Fachbeiträge & Kommentare zu Brandschutz

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Brandschutz in Beherbergung... / 3.4 Vorgaben der Sachversicherer – VdS-Richtlinien

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betreibt in seiner Tochtergesellschaft VdS Schadenverhütung [1] ein eigenes Brandschutzinstitut, das neben Forschungs-, Bildungs- und Prüfaufgaben auch ein umfangreiches Normenwerk für verschiedene Branchen und Bereiche hervorgebracht hat. Für Beherbergungsstätten sind u. a. relevant: VdS 2056 Sicherheitsvorschriften...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 5.2.3 Selbsthilfekräfte

In besonders großen Verkaufsstätten mit Verkaufsflächen von insgesamt mehr als 15.000 m² müssen entsprechend ausgebildete Selbsthilfekräfte für den Brandschutz bestellt werden. Über die erforderliche Anzahl entscheidet die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle. Auch die Ausbildung sollte mit der örtlichen Feuerwehr abgestimm...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 5.2.5 Zuständige Behörden

Im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle müssen Feuerwehrpläne angefertigt und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden. Zur Durchführung von Brandschauen s. Tab. 1.mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2 Anforderungen nach Beherbergungsstättenverordnung

2.1 Wo greifen die Beherbergungsstättenverordnungen? 2.1.1 Einstufung von Beherbergungsstätten als Sonderbauten In den Landesbauordnungen aller Bundesländer sind Beherbergungsstätten ab einer Größe von mehr als 12 Gastbetten (NRW und Hessen mehr als 30 Gastbetten) grundsätzlich als Sonderbauten eingestuft, d. h. als Gebäude besonderer Art und Nutzung. Damit greifen im baurecht...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 3.3 Andere Sonderbauvorschriften

Wenn Beherbergungsbetriebe aufgrund ihrer spezifischen Nutzung auch in anderer Hinsicht als Sonderbauten einzustufen sind, z. B. Hochhäuser, Versammlungsstätten, müssen auch diese Sonderbauvorschriften entsprechend berücksichtigt werden (§ 10 MBeVO).mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2.1 Wo greifen die Beherbergungsstättenverordnungen?

2.1.1 Einstufung von Beherbergungsstätten als Sonderbauten In den Landesbauordnungen aller Bundesländer sind Beherbergungsstätten ab einer Größe von mehr als 12 Gastbetten (NRW und Hessen mehr als 30 Gastbetten) grundsätzlich als Sonderbauten eingestuft, d. h. als Gebäude besonderer Art und Nutzung. Damit greifen im baurechtlichen Verfahren sowie in bautechnischen Dingen best...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 3 Anforderungen an Beherbergungsstätten aus anderen Vorschriften

3.1 Prüfpflichten für brandschutzrelevante Anlagen Prüfpflichten für Anlagen und Geräte bestehen in Beherbergungsbetrieben aus unterschiedlichen Rechtszusammenhängen mit und ohne Fristvorgaben: Grundsätzlich gilt, dass der verantwortliche Betreiber verpflichtet ist, Anlagen und Geräte, die z. B. aus Bau- und Betriebsvorschriften für den sicheren Betrieb erforderlich sind, in e...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 1.1 Landesbauordnungen – Kindertageseinrichtungen als Sonderbauten

Als "Kindertageseinrichtungen" gelten Einrichtungen zur vor- und außerschulischen Betreuung und Bildung von Kindern ab (länderspezifisch unterschiedlich) 5 bis 10 Plätzen. Durch die bundesweit durchgängige Einstufung von Kindertageseinrichtungen als Sonderbauten[1] wird den Bauordnungsbehörden die grundsätzliche Möglichkeit gegeben, besondere Brandschutzanforderungen an Zust...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.7 Feuerlöscher

Die Ausstattung mit Feuerlöschern erfolgt nach ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Für Kindertageseinrichtungen ist von einer "erhöhten Brandgefährdung" (nach TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen" und ASR A2.2 auszugehen, weshalb zu prüfen ist, ob und wie die Grundausstattung mit Feuerlöschern nach ASR A2.2 ggf. aufzustocken ist oder ob ergänzend z. B. in kritischen Bereichen zusät...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.4 Türen

