Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

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FF 11/2021, Erlass einer ei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] 1. Die Beschwerdeführerin ist die Mutter eines im Oktober 2008 geborenen Kindes. Die nicht miteinander verheirateten Eltern übten die elterliche Sorge zunächst gemeinsam aus. Nach ihrer Trennung im Jahr 2013 strengten sie verschiedene gerichtliche Verfahren über das Sorge- und das Umgangsrecht an. [2] Im hier gegenständlichen Verfahren beantragten beide Eltern ...mehr

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FF 11/2021, Erlass einer ei... / Leitsatz

1. Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. 2. Das Wohl des Kindes ist auch bei Aufhebung der gemeinsamen Sorge und Übertragung des Sorgerechts auf nur eine...mehr

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zfs 11/2021, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

[…] III. Das nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel hat (vorläufig) Erfolg, soweit es mit der auf die Verletzung des fair-trial-Grundsatzes gestützten Verfahrensrüge geltend macht, dem Antrag des Betroffenen auf Überlassung der mit seiner Messung in Zusammenhang stehenden "Messreihe" sei nicht entsprochen und damit seine Vertei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nachdem die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sowohl im Jahre 2001 als auch im ersten Halbjahr 2002 wesentlich stärker gestiegen waren als die beitragspflichtigen Einnahmen, sah sich der Gesetzgeber veranlasst, mit dem BSSichG die Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken, das Beitragssatzniveau zu stabilisieren und finanziellen Spiel...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.1.1 Die Sachverhalte

Das Verfahren 1 BvR 1644/00 In diesem Verfahren wendete sich der Sohn 1 der Erblasserin an das Bundesverfassungsgericht, weil er zur Zahlung des Pflichtteils an seinen Bruder (Sohn 2) verurteilt worden war. Die verstorbene Mutter der beiden Brüder hatte in einem privatschriftlichen Testament Sohn 1 zu ihrem Alleinerben eingesetzt, weil der Sohn 2, mit dem sie gemeinsam in ein...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.2.4 Freiheitsstrafe (§ 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Völlig neu eingeführt wurde der Tatbestand der Pflichtteilsentziehung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Danach kann der Pflichtteil unter folgenden Voraussetzungen entzogen werden: Der Pflichtteilsberechtigte ist wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt oder die Unterbringung des Ab...mehr

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Pflichtteilsentzug / 1 Überblick

Das Pflichtteilsrecht wurde durch die Erbrechtsreform mit Wirkung zum 1.1.2010 umfassend geändert. Die in der Erbrechtsreform zentralen Änderungen im Pflichtteilsrecht gehen im Wesentlichen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.4.2005 (BVerfGE 112, 332) zurück. Die Entscheidung befasste sich unter anderem mit der Frage, ob das grundsätzlich unentziehbare P...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung eines besonderen Kirchgelds in Baden

Leitsatz Das besondere Kirchgeld, das in Baden nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KiStG Baden-Württemberg und nach § 4 KiStO Baden erhoben wird, ist nicht verfassungswidrig und verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, nicht gegen den Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung (Art. 20 Abs. 3 GG) und auch nicht gegen den Grundsatz der Individualbesteuerung. Die Erhebung eines besond...mehr

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FF 10/2021, Fortbildung

Eva Becker Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV hat das Ziel und die Aufgabe, die Fortbildung zu fördern. Davon haben Sie sicher schon profitiert, wenn Sie unsere mit hervorragenden Referentinnen bestückten Seminare im In- und Ausland besucht haben. Die Themen, die wir Ihnen anbieten, bilden Sie auf allen Gebieten des Familienrechts fort. Von den Grundlagen bis zu ver...mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normen... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Feststellung der Elternschaft zwischen der Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Kind) und der Beteiligten zu 3. [2] Die Beteiligte zu 2. (deutsche Staatsangehörige) und die Beteiligte zu 3. (luxemburgische Staatsangehörige) schlossen am … 2018 vor dem Standesbeamten des Standesamtes … von Berlin (Registernummer …) die Ehe miteinander. Um ...mehr

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FF 10/2021, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2021

25. bis 26. November 2021 in BerlinPräsenz in Berlin & Online Donnerstag, 25. November 2021 (5,5 Std. FAO)mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Verwaltungspraxis zur Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen ab dem Jahr 2014

