Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Nebeneinander einer Körperschaftsteuer-Minderung nach dem KStG 1999 und einer Körperschaftsteuer-Erhöhung oder Einlageverwendung nach dem KStG nF für den gleichen Betrag einer offenen Gewinnausschüttung im Übergangsjahr

Tz. 41a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Semmler (DStR 2002, 391, DStR 2002, 391 und NWB F 4, 4659) beschäftigt sich mit einem Phänomen, das nur im Übergangsjahr des Systemwechsels (bei kj-gleichem Wj: in 2001) vorkommen kann und das sich daraus ergibt, dass die 18-jährige Übergangszeit für die KSt-Erhöhung (s § 38 KStG) ein Jahr früher beginnt als die ebenfalls 18-jährige Übergang...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8 Keine "Nachsteuer" bei nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreiten Körperschaften (§ 37 Abs 3 S 6 KStG)

Tz. 92 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach dem durch das UntStFG eingefügten § 37 Abs 3 S 6 KStG gelten die S 1–4 des § 37 Abs 3 KStG nicht für stbefreite Kö und Pers-Vereinigungen iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG, soweit die Einnahmen in einem wG anfallen, für den die St-Befreiung ausgeschlossen ist. Nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stbefreit sind Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.10 Erstmalige Anwendung des § 37 Abs 3 KStG

Tz. 96 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 In § 37 Abs 3 KStG bzw in § 34 Abs 12 KStG fehlt uE eine Regelung für den Fall, dass für die ausschüttende Kö bereits das ab 2001 geltende Recht anzuwenden ist, für die empfangende Kö aber noch altes Recht. Für eine vereinnahmte Inl-Dividende ist dann nämlich bei der empfangenden Kö bereits isoliert § 8b Abs 1 KStG anzuwenden, obwohl für dies...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Höhe der Körperschaftsteuer-Minderung (§ 37 Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 11 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 2 S 1 und 2 KStG mindern sich das KSt-Guthaben und die (festzusetzende) KSt "um 1/6 der GA, die . . .". Damit löst sich das neue Recht von dem in § 28 Abs 6 S 1 KStG 1999 verankerten Grundsatz, wonach die KSt-Minderung mit als für die Ausschüttung verwendet gilt (s § 28 KStG 1999 Tz 74, 75). Im zeitlichen Anwendungsbereich des KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 27a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Inkongruente, dh von der Beteiligung der AE am Nenn-Kap der Kap-Ges abweichende GA werden in der Praxis aus vd Gründen vereinbart, wobei es sich häufig nicht um stlich motivierte Abweichungen von der Regel-Gewinnverteilung handelt. Dort, wo inkongruente GA stlich vereinbart sind, geht es häufig darum, auf der AE-Ebene zB das St-Progressionsg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.7 Nachsteuer bei Veräußerung von Dividendenscheinen sowie bei der Abtretung von Dividendenansprüchen

Tz. 75 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Durch das UntStFG ist dem § 8b Abs 1 KStG ein S 2 angefügt worden. Danach erstreckt sich die St-Freiheit auch auf Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG sowie auf Einnahmen aus der Abtretung von Dividendenansprüchen oder sonstigen Ansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 2 EStG (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 . . . und die bei der leistenden Körperschaft zu einer Minderung der Körperschaftsteuer geführt haben

Tz. 70 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Weitere Voraussetzung für die Erhebung einer Nach-St bei der empfangenden Kö bzw Pers-Vereinigung ist gem § 37 Abs 3 S 1 KStG, dass die Ausschüttung der leistenden Kö zu einer Minderung der KSt geführt hat. Nicht erforderlich ist, dass die KSt-Minderung und die Nach-St im selben VZ anfallen (s FG Köln, rkr Urt v 01.09.2009, EFG 2010, 354). S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.2 Steuerbefreiung ausschließlich nach § 8b Abs 1 KStG

Tz. 66 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Aus dem Wortlaut des § 37 Abs 3 S 1 KStG ergibt sich nicht eindeutig, ob diese Vorschrift tatbestandsmäßig eine St-Befreiung ausschließlich nach § 8b Abs 1 KStG voraussetzt oder ob es ausreicht, dass § 8b Abs 1 KStG neben einer weiteren, insbes neben einer subjektiven Befreiungsnorm (s § 5 KStG) zur Anwendung kommt. Mit Thurmayr (in H/H/R, § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Der Kreis der "nachsteuerpflichtigen" Körperschaften

