Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Business

Tz. 52 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Ein Geschäftsbetrieb (business) ist in IFRS 3 Appendix A definiert als eine integrierte Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten, die in der Lage ist, mit dem Zweck geführt und geleitet zu werden, den Investoren oder anderen Eigentümern, Mitgliedern oder Teilnehmern eine Rendite in Form von Dividenden zu zahlen oder niedrigere Kosten oder so...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Vor dem Unternehmenszusammenschluss bestehende (Vertrags-)Beziehungen zwischen Erwerber und erworbenen Unternehmen (inkl. Zahlungen für künftige Leistungen bisheriger Eigentümer oder Mitarbeiter)

Tz. 194 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Vor dem Unternehmenszusammenschluss können zwischen den zusammenschließenden Unternehmen vertragliche oder sonstige Beziehungen bestehen, die entweder bereits beim erwerbenden und erworbenen Unternehmen erfasst sind oder im Rahmen der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses erstmalig zu erfassen sind. Beispiele für vertragliche Beziehunge...mehr

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zerb 6/2017, Die Stiftung a... / C. Vergleich der österreichischen mit der deutschen Familienstiftung

Sowohl nach deutschem wie auch nach österreichischem Stiftungsrecht kann eine Privatstiftung gegründet werden, die die Versorgung der Stifterfamilie oder anderer Personen sicherstellt. Zu beachten ist, dass nach österreichischem Recht eine Stiftung, die zum überwiegenden Teil der Versorgung natürlicher Personen dient, nach 100 Jahren aufzulösen ist, wenn nicht alle Letztbegü...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Angaben zu den Beteiligungen nicht beherrschender Anteile am Konzern

Tz. 49 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Ein Unternehmen hat für jedes Tochterunternehmen, an dem wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen, folgende Angaben zu machen (IFRS 12.12):mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Call-Optionen

Tz. 417 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Call-Optionen sind Rechte des erwerbenden Unternehmens, Anteile ohne beherrschenden Einfluss zu einem künftigen Zeitpunkt zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Gemäß IFRS 10 sind die mit den Call-Optionen verbundenen Stimmrechte als potenzielle Stimmrechte bei der Ermittlung der Beherrschung über das erworbene Unternehmen zu berücksichtige...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Angaben zu Beteiligungen an nicht konsolidierten strukturierten Einheiten

Tz. 91 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Ein Unternehmen hat gem. IFRS 12.24 Informationen anzugeben, die es den Abschlussadressaten ermöglichen:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Sukzessiver Unternehmenszusammenschluss

Tz. 332 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Häufig kommt es allerdings vor, dass das erwerbende Unternehmen bereits einen nicht beherrschenden Anteil am zu erwerbenden Unternehmen hält, bevor es die Kontrolle erlangt. Der Erwerb des Unternehmens als Übergang der Kontrolle über das erworbene Unternehmen erfolgt somit nicht in einem Schritt, sondern sukzessive in mehreren Schritten (zB d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vergeblicher Aufwand im Hinblick auf eine angestrebte Vorstandsposition sowie zum Erwerb einer Beteiligung am künftigen Arbeitgeber

Leitsatz 1. Erwerbsaufwand ist den Einkünften zuzurechnen, zu denen der engere und wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang besteht. 2. Aufwendungen eines Arbeitnehmers zum Erwerb einer Beteiligung an seinem (ggf. künftigen) Arbeitgeber sind regelmäßig auch dann nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 157 – 171 kommentiert von Hold)

Rn. 157 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 In den Vorschriften der IFRS (vgl. des Weiteren auch Budde, HdR-E, HGB, § 275, Rn. 159 ff.) ist insbesondere die Ertragsrealisierung (d. h. Zeitpunkt und Höhe der "UE") und weniger die inhaltliche Abgrenzung der UE Gegenstand der Ausführungen. Die Abgrenzung der Erträge ("income") von Erlösen ("revenues"), die i. R.d. gewöhnlichen Geschäftst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Fehlende bzw. unbestimmbare Gegenleistung

Rn. 62 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Mangelt es wie beim Spendenaufkommen spendensammelnder Organisationen an einer Gegenleistung für die von einem UN erbrachte Leistung, können – wie auch bisher – keine "UE" ausgewiesen werden; vielmehr ist für die erhaltenen Spenden ein Sonderausweis vor den "UE" vorgesehen (vgl. IDW RS HFA 21, Rn. 13). Auch bei dem spendenden UN kommt ein Aus...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft

Leitsatz Geht das Vermögen eines Organträgers innerhalb der ersten fünf Jahre eines Ergebnisabführungsvertrags auf ein anderes Rechtssubjekt über, steht dies bei ununterbrochener Durchführung des Vertrags der steuerrechtlichen Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft ab diesem Zeitpunkt auch dann nicht entgegen, wenn die Organschaft in den Vorjahren wegen fehlend...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Organschaft: Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter; Verlustüber­nahmevereinbarung bei Änderung des Aktienrechts

Leitsatz 1. Die Vereinbarung von Ausgleichszahlungen des beherrschenden Unternehmens an einen au­ßenstehenden Gesellschafter der beherrschten Ge­sellschaft steht der körperschaftsteuerrechtlichen ­Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrags entgegen, wenn neben einem bestimmten Festbetrag ein zusätzlicher Ausgleich gewährt wird, dessen Höhe sich am Ertrag der vermeintlichen O...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft

Leitsatz 1. Die Organgesellschaft ist auch unter Geltung einer umwandlungssteuerrechtlichen Rückwirkungsfikti­on nicht "vom Beginn ihres Wirtschaftsjahrs an ununterbrochen" (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG) in den Organträger finanziell eingegliedert, wenn die Anteile an der Organgesellschaft im Rückwirkungszeitraum (unterjährig) von einem Dritten auf den Organträger üb...mehr

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zerb 5/2017, Die Stiftung a... / 2. Laufende Besteuerung

Die österreichische Privatstiftung unterliegt von ihrer Errichtung bis zur Verteilung des gesamten Vermögens nach Auflösung der Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 öKStG iVm § 4 Abs. 1 u. 2 öKStG). Der Steuersatz beträgt 25 % (§ 22 Abs. 1 öKStG). Dabei gibt es aber Begünstigungen für Privatstiftungen, wie etwa bei Beteiligungsveräußerungen die Übertragung der stillen Reserv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 5 Erhöhung der KSt und des Körperschaftsteuerguthabens bei empfangener Gewinnausschüttung bis 2006 (Abs. 3)

Rz. 28 Abs. 3 enthält eine besondere Regelung, um als unberechtigt empfundene Steuervorteile bei Ausschüttungen einer Körperschaft an eine andere Körperschaft zu vermeiden. Schüttet eine Körperschaft Gewinn aus, kann sie die Körperschaftsteuerminderung aus dem Körperschaftsteuerguthaben nach Abs. 2 geltend machen. Im Normalfall wird diese Körperschaftsteuerminderung dadurch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.2.3 Letztmalige Anwendung des § 37 Abs. 1–3 KStG

Rz. 57 Abs. 4 S. 4, 5 regelt, bis zu welchem Zeitpunkt die Abs. 1-3 noch anzuwenden sind, also das KSt-Guthaben nur durch ordnungsgemäße Gewinnausschüttungen und gleichgestellte Vorgänge realisiert wird. Rz. 57a Grundsätzlich erfolgt die Realisierung des KSt-Guthabens durch ordnungsgemäße Gewinnausschüttungen noch nach den Abs. 1–3, wenn die Ausschüttung vor dem 1.1.2007 bei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 3 Körperschaftsteuerminderung bei Ausschüttung (Abs. 2, 2a)

Rz. 10 Bis zur Einführung des § 37 Abs. 4 KStG minderte sich die KSt-Schuld um jeweils 1/6 einer offenen Gewinnausschüttung. Gleichzeitig verminderte sich das KSt-Guthaben um den gleichen Betrag. Abs. 2a schränkte gegenüber der allgemeinen Regel des Abs. 2 die Realisierung des KSt-Guthabens ein.[1] Rz. 11 Zur Realisierung des KSt-Guthabens führte eine Gewinnausschüttung, die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.3.2 Erhöhung um erhaltene Ausschüttungen (S. 3)

Rz. 35 Die Endbestände waren nach der Verrechnung der Ausschüttungen, für die noch das Anrechnungsverfahren galt, um erhaltene Ausschüttungen zu erhöhen, wenn bei der ausschüttenden Anrechnungskörperschaft noch das Anrechnungsverfahren galt. Bei der die Ausschüttung empfangenden Körperschaft wurden diese Ausschüttungen nicht mit dem damaligen Tarifsteuersatz von 25 %, sonder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.3.1 Verminderung um vorgenommene Ausschüttungen (S. 1)

Rz. 25 Der Endbestand des verwendbaren Eigenkapitals, der Ausgangspunkt für die Ermittlung und Feststellung der Endbestände ist, war um die Auswirkungen derjenigen Gewinnausschüttungen zu korrigieren, die noch nach den Regeln des Anrechnungsverfahrens abgewickelt wurden. Rz. 26 Nach Abs. 2 S. 1 konnten sowohl den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Ausschüttungen al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.8 Weitere Anwendung der Abs. 1–3 auf Antrag

