Fachbeiträge & Kommentare zu Brandschutz

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Brandschutz beim Umgang mit... / 2.2 Rechtliche Regelungen zum Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten

Brennbare Flüssigkeiten werden nach GHS eingestuft, wie in Tab. 1 gezeigt:mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 3.1 Allgemeine Sicherheitsregeln zum Umgang mit brennbaren Gasen

Für das Verhalten eines Gases bzw. die erforderlichen Schutzmaßnahmen ist die Dichte von entscheidender Bedeutung. Die meisten brennbaren Gase sind schwerer als Luft und damit in der Gefahr, sich am Boden bzw. in Vertiefungen, Abläufen usw. zu sammeln statt zu verfliegen. Das gilt z. B. für Flaschengas (Propan, Butan), die Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten (Benzin und andere L...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 3.3.1 Lagerung von Kleinmengen

Wie auch für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten gilt nach TRGS 510, dass in geeigneten Bereichen (in Arbeitsräumen, anderen Räumen im Betriebsgebäude oder im Freien) gefährdungsabhängig bestimmte Kleinmengen gelagert werden dürfen, wenn die in Abschn. 4 TRGS 510 angegebenen Bedingungen eingehalten sind. Die Mengenschwellen betragen: für Gase in Druckbehältern bis 50 l, max...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 2.3.3 Prüfvorschriften

Nach Betriebssicherheitsverordnung gelten Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt von > 10.000 l, Füll- und Entleerstellen mit einer Umschlagkapazität von > 1.000 l pro Stunde sowie Tankstellen, als erlaubnis- und anzeigepflichtige Anlagen, soweit entzündbare Flüssigkeiten betroffen sind. Dafür sind relativ konkrete Vorschriften, was z. B. Prüfintervalle angeht, in der BetrSichV ...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 3 Brennbare Gase

Der Bereich der brennbaren Gase ist noch mehr als der der brennbaren Flüssigkeiten in einzelne Fachgebiete unterteilt, die unterschiedlichen weitgehend unabhängigen Regelwerken unterliegen. Deswegen können hier nur einige Einblicke gegeben werden. In Betrieben, die nicht produktionsmäßig mit Gasen umgehen, kommen brennbare Gase v. a. vor als Flaschengas (für Handwerksarbeiten,...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 2.3 Lagern brennbarer Flüssigkeiten

In Anhang 1 Nr. 1 Gefahrstoffverordnung heißt es zur Lagerung von Gefahrstoffen allgemein: Zitat (1) Gefahrstoffe dürfen nur an dafür geeigneten Orten gelagert werden. Sie dürfen nicht an solchen Orten gelagert werden, an denen dies zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führt. (2) In Arbeitsräumen dürfen Gefahrstoffe nur gelagert werden, wenn die Lagerung ...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 3.3.2 Lagerräume für Druckgasbehälter

Die folgenden Anforderungen nach Abschn. 5, 10 und 11 TRGS 510 gelten für das Lagern von Druckgasbehältern mit brennbaren, oxidierenden und bei Erwärmung explodierenden Gasen (H220, H221, H270): Druckgasbehälter müssen stets gegen Umkippen gesichert und gegen Beschädigung des Ventils geschützt sein (durch Kappe, Kragen oder durch die Art der Aufstellung). Sie sollten nicht üb...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 2.3.2 Lagerräume

Werden die "Kleinmengen" überschritten, geht die TRGS 510 von einem "Lagerbetrieb" aus, für den eine Gefährdungsbeurteilung und eine Reihe allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen gefordert sind, z. B.: geeignete Gebäudebeschaffenheit, sichere Lagerorganisation, z. B. sichere Aufbewahrung, Kennzeichnung, Zutrittsregelungen, Notfallorganisation (Feuerlöscheinrichtungen, Fluchtwege, Alar...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 2.1 Allgemeine Sicherheitsregeln zum Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten

Weil das Gefahrenpotenzial von brennbaren Flüssigkeiten hoch ist, ist es wichtig, die allgemeinen Regeln zum Umgang mit Gefahrstoffen zu erfüllen: Gefährdungsbeurteilung erstellen: Welche Stoffe werden wo eingesetzt? Informationen vorhalten: Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen aktuell halten. Bei dieser Gelegenheit sollten Reste brennbarer Flüs...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2 Brandschutz in Kindertageseinrichtungen: Themenschwerpunkte

Die hier dargestellten Themenschwerpunkte sind den unterschiedlichen Vorschriften und Informationen zum Brandschutz in Kindertageseinrichtungen entnommen (vgl. Tab. 1). Da es keine bundesweit verbindliche Vorschrift in diesem Bereich gibt, kann keine allgemeine Aussage zur rechtlichen Verbindlichkeit der einzelnen Punkte gemacht werden. Allerdings sind die bestehenden Vorsch...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 1 Rechtsgrundlagen für den Brandschutz in Kindertageseinrichtungen

1.1 Landesbauordnungen – Kindertageseinrichtungen als Sonderbauten Als "Kindertageseinrichtungen" gelten Einrichtungen zur vor- und außerschulischen Betreuung und Bildung von Kindern ab (länderspezifisch unterschiedlich) 5 bis 10 Plätzen. Durch die bundesweit durchgängige Einstufung von Kindertageseinrichtungen als Sonderbauten[1] wird den Bauordnungsbehörden die grundsätzlic...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.11.2 Brandschutz- und Notfallkonzept

Ein Brandschutzkonzept einer Kindertageseinrichtung sollte alle personellen, organisatorischen und baulich-technischen Maßnahmen für den Brandfall (ggf. auch für andere Notfälle wie Bedrohung, vermisstes Kind usw.) umfassen. Wesentliche Bestandteile sind: Brandschutzordnung und Alarmplan Eine Brandschutzordnung wird für Kindertageseinrichtungen in einigen Ländervorschriften, a...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.11 Notfallorganisation

2.11.1 Alarmierung Wenn ein Gebäude keine besonderen bauordnungsrechtlichen Schwierigkeiten aufweist (kann z. B. in denkmalgeschützten Altbauten der Fall sein), ist eine automatische Brandmeldeanlage i. d. R. nicht erforderlich. Sinnvoll können aber Rauchmelder sein (ggf. für abgelegene Bereiche auch funkvernetzt), mit denen besondere Risiken überwacht werden können (nicht stä...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.6 Abstellräume

Abstellräume sollten ausreichend vorhanden sein, damit nicht andere Bereiche zugestellt werden müssen (Flure, Technikräume). Sie müssen begehbar bleiben und dürfen nicht überfüllt werden. Elektrische Geräte sollten in Abstellräumen nicht betrieben werden, wenn keine Personen im Raum sind.mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.5 Außen- und Eingangsbereich

Feuerwehrzufahrten müssen freigehalten werden (von Falschparkern, Fahrrädern, Mülltonnen usw.). Mülltonnen, Gerätehäuser u. Ä. sollten möglichst so gestellt werden, dass sie nicht von außerhalb des Geländes erreicht werden können (Brandstiftung!).mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 3 Baulicher Brandschutz

3.1 Kleine Verkaufsräume Für Verkaufsräume, die weder als Sonderbauten noch Verkaufsstätten einzustufen sind, gelten die baulichen Anforderungen nach Landesbauordnungen. D. h. v. a., dass ein solches Ladenlokal (ggf. mit Nebenräumen) eine Nutzungseinheit darstellt, die vom übrigen Gebäude mit Wänden und Decken abgetrennt sein muss, die eine hinlängliche Feuerwiderstandsdauer ...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 4 Anlagentechnischer Brandschutz

