Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz-Grundverordnung

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Tz. 25 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemäß Art. 30 DSGVO hat jeder Verantwortliche ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten zu führen, das auf Anfrage der Aufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen ist. Nähere Informationen enthält das Kurzpapier Nr. 1 der Datenschutzkonferenz. Ein Muster für Vereine bietet das LDA Bayern an unter: www.lda.bayern.de/media/muster_1_verein_v...mehr

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zfs 06/2024, Anspruch auf Auskunft über frühere Versicherungsscheine

VVG § 3 Abs. 3, Abs. 4 § 7 Abs. 4; BGB § 242 § 810; DSGVO Art. 15 Leitsatz Ein Auskunftsanspruch gegen den VR auf Aushändigung von Unterlagen über frühere Beitragsanpassungen kann nicht mit der Begründung geltend gemacht werden, der VN habe die Unterlagen möglicherweise aufgrund eines Umzugs verloren und sei auch nicht gehalten gewesen, sie aufzubewahren. OLG Braunschweig, Besc...mehr

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zfs 06/2024, Anspruch auf A... / 1 Aus den Gründen: “…

aa) Insbesondere lässt sich der Auskunftsanspruch nicht auf die Bestimmung des § 242 BGB stützen. (1) Nach § 242 BGB trifft den Schuldner im Rahmen einer Rechtsbeziehung ausnahmsweise eine Auskunftspflicht, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderli...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 315b–315d: Ric... / G. Ausblick

Rz. 73 [Autor/Zitation] Die durch die CSRD eingeführten Änderungen werden Unternehmen in der Zukunft vor große Herausforderungen stellen (so auch Kirsch, DStZ 2023, 762, 772). Dies gilt nicht nur für Unternehmen, die das erste Mal verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung zu veröffentlichen, sondern auch für Unternehmen, die bereits jetzt in den Anwendungsbereich der...mehr

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FoVo 06/2024, Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung zum Dritten

Es sind gerade einmal anderthalb Jahre verstrichen, seit die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) am 21.12.2022 acht neue Formulare für die Vollstreckung gebracht und gegenüber der ZVFV 2012 und GVFV 2015 flexiblere Anwendungsregeln geschaffen hat (FoVo 2023, 1). Sollten die Formulare zunächst zum 1.12.2023 verbindlich werden, hat die 1. Änderungsverordnung zur ZVF...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dienstaufsichtsbeschwerde

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Rechtsbehelfe Rz 96, > Petion Rz 4, > Veranlagung von Arbeitnehmer Rz 207. Durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde erlangt der Petent im Rahmen seines Auskunftsanspruchs aus Art 15 DSGVO (> Datenschutz Rz 3 ff) nicht das Recht auf eine vollständige Einsicht in die Steuerakten, um die in der Dienstaufsichtsbeschwerde angemahnten Aufzeichnungen und Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Die Regelung des § 2a AO ist am 25.5.2018 in Kraft getreten.[1] Sie wurde in Abs. 3 hinsichtlich der letzten Berichtigung der Verordnung der EU im ABl EU L 127 v. 23.5.2018, 2, angepasst.[2] Ebenfalls ab 25.5.2018 wurde die Datenschutzgrundverordnung [3] als Verordnung nach § 288 Abs. 2 AEUV als unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten wirksam. Rz. 2 Durch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehung

Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. XI (§§ 79ff. ES...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2.3 § 2a Abs. 3 AO

Rz. 24 § 2 Abs. 3 AO wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] dahingehend geändert, dass die nach "L 127 vom 23.5.2018, S. 2" die Worte "L 47 vom 4.3.2021" eingefügt wurden. Rz. 25 Nach § 2a Abs. 3 AO finden die Vorschriften dieses Gesetzes und der Steuergesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten keine Anwendung, soweit das Recht der Europäischen Union, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2.5 § 2a Abs. 5AO

