Fachbeiträge & Kommentare zu Bezugsgröße

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.2 Beschäftigung im freiwilligen sozialen/ökologischen Jahr als Jugendfreiwilligendienst oder im Bundesfreiwilligendienst

Rz. 17 Beschäftigungszeiten als praktischer Helfer i. S. d. Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten in der Form eines freiwilligen sozialen Jahres nach § 3 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten oder in Form eines freiwilligen ökologischen Jahres nach § 4 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten sind ebenso wie Zeiten des Bun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 278 Mindes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Geregelt wird die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung von Zeiträumen vor dem 1.1.1977, die nach § 181 Abs. 3 und 4 im Rahmen der Berechnung der Nachversicherungsbeiträge zu beachten sind. Für Zeiträume nach dem 31.12.1976 gilt § 181 Abs. 3. Rz. 4 Abs. 1 gilt für Beschäftigungszeiten, Abs. 2 für Ausbildungszeiten. Diese Regelungen greifen nur dann...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.4.2.2 Fälle mit verkürzter Anwartschaftszeit

Rz. 37a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bezieht sich auf die Fälle mit verkürzter Anwartschaftszeit nach § 142 Abs. 2 auf 6 Monate. Auch für diese Anwartschaftszeiten gilt grundsätzlich ein Bemessungsrahmen von einem Jahr (Abs. 1). Allein die verkürzte Anwartschaftszeit stellt keinen Grund dafür dar, den Bemessungsrahmen zu verändern, weil auch die verkürzte Anwartschaftszeit durch Vers...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde seit ihrer Einführung in das SGB III mehrfach geändert. Zuletzt wurde durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) Abs. 1a mit Wirkung zum 1.1.2027 hinsichtlich der Verweisungsnorm auf § 344 geändert. Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wer bei Versicherung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 als § 23 (Art. 61 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I N...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.4.2 Abgrenzung zum Termingeschäfthandel mit CFDs oder Futures mit Kryptowerten

https://playout.3qsdn.com/embed/9c489e5f-71b0-468c-9f77-abbb208686f5 Video: Besteuerung von ausgewählten Blockchain-Transaktionen Der Handel von Kryptowerten kann nicht nur in der sofortigen Bereitstellung oder Tausch von Kryptowerten geschehen (sog. Spotmarkt), sondern auch durch derivative Finanzprodukte, z. B. CFDs oder sog. Futures. Finanzderivate können in Termingeschäfte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
HR-Intelligence: HR Benchma... / 3.5 Capability Analytics – Fähigkeiten als neue Vergleichslogik

Je stärker sich Arbeit fragmentiert, desto weniger tauglich sind Jobs als Bezugsgröße. Der Begriff "Job" war eine Erfindung der Industriegesellschaft: Er fasste Aufgaben, Verantwortung und Qualifikationen zu einer stabilen Einheit. In der digitalisierten Ökonomie zerfällt diese Einheit. Aufgaben verschieben sich, werden neu kombiniert oder automatisiert, Fähigkeiten entstehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bezugsgröße

Zusammenfassung Begriff Die Bezugsgröße ist eine einheitliche "Referenzgröße" für den gesamten Bereich der Sozialversicherung. Sie ist dynamisch und wird zum 1.1. jeden Jahres durch Rechtsverordnung an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Zahlreiche andere Vorschriften der Sozialversicherung verweisen auf die Bezugsgröße. Die Werte der einzelnen Vorschriften werden dadur...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bezugsgröße / 2 Von der Bezugsgröße abgeleitete Werte

mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bezugsgröße / 1 Wert der Bezugsgröße

Die Bezugsgröße beträgt im Jahr 2026 jährlich 47.460 EUR (2025: 44.940 EUR). Monatlich beträgt sie 3.955 EUR (2025: 3.745 EUR). Als Bezugsgröße i. S. d. Sozialversicherung gilt das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Versicherten der allgemeinen Rentenversicherung (ohne Auszubildende) im vorvergangenen Kalenderjahr, gerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betra...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Handwerker / 3.2.3 Beiträge auf Basis von 20 % der Bezugsgröße