4.1 Sicherheitsbeleuchtung Verkaufsstätten benötigen grundsätzlich Sicherheitsbeleuchtungen, und zwar in Verkaufsräumen, in Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen und Ladenstraßen sowie in notwendigen Fluren für Kunden, in Arbeits- und Pausenräumen, in Toilettenräumen mit einer Fläche von mehr als 50 m², in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen, für Hinw...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 5 Betrieblicher Brandschutz

5.1 Betriebliche Risiken 5.1.1 Offenes Feuer, Feuerstätten Generell sind nach Verkaufsstättenverordnung das Rauchen und das Verwenden von offenem Feuer in Verkaufsräumen und Ladenstraßen verboten. Ausnahmen gelten für Bereiche, in denen Getränke oder Speisen angeboten werden (soweit dort nicht der ausgeweitete Nichtraucherschutz greift). Auf das Verbot muss mit einer geeignete...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten

Zusammenfassung Überblick Der Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Brandschutzaspekte in Verkaufsstätten. Deren besondere Brandrisiken liegen in den spezifischen Bedingungen im Handel begründet: Große Objekte bzw. Brandabschnitte, Waren mit kritischen Eigenschaften wie leichte Entzündbarkeit oder hoher Brandlast, hohe Warenwerte und nicht zuletzt der Aufenthalt einer...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.1 Bauteile und Bauprodukte

Bauteile und Bauprodukte müssen den Anforderungen nach Landesbauordnungen entsprechen. I. d. R. ist das für Planer und Bauausführende selbstverständlich und spielt für den Betrieb einer Einrichtung später keine Rolle mehr. Wichtig ist nur, im Zusammenhang mit Eigenbauleistungen (z. B. durch Eltern) an solche Vorgaben zu denken.mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.3 Treppen

Wegen der sicheren Begehbarkeit sind in Fluchtwegen (auch bei Nottreppen) keine gewendelten Treppenläufe und Spindeltreppen zulässig. Nach Vorgaben der Unfallkassen sollen in Treppenräumen Sicherheitsbeleuchtungen vorgesehen werden (evtl. auch als nachleuchtende Kennzeichnung möglich[1]).mehr

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Brandschutz in Kindertageseinrichtungen

Zusammenfassung Überblick Kindertageseinrichtungen gelten in den Landesbauordnungen der Länder als Sonderbauten, d. h. als "Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung" (nach § 2 Musterbauordnung). Damit sind besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz möglich. Deren Ausgestaltung ist aber im Einzelfall recht unterschiedlich und hängt von der Größe und Art der Einri...mehr

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Brandschutz in Beherbergungseinrichtungen

Zusammenfassung Überblick Nach der im statistischen Bereich gängigen Begriffsdefinition zählen alle Betriebe, die dazu dienen, Gäste im Reiseverkehr zu beherbergen, zu den Beherbergungsbetrieben. Neben der Hotellerie sind das auch alle anderen Arten von Touristenunterkünften, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Gesundheitswesen, soweit sie nicht als Krankenhäuser ge...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 1.2 Ausführende Bauvorschriften

Weil Kindertageseinrichtungen mit einem eher geringen Risiko der weitaus häufigere Fall sind, existiert keine bundesweit gültige Musterbauvorschrift für diesen Bereich. Es gibt auch nur in einigen wenigen Bundesländern rechtsverbindliche landesweit gültige Brandschutzrichtlinien für Kindertageseinrichtungen (Tab. 1). Im Wesentlichen werden Brandschutzmaßnahmen immer im Einze...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / Zusammenfassung

Überblick Kindertageseinrichtungen gelten in den Landesbauordnungen der Länder als Sonderbauten, d. h. als "Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung" (nach § 2 Musterbauordnung). Damit sind besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz möglich. Deren Ausgestaltung ist aber im Einzelfall recht unterschiedlich und hängt von der Größe und Art der Einrichtung sowie de...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 3.4 Vorgaben der Sachversicherer – VdS-Richtlinien

