Fachbeiträge & Kommentare zu Bezugsgröße

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetze 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Abs. 1 benannte die allgemeinen Voraussetzungen für Versicherten- und Hinterbliebenenrenten. Abs. 2 und 3 enthielt neben Hinzuverdienstgrenzen eine negative Anspruchsvoraussetzung für Ansprüche auf Altersren...mehr

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Jansen, SGB VI § 179 Erstat... / 2.1 Behinderte Menschen in Werkstätten und in einem Inklusionsbetrieb

Rz. 3 Bei behinderten Menschen (Versicherungspflicht nach § 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) sind der Beitragsberechnung als beitragspflichtige Einnahme das Arbeitsentgelt, mindestens jedoch 80 % der Bezugsgröße (Mindestberechnungsgrundlage) zugrunde zu legen (§ 162 Nr. 2). Die Beiträge werden von den Trägern der Einrichtung bzw. den anderen Leistungsanbietern allein getragen, wenn...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.9.3 Hinzuverdienstregelung ab 1.1.2023

Rz. 38a Mit Wirkung zum 1.1.2023 wurde die Regelung zur Einhaltung einer Hinzuverdienstgrenze für einen Anspruch auf Altersrente als Vollrente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 34 Abs. 2 i. d. F. bis 31.12.2022) durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) aufgehoben. Darüber hinaus ist die für Renten wegen voller Erwerbsminderung einzuhaltende ...mehr

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Jung, SGB VII § 91 Neufests... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die ehemalige Billigkeitsregelung bei der Neufestsetzung des JAV ist nicht mehr anzuwenden, auf deren Basis der Unfallversicherungsträger häufig nur grob prognostizierte Entscheidungen treffen konnte, um die unterschiedlichen denkbaren beruflichen oder sozialen Entwicklungen des Verunfallten zu erfassen. Dem entsprechend war aus Sicht des Gesetzgebers nicht selten ein ...mehr

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Jung, SGB VII § 90 Neufests... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Allerdings ist die Neuregelung nicht nur erheblich einfacher zu handhaben, da die Günstigkeitsregelungen in den Abs. 1 und 2 nun nicht mehr verlangen, dass die Unfallversicherungsträger im Rahmen von Billigkeitserwägungen Prognoseentscheidungen zu unterschiedlichen denkbaren Entwicklungen des Verunfallten treffen müssen, bei denen trotz oftmals hohen Ermittlungsaufwand...mehr

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Jung, SGB VII § 85 Mindest-... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen über den Mindest- und Höchst-Jahresarbeitsverdienst (JAV) soll vermeiden, dass es zu unangemessen geringen oder hohen Leistungen kommt. Darum wird bei der Berechnung die Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV zugrunde gelegt. Die Bezugsgröße i. S. d. Vorschrift ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes be...mehr

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Jung, SGB VII § 182 Berechn... / 2.6 Arbeitswert (Abs. 6)

Rz. 12 Für die der landwirtschaftlichen Unfallversicherung unterliegenden Gartenbaubetriebe eignen sich die für die bäuerlichen Betriebe geschaffenen flächenbezogenen Beitragsmaßstäbe nicht (vgl. hierzu Rz. 4a). Insbesondere sind die Gartenbauunternehmen in Abweichung von bäuerlichen Betrieben durch Beschäftigungsverhältnisse gekennzeichnet. Rz. 12a Mit dem Arbeitswert als Be...mehr

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Jung, SGB VII § 85 Mindest-... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Mindest-JAV gemäß Abs. 1 soll sicherstellen, dass bei der Berechnung von Geldleistungen der örtlich geltende Mindestlebensstandard Berücksichtigung findet. Die Regelung gilt nicht für Seeleute. Ebenso nicht für Landwirte einschließlich deren Ehegatten oder Lebenspartnern sowie die in deren Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitenden Familienangehörigen. Für ...mehr

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Jung, SGB VII § 167 Beitrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 sind neben den Arbeitsentgelten (§ 153) die Gefahrklassen (§ 157) und der Beitragsfuß zu berücksichtigen. An die Stelle des Arbeitsentgeltes kann im Wege der Satzung unter Berücksichtigung des Gefährdungsrisikos die Zahl der Versicherten (§ 155) oder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden oder an deren Stelle die für die jeweiligen Arbeiten nach allgemein...mehr