Rz. 30 Gem. § 2a Abs. 5 Nr. 1 AO gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679, dieses Gesetzes und der Steuergesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen entsprechend für Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare verstorbene natürliche Personen [1] beziehen. Zur Letztkonkretisieru...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.6 Datenverarbeitung zur Gewinnung von Mitgliedern (Abs. 4)

Rz. 22 Krankenkassen sind berechtigt, zum Zwecke der Mitgliedergewinnung Daten zu verarbeiten (Satz 1; Rz. 21a). Die Verarbeitung ist zulässig, wenn die Daten allgemein zugänglich sind und die Betroffenen kein überwiegendes Interesse am Ausschluss der Verarbeitung haben. Die Norm betrifft insbesondere personenbezogene Daten (vgl. BT-Drs. 15/1525 S. 143 zu § 284). Rz. 23 Der A...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden (ursprüngliche Überschrift: Personenbezogene Daten bei den Krankenkassen). Sie zählt abschließend auf, für welche Aufgaben die Krankenkassen personenbezogene Daten ihrer Versicherten erheben können. D...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.5 Umfang der Datenverarbeitung (Abs. 3)

Rz. 21 Die versichertenbezogenen Sozialdaten dürfen nur für die Zwecke nach Abs. 1 in dem jeweils erforderlichen Umfang verarbeitet werden (Satz 1). Die Daten dürfen für andere Zwecke weiter verarbeitet werden, wenn eine andere Rechtsvorschrift des Sozialgesetzbuchs dies gestattet, also eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage vorliegt. Das ist z. B. bei einer Befugnis zur ...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.2 Speicherung ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen (Abs. 1 Satz 2 bis 4)

Rz. 17 Die Krankenkassen sind berechtigt, versichertenbezogene Daten auf maschinell verwertbaren Datenträgern zu speichern, soweit es um ärztliche (Satz 2) oder ärztlich verordnete Leistungen (Satz 3) geht. Demnach ist für beide Bereiche eine Speicherung erlaubt, wenn dies für die in Satz 1 Nr. 4, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 bezeichneten Zwecke erforderlich ist. Eine Speicherun...mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 1 Nr. 64 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 in Kraft. Sie regelte die Finanzierung, das Haushalts- und Rechnungswesen, die Vermögensverwaltung und die Rechtsaufsicht über die Verbindungsstelle. Rz. 2 Die Vorschrift erf...mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.1 Nationale Kontaktstelle (Abs. 1)

Rz. 5 Die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle sind der DVKA vom 25.10.2013 an zugewiesen (Satz 1). Die Organisationshoheit für die Einrichtung der Kontaktstelle liegt bei der DVKA und wird nicht durch überstaatliches Recht vorgegeben. Rz. 6 Die Kontaktstelle stellt insbesondere Informationen über nationale Gesundheitsdienstleister, geltende Qualitäts- und Sicherheitsbestimmu...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.1 Zulässige Zwecke (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Die Krankenkasse darf Daten erheben und speichern, die für die Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses, erforderlich sind (Nr. 1). Der zulässige Rahmen ergibt sich aus §§ 5 bis 10 (versicherter Personenkreis) und §§ 186 bis 193 (Mitgliedschaft). Rz. 6 Ausdrücklich gestattet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2.1 § 2a Abs. 1 AO

Rz. 16 Nach § 2a Abs. 1 S. 1 AO gelten die Vorschriften dieses Gesetzes und der Steuergesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden[1], andere öffentliche Stellen[2] und nicht-öffentliche Stellen.[3] Die Vorschriften gelten daher insbesondere für Bundesfinanzbehörden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2.4 § 2a Abs. 4 AO

Rz. 27 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten[1] gelten nach § 2a Abs. 4 AO die Vorschriften des Ersten und des Dritten Teils des BDSG, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Für diese Vorschrift, die Gegenstand der EU-Richtlinie 2016/68...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 9 Einwilligung; Nachweis durch Datenübertragung (§ 10a Abs. 2a, 5 EStG)

