und 19.12.1956 (BStBl I 57, 4)

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Duch diese Gesetze wurde das geltende EStRecht erneut, teilweise von vornherein befristet geändert. Die hauptsächlichsten Änderungen betrafen die Erhöhung der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 312 DM auf 564 DM ab 1957, Erhöhung der Sonderausgabenhöchstbeträge für den Steuerpflichtigen selbst und seine Ehefrau von je 800 DM auf je ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)

Rn. 14 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit der ganz oder teilweisen Freistellung von Einnahmen wird im Ergebnis die Bemessungsgrundlage für die tarifliche ESt (dh das zvE, s § 2 Abs 5 EStG) insoweit gekürzt. Je nach Höhe des zvE wirkt die Kürzung der Bemessungsgrundlage unterschiedlich. Während die Steuer progressiv ausgestaltet ist, bewirkt der Abzug von der Bemessungsgrundlage ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 21 ErbStG setzt voraus, dass es sich um Erwerbe mit unbeschränkter Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG handelt (s. § 2 ErbStG Rz. 35 ff.). Bei beschränkter Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG; s. § 2 ErbStG Rz. 140 ff.) besteht keine Anrechnungsmöglichkeit. Der Erblasser bzw. Zuwender oder der Erwerber müssen demnach Inlände...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 31. Die Änderungen des Jahres 1976 (EStÄndG/KStRG/EGAO)

Rn. 35 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 10d EStG, der erst durch das EStRG 1974 dergestalt geändert wurde, daß der Gewinn zwar durch Vermögensvergleich, jedoch nicht mehr aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt sein mußte, wurde durch EStÄndG vom 20.04.1976 (BStBl I 76, 282) erneut und nunmehr viel wesentlicher geändert. Den Verlustabzug können ab dem VZ 1975 alle Steuerpf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Entsprechensklausel

Rz. 24 [Autor/Stand] Nach Abs. 1 Satz 1 muss die ausländische Steuer der deutschen Steuer entsprechen. Hierfür ist insbesondere maßgeblich, dass sich die Besteuerung auf den gleichen Besteuerungsgegenstand bezieht.[2] Unerheblich ist, ob der Nachlass als solcher der Besteuerung unterliegt oder der Erbanfall, also die Bereicherung, bei den einzelnen Erben erfasst wird.[3] Übe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Zu den wesentlichen ArbG-Pflichten beim LSt-Abzug gehört das Erstellen der LSt-Bescheinigung (§ 41b EStG). Diese LSt-Bescheinigung hat der ArbG der FinVerw für jeden ArbN und jedes Kalenderjahr elektronisch zu übermitteln; (§ 41b Abs 1 Satz 2 EStG). Das gilt grundsätzlich für sämtliche unbeschränkt oder beschränkt stpfl ArbN, für die der ArbG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dam...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Zur Rechtsnatur der Merkmale

Rz. 20 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale liegt die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen iSd § 179 Abs 1 AO zugrunde, die von Gesetzes wegen unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) steht (§ 39 Abs 1 Satz 4 EStG). Ein solcher Feststellungsbescheid ist ein > Verwaltungsakt (> Rz 17; zu weiteren Einzelheiten > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 43b EStG (bis Vz 2000: § 44d EStG a. F.)[1] regelt die KapESt-Entlastung auf Dividenden und andere Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die einer Muttergesellschaft, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland hat, oder einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Betriebsstätte dieser Muttergesellschaft, aus Ausschüttungen einer Toch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2 Entwicklung von § 43b EStG und der Anlage 2 (zu § 43b EStG)

Rz. 1f § 43b EStG, wurde durch G. v. 23.10.2000[1] in das EStG eingefügt. § 43b EStG gilt erstmals für Kapitalerträge, auf die das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren nicht mehr anzuwenden ist (§ 52 Abs. 53 S. 2 EStG i. d. F. des G. v. 23.10.2000). Rz. 2 Ziel der Mutter-Tochter-Richtlinie war es, durch Einführung eines wettbewerbsneutralen Steuersystems für Gewinnauss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 § 27 Abs. 4 UStG: Übergangsregelung für § 13b UStG

Rz. 45 Das zum 1.1.2002 neu eingeführte Rechtsinstitut des Übergangs der Steuerschuldnerschaft in § 13b UStG (= Reverse-Charge-Verfahren) ersetzte die vormaligen Bestimmungen des Abzugsverfahrens; damit war insbesondere ein Übergang der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zu der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten verbunden, diese Umstellung konnte aber zu Steuerlüc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Begünstigte Einkünfte

Rz. 33 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Nur ausländische Einkünfte werden von der gesetzlichen Ermächtigung des § 34c Abs 5 EStG (> Rz 1) und somit auch von dem darauf beruhenden ATE begünstigt. Zum Begriff der ‚ausländischen Einkünfte’ vgl § 34d EStG; > Ausländischer Arbeitslohn. Deshalb werden alle steuerpflichtigen Einnahmen des ArbN durch den ATE vom Steuerabzug ausgenommen, s...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. ATE-Ausland