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betreibt in seiner Tochtergesellschaft VdS Schadenverhütung [1] ein eigenes Brandschutzinstitut, das neben Forschungs-, Bildungs- und Prüfaufgaben auch ein umfangreiches Normenwerk für verschiedene Branchen und Bereiche hervorgebracht hat. Für Beherbergungsstätten sind u. a. relevant: VdS 2056 Sicherheitsvorschriften...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 5.1 Betriebliche Risiken

5.1.1 Offenes Feuer, Feuerstätten Generell sind nach Verkaufsstättenverordnung das Rauchen und das Verwenden von offenem Feuer in Verkaufsräumen und Ladenstraßen verboten. Ausnahmen gelten für Bereiche, in denen Getränke oder Speisen angeboten werden (soweit dort nicht der ausgeweitete Nichtraucherschutz greift). Auf das Verbot muss mit einer geeigneten Kennzeichnung hingewie...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 1.4 Brandschutzbegehungen

Regelmäßige Sicherheitsbegehungen durch Aufsichtsbehörden sind für Sonderbauten grundsätzlich bundesweit üblich. Kindertageseinrichtungen werden in einigen Bundesländern dabei ausdrücklich mit erfasst, in anderen nur im Einzelfall nach Entscheidung der örtlichen Bauordnungsbehörden. Die relevanten Fristen und Zuständigkeiten sind dabei wie auch die verwendeten Begriffe sehr ...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 5.2 Brandschutzorganisation

5.2.1 Verantwortliche Person Nach Verkaufsstättenverordnung muss während der Betriebszeit einer Verkaufsstätte der Betreiber oder ein von ihm bestimmter Vertreter (z. B. Marktleiter, Filialleiter oder Vertreter) ständig anwesend sein. Dieser trägt allgemein die Gesamtverantwortung für den Betrieb und damit auch für die Umsetzung aller relevanten Brandschutzmaßnahmen, wobei Au...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 5.2.3 Selbsthilfekräfte

In besonders großen Verkaufsstätten mit Verkaufsflächen von insgesamt mehr als 15.000 m² müssen entsprechend ausgebildete Selbsthilfekräfte für den Brandschutz bestellt werden. Über die erforderliche Anzahl entscheidet die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle. Auch die Ausbildung sollte mit der örtlichen Feuerwehr abgestimm...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 5.2.5 Zuständige Behörden

Im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle müssen Feuerwehrpläne angefertigt und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden. Zur Durchführung von Brandschauen s. Tab. 1.mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2 Anforderungen nach Beherbergungsstättenverordnung

2.1 Wo greifen die Beherbergungsstättenverordnungen? 2.1.1 Einstufung von Beherbergungsstätten als Sonderbauten In den Landesbauordnungen aller Bundesländer sind Beherbergungsstätten ab einer Größe von mehr als 12 Gastbetten (NRW und Hessen mehr als 30 Gastbetten) grundsätzlich als Sonderbauten eingestuft, d. h. als Gebäude besonderer Art und Nutzung. Damit greifen im baurecht...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 3.3 Andere Sonderbauvorschriften

Wenn Beherbergungsbetriebe aufgrund ihrer spezifischen Nutzung auch in anderer Hinsicht als Sonderbauten einzustufen sind, z. B. Hochhäuser, Versammlungsstätten, müssen auch diese Sonderbauvorschriften entsprechend berücksichtigt werden (§ 10 MBeVO).mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2.1 Wo greifen die Beherbergungsstättenverordnungen?

2.1.1 Einstufung von Beherbergungsstätten als Sonderbauten In den Landesbauordnungen aller Bundesländer sind Beherbergungsstätten ab einer Größe von mehr als 12 Gastbetten (NRW und Hessen mehr als 30 Gastbetten) grundsätzlich als Sonderbauten eingestuft, d. h. als Gebäude besonderer Art und Nutzung. Damit greifen im baurechtlichen Verfahren sowie in bautechnischen Dingen best...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 3 Anforderungen an Beherbergungsstätten aus anderen Vorschriften

