Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

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Internationales Steuerrecht... / 4.9 Betriebsstätten-ABC

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.5.2 Nutzungsentgelt und Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 19 Mit der Trennung der Eheleute und dem Auszug eines Ehegatten aus der vormaligen Ehewohnung stellt sich zwangsläufig die Frage, wie zukünftig bei noch bestehenden Verbindlichkeiten die Lastentragung geregelt wird und ob und in welcher Höhe ein Nutzungsentgelt durch den in der Wohnung verbliebenen Ehegatten gezahlt werden muss. Es ist dabei zwischen der Zeit bis zur Rec...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.3 Gemeinsame Forderungen

Rz. 332 Gemeinsame Forderungen der Ehegatten bestehen meist gegenüber der Bank aufgrund eines Gemeinschaftskontos.[1] Hier besteht eine Gesamtgläubigerschaft zwischen den Eheleuten, aus der sich ein Anspruch auf Gesamtgläubigerausgleich gem. §§ 428, 430 BGB ergeben kann. Eine Gesamtgläubigerschaft kann aber auch dann zwischen Ehegatten bestehen, wenn diese eine in ihrem Mite...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.6.2 Bei Gütertrennung

Rz. 111 Bei der Gütertrennung ist der Rückforderungsanspruch ausgeschlossen, wenn die Zuwendung eine angemessene Beteiligung an dem gemeinsam Erarbeiteten darstellt[1], wenn sie erbrachte Leistungen ausgleichen soll[2] oder als Gegenleistung für die Zustimmung zur Gütertrennung aufzufassen ist.[3] Ein Ausgleichsanspruch kommt aber dann in Betracht, wenn beispielsweise ein Gru...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.8 Zuständigkeit und Verjährung

Rz. 69 Für alle seit dem 1.9.2009 eingeleiteten Verfahren gilt das FamFG und damit die Zuständigkeit des Großen Familiengerichts, da es sich um eine sonstige Familiensache gem. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG handelt.[1] Rz. 70 Ansprüche nach § 426 BGB verjähren innerhalb der Regelverjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB, unabhängig davon, ob der Anspruch auf Befreiung oder a...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.3 Gemeinschaftskonten und Berechtigung am Guthaben

Rz. 83 Gemeinschaftskonten bei Eheleuten sind in der Regel Oder-Konten, jeder der Ehegatten kann also im Außenverhältnis über das Guthaben ohne Beteiligung des anderen verfügen. Handelt es sich bei dem Gemeinschaftskonto ausnahmsweise um ein Und-Konto, so können die Ehegatten nur gemeinsam über das Konto verfügen. Sind die Ehegatten beide Inhaber eines Kontos, sind sie Gesamt...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.3 Mietschulden

Rz. 54 Im Regelfall haben Eheleute, die in einer Mietwohnung leben, den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben und haften damit im Außenverhältnis auch gesamtschuldnerisch für die Mietkosten. Zieht ein Ehegatte nach der Trennung aus der Wohnung aus, kann sich eine anderweitige Bestimmung gem. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB insofern ergeben, als dass der wohnen gebliebene Ehegatte im ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.2 Verletzungen in Bezug auf die Unterhaltspflicht

Rz. 242 Hierunter fällt regelmäßig die Rückforderung überzahlten Unterhalts. Rz. 243 Eine Pflichtverletzung und damit ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung im Rahmen des Unterhaltsrechts kann sich aufgrund einer falschen Auskunft und/oder eines Prozessbetruges ergeben. Hat einer der Ehegatten eine für die Unterhaltsberechnung bedeutende Frage nicht wahrheitsgemä...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.2 Ausgleichs- und Befreiungsanspruch

Rz. 327 Beim Scheitern der Ehe stellt sich zunächst die Frage, ob die Möglichkeit besteht, die Bürgschaft gegenüber der Bank zu kündigen. Dies ist grundsätzlich zu verneinen. Der BGH[1] hat jedoch entschieden, dass der Sicherungsgeber, der den Kredit eines Dritten wirksam auf unbestimmte Zeit besichert hat, nach Treu und Glauben das Recht hat, nach Ablauf eines gewissen Zeit...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 3 Geschütztes Einkommen der unterhaltsverpflichteten "Kinder"

Gemäß 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit im Rahmen von § 1603 BGB. Die Düsseldorfer Tabelle enthält in Abschn. D I. seit dem J...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.2 Stillschweigend geschlossene Verträge