Rz. 3 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ATE gilt nicht, wenn die Tätigkeit in einem Staat ausgeübt wird, mit dem ein DBA besteht, in das die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einbezogen sind (Abschn V Nr 2 ATE). Ob der ATE für einen bestimmten Staat anwendbar ist, ergibt sich – negativ -- aus dem BMF-Schreiben zum Stand der DBA (zum jeweils aktuellen Stand > Anh 2 – Erlas...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Abgrenzung zu DBA-Recht

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Besteht kein DBA mit dem Staat, in den ein ArbN entsandt wird (> Rz 3), kann Deutschland in bestimmten Fällen auf die ESt/LSt verzichten. Eine solche Regelung enthält der seit 1984 geltende > Anh 2 Auslandstätigkeitserlass (– ATE – BMF vom 31.10.1983, BStBl 1983 I, 470). Er hat seine Rechtsgrundlage heutzutage in § 34c Abs 5 EStG; dieser ermä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Verfahren beim Arbeitgeber

Rz. 45 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Das im Folgenden beschriebene Freistellungsverfahren ist nicht Teil des > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren (ergänzend > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug). Die Freistellungsbescheinigung nach dem ATE gehört deshalb nicht zu den ELStAM (> Lohnsteuerabzugsmerkmale). Im einem vom ATE geregelten Verfahren eigener Art (> Rz 50) kann der ArbG f...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 4.3 Gewinnermittlung und Besteuerung in Deutschland

Rz. 25 Die deutsche Spitzeneinheit ist aufgrund ihrer unbeschränkten Steuerpflicht mit ihrem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig und muss daher – unabhängig vom Bestehen eines DBA – einen gesamten (in- und ausländischen) Unternehmensgewinn nach inländischem Steuerrecht ermitteln. Zudem muss sie die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte gesondert ermitteln, da diese...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / Zusammenfassung

Auslandsbetriebsstätten deutscher Spitzeneinheiten [1] werden niederlassungs- bzw. gesellschaftsrechtlich regelmäßig durch eine rechtlich unselbstständige Organisationseinheit begründet; ist diese auch organisatorisch unselbstständig, handelt es sich meist um Geschäftsstellen, Verbindungsbüros, Fabrikationsstätten oder Kundenzentren. (Rechtlich unselbstständige) Niederlassung...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 1.2 Gesellschaftsrechtliche Organisationsformen der Auslandsbetriebsstätte und deren Einordnung in Outbound-Geschäftstätigkeiten

Rz. 2 Die Frage der handelsrechtliche Rechnungslegung einer Auslandsbetriebsstätte hängt von deren gesellschaftsrechtlich zu beurteilenden Organisationsform im Ausland ab. Abbildung 2 zeigt die verschiedenen Grundformen grenzüberschreitender (gewerblicher) Geschäftstätigkeiten deutscher Spitzeneinheiten (Outbound-Geschäftstätigkeiten); man spricht auch von einer deutschen in...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 2.3.1 Steuerrechtliche Pflichten in Deutschland

Rz. 12 Die deutsche Spitzeneinheit unterliegt dem Wohnsitzstaatsprinzip folgend in Deutschland der unbeschränkten Steuerpflicht mit ihrem Welteinkommen (Universalitätsprinzip). Diese basiert – je nach Rechtsform – auf § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG im Fall des Einzelunternehmens und der Personenhandelsgesellschaft und gilt für die natürlichen Personen des Einzelunternehmens und der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für Mitgliedstaaten

Polen hinsichtlich des Vorsteuerabzugs für Pkw: Nach Art. 168 MwStSystRL ist der Steuerpflichtige berechtigt, die Mehrwertsteuer für Gegenstände und Dienstleistungen abzuziehen, die er für die Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet. Gemäß Art. 26 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL ist die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.3 Durchführung der Besteuerung i. S. d. § 4 Abs. 1

Rz. 116 § 4 AStG erweitert als Vorschrift des Erbschaftsteuerrechts punktuell den Umfang des beschränkt steuerpflichtigen Vermögens. Für die Durchführung der Besteuerung gelten die allgemeinen Vorschriften des ErbStG (s. Rz. 44).[1] Dies gilt insbesondere für die Bewertung des Vermögens, die Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs, Steuerbefreiungen, die maßgebliche Steuerk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.3 Sitzverlegung einer SE oder SCE

Rz. 121 Für die Besteuerung des Anteilseigners einer wegziehenden SE oder SCE enthält Abs. 1 S. 1 letzter Hs. i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 5 EStG und § 15 Abs. 1a EStG eine Sonderregelung. Diese Regelung ist nur anwendbar auf die Sitzverlegung der SE[1] bzw. auf die Sitzverlegung der SCE[2] in einen EU-Mitgliedstaat. Bei der Sitzverlegung von SE und SCE in einen Drittstaat greifen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.2 Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist

Rz. 117 Die Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist, in einen Staat der EU oder in einen Drittstaat wird gleich behandelt. Wird bei einer solchen Sitzverlegung das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns des Gesellschafters aus einer Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, fingiert Abs. 1 eine Veräußerung der Anteile im Zeitpun...mehr