Tz. 68 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 37 Abs 3 S 1 KStG idF des StSenkG bezeichnete den Kreis der "nachstpfl" Kö nur ungenau; eine Wortlautinterpretation führte zu sinnwidrigen Ergebnissen. Deshalb wurde die Vorschrift mit Rückwirkung ab dem In-Kraft-Treten des KStG nF (s § 34 Abs 4 KStG idF des UntStFG) neu gefasst. Nachstpfl sind danach nur unbeschr stpfl Kö bzw Pers-Vereinigu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 "Nachsteuerpflicht" bei Organschaft (§ 37 Abs 3 S 2 KStG)

Tz. 80 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wenn einer in § 37 Abs 3 S 1 KStG genannten Kö oder Pers-Vereinigung die dort genannten Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG einer OG zugerechnet werden, weil sie entweder selbst OT ist oder weil sie an einer Pers-Ges beteiligt ist, die OT ist, gilt § 37 Abs 3 S 1 KStG auch (s § 37 Abs 3 S 2 KStG). Ist Empfänger der Bezüge eine OG, ist die Rechtsfolge d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 § 37 Abs 3 KStG

Tz. 61 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 3 KStG wird eine der ausschüttenden TG zustehende KSt-Minderung bei der MG rückgängig gemacht, dh die die Dividende vereinnahmende MG muss die ihrer TG gewährte KSt-Minderung, soweit auf ihren Dividendenanteil entfallend, an das FA zurückzahlen (dazu im Einzelnen s Tz 64 ff). NachSt-pfl nach § 37 Abs 3 KStG sind nur Kö, deren Le...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.9 "Nachsteuer" auch bei negativem Einkommen der Ausschüttungsempfängerin

Tz. 79 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Die in § 37 Abs 3 S 1 KStG enthaltene Regelung ist schärfer als die Vorgängerregelungen in § 23 Abs 2 KStG 1999 und auch in § 34 Abs 12 S 2–8 KStG . Die beiden Vorgängerregelungen sahen die "Nach-St"-Erhebung über einen erhöhten KSt-Satz (Tarifbelastung) vor, wendeten diesen erhöhten KSt-Satz jedoch höchstens auf das zu versteuernde Einkommen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.1 Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 2 S 1 KStG mindern sich das KSt-Guthaben und die festzusetzende KSt nur bei GA, die "in den folgenden Wj erfolgen und die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruhen". Anders als im früheren Recht ist es nicht mehr ges Voraussetzung dass die GA "für ein abgelaufenes Wj" erfolgen mus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Leistungen

Tz. 14 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Während § 38 Abs 1 S 4 und 5 KStG idF des StSenkG noch völlig systemlos nebeneinander die Begriffe "Ausschüttungen", "Leistungen" und "Gewinnausschüttung" verwendete, spricht § 38 Abs 1 KStG idF des UntStFG in seinen S 3 und 4 nunmehr einheitlich von "Leistungen". Leistungen sind insbesmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Geißelmeier/Kammeter, Inkongruente GA und Gestaltungsmissbrauch, NWB 51/2006, F 4, 5133; Lempenau, Inkongruente GA kein Missbrauch, KSR direkt 12/2006, 5. Tz. 27a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Inkongruente, dh von der Beteiligung der AE am Nenn-Kap der Kap-Ges abweichende GA werden in der Praxis aus vd Gründen vereinbart, wobei es sich häufig nicht um stlich motivierte Abweichung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2 Die "Finanzierungsquellen" für eine Leistung