Rz. 177 Ist aus dem Gesetz kein Vergütungsanspruch herzuleiten und fehlt es darüber hinaus an einer ausdrücklichen Vereinbarung, so ist zu prüfen, ob vielleicht ein stillschweigend geschlossener Vertrag, aufgrund dessen ein Vergütungsanspruch besteht, angenommen werden kann. Hier ist an unterschiedliche stillschweigend geschlossene Verträge zu denken. Rz. 178 Dies könnte einer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3 Wirkung der Anzeige nach § 371 Abs. 4 AO

Rz. 463 Erfolgt die Anzeige ordnungsgemäß und rechtzeitig durch einen Anzeigeverpflichteten, so wird ein "Dritter", der die Erklärung i. S. d. § 153 Abs. 1 AO unrichtig, unvollständig oder überhaupt nicht abgegeben hat, strafrechtlich nicht verfolgt. Die Erfüllung der Anzeigepflicht stellt somit keine Selbstanzeige dar, sondern sie wirkt zugunsten dritter Personen. Daraus er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.3.1 Begriff des "Erscheinens"

Rz. 205 Die Ausschlusswirkung nach § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO tritt ein, wenn der Amtsträger erschienen ist, nicht erst mit Beginn der steuerlichen Prüfung.[1] Maßgeblich ist das tatsächliche Erscheinen in der Herrschaftssphäre des Beteiligten, also der reale Vorgang.[2] Damit der Prüfer vor Ort erschienen ist muss er mithin am Ort der beabsichtigten Prüfung körperlich eing...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.3.2.2 Bekanntgabe

Rz. 186 Da die Einleitung des Steuerstrafverfahrens nicht erfordert, dass der Beschuldigte hiervon in Kenntnis gesetzt wird[1], ist die Einleitung allein für die Ausschlusswirkung nicht ausreichend. Vielmehr ist deshalb nach § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1b AO ausdrücklich die Bekanntgabe der Einleitung für das Eingreifen der Ausschlusswirkung erforderlich. Bei der Bekanntgabe handel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.4 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 217 Der persönliche Umfang der Ausschlusswirkung ergibt sich aus dem Erscheinen des Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung, da eine steuerliche Prüfung ein konkretes Besteuerungsverfahren voraussetzt, das durch die Person des Beteiligten i. S. d. § 78 AO definiert ist. Die Ausschlusswirkung richtet sich somit nur gegen die Tatbeteiligten, in deren Besteuerungsverfahren die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2.4.2 Finanzbehörde

Rz. 72 Nach § 371 Abs. 1 AO muss die die Anwartschaft auf Straffreiheit begründende Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung "gegenüber der Finanzbehörde" erfolgen. Aus dem Rechtscharakter der Selbstanzeige als Erklärung im Besteuerungsverfahren (Rz. 14) folgt, dass es sich um eine Finanzbehörde i. S. d. § 6 Abs. 2 AO handeln muss.[1] Die Orientierung am engeren Begriff der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2.4 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 181 Der Umfang der Ausschlusswirkung ergibt sich aus dem Inhalt der Prüfungsanordnung.[1] Diese besteht also nur für: den in § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a AO genannten Personenkreis, wobei die umfassende Aufzählung in Kombination mit der gewählten Oder-Verknüpfung dafür sorgt, dass die Bekanntgabe an einen der Genannten für alle Täter und Teilnehmer zur Sperre der Selbstanzeig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.3.3 Erscheinen mit Prüfungsabsicht

Rz. 216 Wie sich aus dem Wortlaut des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO ergibt, nach dem der Amtsträger "zur steuerlichen Prüfung" erschienen sein muss, greift die Ausschlusswirkung nur ein, wenn der Amtsträger mit der subjektiven Absicht erschienen ist, Ermittlungshandlungen vorzunehmen, also mit der Absicht, eine steuerliche Prüfung durchzuführen.[1] Nicht ausreichend ist dement...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.2.1 Grundsatz

Rz. 85 Für den Inhalt der Selbstanzeige verlangt § 371 Abs. 1 AO die vollständige Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre. Es müssen also ausschließlich Angaben gemacht werden, die für die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.4 Begriff der Selbstanzeige

Rz. 13 Die gesetzliche Bezeichnung Selbstanzeige, die durch das RAOÄndG 1939[1] in den Gesetzessprachgebrauch eingeführt worden ist, kann allenfalls für den Regelungsbereich des § 371 Abs. 1 bis 3 AO , nicht hingegen für den des § 371 Abs. 4 AO (vgl. Rz. 436ff.) verwendet werden . Die Bezeichnung hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch durchgesetzt, obgleich sie inhaltlich den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.4 Eignung zur Steuerverkürzung oder zur Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils

Rz. 14 Die Tathandlung muss in objektiver Hinsicht geeignet sein, steuerliche[1] Folgen in Form einer Steuerverkürzung[2] oder der Erlangung eines nicht gerechtfertigten steuerlichen Vorteils[3] hervorzurufen. Wie sich aus dem Wortlaut ("Möglichkeit") ergibt, ist insoweit die abstrakte Gefahr der Beeinträchtigung ausreichend.[4] Dementsprechend ist es unerheblich, ob die Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.1.4 Taterfolg

Rz. 37 Durch die Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit muss der Täter eine Steuerverkürzung etc. "ermöglichen", sodass eine abstrakte Gefährdung des Steueranspruchs vorliegen muss (vgl. Rz. 6 und 14). Fehlt diese Eignung, ist § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO nicht anwendbar. Dies ist z. B. der Fall, wenn Bareinnahmen zwar vollständig, aber nicht unter dem jeweiligen Datum verbuc...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.3 Fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr

Rz. 18 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr nach Abs. 1 Satz 4, wenn die ordentliche Arbeitgeberkündigung nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung zulässig war. Das betrifft nicht die Fälle, in denen es dem Arbeitgeber an Kündigungsgründen mangelt und er deshalb zur Entlassungsentschädigung greift. Von dieser Regelung sind hauptsächlich Sozialpläne und Interessen...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.4.5 Freiwilliges soziales Jahr und weitere Fallgestaltungen

Rz. 36 Der Gesetzgeber hat die Zeit des freiwilligen sozialen Jahres der Versicherungspflicht in der Arbeitsförderung gleichgestellt. Dementsprechend ist für die Zeit dieses Dienstes im Bemessungszeitraum das arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt bei der Bemessung zu berücksichtigen (Taschengeld + Gegenwert der Sachleistungen). Das BSG hat das Mittagessen mit mt...mehr

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Sauer, SGB IX § 28 Ausführu... / 2.3 Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 9 § 28 Abs. 1 Satz 3 betont den Grundsatz der Wirksamkeit der notwendigen Leistungen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit: Der Rehabilitationsträger soll die Versorgungs-/Ausführungsform bei den Rehabilitations-/Teilhabeleistungen wählen, die – gemessen am jeweiligen Teilhabebedarf und den geplanten Teilhabezielen – wirksam ist. Das ist dann der Fall, wenn die e...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.2.1.2 Selbsttötung

Rz. 21 Ob eine Selbsttötung im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht hängt davon ab, welche Motive dafür maßgeblich waren. Eine psychische Erkrankung, z. B. eine Depression, stellt eine innere Ursache dar. Ist die Selbsttötung wesentlich darauf zurückzuführen, so fehlt die Unfallkausalität selbst dann, wenn sich diese am Arbeitsplatz zugetragen hat. Es kommt aber...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.3.1 Arbeitsentgelt wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 27 Bei der Bemessung des Alg bleibt Arbeitsentgelt i. S. d. Abs. 2 unberücksichtigt. Die Regelung soll Manipulationen des Alg entgegenwirken. Im Grundsatz gilt, dass Arbeitsentgelt gegen Arbeitsleistung nicht i. S. d. Abs. 2 Nr. 1 wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart oder erzielt worden ist. Das Arbeitsentgelt soll dementsprechend im Normalfall in die...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 60 Angermaier, Gesetzliche Unfallversicherung: Ursachenzusammenhang und Wesentlichkeit im Rahmen der "Lebenszeitverkürzung um ein Jahr", jurisPR-SozR 24/2009 Anm. 3. Dahm, Neue Rechtsprechung zum Beweisnotstand im Sozialen Entschädigungsrecht und im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, Behindertenrecht 2012, 185. ders., Zum Anspruch eines eingetragenen Lebenspartners...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.7 Exkurs: Verjährung

Rz. 49 Gegenüber einem Leistungsanspruch des Versicherten kann der Unfallversicherungsträger die Einrede der Verjährung nach § 45 SGB I erheben (vgl. zuletzt auch BSG, Urteil v. 26.9.2024, B 2 U 1/22 R, mit dem das BSG die Berufungsentscheidung bestätigt hat; vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.6.2021, L 3 U 225/20, hier bei einem Anspruch auf Verletztenrente nach § 56). ...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.2.4 Rehabilitationsträger ist nicht Adressat des Antrags