3.1 Prüfpflichten für brandschutzrelevante Anlagen Prüfpflichten für Anlagen und Geräte bestehen in Beherbergungsbetrieben aus unterschiedlichen Rechtszusammenhängen mit und ohne Fristvorgaben: Grundsätzlich gilt, dass der verantwortliche Betreiber verpflichtet ist, Anlagen und Geräte, die z. B. aus Bau- und Betriebsvorschriften für den sicheren Betrieb erforderlich sind, in e...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.4 Türen

Ausgangstüren In Kindertageseinrichtungen darf im Notfallkonzept davon ausgegangen werden, dass Kinder einer Gefahrenlage nie alleine begegnen, sondern vom Personal verantwortlich angeleitet werden. Deswegen wird akzeptiert, dass Ausgangstüren einer Kindertageseinrichtung so ausgerüstet werden, dass sie zwar von Erwachsenen, nicht jedoch von Kindern geöffnet werden können (um...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.9 Dekorationen, Bastelarbeiten, Kerzen

Für großflächige Dekorationen – egal ob an der Decke, der Wand oder auf dem Fußboden – sollten grundsätzlich nur schwer entflammbare Materialien verwendet werden. Textilien können beim Fachhandel (Raumausstatter, Stoffhandlungen) in schwer entflammbarer Ausführung bezogen werden. Außerdem gibt es fertige Lösungen, um Stoffe schwer entflammbar zu machen, z. B. in Textilreinig...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.11.4 Evakuierungsübungen

Evakuierungsübungen (Alarmproben, Alarmübungen, Notfallübungen) sind in allen verfügbaren Ländererlassen bzw. Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsregeln gefordert, entweder halbjährlich oder jährlich. Dabei ist im Einzelfall z. T. vorgeschrieben, dass die erste Übung in einer bestimmten Frist nach Kindergartenjahresbeginn unangekündigt und/oder angekündigt zu erfolge...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.7 Feuerlöscher

Die Ausstattung mit Feuerlöschern erfolgt nach ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Für Kindertageseinrichtungen ist von einer "erhöhten Brandgefährdung" (nach TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen" und ASR A2.2 auszugehen, weshalb zu prüfen ist, ob und wie die Grundausstattung mit Feuerlöschern nach ASR A2.2 ggf. aufzustocken ist oder ob ergänzend z. B. in kritischen Bereichen zusät...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 3.1 Prüfpflichten für brandschutzrelevante Anlagen

Prüfpflichten für Anlagen und Geräte bestehen in Beherbergungsbetrieben aus unterschiedlichen Rechtszusammenhängen mit und ohne Fristvorgaben: Grundsätzlich gilt, dass der verantwortliche Betreiber verpflichtet ist, Anlagen und Geräte, die z. B. aus Bau- und Betriebsvorschriften für den sicheren Betrieb erforderlich sind, in einem einwandfreien Zustand zu erhalten und zu betr...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.8 Elektrische Geräte

Elektrische Anlagen und Geräte müssen regelmäßig geprüft werden (Anlagen alle 4 Jahre, Geräte i. d. R. alle 12 bis 24 Monate (vgl. DGUV-I 203-049 "Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel"). Wärmeproduzierende Geräte (Kaffeemaschinen, Toaster, Wasserkocher) sollten zur Verhütung von Schmorbränden auf nicht brennbare Unterlagen (Metalltablett, Keramikfliesen) gestellt werden....mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.10 Kinderbekleidung

Moderne Kinderkleidung aus Kunstfasern (Regen- und Matschkleidung, Gummistiefel, atmungsaktive Windjacken, Fleeceprodukte) ist meistens deutlich leichter entflammbar als Baumwolle, Wolle oder klassische Mischgewebe. Es ist damit zu rechnen, dass es bei Funkenflug (z. B. am Lagerfeuer) leichter zu Sachschäden (Löchern) kommt. Wenn die Kleidung in Brand gerät, ist der Brandfor...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.11.1 Alarmierung

