Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

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Elterliche Sorge / 11.2 Grundinformationen

§ 1666 BGB ist und bleibt die zentrale Norm, über die das sog. staatliche Wächteramt zur Sicherung des Kindeswohls realisiert wird.[1] Sie begrenzt die grundsätzlich umfassende elterliche Sorge. Schon vor Änderung des § 1666 BGB durch die Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge 1980 hatte das Bundesverfassungsgericht festgehalten: "Das Vormundschaftsgericht nimmt in all ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.2 Erzwungener Umgang der Eltern

Die "Durchsetzungsspirale" zum Umgang gilt selbstverständlich nicht nur bei Anordnungen betr. das Recht des Erwachsenen auf Umgang mit dem Kind, sondern ebenso auch für das Recht des Kindes auf Umgang mit dem nicht mit ihm zusammenlebenden Elternteil. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings am 1.4.2008 im Hinblick auf die Pflicht der Eltern zum Umgang mit ihrem Kind erklä...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.6 Alleinsorge des Antragstellers

Ist die gemeinsame elterliche Sorge nach Prüfung durch das Gericht nicht aufrecht zu erhalten, ist in zweiter Stufe zu prüfen, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht. Die folgenden Kriterien sind entscheidend, ohne dass eine unterschiedliche Rangfolge besteht oder in manchen Fällen eine klare Abgrenzung der e...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.3 Das Kindeswohl als Prüfstein

Prüfstein für eine Aussetzung oder einen Ausschluss des Umgangsrechts bleibt das Kindeswohl. Kontakt zu dem mit dem Kind nicht zusammen lebenden Elternteil dient grundsätzlich dem Kindeswohl. Ein völliger Ausschluss – auch auf Zeit – ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Kind infolge des Umgangs körperlich oder seelisch konkret gefährdet ist und der Gefährdung nicht durch ei...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.8 Der Ehename (Familienname)

Der (Nach-)Name ist für viele Menschen Teil ihrer Identität. Es ist daher schon immer über die Veränderbarkeit und die Möglichkeit der Beibehaltung des Nachnamens, wenn er einmal angenommen wurde, diskutiert worden.[1] In der Ursprungsfassung des § 1355 BGB v. 18.8.1896[2] wurde der Name des Mannes zum Familiennamen bestimmt. Der Name der Frau konnte nicht Ehename werden. Dur...mehr

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Elterliche Sorge / 1.5 Der Umfang der elterlichen Sorge

Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge jeweils in tatsächlicher Hinsicht und hinsichtlich der gesetzlichen Vertretung (§§ 1626 Abs. 1, 1629 BGB), Teilmündigkeiten der Minderjährigen sehen die §§ 110 ff. BGB vor. Ansonsten gibt es nur wenige Beispiele dafür, schwerpunktmäßig im Verfahrensrecht und häufig mit der Altersgrenze der Vollendung des 14. L...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.3 Sonderfall: Die Auskunft über den biologischen Vater (Scheinvaterregress)

Nach Schätzungen sollen 5 % aller Kinder nicht von demjenigen Vater abstammen, der glaubt, leiblicher Vater des Kindes zu sein. Stellt – auf welche Weise auch immer – der Betreffende dann fest, dass er nicht leiblicher Vater des Kindes ist, mag sich in ihm das Bedürfnis entwickeln, die von ihm für das Kind getätigten finanziellen Aufwendungen vom tatsächlichen Vater ersetzt z...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.2 Trennungsvorraussetzungen: Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts

Der BGH hatte in einem Beschluss vom 6.2.2019[1] erklärt, dass für eine Trennung von Eltern und Kindern die hohe Wahrscheinlichkeit vorhanden sein müsse, dass die Kindeswohlgefährdung zu einem Schadeneintritt führt.[2] In einem Beschluss vom 21.9.2020[3] geht das Bundesverfassungsgericht auf die Rechtsprechung des BGH ein: Im Ausgangspunkt übereinstimmend mit dem BGH meint da...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.4 Die gerichtliche Entscheidung

Liegt eine Gefährdung des Kindeswohls vor, so hat das Familiengericht nach § 1666 BGB d"ie zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen". Damit wird dem Familiengericht ein breiter Handlungsspielraum eingeräumt. § 1666 BGB ist nicht mit "Wegnahme des Kindes" gleichzusetzen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der in § 1666a BGB enthaltenen Subsidiari...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.1 Der Vorname des Kindes