Rz. 27 Teilweise werden die Anträge auf Rehabilitations-/Teilhabeleistungen vom Antragsteller nicht in den Briefkasten des adressierten Rehabilitationsträgers, sondern in den Briefkasten eines unzuständigen, aber wohnortnahen Rehabilitationsträgers geworfen. Der Antragsteller will sich dann Portokosten ersparen. In diesen Fällen ist der Rehabilitationsträger, der den Rehabil...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 103 Reha-Recht – Die Onlineplattform für Rehabilitationsrecht und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR): www.reha-recht.de. Auf der Website der BAR (www.bar-frankfurt.de) sind unter "Service/Publikationen" u. a. folgende Empfehlungen, Vereinbarungen usw. veröffentlicht: Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung u...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.6 Bestandsschutzregelung

Rz. 38 Abs. 4 enthält eine generelle Bestandsschutzvorschrift, die es dem Arbeitslosen ermöglichen soll, nach Entstehung eines Anspruchs eine Beschäftigung aufzunehmen, die nicht in der Höhe des für den aktuellen Bezug des Alg maßgebenden Bemessungsentgeltes entlohnt wird, das dem Anspruch zugrunde gelegt wurde (vgl. BSG, Urteil v. 1.6.2006, B 7a AL 86/05 R). Der Arbeitslose...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.2.1 Dauer der Leistungsverpflichtung bei versäumter Weiterleitung

Rz. 18 In der Praxis sind Fragen aufgetreten, wie lange die Zuständigkeitsverpflichtung des die Weiterleitungsfrist versäumenden Rehabilitationsträgers gilt. Nach dem Urteil des BSG v. 25.9.2014 (B 8 SO 7/13 R) sind die Leistungen so lange zu gewähren, wie der eigentlich letztendlich zuständige Rehabilitationsträger aufgrund dieses Antrages eine Leistung zu gewähren hätte. D...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1.3 Anwartschaftszeit

Rz. 7 Die Regelung zur Anwartschaftszeit für das Teil-Alg nach Abs. 2 Nr. 2 lehnt sich systematisch an die Regelungen der §§ 142 (Anwartschaftszeit), 143 (Rahmenfrist) für das Alg an. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass das Teil-Alg sich allein auf den Verbleib einer von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen bezieht. Andere Versicherungspflichtzeiten nach § 26...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 10. Auflage des Kommentars zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft

Seit Jahrzehnten ist in der Wohnungswirtschaft der "Kommentar zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft" ein unverzichtbares Standardwerk. Ursprünglich von Dr. Luzian Sarkowski und Henry Zwanck im Jahr 1978 erstellt, bedurfte es mit Sicht auf die veränderten Bedingungen für das Rechnungswesen, insbesondere die Harmonisierung des Deutschen Bilanzrechtes im Rahmen des Bilanzrich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 3.3 Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 53 Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist der Arbeitszeitumfang, bezogen auf die wöchentliche Arbeitszeit, genau zu vereinbaren. Ist eine Mindestdauer mit flexiblem Arbeitszeitanteil beabsichtigt[1], muss sowohl die Mindestdauer als auch der Umfang der abrufbaren Arbeitszeit vereinbart werden. Eine konkrete Stundenzahl ist sinnvoll, aber nicht erforderlich. Auch wenn die Arbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 17 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. c des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 16 UStG für Pflege- und Betreuungsleistungen neu gestaltet und § 4 Nr. 16 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Es wurden die Krankenhausleistungen in § 4 Nr. 14 UStG n. F. übernommen und die Anknüpfung an die Vorschriften des SGB aufgenommen. Hintergrund d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.2.2.2 Verzicht des Stpfl. auf die Schlussbesprechung

Rz. 18 Eine Schlussbesprechung ist auch dann entbehrlich, wenn der Stpfl. auf sie verzichtet. Der Verzicht bedarf keiner bestimmten Form[1], muss aber hinreichend bestimmt sein und sich eindeutig auf die Schlussbesprechung beziehen.[2] Der Verzicht kann auch konkludent erfolgen. Er kann insbesondere darin zu sehen sein, dass der Stpfl. nicht zur Schlussbesprechung erscheint,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 3.2 Zur Beibehaltung und Nutzung

Rz. 15 Die äußeren Umstände müssen objektiv betrachtet auf eine Beibehaltung und Nutzung der Wohnung durch ihren Inhaber schließen lassen. Anders als nach dem Wortlaut der RAO bis zur Schaffung des § 13 StAnG ist ein Schluss aus den Umständen nicht mehr auf die Absicht der Beibehaltung der Wohnung ausgerichtet. Das Nutzungsverhältnis muss auf eine gewisse Dauer angelegt sei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5 Weitere Einzelfälle

