Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgergeld

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.6 Zuzahlung des Versicherten

Rz. 63 Die vom Rentenversicherungsträger zur Verfügung gestellten medizinischen Rehabilitationsleistungen sind für den Versicherten grundsätzlich kostenfrei. Bei den (voll-)stationären Leistungen hat sich der Versicherte allerdings mit einer täglichen Zuzahlung von 10,00 EUR an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu beteiligen. Die Zuzahlungsdauer ist auf längstens 42 ...mehr

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ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

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FoVo 11/2023, Direktzahlung... / I. Die gesetzliche Ausgangslage

Ausgehend von dieser Grundkonstellation liegt es im besonderen Interesse des Vermieters, auf die staatlichen Transferleistungen unmittelbar zuzugreifen, sofern diese zweckgebunden für die Unterkunftskosten gezahlt werden. Die gesetzliche Regelung Eine Option hierfür gibt § 22 SGB II über die Bedarfe für Unterkunft und Heizung. In dessen Absatz 7 sind die Voraussetzungen gerege...mehr

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Jung, SGB XII § 140 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 12 Nr. 7 i. V. m. Art 26 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde die frühere Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2018 als 17. Kapitel des SGB XII (Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für die Zeit vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2019) eingef...mehr

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Jung, SGB XII § 134 Fortsch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und enthielt zunächst bis zum 31.12.2010 eine Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des SGB II. Nach der damaligen Bestimmung erhielten erwerbsfähige Hilfebedürfti...mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.1 Beitragsbemessung bei versicherungspflichtigen Mitgliedern (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 gelten bei Mitgliedern der Pflegekasse, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, für die Beitragsbemessung die Regelungen in § 226 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 3, Abs. 3 bis 5 SGB V, §§ 227 bis 232a SGB V, §§ 233 bis 238 SGB V, § 244 SGB V sowie die §§ 23a, 23b Abs. 2 bis 4 SGB IV. Damit wird klargestellt, dass die Beitragsbem...mehr

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Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 2.1 Beitragszahlung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 sind – in Anlehnung an die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. § 252 SGB V) – die Beiträge von demjenigen zu zahlen sind, der sie zu tragen hat, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist. Der Gesetzgeber hat damit den Grundsatz der Krankenversicherung für die Pflegeversicherung übernommen (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 44 zu § 56...mehr

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Jung, SGB XII § 140 Übergan... / 3 Literatur

Rz. 6 Seligmann, Das Bürgergeld-Gesetz – das ändert sich im SGB XII, RdLH 2023 S. 1.mehr

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Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 2.1 Versicherte Mitglieder nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 12 (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 HS 1 gelten für die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 12 versicherten Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, für die Tragung der Beiträge die §§ 250 Abs. 1 und 3, 251 und 413 SGB V sowie § 48 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) entsprechen...mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten und seitdem nahezu jährlich geändert worden, wobei sich die meisten Änderungen auf die Anpassung von in Bezug genommener Normen beschränken: Zum 25.6.1996 wurde Abs. 3 Satz 5 durch Art. 1 Nr. 23 des Ersten SGB XI-Änderungsgesetzes (1. S...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.4 Anspruch bei Bezug von Bürgergeld/Arbeitslosengeld II (§ 20 Abs. 2 bis 30.6.2023)

Rz. 23 Nach dem bis zum 30.6.2023 geltenden Recht erhielten Bezieher von Bürgergeld (1.1. bis 30.6.2023) bzw. Arbeitslosengeld II (1.1.2005 bis 31.12.2022) (§ 19 SGB II) während einer vom Rentenversicherungsträger durchgeführten medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§§ 14, 15, 17 und 31 Abs. 1 Nr. 2) Übergangsgeld (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b in der bis 30.6.2023 geltenden...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20 trat mit der Einführung des SGB VI aufgrund des Gesetzes v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft. Der Wortlaut der Vorschrift veränderte sich im Laufe der Zeit wie folgt: Zum 1.1.1997 Durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) wurde dem § 20 Abs. 1 Satz 2 folgender Satz 3 angefügt: "Anspruch auf Übergangsgeld haben a...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.2 Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: "Unmittelbar vorhergehender" Bezug von Erwerbseinkommen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 17 Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion. Übergangsgeld soll somit nur derjenige erhalten, der gleichzeitig einen Entgelt-/Einkommensausfall hat, also noch zu den Erwerbstätigen zählt. Bei Leistungen zur Prävention (§ 14), medizinischen Rehabilitationsleistungen (§ 15), Leistungen zur Nachsorge (§ 17) und sonstigen Leistungen zur Teilhabe (§ 31 Abs. 1 Nr. 2) fordert § ...mehr