Den Vornamen bestimmt der Inhaber der elterlichen Sorge; es folgt die Eintragung in das Geburtenbuch (§§ 21, 22 Personenstandsgesetz). Bei nichtehelichen Kindern ist die Mutter sorgeberechtigt[1], bei Verheirateten sind es die Eltern. Vier bis fünf Vornamen reichen nach Ansicht der Rspr. aus, 12 sind jedenfalls unzulässig.[2] Die einschlägige Entscheidung des OLG Düsseldorf w...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 2 Zweck und Bedeutung der Außenprüfung

Rz. 13 Die steuerliche Außenprüfung dient in besonderem Maße dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (§ 2 BpO) und trägt dazu bei, unzulässige Wettbewerbsvorteile zu verhindern. Darüber hinaus wird durch das bloße Vorhandensein des Rechtsinstituts der Außenprüfung auch eine präventive Wirkung erzielt. Die für den Steuerpflichtigen konkret bestehende Möglichkeit, zu...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 8.1 Allgemeines Verfahren

Der Umgang mit dem Vater kann nicht von der Kindesmutter gerichtlich eingefordert werden, sondern ausschließlich durch das Kind selbst, vertreten durch den sorgeberechtigten Elternteil oder, im Fall eines Interessenkonflikts, durch einen Verfahrenspfleger. Dies bedeutet: Bei der Antragstellung muss bei alleiniger elterlicher Sorge der Antrag auf Umgangsrechtsregelung vom Kind...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.5 Übertragung von Teilen der eS

Nach den zu beachtenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des geringstmöglichen Eingriffs kommt häufig die Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge in Betracht. Streiten Parteien z. B. um den (künftigen) Lebensmittelpunkt des Kindes und ist im Übrigen das Verhältnis der Eltern zueinander nicht zerrüttet, so dass der Streit keine Gefährdung des Kindeswohls b...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.2.1 Antrag auf Verpflichtung zum Umgang

In einem Antrag auf Durchsetzung des Umgangs zu einem Erwachsenen durch das Kind sollte es nicht um ein "Dauerrecht" gehen. Dies wird in der Regel nicht angeordnet werden können. Der für das Kind erwünschte Effekt wird aber bei einmaliger Kontaktpflicht erreicht werden können. Umgekehrt wird man in der Regel ein solches Recht auch nicht gezwungen sein, mit Zwangsmitteln zu v...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.4.3 Das Kind wird älter

In höherem Alter des Kindes ist darüber hinaus mehr und mehr sein eigener Wille zu berücksichtigen. Ab wann insgesamt gegen den erklärten Kindeswillen ein Umgang mit dem Umgangsberechtigten nicht angeordnet werden kann, wird im Einzelfall zu entscheiden sein und hängt mit der unterschiedlichen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zusammen. Ein achtjähriges Kind wird das Umga...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.2.1 Grundsätze zum begleiteten Umgang

Begleiteter Umgang gem. § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB stellt eine erhebliche Belastung und Beeinträchtigung für den umgangsberechtigten Elternteil ebenso wie, in geringerem Maße, auch für das Kind dar und ist deshalb bereits auf "schwerwiegende Fälle" zu beschränken. Die folgenden Fallgestaltungen sind zu unterscheiden: Belastungen zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil: Zu...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.6.1 Allgemeines Verfahren

Der Umgang mit dem Vater kann nicht von der Kindesmutter eingeklagt werden, sondern ausschließlich durch das Kind selbst, vertreten durch den sorgeberechtigten Elternteil oder, im Fall eines Interessenkonflikts, durch einen Verfahrenspfleger.[1] Dies bedeutet: Bei der Antragstellung muss bei alleiniger elterlicher Sorge der Antrag auf Umgangsrechtsregelung vom Kind, gesetzlic...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.6 Verlagerung des Bestimmungsrechts auf das Kind

Ein Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist verfahrensfähig in solchen Verfahren, die seine Person betreffen. Davon sind Verfahren zur elterlichen Sorge nach § 1671 BGB umfasst. Dem Kind steht ein Widerspruchsrecht nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu.[1] In denjenigen Verfahren, in denen das mindestens 14 Jahre alte Kind beteiligt ist oder beteiligt sein will, bedarf e...mehr

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Elterliche Sorge / 1.2 Historisches zur elterlichen Sorge