Rz. 91 Ab 2010 wird der Nachweis durch Datenübertragung zwischen dem Anbieter und den beteiligten Behörden erbracht. Dem Stpfl. oblag es bis einschließlich Vz. 2018 (Rz. 12f) lediglich, gegenüber dem Anbieter die Einwilligung in die Datenübertragung durch den Anbieter gem. § 10a Abs. 2a EStG zu erklären. Rz. 91a Durch das Zweite Datenschutz-Anpassungs und Umsetzungsgesetz EU[...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Microsoft Fabric: Skalierba... / 6.1 Sicherheits- und Datenschutzfunktionen von Microsoft Fabric

Microsoft Fabric ist mit vielen Sicherheitsfunktionen ausgestattet, die darauf abzielen, Daten vor unbefugtem Zugriff und Bedrohungen zu schützen: Umfassende Sicherheitsarchitektur: Microsoft Fabric bietet eine Sicherheitsarchitektur, die es Unternehmen ermöglicht, ihre Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Dies umfasst unter anderem Verschlüsselung, Zugriffskontrollen un...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anspruch auf Akteneinsicht nach bestandskräftiger Veranlagung; Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

Leitsatz 1. Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Einsicht in eine Steuer­akte außerhalb eines finanzgerichtlichen Verfahrens besteht nicht, wenn der Steuerpflichtige für den betroffenen Besteuerungszeitraum bereits bestandskräftig veranlagt wurde und die Einsichtnahme der Verfolgung steuerverfahrensfremder Zwecke dienen soll (hier: Prüfung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 384a Verstöße nach Artikel 83 Absatz 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2016/679

A. Allgemeines I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Die Regelung des § 384a AO wurde durch Art. 17 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017[2] in die Abgabenordung aufgenommen. Hierdurch wurden die Vorschriften der AO an das Recht der EU, insbesondere an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Grundsätze der DSGVO

Rz. 4 [Autor/Stand] Die DSGVO ist ab dem 25.5.2018 (Art. 99 Abs. 2 DSGVO) unmittelbar und vorrangig zu allen nationalen Regelungen anwendbar (vgl. Art. 288 Abs. 2 AEUV), soweit sie nicht Öffnungsklauseln zur Regelung von Rechtsmaterien zugunsten des nationalen Rechts enthält. Sie ersetzt das bisherige Bundesdatenschutzgesetz i.d.F. vom 14.1.2003, das bis zum 24.5.2018 anzuwe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Regelung des § 384a AO wurde durch Art. 17 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017[2] in die Abgabenordung aufgenommen. Hierdurch wurden die Vorschriften der AO an das Recht der EU, insbesondere an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Datenschutz in der AO

Rz. 8 [Autor/Stand] Die DSGVO gilt innerhalb ihres Anwendungsbereichs unmittelbar (s. Rz. 4). Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, besteht die Möglichkeit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Anwendbarkeit des Ordnungswidrigkeitenrechts (§ 384a Abs. 2 AO)

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundsätzlich gelten gem. § 377 Abs. 2 AO für Steuerordnungswidrigkeiten die Vorschriften des ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Davon abweichend erstreckt § 384a Abs. 2 AO über einen Verweis auf § 41 BDSG (s. Rz. 4) das OWiG insgesamt auf Verstöße nach Art. 83 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anwendungsvorrang des Unionsrechts (§ 384a Abs. 1 AO)

Rz. 12 [Autor/Stand] § 384a Abs. 1 AO regelt das Rangverhältnis der nationalen Steuergesetze zur DSGVO und hat wegen des bereits beschriebenen Anwendungsvorrangs des Unionsrechts (s. Rz. 4) lediglich eine klarstellende Funktion: Art. 83 DSGVO geht den Regelungen in der AO oder den Steuergesetzen vor, wenn eine rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten, die unmittelb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sonstige Abhilfebefugnisse zulässig