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Sommer, SGB XI § 55 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten und bestand zunächst nur aus zwei Absätzen. Zum 1.1.2003 wurde Abs. 2 durch Art. 3 des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) neu gefasst. Zum 1.1.2005 wurde durch Art. 1 Nr. 1 des Kinder-Berücksichtigun...mehr

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Sommer, SGB XI § 55 Beitrag... / 2.4 Landwirtschaftliche Unternehmer (Abs. 5)

Rz. 23 Nach Abs. 5 wird bei landwirtschaftlichen Unternehmern, die nicht zugleich Bürgergeld beziehen, sowie mitarbeitenden Familienangehörigen, die Mitglied der landwirtschaftlichen Krankenkasse sind, der Beitrag abweichend von § 55 Abs. 1 bis 3 in Form eines Zuschlags auf den Krankenversicherungsbeitrag, den sie nach den Vorschriften des Zweiten Gesetzes über die Krankenve...mehr

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Sommer, SGB XI § 55 Beitrag... / 2.3.1 Beitragszuschlag für Kinderlose und Ausnahmen (Abs. 3 Satz 1 bis 3)

Rz. 7 Nachdem das BVerfG mit Urteil v. 3.4.2001 (1 BvR 1629/94) zunächst gefordert hatte, dass die Kindererziehungsleistung in der umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden muss, hat der Gesetzgeber einen Beitragszuschlag für Kinderlose erstmals zum 1.1.2005 in Abs. 3 Satz 1 normiert. Er erhöht den Beitragssatz nach Abs. 1...mehr

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Basistarif / 5 Beitragszuschüsse

Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe haben einen Anspruch auf einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Für Sozialhilfebezieher, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, werden die Aufwendungen übernommen, soweit sie angemessen sind.[1] Bei Beziehern von Bürgergeld ergibt sich der Beitragszuschuss nach § 26 SGB II. Leistungsbezi...mehr

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Basistarif / Zusammenfassung

Begriff Der "Basistarif" ist ein spezieller Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV), der eine bestimmte Grundabsicherung vorsieht. Durch eine Regelung im Versicherungsaufsichtsgesetz muss der Basistarif verpflichtend von allen Unternehmen angeboten werden, die private Krankenversicherungsvolltarife anbieten. Dabei hat der Basistarif gesetzlich definierte Voraussetzun...mehr

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Basistarif / 3 Höchstbeitrag des Basistarifs

Der Beitrag, der für den Basistarif von den Unternehmen der privaten Krankenversicherung erhoben werden darf, ist begrenzt.[1] Die Prämie darf – mit oder ohne Selbstbehalt – den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Dieser ergibt sich aus der Multiplikation des allgemeinen Beitragssatzes zzgl. des durchschnittlichen Zusatzbeitrags mit der Be...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Bürgergeld

Rz. 178 Das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder auch "Hartz IV") ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Praxishinweis Das Bürgergeld wurde zum 1.1.2023 durch das Bürgergeld-Gesetz eingeführt und hat das bisherige Arbeitslosengeld II abgelöst. Rz. 179 Leistungen von Bürgergeld haben einen Forderungsübergang nach § 33 Abs....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II (ALG II))

Rz. 683 Mit Wirkung vom 1.1.2005 waren die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst worden, dem Bürgergeld [721] (bis 1.1.2023: Arbeitslosengeld II (ALG II)). Bürgergeld im Überblick:[722]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Geiz-Vereinbarung

Rz. 299 Grundsätzlich ist bei der Bemessung des Familienunterhaltes auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute abzustellen.[322] Der Lebensbedarf der Familie wird aber nicht nur von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bestimmt, sondern namentlich von den zwischen den Eheleuten getroffenen Absprachen. Eine solche Vereinbarung kann auch dahingehend gestalt...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Der Forderungsübergang

Rz. 175 Staatliche Hilfen, die dem Unterhaltsberechtigten im Einzelfall gewährt werden, sind insbesondere Sozialhilfe bzw. Bürgergeld (hat am 1.1.2023 das Arbeitslosengeld II ersetzt), Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sowie Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsgesetz (BAföG). Werden derartige Leistungen vom Staat entrichtet, so hat dies ein...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Künftiger Unterhalt

