Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag aus der verein wissen
Die Minderjährigen im Verein / 3 Minderjährige und Datenschutz

Minderjährige werden durch die Rechtsordnung besonders geschützt. Dies gilt auch im Rahmen der Vereinsarbeit. Die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spielen daher gerade auch im Umgang mit personenbezogenen Daten von Minderjährigen in der Vereinsarbeit eine wichtige Rolle. Nachfolgend soll beispielhaft nur auf zwei wichtige Aspekte in diesem Zusammenhang e...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Minderjährigen im Verein / 1.1.2 Der "Minderjährige" in den verschiedenen Rechtsbereichen

Nicht nur im Zivilrecht spielt der Minderjährige eine zentrale Rolle, sondern auch in anderen Rechtsgebieten, die für die Vereinsarbeit von Bedeutung sind. Zu nennen sind: das Strafrecht das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Die nachfolgende Übersicht zeigt zunächst die wichtigsten Begriffe und deren rechtliche Zuordnung: Jede Alt...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Minderjährigen im Verein / 3.1 Einwilligung von Minderjährigen

Einen ersten Hinweis dazu gibt Art. 8 Abs. 1 DSGVO. Danach können Minderjährige, wenn sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die in Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO vorgesehene Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten selbst abgeben. Hat der Minderjährige das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, so ist diese Verarbeitung nur rechtmäßig, wenn die ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Minderjährigen im Verein / 3.2 Was gilt bei der Veröffentlichung von Berichten, Fotos und Videos über bzw. mit Minderjährigen?

Wie bereits oben ausgeführt, hat der Schutz von Minderjährigen in der DSGVO ein besonderes Gewicht. Die DSGVO stellt zum Beispiel in Art. 6 Abs. 1 lit. f) klar, dass Kinder einen besonderen Schutz verdienen und sich der Risiken und Folgen einer Datenverarbeitung oft nicht so richtig bewusst sind. In der Praxis bedeutet dies aber keineswegs, dass zum Beispiel Fotos von Minderj...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2.2 Entbehrlichkeit des Leistungsgebots

Rz. 13 § 254 Abs. 2 AO normiert abschließend die Fälle, in denen es eines Leistungsgebots ausnahmsweise nicht bedarf. Dies ist zunächst nach § 254 Abs. 2 S. 1 AO der Fall, wenn Säumniszuschläge und Zinsen zusammen mit der Steuer vollstreckt werden, für die sie angefallen sind. Die Ausnahme vom Grundsatz wird in § 254 Abs. 2 S. 2 AO zudem für solche Vollstreckungskosten, die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 5b Sonstige... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift, die bisher innerhalb des AsylbLG keine Vorläufernorm hat, wurde mit dem Integrationsgesetz v. 31.7.2016 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 1.1.2017 eingeführt, während andere Teile des o. g. Gesetzes bereits zum 6.8.2016 in Kraft getreten sind. Durch Art. 5 Nr. 6 des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (sog. Geordnete-Rückkehr-G...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift befugt die Krankenkassen, jeweils eine Versichertennummer zu vergeben. Dabei regelt sie die Bestandteile und den Aufbau der Versichertennummer und sichert den Bezug zwischen einem familienversicherten Angehörigen (§ 10) und dem Stammversicherten. Der GKV-Spitzenverband legt den Aufbau und das Verfahren der Vergabe der Krankenversichertennummer durch Richtli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 19 Abs. 2 des sog. Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) eingefügt worden und am 1.1.1989 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich gab es mehrere Änderungen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) wurde Abs. 2 Satz 1 mit Wirkung zum 1...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag: Sonderver... / 4 Die Entscheidung

Die Zahlungsklage der K hat Erfolg! K habe gegen B einen Anspruch auf Rückzahlung von 12.659,19 EUR aus § 812 BGB. Bei dem eingezogenen Betrag in Höhe von 2.484,72 EUR als Aufwandsentschädigung für die Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO handele es sich um keine besondere Verwalterleistung im Sinne des Verwaltervertrags. Es handele sich bei der DSGVO um eine gesetzlich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag: Sonderver... / 1 Leitsatz

Bei einer Aufwandsentschädigung für die Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO handelt es sich nicht um eine besondere Verwalterleistung. Diese Tätigkeit gehört – wenn nichts Anderes vereinbart wird – in den Bereich der Grundleistungen. Dasselbe gilt für die Bescheinigung nach § 35a EStG.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag: Sonderver... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Ex-Verwalter B, ihr Geld zurückzuzahlen, auf das er ihrer Ansicht nach keinen Anspruch gehabt habe. Hintergrund: Solange B Verwalter war, hatte er sich vom Konto der K unter dem Verwendungszweck "Verwaltungsgebühren DSGVO" einen Betrag in Höhe von 2.484,72 EUR auf sein Geschäftskonto überwiesen. Ferner hatte sich B unter...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "Wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der mobilen Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 7 Datenschutz