Kommentar Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Höhe des Zinssatzes nach § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Zeiträume ab 2014 beanstandet hat, legt die Finanzverwaltung nun die Folgen für die Besteuerungspraxis fest. Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen Die Zinsregelung nach § 238 Abs. 1 AO i. V. m. § 233a AO – die sog. Vollverzinsung – soll ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 417 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Vom BVerfG erzwungene Anpassung des ErbStG (Abs. 12)

Rz. 19 [Autor/Stand] Bekanntlich waren die den Erwerb von Betriebsvermögen begünstigenden Normen des reformierten, seit 1.1.2009 geltenden ErbStG verfassungswidrig. Trotzdem gewährte das Bundesverfassungsgericht, verknüpft mit einer Weitergeltungsanordnung, dem Gesetzgeber, wie gewohnt, erneut eine Frist zur Beseitigung dieser Situation: Spätestens am 30.6.2016 musste gelief...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 3 Anmerkung

1. Rechtliche Einordnung. Das Besprechungsurteil betrifft einen besonderen Fall der gleitenden Unternehmensnachfolge. Verpachtet der Betriebsübergeber das Betriebsgrundstück zunächst an den Betriebsübernehmer und überträgt er dieses erst später in einem zweiten Schritt an den Erwerber, so weicht eine solche Gestaltung zwar von der einheitlichen Betriebsübergabe an den Nachfo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner (Abs. 4 und 5)

Rz. 12 [Autor/Stand] Mit Art. 14 des JStG 2010 v. 8.12.2010[2] wollte der Gesetzgeber vor allem die ihm durch das Bundesverfassungsgericht auferlegte vollständige erbschaft-/schenkungsteuerliche Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten[3] endgültig umsetzen. Dies führte zu entsprechenden Änderungen der in Abs. 4 genannten Vorschriften.[4] Dass die Anpassung...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / II. Neue Familienformen brauchen neue Regeln

Die Herausforderung der gleichgeschlechtlichen Ehe und die Entwicklung der Reproduktionsmedizin, so Schwackenberg, machen eine Anpassung des Abstammungsrechts erforderlich. Wenn ein Kind mit der Spende aus einer Samenbank gezeugt wurde, kann die Mutter den Spender nicht als Vater feststellen lassen. Wenn es keinen "Wunschvater" gibt, der die Vaterschaft anerkennt oder mit de...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / dd) Zahlung aus Sterbevierteljahr

Rz. 83 Nach § 46 SGB VI gibt es bei der gesetzlichen Hinterbliebenenrente den sog. Sterbevierteljahrbonus. Seine Behandlung als Schontatbestand ist streitig. Schon das BSG zur Arbeitslosenhilfe hat entschieden: Zitat "Etwas anderes gilt für den das Normalmaß übersteigenden Betrag der Witwen- oder Witwerrente; dieser sog. Sterbevierteljahresbonus enthält eine bestimmte, vom Ges...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / II. Bedarfsdeckungsgrundsatz

Rz. 35 Das Sozialhilferecht ist final ausgerichtet. Es geht darum, einen in der aktuellen Situation konkret vorhandenen Bedarf (Bedarfsdeckungsgrundsatz)[38] zu decken. Im Bedarfsdeckungsgrundsatz kommt zum Ausdruck, dass als Sozialhilfe nur das zu leisten ist, was zur Deckung des konkreten Bedarfs notwendig ist. Es ist nicht Aufgabe der Sozialhilfe, zur Vermögensbildung bei...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Bindung durch andere letztwillige Verfügungen

Rz. 135 Eine Beschränkung seiner Testierfähigkeit kann der Erblasser selbst durch ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag herbeigeführt haben (§§ 2265 ff., 2274 ff. BGB). Fallbeispiel 86: Die nicht abänderbare Schlusserbeneinsetzung[183] Die Eltern haben vier Töchter. T 3 ist seit ihrer Geburt schwer behindert. Es bestand von jeher keine Aussicht, dass sie ohne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Steueranmeldungen

