Fachbeiträge & Kommentare zu Bezugsgröße

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Jansen, SGB VI § 277a Durch... / 2.5 Personenkreis des § 233a Abs. 4

Rz. 12 In § 277a Abs. 3 Satz 1 werden für Diakonissen, Diakonieschwestern und ähnliche Personen, die nach § 233a Abs. 4 nachzuversichern sind, besondere Beitragsbemessungsgrundlagen für 5 verschiedene Zeiträume bis zum 31.12.1984 bestimmt. Den Entgelten liegen Vereinbarungen zwischen dem Bund der Evangelischen Kirchen im Beitrittsgebiet und der DDR zugrunde. Rz. 13 § 277a Abs... mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.3 Menschen mit Behinderungen

Rz. 9 Abs. 3 (ab 1.1.2027 Abs. 2) regelt für Menschen mit Behinderungen in anerkannten Werkstätten oder Blindenwerkstätten (vgl. §§ 219 ff., 226 SGB IX) eine beitragspflichtige Einnahme in Höhe von 1/5 der monatlichen Bezugsgröße, wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt diese Höhe unterschreitet. Die Regelung setzt allerdings das Bestehen eines abhängigen versicherungspflichtig... mehr

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Jansen, SGB VI § 279b Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Norm wurde mit Wirkung zum 1.1.2025 durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) aufgehoben. Rz. 2 Die Vorschrift war eine Sonderregelung zu § 161 Abs. 2, § 167. Seit dem 1.4.1999 ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für alle Versicherten unabhängig vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts und damit in allen Bundesländern gleich. Die ... mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.2 Freiwilliges soziales und ökologisches Jahr als Jugendfreiwilligendienst sowie Bundesfreiwilligendienst

Rz. 7 Abs. 2 (ab 1.1.2027 Abs. 1) bestimmt ein Entgelt in Höhe der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV als beitragspflichtige Einnahme, wenn im Anschluss an ein Versicherungspflichtverhältnis ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr als praktischer Helfer nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten bzw. eine Zeit im Bundesfreiwilligendienst nach... mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde seit ihrer Einführung in das SGB III mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 1.1.2027. Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt für bestimmte Beschäftigungen bzw. Beschäftigungsgruppen die beitragspflichtige Einna... mehr

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Jansen, SGB VI § 278 Mindes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Geregelt wird die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung von Zeiträumen vor dem 1.1.1977, die nach § 181 Abs. 3 und 4 im Rahmen der Berechnung der Nachversicherungsbeiträge zu beachten sind. Für Zeiträume nach dem 31.12.1976 gilt § 181 Abs. 3. Rz. 4 Abs. 1 gilt für Beschäftigungszeiten, Abs. 2 für Ausbildungszeiten. Diese Regelungen greifen nur dann... mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.2 Beschäftigung im freiwilligen sozialen/ökologischen Jahr als Jugendfreiwilligendienst oder im Bundesfreiwilligendienst

Rz. 17 Beschäftigungszeiten als praktischer Helfer i. S. d. Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten in der Form eines freiwilligen sozialen Jahres nach § 3 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten oder in Form eines freiwilligen ökologischen Jahres nach § 4 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten sind ebenso wie Zeiten des Bun... mehr

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Jansen, SGB VI § 278a Minde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift hat nur Bedeutung für die Durchführung der realen Nachversicherung gemäß § 233a Abs. 1 und 2 und § 8 Abs. 2. Keine Anwendung findet die Norm für Diakonissen und vergleichbare Personen, hier gelten nach § 277a Abs. 3 feste Beitragsbemessungsgrundlagen. Im Fall des § 233a Abs. 3 ist keine Beitragsbemessungsgrundlage zu bestimmen. Die Nachversicherung gilt ... mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde seit ihrer Einführung in das SGB III mehrfach geändert. Zuletzt wurde durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) Abs. 1a mit Wirkung zum 1.1.2027 hinsichtlich der Verweisungsnorm auf § 344 geändert. Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wer bei Versicherung... mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.4.2.2 Fälle mit verkürzter Anwartschaftszeit

Rz. 37a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bezieht sich auf die Fälle mit verkürzter Anwartschaftszeit nach § 142 Abs. 2 auf 6 Monate. Auch für diese Anwartschaftszeiten gilt grundsätzlich ein Bemessungsrahmen von einem Jahr (Abs. 1). Allein die verkürzte Anwartschaftszeit stellt keinen Grund dafür dar, den Bemessungsrahmen zu verändern, weil auch die verkürzte Anwartschaftszeit durch Vers... mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.2 Abgrenzung zum Termingeschäfthandel mit CFDs oder Futures mit Kryptowerten

https://playout.3qsdn.com/embed/9c489e5f-71b0-468c-9f77-abbb208686f5 Video: Besteuerung von ausgewählten Blockchain-Transaktionen Der Handel von Kryptowerten kann nicht nur in der sofortigen Bereitstellung oder Tausch von Kryptowerten geschehen (sog. Spotmarkt), sondern auch durch derivative Finanzprodukte, z. B. CFDs oder sog. Futures. Finanzderivate können in Termingeschäfte... mehr