§ 8 Abs. 2 EntgTranspG regelt, dass die Nutzung der in einem Auskunftsverlangen erlangten Informationen auf die Geltendmachung von Rechten im Sinne dieses Gesetzes beschränkt ist. Die Veröffentlichung personenbezogener Gehaltsangaben und die Weitergabe an Dritte sind von dem Nutzungsrecht nicht umfasst. Die Weitergabe von Entgeltdaten, die der Beschäftigte oder die Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Whistleblowing / 4 Datenschutzrechtliche Aspekte

Bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems sind zudem auch datenschutzrechtliche Aspekte [1] zu berücksichtigen. Personenbezogene Daten insbesondere der von einem Hinweis betroffenen Person (die in die Datenverarbeitung nicht einwilligen kann) dürfen nur dann verarbeitet (mithin gespeichert oder weitergegeben) werden, wenn das Interesse des Unternehmens an der Verarbeitung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Datenschutz-Grundverordnung

Rz. 75 Die Datenschutz-Grundverordnung [87] (DSGVO) ist eine Verordnung der EU, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit vereinheitlicht werden. Die DSGVO regelt u.a. die gemeinsame Verantwortlichkeit von Unternehmer und HV.[88] Denn der HV kommt im Rahmen seiner Tätigkeit für einen Unternehmer zwangsläufig mit personenbezogenen Daten der für ihn ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Handelsvertreter- und V... / 4. Datenschutz-Grundverordnung und Ausgleichsanspruch

Rz. 312 Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit Mai 2018, auch für das VH-Vertragsrecht, hier besonders für den Ausgleichsanspruch. Aus Platzgründen kann hier nur darauf verwiesen werden.[456] Rz. 313 Bezüglich Compliance im Vertriebsrecht stellt Martinek die Rechtsinstrumente des Risikomanagement in vertraglichen Vertriebssystemen dar. Hierauf kann nur verwiesen we...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 12d Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679

Gesetzestext (1) Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 Absatz 1 und das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundve...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 Absatz 1 und das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (A...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verhältnis von Einsicht und Abschrift/Ausdruck

Rz. 1 § 131 GBO fasst die Besonderheiten des maschinellen Grundbuchs in Bezug auf den Ausdruck zusammen, § 132 GBO betrifft die Grundbucheinsicht, die jedoch anstelle der Wiedergabe auf einem Bildschirm auch durch Einsicht in einen Ausdruck stattfinden kann, § 79 Abs. 2 GBV. Beide Tatbestände hängen daher eng zusammen. Der mit dem DaBaGG eingefügte Abs. 2 eröffnet eine Veror...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Inhalt des Ersten Abschnitts der GBO

Rz. 1 Der erste Abschnitt der GBO enthält mit den §§ 1 bis 12d GBO allgemeine Verfahrensvorschriften verschiedenen Inhalts teilweise ohne inneren Zusammenhang zueinander. Er ist nicht zu verstehen als den besonderen Vorschriften vorangestellter allgemeiner Teil mit grundsätzlichen Regelungen, welche die gesamte GBO betreffen. In § 1 GBO ist die sachliche und örtliche Zuständi...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / f) Behandlung der Insiderliste, Herausgabe an zuständige Behörde

Rz. 66 Die Insiderliste ist ein vertrauliches Dokument und dementsprechend zu behandeln. Sie ist vor dem Zugriff anderer Personen als solcher, die mit der Führung der Liste beauftragt sind, zu schützen.[156] Hierzu sollten Zugangsbeschränkungen bzw. Passwörter den Zugang zur Datei bzw. zur Software sichern. Auf Verlangen ist die Insiderliste nach Art. 18 Abs. 1 lit. c) MMVO d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Frage, wer vom Vollzug einer Eintragung zu benachrichtigen ist, wird an verschiedenen Stellen geregelt. § 55 GBO zählt eine Reihe von Personen auf, die infolge ihrer Stellung im Eintragungsverfahren oder ihrer besonderen Beziehung zu dem betroffenen Grundstück einen Anspruch auf Benachrichtigung haben. Die Norm wird durch §§ 55a, b GBO ergänzt. Die Regelungen waren...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Datenschutz und öffentliches Interesse

Rz. 3 § 12 GBO geht den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes als lex specialis vor. Sie regelt die Voraussetzungen der Einsichtsgewährung autonom, datenschutzrechtliche Bestimmung müssen auch nicht zur Definition des Begriffs des berechtigten Interesses herangezogen werden.[6] Die Vorschrift ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[7] Dennoch und gerade deshalb m...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Datenhoheit und Datensparsamkeit