Rz. 27 [Autor/Stand] § 31 Abs. 7 ErbStG sieht die Möglichkeit vor, die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen auch per Steueranmeldung abzugeben. Leider hat die Finanzverwaltung hiervon bislang keinen Gebrauch gemacht.[2] Den unbestreitbaren fiskalischen Vorteilen eines Steueranmeldungsverfahrens, die an anderer Stelle dargelegt wurden[3], hält man weiterhin die besondere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung

Rz. 6 [Autor/Stand] Das Besteuerungsverfahren beginnt i.d.R. mit der Zusendung entsprechender Steuererklärungsvordrucke, wenn die weitere Sachverhaltsklärung nicht auf einfachere Weise möglich ist.[2] Das Erbschaft-/Schenkungsteuerfinanzamt kann (muss aber nicht) hierzu jeden Beteiligten ohne Rücksicht auf seine persönliche Steuerpflicht auffordern, eine Steuererklärung binn...mehr

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ZErb 09/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bornewasser/Klinger, Erben und Vererben, Vorsorge, Testament und E...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 1 Tatbestand

I. Der 1934 geborene A hatte seit Mitte der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts bis zum Ende des Jahres 2000 auf eigenen Grundstücken ein Einzelunternehmen betrieben und dort auch gewohnt. Die 1967 und 1970 geborenen Kläger und Revisionskläger (Kläger), seine Neffen, waren in diesem Betrieb als Arbeitnehmer beschäftigt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 8.12.2000 wurde die GmbH mit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Wie alle anderen Steuergesetze ist auch das ErbStG ständig der Rechtswirklichkeit anzupassen. Mit jeder Änderung des Gesetzes wird dabei der Zeitpunkt festgelegt, ab dem die neuen Rechtsnormen zu beachten sind. § 37 ErbStG regelt allgemein die Anwendung des geltenden ErbStG und unterliegt damit konsequent selbst der steten Änderung. Rz. 2 [Autor/Stand] Dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gesonderte Feststellungen für Steuerbefreiungszwecke (Abs. 6)

Rz. 13 [Autor/Stand] Für Zwecke der Steuerbefreiung von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie begünstigungsfähigen Anteilen an Kapitalgesellschaften sind nach § 13a Abs. 1a und § 13b Abs. 2a ErbStG besondere Gesonderte Feststellungen durchzuführen. Dies war seit dem 5.11.2011 bei allen einschlägigen Erwerbsfällen mit Steuerentstehungszeitpunkt nach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / N. Keine Steuerprivilegierung für verfassungsfeindliche Parteien (Abs. 15)

Rz. 21 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes v. 13.7.2017[2] schuf der Gesetzgeber mit Art. 21 Abs. 3 und 4 GG die Möglichkeit, "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / O. Nachbesserung der Anpassung des ErbStG an die BVerfG-Rechtsprechung (Abs. 16)

Rz. 22 [Autor/Stand] Einige im Zuge des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts v. 4.11.2016[2] geänderte bzw. eingefügte Vorschriften des ErbStG stellten sich nach kurzer Zeit als korrektur- bzw. ergänzungsbedürftig heraus. Diese Nachbesserung nahm der Gesetzgeber mit Art. 18 des Gesetzes zur Verm...mehr

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FF 09/2021, Sorge- und Umgangsrecht

Handbuch für die familienrechtliche PraxisRechtsgrundlagen – Erläuterungen – MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Aufl., Nomos Verlag, Baden-Baden 2021, geb., 1144 SeitenISBN 978-3-8487-6814-198 EUR Die erste Auflage des "Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis", wie der Band ursprünglich einmal hieß, erschien im Jahr 2000 im Deutschen Anwaltverlag. Begründet wurde er von dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die zuletzt auf die Vorschrift des § 24 RBewG 1934 zurückgehende Vorschrift des § 26 BewG lautete mit Bekanntmachung der Neufassung des Bewertungsgesetzes v. 1.2.1991[2] wie folgt: „Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (§ 2) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Wirtschaftsgütermehr

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Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.6.2 Bindung an Rechtsprechung

Rz. 13 Die Entscheidungsformeln des Bundesverfassungsgerichts, die nach § 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, haben Gesetzeskraft. Darüber hinaus sind die Sozialversicherungsträger hinsichtlich der entschiedenen verfassungsrechtlichen Fragen auch für die Zukunft an die Entscheidungen des Bundesverfass...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verfassungsbeschwerde