Der Beitrag i. H. v. 20 % des Regelbeitrags gilt für Alleinhandwerker, die 1991 sowohl von der 2-monatlichen als auch von der niedrigeren Beitragszahlung Gebrauch gemacht haben. Beitragsbemessungsgrundlage sind mindestens 20 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: mtl. 791 EUR; 2025: mtl. 749 EUR). Hieraus resultieren im Jahr 2026 Beiträge i. H. v. mtl. 147,13 EUR (2025: mtl. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Handwerker / 3.2.1 Beiträge auf Basis von 50 % der Bezugsgröße

Der niedrigere Beitrag nach einem Arbeitseinkommen unterhalb der Bezugsgröße gilt für Alleinhandwerker, die vor dem 1.1.1992 von der 2-monatlichen Beitragszahlung Gebrauch gemacht haben. Die Beitragsvergünstigung steht unabhängig vom erzielten Arbeitseinkommen und dessen Nachweis zu. Beitragsbemessungsgrundlage ist mindestens die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße (2026: mtl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Handwerker / 3.2.2 Beiträge auf Basis von 40 % der Bezugsgröße

Der niedrigere Beitrag i. H. v. 40 % des Regelbeitrags gilt für Alleinhandwerker, die ihre Beiträge bis 1991 zwar monatlich, jedoch in geringerer Höhe gezahlt haben. Beitragsbemessungsgrundlage sind mindestens 40 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: mtl. 1.582 EUR; 2025: mtl. 1.498 EUR). Hieraus resultieren im Jahr 2026 Beiträge i. H. v. mtl. 294,25 EUR (2025: mtl. 278,63 EU...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bezugsgröße / Zusammenfassung

Begriff Die Bezugsgröße ist eine einheitliche "Referenzgröße" für den gesamten Bereich der Sozialversicherung. Sie ist dynamisch und wird zum 1.1. jeden Jahres durch Rechtsverordnung an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Zahlreiche andere Vorschriften der Sozialversicherung verweisen auf die Bezugsgröße. Die Werte der einzelnen Vorschriften werden dadurch ständig aktu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bezugsgröße / Sozialversicherung

1 Wert der Bezugsgröße Die Bezugsgröße beträgt im Jahr 2026 jährlich 47.460 EUR (2025: 44.940 EUR). Monatlich beträgt sie 3.955 EUR (2025: 3.745 EUR). Als Bezugsgröße i. S. d. Sozialversicherung gilt das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Versicherten der allgemeinen Rentenversicherung (ohne Auszubildende) im vorvergangenen Kalenderjahr, gerundet auf den nächsthöheren, dur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundsteuerwert als Bezugsgröße der Steuermesszahl

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert ist die Bezugsgröße der Steuermesszahl seit dem 1.1.2025. Sie wird nach § 219 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert festgestellt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und für Grundstücke (§§ 243, 244 BewG). Grundsteuerwert und objektabhängige Steuermesszahl werden multiplikativ verknüpft. Die Bewertung der land-...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung: Freiwil... / 9 Beendigung der freiwilligen Versicherung

Die freiwillige Versicherung endet mit Ablauf des Monats, in dem eine schriftliche Kündigung bei der Berufsgenossenschaft eingegangen ist, wenn der Beitrag oder der Beitragsvorschuss binnen 2 Monaten nach Fälligkeit nicht gezahlt worden ist (Achtung: die Berufsgenossenschaft ist nicht zu einer vorherigen Mahnung verpflichtet). In diesem Fall ist eine Neuanmeldung so lange unwi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.9 Hinzuverdienstgrenzen

Wird neben einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausgeübt oder werden bestimmte Sozialleistungen bezogen, sind kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe beträgt im Kalenderjahr 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezug...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 3 Beitragsbemessung bei freiwilliger Arbeitslosenversicherung