Ausgangstüren In Kindertageseinrichtungen darf im Notfallkonzept davon ausgegangen werden, dass Kinder einer Gefahrenlage nie alleine begegnen, sondern vom Personal verantwortlich angeleitet werden. Deswegen wird akzeptiert, dass Ausgangstüren einer Kindertageseinrichtung so ausgerüstet werden, dass sie zwar von Erwachsenen, nicht jedoch von Kindern geöffnet werden können (um...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 3.1 Prüfpflichten für brandschutzrelevante Anlagen

Prüfpflichten für Anlagen und Geräte bestehen in Beherbergungsbetrieben aus unterschiedlichen Rechtszusammenhängen mit und ohne Fristvorgaben: Grundsätzlich gilt, dass der verantwortliche Betreiber verpflichtet ist, Anlagen und Geräte, die z. B. aus Bau- und Betriebsvorschriften für den sicheren Betrieb erforderlich sind, in einem einwandfreien Zustand zu erhalten und zu betr...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.9 Dekorationen, Bastelarbeiten, Kerzen

Für großflächige Dekorationen – egal ob an der Decke, der Wand oder auf dem Fußboden – sollten grundsätzlich nur schwer entflammbare Materialien verwendet werden. Textilien können beim Fachhandel (Raumausstatter, Stoffhandlungen) in schwer entflammbarer Ausführung bezogen werden. Außerdem gibt es fertige Lösungen, um Stoffe schwer entflammbar zu machen, z. B. in Textilreinig...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.11.4 Evakuierungsübungen

Evakuierungsübungen (Alarmproben, Alarmübungen, Notfallübungen) sind in allen verfügbaren Ländererlassen bzw. Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsregeln gefordert, entweder halbjährlich oder jährlich. Dabei ist im Einzelfall z. T. vorgeschrieben, dass die erste Übung in einer bestimmten Frist nach Kindergartenjahresbeginn unangekündigt und/oder angekündigt zu erfolge...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.8 Elektrische Geräte

Elektrische Anlagen und Geräte müssen regelmäßig geprüft werden (Anlagen alle 4 Jahre, Geräte i. d. R. alle 12 bis 24 Monate (vgl. DGUV-I 203-049 "Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel"). Wärmeproduzierende Geräte (Kaffeemaschinen, Toaster, Wasserkocher) sollten zur Verhütung von Schmorbränden auf nicht brennbare Unterlagen (Metalltablett, Keramikfliesen) gestellt werden....mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.10 Kinderbekleidung

Moderne Kinderkleidung aus Kunstfasern (Regen- und Matschkleidung, Gummistiefel, atmungsaktive Windjacken, Fleeceprodukte) ist meistens deutlich leichter entflammbar als Baumwolle, Wolle oder klassische Mischgewebe. Es ist damit zu rechnen, dass es bei Funkenflug (z. B. am Lagerfeuer) leichter zu Sachschäden (Löchern) kommt. Wenn die Kleidung in Brand gerät, ist der Brandfor...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.11.1 Alarmierung

Wenn ein Gebäude keine besonderen bauordnungsrechtlichen Schwierigkeiten aufweist (kann z. B. in denkmalgeschützten Altbauten der Fall sein), ist eine automatische Brandmeldeanlage i. d. R. nicht erforderlich. Sinnvoll können aber Rauchmelder sein (ggf. für abgelegene Bereiche auch funkvernetzt), mit denen besondere Risiken überwacht werden können (nicht ständig beaufsichtigt...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.11.3 Unterweisung

Die Mitarbeiter müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach jährlich über Brandschutzbelange dokumentiert unterwiesen werden. Themen können sein: Brandursachen, Brandverhütung, Verhalten im Brandfall (Möglichkeiten der Brand- und Rauchausbreitung, Brandbekämpfung (theoretisch und praktisch), spezifische Anforderungen in der eigenen Einrichtung, Räumung). Die Kinder müssen alte...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 5.1.2 Batterieladeeinrichtungen

