Fachbeiträge & Kommentare zu Bezugsgröße

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.4 Personen, die für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen oder im Rahmen einer Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX individuell betrieblich qualifiziert werden (Nr. 3)

Rz. 12 Es handelt sich hier um den nach § 1 Satz 1 Nr. 3 versicherungspflichtigen Personenkreis, wobei es sich um einen Auffangtatbestand handelt. Sollte die Arbeitsleistung desjenigen, der für eine Erwerbstätigkeit befähigt wird, bereits zu einer Versicherungspflicht nach § 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 führen, richten sich die beitragspflichtigen Einnahmen nach den insoweit gelten...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.1 Arbeitseinkommen

Rz. 6 Will der selbständig Tätige, dass der Beitragsbemessung nicht die Bezugsgröße, sondern das tatsächliche Arbeitseinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) zugrunde gelegt wird, muss er dies anzeigen (vgl. Wehrhahn, in: BeckOGK SGB VI, § 165 Rz. 15) bzw. beantragen (Schmidt, in: Kreikebohm, 4. Aufl. 2013, SGB VI, § 165 Rz. 7) und das von der Bezugsgröße abweichende Arb...mehr

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Indexmiete / 2 Wirkungsweise der Klausel

Gemäß § 557b Abs. 2 BGB muss die Miete jeweils mindestens 1 Jahr unverändert bleiben, bevor eine neue Anpassung aufgrund gestiegener Preise erfolgen darf. Die Jahresfrist bezieht sich nur auf die nächste Indexerhöhung. Sie bedeutet keine Sperrfrist für alle zulässigen Mieterhöhungen. Sie beginnt mit dem Mietbeginn oder dem Zeitpunkt, zu dem die letzte Mieterhöhung eingetrete...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.2 Zur Berufsausbildung Beschäftigte (Nr. 1, Alt. 2)

Rz. 9 Unter die 2. Alternative der Nr. 1 fallen Personen in Berufsausbildung. Die Regelungen in Nr. 3a zu den beitragspflichtigen Einnahmen von Auszubildenden, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem BBiG ausgebildet wurden, sind mit Wirkung zum 1.1.2020 gestrichen worden. Seitdem umfasst die Nr. 1, Alt. 2 alle zur Ber...mehr

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Indexmiete / 3 Indexmiete und Mietpreisbremse

Liegt die Wohnung in einer Gemeinde, für die die Mietpreisbremse gilt, sind die Vorschriften der Mietpreisbremse[1] nur für die Ausgangsmiete zu beachten. D. h., dass die indexierte Ausgangsmiete grundsätzlich die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 % übersteigen darf. Es muss also für die Ausgangsmiete die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete ermittelt werden....mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1.1 Personen, die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) erhalten (Abs. 1 Nr. 1a)

Rz. 3c Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung für Personen, die als Reservistendienst Leistende Verdienstausfall bzw. eine Mindestleistung nach § 5 oder § 8 Abs. 1 Satz i. V. m. Anl. 1 USG erhalten. Nach Abs. 1 Nr. 1a ist das der Leistung nach § 5 USG zugrunde liegende Arbeitsentgelt bzw. die Mindestleistung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 USG zugrunde zu legen, mindestens jedoch...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.9 Unterstützte Beschäftigung (Abs. 1 Nr. 3a, bis zum 31.12.2019: Abs. 1 Nr. 3b)

Rz. 28 Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, Leistungsberechtigten mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten. Die Unterstützte Beschäftigung kann von Integrationsfachdiensten oder anderen Trägern durchgeführt werden (§ 55 Abs. 5 Satz 1 SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.3 Halber Regelbeitrag

Rz. 4 Nach dem bis zum 31.12.2002 geltenden Recht konnte der versicherungspflichtige Selbständige beim Rentenversicherungsträger beantragen, bis zum Ablauf von 3 Jahren nach dem Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (unerheblich war und ist, seit wann diese selbständige Tätigkeit versicherungspflichtig ist, vgl. BSG, Urteil v. 10.12.1998, B 12 RJ 2/98 ) einen halben R...mehr