Wenn ein Gebäude keine besonderen bauordnungsrechtlichen Schwierigkeiten aufweist (kann z. B. in denkmalgeschützten Altbauten der Fall sein), ist eine automatische Brandmeldeanlage i. d. R. nicht erforderlich. Sinnvoll können aber Rauchmelder sein (ggf. für abgelegene Bereiche auch funkvernetzt), mit denen besondere Risiken überwacht werden können (nicht ständig beaufsichtigt...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.11.3 Unterweisung

Die Mitarbeiter müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach jährlich über Brandschutzbelange dokumentiert unterwiesen werden. Themen können sein: Brandursachen, Brandverhütung, Verhalten im Brandfall (Möglichkeiten der Brand- und Rauchausbreitung, Brandbekämpfung (theoretisch und praktisch), spezifische Anforderungen in der eigenen Einrichtung, Räumung). Die Kinder müssen alte...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 1.1 Landesbauordnungen – Kindertageseinrichtungen als Sonderbauten

Als "Kindertageseinrichtungen" gelten Einrichtungen zur vor- und außerschulischen Betreuung und Bildung von Kindern ab (länderspezifisch unterschiedlich) 5 bis 10 Plätzen. Durch die bundesweit durchgängige Einstufung von Kindertageseinrichtungen als Sonderbauten[1] wird den Bauordnungsbehörden die grundsätzliche Möglichkeit gegeben, besondere Brandschutzanforderungen an Zust...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 5.1.2 Batterieladeeinrichtungen

In Verkaufsstätten, in denen große und/oder schwere Waren umgesetzt werden, sind häufig mitgängergeführte Flurförderzeuge mit Elektroantrieb im Einsatz. Die Batterieladestationen dafür stellen ein gewisses Brandrisiko dar, erst recht, wenn sie sich in Räumen befinden, in denen Waren gelagert werden. Sie dürfen nicht in feuergefährlichen Betriebsstätten eingerichtet werden (d...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 4.2 Sicherheitsstromversorgungsanlagen

Bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung muss der Betrieb von sicherheitstechnisch relevanten Anlagen und Einrichtungen durch eine Sicherheitsstromversorgungsanlage abgedeckt werden. Zu den sicherheitstechnisch relevanten Anlagen und Einrichtungen zählen: Sicherheitsbeleuchtung, Beleuchtung der Stufen und Hinweise auf Ausgänge, Sprinkleranlagen, Rauchabzugsanlagen, Schließeinr...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 1.3 Prüfpflichten für brandschutzrelevante Anlagen

Prüfpflichten für Anlagen und Geräte bestehen in Kindertageseinrichtungen wie in allen anderen Betrieben aus unterschiedlichen Rechtszusammenhängen mit und ohne Fristvorgaben: Wenn Anlagen und Geräte für den sicheren Betrieb erforderlich sind, gilt grundsätzlich, dass der verantwortliche Betreiber dafür sorgen muss, dass sie in einwandfreiem Zustand erhalten und betrieben wer...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 4.1 Sicherheitsbeleuchtung

Verkaufsstätten benötigen grundsätzlich Sicherheitsbeleuchtungen, und zwar in Verkaufsräumen, in Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen und Ladenstraßen sowie in notwendigen Fluren für Kunden, in Arbeits- und Pausenräumen, in Toilettenräumen mit einer Fläche von mehr als 50 m², in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen, für Hinweisschilder auf Ausgänge u...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 4.5 Weitere Brandschutzanlagen

Obligatorisch sind in Verkaufsstätten bzw. Gebäuden, in denen sich Verkaufsstätten befinden, weiterhin: Blitzschutzanlagen, automatische Brandmeldeanlagen (außer wenn in der Verkaufsstätte während der Betriebszeit ständig eingewiesene Betriebsangehörige in ausreichender Anzahl anwesend sind), Alarmierungsanlagen, durch die alle Betriebsangehörigen alarmiert und Anweisungen an s...mehr