Fachbeiträge & Kommentare zu Bezugsgröße

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Kostenstellen: Vorgehenswei... / 3.2 Vorgehensweise

Um eine möglichst reibungsarme Umsetzung zu erreichen, gehen die Verantwortlichen im Betrieb wie folgt vor: Schritt 1: Ziele und Verantwortlichkeiten definieren In diesem Fall ist das Ziel klar. Da die Produkte die Produktionsanlagen in unterschiedlichem Ausmaß nutzen, sollen mit der Untergliederung eine höhere Genauigkeit bei der Verrechnung der Kosten und eine Verbesserung der...mehr

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Fuhrparkcontrolling – Trans... / 5.5 Zuordnung zur Einsatzzeit

Vor allem für den Transport im Nahbereich eines Unternehmens spielt die Einsatzzeit eines Transportmittels eine wichtige Rolle. Die Kosten und Leistungen werden dann zusätzlich auch für diese Bezugsgröße ermittelt und verarbeitet. Damit wird eine schnelle Kalkulation von Leistungen möglich, wenn die Transportzeit bekannt ist. Praxis-Tipp Durchschnittswerte Vergessen Sie nie, d...mehr

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Kostenstellen: Vorgehenswei... / 5 Fazit

Die Einrichtung von Kostenstellen und die Untergliederung des Betriebes ist für größere Unternehmen unabdingbar, lohnt sich in der Regel aber auch für kleinere Unternehmen. Denn Kostenstellen helfen Ihnen nicht nur bei der Verbesserung der Kalkulation, sondern sie stellen eine sehr gute Möglichkeit dar, eine stärkere Kostenkontrolle vorzunehmen und eine eindeutige Verantwort...mehr

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Kostenstellen: Vorgehenswei... / 2.7 Stammdaten je Kostenstelle anlegen

Die Stammdaten der Kostenstelle bleiben über einen längeren Zeitraum konstant und enthalten Informationen, die immer wieder benötigt werden. Mithilfe der Stammdaten ist es möglich, eine Kostenstelle eindeutig zu benennen, Verantwortlichkeiten und Leistungsbeziehungen festzulegen sowie die Mitarbeiter über wichtige Aspekte der Kostenstellen zu informieren. Jede Kostenstelle so...mehr

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Kostenstellen: Vorgehenswei... / 2.10 Notwendigkeit von Veränderungen prüfen

Wenn Sie in Ihrem Betrieb organisatorische Veränderungen vornehmen, werden Sie sich automatisch mit Anpassungen bei Ihren Kostenstellen auseinander setzen müssen. Allerdings sollten Sie von sich aus in regelmäßigen Abständen prüfen, ob Veränderungen in der Kostenstellenstruktur oder an einzelnen Kostenstellen sinnvoll sind. Stellen Sie sich daher – unabhängig von Organisatio...mehr

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Kostenstellen: Vorgehenswei... / 1 Kriterien für das Anlegen von Kostenstellen

Kostenstellen sind die Orte, an denen die (Gemein-)Kosten im Betrieb entstehen. Sie unterteilen ein Unternehmen nach unterschiedlichen Kriterien in geeignete, eindeutig abgegrenzte Abrechnungseinheiten. Als Kostenstellen eignen sich alle Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche eines Betriebes, die eine organisatorische Einheit bilden. In der Praxis werden Kostenstellen vor al...mehr

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Fuhrparkcontrolling – Trans... / 2.2 Außerbetrieblicher Transport (Lastkraftwagen)

Die Kostenstruktur, die sich im unternehmensinternen Fuhrpark findet, ist mit der einer Spedition vergleichbar. Es fallen die gleichen Kostenarten an, die lediglich in einigen Fällen eine andere Größenordnung annehmen (Reparaturen durch eigene Werkstatt in der Spedition, Abschreibung durch intensivere Nutzung, ...). Die Messgrößen der einzelnen Kostenarten sind sehr untersch...mehr

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Fuhrparkcontrolling – Trans... / 5.1 Zuordnung zum Fahrzeug

Die Zuordnung von Kosten und Leistungen zu den einzelnen Fahrzeugen wird in jedem Fuhrpark vorgenommen. Dabei wird ein Fahrzeug nicht anders behandelt als ein Investitionsgut in der Produktion. Über die Fahrzeugdaten können unterschiedlichste Aussagen aufgebaut werden: Die Überwachung von Kraftstoffverbrauch und Reparaturkosten lassen Rückschlüsse auf den Zustand des Fahrzeug...mehr

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Fuhrparkcontrolling – Trans... / 2.1 Innerbetrieblicher Transport

Der innerbetriebliche Transport ist verantwortlich für den Transport von Material, Waren und unter Umständen Personen innerhalb eines Unternehmens. In manchen Definitionen wird der Transport zwischen zwei Betrieben eines Unternehmens ausgenommen. Kriterium dafür ist die Benutzung einer öffentlichen Straße. Verlässt das Transportmittel das Betriebsgelände, handelt es sich in ...mehr

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Erwerbsminderung / 2.8 Hinzuverdienst

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden zum 1.1.2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten reformiert und im Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) geregelt. Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten wurden ab 1.1.2023 die Hinzuv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.4 Weihnachtsvergütungen (§ 850a Nr. 4 ZPO)

Rz. 11 Weihnachtsvergütungen sind nach § 850a Nr. 4 ZPO bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zu einem Betrag von 500 EUR unbedingt unpfändbar. Erfasst sind hiervon jedoch nur solche Weihnachtsvergütungen, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers werden hingegen nicht erfasst. Bezugsgröße bei der...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.2.2 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gemäß Abs. 2 Satz 2

Rz. 11 Bei Alleinhandwerkern, die gemäß § 4 Abs. 6 HwVG im Jahr 1991 für jeden Monat Beiträge von einem niedrigeren Arbeitseinkommen als dem Durchschnittsentgelt gezahlt haben, sind anstelle der Bezugsgröße gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 beitragspflichtige Einnahmen ohne Nachweis des tatsächlichen Einkommens mit mindestens 40 % der Bezugsgröße für sich ununterbrochen anschl...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.2.3 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gemäß Abs. 2 Satz 3

Rz. 12 Hat der Alleinhandwerker nicht für jeden Monat einen Beitrag und einen geringeren als den Regelbeitrag gezahlt, sind beitragspflichtige Einnahmen anstelle der Bezugsgröße ohne Nachweis des tatsächlichen Einkommens mit mindestens 20 % der Bezugsgröße zu berücksichtigen.mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 279 ist eine ergänzende Regelung zu § 161 Abs. 1, § 2 Satz 1 Nr. 3 und zu § 2 Satz 2 Nr. 8 i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI sowie eine Sonderregelung zu § 165 Abs. 1. § 161 Abs. 1 bestimmt, dass Beitragsbemessungsgrundlage für Versicherungspflichtige die beitragspflichtigen Einnahmen sind. Nach § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind beitragspflichtige Einnahmen bei sel...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.1 Hebammen mit Niederlassungserlaubnis

Rz. 5 Grundsätzlich ist für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der selbständig tätigen Hebammen § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 anzuwenden. Für den Personenkreis der Hebammen, denen vor dem 1.7.1985 eine Niederlassungserlaubnis nach dem Hebammengesetz v. 21.12.1938 erteilt worden war, bestimmt § 279 Abs. 1, dass der Beitragszahlung eine Mindestbeitragsbemessungsgrund...mehr

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Jansen, SGB VI § 277a Durch... / 2.1 Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage

Rz. 5 § 277a Abs. 1 Satz 1 passt die Beitragsbemessungsgrundlage für die reale Nachversicherung den besonderen Verhältnissen im Beitrittsgebiet an. Die Norm bestimmt in Abweichung von der Regelung des § 181 Abs. 2 Satz 1, dass die Beitragsbemessungsgrundlage (§ 181 Abs. 2 und 3) für Zeiten im Beitrittsgebiet vor dem 1.1.1992 mit dem entsprechenden Wert der Anlage 10 und mit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.2.1 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gemäß Abs. 2 Satz 1

Rz. 10 Neben der Eigenschaft als Alleinhandwerker ist Voraussetzung, dass dieser im Jahr 1991 von der Möglichkeit gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 HwVG Gebrauch gemacht hat, Pflichtbeiträge nur für jeden 2. Monat zu zahlen. Für die sich ununterbrochen anschließenden Zeiten sind beitragspflichtige Einnahmen ohne Nachweis des tatsächlichen Einkommens mit mindestens 50 % der Bezug...mehr

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Jansen, SGB VI § 277a Durch... / 2.5 Personenkreis des § 233a Abs. 4

Rz. 12 In § 277a Abs. 3 Satz 1 werden für Diakonissen, Diakonieschwestern und ähnliche Personen, die nach § 233a Abs. 4 nachzuversichern sind, besondere Beitragsbemessungsgrundlagen für 5 verschiedene Zeiträume bis zum 31.12.1984 bestimmt. Den Entgelten liegen Vereinbarungen zwischen dem Bund der Evangelischen Kirchen im Beitrittsgebiet und der DDR zugrunde. Rz. 13 § 277a Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 277a Durch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 96 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) zum 1.1.1992 in Kraft und wurde durch die Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) ohne inhaltliche Änderung neu g...mehr

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Jansen, SGB VI § 279b Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Sonderregelung zu § 161 Abs. 2, § 167. Seit dem 1.4.1999 ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für alle Versicherten unabhängig vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts und damit in allen Bundesländern gleich. Die Regelung des § 279b Satz 1 entspricht ab diesem Zeitpunkt § 161 Abs. 2. Bis zum 31.3.1999 betrug die Beitragsbemessungsgrundlage für f...mehr

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Jansen, SGB VI § 278a Minde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift hat nur Bedeutung für die Durchführung der realen Nachversicherung gemäß § 233a Abs. 1 und 2 und § 8 Abs. 2. Keine Anwendung findet die Norm für Diakonissen und vergleichbare Personen, hier gelten nach § 277a Abs. 3 feste Beitragsbemessungsgrundlagen. Im Fall des § 233a Abs. 3 ist keine Beitragsbemessungsgrundlage zu bestimmen. Die Nachversicherung gilt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 278 Mindes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Geregelt wird die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung von Zeiträumen vor dem 1.1.1977, die nach § 181 Abs. 3 und 4 im Rahmen der Berechnung der Nachversicherungsbeiträge zu beachten sind. Für Zeiträume nach dem 31.12.1976 gilt § 181 Abs. 3. Rz. 4 Abs. 1 gilt für Beschäftigungszeiten, Abs. 2 für Ausbildungszeiten. Diese Regelungen greifen nur dann...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.3 Prämienlohn

Rz. 199 Auch der Prämienlohn hat eine Vergütung zum Gegenstand, die in irgendeiner Weise nach dem Verhältnis der Leistung des Arbeitnehmers zu einer Bezugsleistung bemessen wird. Der Bezug ist anders als beim Akkord jedoch nicht die Arbeitsmenge. In der Praxis kommt Prämienlohn beispielsweise in Form von Mengenprämien, Nutzungsprämien, Qualitätsprämien, Ausschussprämien, Ers...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2.1 Voraussetzungen für die Zahlung von Beiträgen

Rz. 4 Die Beitragszahlung in allen Fallgruppen nach Abs. 1 setzt voraus, dass das Familiengericht rechtskräftig und wirksam über den Versorgungsausgleich entschieden hat (§ 53g Abs. 1 FGG, § 629d ZPO). Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 hat der Ausgleichspflichtige das Recht, seine durch den Abschlag an Entgeltpunkten (Ost) geminderten angleichungsdynamischen Rentenanwartschaften durch ...mehr

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Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 345 trifft Regelungen zur Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Arbeitsförderung in Fällen sonstiger Versicherungspflicht nach § 26. Das sind insbesondere versicherungspflichtige Zeiten außerhalb von abhängigen Beschäftigungen, die hauptsächlich aus sozialpolitischen Gründen der Arbeitslosenversicherungspflicht unterworfen worden sind. Es wird ein Arbeitsentgelt f...mehr

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Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 2.2 Beitragsbemessungsgrundlagen

Rz. 6 Nr. 1 betrifft die Teilnehmer an Maßnahmen für behinderte Menschen in Rehabilitationseinrichtungen und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe nach § 26 Abs. 1 Nr. 1, die keinen Anspruch auf eine die Versicherungspflicht begründende Leistung nach dem SGB III oder anderen Gesetzen haben, z. B. auf Übergangsgeld (vgl. Nr. 5). Die Festsetzung des beitragspflichtigen ...mehr

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Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 2.1 Grundsätze

Rz. 3 Die Vorschrift trifft Regelungen hinsichtlich der Höhe der Bemessungsgrundlage bei den sonstigen Versicherungspflichtigen nach § 26, die nicht bereits von den §§ 342 und 344 erfasst werden. Für den betroffenen Personenkreis gilt typisierend, dass kein repräsentatives Entgelt vorhanden ist, das der Beitragsberechnung im sozialpolitisch erwünschten Sinne zugrunde gelegt ...mehr

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Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2000 wurde Nr. 4 durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) eingefügt, die vorherigen Nr. 4 und 5 wurden Nr. 5 und 6. Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert. Nr. 7 wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 durch das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Jo...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung beschreibt die Umsetzung des der Bemessung zugrunde zu legenden Bruttoentgelts aus dem Bemessungszeitraum nach § 151 oder aufgrund einer fiktiven Bemessung nach § 132 in ein Leistungsentgelt als Nettoentgelt, aus dem das konkrete Arbeitslosengeld (Alg) nach Maßgabe des § 149 als allgemeiner Leistungssatz oder erhöhter Leistungssatz prozentual errechnet wer...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.1 Versicherungsfreiheit für Beamte, Geistliche, Lehrer, Vorstände

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 stellt auf die Privilegien der Beamten ab. Versicherungsfrei ist der Personenkreis, der nach den Beamten- und Richtergesetzen des Bundes oder eines Bundeslandes in ein Beamtenverhältnis berufen worden ist. Versicherungsfrei sind auch Beamte, die noch auf Widerruf im Beamtenverhältnis stehen, etwa während des Vorbereitungsdienstes für eine beamtenrechtliche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.2 Geringfügige Beschäftigungen

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 regelt Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung. Die Komplexität der Bestimmungen durch Rechtsänderungen und Übergangsrecht ist weitgehend entfallen. Allerdings war auch die Anhebung der Entgeltgrenze auf 450,00 EUR monatlich seit dem 1.1.2013 mit Übergangsrecht verbunden. Seit dem 1.10.2022 gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 520,00 EUR mon...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.4 Zuwendungen in Fällen der Organschaft

Rz. 77 Besteht ein Organschaftsverhältnis mit Ergebnisabführungsvertrag, sind die Einkommen des Organträgers und der Organgesellschaft vor der Zusammenrechnung bei dem Organträger zunächst selbstständig so zu ermitteln, als ob kein Organschaftsverhältnis mit Ergebnisabführungsvertrag bestünde. Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung ist bei jedem zum Organkreis gehörenden Unte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt besondere Sachverhalte, bei denen Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen und anstatt in Geld als Sachleistung sowie besondere Leistungen neben denen für den Regel- und Mehrbedarf erbracht werden können. Teilweise sind davon Leistungen betroffen, die nicht nach dem SGB XII gewährt werden können. Rechtsstreitigkeiten zum Regelbedarf erö...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 8.1.2 Regelbedarfe

Rz. 251 Das BVerfG hat mit Urteil v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) entschieden, dass § 20 a. F. in wesentlichen Teilen (Regelleistung und Anpassung), § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Alt. 1 a. F. (Sozialgeld für Kinder unter 14 Jahren), § 74 a. F. (erhöhtes Sozialgeld für Kinder von 6 bis 13 Jahren als eigene Altersgruppe) und die Bekanntmachungen über die Höhe der Regelleis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezugsgröße

Zusammenfassung Begriff Die Bezugsgröße ist eine einheitliche "Referenzgröße" für den gesamten Bereich der Sozialversicherung. Sie ist dynamisch und wird zum 1.1. jeden Jahres durch Rechtsverordnung an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Zahlreiche andere Vorschriften der Sozialversicherung verweisen auf die Bezugsgröße. Die Werte der einzelnen Vorschriften werden dadur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezugsgröße / 2 Von der Bezugsgröße abgeleitete Werte

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezugsgröße / 1 Wert der Bezugsgröße

Die Bezugsgröße beträgt im Jahr 2024 jährlich 42.420 EUR/West (2023: 40.740 EUR) bzw. 41.580 EUR/Ost (2023: 39.480 EUR). Monatlich beträgt sie 3.535 EUR/West (2023: 3.395 EUR) bzw. 3.465 EUR/Ost (2023: 3.290 EUR). Als Bezugsgröße im Sinne der Sozialversicherung gilt das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Versicherten der allgemeinen Rentenversicherung (ohne Auszubildende)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.1 Die zeitliche Bezugsgröße – Problem Monatslohn

Rz. 29 Das Gesetz regelt nicht eindeutig, wie der Mindestlohn zu berechnen ist und welche Vergütungsbestandteile für die Frage, ob der Mindestlohnanspruch erfüllt ist, herangezogen werden können. Im Gesetz ist hinsichtlich der Höhe des Mindestlohns nur folgender Satz enthalten: "Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1.1.2015 brutto 8,50 EUR je Zeitstunde." Durch die Verordn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handwerker / 3.2.2 Beiträge auf Basis von 40 % der Bezugsgröße

Der niedrigere Beitrag in Höhe von 40 % des Regelbeitrags gilt für Alleinhandwerker, die ihre Beiträge bis 1991 zwar monatlich, jedoch in geringerer Höhe gezahlt haben. Beitragsbemessungsgrundlage sind mindestens 40 % der monatlichen Bezugsgröße (2024: mtl. 1.414 EUR/West bzw. 1.386 EUR/Ost; 2023: mtl. 1.358 EUR/West bzw. 1.316 EUR/Ost). Hieraus resultieren im Jahr 2024 Beit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handwerker / 3.2.3 Beiträge auf Basis von 20 % der Bezugsgröße

Der Beitrag in Höhe von 20 % des Regelbeitrags gilt für Alleinhandwerker, die 1991 sowohl von der 2-monatlichen als auch von der niedrigeren Beitragszahlung Gebrauch gemacht haben. Beitragsbemessungsgrundlage sind mindestens 20 % der monatlichen Bezugsgröße (2024: mtl. 707 EUR/West bzw. 693 EUR/Ost; 2023: mtl. 679 EUR/West bzw. 658 EUR/Ost). Hieraus resultieren im Jahr 2024 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handwerker / 3.2.1 Beiträge auf Basis von 50 % der Bezugsgröße

Der niedrigere Beitrag nach einem Arbeitseinkommen unterhalb der Bezugsgröße gilt für Alleinhandwerker, die vor dem 1.1.1992 von der 2-monatlichen Beitragszahlung Gebrauch gemacht haben. Die Beitragsvergünstigung steht unabhängig vom erzielten Arbeitseinkommen und dessen Nachweis zu. Beitragsbemessungsgrundlage ist mindestens die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße (2024: mtl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezugsgröße / Zusammenfassung

Begriff Die Bezugsgröße ist eine einheitliche "Referenzgröße" für den gesamten Bereich der Sozialversicherung. Sie ist dynamisch und wird zum 1.1. jeden Jahres durch Rechtsverordnung an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Zahlreiche andere Vorschriften der Sozialversicherung verweisen auf die Bezugsgröße. Die Werte der einzelnen Vorschriften werden dadurch ständig aktu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezugsgröße / Sozialversicherung

1 Wert der Bezugsgröße Die Bezugsgröße beträgt im Jahr 2024 jährlich 42.420 EUR/West (2023: 40.740 EUR) bzw. 41.580 EUR/Ost (2023: 39.480 EUR). Monatlich beträgt sie 3.535 EUR/West (2023: 3.395 EUR) bzw. 3.465 EUR/Ost (2023: 3.290 EUR). Als Bezugsgröße im Sinne der Sozialversicherung gilt das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Versicherten der allgemeinen Rentenversicherun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Versicherung in... / 9 Beendigung der freiwilligen Versicherung

Die freiwillige Versicherung endet mit Ablauf des Monats, in dem eine schriftliche Kündigung bei der Berufsgenossenschaft eingegangen ist, wenn der Beitrag oder der Beitragsvorschuss binnen 2 Monaten nach Fälligkeit nicht gezahlt worden ist (Achtung: die Berufsgenossenschaft ist nicht zu einer vorherigen Mahnung verpflichtet). In diesem Fall ist eine Neuanmeldung so lange unwi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 3 Beitragsbemessung bei freiwilliger Arbeitslosenversicherung

Der Beitragsbemessung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung werden folgende beitragspflichtige Einnahmen zugrunde gelegt: 50 % der monatlichen Bezugsgröße bei Personen in der Elternzeit oder in einer beruflichen Weiterbildung. 100 % der monatlichen Bezugsgröße bei einer freiwilligen Versicherung als selbstständig Tätiger. Für Existenzgründer gelten 50 % der monatlichen Bez...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachversicherung / 5.2.1 Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen (das Arbeitsentgelt) aus der Beschäftigung im Nachversicherungszeitraum bis zur Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres. Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ist für Zeiten nach 1976 ein Betrag i. H. v. 40 % der jeweiligen Bezugsgröße (2024: 1.414 EUR/West bzw. 1.386 EUR...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 7 Bemessungsentgelt bei Bezug von Arbeitslosengeld

Im Fall der Arbeitslosigkeit werden Zeiten einer freiwilligen Weiterversicherung in gleicher Weise berücksichtigt wie Zeiten einer Pflichtversicherung für die Begründung und für die Festsetzung der Dauer eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Die Bemessung des Arbeitslosengeldes erfolgt jedoch nicht auf der Grundlage der o. a. – niedrigen – beitragspflichtigen Einnahmen. Es gi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederschlagung von Beitrag... / 2.2 Grenzbeträge

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben folgende vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales[1] genehmigte Kleinbetragsregelung vereinbart: bei Beitragsansprüchen unter 4 % der monatlichen Bezugsgröße West (auf 10 EUR nach oben aufgerundet; 2024: 4 % von 3.535 EUR = 141,40 EUR, gerundet 150 EUR; 2023: 4 % von 3.395 EUR = 135,80 EUR, gerundet 140 EUR) wird auf...mehr