Rz. 31 [Autor/Stand] Art. 83 Abs. 7 DSGVO regelt, dass die Öffnungsklausel unbeschadet der sog. Abhilfebefugnisse der Aufsichtsbehörden gem. Art. 58 Abs. 2 DSGVO gilt. Die Verhängung von Geldbußen ist jedoch nur eine Maßnahme aus dem Katalog des Art. 58 Abs. 2 DSGVO (Art. 58 Abs. 2 Buchst. i DSGVO). Die übrigen Maßnahmen des Art. 58 Abs. 2 DSGVO können daher durch die Aufsic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verwertungsverbot (§ 384a Abs. 3 AO)

Rz. 23 [Autor/Stand] Gemäß § 384a Abs. 3 AO dürfen eine Meldung nach Art. 33 DSGVO und eine Benachrichtigung nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO in einem Straf- oder Bußgeldverfahren gegen die meldepflichtige Person oder einen ihrer in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung der meldepflichtigen Person verwertet werden. Art. 33 DSGVO Meldung von Verletzungen des Sc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Keine Geldbußen gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen

Rz. 27 [Autor/Stand] § 384a Abs. 4 AO statuiert ein "Behördenprivileg": Danach werden gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen im Anwendungsbereich der AO keine Geldbußen nach Art. 83 Abs. 4–6 DSGVO verhängt. Durch diese Vorschrift macht der deutsche Gesetzgeber von der Öffnungsklausel des Art. 83 Abs. 7 DSGVO Gebrauch, im Anwendungsbereich der AO national zu regel...mehr

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FoVo 05/2024, Keine Löschun... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Wortlaut von § 28 GBV zur Umschreibung ist nicht erfüllt Das LG geht zutreffend davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Umschreibung der Grundbuchblätter nach der Vorschrift des § 28 GBV, die gemäß § 1 WGV entsprechend für Wohnungsgrundbücher gilt, nicht vorliegen. Nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Beschwerdegerichts sind die Wohnungsgrundbuchblätter weder ...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / V. Augenschein (insbesondere zur On-board-Kamera)

Rz. 212 Unter Augenschein ist jede eigene und gegenständliche Wahrnehmung des Gerichts zu beweiserheblichen und streitigen Tatsachen über die Beschaffenheit von Sachen und Personen sowie sonstigen Vorgängen zu verstehen.[498] Als Gegenstand des Augenscheins bezeichnet das Gericht auch elektronische Dokumente (§ 371 Abs. 1 S. 2 ZPO).[499] Im Vergleich zu den anderen Beweismitt...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / I. Beweisverwertungsverbote

Rz. 217 Der Umgang mit rechtswidrig erlangten Beweismitteln spielt insbesondere bei der Verwertung von Augenscheinsobjekten, aber auch beim Urkunden- und Zeugenbeweis eine Rolle,[526] vgl. auch bereits Rdn 121 ff. Die Verwertung unzulässig erlangter Beweismittel[527] ist in der ZPO allerdings nicht ausdrücklich geregelt[528] (vgl. aber § 51 BZRG); sie kennt selbst für rechts...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.2.1 Nachweispflicht (Art. 7 Abs. 1 DSGVO und § 67b Abs. 2 Satz 1 und § 67b Abs. 2 Satz 2)

Rz. 38 Der Verantwortliche muss nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat. Näheres zur Art und Weise der Umsetzung dieser Nachweispflicht ist in der DSGVO nicht geregelt. § 67b Abs. 2 Satz 1 legt einschränkend fest, "zum Nachweis, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) neu bekannt gemacht worden. § 67b wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz ...mehr

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Jansen, SGB X § 67c Zweckbi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) neu bekanntgemacht worden. Von der Anpassung der nationalen Vorschriften an die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Da...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.3 Anwendung von § 22 Abs. 2 BDSG (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 23 Nach § 67b Abs. 1 Satz 4 gilt seit dem 25.5.2018 § 22 Abs. 2 BDSG entsprechend. Dieser Verweis "trägt dem Umstand Rechnung, dass Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b, g, h und i der Verordnung (EU) 2016/679 verlangen, bei der Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten, "geeignete Garantien" bzw. "angemessene und spezifische Maßnahmen" vorzusehen" (BT-DRrs. 18/12611). Mit ...mehr