Entscheidender Maßstab in der Ausübung elterlicher Verantwortung ist das Kindeswohl. Dies gilt auch für alle gerichtlichen Maßnahmen im Bereich des Sorgerechts, § 1697a BGB. Der Begriff des Kindeswohls ist allerdings von Gerichten zu allen Zeiten gefüllt worden mit einem Inhalt, der nicht unabhängig von der jeweiligen gesellschaftspolitischen Situation und nicht unabhängig vo...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Kindschaftsrechtsreformgesetz und das Beistandschaftsgesetz sind am 1.7.1998 in Kraft getreten. Mit dem Reformpaket und den nachfolgenden Gesetzen wurden 2 Hauptzielrichtungen verfolgt: Rz. 2 Zum einen dürfen Kinder nicht unter der Entscheidung ihrer Eltern für oder gegen eine bestimmte Lebensform leiden. Die noch vorhandenen unterschiedlichen Regelungen für ehelich...mehr

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§ 6 Fazit

Rz. 1 Im Vergleich zu den Vorauflagen aus 2004 und 2009 haben sich einige Rahmendaten stark verändert. So wurde etwa die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Deutschland komplett reformiert und am 1.1.2009 trat eine Abgeltungssteuer in Deutschland in Kraft, die zumindest in den Grundzügen und stark vereinfachend gesagt mit dem österreichischen Modell übereinstimmt. Zudem fand...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Mittelbare... / Zusammenfassung

Überblick Mittelbare Schenkungen sind interessante Gestaltungsmittel, um die Schenkungsteuer zu reduzieren. Dies ergibt sich insbesondere aus der steuerlichen Unterbewertung bestimmter Vermögensarten, was z. B. bei Grundstücken und Gesellschaftsanteilen. Das trifft grundsätzlich auch nach den Erbschaftsteuerreformen 2009 und 2016 noch zu. Allerdings sollte immer der Einzelf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das häusliche Arbeitszimmer... / Zusammenfassung

Überblick Ein häusliches Arbeitszimmer liegt nur vor, wenn es sich um einen abgeschlossenen und von der restlichen Wohnung abgetrennten Raum handelt. Aufwendungen für eine "Arbeitsecke" werden aufgrund der nicht vorhandenen räumlichen Trennung vom privaten Wohnraum nicht berücksichtigt.[1] Rechtslage bis zum 31.12.2022: Für ein häusliches Arbeitszimmer konnten Aufwendungen bi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 6.11 Zinsschranke

Gegen die sog. Zinsschranke des § 8a KStG bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Der BFH hält die Zinsschranke für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.[1] Zuvor hatte das FG Baden-Württemberg[2] die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs als verfassungskonform gewertet. In der hiergegen erhobenen Revision hatte der BFH die Streitsach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.5 Rechtsmittel

Rz. 22 Die Ablehnung der Aussetzung durch die Ermittlungsbehörden oder das Strafgericht ist nach § 305 S. 1 StPO nicht beschwerdefähig.[1] Die Ablehnung steht in einem derartigen Zusammenhang mit der nachfolgenden Sachentscheidung, dass sie nur mit einem Rechtsmittel gegen diese, nicht aber selbstständig angefochten werden kann. Hierdurch wird der Beschuldigte nicht gehinder...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / Zusammenfassung

Überblick Ein Kernstück der Erbschafsteuerreform 2009[1] war die völlige Neugestaltung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Seit dem 1.1.2009 hat der Erwerber grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen 2 Verschonungsmaßnahmen zu wählen. Zum einen kann er sich unter bestimmten Voraussetzungen für einen 85 %igen Verschonungsabschlag entscheiden. Hier erfolgt dann eine 15 %ig...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.3 Rücknahme eines Verwaltungsakts (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 ist durch das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht mit Wirkung zum 1.8.2016 in die Vorschrift eingefügt worden. Mit der Neuregelung in Abs. 3 wird die Rücknahme rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltungsakte eingeschränkt, da ansonsten solche Verwaltungsakte nach § 44 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 3 Literatur

Rz. 54 Blüggel, Normenkontrollentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und bestandskräftige Verwaltungsakte im Sozialrecht, SGb 2003 S. 507. Escher-Weingart, § 118 Abs. 4 SGB VI – ein zivilrechtlicher Albtraum und eine rechtsstaatliche Bankrotterklärung, WM 2014 S. 293. Groth/Siebel-Huffmann, Das 9. SGB II-Änderungsgesetz – Rechtsvereinfachung?, NJW 2016 S. 3034. Hökendorf,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.1 Kernzuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 § 6 Abs. 1 bestimmt die Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Leistungen nach dem SGB II. Zugleich werden die Aufgaben in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf die Bundesagentur für Arbeit und in Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die kommunalen Träger verteilt. Im Wesentlichen sind die Agenturen für Arbeit für Arbeitsmarktdienstleistungen und Leistu...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 13.3.2 Der Begriff des Arbeitsvorgangs in der neueren Rechtsprechung des BAG (Rechtsprechungsänderung)

Die richtige Feststellung der einzelnen Arbeitsvorgänge ist für die Tätigkeitsbewertung von zentraler Bedeutung, da der Arbeitsvorgang die allein maßgebliche Bewertungseinheit ist. Das BAG legt seiner Bewertung in den letzten Jahren eine aus Arbeitgebersicht nicht mehr vertretbare, pauschalierende Betrachtungsweise zugrunde.[1] Das BAG definiert den Arbeitsvorgang wie folgt: Z...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.2 Zinsnachzahlungen

Autoren: Jörg Hanken, Stefan Fritsch Die meisten Finanzverwaltungen setzen Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen fest. Häufig, so auch in Deutschland, endet der Zinslauf erst bei Erlass des Steuerbescheids, der erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung erlassen wird. In Deutschland betrug der Zinssatz seit vielen Jahren 6 % p. a. Der deutsche Gesetzgeber hat nun – ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erweiterter Geltungsbereich für die Grunderwerbsteuer

Rz. 5 [Autor/Stand] Zwar ist der Gesetzgeber der Forderung des Bundesverfassungsgerichts[2] mit dem ErbStRG [3] nachgekommen, so dass sich die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 nach den Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes richtet (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erweiterter Geltungsbereich für die Grunderwerbsteuer

Rz. 28.1 [Autor/Stand] Zwar ist der Gesetzgeber der Forderung des Bundesverfassungsgerichts[2] mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz [3] nachgekommen, so dass sich die Bewer tung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 nach den Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes richtet (§ ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erweiterter Geltungsbereich für die Grunderwerbsteuer

Rz. 5 [Autor/Stand] Zwar ist der Gesetzgeber der Forderung des Bundesverfassungsgerichts[2] mit dem ErbStRG [3] nachgekommen, so dass sich die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 nach den Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes richtet (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ...mehr

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FF 02/2023, Nichtannahme de... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Ablehnungsgesuche im Rahmen familiengerichtlicher Sorgerechtsverfahren für verschiedene Kinder betreffende, mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Annahmegründe nach § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist insgesamt offensichtlich unzulässig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 8 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung und Neuregelung des Grundsteuerwerts

Rz. 5 [Autor/Stand] Nachdem das Bundesverfassungsgericht[2] festgestellt hat, dass die Einheitsbewertung nicht mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist, erfolgte durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[3] sowie des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020[4] eine Neuregelung. Die neuen Grundsteuerwerte sind nach § 266 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Ermächtigungsvorschriften

Rz. 146 [Autor/Stand] § 163 Abs. 14 BewG enthält die Ermächtigung für den Bundesminister der Finanzen, mit Zustimmung des Bundesrates die in den Anlagen 14 bis 18 zu § 163 BewG aufgeführten Reingewinne durch Rechtsverordnung zu verändern. Basis für eine derartige Änderung ist § 2 des Landwirtschaftsgesetzes.[2] Die Ermächtigungsvorschrift ist erforderlich, da das Gesetz selb...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Geleistete Anzahlungen als Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b ErbStG

Leitsatz Geleistete Anzahlungen sind jedenfalls dann keine "anderen Forderungen" i.S. von § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbStG a.F., wenn sie nicht für den Erwerb von Verwaltungsvermögen geleistet wurden. Normenkette § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbStG Sachverhalt Mit notariellem Vertrag übertrug der Beigeladene zu 1. schenkweise an den Beigeladenen zu 2. mit Wirkung zum 1.12.2013 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 1.2.1 Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht schränkt gem. §§ 2303 ff. BGB als Ausdruck familiärer Solidarität die Testierfreiheit ein, indem Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und Lebenspartner von Gesetzes wegen auch dann im Umfang des halben gesetzlichen Erbteils am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.1 Die Stellenausschreibung