Rz. 23 Das Postulat nach Transparenz bei Transaktionen und Rechtsinhabern kollidiert mit dem privaten Interesse des Rechtsinhabers an der Diskretion über seine Eigentums- und Rechtsverhältnisse. Dieses private Interesse ist Ausdruck des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG. Das Recht gewährleistet...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Sonstige Rechte aus der DSGVO

Rz. 6 Weitere Rechte und individuelle Ansprüche der DSGVO werden durch das Grundbuchverfahren modifiziert. Zu nennen sind:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Inhalt der Vorschrift

Rz. 2 Auch im Falle des § 43 GBV ist Voraussetzung der Einsichtsgewährung und der Abschriftenerteilung das Vorliegen eines berechtigten Interesses (dazu § 12 GBO Rdn 5 ff.). Während grundsätzlich dieses berechtigte Interesse dem Grundbuchamt darzulegen ist, befreit § 43 GBV die darin Genannten von dieser Darlegungspflicht, weil in den erfassten Fällen regelmäßig von seinem V...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm wurde eingefügt durch Art. 15 des Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung v. 20.11.2019 (BGBl I S. 1724). Zur Bedeutung dieser EU-Verordnung für die Grundbucheinsicht siehe § 12 GBO Rdn 3. Nach Art. 23 DSGVO darf der nationale Gesetzgeber Pflichten und Rechte der Beteiligten aus Art. 12 ff. DGSVO beschränken und regeln, sofern der Wesensgehalt d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vorschriften Bundesdatenschutzgesetz

Rz. 29 Abs. 5 greift auf allgemeine Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zur Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften zurück,[31] verschärft diese aber insoweit, als bei Abrufern, die keine öffentliche Stelle sind, auch ohne Anhaltspunkte für eine Zuwiderhandlung jederzeit Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde durchgeführt werden können. § 84 GBV ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Führung des Protokolls über Grundbucheinsicht nach § 12 Abs. 4 GBO. Sie wurde eingefügt durch das Datenbankgrundbuchgesetz vom 1.10.2013 (BGBl I S. 3719). Wesentlich soll durch die Protokollierung der Datenschutz zugunsten des Eigentümers gesichert werden.[1] Durch Art. 16 des Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung v. 20.11.201...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Maßnahmen zum Datenschutz

Rz. 24 Die Vorschriften der GBO, insbesondere § 12 GBO und der vorliegende Abschnitt 7 über das maschinelle Grundbuch, stellten eine gegenüber dem BDSG bis zum Inkrafttreten der DSGVO in spezieller Weise geregelte Form der Datenverarbeitung dar.[23] Nach dem Referentenentwurf[24] zur Umsetzung der DSGVO im Bereich der GBO ist folgende Fassung der Nummer 3 geplant: "3. die na...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / Literaturtipps

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Anerkannte technische Anforderungen

Rz. 6 Die Vorschrift schließt an § 126 Abs. 1 S. 1 GBO sowie die zu dessen Nr. 3 ergangene Anlage an und konkretisiert in § 64 Abs. 2 GBV insbesondere den Begriff der Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung sowie die speziellen grundbuchrechtlichen Anforderungen an Datensicherheit und – insoweit aufgrund der Überlagerung durch die Datenschutzgrundverordnung historisch –...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, daß und in welchem Umfang das Grundbuch in maschineller Form als automatisiertes Dateisystem geführt wird; sie können dabei auch bestimmen, dass das Grundbuch in strukturierter Form mit logischer Verknüpfung der Inhalte (Datenbankgrundbuch) geführt wird. Hierbei muß gewährleistet sein, daßmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 133 GBO ergänzt systematisch §§ 131 und 132 GBO, indem er über die Einsichtnahme im Grundbuchamt und die Erteilung von Ausdrucken hinaus ermöglicht, die Grundbuchdaten auch online abzurufen. Die Einführung des automatisierten Abrufverfahrens stellte für die regelmäßigen Nutzer des maschinellen Grundbuchs unter den vorgenannten Vorschriften daher den wesentlichsten Fo...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 12 Unternehmenskauf / (6) Datenschutzrecht

Rz. 152 Durch diese Garantie soll gewährleistet werden, dass die Zielgesellschaft in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Datenschutzrechts, insb. Der DSGVO, geführt wird. Vor dem Hintergrund der erheblichen Bußgelder von bis zu 20 Mio. EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes für Verstöße gegen das Datenschutzrecht haben datenschu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Anschluss an § 64 GBV, der sich mit der Errichtung des maschinellen Grundbuchs (vergleichbar mit einer Anweisung zur Herstellung von Papierurkunden, siehe § 64 GBV Rdn 1) befasst, regelt § 65 GBV die Sicherheit von Anlagen und Programmen. Zusammen mit § 66 GBV, der die Sicherung von Datenbeständen (vergleichbar mit Anforderungen an die Verwahrung von Papierdokumente...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Recht auf Berichtigung von Daten (Abs. 2)

