Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist sukzessiv grundlegend neugestaltet worden und hat mit den früheren Fassungen nur noch wenig gemein. So lautet die Überschrift des § 28b in der vor dem 1.1.2009 geltenden Fassung "Aufgaben der Einzugsstelle bei Meldungen, gemeinsame Grundsätze" und in der ab 1.1.2023 geltenden Fassung "Inhalte und Verfahren für die Gemeinsamen Grundsätze und die Daten...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.1 Arzneimittelvereinbarung (Abs. 1)

Rz. 16 Der Abs. 1 regelt die Verpflichtung zum Abschluss einer Arzneimittelvereinbarung mit zeitlichen Vorgaben. Die Überschreitung des 30.11. bei einer späteren Veröffentlichung ist irrelevant. Es kommt allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses an (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 12.2.2007, L 10 B 35/06 KA ER). Der eigentliche Inhalt der verpflichtenden Vereinbarung is...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.10 Datenerfassung, -zusammenstellung (Abs. 5)

Rz. 54 Die Technik, wie das tatsächliche und von den Krankenkassen geprüfte Ausgabenvolumen für die Leistungen nach § 31 festzustellen ist, beschreiben die Sätze 1 bis 3 des Abs. 5. Im Prinzip folgen die Bestimmungen zur Datenerfassung und Datenübermittlung bisherigem Recht. Wie bisher erfolgt die Erfassung arztbezogen, der Versichertenbezug, der für die Steuerung des Verord...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.4.2 Meldetatbestände

Rz. 82 Nach § 6 DEÜV ist eine Anmeldung zu erstatten, wenn eine Beschäftigung aufgenommen wird, die zumindest in einem Versicherungszweig der Versicherungspflicht unterliegt oder für die der Arbeitgeber einen Beitragsanteil zu entrichten hat. Auch geringfügig Beschäftigte (§ 8 SGB IV) sind anzumelden. Eine Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn nach einer Unterbrechung d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.1 Grundlagen für die Meldung durch Datenübertragung

Rz. 33 Grundlage für das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Einzugsstellen sind neben § 28a SGB IV und der DEÜV die Gemeinsamen Grundsätze, Gemeinsame Rundschreiben und Verlautbarungen. Ermächtigungsgrundlage für die DEÜV ist § 28c Nr. 4 SGB IV. Ermächtigungsnorm für die Gemeinsame Rundschreiben, Grundsätze und Verlautbarungen ist § 28b SGB IV. Rz. 34 Die vom GKV-Spitze...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.15 Vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck (§ 28a Abs. 7)

Rz. 136 Um den privaten Haushalten bei Einstellung von geringfügig entlohnten Beschäftigten das Meldeverfahren zu erleichtern, wird für die im privaten Haushalt Beschäftigten mit Abs. 7 anstelle der zuvor aufgezeigten Meldungen eine vereinfachte Meldung als Haushaltsscheck eingeführt (zum Haushaltsscheckverfahren im Übrigen vgl. Gemeinsame Verlautbarung zum Haushaltsscheck-V...mehr

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Jung, AsylbLG § 5b Sonstige... / 2.1.4 Ermessensausübung und Zumutbarkeit

Rz. 7 Die Verpflichtung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde ("kann"). Der oder die Leistungsberechtigte hat kein subjektives Recht auf Teilnahme. Die Leistungsbehörde hat die Ausübung ihres Ermessens an den in § 43 AufenthG beschriebenen Zielen des Integrationskurses auszurichten. Von Bedeutung ist somit insbesondere, ob eine Verpflichtung zur Kursteilnahme unter Be...mehr

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.5 Berufsständische Versorgungseinrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Die Vorschrift bestimmt, unter welche Voraussetzungen berufsständische Versorgungseinrichtungen zu beteiligen sind. Das ist dann der Fall, wenn und soweit Meldungen nach § 28a Abs. 10 oder 11 betroffen sind. In der Rechtsfolge gilt dann Abs. 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. zu beteiligen ist....mehr

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Erwerbsminderung / 2.8 Hinzuverdienst