Rz. 183 Zukünftiger Unterhalt ab dem auf die letzte mündliche Verhandlung folgenden Monatsersten steht dem Hilfeempfänger als (zukünftiges) eigenes Recht zu, zu dessen Geltendmachung mittels gerichtlichen Unterhaltsantrags er mangels Forderungsübergangs auch berechtigt ist (eigene Verfahrensführungsbefugnis). Jedoch kann der Sozialleistungsträger – falls er für die Vergangen...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Sozialgrenze

Rz. 1858 Die absolute Grenze der Inanspruchnahme des Verpflichteten stellt neben dem notwendigen Selbstbehalt auch die Sozialgrenze dar, die sich daraus ergibt, dass nach der Rechtsprechung des BGH niemand durch Unterhaltszahlungen Sozialfall werden darf.[2011] Dem Unterhaltspflichtigen müssen die Mittel für den eigenen notwendigen Lebensbedarf bleiben. Diese Opfergrenze bild...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Unterhaltsansprüche vor Rechtshängigkeit

Rz. 188 Für diese Ansprüche fehlt dem Leistungsempfänger sowohl die materielle Sachbefugnis als auch die Verfahrensführungsbefugnis. Allerdings ist die Rückabtretung an den Hilfeempfänger ausdrücklich gestattet. Nach § 94 Abs. 5 S. 1 SGB XII kann nämlich der Träger der Sozialhilfe den auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch im Einvernehmen mit der leistungsberechtigten Pers...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.2 Grundsatz

Rz. 13 § 7b regelt keinen Leistungsausschluss kraft Gesetzes bei Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs des Jobcenters ohne dessen Zustimmung, setzt aber Erreichbarkeit nach Maßgabe der Vorschrift bzw. der aufgrund der Ermächtigung in § 13 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung für eine Leistungszahlung voraus (Abs. 1 Satz 1). Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten demna...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2023 in das SGB II eingefügt.mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Erreichbarkeit für das Jobcenter und zu den Bedingungen, unter denen erwerbsfähige Leistungsberechtigte auch bei fehlender Erreichbarkeit Bürgergeld beanspruchen können. Die Vorschrift wird durch eine Ermächtigung in § 13 Abs. 3 ergänzt, aufgrund derer das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ermächtigt wird, durch Rech...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.5 Leistungsanspruch bei fehlender Erreichbarkeit ohne wichtigen Grund

Rz. 41 Abs. 3 enthält die sog. Urlaubsregelung, die es auch erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II ermöglicht, sich zu privaten Zwecken ohne wichtigen Grund außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufzuhalten. Nähere Regelungen enthält § 7 ErrV. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte bedürfen der Regelung nicht, für sie gilt § 7b nicht und d...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld)

Rz. 34 Muster 10.6: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld) Muster 10.6: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie beziehen laufende Leistungen der Grundsicherung für Erwerbsfä...mehr

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FF 09/2023, Kindesunterhalt / 7 Verfahrenskostenhilfe

OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.6.2023 – 9 WF 467/23 Zu den Auswirkungen der Erhöhung des Schonvermögens zum 1.1.2023 (DVO zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGBXII) auf 10.000 EUR und der Bewertung des Vermögens beim seit 1.1.2023 geltenden Bürgergeld (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 SGBII) auf die Obliegenheit zur Verwertung eines privaten Kraftfahrzeugs im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe.mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 Es gibt eine Fülle unterschiedlicher Sozialleistungen in Deutschland, die in den verschiedensten Gesetzen verankert sind. Der Gesetzgeber hatte das Bestreben, die Leistungsansprüche möglichst im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammenzufassen, wobei bislang folgende Untergliederungen gelten:mehr

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FF 09/2023, Ausschluss der ... / 2 Anmerkung

Alea iacta est – mit dem vorstehenden Beschluss hat der BGH die kurze Kontroverse um die Reichweite des zum 1.7.2017 neu eingeführten § 7a UVG beendet und die erstmals in einer Beschwerdeentscheidung vom OLG Düsseldorf vertretene Auffassung bestätigt, dass sich aus § 7a UVG ein zugleich dem Schuldnerschutz dienendes Verfahrenshindernis ergebe. Erst aus dem Rückblick auf die E...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Fälle des § 33a Abs 1 Satz 3 EStG

Rz. 94 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Dem gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel (zB Arbeitslosengeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung für Arbeitsuchende [Bürgergeld], Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) aufgrund der Unterhaltsleistungen des Stpfl gekürzt werden...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kranken- und Pflegeversorgung i. S. von Gesundheitsschutz gehört zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Sie ist Teil des Systems, das die physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet (Art. 1, 20 GG). Dies zeigt z. B. auch der Umstand, dass die Versicherun...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.1 Sozialversicherung der Leistungsberechtigten