In Verkaufsstätten, in denen große und/oder schwere Waren umgesetzt werden, sind häufig mitgängergeführte Flurförderzeuge mit Elektroantrieb im Einsatz. Die Batterieladestationen dafür stellen ein gewisses Brandrisiko dar, erst recht, wenn sie sich in Räumen befinden, in denen Waren gelagert werden. Sie dürfen nicht in feuergefährlichen Betriebsstätten eingerichtet werden (d...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 5.1.5 Abfälle

Besonders durch Verpackungsabfälle fallen in Verkaufsstätten erhebliche Mengen von brennbaren und leicht entflammbaren Abfällen an. Nach Verkaufsstättenverordnung müssen Abfälle innerhalb von Verkaufsstätten in separaten Räumen gelagert werden, die feuerbeständige Wände und Decken sowie mind. feuerhemmende und selbstschließende Türen haben und mind. den Abfall von 2 Tagen au...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 1.3 Prüfpflichten für brandschutzrelevante Anlagen

Prüfpflichten für Anlagen und Geräte bestehen in Kindertageseinrichtungen wie in allen anderen Betrieben aus unterschiedlichen Rechtszusammenhängen mit und ohne Fristvorgaben: Wenn Anlagen und Geräte für den sicheren Betrieb erforderlich sind, gilt grundsätzlich, dass der verantwortliche Betreiber dafür sorgen muss, dass sie in einwandfreiem Zustand erhalten und betrieben wer...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 4.2 Sicherheitsstromversorgungsanlagen

Bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung muss der Betrieb von sicherheitstechnisch relevanten Anlagen und Einrichtungen durch eine Sicherheitsstromversorgungsanlage abgedeckt werden. Zu den sicherheitstechnisch relevanten Anlagen und Einrichtungen zählen: Sicherheitsbeleuchtung, Beleuchtung der Stufen und Hinweise auf Ausgänge, Sprinkleranlagen, Rauchabzugsanlagen, Schließeinr...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 4.1 Sicherheitsbeleuchtung

Verkaufsstätten benötigen grundsätzlich Sicherheitsbeleuchtungen, und zwar in Verkaufsräumen, in Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen und Ladenstraßen sowie in notwendigen Fluren für Kunden, in Arbeits- und Pausenräumen, in Toilettenräumen mit einer Fläche von mehr als 50 m², in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen, für Hinweisschilder auf Ausgänge u...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 4.5 Weitere Brandschutzanlagen

Obligatorisch sind in Verkaufsstätten bzw. Gebäuden, in denen sich Verkaufsstätten befinden, weiterhin: Blitzschutzanlagen, automatische Brandmeldeanlagen (außer wenn in der Verkaufsstätte während der Betriebszeit ständig eingewiesene Betriebsangehörige in ausreichender Anzahl anwesend sind), Alarmierungsanlagen, durch die alle Betriebsangehörigen alarmiert und Anweisungen an s...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2.2.3 Tragende Wände, Stützen, Decken (§ 4 MBeVO)

Tragende Wände, Stützen, Decken müssen grundsätzlich feuerbeständig sein (Feuerwiderstandsklasse F 90), außer in Dachgeschossen, wenn sich dort keine Beherbergungsräume befinden. In kleinen Objekten (mit nicht mehr als 2 oberirdischen Geschossen) und in Dachgeschossen mit Beherbergungsräumen ist feuerhemmende Bauweise ausreichend (Feuerwiderstandsklasse F 30).mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 1 Brandrisiko in Beherbergungseinrichtungen

Jeder Reisende kennt wohl die Angst, in einer fremden Unterkunft von einem Feuer überrascht zu werden und womöglich den Weg ins Freie nicht mehr zu finden. Wenn auch eine solche Angstvorstellung glücklicherweise zumeist nicht Realität wird, spiegelt sie doch die wesentlichen Aspekte des Brandrisikos in solchen Einrichtungen wieder. 1.1 Schlafende Nutzer In Phasen, in denen in ...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2.2 Inhalt der Musterbeherbergungsstättenverordnung (MBeVO)