Tz. 15 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Frage, ob und in welchem Umfang die Kap-Ges eine GA vornehmen kann, richtet sich nach dem ausschüttbaren Vermögen lt H-Bil. Eine den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr GA ist nur möglich bis zur Höhe des in der H-Bil ausgewiesenen Bil-Gewinns (s § 174 Abs 1 AktG; § 46 Nr 1 GmbHG). Sollen in einem Vorjahr in Rücklagen eingestellt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.6 Maßgeblichkeit der Bestände zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs (§ 38 Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 27 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 38 Abs 1 S 5 KStG sind (für die Anwendung des S 4) die Bestände zum Schluss des vorangegangenen Wj maßgeblich. Dh bei allen für die sog Differenzrechnung bedeutsamen Rechengrößen ist auf deren Bestand zum Schluss des Wj abzustellen, das dem Abfluss der Leistung (s Tz 22) vorangeht. Es handelt sich um die Rechengrößenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3 Die "Verwendungsreihenfolge"

Tz. 19 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Das KStG nF enthält keine dem § 28 Abs 3 KStG 1999 vergleichbare Vorschrift zur Regelung einer Verwendungsreihenfolge (ebenso hierzu s Lang, DB 2002, 1793, 1795). Das liegt daran, dass die Vorschriften des § 37 KStG (KSt-Minderung für oGA bei Vorhandensein von KSt-Guthaben); des § 38 KStG (KSt-Erhöhung bei Verwendung von EK 02) und des § 27 K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Setzt die Realisierung des Körperschaftsteuer-Guthabens dessen formale Feststellung auf den Schluss des Vorjahrs voraus?

Tz. 8 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Für den zeitlichen Geltungsbereich des Anrechnungsverfahrens war in § 28 Abs 2 S 1 KStG 1999 klar geregelt, dass GA, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungs-Beschl für ein abgelaufenes Wj beruhen (oGA), mit dem vEK zum Schluss des letzten vor dem Gewinnverteilungs-Beschl abgelaufenen Wj zu verrechnen si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.4 Nachholung bzw Änderung eines Gewinnverteilungsbeschlusses

Tz. 24/8 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 UE dürfen Gewinnverteilungsbeschl unter den gleichen Voraussetzungen nachgeholt (erstmals gefasst) werden, unter denen sie auch geändert werden können (dazu s Tz 24/9). Dh entgegen Stockmeyer (GmbHR 1980, 59, 63) muss ein erstmaliger Gewinnverteilungsbeschl auch in solchen Fällen nachträglich möglich sein, in denen der Gewinn eines Jahres z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.1 Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Voraussetzung "den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl" ist eine stliche Voraussetzung, deren Erfüllungmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.3 Fristen für die Fassung des Gewinnverteilungsbeschlusses

Tz. 24/6 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Beantwortung der Frage, in welchem Zeitabstand nach dem Bil-Stichtag der Gewinnverteilungs-Beschl vorliegen muss, ist zunächst von den hrechtlichen Bestimmungen auszugehen. Ist der Beschl hrechtlich wirksam, so wird er auch für stliche Zwecke zugrunde gelegt, es sei denn, dass er gegen das Willkürverbot (s § 42 AO) verstößt. Letzter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.2 Einzelfragen

Tz. 24/3 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 a) Unterlassene Pflichtprüfung Wenn bei einer anderen als einer kleinen Kap-Ges iSd § 267 Abs 1 HGB die zwingend vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses nicht vorliegt, kann gem § 316 Abs 1 S 2 HGB der Jahresabschluss nicht festgestellt werden (s Venrooy, GmbHR 2003, 125). Ein für ein Wj gefasster Gewinnverteilungs-Beschl ist in Folge ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Winter, Der Zeitpunkt der Ausschüttung iSd § 27 Abs 3 S 2 KStG, FR 1977, 273; Mack, Stliche Anerkennung der Änderung des Gewinnausschüttungsbeschl, FR 1983, 607; Mack, Dividendenauswirkungen auf die KSt der ausschüttenden Kap-Ges, GmbHR 1985, 124; Korn, Änderung der Gewinnverwendungsregelung für die GmbH nach dem BiRiLiG, KÖSDI 4/1986, 6348; Krähnke, Nochmals: Neue Fristen für G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Allgemeines

Tz. 35 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wer die Frage nach der St-Belastung der vGA im System des Halbeinkünfteverfahrens beantworten will, muss zwischen der St-Belastung unterscheiden, die eintrittmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5 Belastungswirkungen ab 2008/2009