Rz. 4 Art. 16 DSGVO gewährt dem Betroffenen einen Anspruch auf Berichtigung seiner Daten. Abs. 2 verweist dazu auf die materiellrechtlichen Normen der §§ 894 ff. BGB und auf § 22 GBO. Eine Verwirklichung des Anspruchs aus Art. 16 DSGVO soll daher nur im Rahmen der Grundbuchberichtigung möglich sein.[4] Die Vorschrift des Abs. 2 ist unglücklich formuliert und sachlich zu eng....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Recht auf Widerspruch (Abs. 3)

Rz. 5 Art. 21 DSGVO regelt ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Dieses wird durch Abs. 3 vollständig ausgeschlossen. Das ist sachgerecht und notwendig. Andernfalls könnte man durch Widerspruch die Eintragung in das Grundbuch verhindern oder unleserlich machen. Damit wäre der Rechtsverkehr gefährdet. Ein Berechtigter kann mithin nicht verhinde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Recht auf Auskunft und Kopien (Abs. 1)

Rz. 2 Art. 15 DSGVO gibt betroffenen Personen ein Auskunftsrecht über die Verwendung ihrer Daten. Dessen Abs. 1 wird für das Grundbuchverfahren durch §§ 12 und 12a GBO geregelt und gewährleistet. Soweit diese Regelungen hinter das Auskunftsrecht des Art. 15 Abs. 1 DSGVO zurückbleiben, ist dies verhältnismäßig, weil das Interesse des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs an der Fun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Überblick

Rz. 205 Das BauGB regelt in den §§ 24 ff. allgemeine und besondere Vorkaufsrechte zur Sicherung der Bauleitplanung, der Steuerung der Stadtentwicklung durch Ausnützen von Marktchancen und der Umschichtung und Umverteilung von Grundeigentum durch Bereitstellung von Bauland.[512] Für das Vorkaufsrecht sind drei Stufen, nämlich seine von bestimmten öffentlich-rechtlichen Voraus...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 97... / 3.3.2 Aufhebung der Subsidiaritätsklausel

Rz. 23a Seit der Streichung der Subsidiaritätsklausel (m. W. v. 30.6.2013) durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz stehen das Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 AO und das Vorlageverlangen nach § 97 Abs. 1 AO als gleichwertige Ermittlungsinstrumente nebeneinander. Auslöser für die Gesetzesänderung ist die BFH-Rechtsprechung zu § 97 Abs. 2 S. 1 AO a. F., nach der ein i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 31 AO regelt Befugnisse und Pflichten zur Offenbarung von grundsätzlich durch das Steuergeheimnis geschützten Daten. Die Norm ist ein Gesetz i. S. von § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Ursprünglich regelte sie nur in einem sehr engen Bereich die Befugnis zum Offenbaren gegenüber bestimmten Stellen und zu bestimmten engen Zwecken. Im Laufe der Zeit ist der Kreis der Befugnisse je...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2 Mitteilungsbefugnis – Mitteilungspflicht

Rz. 5 Das Gesetz unterscheidet für die einzelnen Mitteilungsregelungen solche, für die nur eine Befugnis eingeräumt wird, und solche, für die darüber hinaus eine Mitteilungspflicht besteht. Für die Mitteilungen nach Abs. 1 S. 3 gilt ebenso nur eine Befugnis, nicht jedoch eine Pflicht, vergleichbar der Regelung in Abs. 3 (Verwendung und Mitteilung von Namen und Anschriften du...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 5 Datenschutzrechtliche Aspekte

Bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems sind zudem auch datenschutzrechtliche Aspekte [1] zu berücksichtigen. Personenbezogene Daten, insbesondere der von einem Hinweis betroffenen Person (die in die Datenverarbeitung nicht einwilligen kann), dürfen nur dann verarbeitet (mithin gespeichert oder weitergegeben) werden, wenn das Interesse des Unternehmens an der Verarbeitun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 8 Datenschutzrechtliche Aspekte

Im Rahmen der Einrichtung und Nutzung von Hinweisgeberschutzsystemen werden zahlreiche Daten verarbeitet. Insoweit sind die Meldestellen befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist; dies gilt auch für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten abweichend von Art. 9 DSGVO. Hierzu zählen z. B. Daten,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
BGH: Kein Anspruch auf "sau... / 3 Die Entscheidung

Der BGH bestätigt die Entscheidung des Grundbuchamts. Die Eigentümerin kann nicht verlangen, dass ihre Einheiten auf neue Wohnungsgrundbuchblätter umgeschrieben werden, aus denen die gelöschten Eintragungen nicht mehr ersichtlich sind. Ein solcher Anspruch ergibt sich nicht aus § 28 der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (GBV). Nach dieser Vorschrift ist ein Gru...mehr