Achtung Länderspezifische Vorschriften beachten Der folgende Abschnitt bezieht sich beispielhaft auf die Musterbeherbergungsstättenverordnung der Fachkommission "Bauaufsicht" der ARGEBAU (Bauministerkonferenz). In vielen Bundesländern sind deren Inhalte in die entsprechenden Vorschriften vollständig oder in wesentlichen Zügen übernommen, allerdings gibt es auch Abweichungen. ...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2.2.4 Trennwände (§ 5 MBeVO)

Trennwände müssen feuerbeständig (F 90) sein: zwischen Beherbergungsräumen und Räumen, die nicht zur Beherbergungsstätte gehören, zwischen Beherbergungsräumen und Gasträumen oder Küchen (Öffnungen sind hier nicht zulässig). Feuerhemmende Bauweise (F 30) reicht aus: soweit die tragenden Bauteile nach § 4 MBeVO ebenfalls nur feuerhemmend ausgeführt werden müssen, zwischen einzelnen...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 3.2 Brandschutzbegehungen – Brandschauen

Regelmäßige Sicherheitsbegehungen durch Aufsichtsbehörden sind für Sonderbauten grundsätzlich bundesweit üblich und werden unter unterschiedlichen Begriffen geführt, z. B. Brandverhütungsschau. Für Beherbergungsstätten existieren dabei je nach Bundesland verbindliche Vorgaben und Fristen oder nur allgemeine Hinweise, die es in das Ermessen der örtlichen Behörden stellen, ob ...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 5.2.4 Brandschutzordnung, Brandschutzunterweisung

Der Betreiber einer Verkaufsstätte muss eine Brandschutzordnung aufstellen, die mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt sein muss und neben den üblichen Angaben zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall auch die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten und der Selbsthilfekräfte für den Brandschutz sowie die Maßnahmen zur Rettung von hilfsbedürftigen Mensch...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 4.6 Prüfungen

Die Prüfung sicherheitsrelevanter gebäudetechnischer Anlagen unterliegt unterschiedlichen Rechtsnormen, deren Gültigkeitsbereiche sich z. T. überschneiden. Nach Betriebssicherheitsverordnung sind solche Anlagen in jedem Fall als Arbeitsmittel anzusehen, für die der Betreiber Prüffristen festzulegen und entsprechend Prüfungen dokumentiert durchzuführen hat (BetrSichV § 10 und ...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.2 Rettungswege

Aus jedem Geschoss einer Kindertageseinrichtung müssen mind. 2 voneinander unabhängige Rettungswege auf möglichst kurzen Wegen ins Freie führen (z. T. wird auch ein gesicherter Bereich hinter einer Brandschutztür akzeptiert). Bei ebenerdigen Einrichtungen soll aus jedem Gruppenraum eine Tür direkt ins Freie führen, der zweite Rettungsweg führt dann über den Flur/Eingangsberei...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2.1.2 Geltungsbereiche

Die Geltungsbereiche von Landesbauordnungen und Beherbergungsstättenverordnungen decken sich auch innerhalb eines Landes nicht unbedingt (s. z. B. Bayern in Tab. 1). Konkret bedeutet das: Im Einzelfall muss zuerst betrachtet werden, ob ein Beherbergungsbetrieb als Sonderbau einzustufen ist (i. d. R. ab mehr als 12 Gästebetten). Bereits dann können verschärfte Prüf- und Genehm...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Brandschutzaspekte in Verkaufsstätten. Deren besondere Brandrisiken liegen in den spezifischen Bedingungen im Handel begründet: Große Objekte bzw. Brandabschnitte, Waren mit kritischen Eigenschaften wie leichte Entzündbarkeit oder hoher Brandlast, hohe Warenwerte und nicht zuletzt der Aufenthalt einer größeren Zahl ...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 1.1 Schlafende Nutzer

In Phasen, in denen in einem Beherbergungsbetrieb die Gäste und ggf. auch das anwesende Personal schlafen, ist grundsätzlich mit einer erheblich verzögerten Branderkennung und daraus resultierend mit einer intensiveren Brandausbreitung zu rechnen. Die interne Alarmierung, also das Wecken und Informieren aller im Hause anwesenden Personen, wäre ohne entsprechende technische E...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 1.3 Spezielle betriebliche Risiken