Der Beitragsbemessung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung werden folgende beitragspflichtige Einnahmen zugrunde gelegt: 50 % der monatlichen Bezugsgröße bei Personen in der Elternzeit oder in einer beruflichen Weiterbildung. 100 % der monatlichen Bezugsgröße bei einer freiwilligen Versicherung als selbstständig Tätiger. Für Existenzgründer gelten 50 % der monatlichen Bez...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachversicherung / 5.2.1 Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen (das Arbeitsentgelt) aus der Beschäftigung im Nachversicherungszeitraum bis zur Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres. Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen Monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ist für Zeiten nach 1976 ein Betrag i. H. v. 40 % der jeweiligen Bezugsgröße (2026: 1.582 EUR; 2025: 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jahresarbeitsverdienst (Unf... / 1 Mindest- und Höchstsätze des Jahresarbeitsverdienstes

Der Mindest-Jahresarbeitsverdienst (Mindest-JAV) soll eine Grundversorgung durch Rentenleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sichern, wenn Versicherte im Jahr vor dem Versicherungsfall nur geringe oder keine Einkünfte erzielt haben. Der Mindestsatz des Jahresarbeitsverdienstes ist altersabhängig; er beträgt bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederschlagung von Beitrag... / 2.2 Grenzbeträge

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben folgende vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales[1] genehmigte Kleinbetragsregelung vereinbart: bei Beitragsansprüchen unter 4 % der monatlichen Bezugsgröße (auf 10 EUR nach oben aufgerundet; 2026: 4 % von 3.955 EUR = 158,20 EUR, gerundet 160 EUR; 2025: 4 % von 3.745 EUR = 149,80 EUR, gerundet 150 EUR) wird auf Voll...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung: Freiwil... / 8.2 Versicherungssumme

Bei der Wahl der Versicherungssumme ist Folgendes zu beachten: Mindestversicherungssumme ist überwiegend die in § 18 SGB IV geregelte Bezugsgröße. Die Bezugsgröße beträgt für das Jahr 2026 bundeseinheitlich 47.460 EUR (2025: 44.940 EUR). Wenn sich die Bezugsgröße ändert, ändert sich auch die Mindestversicherungssumme. Viele Berufsgenossenschaften haben die Mindestversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hinzuverdienst / 3.1 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Dies ergibt im Kalenderjahr 2026 eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 20.763,75 EUR (3/8 x 14 x 3.955 EUR [Bezugsgröße im Jahr 2026]). Im Jahr 2025 betrug die Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 19.661,25 ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alleinhandwerker / 3 Beitrag in Höhe von mindestens 40 % des Regelbeitrags

Der niedrigere Beitrag i. H. v. 40 % des Regelbeitrags gilt für Alleinhandwerker, die ihre Beiträge bis 1991 zwar monatlich, jedoch in geringerer Höhe gezahlt haben.[1] Beitragsbemessungsgrundlage sind mindestens 40 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: 1.582 EUR , 2025: 1.498 EUR). Hieraus resultieren im Jahr 2026 Beiträge i. H. v. 294,25 EUR (2025: 278,63). Die Beitragsvergü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 6.4 Gleitende Härtefallregelung

Die Krankenkassen zahlen zusätzlich zu den Festzuschüssen einen weiteren einkommensabhängigen Betrag. Versicherte erhalten für die Kostenübernahme der Regelversorgung von der Krankenkasse den Betrag, um den die Festzuschüsse (einfacher Festzuschuss ohne Bonus) das 3-fache der Differenz zwischen den monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt und der zur Erbringung von 10...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alleinhandwerker / 4 Beitrag in Höhe von mindestens 20 % des Regelbeitrags

Der Beitrag i. H. v. 20 % des Regelbeitrags gilt für Alleinhandwerker, die 1991 sowohl von der 2-monatlichen als auch von der niedrigeren Beitragszahlung Gebrauch gemacht haben. Beitragsbemessungsgrundlage sind mindestens 20 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: 791 EUR; 2025: 749 EUR). Hieraus resultieren im Jahr 2026 Beiträge i. H. v. 147,13 EUR (2025: 139,31 EUR). Vorausse...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hinzuverdienst / 3.2 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten ist die jährliche Hinzuverdienstgrenze höher als bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Dies gilt sowohl vor als auch nach der Reform des Hinzuverdienstrechts zum 1.1.2023. Diese Renten sind auf einen höheren Hinzuverdienst ausgerichtet. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze wird jeweils individuell berechnet, wobei auch eine Mindest-Hinzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hauptberuflich Selbstständige / 4.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen sind bei der Beitragsberechnung wie bei allen Selbstständigen sämtliche Einkünfte zu berücksichtigen, die der Selbstständige zum Lebensunterhalt erzielt.[1] Aufgrund des Merkmals der Hauptberuflichkeit gilt allerdings regelmäßig ein Mindesteinkommen. Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Scheinselbstständigkeit / 8 Beiträge