Rz. 79 Nach § 34 Abs. 14 KStG können bestimmte Körperschaften beantragen, die Abs. 1–3 für die KSt-Erhöhung statt der pauschalen Abgeltung nach Abs. 4–7 weiter anzuwenden. Regelungsgrund hierfür ist, dass die nach § 34 Abs. 14 KStG begünstigten Körperschaften regelmäßig einem öffentlichen oder gesetzlich festgelegten besonderen Zweck dienen und Ausschüttungen strukturell bed...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.1 Systemänderung zum 31.12.2006

Rz. 46 Zum 31.12.2006 ist das System des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags wesentlich geändert worden. Während bisher das Entstehen und die Entrichtung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags dem Grund und der Höhe nach von einer Gewinnausschüttung abhingen, ist die neue Regelung unabhängig hiervon. Vielmehr entsteht eine unbedingte Verbindlichkeit, die als Ausgleich dafür, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.1 Systemänderung zum 31.12.2006

Rz. 46 Zum 31.12.2006 ist das System zur Vergütung des KSt-Guthabens wesentlich geändert worden. Während das Entstehen und die Auszahlung des KSt-Erstattungsanspruchs dem Grunde und der Höhe nach von einer den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnausschüttung abhingen, ist die neue Regelung unabhängig von einer Gewinnausschüttung. Vielmehr entsteht ein unbedi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.1 Zweck der Ermittlung der Endbestände

Rz. 12 Nach § 36 KStG wurden die Endbestände des verwendbaren Eigenkapitals, wie sie im Zeitpunkt des Übergangs auf das Halbeinkünfteverfahren bestanden, ermittelt, um Gewinnausschüttungen nach Abs. 2 korrigiert und gesondert festgestellt. Die festgestellten Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals bildeten die Grundlage, um für die Übergangszeit das Körperschaftsteuerguth...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 3 Körperschaftsteuererhöhung (Abs. 2)

Rz. 31 Abs. 2 regelte die materiell-rechtliche Folge der Feststellung und Fortentwicklung des ehemaligen EK 02 nach Abs. 1. Diese Folge bestand darin, dass sich die KSt um 3/7 des Betrags, der nach Abs. 1 S. 4 für Ausschüttungen als verwendet galt, also die Entnahme aus dem EK 02, erhöhte. Die Regelung ist auch nach Änderung der Übergangsregelung durch § 38 Abs. 4 – 9 KStG v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3b Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.10.2000[1] im Zusammenhang mit der Ablösung des Anrechnungsverfahrens durch das Halbeinkünfteverfahren eingeführt worden. Danach wurde die Vorschrift folgendermaßen geändert: Durch Gesetz v. 20.12.2001[2] wurden Abs. 2 S. 4 und Abs. 3 zum Zweck der Klarstellung von Zweifelsfragen und zur Schließung von Regelungslücken neu gefasst. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.5.2 Umgliederung bei nicht negativer Summe des EK 0 (Abs. 5)

Rz. 59 Abs. 5 regelt den Fall, dass nach Anwendung des Abs. 2 (Gewinnausschüttungen) die Summe des EK 0 (ohne EK 04) nicht negativ ist. Dann war in einem ersten Schritt die Summe aus EK 01 und EK 03 zu bilden, die beiden Teilbeträge waren also zusammenzufassen. Rz. 60 War die Summe aus den Teilbeträgen EK 01 und EK 03 negativ, bedeutete dies, dass das EK 02 positiv sein musst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 4 Leistungen von steuerbefreiten Körperschaften (Abs. 3)

Rz. 38 Ist eine Körperschaft nach § 5 KStG von der KSt befreit, darf sie trotzdem Ausschüttungen vornehmen. Ein Ausschüttungsverbot kann sich nur aus besonderen Vorschriften ergeben, z. B. aus § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften. War eine Körperschaft von der KSt befreit, hatte sie ausschließlich oder doch im erheblichen Maße steue...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anwendung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG ­steuerfreie Gewinnausschüttungen

Leitsatz Das in § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG geregelte pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot ist auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfrei geblieben wären. Normenkette § 8b Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 KStG, § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG, § 18 AStG Sachverhalt Die klagende GmbH ist an einer schweizerischen AG zu 100 % beteiligt. Insoweit setzte das FA...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerung von Streubesitzdividenden ist verfassungskonform