Tz. 40a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Völlig anders stellt sich wegen der Absenkung des KSt-Satzes auf 15 % und die Umstellung der bisherigen ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung auf eine ratierliche Fälligstellung des KSt-Erhöhungsbetrags die Belastungsituation für VZ ab 2008 dar. Ab dann setzt sich die St-Belastung einer vGA auf der Ebene der Kö aus der 15%igen KSt zuz GewSt u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; GmbH-Beraterhinweise, Die vGA im Halbeinkünfteverfahren, GmbH-StB 2000, 346; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung nach der Unternehmens-StRef, Sonderheft EStB/GmbH-StB 2000; Schiffers, Die vGA im Halbeinkünfteverfahren, GmbH-StB 2000, 242; Binz/Sorg, Die vGA nach der Unternehmens-St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3 Organschaft, Liquidation und Kapitalherabsetzung

Tz. 25 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 06.11.2003, BStBl I 2003, 575, Rn 30) sind auch organschaftliche Az (s § 304 AktG; § 16 KStG) keine GA, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverwendungsbeschl beruhen. Anders s Urt des BFH v 25.07.1961 (BStBl III 1961, 483), wonach die Az berücksichtigungsfähige Ausschüttungen i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Höhere Belastungen in der 18-jährigen Übergangszeit möglich

Tz. 38 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Bei Vollfinanzierung einer vGA aus dem EK 02 tritt zu den genannten (s Tz 36) St-Belastungen eine KSt-Erhöhung (einschl SolZ) von 45,22 hinzu. Bei Mitberücksichtigung der KiSt kann mithin das Aufdecken einer vGA von 100 zu einer periodischen Gesamt-St-Belastung bis zu 109,46führen (ebenso hierzu s Ley/Strahl, DStR 2001, 1997, 2001, die unter ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 4.2.4 Einspruchsbefugnis bei persönlichen Fragen – § 352 Abs. 1 Nr. 5 AO

Rz. 37 Nach § 352 Abs. 1 Nr. 5 AO ist ferner jeder Feststellungsbeteiligte einspruchsbefugt, soweit Inhalt des Einspruchsverfahrens eine Frage ist, die ihn persönlich angeht. Hierzu zählen Streitigkeiten über: Sonderbetriebseinnahmen bzw. Sonderbetriebsausgaben einzelner Gesellschafter oder Gemeinschafter[1]; Einkünfte im Zusammenhang mit einem Wirtschaftsgut des Sonderbetrieb...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft vor ihrer Eintragung ins Handelsregister

Leitsatz Eine vermögensverwaltend tätige Kapitalgesellschaft unterliegt vor ihrer Eintragung in das Handelsregister (sog. Vorgesellschaft) der Gewerbesteuer, wenn sie in dem Zeitraum zwischen Gründung und Handelsregistereintragung (vermögensverwaltende) Tätigkeiten entfaltet, die über den Kreis bloßer Vorbereitungshandlungen hinausgehen. Normenkette § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zu den Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells i.S.d. § 15b EStG

Leitsatz 1. Für die Annahme eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15b Abs. 1 EStG ist Voraussetzung, dass auf ein vorgefertigtes Konzept i.S. des § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG zurückgegriffen wird. Das bloße Aufgreifen einer bekannten Gestaltungsidee führt nicht ohne Weiteres zur Annahme eines Steuerstundungsmodells. 2. Das vorgefertigte Konzept muss von einer vom Steuerpflichti...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kick-Back/Bonuszahlung / Zusammenfassung

Begriff Im internationalen Gebrauch wird unter "Kick-Back" eine Schmiergeld-, Rückvergütungs- oder Bestechungsgeldzahlung verstanden. Bei Beschaffungen wird durch Kick-Back-Zahlungen der Wettbewerb manipuliert. Der Lieferant erhält Aufträge, ohne dass ein objektives Lieferantenauswahlverfahren bzw. eine Lieferantenbewertung stattgefunden hat. "Finanziert" werden Kick-Back-Zah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensteuerliche Anerkennung einer inkongruenten Gewinnausschüttung