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Jung, SGB VII § 154 Berechn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Maßgeblich für den Jahresarbeitsverdienst (JAV) kraft Satzung ist § 83. Danach ist Basis des festzulegenden JAV § 85. Die Regelung bestimmt sowohl den Mindest-JAV (Abs. 1) als auch Höchst-JAV (Abs. 2). Für beide ist die Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV heranzuziehen. Die Bezugsgröße liegt 2023 für die alten Bundesländer bei 40.740,00 EUR jährlich (3.395,00 EUR monatlich). ...mehr

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Jung, SGB VII § 82 Regelber... / 2.4 Strafgefangene

Rz. 14 Strafgefangene haben als Versicherte gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Entsprechend können sie Geldleistungen wie etwa Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Verletztengeld beanspruchen, wenn diese aus einem Arbeitsunfall während des Strafvollzuges resultieren. Dafür bedarf es als Berechnungsgrundlage ei...mehr

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Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.4 Höchstgrenze des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts

Rz. 9 Das Arbeitsentgelt des Versicherten als Faktor der Beitragsberechnung ist gemäß Abs. 2 nur innerhalb der Höchstgrenzen des Jahresarbeitsverdienstes heranzuziehen. Der Höchstjahresarbeitsverdienst beträgt gemäß § 85 Abs. 2 Satz 1 das Zweifache der im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße (für die alten Bundesländer) nach § 18 SGB IV . Die Bezugsgröße li...mehr

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Jung, SGB VII § 175 Erstatt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Da bei der Entschädigung des Verletzten grundsätzlich das Entgelt des Versicherten in seinem Hauptberuf zu berücksichtigen ist (vgl. §§ 82 ff.) hätte die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft auf Basis des im Hauptberuf erzielten höheren Entgeltes des Verletzten diesem gegenüber Leistungen zu erbringen. Dieses unbillige Ergebnis verhindert die Regelung einerseits. R...mehr

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Jung, SGB VII § 156 Beiträg... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Ist die exakte Angabe der geleisteten Stunden durch den nachweispflichtigen Unternehmer nicht oder nur schwerlich möglich, kann in der Satzung auch die Möglichkeit der Schätzung auf Basis allgemeiner Erfahrungswerte für den durchschnittlichen Stundenaufwand, der für die jeweiligen Arbeiten anzusetzen ist, aufgenommen werden. Obergrenze des für die Beitragsberechnung an...mehr

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Jung, SGB VII § 180 Freibet... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Beim Lastenausgleich gemäß § 178 Abs. 2 Nr. 2 sowie Abs. 3 Nr. 2 bestimmt Abs. 1 die außer Acht zu lassenden Jahresentgeltsummen. Rz. 4 Nach Satz 1 handelt es sich dabei um die Jahresentgeltsummen, die dem 6-fachen der Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV des laufenden Kalenderjahres entsprechen. Die Bezugsgröße liegt 2023 für die alten Bundesländer bei 40.740,00 EUR jährlich (...mehr

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Jung, SGB VII § 166 Auskunf... / 2.3 Prüfverfahren

Rz. 8 Durch das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v. 7.9.2007 (BGBl. I S. 2246) ist die Übertragung der Betriebsprüfung für die Unfallversicherung auf den Prüfdienst der gesetzlichen Rentenversicherung mit Wirkung zum 1.1.2010 geregelt worden. Die Beitragsüberwachung der Unfallversicherung erfolgt nunmehr zusamm...mehr

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Jung, SGB VII § 55 Art und ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Neuregelung des § 55 dient dem Zweck, hinsichtlich Art und Form der Betriebs- und Haushaltshilfe mehr Flexibilität zu schaffen, damit diese besser auf die Bedürfnisse des landwirtschaftlichen Betriebes oder Haushalts zugeschnitten werden können. Dabei sind sowohl die betrieblichen Verhältnisse (Erforderlichkeit) als auch die Kosten zu berücksichtigen (Wirtschaftlic...mehr

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Jung, SGB VII § 178 Gemeins... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In welchem Rahmen die einzelne gewerbliche Berufsgenossenschaft ihren solidarischen Anteil an der gesamten Rentenlast aller gewerblichen Berufsgenossenschaften i. S. v. § 176 zu tragen hat, ergibt sich aus Abs. 1 Satz 1. Rz. 4 Gemäß Satz 4 waren die Werte erstmalig für das Ausgleichsjahr 2014 neu festzusetzen. Da bereits rechnerisch seit Inkrafttreten der Vorschrift im ...mehr

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Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.5 Mindestgrenze des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts

Rz. 10 Der Gesetzgeber hat gemäß Abs. 3 die Festlegung der Höhe der Mindestgrenze des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts bei der Beitragsberechnung der Selbstverwaltung überlassen. Die Satzung kann bestimmen, dass der Beitragsberechnung mindestens das Arbeitsentgelt in Höhe des Mindestjahresarbeitsverdienstes für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zugrun...mehr