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Bundesverfassungsgericht, > Rechtsbehelfe Rz 94.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verfassungsmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Verwaltungsbehörden dürfen vermuten, dass ein ordnungsmäßig zustande gekommenes Gesetz auch sachlich mit dem GG vereinbar ist, zumal wenn die Steuergerichte keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit geäußert haben. Diese Vermutung gilt aber nicht für die Gerichte. Zur Verfassungsmäßigkeit von Gesetzesänderungen ohne Übergangsregelung ...mehr

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Internationale Aspekte des ... / 3 Streichung des Abzugsverbots für Gewinnminderungen aus Währungskursschwankungen bei Gesellschafterdarlehen (§ 8b Abs. 3 S. 6 KStG)

Gemäß § 8b Abs. 3 S. 3 KStG sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem Anteil im Sinne des § 8b Abs. 2 KStG entstehen, bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. § 8b Abs. 3 S. 4, 5 und 7 KStG dehnt die Nichtabziehbarkeit im Sinne des § 8b Abs. 3 S. 3 KStG auf Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Darlehensforderungen eines zu mehr als 25 % beteil...mehr

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zfs 08/2021, Verwertbarkeit... / 2 Aus den Gründen:

[…] Zur Begründung nimmt der Senat auf die zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe in ihrer Antragsschrift vom 6.5.2021 Bezug. Ergänzend weist der Senat auf Folgendes hin: a) Der Senat hält – soweit ersichtlich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der anderen Oberlandesgerichte – an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass die Verwertbarkeit de...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / II. Verstoß ehevertraglicher Bestimmungen gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) und Treu und Glauben (§ 242 BGB)

Rz. 25 Wurden Eheverträge lange Zeit unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Vertragsfreiheit gesehen, in deren Ausübung die Eheleute in einer partnerschaftlich geprägten Vereinbarung die persönlichen und wirtschaftlichen Grundlagen ihrer Ehe frei und eigenverantwortlich regeln, so sind durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2001[11] die von der pri...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / I. Gemeiner Wert als Wertmaßstab

Rz. 123 Zentrales Wertkonzept für steuerlich bedingte Bewertungen ist der gemeine Wert gem. § 9 Abs. 2 BewG. Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes unter Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände bei der Veräußerung zu erzielen wäre. Ungewöhnliche oder persönliche Verhä...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / 5. Beteiligung von Angehörigen

Rz. 59 Bis Anfang 1983 wurden bei der Beantwortung der Frage, ob eine Person oder Personengruppe am Besitz- und Betriebsunternehmen mit mehr als 50 % beteiligt ist, die Beteiligungen von Ehegatten, Eltern und minderjährigen Kindern zusammengerechnet, weil widerlegbar vermutet wurde, dass nahe Angehörige gleiche Interessen verfolgen. Rz. 60 Diese sog. Vermutungsrechtsprechung ...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / A. Kein Unternehmer ohne Ehevertrag

Rz. 1 Das Scheitern der Ehe[1] des Unternehmers kann für das Unternehmen und alle daran Beteiligten erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigungen mit sich bringen, wenn zur Erfüllung von Ausgleichsansprüchen des Ehegatten dem Unternehmen Liquidität entzogen oder gar in dessen wirtschaftliche Substanz eingegriffen werden muss. Schon die Verpflichtung des Unternehmers, im Zuge...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / III. Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Rz. 130 In § 199 Abs. 2 BewG räumt der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen in bestimmten Fällen, sofern keine Ableitung aus zeitnahen Verkäufen möglich ist, ein Wahlrecht ein, das sog. "vereinfachte Ertragswertverfahren" anzuwenden, wenn dieses nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Für die Finanzverwaltung stellt das vereinfachte Ertragswertverfahren das Re...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Steuerrecht

Rz. 3 Bei einer Betriebsaufspaltung wird im Grundfall aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft die betriebliche Tätigkeit ausgegliedert und – meist zusammen mit dem Umlaufvermögen – auf eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft übertragen. Das bisherige einheitliche Unternehmen behält lediglich das Anlagevermögen oder Teile davon zurück (Besitzunt...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 1. Einführung

