Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehensvertrag

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2 Rechtlich geprüfte Unterlagen

Rz. 207 Vertragliche Vereinbarungen im Kreditgeschäft sind auf der Grundlage rechtlich geprüfter Unterlagen abzuschließen. Während an anderer Stelle auf die Übereinstimmung der durch das Institut erstellten Kreditverträge mit der aktuellen Rechtslage abgestellt wird (→ BTO 1.2 Tz. 12), bezieht sich diese Anforderung vorrangig auf die vom Kreditnehmer zur Verfügung gestellten...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.2 Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien

Rz. 62 Der Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien zielt auf Institute im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 3 CRR ab, also auf gemäß Art. 8 CRD IV zugelassene Kreditinstitute und gemäß Art. 8a Abs. 3 CRD IV zugelassene Wertpapierfirmen. Mit Blick auf den Anwendungsbereich ist zudem § 1a Abs. 1 KWG zu beachten. Die Anforderungen sollten auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidiert...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1.2 Berücksichtigung der Kundengruppen und Finanzierungsarten

Rz. 154 Bei der Konditionengestaltung soll die Art der Darlehen und Kreditnehmer berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck sollten die Institute in Erwägung ziehen, je nach Art der Darlehen und Kreditnehmer verschiedene Preisrahmen zu verwenden (→ BTO 1.2 Tz. 7, Erläuterung). Mit dieser Anforderung sind verschiedene Gesichtspunkte verbunden. Einerseits geht es darum, das Kondit...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.4 Rechtliche Prüfung der Abweichungen

Rz. 213 Grundsätzlich ist die Rechtswirksamkeit von Individualverträgen durch einen anerkannten Fachjuristen oder eine andere sachkundige Person oder Institution zu bestätigen (interne oder externe "Legal Opinion"). Der Umfang der Prüfung, der einer solchen "Legal Opinion" zugrunde liegt, kann je nach Einzelfall sehr verschieden sein. Deshalb ist keine generelle Aussage darü...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Vorgaben der EBA zur Kreditrisikoüberwachung

Rz. 68 Im Kreditgeschäft sind zusätzlich die Anforderungen von Abschnitt 8.1 (Allgemeine Bestimmungen zum Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Rz. 69 Demnach sollten die Institute über ein stabiles und wirksames Überwachungssystem verfügen, das durch eine angemessene Daten...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Unverzügliche Anrechnung der Geschäfte auf die Limite

Rz. 138 Normalerweise wird durch einen Kreditbeschluss ein Prozess ausgelöst, der mit der (IT-technischen) Erfassung des kreditnehmerbezogenen (internen oder externen) Limits beginnt und durch die vereinbarten Tilgungen oder Sonderzahlungen zu den im Kreditvertrag festgelegten Zeitpunkten auch eine entsprechende Limitreduzierung nach sich zieht. Dadurch ist als Grundvorausse...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Übereinstimmung mit der Kompetenzordnung

Rz. 175 Für die Behandlung von Limitüberschreitungen jeglicher Art muss es im Institut klare Festlegungen geben. Auch nach Auffassung der EBA sollte ein Institut angemessene Maßnahmen gegen interne oder externe betrügerische Handlungen und Disziplinverstöße ergreifen, zu denen u. a. Limitüberschreitungen gezählt werden.[1] Die deutsche Aufsicht fordert diesbezüglich die Einr...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Aufgaben der NPE-Abwicklungseinheiten

Rz. 39 Bei der Gestaltung der NPE-Abwicklungseinheiten sind die Besonderheiten der eigenen NPE-Portfolios zu berücksichtigen, also z. B. die Spezifikationen im Privat- oder Firmenkundengeschäft (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Dabei sollte auch auf die verschiedenen Arten der jeweils hauptsächlich verwendeten Sicherheiten geachtet werden, die ggf. verwertet werden müssen. H...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Rechtsrisiken

Rz. 20 Für Rechtsrisiken gab es zwar lange Zeit keine einheitliche Definition, dafür aber Ansätze zu deren Kategorisierung. So hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht klargestellt, dass Rechtsrisiken Bestandteil der operationellen Risiken sind. Eine entsprechende Zuordnung wird auch in Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR verwendet. Demnach versteht man unter dem operationellen Ris...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Scoringverfahren

Rz. 4 Beim Scoringverfahren wird die Bewertung mittels einer Kennzahl auf einer Punkte-Skala (Score) dargestellt, die auf einer rein mathematisch-statistischen Basis beruht. Bewertet werden homogene Merkmale mit eindeutigen Merkmalsausprägungen. In der Praxis haben sich für bestimmte Geschäftssegmente unterschiedliche Typen von Scoringverfahren mit zum Teil voneinander abwei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 Überprüfung von Rechtsrisiken