Wenn Beherbergungs- und Gaststättenbetrieb im selben Gebäude stattfinden, bedeuten Küchen und Veranstaltungsräume ein zusätzliches Risiko, z. B. Küchenbetrieb mit Heißgeräten, Umgang mit Fett usw., Umgang mit offenem Feuer bei Veranstaltungen oder durch Raucher, Betrieb von offenen Kaminen usw. Das gilt auch und gerade für Einrichtungen mit hohem Selbstversorgungsanteil, wie z. B...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2.1.1 Einstufung von Beherbergungsstätten als Sonderbauten

In den Landesbauordnungen aller Bundesländer sind Beherbergungsstätten ab einer Größe von mehr als 12 Gastbetten (NRW und Hessen mehr als 30 Gastbetten) grundsätzlich als Sonderbauten eingestuft, d. h. als Gebäude besonderer Art und Nutzung. Damit greifen im baurechtlichen Verfahren sowie in bautechnischen Dingen bestimmte verschärfte Anforderungen, die verhindern sollen, da...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2.2.1 Begriffe (§ 2 MBeVO)

Nach Musterbeherbergungsstättenverordnung gilt: Beherbergungsstätten sind Gebäude oder Gebäudeteile, die ganz oder teilweise für die Beherbergung von Gästen bestimmt sind (i. d. R. ohne Ferienwohnungen, s. Abschn. 2.1.2). Beherbergungsräume sind Räume, die dem Wohnen und Schlafen von Gästen dienen, wobei eine Folge zusammenhängender Räume (Suite, Appartement) als ein Beherberg...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / Zusammenfassung

Überblick Nach der im statistischen Bereich gängigen Begriffsdefinition zählen alle Betriebe, die dazu dienen, Gäste im Reiseverkehr zu beherbergen, zu den Beherbergungsbetrieben. Neben der Hotellerie sind das auch alle anderen Arten von Touristenunterkünften, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Gesundheitswesen, soweit sie nicht als Krankenhäuser geführt werden, u...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2.2.5 Flure (§ 6 MBeVO)

Auf notwendige Flure (im Sinne des Baurechts separate Flure, über die ein Rettungsweg läuft) darf in Beherbergungsstätten nicht verzichtet werden, d. h. die nach Musterbauordnung allgemein vorgesehen Ausnahmen für kleinere Gebäude (Gebäudeklassen 1 und 2 nach § 2 Abs. 3 MBO) dürfen nicht in Anspruch genommen werden. Notwendige Flure müssen mit nicht brennbaren Baustoffen ausg...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2.2.9 Rechtliche Relevanz der Bestimmungen nach Beherbergungsstättenverordnungen

Übergangsvorschriften In den meisten Beherbergungsstättenverordnungen, die eng an die MBeVO angelehnt sind, ist vorgesehen, dass für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits bestehende Beherbergungsstätten nur § 11 MBeVO (Freihalten der Rettungswege, Brandschutzordnung, verantwortliche Person) sofort anwendbar ist. Nachrüstpflichten für baulich-technische Anforderungen besteh...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2.2.7 Technische Gebäudeausstattung (§ 8 und 9 MBeVO)

Beherbergungsstätten müssen eine Sicherheitsbeleuchtung in notwendigen Fluren und Treppenräumen haben, die auch die Rettungswegekennzeichnung, ggf. Stufen in Fluren und Räume zwischen notwendigen Fluren und Ausgängen ins Freie (z. B. Empfangsräume) mit einschließt. Dafür (wie auch für Alarmierungseinrichtungen, ggf. Brandmeldeanlage und weitere Sicherheitseinrichtungen) muss ...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 4 Betriebe außerhalb der Beherbergungsstättenverordnungen

Beherbergungseinrichtungen, die nicht unter die Beherbergungsstättenverordnungen fallen, aber mind. in Teilen ähnliche Risiken aufweisen, können z. B. Gästehäuser, Personalzimmer und -appartements oder kleinere Wohnheime von Betrieben oder Einrichtungen sein. Hier gibt es i. d. R. keine regelmäßige Bewirtschaftung durch Personal und es handelt sich nicht um Einrichtungen, di...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 1.2 Geringe Ortskenntnis