Rz. 42 Die Arbeitnehmereigenschaft wurde bejaht für: Au-pair-Verhältnis bei detaillierten Regelungen bzgl. Mithilfe im Haushalt und bei Kinderbetreuung, der Dienstzeiten, der Freizeit und des Urlaubs[1] Außenrequisiteur[2] Außendienstmitarbeiter[3] Büffetier[4] Bürogehilfin[5] Co-Piloten von Verkehrsflugzeugen[6] Croupier[7] Crowdworker[8] Cutterin[9] Detektiv[10] DRK-Geschäftsführer e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Behinderung der Amtstätigkeit

Rz. 9 § 119 Abs. 1 Nr. 2 stellt die Behinderung oder Störung der Amtsführung der dort im Einzelnen genannten Organe der Betriebsverfassung unter Strafe. Verboten ist danach jede Maßnahme, die einen unzulässigen Eingriff in die Geschäftsführung dieser Amtsinhaber oder eine Behinderung oder Verhinderung der Ausübung ihrer Amtstätigkeit nach dem Betriebsverfassungsgesetz darste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Integration des Nachhaltigk... / 2 Motivation für einen integrierten Reportingansatz

Damit sich dieser Aufwand für die Unternehmen rechtfertigt, ist es sinnvoll, die zu berichtenden Kennzahlen bzw. Nachhaltigkeits-Key-Performance-Indicators (NKPI) mit den internen Steuerungssystemen und der Nachhaltigkeitsstrategie abzustimmen. Eine aktuelle Studie von 100 Fertigungsunternehmen in Niedersachsen und Bremen zeigte auf, dass nicht einmal ein Viertel der befragt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Beteiligung der Landesfinanzbehörden

Rz. 81 Gem. § 27a Abs. 2 S. 1 UStG übermitteln die Landesfinanzbehörden dem BZSt die für die Erteilung der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1 UStG erforderlichen Angaben über die bei ihnen umsatzsteuerlich geführten natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen. Dies sind gem. § 27a Abs. 1 S. 5 UStG der Name, die Anschrift des Steuerpflichtigen und die Steuernumme...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.3.1 Wucher

Wucher ist eine besondere Ausprägung des sittenwidrigen Verhaltens. Unter den Begriff des Wuchers fällt ein Rechtsgeschäft, durch das jemand sich oder einem Dritten Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Als Grund für die Nichtigkeit der Vereinbarung wegen eines Missverhältnisses zwischen Leistung un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Adressat

Rz. 5 Für die Eröffnung, Verlegung und Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebs bzw. einer Betriebstätte ist als Empfänger grundsätzlich die Gemeinde nach den Realsteuer-Zuständigkeiten bestimmt. Die Gemeinde muss dann das zuständige FA unverzüglich, i. d. R. innerhalb von zwei Wochen[1], unterrichten. Ist die Festsetzung der Realsteuern aller...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1.1 Land- und forstwirtschaftlicher, gewerblicher Betrieb, Betriebstätte

Rz. 6 Für die Anzeige der Vorfälle bei land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen Betrieben und Betriebstätten ist die Gemeinde der Adressat, in der der Betrieb oder die Betriebstätte eröffnet[1], in die der Betrieb bzw. die Betriebstätte verlegt wird oder worden ist oder in der der Betrieb oder die Betriebstätte bis zur Aufgabe geführt worden ist.[2] Die Gemeinde hat dar...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 1 Allgemeines

Das (bisherige) System der Grundsteuerfestsetzung im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens bleibt auch weiterhin erhalten. Die Grundsteuer wird auch künftig in den folgenden drei Schritten ermittelt: Feststellung des Grundsteuerwerts (früher: Einheitswert) für inländischen Grundbesitz nach § 219 Abs. 1 BewG (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundstücke) durch das Lag...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Förderprogramm... / 4.5 Bremen

Die Förderung nachhaltiger Mobilität in Bremen umfasst nach dem Ende des Umweltbonus vor allem Steuervergünstigungen sowie die Förderung des Ausbaus von E-Ladestationen. SHARE-North Squared – Growing Shared Mobility Exponentially in Housing Developments and Living as a Service (2023-2026): Mit dieser Maßnahme zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität soll gemeinsam mit den 16 P...mehr