Rz. 1 Die Erbschaftsteuer gehört zu den sog. Bagatellsteuern. Bei einem Gesamtsteueraufkommen im Jahr 2019 von rund 799,39 Mrd. EUR betrug das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer mit 6,99 Mrd. EUR weniger als 1 % des Gesamtsteueraufkommens. Dennoch sind die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer von ca. 1,5 Mrd. EUR im Jahr 1999 kontinuierlich auf 6,99 Mrd. EUR im Jahr 2019 gestieg...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VII. Verfassungsrechtliche Bedenken

Rz. 591 Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, dass durch die Auferlegung finanzieller Verpflichtungen in erheblichem Maße die Grundbedingungen freier Entfaltung und Entwicklung und damit nicht nur einzelne Ausformungen allgemeiner Handlungsfreiheit, sondern die engere persönliche Lebenssphäre junger Menschen betroffen würde.[1730] Eine Grundrechtsverletzun...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Überblick und Abgrenzung der Haftungsinstitute

Rz. 1058 Die Haftungsinstitute des enteignungsgleichen und des enteignenden Eingriffs sowie der Aufopferung finden ihre innere Rechtfertigung in dem Gedanken des Billigkeitsausgleichs für durch hoheitliches ­Handeln erlittene Eingriffe in eigentumsrechtlich geschützte Positionen oder Einbußen an Immaterialgüterrechten (insbesondere Leib, Leben, Gesundheit und persönliche Fre...mehr

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§ 1 Einführung / D. Unfallhaftpflichtrecht und Internet

Rz. 21 Der Bedeutung der EDV für das Unfallhaftpflichtrecht wird bereits seit der 14. Auflage dieses Buches durch Hinweise z.B. auf elektronische Datenbanken und andere Hilfen und Dokumente Rechnung getragen. Angesichts der schnell wachsenden Verbreitung des Internets auch in Europa und seiner Auswirkungen auf viele Bereiche unserer Gesellschaft erscheinen einige Hinweise zu...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / III. Form

Rz. 104 Berufungsschrift (§ 519 Abs. 1 ZPO) wie Berufungsbegründung (§ 520 ZPO) sind bestimmende Schriftsätze, für die die diesbezüglichen Vorschriften gelten (§§ 129 ff. ZPO).[353] Daher ist die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers – grundsätzlich unverzichtbare[354] – Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtzeitige Berufungsschrift (§§ 519 Abs. 4, 520 Abs. 5, 130 Nr. ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Grundlagen

Rz. 837 Da es an einer Kodifikation des Staatshaftungsrechts nach wie vor fehlt,[2580] ist und bleibt die Amtshaftung gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG die Domäne des Staatshaftungsrechts, in dem es im Kern darum geht, die Eigenverantwortung des Bürgers für die Entfaltung und Gestaltung seiner privaten und beruflichen Sphäre von der Verantwortung des Staates und seiner Gliederunge...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / dd) Auto

Rz. 55 Gemäß § 21a StVO besteht außerdem sowohl für Fahrer wie für Beifahrer grundsätzlich die Rechtspflicht während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen (vgl. aber die Ausnahmen – etwa für Taxifahrer – in Abs. 1 S. 2 der Vorschrift). Jedenfalls soweit eine solche Rechtspflicht besteht, stellt das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten in der Regel ein anzurechnendes Mitverschul...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 955 Die Begriffe "Mitarbeiter" und "Beauftragter" dürften weitgehend dem Begriff des Beamten im haftungsrechtlichen Sinne entsprechen. Offengelassen hat der BGH, ob auch Kollegialorgane, wie der Gemeinderat oder Ausschüsse, unter den Begriff "Mitarbeiter" oder "Beauftragte" subsumiert werden können.[2961] Rz. 956 Die Teilnahme öffentlich Bediensteter am allgemeinen Straße...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / dd) Unterhalt

Rz. 233 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[322] besteht bei Tötung der Mutter eine sachliche Kongruenz zwischen der Waisenrente und Ersatzansprüchen des Kindes wegen des Entzugs der persönlichen Unterhaltsleistungen. Das Argument, Bewertung und Qualifikation der Hausfrauenarbeit im bürgerlichen Recht müssten nicht notwendig mit der des Sozialrechts deck...mehr