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden zum 1.1.2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten reformiert und im Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) geregelt. Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten wurden ab 1.1.2023 die Hinzuv...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kompetenzen zur einheitlichen Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit für die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b. Zur rechtlichen Entwicklung und Gesamtproblematik vgl. BT-Drs. 17/13857. Gegenüber der Fa...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Zweite Kapitel

Rz. 2g Das Zweite Kapitel regelt – begrifflich mit den anderen Büchern im SGB übereinstimmend – die Versicherungspflicht und -freiheit zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung). Das SGB III verfolgt im rechtsförmlichen Bereich konsequent das Versicherungsprinzip. Gleichstellungszeiten oder Ersatzzeiten sind grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. aber § 427a). Der Gesetzg...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.2 Versicherungspflichtverhältnis

Rz. 3 Arbeitslosenversicherungspflicht oder Beitragspflicht zur Arbeitsförderung besteht, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis besteht. Dieses ist denkbar bei beschäftigten Personen (§ 25) und sonstigen Versicherungspflichtigen (§ 26). Versicherungspflichtverhältnisse werden kraft Gesetzes begründet. Zutreffend sind Versicherungspflichtverhältnisse auf Personen in bestimm...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.2 Geringfügige Beschäftigungen

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 regelt Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung. Die Komplexität der Bestimmungen durch Rechtsänderungen und Übergangsrecht ist weitgehend entfallen. Allerdings war auch die Anhebung der Entgeltgrenze auf 450,00 EUR monatlich seit dem 1.1.2013 mit Übergangsrecht verbunden. Seit dem 1.10.2022 gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 520,00 EUR mon...mehr

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§ 6 Franchiserecht / VI. Franchise-Verträge und Sozialversicherungsrecht

Rz. 205 Die Diskussion um die Scheinselbstständigkeit des Franchise-Nehmers hat zwar ihr Ende gefunden, nachdem durch das zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 31.12.2002[420] der Kriterienkatalog des § 7 Abs. 4 SGB IV a.F. ersatzlos aufgehoben wurde. Jedoch scheint die Rspr. mittlerweile die Rentenversicherungspflicht gem. § 2 Nr. 9 SGB VI auch auf ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 5. Belehrung über sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 298 Muster 3.50: Belehrung über sozialversicherungsrechtliche Folgen/Hinweis nach §§ 38, 138 SGB III Muster 3.50: Belehrung über sozialversicherungsrechtliche Folgen/Hinweis nach §§ 38, 138 SGB III (1) Nach § 38 Abs. 1 SGB III ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses unter Angabe der persönlichen Daten und d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Behördenbegriff – Einzelfälle

Rz. 105 Im Einzelnen gehören hierher alle Bundes- und Landesbehörden, die Selbstverwaltungskörper der politischen Gemeinden, Kreis- und Landkreise, der Bezirksverbände und Ämter und der Zweckverbände. Zu den Bundesbehörden gehören auch die öffentlich-rechtlichen Dienststellen der Bundeswasserstraßen und Bundesautobahn, die Bundesbank und die Landeszentralbanken sowie die Deut...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Sozial- und Rentenversicherungspflicht

Rz. 248 Die Sozialversicherungspflicht hängt von der Beschäftigteneigenschaft i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV , also von der Frage ab, ob eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Maßgebliche Kriterien sind hier das Maß der Eingliederung in die Arbeitsorganisation und die Weisungsabhängigkeit. Ausgehend hiervon kommt es beim Geschäftsführer also darauf an, ob er über eine Ka...mehr

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FF 12/2023, Behandlung der ... / 1 Gründe:

A. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 25.9.1978 geschlossene Ehe des 1954 geborenen Antragstellers mit der 1953 geborenen früheren Ehefrau wurde auf den am 1.10.1997 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Familiengerichts vom 1.4.1998 rechtskräftig g...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.1 Derselbe Arbeitgeber