Die Stellenausschreibung (s. auch unter 2.6.1) hat besondere Bedeutung dafür, welche Differenzierungsgründe in einem späteren gerichtlichen Verfahren noch berücksichtigt werden können.[1] So geht das Bundesverfassungsgericht sogar davon aus, es handele sich um ein Nachschieben von Rechtfertigungsgründen, wenn die Differenzierungsgründe nicht bereits in der Ausschreibung und ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Abs. 11)

Rz. 10 In Abs. 11 wird die Anwendung des § 203 BewG i.d.F. des ErbStAnpG rückwirkend auf Bewertungsstichtage nach dem 30.6.2016 angeordnet. In § 203 BewG (neu) wird ein fester Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren (§ 200 BewG) eingeführt. Dies könnte in einzelnen Fällen zu Verschlechterungen führen, die aber verfassungsrechtlich unzulässi...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Funktion von § 12 ErbStG

Rz. 1 § 12 ErbStG ist eine Vorschrift im II. Teil des ErbStG (Wertermittlung). Um die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach der allgemeinen Formel Bemessungsgrundlage x Steuersatz ermitteln zu können, ist es erforderlich, diese Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Nachdem unter Anwendung der §§ 3–8 ErbStG die Frage beantwortet wird, ob und inwieweit überhaupt ein steuerpflichtige...mehr

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FF 01/2023, Verfassungsbeschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl erfolglos

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 108/2022 vom 15.12.2022 Beschlüsse vom 24.10.2022 – 1 BvR 19/22, 1 BvR 110/22 Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichten Beschlüssen zwei Verfassungsbeschwerden der Witwe und Alleinerbin des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl (fortan: "Erblasser") nicht zur ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Zielsetzung und Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens

Rz. 1 Das gesetzlich vorgesehene vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) soll eine Möglichkeit eröffnen, ohne hohen Ermittlungsaufwand und Kosten für einen Gutachter einen objektivierten Unternehmens- bzw. Anteilswert auf der Grundlage der Ertragsaussichten,[1] also entsprechend den Vorgaben des § 11 Abs. 2 S. 2 BewG, zu ermitteln.[2] Es stellt eine Konkretisieru...mehr

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FF 07+08/2023, Das Familienrecht in seiner großen VielfaltFestschrift für Hans-Joachim Dose

Anatol Dutta/Hartmut Guhling/Frank Klinkhammer (Hrsg.)Bielefeld, Gieseking 2022, 590 Seiten, 149 EuroISBN 978-3-7694-1279-6 Die Festschrift hat einen zutreffenden Titel: Die zahlreichen Beiträge von allen Autorinnen und Autoren – immerhin 60 – dieses beeindruckenden Buches zeigen auf knapp 600 Seiten, wie spannend, vielfältig und immer wieder begeisternd das Familienrecht in ...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.3.1.1 Beachtung in jedem Krankheitsstadium

In § 1827 Abs. 3 BGB wird klargestellt, dass es für die Beachtung und Durchsetzung des Patientenwillens nicht auf Art und Stadium der Erkrankung ankommt.[36] Dem Patienten soll das Recht, Behandlungen abzulehnen, auch für Krankheiten zustehen, für deren Ausbrechen noch keinerlei Symptome vorhanden sind. das betrifft vor allem Koma und Demenz.[37] Nach Auffassung des Gesetzgeb...mehr

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FF 07+08/2023, Richter am Bundesgerichtshof Roger Schilling verstorben

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofsvom 30.5.2023, Nr. 085/2023 Richter am Bundesgerichtshof Roger Schilling ist am 26. Mai 2023 im Alter von 61 Jahren verstorben. Herr Schilling, gebürtig aus Hannover, trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung im August 1995 in den höheren Justizdienst der Freien Hansestadt Bremen ein. Dort war er zunächst bei der Staatsanwaltscha...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Steuersätze im Erbschaftsteuerkontext

Rz. 6 § 19 ErbStG stellt nach der Rspr.[19] eine "Klammernorm" dar, über die Verstöße gegen den Gleichheitssatz bei der Bestimmung des steuerpflichtigen Erwerbs erst ihre Wirkung entfalten. Da das ErbStG in § 19 ErbStG je nach Steuerklasse und Wert des steuerpflichtigen Erwerbs einen einheitlichen Tarif vorsieht und Differenzierungen bei der Belastung des Steuerpflichtigen a...mehr