Zusammenfassung Wird eine inkongruente Gewinnausschüttung durch alle Gesellschafter einstimmig beschlossen, dann setzt deren steuerliche Anerkennung nicht zwingend voraus, dass der Gesellschaftsvertrag einen von der gesetzlichen Grundregel der Kongruenz abweichenden Gewinnverteilungsschlüssel oder eine Öffnungsklausel vorsieht. Hintergrund Der Kläger war gemeinsam mit seinen b...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Arbeitszeitkonten bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern

Leitsatz Eine steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen über Arbeitszeitkonten scheidet auch bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern aus. Sachverhalt Streitig war die steuerliche Behandlung von Rückstellungen für Arbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Klägerin hatte in den Streitjahren drei Gesellschafter-Geschäftsführer. In 2007 traf die Klägerin mit...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Überversorgungsprüfung bei Pensionsrückstellungen

Leitsatz 1. An den Grundsätzen der sog. Überversorgungsprüfung bei der stichtagsbezogenen Bewertung von Pensionsrückstellungen (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 13. November 1975 IV R 170/73, BFHE 117, 367, BStBl II 1976, 142; zuletzt Senatsurteil vom 26. Juni 2013 I R 39/12, BFHE 242, 305, BStBl II 2014, 174) wird festgehalten. 2. Auch wenn bei der Prüfung stichta...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Darlehenszinsen zwischen verbundenen Unternehmen

Leitsatz Zur Ermittlung von angemessenen Darlehenszinsen zwischen verbundenen Unternehmen ist die Kostenaufschlagsmethode die zutreffende Methode zur Verrechnungspreisermittlung. Sachverhalt Die Klägerin war Tochtergesellschaft einer niederländischen Gesellschaft. Ein verbundenes Unternehmen der niederländischen Muttergesellschaft gewährte der Klägerin seit 1997 fortlaufend v...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gründung und Veräußerung von Vorratsgesellschaften: Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit?

Leitsatz Ein Steuerpflichtiger, der über einen Zeitraum von 10 Jahren 40 Vorratsgesellschaften an verschiedene Erwerber veräußert, nimmt am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. Die daraus erzielten Gewinne sind Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG. Sachverhalt Die Klägerin gründete neben ihrer selbstständigen Tätigkeit in einem längeren Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 12/2016, "Verschonungs... / b) Entnahmebeschränkungen

Gemäß § 13 a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 ErbStG muss der Gesellschaftsvertrag die Entnahme oder Ausschüttung auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen anfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrags des steuerrechtlichen Gewinns beschränken. Entnahmen bzw. Ausschüttungen, die zur Begleichung der auf die Beteiligung entfallenden Steuern vom Einkom...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Schenkungsteuer für verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz Eine gemischte freigebige Zuwendung kann trotz Ansatz als verdeckte Gewinnausschüttung auch Schenkungsteuer bei einer nahe stehenden Person auslösen. Sachverhalt Der Kläger veräußerte Aktien der E-AG an die C-GmbH. Er erhielt hierfür 1.400 % des Nennbetrags der Aktien. Andere Aktionäre, die ihre Aktien ebenfalls verkauft haben, erzielten hierfür lediglich Kaufpreise ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Abgrenzung zur Vermögensverwaltung (§ 14 S. 3 AO)

Rz. 9 Trotz Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 14 AO ist eine selbstständige und nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn die Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse über eine Vermögensverwaltung nicht hinausgeht. Der Begriff der Vermögensverwaltung stellt daher ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Economic Value Added / 4 Anwendungsfelder des EVA-Konzepts

Der EVA kann einerseits in einer Ex-post-Betrachtung zur Anwendung kommen. Rückwärtsgerichtet kann festgestellt werden, inwiefern es in der Vergangenheit gelungen ist, einen Mehrwert zu erwirtschaften. Ebenso kann der EVA im Rahmen einer Ex-ante-Betrachtung zur Abschätzung der zukünftigen Wertentwicklung eingesetzt werden. Dabei kann beispielsweise eine Aussage darüber gener...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Dauerdefizitärer Betrieb eines Freibades