Leitsatz Die Steuerbefreiung gilt nicht für Dividenden aus Streubesitzanteilen. Dies ist zwar nicht unbedenklich, verstößt aber nach Auffassung des Finanzgerichts Hamburg nicht gegen die Verfassung. Sachverhalt Eine GmbH hielt Aktien einer AG in ihrem Betriebsvermögen. Diese Beteiligung lag unter 10 % und stellt damit einen sog. Streubesitzanteil dar. Die daraus in 2013 erzie...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG

Kommentar Um Steuertricks mit sogenannten Cum/Cum-Deals zu unterbinden, hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2016 den neuen § 36a EStG geschaffen. Zu dieser Missbrauchsvermeidungsnorm hat das BMF nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht. Im Zuge des Investmentsteuerreformgesetzes vom 19.7.2016 hat der Steuergesetzgeber den neuen § 36a EStG eingeführt, der r...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 4: Schachtelprivilegregelungen in Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf eines JStG 2013 (BT-Drucks. 17/13033)

Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes 37. Nach § 50 h wird folgender § 50 i eingefügt: „§ 50 i Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen Sind Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder sind Anteile im Sinne des § 17 vor dem ... [einsetzen: Datum des Tages der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] in das Betriebsvermögen ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3.3.1 Ermessensentscheidung

Rz. 54 Die Finanzbehörde entscheidet grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen ("kann"), ob sie eine verbindliche Auskunft erteilt. § 89 Abs. 2 S. 1 AO enthält explizit eine Kannvorschrift.[1] Im Regelfall dürfte aber das finanzbehördliche Ermessen auf Null reduziert und ein Anspruch des Antragstellers auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft bestehen, wenn die tatbestand...mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.1 Anzurechnendes Einkommen

Rz. 6 Hinsichtlich des anzurechnenden Einkommens verweist § 97 auf § 18 a SGB IV mit der Folge, dass alle in dieser Bestimmung genannten Einkommensarten und Anrechnungsvorschriften auf die von § 97 erfassten Renten (vgl. hierzu Rz. 7 und 8) anzurechnen sind bzw. Anwendung finden. Nach der bis zum 31.12.2001 geltenden Rechtslage wurden allerdings nur Erwerbseinkommen i. S. d....mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Definition des Ausweises von Umsatzerlösen

Tz. 156 Stand: EL 31 - ET: 3/2017 Durch das BilRuG wurde die Definition der Erträge, die in der GuV als Umsatzerlöse auszuweisen sind, geändert. Zum einen wurde in § 277 Abs. 1 HGB der Bezug auf die Erlöse der "gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" und auf die "typischen Erzeugnisse und Waren" bzw. "typischen Dienstleistungen" gestrichen, so dass Erlöse wie etwa Kantinenertäge, di...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Ertragsdefinition

Tz. 11 Stand: EL 31 - ET: 3/2017 Umsatzerlöse ("revenues") werden in Anhang A zu IFRS 15 als die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallenden Erträge ("income") definiert. Der Umfang der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird durch IFRS 15 jedoch nicht konkretisiert (IFRS 15.BC53). Dieser ist vielmehr aus der im Rahmenkonzept verankerten Ertragsdefinition abzuleite...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewinngemeinschaftsvertrag als Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beteiligten einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft i.S. des § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG eine Mitunternehmerschaft bilden. Über diese Frage ist grundsätzlich – bejahend oder verneinend – im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte zu entscheiden. 2. Die Zulassung einer "Querorganschaft", die eine Ergebn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3 Sachlicher Geltungsbereich: Zinsen und Lizenzgebühren

Rz. 21 Hinsichtlich des sachlichen Anwendungsbereichs bestimmt § 50g Abs. 1 S. 1 EStG, dass die Regelung auf Zinsen und Lizenzgebühren anwendbar ist. Diese Begriffe werden in Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a für Zinsen (Rz. 46) und in Buchst. b für Lizenzgebühren (Rz. 48) definiert. Andere Leistungen, die nicht unter diese Definitionen fallen, werden von der Vorschrift nicht erfasst. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Ausnahmen (§ 50g Abs. 2 EStG)