Wird bei einem bislang als selbstständig eingeordneten Auftragnehmer ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, gelten für die Beitragsberechnung die allgemeinen Grundsätze wie für alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Die Beiträge sind aus den erzielten Einnahmen (= beitragspflichtiges Arbeitsentgelt) zu berechnen und vom Arbeitgeber und...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Menschen mit Behinderung / 4.2.2 Verteilung der Beitragslast

Für die Beitragslastverteilung in der Rentenversicherung gilt, dass bei einem tatsächlichen Arbeitsentgelt des Versicherten von mehr als 20 % der Bezugsgröße (2026: 791 EUR; 2025: 749 EUR) die Beiträge aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber und vom Versicherten je zur Hälfte aufzubringen sind. Die Beiträge für einen eventuellen Differenzbetrag zum Mindestarbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 2.1 Individuelle Berechnung

Die Rente für Bergleute wird – abhängig davon, wie viel nebenher aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit verdient wird – entweder in voller Höhe oder in teilweiser Höhe gezahlt. Die Rente für Bergleute mit der Anknüpfung an das Vorliegen einer verminderten Berufsfähigkeit im Bergbau ist – wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung – noch auf einen Rest-Hin...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherung (beitrag... / 8 Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten, Anstalten, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen ist als beitragspflichtige Einnahme mindestens ein Betrag von 80 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: 3.164 EUR; 2025: 2.996 EUR) zugrunde zu legen.[1] Gleiches gilt für Menschen mit Behinderung, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer nach dem SGB IX anerkannten Werkstatt f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Rentenversiche... / 2.1 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme

Die beitragspflichtigen Einnahmen für rentenversicherungspflichtige nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen werden nach einem Prozentsatz der monatlichen Bezugsgröße festgestellt. Dieser orientiert sich an dem Pflegegrad und der in Anspruch genommenen Leistung.[1] Wird die Pflegetätigkeit im Beitrittsgebiet ausgeübt, ist die Bezugsgröße für das Beitrittsgebiet maßgebend.[2] Die fo...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Student: Versicherungsrecht... / 5.2 Zeitlicher Aufwand und wirtschaftliche Bedeutung

Ohne Arbeitgeberstellung liegt eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit vor, wenn die selbstständige Tätigkeit von dem zeitlichen Aufwand und der wirtschaftlichen Bedeutung her das Studium deutlich übersteigt. Damit bestimmt diese die Lebensführung des Studenten. Bei der Prüfung, ob das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit die Hauptquelle zur Bestrei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 10 Übergangsregelung

Beitragspflichtige Einnahmen für selbstständig tätige Hebammen mit Niederlassungserlaubnis im Sinne des Hebammengesetzes betragen mindestens 40 % der monatlichen Bezugsgröße. Diese Regelung gilt nicht für Hebammen ohne Niederlassungserlaubnis und für Entbindungspfleger. Bei Tätigkeit im Beitrittsgebiet ist bis zum 31.12.2024 die Bezugsgröße (Ost) heranzuziehen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszuschuss (landwirts... / 3 Ermittlung des Arbeitseinkommens

Neben dem nach § 4 Abs. 1 und 3 EStG ermittelten Einkommen wird auch das nach § 13a EStG ermittelte Einkommen als Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft herangezogen. Hierfür gilt § 32 Abs. 1-4 ALG. Von der landwirtschaftlichen Alterskasse wird in diesen Fällen kein gesondertes Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft festgesetzt. Entsprechendes gilt für die son...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Menschen mit Behinderung / 4.3 Verteilung der Beitragslast in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 3 Beschäftigung im knappschaftlichen Betrieb und Hinzuverdienst