Rz. 18 Am 1.1.2016 sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) in Bezug auf die Grundsicherung in Kraft getreten. Damit waren umfassende Änderungen verbunden, mit denen ein wesentlicher Beitrag zur Rechtsvereinfachung des Sozialversicherungsrechts gesetzlich versichert...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.2 Übergreifende Grundsätze

Rz. 27 Der Anspruch auf einen Beitragszuschuss besteht bei fehlender Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und fehlender Familienversicherung. Zuschüsse werden für Beiträge an ein privates Krankenversicherungsunternehmen bzw. aufgrund Versicherungspflicht oder freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet. Auch Leistungen ...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.2 Versicherungspflicht zur sozialen Pflegeversicherung (Abs. 3 Satz 2)

a) Versicherungspflicht der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (Abs. 3 Satz 2 HS 1) Rz. 65 Als Folge der möglichen Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 3 SGB XI). Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung setzt allerding...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.1 Bezug von Leistungen

Rz. 60 Der Zuschuss zu den Versicherungen nach Abs. 3 Satz 1 setzt voraus, dass die betroffenen Personen Bürgergeld beziehen, nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig und auch nicht familienversichert sind sowie Beiträge zu zahlen haben. Zum Bezug von Bürgergeld bei Leistungen nur als Darlehen (vgl. die Einzelregelungen in den §§ 22, 24, 27), dem allei...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.2 Freiwillige Versicherung

Rz. 46 Die zweite Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 1 Satz 2 und stellt die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung dar. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung setzt allerdings voraus, dass keine Versicherungspflicht vorliegt, denn eine solche machte die freiwillige Versicherung entbehrlich. Bezieher von Bü...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.6 Zuschüsse an Angehörige von Solidargemeinschaften (Abs. 6)

Rz. 81a Die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft gilt unter den in § 176 SGB V näher bestimmten Voraussetzungen als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und als ein mit dem Anspruch auf freie Heilfürsorge oder einer Beihilfeberechtigung vergleichbarer Anspruch i. S. d. § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Versicherungsvertragsgesetz. In der...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.1 Bezug von Leistungen

Rz. 39 Leistungsbezug i. S. d. Abs. 1 liegt vor, wenn Bürgergeld tatsächlich bezogen wird. In wessen Trägerverantwortung Leistungen erbracht werden (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2), ist unerheblich. Ebenso kommt es nicht darauf an, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen vorliegen. Rz. 40 Ein Doppelbezug von Leistungen kann vorliegen, wenn Bürgerg...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.3.2 Leistungsumfang bei Versicherungspflicht zur sozialen Pflegeversicherung

Rz. 71 Die Leistung bei Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 bzw. darlehensweisem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 können gewährt werden, soweit eine Absetzung des Beitrags nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 nicht möglich ist, die Absetzung des Beitrages vom Einkommen ist vorrangig vorzunehmen. Eine Angemessenheitsprüfung findet nicht statt. Erhöhte Beiträge ...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.4 Leistungsumfang

Rz. 48 Der Zuschuss nach Abs. 1 Satz 1 und 2 ist unterschiedlich hoch. Im Fall der privaten Krankenversicherung darf der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt (und in allen Varianten mit Selbstbehalt) den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 1.1.2017 übersteigen. Das Gesetz enthält keine entsprechende Begrenzung für den Zuschuss (mehr). Rz. 49 Di...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Abs. 2 wurde rückwirkend zum 1.1.2005 durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) geändert. Mit Wirkung zum 1.8.2006 wurden Abs. 1 und 2 geändert...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Diese Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1996 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich wurde sie mehrfach geändert. Die letzte erhebliche Veränderung wurde zum 1.1.2006 mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 3.8.2005 (BGBl. I S. 2269) durch Streichu...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.5 Direktzahlung an Versicherungsunternehmen und Krankenkassen (Abs. 5)

Rz. 76 Abs. 5 regelt eine Direktzahlung sowohl für den Beitragszuschuss nach Abs. 1 und 3 zum Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bei bestehender Hilfebedürftigkeit wie auch für Beitragszuschüsse zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach den Abs. 2 und 4. Die Regelungen schließen den Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bei versicherungspflichtiger oder frei...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.3 Versicherungspflichtige Hilfebedürftige

Rz. 47 Die dritte Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 1 Satz 2 und stellt die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Durch die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten, wird eine Nachrangversicherung aufrechterhalten. Besteht Bedürftigkeit, wird die bestehende Versicherungspflicht während des Bezug...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr