Fachbeiträge & Kommentare zu Checkliste

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§ 39 Steuerrecht / o) Negative Sachentscheidungsvoraussetzung

Rz. 134 Der Anrufung des Gerichtes dürfen nicht entgegenstehen eine anderweitige Rechtshängigkeit (§ 66 FGO), die Rechtskraft eines anderen Urteils (§ 110 FGO), der Klageverzicht (§ 50 FGO) oder die Klagerücknahme (§ 72 FGO). mehr

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§ 27 Kaufrecht / j) Umtauschvorbehalt

Rz. 33 Unbedingter Kauf, bei dem der Käufer lediglich das Recht hat, den Kaufgegenstand umzutauschen.[38] mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Prüfungsreihenfolge

Rz. 27 Das erkennende Gericht hat sodann eine Kindeswohlprüfung in zwei Stufen vorzunehmen: aa) Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge Rz. 28 Für die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sor... mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / IV. Muster

Rz. 97 Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat eine Checkliste mit IT-Sicherheitsmaßnahmen definiert, die eine gute Orientierung zu den erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit bietet. Sie ist abrufbar unter https://www.lda.bayern.de/checkliste_tom Die Aufsichtsbehörde für Niedersachsen hat eine Methodik herausgegeben, wie der Prozess zur Aus... mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Entwicklung eines spezifischen Stiftungsmodells

Rz. 154 (selbstständige gemeinnützige Stiftung, unselbstständige Stiftung, Familienstiftung, Zustiftungen, Spenden etc.) mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Ausnahmen

Rz. 115 Ausnahmsweise kommt ein Prozess ohne Vorverfahren in Betracht: Untätigkeitsklage und Sprungklage. Die Sprungklage ist zulässig, wenn die Behörde, die über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zu entscheiden hat, innerhalb eines Monats nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht gegenüber zustimmt. Stimmt die Behörde nicht zu, ist die Klage als außergerichtlicher Rech... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Haftung gegenüber Gesellschaftern und in den Schutzbereich des Organverhältnisses einbezogenen Dritten

Rz. 129 Haftung gegenüber Gesellschaftern nach GmbHG nur im Sonderfall des § 31 Abs. 6 GmbHG bei Ausschüttung von Stammkapital; sonst nur nach dem BGB.[568] Dritte können in den Schutzbereich des Organverhältnisses einbezogen sein, was Grundlage für eine Haftung sein kann (vgl. Rdn 112, 126).[569] mehr

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§ 39 Steuerrecht / e) Umdeutung und Hinweispflicht

Rz. 117 Hat der Kläger die falsche Klageart gewählt, ist eine unrichtig bezeichnete Klage nicht ohne weiteres abweisungsreif. Es besteht die Möglichkeit der Umdeutung. Das Gericht trifft eine Hinweispflicht. Auf die Wortwahl kommt es nicht an; das Erklärte ist im Fall einer missverständlichen oder unrichtigen Bezeichnung auszulegen, evtl. umzudeuten. Der Vorsitzende hat gem.... mehr

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§ 27 Kaufrecht / a) Verbrauchsgüterkauf

Rz. 24 Ein Verbrauchsgüterkauf (siehe Rdn 95) besteht, wenn ein Verbraucher (§ 13 BGB) von einem Unternehmer (§ 14 BGB) eine bewegliche Sache kauft (§ 474 Abs. 1 BGB). Auf ihn finden grds. die §§ 433 ff. BGB Anwendung. Ergänzend gelten die besonderen Vorschriften der §§ 474 Abs. 2–479 BGB. Bei Verbraucherverträgen über den Verkauf digitaler Inhalte finden nach § 475a Abs. 1 ... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Steuerrechtliche Haftung

Rz. 135 Steuerrechtlich haftet der Geschäftsführer persönlich gem. §§ 34 Abs. 1, 69 AO.[620] Allein ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit ihn nicht von der Haftung z.B. wegen Nichtabführung einbehaltener Lohnsteuer; dafür haftet er auch nach Insolvenzantrag so lange, wie liquide Mittel zur Zahlung der Lohnsteuer vorhanden sind und ihm das Gericht nicht dur... mehr

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§ 27 Kaufrecht / c) Rechtskauf

Rz. 26 Für den Kauf von Rechten finden die §§ 433 ff. BGB entsprechende Anwendung (§ 453 Abs. 1 BGB). Zu beachten sind die Sonderregelungen in § 453 Abs. 2 und Abs. 3 BGB (siehe Rdn 8, 14 f.). Bei Verbraucherverträgen über den Verkauf digitaler Inhalte finden nach § 453 Abs. 1 S. 2, 3 BGB verschiedene kaufrechtliche Vorschriften, insbesondere die §§ 434–442 BGB, keine Anwend... mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Berechnungsstichtage

Rz. 59 Für Anfangsvermögen beider Beteiligten: Tag der standesamtlichen Eheschließung, § 1374 Abs. 1 BGB. Für Endvermögen beider Beteiligten: Tag der Zustellung des Ehescheidungsantrages an M, § 1384 BGB. Stichtag für Zurechnung der Grundstücksübertragung von Seiten der Eltern der F: Tag der Umschreibung im Grundbuch, weil es auf den Zeitpunkt der Vollendung des Erwerbs im R... mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen

Rz. 164 Vorläufiger Rechtsschutz muss mit der Aussetzung der Vollziehung erreichbar sein (besonderes Rechtsschutzbedürfnis).[243] Die Hauptsache muss regelmäßig eine Anfechtungsklage sein.[244] Die Aussetzung der Vollziehung setzt vollziehbare Verwaltungsakte voraus. Dies sind in erster Linie die Verwaltungsakte, die eine Geldleistung (Steuern, Rückforderung einer Steuerverg... mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Zweifel

Rz. 167 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, wenn bei der überschlägigen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfra... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 6. Haftung des Strohmann-Geschäftsführers und des faktischen Geschäftsführers

Rz. 138 Ein Strohmann-Geschäftsführer haftet (gerade auch dann) persönlich, wenn er von der Geschäftsführung vollständig ausgeschlossen ist[633] – ggf. sogar unter Ausschluss von Ansprüchen gegen eine ansonsten für Organmitglieder bestehende D&O-Versicherung;[634] auch strafrechtlich ist er verantwortlich.[635] Vgl. zum faktischen Geschäftsführer Rdn 125. mehr

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§ 39 Steuerrecht / i) Klagebefugnis, § 40 Abs. 2 FGO

Rz. 121 Den Kläger trifft eine besondere Darlegungslast, dass er klagebefugt ist. Er muss geltend machen, durch den Verwaltungsakt, dessen Ablehnung oder Unterlassung oder durch eine andere Leistung in seinen Rechten verletzt zu sein (§ 40 Abs. 2 FGO). Nur wer unmittelbar selbst betroffen ist, ist klagebefugt.[147] Popularklage und gewillkürte Prozessstandschaft sind ausgesc... mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Berechnungsbeispiel

Rz. 128 Das Finanzamt hat den Bescheid am 23.12.2023, einem Montag, zur Post gegeben. Nachdem der Ablauf der Dreitagesfrist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, verschiebt sich die Bekanntgabe auf Freitag, 27.12.2023. Die Klagefrist endet in dem Beispielsfall am Montag, 27.1.2024, Mitternacht.[173] mehr

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§ 27 Kaufrecht / e) Versteigerung

Rz. 28 Bei der privatrechtlichen Versteigerung kommt ein Kaufvertrag mit dem Ersteher erst durch den Zuschlag (§ 156 BGB) zustande. Das Gebot des Bieters ist als Vertragsantrag zu werten, der durch den Zuschlag des Versteigerers angenommen wird. Der Zuschlag ist eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung.[34] Versteigerungen im Internet, insbesondere solche über die Inte... mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Erfolgloser Aussetzungsantrag bei der Finanzbehörde

Rz. 166 Der Antrag beim Finanzgericht ist nur zulässig, wenn die Finanzbehörde einen Aussetzungsantrag ganz oder zum Teil abgelehnt hat, § 69 Abs. 4 S. 1 FGO.[246] Diese besondere Zugangsvoraussetzung muss nach h.M. im Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein.[247] Nach h.M. genügt es, dass die Finanzbehörde die Aussetzung der Vollziehung einmal abgelehnt hat; es ist also n... mehr

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§ 39 Steuerrecht / e) Aussetzungsumfang

Rz. 169 Soweit der Verwaltungsakt bereits vollzogen ist, tritt an die Stelle der Aussetzung der Vollziehung die Aufhebung der Vollziehung.[253] Die freiwillig gezahlten oder zwangsweise beigetriebenen Steuern werden vorläufig erstattet. Gem. § 69 Abs. 2 S. 8 FGO gilt, dass eine Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung auf die festgesetzte Steuer, vermindert um die anzurechn... mehr

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§ 39 Steuerrecht / cc) Keine oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 130 Im Computer- und Formularzeitalter stellt sich zwar kaum einmal die Frage, dass den anzufechtenden Bescheiden die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder unrichtig ist.[177] Kommt dies doch einmal vor, kann der Kläger gem. § 55 FGO die Anfechtungsklage noch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe der Entscheidung einlegen. mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Auskunftsverlangen gegen M

Rz. 65 Die Auskunftsverpflichtung des M nach § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB beinhaltet voraussetzungslos die Verpflichtung zur Vorlage von Belegen, auch wenn diese nur zu Kontrollzwecken verlangt werden.[115] Die Auskunft muss alle wertbildenden Faktoren beinhalten und den berechtigten Ehegatten in die Lage versetzen, die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände ungefähr selbst zu e... mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Verbundverfahren oder isoliertes Verfahren?

Rz. 21 Der Antrag ist nach Trennung der Eltern zulässig; die Entscheidung hierüber wird unabhängig von dem Ehescheidungsverfahren getroffen. Verbund mit der Ehesache entsteht nur, wenn ein Ehegatte die Einbeziehung in den Verbund vor Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug beantragt, es sei denn, das Gericht hält aus Gründen des Kindeswohls die Einbeziehung ni... mehr

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§ 27 Kaufrecht / m) Weiterverkauf oder Streckengeschäft

Rz. 36 Beim Weiterverkauf vereinbart der Käufer einer noch nicht übergebenen Sache mit einem Dritten, dass dieser den Vertrag mit dem Verkäufer übernimmt (§§ 398 ff., 414 ff. BGB).[41] Ein Streckengeschäft liegt vor, wenn dieselbe Ware, auch schon vor Konkretisierung (§ 243 Abs. 2 BGB), vom Käufer an den Letztkäufer weiterverkauft wird. Die Kaufvertragspflichten bestehen nur... mehr

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§ 15 Familienrecht / kk) Anhaltspunkte für Einwendungen aus § 1381 BGB

Rz. 99 Ansatzpunkte für ein Leistungsverweigerungsrecht wegen grober Unbilligkeit (peremptorische Einrede) sind hier aus der Fallkonstellation heraus nicht ersichtlich. Die systembedingte Ungerechtigkeit, die in dem Ansatz des Anfangsvermögens auch mit 0 EUR bei Überschuldung lag, ist durch die Neufassung zum 1.9.2009 mit der Berücksichtigung überschuldeten Anfangsvermögens ... mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Dauerndes Getrenntleben

Rz. 18 Voraussetzung für einen Antrag nach § 1671 Abs. 1 BGB ist "nicht nur vorübergehendes" Getrenntleben der Ehepartner. Gefordert wird Getrenntleben i.S.d. § 1567 Abs. 1 BGB, sodass auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung (§ 1587 Abs. 1 S. 2 BGB) ausreicht. Während nach § 1567 Abs. 2 BGB ein Versöhnungsversuch über kürzere Zeit, worunter die Rechtsprechung i.d.R. einen... mehr

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§ 39 Steuerrecht / e) Ausschluss der Straffreiheit

Rz. 103 Gem. § 371 Abs. 2 AO ist die Straffreiheit in bestimmten Fällen ausgeschlossen. Danach darf vor der Selbstanzeige nunmehr keine Anordnung einer Außenprüfung nach § 196 AO bekannt gegeben worden sein (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO n.F.).[133] Hier wurde der Zeitpunkt, bis zu dem noch eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist, deutlich nach vorne verlagert, da es b... mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorbereitung der Hauptverhandlung

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§ 17 GmbH-Recht / c) Bedeutung von Weisungen der Gesellschafter

Rz. 128 Außerhalb der sondergesetzlich geregelten Fälle (vgl. auch Rdn 126) haftet ein die Weisungen der Gesellschafter[566] befolgender Geschäftsführer und ein geschäftsführender Alleingesellschafter nicht.[567] mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Haftung gegenüber privatrechtlichen Gläubigern

Rz. 130 Grundsätzlich[570] (vgl. Rdn 4) besteht keine direkte vertragliche Haftung des Geschäftsführers gegenüber privatrechtlichen Gläubigern der GmbH;[571] ein Durchgriff auf ihn ist im Prinzip ausgeschlossen – mit wichtigen Ausnahmen.[572] a) Haftung aus Delikt, Garantenstellung, Produkthaftung Rz. 131 Der Geschäftsführer haftet, wenn er selbst bei Wettbewerbsverstößen oder... mehr

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§ 39 Steuerrecht / f) Beteiligtenfähigkeit