Leitsatz 1. Die steuerliche Begünstigung sog. dauerdefizitärer Tätigkeiten einer von der öffentlichen Hand beherrschten Kapitalgesellschaft gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG setzt voraus, dass die Kapitalgesellschaft das Dauerverlustgeschäft selbst ausübt. 2. Übt die Kapitalgesellschaft das Dauerverlustgeschäft nicht selbst aus, weil sie den verlustbringenden Freibadbetrieb ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.2 Ausschüttungen der Untergesellschaft an die Obergesellschaft

14.2.1 Nach § 14 AStG gelangen Einkünfte der Untergesellschaft aus passivem Erwerb durch eine übertragende Zurechnung bei den Inlandsbeteiligten der Obergesellschaft anteilig in die Hinzurechnungsbesteuerung. Der Inlandsbeteiligte hat diese Einkünfte erneut zu versteuern, wenn sie von der Untergesellschaft ausgeschüttet und bei dem Inlandsbeteiligten, als der Obergesellscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.21 Ausschüttungen der Untergesellschaft an die Obergesellschaft

14.21.1 Nach § 14 AStG gelangen Einkünfte der Untergesellschaft aus passivem Erwerb durch eine übertragende Hinzurechnung bei den Inlandsbeteiligten der Obergesellschaft anteilig in die Zugriffsbesteuerung. Der Inlandsbeteiligte hat diese Einkünfte erneut zu versteuern, wenn sie von der Untergesellschaft ausgeschüttet und bei dem Inlandsbeteiligten – als der Obergesellschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.5 Steuerfreie Ausschüttungen (§ 3 Nr. 41 Buchstabe a EStG)

18.1.5.1 Gewinnausschüttungen sind steuerfrei, soweit für das Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr, in dem sie bezogen werden, oder für die vorausgegangenen sieben Kalenderjahre oder Wirtschaftsjahre aus einer Beteiligung an derselben ausländischen Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge der Einkommensteuer unterlegen haben, § 11 Abs. 1 und 2 AStG aF nicht anzuwenden war und der Ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Besteuerungsgrundlagen (Satz 1)

a) Begriff der Besteuerungsgrundlagen Rz. 120 [Autor/Stand] Fehlende Legaldefinition im Außensteuergesetz. Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 sind "Besteuerungsgrundlagen" festzustellen. Die Vorschrift definiert den Begriff der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen ebenso wenig wie § 157 Abs. 2 AO oder § 179 Abs. 1 AO. Auf den ersten Blick liegt es nahe, die in § 199 Abs. 1 AO für Zwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Beteiligung einer ausländischen Obergesellschaft an einer inländischen REIT-AG – Fassung für Wirtschaftsjahre ab 2007 (Absatz 2)

Rz. 158 [Autor/Stand] Sinn und Zweck des § 14 Abs. 2. Durch § 14 Abs. 2 werden die niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte einer nachgeschalteten inländischen REIT-AG, die nach § 16 REITG in der Person der REIT-AG körperschaft- und gewerbesteuerfrei sind, der jeweils vorgeschalteten ausländischen Obergesellschaft zugerechnet, von wo sie gem. § 7 Abs. 8 einer Hinzurechnungsbest...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / II. Auszug aus der Regierungsbegründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EStG, des KStG und anderer Gesetze (BT-Drucks. 8/3648 v. 8.2.1980, S. 1 ff., 29)

Zu Nummer 3 (§ 14 AStG) Die Neufassung des § 14 AStG schließt bestimmte Möglichkeiten aus, die sog. Zugriffsbesteuerung der §§ 7 bis 14 AStG zu umgehen. Niedrigbesteuerte Zwischeneinkünfte werden nach § 10 Abs. 5 AStG aus der sog. Hinzurechnungsbesteuerung herausgenommen, wenn mit dem Sitzland der Zwischengesellschaft ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das Dividenden der...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. Verfahren bei der Feststellung

Die bei der ausländischen Gesellschaft anfallenden Zwischeneinkünfte (zB Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren) werden nach deutschem Steuerrecht ermittelt und zusammengerechnet. Sind an der ausländischen Gesellschaft erweitert beschränkt Steuerpflichtige beteiligt, so sind die auf diese Anteilsinhaber entfallenden allgemeinen und erweiterten Inlandseinkünfte sowie die anzurech...mehr