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Jansen, SGB VI § 167 Freiwi... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 9 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 969) mit Wirkung zum 1.10.2022 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.6 Mitglieder geistlicher Genossenschaften u.Ä. (Nr. 4)

Rz. 14 Unabhängig von der Zahlung eines Arbeitsentgelts ist dieser Personenkreis (vgl. dazu Komm. zu § 1 und bei Marburger, Rentenversicherungspflicht und -freiheit satzungsmäßiger Mitglieder geistlicher Genossenschaften und vergleichbarer Personengruppen, RV 2000, 61) während seines Dienstes für die Gemeinschaft und während der Zeit seiner außerschulischen Ausbildung versic...mehr

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Wertsicherungsklauseln im M... / 1 Mietanpassung bei Geschäftsraummietverhältnis

Die Miete für Geschäftsräume kann frei vereinbart werden. Auch bei Geschäftsraummietverhältnissen gilt, dass die verlangte Miete nicht überzogen werden darf. Anders als im Wohnraummietrecht gibt es aber keine zwingenden Vorgaben zur Entgelthöhe oder einen Gewerbemietspiegel.[1] An die vereinbarte Miete sind jedoch dann beide Vertragsteile für die Vertragsdauer gebunden, sofe...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.1 Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für die Beitragstragung von versicherungspflichtigen Beschäftigten sind für die Krankenversicherung § 249 Abs. 1 SGB V, für die Pflegeversicherung § 58 Abs. 1 SGB XI und für die Arbeitslosenversicherung § 346 Abs. 1 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a RVO, § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a AVG und § 130 Abs. 6RKG (zur Bei...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.6 Besonders niedriges Arbeitseinkommen, Minuseinkommen, Mindestbeitrag

Rz. 21 Der versicherungspflichtig selbständig Tätige konnte nach der bis zum 31.12.1998 geltenden Gesetzesfassung grundsätzlich auch bei Arbeitseinkommen unter 630,00 DM (bis 31.12.2001 der maßgebliche Grenzbetrag) einkommensgerechte Beitragszahlung wählen. Da ein Mindestbeitrag nicht vorgeschrieben war, war ein Versicherter bei einem Minuseinkommen trotz Versicherungspflich...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.3.1 Behinderte Menschen in Werkstätten etc. (Nr. 2)

Rz. 10 Den in Nr. 2 angesprochenen Personenkreis definiert § 1 Satz 1 Nr. 2. Der bisherige Begriff des "Behinderten" in § 162 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch den des "behinderten Menschen" ersetzt (eine redaktionelle Anpassung an die Terminologie des SGB IX, vgl. dazu BT-Drs. 14/5074 S. 98). Es handelt sich um behinderte Menschen, die versicherungspflichtig nach § 1 Sa...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.3.2 Behinderte Menschen in Inklusionsbetrieben (Nr. 2a)

Rz. 11 Bei einem Teil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen ist eine Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur dann möglich, wenn der (Wieder-)Eingliederung eine längere Phase der Beschäftigung und Qualifizierung vorausgeht. Für diese arbeitslosen schwerbehinderten Menschen, für die regelmäßig auch die Werkstatt für Behinderte nicht die adäquate Einrichtung zur...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.6.2 Behinderte Menschen in Inklusionsbetrieben (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 25 Wie Abs. 1 Nr. 2 wurde auch Nr. 2a durch Art. 7 (Nr. 9b) des Bundesteilhabegesetzes v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 geändert. Nach den Wörtern "Werkstatt für behinderte Menschen" wurden die Wörter "oder nach einer Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt, das Wort "Integrationsprojekt" wurde durch das Wort ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 3 Literatur