Rz. 100 Die wesentlichen Rechtsrisiken müssen grundsätzlich in einer vom Markt und Handel unabhängigen Stelle überprüft werden. Beispielhaft wird die Rechtsabteilung genannt. Grundsätzlich käme auch eine geeignete externe Stelle für die Erfüllung dieser Anforderung infrage. Allerdings sollte sich ein Institut darüber im Klaren sein, dass es seine wesentlichen Rechtsrisiken e...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Fremdwährungsdarlehen

Rz. 51 Differenzierte Bearbeitungsgrundsätze sind auch für Fremdwährungsdarlehen zu formulieren, die den besonderen Risiken dieser Kreditart Rechnung tragen (→ BTO 1.2 Tz. 2, Erläuterung). Unter einer "Fremdwährung" wird jede Währung außer dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Mitgliedstaates, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, verstanden. Ein "Fremdwährungsdarlehen" bzw. "...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Festlegung der akzeptierten Sicherheitenarten

Rz. 62 Im Idealfall sind die Sicherheitenverträge so ausgestaltet, dass die ausgereichten Kreditmittel inkl. Verzinsung im Fall von Zahlungsstörungen des Kreditnehmers ggf. auch ohne seine Mitwirkung durch Verwertung der Sicherheiten zurückgeführt werden können. Häufig reicht der aktuelle Wert der Sicherheiten allerdings nicht aus, um den ausstehenden Kapitaldienst vollständ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Umgang mit endfälligen Krediten

Rz. 29 Bei endfälligen Krediten bzw. tilgungsfreien Krediten wird im Gegensatz zu typischen Annuitäten- oder Ratenkrediten der gesamte Kreditbetrag erst am Ende der Vertragslaufzeit zurückgezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind lediglich die Kreditzinsen fällig, die über den Zeitraum der Zinsfestschreibung für den Kreditnehmer aber auch nicht reduziert werden. Während bei Annu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2 Erhaltung des Marktzuganges

Rz. 109 Für ein effektives Liquiditätsrisikomanagement ist aus Sicht des BCBS in erster Linie die Erhaltung des Marktzuganges entscheidend, da er sich auf die Fähigkeit zur Mittelbeschaffung (passivische Liquiditätsgenerierung) und zur Liquidierung von Vermögensgegenständen (aktivische Liquiditätsgenerierung) gleichermaßen auswirkt. Die Geschäftsleitung sollte deshalb sicher...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.2 Überfälligkeit einer Risikoposition

Rz. 86 Als "überfällig" eingestuft werden können finanzielle Vermögenswerte gemäß Anhang V Teil 2 Abschnitt 7 Nr. 96 Meldewesen-DVO, wenn eine Tilgungs-, Zins- oder Gebührenzahlung nicht termingerecht geleistet wurde.[1] Die Verzugstage werden gemäß den Vorgaben in Art. 178 Abs. 2 CRR gezählt. Nach Art. 178 Abs. 2 lit. a und b CRR beginnt die Überfälligkeit bei Überziehungen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Besondere Anforderungen an die IRRBB-Regelwerke

Rz. 41 Bei der Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch müssen die Institute die Vorgaben in Tz. 47 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch angemessen berücksichtigen (→ BTR 2.3 Tz. 5, Erläuterung). Durch den Hinweis auf eine "angemessene" Berücksichtigung lässt die deutsche A...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.9 Statische und dynamische Bilanzannahme

Rz. 28 Die Durchführung von Stresstests kann bei normalem Geschäftsverlauf methodisch auf einer "statischen" oder auf einer "dynamischen" Bilanzannahme basieren. Rz. 29 Bei der statischen Bilanzannahme ("constant balance sheet assumption") wird die gesamte Bilanzgröße und -zusammensetzung durch die Annahme eines gleichförmigen (die Eigenschaften des Bestandsgeschäftes erhalte...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Immobiliensicherheiten

Rz. 47 Sofern die Institute Immobilien als Sicherheiten anerkennen, müssen sie ggf. auch die Anforderungen zur Überwachung und Überprüfung der Immobilienwerte gemäß Art. 208 Abs. 3 CRR beachten. Die EBA erwartet von diesen Instituten, dass sie in ihren Strategien und Verfahren auch die Vorgehensweise und die Häufigkeit der Überwachung/Überprüfung von Immobiliensicherheiten f...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.5 Umgang mit allgemeinen Zahlungsmoratorien in der Krise

Rz. 102 Im Hinblick auf die Identifizierung von ausgefallenen Risikopositionen spielen die jeweiligen Umstände eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit COVID-19 hat die EBA darauf hingewiesen, dass öffentliche Moratorien den Zeitraum für das Kriterium der Überfälligkeit verlängern können. Aus Sicht der EBA sollten öffentliche und private Moratorien in dem Maße vergleichbar b...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Externe Quellen

Rz. 76 Zu den externen Informationsquellen zählen z. B. die Einschätzungen externer Ratingagenturen, die Millionenkreditmeldungen nach § 14 KWG oder auch entsprechende Medienberichte und Wirtschaftsdienste. Einzelne kreditwirtschaftliche Verbände veröffentlichen in unregelmäßigen Abständen Analysen und Zukunftseinschätzungen über bestimmte Branchen oder Regionen bzw. über re...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Festlegung der zugrunde liegenden Annahmen

Rz. 72 Die Liquiditätsübersichten müssen geeignet sein, um die Liquiditätslage im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich darzustellen. Dies hat sich in den getroffenen Annahmen, die den Mittelzu- und -abflüssen zugrunde liegen, und in der Untergliederung in Zeitbändern angemessen widerzuspiegeln. Diese Annahmen können auf Erfahrungen aus der Vergangenheit oder auf Experten...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 196 Sofern relevant, hat das Institut die Auswirkungen von ESG-Risiken zu berücksichtigen, die den Wert der Sicherheiten beeinflussen, wie z. B. die Energieeffizienz von Gebäuden (→ BTO 1.2.1 Tz. 2, Erläuterung). Daneben können sich weitere ESG-Faktoren auf den Wert der Sicherheiten auswirken. So können z. B. Immobilien in Hochwassergebieten enormen Gefahren ausgesetzt s...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.1.1 Einlagen von Finanzkunden

Rz. 87 Bei der Berücksichtigung von Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung sind Einlagen von "Finanzkunden" i. S. v. Art. 411 CRR (→ BTR 2.3 Tz. 7, Erläuterung) nicht zu modellieren und als täglich fällig anzunehmen. Nach Art. 411 Nr. 1 CRR bezeichnet ein "Finanzkunde" einen Kunden[1], der eine oder mehrere der in Anhang I CRD IV genannten Tätigkeiten als Haup...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Marktpreisrisiken des Anlagebuches

Rz. 3 Für die Positionen des Anlagebuches spielen vor allem die Zinsänderungsrisiken eine wesentliche Rolle. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Institut in großem Umfang "Fristentransformation" betreibt, d. h. Festzinskredite für einen längeren Zeitraum ausreicht und sich im Gegenzug mit kürzeren Laufzeiten günstiger refinanziert. Auf diese Weise können durch Ausnutzung de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Arten von Konsortialfinanzierungen

Rz. 34 Bei einer "direkten Syndizierung" verpflichten sich alle Konsorten, eine direkte vertragliche Beziehung mit dem Kreditnehmer einzugehen und ihren Anteil an der Kreditfinanzierung zu einheitlichen Bedingungen direkt an den Kreditnehmer zu vergeben. Die Konditionen sind also für alle Vertragsparteien identisch. Daher wird i. d. R. nur ein einzelner Vertrag angefertigt u...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2.3 Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement (MaBeschwerde)

Rz. 247 Die BaFin beaufsichtigt Banken, Finanzdienstleister, private Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel und ist in diesen Bereichen auch für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Am 4. Mai 2018 hat die BaFin erstmals die Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement veröffentlicht, die im Jahr 2020 überarbeitet wurden.[1] Das Rundschreiben ergänzt di...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.1 Überblick

Rz. 55 Defizite in der Unternehmensführung, mangelhafte kulturelle Grundlagen und ein bedeutendes kulturelles Versagen werden als Hauptgründe für die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 sowie die Skandale der letzten Jahre genannt.[1] Diese Gründe haben dazu beigetragen, dass eine Reihe von Instituten übermäßig hohe Risiken eingegangen ist, was letztlich zum Ausfall einzelner Inst...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Anhaltspunkte für den Überprüfungsturnus

Rz. 55 Die Sicherheiten sind ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze in angemessenen Abständen zu überprüfen. Der konkrete Zeitraum zwischen zwei Überprüfungsterminen hängt von der jeweiligen Sicherheitenart sowie von der Relevanz der Sicherheit für den Risikogehalt des Kreditengagements ab und ist von jedem Institut eigenverantwortlich festzu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.6 Absehbare Veränderungen