"Arbeitgeber" ist die juristische Person, bei der der Beschäftigte angestellt ist. Hierbei ist auf die Rechtspersönlichkeit abzustellen, nicht auf die Beschäftigung bei einer bestimmten Behörde, einer einzelnen Dienststelle usw. Als "derselbe Arbeitgeber" sind z. B. anzusehen die Bundesrepublik Deutschland, die jeweilige Gemeinde, rechtlich selbstständige bundesunmittelbare Körp...mehr

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FF 12/2023, Rechtsprechung ... / 4 Versorgungsausgleich

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.10.2023 – 20 UF 17/23 1. Bei der internen Teilung betrieblicher Versorgungsanrechte hat keine Maßgabenanordnung der Verzinsung des jeweiligen Ausgleichswerts zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu erfolgen, wenn die Teilungsordnung die gleichmäßige Teilhabe des Ausgleichsanrechts an der Wertentwicklu...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 958 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 19–24 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 965) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschl...mehr

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Anlage R 2023 – Leitfaden / 4 Anlage R-AUS – Renten aus dem Ausland

Rz. 262 Leibrenten und Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen (auf Lebenszeit/mit zeitlich befristeter Laufzeit), und auf sonstigen Verpflichtungsgründen (z. B. Renten aus Veräußerungsgeschäften) sowie Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sin...mehr

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Anlage Unterhalt 2023 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 606 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 607 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 75 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei den Renten aus der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung (GRV; > Deutsche Rentenversicherung ) sind folgende Arten zu unterscheiden: 1. Altersruhegeld Rz. 76 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Altersruhegeld (Altersrente) erhalten ArbN aufgrund ihrer Beitragsleistungen zur GRV vom Erreichen der Altersgrenze an, die zwischen der Vollendung des...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rentenversicherung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung – GRV – (allgemeine RV und knappschaftliche RV) sind Bundesträger (‚Deutsche Rentenversicherung Bund’ und ‚Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See’) und Regionalträger mit der Bezeichnung ‚Deutsche Rentenversicherung’ unter Hinweis auf die Region (vgl § 125 SGB VI). In ihnen sind die frühere...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. Knappschaftsrenten

Rz. 88 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ehemals im Bergbau beschäftigte ArbN erhalten Rentenleistungen aus der knappschaftlichen RV. Träger ist die > Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (vgl § 132 SGB VI). Die Zielrichtung der Leistungen ist unterschiedlich und trägt den besonderen Verhältnissen der ArbN im Bergbau Rechnung. Im Einzelnen sind folgende Rentenarten zu un...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rentenbezugsmitteilungen

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit dem AltEinkG (> Alterseinkünfte) ist ein Mitteilungsverfahren über Rentenbezüge eingeführt worden. Das Verfahren ist in § 22a EStG sowie in der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV) geregelt. Für ein Mitteilungsverfahren und nicht für ein Steuerabzugsverfahren hat sich der Gesetzgeber entschieden, weil in den ersten Jahren nach ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Besteuerung anderer Leibrenten und sonstiger Leistungen (§ 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG)

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leibrenten (> Renten Rz 15 f) und andere Leistungen (> Rz 23), die nicht bereits in § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG (> Rz 20, 23 ff, 40 ff) oder § 22 Nr 5 EStG (> Rz 55 ff) aufgeführt sind und bei denen in den einzelnen Bezügen Einkünfte aus Erträgen des Rentenrechts enthalten sind, unterliegen seit 2005 weiterhin der Ertragsanteilsbesteue...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.16 Grundsätze der Rentenversicherung über Zahnersatz

Rz. 95 Nachstehend ist der Text der "Grundsätze der Rentenversicherung über Zahnersatz als Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach § 15 SGB VI" i. d. F. vom 8.10.2020 aufgeführt: Zitat 1. Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation nach § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 26 Abs. 2 SGB IX übernehmen die Träger der Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.14 Aufgaben der DRV Bund im Rahmen der Grundsatz- und Querschnittaufgaben (Abs. 9)

Rz. 92 Nach der Gesetzesbegründung zu § 15 Abs. 9 (BT-Drs. 19/23550, S. 99 bis 102) wird die Deutsche Rentenversicherung Bund verpflichtet, in Wahrnehmung der ihr nach § 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4a übertragenen Aufgabe zur Regelung grundsätzlicher Fach- und Rechtsfragen zur Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung aus dem Bereich der Rehabilitation und Teilhabe für alle Träg...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.13 Anspruch auf Vergütung (Abs. 8)