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Jansen, SGB VI § 181 Berech... / 2.2 Beitragsbemessungsgrundlage

Rz. 5 Nach § 181 Abs. 2 Satz 1 sind die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze Grundlage der Beitragsbemessung. Dadurch wird sichergestellt, dass der Nachzuversichernde bei der Rentenberechnung infolge der Berücksichtigung eines höheren Entgelts nicht besser gestellt wird als ein Pflichtversicherter. Dabei sind noch gemäß Abs. 2a die Sonder...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.1 Beitragszahlung bei Versorgungsausgleich

Rz. 2 Abs. 1 enthält eine abschließende Regelung, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs Beiträge entrichtet werden können. Der Gesetzgeber hat damit die Möglichkeit geschaffen, dass der durch den Versorgungsausgleich belastete Versicherte die eintretende Minderung seiner Rentenanwartschaft (Abschlag von Entgeltpunkten – § 76 Abs. 3) durch Zahlung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.3.1 Hinzuverdienstregelungen bis 30.6.2017

Rz. 9 Versicherte hatten nach dem bis zum 30.6.2017 geltenden Recht die Möglichkeit, Altersrenten in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Dritteln der Vollrente in Anspruch zu nehmen (§ 42 Abs. 1 und 2 i. d. F. bis 30.6.2017). Der Monatsbetrag einer Teilrente wurde hierbei aus dem Teil der Summe aller Entgeltpunkte ermittelt, d...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 17 Eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§§ 40, 238) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 ausgeschlossen ist. Nach...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 15 Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. Komm. z...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.5.1 Hinzuverdienstregelungen bis zum 30.6.2017

Rz. 28 Versicherte hatten nach dem bis zum 30.6.2017 geltenden Hinzuverdienstrecht die Möglichkeit, Altersrenten in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Dritteln der Vollrente in Anspruch zu nehmen (§ 42 Abs. 1 und 2 i. d. F. bis 30.6.2017). Dieses Dispositionsrecht ermöglichte ihnen einerseits einen gleitenden Übergang vom Erw...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.5 Änderungen und Berichtigungen des Abschreibungsplans

Rz. 12 Beachtung des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit Der Abschreibungsplan wird verbindlich, wenn der Jahresabschluss, in dem der Abschreibungsplan erstmals berücksichtigt wird, aufgestellt worden ist.[1] Ab diesem Zeitpunkt kann er nur noch unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist der ursprüngliche Abschreibungspla...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 239, der die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung der Knappschaftsausgleichsleistung regelt, ist durch Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift entspricht inhaltlich im Wesentlichen den bis zum 31.12.1991 in § 98a Reichsknappschaftsgesetz (RKG) enthaltenen Regelungen. Rz. 2 § ...mehr

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Jung, SGB VII § 82 Regelber... / 2.3 Auffüllen

Rz. 6 Abs. 2 Satz 1 bestimmt für die Regelberechnung das Auffüllen von Zeiten ohne Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass zumindest für einen Tag des Jahres Einkommen bezogen wurde. Das Auffüllen eines gesamten Jahres mit fiktivem Arbeitseinkommen ist nicht zulässig (BSG, SozR 2200, § 571 RVO Nr. 23). Das für das Auffüllen von entgeltlosen Z...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze v. 6.10.1989 (BGBl. I S. 1822) wurde mit Wirk...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet den Arbeitgeber eines geringfügig Beschäftigten für einen Versicherten, der in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig ist, zur alleinigen Tragung eines pauschalen Beitrags i. H. v. 13 % (ab 1.7.2006) bzw. 5 % des Arbeitsentgeltes. Das BSG hat mit Urteil v. 25.1.2006 (B 12 KR 27/04 R, NZS 2007 S. 132) die Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.1 Entgelt- und Zeitgeringfügigkeit (§ 8 SGB IV)

Rz. 5 Die Vorschrift normiert als Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 , dass abweichend von der regelmäßigen Krankenversicherungspflicht für gegen Entgelt Beschäftigte versicherungsfrei ist, wer eine (nur) geringfügige Beschäftigung ausübt. Für die Geringfügigkeit wird dabei auf die für alle Zweige der Sozialversicherung geltenden Bestimmungen der §§ 8, 8a SGB IV verwiesen (vgl. Kom...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / 2. Alterswertminderungsfaktor (Rz. 52 bis 56)