Rz. 80 Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat im Rahmen ihrer Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft[1] am 22. November 2022 eine Anfrage an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Definition und zu möglichen Unterstützungsmaßnahmen für grüne Kredite an Privatkunden sowie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gerichtet.[...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung

Rz. 24 In der Praxis haben sich unterschiedliche Verfahren herausgebildet, die in Analogie zur Funktionsweise eines Risikoklassifizierungsverfahrens auf der Auswertung von hierzu geeigneten Informationen aus verschiedenen Quellen basieren. Neben der Auswertung der intern im Rahmen der Kreditbearbeitung zur Verfügung stehenden Unterlagen und einer systematischen Kontobeobacht...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Maßnahmen zur Begrenzung der kreditnehmerbezogenen Risiken

Rz. 63 Voraussetzung für eine wirksame kreditnehmerbezogene Risikosteuerung ist eine durchgängige kreditnehmerbezogene Limitvergabe sowie die unverzügliche Anrechnung der Geschäfte auf diese Limite, deren Einhaltung regelmäßig überwacht werden muss (→ BTR 1 Tz. 5). Zum Begriff "unverzüglich" wurde bereits ausgeführt, dass sich die Umsetzung an den jeweils zugrunde liegenden ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.4 Umgang mit einem hohen NPL-Bestand

Rz. 123 Eine Auswirkung der Finanzmarktkrise, die auch viele Jahre später noch nicht vollständig beseitigt werden konnte, waren die teilweise sehr hohen Bestände an notleidenden Krediten in den Bilanzen einiger Institute. Die europäischen Institute waren davon unterschiedlich stark betroffen, wobei in einzelnen Ländern eine Konzentration dieser "Institute mit hohem NPL-Besta...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ertragsteuerliche Wirkungen eines Cash-Pools

Streitig sind das Vorliegen der Voraussetzungen für Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen, in diesem Zusammenhang auch die Höhe der gebildeten Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und die Qualifizierungen von Geldbewegungen in einem Cash-Pool. Darlehensverträge? Ein Cash-Pool führt nicht zwingend zu der Annahme von Darlehensverträgen, sondern es muss im Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.3.2 Hingabe von Darlehen

Rz. 287 Gesellschafterdarlehen werden nach Abs. 3 S. 2 Nr. 3 ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Option von Sondervergütungen in Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG bzw. bei einer Veräußerung der Kapitalforderung nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG umqualifiziert. Diese Einkünfte unterliegen nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EStG regelmäßig nicht der KapESt. We...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Konzernabschlussanalyse nac... / 1 Begriff und Zielsetzung der Konzernabschlussanalyse

Rz. 1 Obwohl der Konzernabschluss lediglich Informationszwecken dient, sodass er etwa für die Fragen der Ausschüttungsbemessung nicht relevant ist, kann in der Praxis eine steigende Tendenz zur Betrachtung einzig des Konzerns beobachtet werden. Grund dafür ist, dass es sich bei der Konzernrechnungslegung um die gemeinsame Rechnungslegung einer Gruppe von Unternehmen handelt,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 190 "Übernahme von Verbindlichkeiten" bedeutet zivilrechtlich die sog. befreiende "Schuldübernahme" i. S. d. §§ 414ff. BGB. Erfasst werden aber auch die Schuldübernahme und der Schuldbeitritt. Als Beispiele von Verbindlichkeiten, die steuerfrei übernommen werden können, wurden bei Einführung der Befreiung angesehen Pensions- und Rentenverpflichtungen, Einlagen bei der Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einzelfälle

Rz. 56 Bauzeitzinsen: Berechnete Bauzeitzinsen sind Entgelt für die steuerpflichtige Bauleistung und kein Entgelt für eine selbstständige Kreditgewährung. Auch ein getrennter Ausweis von Bauleistungen und Bauzeitzinsen normiert keine gesonderte Vereinbarung i. S. d. Abschn. 3.11 Abs. 2 Nr. 1 UStAE. Entsprechend stellen Zinsen, die dem Käufer für die Befugnis der Inanspruchna...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Outsourcing von Finanzdienstleistungen

Rz. 35 Spätestens seit dem EuGH-Urteil v. 5.6.1997[1] wird intensiv die Frage diskutiert, ob und in welchem Umfang mit Finanzdienstleistungen eng verbundene Umsätze ebenfalls unter die Steuerbefreiung fallen können. Einheitliche Vorgaben für die Behandlung von Outsourcing-Leistungen – etwa in Form übergreifender Verwaltungsanweisungen – bestehen bislang wegen der Bandbreite ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Vermittlungsleistungen