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Jansen, SGB X § 67d Übermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) bekanntgemacht worden. Von der Anpassung der nationalen Vorschriften an die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenv...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat als Vorläufer § 35 SGB I a. F., der bis 31.12.1980 galt, und wurde zum 1.1.1981 mit dem Zweiten Kapitel in das SGB X eingefügt. Überarbeitet wurde sie durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229), in dessen Fassung sie heute mit geringfügigen Änderungen noch gilt. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.1.1 Ergänzung zu Art. 4 DSGVO (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 weist zur Klarstellung darauf hin, dass zunächst Art. 4 DSGVO mit seinen Begriffsbestimmungen unmittelbar gilt; ergänzend gelten die in Abs. 2 bis 5 des § 67 SGB X enthaltenen Definitionen als bereichsspezifische Regelungen, die "gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 und Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erhalten b...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat zum 1.1.1981 mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. 1994 wurde § 67 durch das 2. SGBÄndG (BGBl. I S. 1229) überarbeitet und erstmals wurden einheitliche Begriffsbestimmungen durch Übernahme der Definitionen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auch für das Sozialdatenschutzrecht zusammengefasst...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 in das Sozialgesetzbuch (BGBl. I S. 1469) zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Umfassend überarbeitet wurde sie durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229). Die bis zum 30.6.1994 geltende Übermittlungsbefugnis gegenüber allen Behörden im Rahmen der Amtshilfe wurde reduziert auf bestimmte im Gesetz gena...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1.2.2.2 Im Rahmen der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes (Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO)

Rz. 15 Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO lässt Ausnahmen vom Verarbeitungsverbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu, "damit der Verantwortliche oder die betroffene Person die ihm bzw. ihr aus dem Arbeitsrecht und dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte ausüben und seinen bzw. ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen kann, soweit dies nach Unionsrec...mehr

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Jansen, SGB X § 67e Erhebun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit dem 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) neu in das SGB X eingefügt worden und am 1.1.1998 in Kraft getreten. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekannt gemacht. § 67e wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. ...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1.2.2 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)

Rz. 12 Nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO gehören Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten, Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.10 Einwilligung (Art. 4 Nr. 11 DSGVO)

Rz. 56 Unter Einwilligung ist nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO jede "freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung der betroffenen Person zu verstehen, die in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung erteilt wurde, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verar...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.15 Aufsichtsbehörde (Art. 4 Nr. 21 DSGVO)

Rz. 62 Mit Aufsichtsbehörde ist nach Art. 4 Nr. 21 DSGVO eine von einem Mitgliedstaat gemäß Art. 51 Abs. 1 DSGVO eingerichtete unabhängige staatliche Stelle gemeint, die für die Überwachung der Anwendung dieser Verordnung zuständig i. S. v. Art. 55 DSGVO ist. Dies sind der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und die Landesdatenschutzbeau...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.2 Bedingungen für die Einwilligung (Art. 7 DSGVO und § 67b Abs. 2)

Rz. 37 Art. 7 Abs. 1 DSGVO legt dem Verantwortlichen eine Nachweispflicht für das Vorliegen einer Einwilligung auf, die in § 67b Abs. 2 Satz 1 konkretisiert wird. Mit Art. 7 Abs. 2 DSGVO werden Bedingungen an eine schriftliche Einwilligung gestellt, die in § 67b Abs. 2 Satz 2 und 3 ergänzt werden. Art. 7 Abs. 3 DSGVO und § 67b Abs. 2 Satz 3 regeln das Widerrufsrecht der betro...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.3 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)

Rz. 64 Bis 24.5.2018 definierte § 67 Abs. 12 SGB X a. F. "besondere Arten personenbezogener Daten". Im Einzelnen waren dies Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit und Sexualleben. Rz. 65 Art. 9 DSGVO enthält das Prinzip des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt, nac...mehr