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HR-Intelligence: HR Benchma... / 3.5 Capability Analytics – Fähigkeiten als neue Vergleichslogik

Je stärker sich Arbeit fragmentiert, desto weniger tauglich sind Jobs als Bezugsgröße. Der Begriff "Job" war eine Erfindung der Industriegesellschaft: Er fasste Aufgaben, Verantwortung und Qualifikationen zu einer stabilen Einheit. In der digitalisierten Ökonomie zerfällt diese Einheit. Aufgaben verschieben sich, werden neu kombiniert oder automatisiert, Fähigkeiten entstehe... mehr

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Bezugsgröße

Zusammenfassung Begriff Die Bezugsgröße ist eine einheitliche "Referenzgröße" für den gesamten Bereich der Sozialversicherung. Sie ist dynamisch und wird zum 1.1. jeden Jahres durch Rechtsverordnung an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Zahlreiche andere Vorschriften der Sozialversicherung verweisen auf die Bezugsgröße. Die Werte der einzelnen Vorschriften werden dadur... mehr

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Bezugsgröße / 2 Von der Bezugsgröße abgeleitete Werte

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Bezugsgröße / 1 Wert der Bezugsgröße

Die Bezugsgröße beträgt im Jahr 2026 jährlich 47.460 EUR (2025: 44.940 EUR). Monatlich beträgt sie 3.955 EUR (2025: 3.745 EUR). Als Bezugsgröße i. S. d. Sozialversicherung gilt das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Versicherten der allgemeinen Rentenversicherung (ohne Auszubildende) im vorvergangenen Kalenderjahr, gerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betra... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Handwerker / 3.2.3 Beiträge auf Basis von 20 % der Bezugsgröße

Der Beitrag i. H. v. 20 % des Regelbeitrags gilt für Alleinhandwerker, die 1991 sowohl von der 2-monatlichen als auch von der niedrigeren Beitragszahlung Gebrauch gemacht haben. Beitragsbemessungsgrundlage sind mindestens 20 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: mtl. 791 EUR; 2025: mtl. 749 EUR). Hieraus resultieren im Jahr 2026 Beiträge i. H. v. mtl. 147,13 EUR (2025: mtl. 1... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Handwerker / 3.2.1 Beiträge auf Basis von 50 % der Bezugsgröße

Der niedrigere Beitrag nach einem Arbeitseinkommen unterhalb der Bezugsgröße gilt für Alleinhandwerker, die vor dem 1.1.1992 von der 2-monatlichen Beitragszahlung Gebrauch gemacht haben. Die Beitragsvergünstigung steht unabhängig vom erzielten Arbeitseinkommen und dessen Nachweis zu. Beitragsbemessungsgrundlage ist mindestens die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße (2026: mtl... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Handwerker / 3.2.2 Beiträge auf Basis von 40 % der Bezugsgröße

Der niedrigere Beitrag i. H. v. 40 % des Regelbeitrags gilt für Alleinhandwerker, die ihre Beiträge bis 1991 zwar monatlich, jedoch in geringerer Höhe gezahlt haben. Beitragsbemessungsgrundlage sind mindestens 40 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: mtl. 1.582 EUR; 2025: mtl. 1.498 EUR). Hieraus resultieren im Jahr 2026 Beiträge i. H. v. mtl. 294,25 EUR (2025: mtl. 278,63 EU... mehr

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Bezugsgröße / Zusammenfassung

Begriff Die Bezugsgröße ist eine einheitliche "Referenzgröße" für den gesamten Bereich der Sozialversicherung. Sie ist dynamisch und wird zum 1.1. jeden Jahres durch Rechtsverordnung an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Zahlreiche andere Vorschriften der Sozialversicherung verweisen auf die Bezugsgröße. Die Werte der einzelnen Vorschriften werden dadurch ständig aktu... mehr

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Bezugsgröße / Sozialversicherung

1 Wert der Bezugsgröße Die Bezugsgröße beträgt im Jahr 2026 jährlich 47.460 EUR (2025: 44.940 EUR). Monatlich beträgt sie 3.955 EUR (2025: 3.745 EUR). Als Bezugsgröße i. S. d. Sozialversicherung gilt das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Versicherten der allgemeinen Rentenversicherung (ohne Auszubildende) im vorvergangenen Kalenderjahr, gerundet auf den nächsthöheren, dur... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundsteuerwert als Bezugsgröße der Steuermesszahl