Der Alterswertminderungsfaktor ist auf drei Nachkommastellen zugunsten des Steuerpflichtigen auf- oder abzurunden (Rz. 53 Satz 2). Beraterhinweis Grundsätzlich ist Abrunden für den Steuerpflichtigen günstiger. Bei der Bewertung des Erbbaurechts nach § 193 Abs. 2 bis 5 BewG und des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden nach § 195 Abs. 2 bis 4 BewG ist ein bei Ablauf des Erbbau-...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.2.2 Behinderte Menschen

Rz. 18 Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 und 8 krankenversicherungspflichtigen behinderten Menschen, die seit dem 1.7.2001 behinderte Menschen genannt werden, in geschützten Einrichtungen hat der Träger der Einrichtung die Beiträge allein zu tragen, wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt 20% der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht übersteigt (§ 235 Abs. 3). Erzielen die...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.2.1 Einrichtungen der Jugendhilfe

Rz. 16 Der Träger der Einrichtung der Jugendhilfe trägt den Beitrag nach einem fiktiven Arbeitsentgelt in Höhe von 20 v. H. der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV allein (§ 235 Abs. 1 Satz 4). Da der Krankengeldanspruch für diese Versicherungspflichtigen ausgeschlossen ist (§ 44 Abs. 1 Satz 2), sind die Beiträge nach dem ermäßigten Beitragssatz des § 243 zu errechnen. ...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.7 Optionsrentner (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 63 Die durch Art. 1 Nr. 1 i. V. m. Art. 2 des 10. SGB V-ÄndG ab 29.3.2002 angefügte Regelung des Abs. 1 Nr. 6 gewährte bis dahin freiwillig versicherten Rentnern die Option (daher wird der Ausdruck Optionsrentner verwandt), statt der ab 1.4.2002 eintretenden Krankenversicherungspflicht als Rentner die freiwillige Versicherung durch Erklärung des Beitritts mit Rückwirkung...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.3 Künstler (Abs. 3)

Rz. 20 Die Beiträge für die nach § 1 KSVG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 4 versicherungspflichtigen Künstler aus den beitragspflichtigen Einnahmen des § 234 trägt die Künstlersozialkasse (KSK), hat diese also auch an die Krankenkasse zu zahlen. Im Innenverhältnis zur Künstlersozialkasse hat der Künstler jedoch auch selbst seine Beitragsanteile an die Künstlersozialkasse zu zahlen (§ ...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.4 Obligatorische Weiterversicherung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 27 Der mit Wirkung zum 1.8.2013 angefügte Abs. 4 Satz 1 sieht vor, dass sich an das Ende einer Pflichtversicherung oder einer Familienversicherung nahtlos eine freiwillige Mitgliedschaft (obligatorische Anschlussversicherung) anschließt, soweit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse der Austritt unter Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungss...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3.1 Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten

Das Sterbegeld ist eine einmalige Leistung und beträgt 1/7 der im Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße. Praxis-Beispiel Berechnung von Sterbegeld Überführungskosten Die Kosten der Überführung an ...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / c) § 64 SGB VII: Sterbegeld und Überführungskosten aus der Unfallversicherung

Rz. 69 Ist ein in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherter tödlich verunglückt, wird gem. § 64 SGB VII das Sterbegeld und, sollte der Versicherungsnehmer z.B. während einer Geschäftsreise verunglückt sein, werden die Überführungskosten demjenigen erstattet, der die Kosten getragen hat, unabhängig davon, ob er zur Kostentragung verpflichtet war.[190] Das Sterbegeld be...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Übergabevertrag und Kürzung sozialrechtlicher Bezüge

Rz. 98 Aufgrund der unüberschaubaren Gesetzesmaterie und der ständigen Änderungen kann hier nur ein Problemabriss gegeben werden, um das Problembewusstsein zu schärfen.[258] Den Anspruch einer vollständigen Darstellung erhebt Nachfolgendes nicht. Rz. 99 Haben der Übergeber und sein Ehegatte Versorgungsrechte/Gegenleistungen durch Übergabevertrag vereinbart, drohen u.U. folgen...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / (3) Weitere Vergütungstabellen

Rz. 360 Als im Vordringen begriffen und der Praxis weitgehend bewährt hat sich die "Möhring’sche Tabelle". Diese wurde von Möhring/Beisswingert/Klingelhöffer entwickelt.[444] Die Möhring’sche Tabelle wurde von Klingelhöffer nunmehr weiterentwickelt, und zwar dahin gehend, dass die Aktivmasse entsprechend der Geldentwertung geringfügig korrigiert worden ist.[445] Maßgeblich f...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.4 Steuergestaltung durch das Ehegattenmodell der Riester-Rente bei Selbständigen