Rz. 90 Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 98 und 99) wird der Träger der Rentenversicherung, der die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für den Rehabilitanden erbringt, vom 1.1.2026 an "verpflichtet, die von der Rehabilitationseinrichtung erbrachten Leistungen auf der Grundlage des nach Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 von der Deutschen Rentenversicherung Bund ent...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 96 Rahmenkonzept zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Hinweise für Rehabilitationseinrichtungen, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de G...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.11.1 Überblick/Hintergründe

Rz. 81 Mit Abs. 6a verstärkt der Gesetzgeber das sowieso in § 8 SGB IX verankerte Wunsch- und Wahlrecht und berechtigt den Antragsteller ausdrücklich, für seine Rehabilitation Rehabilitationseinrichtungen vorschlagen zu können. Der für die Erbringung der Leistung zuständige Rentenversicherungsträger prüft anschließend, ob die vorgeschlagene Rehabilitationseinrichtung oder di...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.7.3 Verpflichtung, das Vergütungssystem anzuerkennen (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Satz 4 und 5)

Rz. 70 Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 95 und 96) muss sich eine Rehabilitationseinrichtung, die eine Zulassung zur Leistungserbringung erhalten will, damit einverstanden erklären, dass die von ihr erbrachten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf der Grundlage des von der Deutschen Rentenversicherung Bund, unter Berücksichtigung der im Abs. 9 Nr. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.7.2 Verpflichtung, am Qualitätssicherungsverfahren teilzunehmen (Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 69 Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 95) müssen sich Rehabilitationseinrichtungen, die eine Zulassung zur Leistungserbringung erhalten wollen, verpflichten, am externen Qualitätssicherungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund teilzunehmen. Mit dem externen Qualitätssicherungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund wird die Qualität der v...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.7.1 Fachliche Eignung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 68 Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 95) ist wesentliche Voraussetzung für den Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, dass sie in Rehabilitationseinrichtungen erbracht werden, die fachlich geeignet sind. Fachlich geeignet sind nach Abs. 3 Satz 2 Rehabilitationseinrichtungen, die die personellen, strukturellen und qualitativen einschließlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.9 Verfahren der Zulassung (Abs. 5)

Rz. 77 § 15 Abs. 5 regelt das Verfahren für die Zulassung von Rehabilitationseinrichtungen durch die Rentenversicherungsträger und bestimmt die Dauer der Wirksamkeit der Zulassung und die Folgen eines Widerrufs der Zulassung. Außerdem regelt die Vorschrift den federführenden Rentenversicherungsträger, dessen Entscheidungen für alle Rentenversicherungsträger wirkt. Gemäß der G...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.7 Anspruch von Rehabilitationseinrichtungen auf Zulassung (Abs. 3)

Rz. 64 Gemäß der BT-Drs. 19/23550, S. 94 ff., wird das bereits von den Trägern der Rentenversicherung praktizierte Verfahren zur Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation normiert. Neben den Voraussetzungen, die von Rehabilitationseinrichtungen erfüllt werden müssen, damit sie gegenüber den Trägern der Rentenversicherung einen Anspruch auf Zulassung zur Erb...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.12 Daten der externen Qualitätssicherung (Abs. 7)

Rz. 88 Rehabilitationsleistungen sind natürlich nur sinnvoll, wenn sie das erhoffte Rehabilitationsergebnis erreichen. Mit entscheidend hierfür ist die Qualität der in der Rehabilitationseinrichtung erbrachten Leistungen. Insbesondere durch das Inkrafttreten des § 15 Abs. 6a zum 1.7.2023 hat der Gesetzgeber die qualitätsorientierte Auswahl von Rehabilitationseinrichtungen ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.10 Abschluss eines Vertrages (Abs. 6)