Rz. 31 § 50g Abs. 2 EStG enthält eine Reihe von Ausnahmen. Liegen diese Ausnahmen vor, bleibt die Verpflichtung für den inländischen Schuldner, eine Abzugsteuer einzubehalten und abzuführen, erhalten. Für den Gläubiger tritt u. U. beschr. Steuerpflicht ein. Die Ausnahmeregelung des § 50g Abs. 2 EStG hat den Charakter einer Missbrauchsverhinderungsvorschrift. Es sollen Fälle ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Inhalt und systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung für die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen bzw. deren Betriebsstätten innerhalb der EU. Betroffen von der Vorschrift sind im Inland ansässige Unternehmen, die Zinsen und Lizenzgebühren an ein in einem anderen EU-Staat ansässiges verbundenes Unternehmen zahlen. Die Vorschrift richtet sich an ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 38 [Sachprämien]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 38 EStG sind die im Rahmen von Programmen zur Kundenbindung unentgeltlich gewährten Sachprämien für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen bis zu einem Gesamtwert von 1.080 EUR im Kj. steuerfrei. Die Vorschrift gilt sowohl für Kundenbindungsprogramme von inländischen als auch von ausl. Anbietern. Rz. 2 Die Vorschrift betrifft Kundenbindungspro...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen Körperschaften

Tz. 37 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Bei vGA zwischen Kö hat sich durch die UntStReform die Brisanz der vGA deutlich entschärft (s Schiffers, GmbHR 2001, 885). Folgende vGA zwischen Kö können vorliegen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6 Erfolgen der Gewinnausschüttung (§ 37 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 36 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 2 S 3 KStG mindert sich die KSt des VZ, in dem das Wj endet, in dem die GA erfolgt. Damit gewährt § 37 Abs 2 S 3 KStG – ebenso wie § 27 Abs 3 KStG 1999 – die KSt-Minderung nicht bereits in dem Zeitpunkt der bilmäßigen Verringerung des EK infolge des Entstehens der Ausschüttungsverbindlichkeit, sondern erst bei tats Erfüllung die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4 Inkongruente Gewinnausschüttungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Geißelmeier/Kammeter, Inkongruente GA und Gestaltungsmissbrauch, NWB 51/2006, F 4, 5133; Lempenau, Inkongruente GA kein Missbrauch, KSR direkt 12/2006, 5. Tz. 27a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Inkongruente, dh von der Beteiligung der AE am Nenn-Kap der Kap-Ges abweichende GA werden in der Praxis aus vd Gründen vereinbart, wobei es sich häufig nicht u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2 Gewinnausschüttungen, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruhen

Ausgewählte Literaturhinweise: Winter, Der Zeitpunkt der Ausschüttung iSd § 27 Abs 3 S 2 KStG, FR 1977, 273; Mack, Stliche Anerkennung der Änderung des Gewinnausschüttungsbeschl, FR 1983, 607; Mack, Dividendenauswirkungen auf die KSt der ausschüttenden Kap-Ges, GmbHR 1985, 124; Korn, Änderung der Gewinnverwendungsregelung für die GmbH nach dem BiRiLiG, KÖSDI 4/1986, 6348; Krähnke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen an natürliche Personen

Tz. 36 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Auf der Ebene der ausschüttenden Kö führt im neuen Recht die Gewinnerhöhung aus dem Aufdecken einer vGA iHv 100 zunächst einmal zu einem St-Mehr von 38,65 (KSt-GewSt bei 400 % Hebesatz und SolZ). Auf der Ebene einer natürlichen Person als AE führt die vGA (bei einem ESt-Satz von 48,5 % zuz SolZ) zu einer St-Erstattung von 25,58, falls der Vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Belastungswirkungen bei verdeckten Gewinnausschüttungen während der 18-jährigen Übergangszeit

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; GmbH-Beraterhinweise, Die vGA im Halbeinkünfteverfahren, GmbH-StB 2000, 346; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung nach der Unternehmens-StRef, Sonderheft EStB/GmbH-StB 2000; Schiffers, Die vGA im Halbeinkünfteverfahren, GmbH-StB 2000, 242; Binz/Sorg, Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Körperschaftsteuer-Minderung grundsätzlich nur bei offenen Gewinnausschüttungen

3.1.3.1 Allgemeines Tz. 16 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 2 S 1 KStG mindern sich das KSt-Guthaben und die festzusetzende KSt nur bei GA, die "in den folgenden Wj erfolgen und die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruhen". Anders als im früheren Recht ist es nicht mehr ges Voraussetzung dass die GA "für ein abgelaufen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.6 Nachsteuer bei Bezügen mit Doppelverwendung

Tz. 73 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Erhält eine MG Dividenden, die bei der ausschüttenden TG gleichzeitig nach § 37 KStG eine KSt-Minderung auslösen und für die nach § 27 KStG das Einlagekonto als verwendet gilt (dazu s Tz 31 ff, weiter s § 27 KStG Tz 28/2), hat die ausschüttende Kö uE nach § 27 Abs 3 KStG ihren AE in der St-Besch insoweit nur die Verwendung des Einlagekontos z...mehr