Bei (Wieder-)Aufnahme einer Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb oder der Verrichtung von knappschaftlichen Arbeiten entfällt der Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung. Hierbei kommt es nicht auf die Höhe des erzielten Arbeitsentgelts an. Wird eine außer-knappschaftliche Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt, dann besteht der Anspruch unverändert, solange mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / 2.3 Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt

Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Familienverbundes zusammengerechnet, wenn die Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Maßgebend sind alle Bruttoeinnahmen wie Arbeitsentgelt, Rente, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, Einkommen aus selbstständiger Arbeit, M...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Verrechenbares EBITDA

Tz. 50 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Gem § 4h Abs 1 S 1 EStG ist der die Zinserträge übersteigende Teil der Zinsaufwendungen eines Betriebs (Nettozinsaufwendungen) nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb. Das verrechenbare EBIDTA beträgt bei Kö 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2, § 7 EStG, um Spenden nach § 9 Abs 1 Nr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rechtskreis / 3.1 Rechengrößen

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie auch die Bezugsgröße unterschieden sich bis Ende 2024. Daraus folgten auch unterschiedliche Mindestbeitragsbemessungsgrenzen, z. B. für Auszubildende und Praktikanten, Menschen mit Behinderung, Entwicklungshelfer und Mitglieder geistlicher Genossenschaften ohne Anwartschaft auf Versorgung. Für das...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 4.1 Regelbeitrag

Die Beiträge von arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen richten sich nach der (monatlichen) Bezugsgröße (2026: 3.955 EUR; 2025: 3.745 EUR). Unter Berücksichtigung des aktuellen Beitragssatzes der Rentenversicherung (2026: 18,6 %), ergibt sich für das Kalenderjahr 2026 damit ein monatlicher Regelbeitrag i. H. v. 735,63 EUR (2025: 696,57 EUR). Ausnahmen vom Regelbeitrag Für die e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hauptberuflich Selbstständige / 1.5 Selbstständige Tätigkeit neben anderer Erwerbstätigkeit

Wird eine selbstständige Tätigkeit neben einer vollschichtig ausgeübten Beschäftigung als Arbeitnehmer betrieben, spricht das gegen die Hauptberuflichkeit der selbstständigen Tätigkeit. Dabei spielt die Höhe des Entgelts keine Rolle. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass neben der vollschichtigen Beschäftigung für eine als hauptberuflich geltende Selbstständigkeit kein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusregelung Zahnersatz / 2 Unzumutbare Belastung

Die Krankenkasse übernimmt beim Zahnersatz zusätzlich zu den 60 % der Regelversorgung einen weiteren Betrag i. H. v. 40 % der Regelversorgung, falls der Versicherte durch seinen Eigenanteil an den Zahnersatzkosten unzumutbar belastet würde.[1] Diese dann 100 % der Regelversorgung erhalten Versicherte, deren monatliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40 % der monatlichen B...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Anpas... / 2.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Eine laufende Versorgungsleistung wegen Invalidität oder Erreichens einer besonderen Altersgrenze wird nicht oder nur teilweise gemindert, wenn aufgrund des Versorgungsausgleichs Anrechte in einem anderen Versorgungssystem erworben wurden, diese aber wegen der speziellen Versorgungsvorschriften noch nicht ausgezahlt werden können. Die Anpassung erfolgt nur, wenn die Kürzung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geistliche Genossenschaften / 1 Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenversicherung

Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften u. Ä. sind kranken- und arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn sie mehr als freien Unterhalt oder mehr als ein geringes Arbeitsentgelt erhalten, das nicht nur zur Befriedigung der unmittelbaren Lebensbedürfnisse – wie Wohnung, Verpflegung, Kleidung – ausreicht, sonst sind sie versicherungsfrei; wobei die Beschäftigung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1 Regeleinstufung und Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

Die Regeleinstufung der in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten selbstständig Tätigen orientiert sich an der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 EUR, 2026: 5.512,50 EUR). Von dieser Einstufung mit dem Höchstbeitrag kann bei Nachweis geringerer Einnahmen abgewichen werden. Der Beitragsbemessung ist dann jedoch für den Kalendertag minde...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 5 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Mit den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahlerwird sichergestellt, dass die Beitragsbelastung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds entspricht. Sie bedeutet, dass alle Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung der Beitragsbemessung...mehr