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um durch zusätzliche private Altersvorsorge-Beiträge die Absenkung des Rentenniveaus aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Riester-Verträge gibt es in unterschiedlichen Form: Banksparplänen mit Umwandlung in eine Rentenversicherung bei Rentenbeginn, klassische Private Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicherun...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.1 Bestimmung der Belastungsgrenze

Rz. 3 Die Belastungsgrenze orientiert sich nach Abs. 2 an den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Dazu gehören alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen. Dabei sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres zugrunde zu legen (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berechnung des Ehezeitanteils (Abs. 1).

Rn 1a Gem § 5 I haben die Versorgungsträger nicht nur die für die Berechnung des Ehezeitanteils erforderlichen Parameter mitzuteilen, sondern selbst den Ehezeitanteil zu berechnen. Seine Ermittlung richtet sich gem § 5 V nach den Bestimmungen der §§ 39–47. Die Versorgungsträger haben selbst zu entscheiden, welche der in den §§ 39–42 genannten alternativen Wertermittlungsmeth...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wertgrenze für die Geringfügigkeit, Abs 3.

Rn 4 Die Geringfügigkeit bemisst sich nach der monatlichen Bezugsgröße des § 18 I SGB IV, dem durchschnittlichen Entgelt. Dieses wird regelmäßig neu berechnet und findet sich in Anlage 1 zum SGB VI. Die Wertgrenze liegt bei 1 % der monatlichen Bezugsgröße (33,95 EUR) oder bei 120 % für den Kapitalwert (4.074 EUR). Ob auf den Rentenbetrag oder den Kapitalwert abgestellt wird,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mindestbetrag der Versorgungskürzung (Abs. 2).

Rn 3 Die Versorgung des Ausgleichspflichtigen muss um einen bestimmten Mindestbetrag gekürzt worden sein, damit eine Anpassung stattfinden kann. Die Mindestbegrenzung soll die (gem § 34 I zuständigen) Familiengerichte von Bagatellfällen entlasten (BTDrs 16/10144, 72). Daher ist es zweckmäßig, zunächst zu prüfen, ob der Mindestwert überschritten wird. Maßgeblich ist der Wert ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verlangen des Versorgungsträgers (Abs 2 Nr 2).

Rn 5 Allein auf Verlangen des Quellversorgungsträgers ist die externe Teilung durchzuführen, wenn der Ausgleichswert der Versorgung einen bestimmten Höchstbetrag nicht überschreitet (II Nr 2). Die ausgleichsberechtigte Person hat in diesem Fall noch die freie Wahl der Zielversorgung (§ 15 I) in der vom Gericht gesetzten Frist, § 222 I FamFG. Die externe Teilung hat ›abfinden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vorschlag des Ausgleichswerts (Abs 3).

Rn 4 Gem § 5 III haben die Versorgungsträger mit der Berechnung des Ehezeitanteils einen Vorschlag für die Bestimmung des Ausgleichswerts zu unterbreiten. Der Ausgleichswert ist grds in der gleichen Bezugsgröße anzugeben wie der Ehezeitanteil (BGH FamRZ 14, 1983 Rz 16 f; 17, 1655 Rz 11). Werden die Angaben in verschiedenen Bezugsgrößen gemacht, ist für den Versorgungsausglei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Bedeutung der Vorschrift (Abs 1).

Rn 1 § 47 regelt die Einzelheiten zur Ermittlung des korrespondierenden Kapitalwerts (KoKa), den der Versorgungsträger dem Familiengericht gem § 5 III vorzuschlagen hat. Die Vorschrift verfolgt den Zweck, in verschiedenen Bezugsgrößen ausgedrückte Versorgungsanrechte miteinander vergleichbar zu machen. Der Kapitalwert der Anrechte soll als gemeinsame Bezugsgröße (›gemeinsame...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wesentlichkeit der Wertänderung.

Rn 5 Zur Konkretisierung der ›Wesentlichkeit‹ einer Wertänderung verweist § 51 II auf § 225 III FamFG. Die danach maßgebliche Wesentlichkeitsgrenze braucht nur dann nicht überschritten zu sein, wenn die Abänderung zur Erfüllung einer für die Versorgung des Ausgleichsberechtigten maßgebenden Wartezeit führen würde (§ 51 V iVm § 225 IV FamFG; s Rn 7). Rn 5a Eine Wertänderung is...mehr