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert ist die Bezugsgröße der Steuermesszahl seit dem 1.1.2025. Sie wird nach § 219 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert festgestellt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und für Grundstücke (§§ 243, 244 BewG). Grundsteuerwert und objektabhängige Steuermesszahl werden multiplikativ verknüpft. Die Bewertung der land-... mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 9 Beendigung der freiwilligen Versicherung

Die freiwillige Versicherung endet mit Ablauf des Monats, in dem eine schriftliche Kündigung bei der Berufsgenossenschaft eingegangen ist, wenn der Beitrag oder der Beitragsvorschuss binnen 2 Monaten nach Fälligkeit nicht gezahlt worden ist (Achtung: die Berufsgenossenschaft ist nicht zu einer vorherigen Mahnung verpflichtet). In diesem Fall ist eine Neuanmeldung so lange unwi... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.9 Hinzuverdienstgrenzen

Wird neben einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausgeübt oder werden bestimmte Sozialleistungen bezogen, sind kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe beträgt im Kalenderjahr 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezug... mehr

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Niederschlagung von Beitrag... / 2.2 Grenzbeträge

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben folgende vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales[1] genehmigte Kleinbetragsregelung vereinbart: bei Beitragsansprüchen unter 4 % der monatlichen Bezugsgröße (auf 10 EUR nach oben aufgerundet; 2026: 4 % von 3.955 EUR = 158,20 EUR, gerundet 160 EUR; 2025: 4 % von 3.745 EUR = 149,80 EUR, gerundet 150 EUR) wird auf Voll... mehr

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Jahresarbeitsverdienst (Unf... / 1 Mindest- und Höchstsätze des Jahresarbeitsverdienstes

Der Mindest-Jahresarbeitsverdienst (Mindest-JAV) soll eine Grundversorgung durch Rentenleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sichern, wenn Versicherte im Jahr vor dem Versicherungsfall nur geringe oder keine Einkünfte erzielt haben. Der Mindestsatz des Jahresarbeitsverdienstes ist altersabhängig; er beträgt bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, grund... mehr

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Nachversicherung / 5.2.1 Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen (das Arbeitsentgelt) aus der Beschäftigung im Nachversicherungszeitraum bis zur Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres. Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen Monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ist für Zeiten nach 1976 ein Betrag i. H. v. 40 % der jeweiligen Bezugsgröße (2026: 1.582 EUR; 2025: 1... mehr

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Hinzuverdienst / 3.2 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten ist die jährliche Hinzuverdienstgrenze höher als bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Dies gilt sowohl vor als auch nach der Reform des Hinzuverdienstrechts zum 1.1.2023. Diese Renten sind auf einen höheren Hinzuverdienst ausgerichtet. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze wird jeweils individuell berechnet, wobei auch eine Mindest-Hinzu... mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 8.2 Versicherungssumme

Bei der Wahl der Versicherungssumme ist Folgendes zu beachten: Mindestversicherungssumme ist überwiegend die in § 18 SGB IV geregelte Bezugsgröße. Die Bezugsgröße beträgt für das Jahr 2026 bundeseinheitlich 47.460 EUR (2025: 44.940 EUR). Wenn sich die Bezugsgröße ändert, ändert sich auch die Mindestversicherungssumme. Viele Berufsgenossenschaften haben die Mindestversicherun... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Alleinhandwerker / 4 Beitrag in Höhe von mindestens 20 % des Regelbeitrags

Der Beitrag i. H. v. 20 % des Regelbeitrags gilt für Alleinhandwerker, die 1991 sowohl von der 2-monatlichen als auch von der niedrigeren Beitragszahlung Gebrauch gemacht haben. Beitragsbemessungsgrundlage sind mindestens 20 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: 791 EUR; 2025: 749 EUR). Hieraus resultieren im Jahr 2026 Beiträge i. H. v. 147,13 EUR (2025: 139,31 EUR). Vorausse... mehr

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Hinzuverdienst / 3.1 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Dies ergibt im Kalenderjahr 2026 eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 20.763,75 EUR (3/8 x 14 x 3.955 EUR [Bezugsgröße im Jahr 2026]). Im Jahr 2025 betrug die Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 19.661,25 ... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Alleinhandwerker / 3 Beitrag in Höhe von mindestens 40 % des Regelbeitrags

Der niedrigere Beitrag i. H. v. 40 % des Regelbeitrags gilt für Alleinhandwerker, die ihre Beiträge bis 1991 zwar monatlich, jedoch in geringerer Höhe gezahlt haben.[1] Beitragsbemessungsgrundlage sind mindestens 40 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: 1.582 EUR , 2025: 1.498 EUR). Hieraus resultieren im Jahr 2026 Beiträge i. H. v. 294,25 EUR (2025: 278,63). Die Beitragsvergü... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Scheinselbstständigkeit / 8 Beiträge