Unter Beherbergungsstätten werden definitionsgemäß Einrichtungen verstanden, die Gäste "im Reiseverkehr", also nicht dauerhaft aufnehmen. Wenn auch manche Gäste als jahrelange Stammkunden ihr Quartier buchstäblich "im Schlaf" kennen und über Monate hinweg im selben Zimmer wohnen, ist der Normalzustand doch der, dass ein großer Anteil der Gäste mehr oder weniger fremd in der ...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 1.4 Bausubstanz

Baustruktur und -zustand von Beherbergungseinrichtungen sind so vielfältig wie die Betriebe selbst. Ein neu erstellter Hotelkomplex bietet in seiner Baustruktur sicher keine besonderen Risiken, wenn, wovon mind. im Inland ausgegangen werden darf, gängige Bauvorschriften eingehalten wurden. Andererseits sind auch kleinere Beherbergungsbetriebe in Altbauten typisch, die oft me...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2.2.2 Rettungswege (§ 3 MBeVO)

Wie auch für andere Aufenthaltsräume im Sinne des Baurechts gilt auch für Beherbergungsräume, dass sie 2 voneinander unabhängige Rettungswege haben müssen. Diese dürfen jedoch innerhalb eines Geschosses über denselben Flur führen (z. B. zu Haupt- und Neben- oder Nottreppenhaus oder -ausgang). In kleineren Einheiten (nicht mehr als 60 Betten insgesamt und nicht mehr als 30 Be...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2.2.6 Türen (§ 7 MBeVO)

Feuerhemmende und rauchdichte Türen (T 30 RS) müssen vorhanden sein: an Räumen, die direkt an notwendigen Treppenräumen liegen (nicht zwischen notwendigen Treppenräumen und notwendigen Fluren – dort reicht eine Rauchschutztür, s. u.), zwischen Kellerfluren und Räumen, die von Gästen nicht benutzt werden, z. B. Abstell- und Lagerräume, Technikräume usw. Rauchdichte Türen (RS) mü...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2.2.8 Organisatorische und betriebliche Sicherheitsmaßnahmen (§ 12 MBeVO)

Für organisatorische und betriebliche Sicherheitsmaßnahmen ist der Betreiber zuständig bzw. eine von ihm beauftragte "verantwortliche Person". Im Betrieb ist unbedingt darauf zu achten, dass Rettungswege von Hindernissen und Brandlasten freigehalten werden und Türen weder im geöffneten noch im geschlossenen Zustand blockiert bzw. abgeschlossen werden dürfen. Sie müssen mind. ...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 5.2.2 Brandschutzbeauftragter

Für Verkaufsstätten ist ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen. Seine Qualifikation muss auf Verkaufsstätten abgestimmt sein. Ggf. sollte das mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Lehrgänge für Brandschutzbeauftragte speziell in Verkaufsstätten gibt es von unterschiedlichen Anbietern, z. B. Feuerwehren. Der Brandschutzbeauftragte hat u. a. sicherzus...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 3.2.2 Rettungswege

Für jeden Verkaufsraum, Aufenthaltsraum (i. S. des Baurechts: Raum für den mehr als nur gelegentlichen Aufenthalt von Personen) und für jede Ladenstraße müssen in demselben Geschoss mind. 2 voneinander unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu Treppenräumen vorhanden sein. Dabei darf ein Rettungsweg auch über außenliegende Fluchttreppen, Fluchtbalkone, begehbar...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 4.4 Feuerlöschanlagen

Grundsätzlich ist der Schutz durch Sprinkleranlagen in Verkaufsstätten der Normalfall, sowohl aus Sach- wie aus Personenschutzgründen. Verzichtet werden kann darauf lediglich in Verkaufsstätten im Erdgeschoss mit einer Fläche von nicht mehr als 3.000 m² oder Verkaufsstätten mit einer Fläche von nicht mehr als 1.500 m², wenn sich die Verkaufsstätten über nicht mehr als 3 Gescho...mehr