Rz. 118 Der Kläger muss die Fähigkeit haben, Subjekt eines finanzgerichtlichen Prozessrechtsverhältnisses zu sein, § 57 FGO. Der Frage der Beteiligtenfähigkeit entspricht der der Parteifähigkeit im Zivilprozess; inhaltlich entspricht sie aber nicht der zivilrechtlichen Parteifähigkeit. Für den Steuerprozess kommt es auf die besondere Rechtsfähigkeit nach Steuerrecht, die Ste... mehr

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§ 39 Steuerrecht / j) Postulationsfähigkeit und Bevollmächtigte, § 62 FGO

Rz. 122 Ein Anwaltszwang besteht vor dem Finanzgericht nach § 62 FGO nicht. Die Beteiligten können selbst auftreten. Sie können auch selbst gewählte Bevollmächtigte einschalten.[150] Rz. 123 Das Finanzgericht muss Bevollmächtigte, die nicht gem. § 62 Abs. 2 FGO vertretungsbefugt sind, nach § 62 Abs. 3 S. 1 FGO zurückweisen:[151] Vertretungsbefugt sind nach § 62 Abs. 2 S. 1 FG... mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Fachliche Beratung ist unerlässlich

Rz. 19 Das Stiftungszivilrecht und das Stiftungssteuerrecht sind zu kompliziert und zu komplex, als dass der Laie sich darin allein zurechtfinden könnte. Selbst unter Juristen und Steuerberatern findet man nur selten Stiftungsexperten, sodass auch sie üblicherweise einen Stiftungsfachmann als Zweitberater hinzuziehen, wenn aus der Mandantschaft der Wunsch auf Errichtung eine... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Haftung nach Rechtsscheingrundsätzen

Rz. 132 Der Geschäftsführer haftet nach § 179 BGB neben oder anstelle der Gesellschaft, wenn er selbst den Anschein erweckt, ein unbeschränkt persönlich haftender Unternehmensinhaber zu sein oder ein solches Unternehmen zu vertreten. Gleiches gilt z.B., wenn er im Rechtsverkehr (über Jahre hinweg) neben der existenten GmbH für eine nicht existente AG auftritt, um den Eindruc... mehr

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§ 39 Steuerrecht / h) Gesetzliche Vertreter

Rz. 120 Für die Nichtprozessfähigen gilt § 58 Abs. 2 FGO. Für sie handeln deren gesetzliche Vertreter. Bei Personenhandelsgesellschaften und juristischen Personen berühren Liquidation und Löschung im Handelsregister zwar regelmäßig nicht die Beteiligtenfähigkeit,[146] wohl aber die Prozessfähigkeit. Es empfiehlt sich, äußerste Sorgfalt auf die Gestaltung des Klagerubrums zu ... mehr

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§ 39 Steuerrecht / l) Klagefrist, § 47 FGO

Rz. 127 Die Frist für die Erhebung der Anfechtungsklage beträgt gem. § 47 Abs. 1 FGO einen Monat. Sie beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung[168] über den außergerichtlichen Rechtsbehelf. Eine vor Bekanntgabe erhobene Klage ist und bleibt auch nach Bekanntgabe nach der Rechtsprechung unzulässig.[169] Wird die Einspruchsentscheidung – wie meist – mit einfachem Brief bek... mehr

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§ 27 Kaufrecht / d) Tierkauf

Rz. 27 Der Käufer von Tieren kann unter denselben Voraussetzungen Mängelrechte geltend machen wie der Käufer von Gebrauchsgegenständen.[31] Beschaffenheiten i.S.d. § 434 BGB betreffen vor allem die Gebrauchsmöglichkeit, die Abstammung, die Trächtigkeit[32] und den gesundheitlichen Zustand des Tieres.[33] Schwierigkeiten bereitet es, die Unterscheidung zwischen neuen und gebr... mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 60 F muss im Hinblick auf § 1377 Abs. 3 BGB ihr Anfangsvermögen beweisen. Sie muss im Rahmen der Darlegung eines Zugewinnausgleichsanspruchs das eigene Endvermögen und das Endvermögen des M darlegen und beweisen, und zwar unter Einschluss der behaupteten Werte.[100] F ist darlegungs- und beweispflichtig für die Abwesenheit von Verbindlichkeiten im Endvermögen des M,[101]... mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Einlegung eines Rechtsbehelfs

Rz. 165 Der Steuerpflichtige muss den Verwaltungsakt angefochten haben, d.h. gegen ihn Einspruch (§ 347 AO) eingelegt oder die Klage (regelmäßig Anfechtungsklage) erhoben haben.[245] Das Gericht kann zwar vor Klageerhebung aussetzen (§ 69 Abs. 3 S. 2 FGO), nicht aber, bevor der außergerichtliche Rechtsbehelf eingelegt ist. mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Härte

Rz. 168 Das Finanzgericht muss auch dann aussetzen, wenn die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Auszusetzen ist also dann, wenn die wirtschaftlichen Nachteile nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdun... mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Eingang der Klage

Rz. 129 Innerhalb der Klagefrist muss die Klage eingehen, entweder beim örtlich zuständigen Finanzgericht (§ 64 Abs. 1 FGO) oder bei der Behörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt oder die angefochtene Entscheidung erlassen oder bekannt gegeben hat oder die nachträglich für den Steuerfall zuständig geworden ist. Sie muss dort gem. § 47 Abs. 2 FGO "angebracht oder zur Nied... mehr

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§ 27 Kaufrecht / f) Eigentumsvorbehalt

Rz. 29 Beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt schließen die Parteien einen unbedingten Kaufvertrag und zu seiner Erfüllung einen Übereignungsvertrag, der im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung steht (§ 449 Abs. 1 BGB). Der Verkäufer bleibt bis zum Eintritt der Bedingung Eigentümer der Kaufsache. Er kann die Kaufsache erst mit Ausübung de... mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Praxis

Rz. 93 Diese feine Unterscheidung verwischt die Praxis nahezu bis zur Unkenntlichkeit. Es ist oft möglich, eine Einigung in den Bereich des Tatsächlichen zu verlagern, auch wenn es sich im Grunde genommen um eine rechtliche Streitigkeit handelt.[117] Voraussetzung einer tatsächlichen Verständigung ist neben einer Einigung über vergangene Sachverhalte (nicht einen erst zukünf... mehr

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§ 15 Familienrecht / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 81 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[151] gehören.[152] Rz. 82 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegen... mehr

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§ 39 Steuerrecht / f) Wirkung

Rz. 170 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung wirkt nach h.M. ex nunc.[255] Bis zur Entscheidung sind daher Säumniszuschläge verwirkt worden, die das Gericht nur durch die Aufhebung der Vollziehung beseitigen kann.[256] Diese Folge muss man speziell beantragen. Rz. 171 Mit der Anordnung der Aussetzung der Vollziehung entfällt mit Wirkung für die Zukunft die Vol... mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / cc) Anfechtung bei inkongruenter Deckung (§ 131 InsO)

Rz. 175 Nach § 131 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die einem Insolvenzgläubiger in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit hätte beanspruchen können (inkongruente Deckung). Die Anfechtun... mehr

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§ 39 Steuerrecht / m) Passivlegitimation, § 63 FGO

Rz. 131 Die Auslegung der Klage muss ergeben, dass sie sich gegen die nach § 63 FGO richtige Behörde richtet. Bei Unklarheiten muss das Gericht nach § 65 Abs. 2 FGO vorgehen und den Kläger zur Ergänzung seiner Angaben auffordern. Bei eindeutiger Falschbezeichnung ist die Klage unzulässig, wenn der Kläger sie nicht ändert.[178] Die Klageänderung soll bei fristgebundenen Klage... mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 98 Zur weitgehenden Ausschöpfung der Steuerquellen sieht § 371 AO die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige im Falle der Steuerhinterziehung nach § 370 AO vor.[123] Durch das in Anlehnung an die Rechtsprechungsänderung des BGH[124] erlassene Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28.4.2011 und das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zu... mehr

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§ 15 Familienrecht / ll) Ersetzung einer Geldforderung durch Übertragung von Vermögensgegenständen, § 1383 BGB

Rz. 101 Je nach Interessenlage der F könnte daran gedacht werden, von M die Übertragung seines hälftigen Miteigentumsanteils an dem Hausgrundstück in Anrechnung auf die Zugewinnausgleichsforderung zu verlangen. Ob dies sinnvoll ist, wird sich erst nach endgültiger Bezifferung der Zugewinnausgleichsforderung einerseits und der Feststellung des Wertes der Haushälfte anderersei... mehr

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§ 22 Internationales Privat... / ee) Vorfragen im ausländischen Kollisionsrecht oder im berufenen Sachrecht

Rz. 122 Im Tatbestand der kann ein Rechtsverhältnis (Eheschließung, Eigentum des Geschädigten usf.) vorausgesetzt sein (sog. Vorfragen [275]). Präjudizielle Rechtsverhältnisse sind grundsätzlich selbstständig nach dem deutschen IPR anzuknüpfen und nach dem danach berufene... mehr