Rz. 35 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003, 105. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3 ff., 15. Hampel, Die Änderung des Altersteilzeitgesetzes durch...mehr

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Wertsicherungsklauseln im M... / 2.2 Genehmigung von Währungsklauseln

Für gewerbliche Miet- und für Pachtverträge verbleibt es bei den bisherigen Bestimmungen. Für Wohnraummietverträge gilt ausschließlich § 557b BGB. Gleitklauseln gelten als genehmigt, wenn sie folgende Voraussetzungen einhalten: Der Vermieter muss für mindestens 10 Jahre auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verzichten oder der Mieter muss das Recht haben, die Vertragsdauer ...mehr

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zfs 03/2026, Aktuelles zum ... / 4.1 BGH, Urt. v. 5.11.2024 – VI ZR 12/24

Zum Haushaltsführungsschaden ist das Urteil des BGH vom 5.11.2024 darzustellen. Eines gleich vorweg, welcher Stundensatz grundsätzlich zu erstatten ist, wurde vom BGH nicht entschieden, eine derartige Entscheidung wird der BGH als Revisionsinstanz auch nicht treffen. Mit ihrer Klage hatte die Klägerin, die bei einem Unfall verletzt worden war, unter anderem einen – fiktiv ber...mehr

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Leistungsvorbehalt / 1 Definition

Wie schon der Begriff "Leistungsvorbehalt" sagt, handelt es sich um einen Vorbehalt, der sich allerdings, was aus der Wortfassung nicht hervorgeht, auf künftige Leistung bezieht. Das wesentliche Kriterium des Leistungsvorbehalts besteht im Unterschied zur Wertsicherungsklausel darin, dass die künftige Leistung sich nicht automatisch an einer Bezugsgröße orientiert, also nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des KöMoG

Tz. 144 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der pers Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils richtet sich vor Inkrafttreten des KöMoG nach § 1 Abs 2 UmwStG . Die Anforderungen an die am Umw-Vorgang beteiligten Rechtsträger sind hier abschließend definiert (Ges-Begr, s BR-Drs 542/06, 57). Bei den in § 1 Abs 1 UmwStG genannten Umw-Arten müssen daran beteiligte Gesellschaften nach...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 11 Abfindung

Zur Gewährleistung des Versorgungszwecks der betrieblichen Altersversorgung sind Abfindungen von Versorgungszusagen stark eingeschränkt. Jedenfalls im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist die Abfindung einer bestehenden unverfallbaren Versorgungsanwartschaft nur eingeschränkt möglich. Kleinanwartschaften bzw. -renten können einseitig vom Arbeitgebe...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 6 Entgeltumwandlung

Bei der sog. Entgeltumwandlung wird vorab ein bestimmter Teil des Entgeltbruttos des Arbeitnehmers als Beitrag für die Versorgungszusage abgeführt. Sie ist für den Arbeitgeber daher zumindest aufkommensneutral und kann faktisch sogar zu Einsparungen aufgrund niedrigerer Sozialversicherungsabgaben führen. Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversiche...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 15 Insolvenzsicherung

Versorgungsansprüche und -anwartschaften sind unter den Voraussetzungen von § 7 BetrAVG durch den Pensionssicherungsverein (PSV) abgesichert, wenn über das Vermögen ihres Arbeitgebers[1] das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Versorgungsempfänger und ihre Hinterbliebenen, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Zusage ihres Arbeitgebers, gegen eine Direktversicherung aufgrund ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3 Maßgebender Stichtag

Die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital (oder einer vergleichbaren Bezugsgröße) der ausländischen Gesellschaft (bei mittelbaren Beteiligungen: die vermittelnde Beteiligung) muss dem unbeschränkt Steuerpflichtigen (der vermittelnden Person) am Ende des maßgebenden Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 2 AStG nach den allgemeinen steuerlichen Z...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 30 TV... / 8.2 Befristungen mit Sachgrund

Rz. 23 Bei Befristungen mit Sachgrund gelten für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) als Probezeit in Anlehnung an § 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L die ersten 6 Monate. Diese Probezeitdauer ist auch anzunehmen, wenn sich aus dem Arbeitsv...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.3.4 Förderung durch Zuschuss (Abs. 2 Satz 5 bis 7)

Rz. 26 Die Förderung erfolgt wie bisher durch einen angemessenen Zuschuss zu den notwendigen Personalkosten. Zu den Personalkosten zählen auch Kosten für die Fort- und Weiterbildung der bereits tätigen Fachkräfte einschließlich der Übernachtungs- und Bewirtungskosten. Als Personalkosten werden innerhalb des Betrages nach Abs. 7 und 8 auch Aufwendungen für Fort- und Weiterbil...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.4 Richtwert und Mindestbeträge für die Ausgaben (Abs. 6)

Rz. 16 Abs. 6 Satz 1 gibt den Krankenkassen im Gegensatz zum früheren Recht keine Obergrenze, sondern einen Richtwert für die Ausgaben zur Primärprävention und Gesundheitsförderung nach Maßgabe von § 20a bis c ab dem Jahr 2016 i. H. v. 7,00 EUR je Versicherten und Jahr (Satz 1; 2014: 3,09 EUR; 2015: 3,17 EUR) vor. Die Krankenkassen haben diesen Grenzwert anzustreben, dürfen...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.1.3 Zuschusshöhe (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 11 Das Gesetz verpflichtet die Krankenkassen zur Beteiligung an der Finanzierung der Hospize durch Zuschüsse. Die ursprüngliche Finanzierungsregelung, wonach die Krankenkassen die Höhe des Zuschusses in der Satzung festzulegen hatten, führte zu einer starken und unterschiedlichen Eigenbeteiligung der Versicherten. Deswegen regelte der Gesetzgeber mit Wirkung zum 23.7.200...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.3.2 Betragsfortschreibung und Anpasssungspflicht (Satz 2)

Rz. 77 Die Ausgaben sind in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV anzupassen, Satz 2 (vgl. BR-Drs. 640/14 S. 50 = BT-Drs. 18/4282 S. 47).mehr

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Personalplanung: Aufgaben u... / 2.2.1 Methoden zur quantitativen Personalbedarfsermittlung

Bei den Methoden zur quantitativen Personalbedarfsermittlung kann zwischen einfachen intuitiven, arbeitswissenschaftlichen und mathematischen Methoden zu unterscheiden. Die wichtigsten werden im Folgenden vorgestellt. Schätzverfahren Zu den leicht anzuwendenden intuitiven Methoden gehören insbesondere Schätzverfahren, die in der Praxis häufig angewendet werden. Bei diesen Verf...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.12 Menschen mit Behinderungen

Rz. 30 Bei Menschen mit Behinderungen ist zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen nach § 162 Nr. 2 das Arbeitsentgelt mindestens in Höhe von 80 % der monatlichen Bezugsgröße als Beitragsbemessungsgrundlage heranzuziehen (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.9).mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.22 Auszubildende ohne Arbeitsentgelt

Rz. 41 Bei Personen, die ohne Arbeitsentgelt zur Berufsausbildung beschäftigt sind, ist Beitragsbemessungsgrundlage das gemeldete Arbeitsentgelt in Höhe von einem Prozent der jeweiligen Bezugsgröße; § 162 Nr. 1 (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.11).mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 16 Korrespondierende Regelungen finden sich in den in § 5 SGB XI ausdrücklich in Bezug genommenen Vorschriften; so ist § 11 Abs. 1 SGB XI – mit den dort beschriebenen Pflichten der Pflegeeinrichtungen – zu beachten; vgl. Abs. 1 Satz 2. Nach Abs. 1a sind insbesondere § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V und die dort genannten Leistungen der Krankenkassen zur verhaltensbezogenen Präven...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / 2. Zinsen und Säumniszuschläge im Titel

Rz. 34 Zinsen aus dem Titel werden grundsätzlich als Nebenforderung im Grundbuch eingetragen. Eine antragsgemäß zunächst ohne Zinsen nur für die Hauptforderung zur Eintragung in das Grundbuch gelangte Zwangssicherungshypothek kann später nicht mehr um Eintragung der ebenfalls titulierten Zinsen an derselben Rangstelle erweitert werden. Eine Eintragung der Erweiterung an rang...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 39a ist auf Initiative des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss, BT-Drs. 13/7264) durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) rückwirkend zum 1.1.1997 in das SGB V aufgenommen und in der Folgezeit mehrfach, nachhaltig insbesondere durch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) v. 1...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.3 Steuergestaltung durch das Ehegattenmodell der Riester-Rente bei Selbständigen

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um durch zusätzliche private Altersvorsorge-Beiträge die Absenkung des Rentenniveaus aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Riester-Verträge gibt es in unterschiedlichen Formen: Banksparplänen mit Umwandlung in eine Rentenversicherung bei Rentenbeginn, klassische Private Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicher...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine verdeckte Verrechnung... / a) Zulässige Nachweisanforderungen

Das Urteil bestätigt, dass die Finanzverwaltung berechtigt ist, Nachweise über die tatsächliche Leistungserbringung zu verlangen. Hierzu können insbesondere Verträge, Leistungsbeschreibungen oder Kostenunterlagen gehören, sofern sie geeignet und verhältnismäßig sind.[48] Dies verdeutlicht, dass Unternehmen gehalten sind, konzerninterne Leistungen nachvollziehbar zu dokumenti...mehr

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Mindestlohn: Höhe des Minde... / 1 Zeitliche Bezugsgröße

Die Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns ist monatsbezogen zu prüfen. Für die Fälligkeit des Mindestlohns gilt grundsätzlich die jeweilige Vereinbarung, in Ermangelung einer solchen § 614 BGB. Unabhängig davon muss der Arbeitgeber gemäß § 2 MiLoG den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag – bezogen auf Frankfurt a. M. – des Monats bezahlen, der a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 6 Insolvenzsicherung

Die Verpflichtung zur Insolvenzsicherung des Wertguthabens besteht unter folgenden Voraussetzungen: das Wertguthaben einschließlich der darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile übersteigt die monatliche Bezugsgröße (2026: 3.955 EUR/bundeseinheitlich; 2025: 3.745 EUR bundeseinheitlich) und für die beabsichtigte Zeit der Freistellung besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienversicherung / 4.7 Bezug einer Rente wegen Alters als Teilrente

Ehegatten und Lebenspartner sind nicht versichert, wenn sie eine Rente wegen Alters als Teilrente in Anspruch nehmen und die Einkommensgrenze von 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2026: 565 EUR) überschreiten würden, wenn sie die Rente stattdessen in voller Höhe in Anspruch nehmen würden und zuletzt vor Inanspruchnahme der Teilrente nicht gesetzlich krankenversichert waren.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienversicherung / 4.5 Gesamteinkommen des Familienversicherten

Die Familienversicherung ist an die Voraussetzung geknüpft, dass der Familienangehörige kein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2026: 565 EUR) überschreitet.[1] Im Einkommensteuerrecht sind die relevanten Einkunftsarten in § 2 Abs. 1 EStG definiert. Das GR v. 29.9.2022 enthält in der Anlage eine alphabetische Auflistung und Zuordnung der Eink...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Nationaler Leitfaden für AMS / 5 Anforderungen an die Elemente eines AMS gem. NLA

Der Aufbau eines unternehmensspezifisches AMS sollte die im nationalen Leitfaden benannten Hauptelemente beinhalten, die sich sehr stark an den ILO-Leitlinien orientieren. Der nationale Leitfaden unterlegt sie mit 20 Elementen (s. Abb. 2) und beschreibt so das Rahmenkonzept eines Arbeitsschutz-Managementsystems. Der dabei gewählte "Zuschnitt" sowie die Zuordnung der Elemente...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nicht unwesentliche Unterbewertung

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nicht jeder Anlass für die Annahme einer Unterbewertung rechtfertigt die Antragstellung; vielmehr muss die Unterbewertung von Bilanzpositionen "nicht unwesentlich" sein. Da Unwesentlichkeit ein geringerer Maßstab als Nicht-Wesentlichkeit ist, können an eine nicht unwesentliche Unterbewertung nicht so hohe Anforderungen gestellt werden wie an ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. An die Aktionäre auszuschüttender Betrag oder Sachwert (Nr. 2)

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Dividende wird in praxi meist als Bezugsgröße zum Aktiennennbetrag angegeben. Bei der Gewinnverteilung ist § 60 AktG zu beachten. Trotz des grds. Anspruchs der Aktionäre nach § 58 Abs. 4 AktG kann dabei die Anspruchslage für einzelne Aktionäre oder Aktionärsgruppen unterschiedlich sein (z. B. im Fall von Aktien verschiedener Gattungen und...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Keine Berücksichtigung bei Tantiemenberechnung

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Berechnungsvorschrift des § 86 Abs. 2 AktG (a. F.), aus der sich früher ergab, dass die Einbeziehung des Ertrags aus höherer Bewertung in die für die Gewinnbeteiligung der Vorstandsmitglieder maßgebliche Bemessungsgrundlage ausgeschlossen war, ist zwar aufgehoben. Sie bringt aber einen fortwirkenden allg. Rechtsgedanken zum Ausdruck (vgl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Zulässigkeit des Einsatzes von Derivaten

Rn. 90 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 71 AktG regelt den Einsatz von Derivaten nicht, insbesondere ist ein solcher Erwerb nicht ausdrücklich verboten. Ob deren Einsatz zulässig oder unzulässig ist, hängt damit entscheidend davon ab, ob die entsprechende Transaktion als Erwerbsgeschäft i. S. d. § 71 AktG zu qualifizieren ist und – soweit dies der Fall ist – die Voraussetzungen e...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 9 Zuständigkeit von Familien- und Arbeitsgerichtsbarkeit

Im Versorgungsausgleich werden die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten hälftig zwischen den geschiedenen Ehegatten aufgeteilt. Dabei hat das Familiengericht als Vorfrage zu prüfen, ob und in welchem Umfang Ansprüche auf bAV dem ausgleichspflichtigen Ehegatten zustehen. Nach Auffassung des BAG entfaltet der familiengerichtliche Beschluss Bindungswirkung dafür, wie ...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 3.4 Geringfügiger Ausgleichswert eines einzelnen Anrechts (§ 18 Abs. 2 VersAusglG)

Überschreitet der Ausgleichswert eines einzelnen in der Ehezeit erworbenen Anrechts nicht die in § 18 Abs. 3 VersAusglG genannte Bagatellgrenze[1], soll das Familiengericht vom Ausgleich absehen. Der BGH geht allerdings davon aus, dass bei Anrechten gleicher Art i. S. v. Abs. 1 der Abs. 2 des § 18 VersAusglG, der den Ausgleich "einzelner" Anrechte regelt, keine Anwendung fin...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 3.3 Geringfügiger Wertunterschied beiderseitiger Anrechte gleicher Art (§ 18 Abs. 1 VersAusglG)

Das Familiengericht soll nicht ausgleichen, wenn beide Partner Anrechte gleicher Art haben und die Differenz ihrer Ausgleichswerte nicht die Bagatellgrenze des § 18 Abs. 3 VersAusglG überschreitet. Die dynamische Grenze richtet sich nach der monatlichen Bezugsgröße des § 18 Abs. 1 SGB IV.mehr