Rz. 79 Damit eine Rehabilitationseinrichtung bei einem Rehabilitanden i. S. d. § 15 zulasten des Rentenversicherungsträgers Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Verfügung stellen kann, bedarf es einerseits einer Zulassung der Einrichtung durch den hierfür federführenden Rentenversicherungsträger (§ 15 Abs. 3 bis 5) als auch im zweiten Schritt den Abschluss eines V...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.3 Zahnärztliche Leistungen und Zahnersatz (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 34 Aufgrund § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 SGB IX werden vom Rentenversicherungsträger auch die Kosten für zahnärztliche Behandlung und für Zahnersatz übernommen. Es handelt sich hierbei um eine eigenständige Leistung zur medizinischen Rehabilitation, die nicht im Zusammenhang mit einer ambulanten oder stationären (Haupt-)Rehabilitationsleistung stehen muss....mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.11.3 Verfahren, wenn der Versicherte von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch macht

Rz. 87 Wenn der Versicherte bei der Antragstellung kein Wahlrecht ausgeübt hat, hat der Rentenversicherungsträger dem Leistungsberechtigten unter Darlegung der ergebnisrelevanten objektiven Kriterien mehrere (i. d. R. bis zu 4) Rehabilitationseinrichtungen vorzuschlagen (Abs. 6a Satz 4), die am besten für die Rehabilitation geeignet sind ("nachweisbar beste Qualität"). In di...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.7.5 Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 72 Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 96) "muss von der Rehabilitationseinrichtung den besonderen Anforderungen an den Sozialdatenschutz Rechnung getragen werden. Es geht hier insbesondere um den datenschutzgerechten Umgang mit den besonders sensiblen medizinischen Daten der Versicherten."" Weil die Zusammenarbeit zwischen Rehabilitationseinrichtung und Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.8 Zulassungsentscheidung (Abs. 4)

Rz. 73 § 15 Abs. 4 befasst sich mit der Wirkung einer Zulassung. Hierzu begründet der Gesetzgeber die Einführung des § 15 Abs. 4 zum 1.7.2023 wie folgt (BT-Drs. 19/23550 S. 96): Zitat Die Regelung normiert die rechtlichen Wirkungen der Zulassungsentscheidung. Satz 1 konkretisiert die Dauer der Zulassung von Leistungsanbietern. Die vom federführenden Träger der Rentenversicherun...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.7.4 Sicherstellung des elektronischen Datenaustausches (Abs. 3 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 71 Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 96) "schafft die Regelung die Voraussetzungen für die gemeinsame Nutzung personenbezogener Daten durch die Träger der Rentenversicherung unter Beachtung des Sozialdatenschutzes (Nr. 5). Sie ermöglicht den Trägern der Rentenversicherung die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben." Nähere Informationen hierzu ergeben sich ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.1 Überblick

Rz. 36 Bis auf zahnärztliche Behandlung und die Versorgung mit Zahnersatz (Abs. 1 Satz 2) sowie Hilfsmitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX) und digitale Gesundheitsanwendungen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 6a SGB IX) werden die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung i. d. R. in Form einer mehrwö...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.3 Indikationsspezifische Rehabilitationsformen und -verfahren

Rz. 40 Damit jeder Rehabilitand zügig seine Rehabilitations- und Teilhabeziele erreicht, ist es notwendig, dass die medizinischen Rehabilitationseinrichtungen ein indikationsspezifisches und strukturiertes, auf der Basis des bio-psychosozialen Modells (vgl. Komm. zu § 2 SGB IX) maßgeschneidertes Rehabilitationskonzept bereithalten, das den Anforderungen des jeweiligen Rehabi...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.11.2 Verfahren, wenn der Versicherte bei der Antragstellung eine Rehabilitationseinrichtung wählt

Rz. 84 Wählt der Rehabilitand mit dem Antrag eine Rehabilitationseinrichtung i. S. d. Abs. 6a, hat der Rentenversicherungsträger zu prüfen, ob die gewählte Rehabilitationseinrichtung die erforderlichen Rehabilitationsleistungen nach objektiven sozialmedizinischen Kriterien "in der nachweisbar besten Qualität" erbringen kann. Dadurch soll eine am Bedarf des jeweiligen Leistun...mehr