Rz. 42 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 UStG fallen auch bestimmte Vermittlungsleistungen in Zusammenhang mit steuerfreien Finanzdienstleistungen, insbesondere die Vermittlung von Krediten.[1] Die Frage einer etwaigen Steuerbefreiung der Untervermittlung bei der Vermittlung von Krediten ist letztendlich vom EuGH geklärt worden. Mit Urteil v. 21.6.2007[2] hat der EuGH...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Vorläufige Leistungen

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeiner Nahestehensbegriff (Satz 1)

(3) 1 Für Zwecke der §§ 7 bis 12 ist eine Person dem Steuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 nahestehend. Rz. 233 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 3. § 7 Abs. 3 definiert die "nahestehende Person" für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung. Dazu enthält die Vorschrift keine eigene Begriffsabgrenzung, sondern verweist auf § 1 Abs. 2. Der Begriff der nahes...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Darlehensverzicht – Übergangsvorschrift – Begründung der Rückzahlungsforderung

Leitsatz Der vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers als sonstige Kapitalforderung wird gemäß § 52 Abs. 28 Satz 16 des Einkommensteuergesetzes mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrags "begründet". Normenkette § 52 Abs. 28 Sätze 15 und 16, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG, § 355 HGB Sachverhalt Die Klägerin gewährte einer Hotel-Betriebsges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tantieme: Instrument zur Er... / 4.3 Tatsächliche Durchführung

Die steuerliche Anerkennung der Tantiemevereinbarung erfordert weiterhin, dass die Vereinbarung auch tatsächlich durchgeführt, d. h. nach den vertraglichen Abmachungen verfahren wird. Dies gilt insbesondere für die Auszahlung der Tantieme. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Tantieme mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig und sollte unmittel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen Regelungen des Kr... / 1. Anwendungsbereich

Das KrZwMG umfasst gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 nicht die Ansprüche aus und die Erbringung von Kreditdienstleistungen im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag, der nicht von einem in einem Vertragsstaat niedergelassenen Kreditinstitut gewährt wurde. Es umfasst weiterhin im Umkehrschluss aus § 1 Abs. 2 Nr. 4 KrZwMG nur solche Forderungen aus notleidenden Krediten, die nach dem 30.12....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen Regelungen des Kr... / 2. Pflichten des Kreditverkäufers

Das KrZwMG sieht in § 6 Informations- Mitteilungspflichten des Verkäufers notleidender Kredite vor. So soll der Käufer umfassende Informationen aus dem Kreditvertrag erhalten, die es ihm ermöglichen sollen, dessen Werthaltigkeit sowie die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Wert auch umgesetzt werden kann, umfassend beurteilen zu können. Einem etwaigen Informationsungleichgewich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen Regelungen des Kr... / 3. Pflichten des Kreditkäufers

Kreditkäufer innerhalb der EU werden gem. § 7 Abs. 1 KrZwMG dazu verpflichtet, ein Kreditinstitut, oder ein Unternehmen, das nach der Richtlinie 2008/48/EG oder der Richtlinie 2014/17/EU beaufsichtigt wird, zu beauftragen, wenn der erworbene Kreditvertrag mit einer natürlichen Person oder einem sog. KMU (Kleinst-, kleinen und mittlerem Unternehmen: Weniger als 250 Personen s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen Regelungen des Kr... / a) Kreditdienstleistungen

Von dem Begriff der Kreditdienstleistungen werden gem. § 2 Abs. 3 Nr. 1–4 KrZwMG folgende Dienstleistungen erfasst: das Einziehen und die Durchsetzung fälliger Ansprüche des Kreditgebers aus dem Vertrag, die Neuverhandlung von wesentlichen Vertragsbedingungen aus einem notleidenden Kreditvertrag entsprechend den Anweisungen des Kreditkäufers jedoch nur in den Grenzen des Zuläs...mehr

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AGS 06/2024, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Rechtsanwalt A wird von Herrn O, der türkischer Staatsangehöriger und der deutschen Sprache nicht mächtig ist, beauftragt, eine Darlehensforderung i.H.v. 10.000,00 EUR einzuklagen. Hierzu legt O dem Rechtsanwalt ein Konvolut von Unterlagen vor, die teils in türkischer, teils in deutscher Sprache verfasst sind. Rechtsanwalt A, der ebenfalls aus der Türkei stammt und sowohl di...mehr