Wird bei einem bislang als selbstständig eingeordneten Auftragnehmer ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, gelten für die Beitragsberechnung die allgemeinen Grundsätze wie für alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Die Beiträge sind aus den erzielten Einnahmen (= beitragspflichtiges Arbeitsentgelt) zu berechnen und vom Arbeitgeber und... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Menschen mit Behinderung / 4.2.2 Verteilung der Beitragslast

Für die Beitragslastverteilung in der Rentenversicherung gilt, dass bei einem tatsächlichen Arbeitsentgelt des Versicherten von mehr als 20 % der Bezugsgröße (2026: 791 EUR; 2025: 749 EUR) die Beiträge aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber und vom Versicherten je zur Hälfte aufzubringen sind. Die Beiträge für einen eventuellen Differenzbetrag zum Mindestarbeit... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Knappschaftsausgleichsleistung / 3 Beschäftigung im knappschaftlichen Betrieb und Hinzuverdienst

Bei (Wieder-)Aufnahme einer Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb oder der Verrichtung von knappschaftlichen Arbeiten entfällt der Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung. Hierbei kommt es nicht auf die Höhe des erzielten Arbeitsentgelts an. Wird eine außer-knappschaftliche Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt, dann besteht der Anspruch unverändert, solange mi... mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 5.2 Zeitlicher Aufwand und wirtschaftliche Bedeutung

Ohne Arbeitgeberstellung liegt eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit vor, wenn die selbstständige Tätigkeit von dem zeitlichen Aufwand und der wirtschaftlichen Bedeutung her das Studium deutlich übersteigt. Damit bestimmt diese die Lebensführung des Studenten. Bei der Prüfung, ob das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit die Hauptquelle zur Bestrei... mehr

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Menschen mit Behinderung / 4.3 Verteilung der Beitragslast in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

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Beiträge zur Rentenversiche... / 2.1 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme

Die beitragspflichtigen Einnahmen für rentenversicherungspflichtige nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen werden nach einem Prozentsatz der monatlichen Bezugsgröße festgestellt. Dieser orientiert sich an dem Pflegegrad und der in Anspruch genommenen Leistung.[1] Wird die Pflegetätigkeit im Beitrittsgebiet ausgeübt, ist die Bezugsgröße für das Beitrittsgebiet maßgebend.[2] Die fo... mehr

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Hebamme/Entbindungspfleger / 10 Übergangsregelung

Beitragspflichtige Einnahmen für selbstständig tätige Hebammen mit Niederlassungserlaubnis im Sinne des Hebammengesetzes betragen mindestens 40 % der monatlichen Bezugsgröße. Diese Regelung gilt nicht für Hebammen ohne Niederlassungserlaubnis und für Entbindungspfleger. Bei Tätigkeit im Beitrittsgebiet ist bis zum 31.12.2024 die Bezugsgröße (Ost) heranzuziehen. mehr

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Rente für Bergleute / 2.1 Individuelle Berechnung

Die Rente für Bergleute wird – abhängig davon, wie viel nebenher aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit verdient wird – entweder in voller Höhe oder in teilweiser Höhe gezahlt. Die Rente für Bergleute mit der Anknüpfung an das Vorliegen einer verminderten Berufsfähigkeit im Bergbau ist – wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung – noch auf einen Rest-Hin... mehr

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Hauptberuflich Selbstständige / 4.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen sind bei der Beitragsberechnung wie bei allen Selbstständigen sämtliche Einkünfte zu berücksichtigen, die der Selbstständige zum Lebensunterhalt erzielt.[1] Aufgrund des Merkmals der Hauptberuflichkeit gilt allerdings regelmäßig ein Mindesteinkommen. Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten... mehr

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Beitragszuschuss (landwirts... / 3 Ermittlung des Arbeitseinkommens

Neben dem nach § 4 Abs. 1 und 3 EStG ermittelten Einkommen wird auch das nach § 13a EStG ermittelte Einkommen als Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft herangezogen. Hierfür gilt § 32 Abs. 1-4 ALG. Von der landwirtschaftlichen Alterskasse wird in diesen Fällen kein gesondertes Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft festgesetzt. Entsprechendes gilt für die son... mehr

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Rechtskreis / 3.1 Rechengrößen

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie auch die Bezugsgröße unterschieden sich bis Ende 2024. Daraus folgten auch unterschiedliche Mindestbeitragsbemessungsgrenzen, z. B. für Auszubildende und Praktikanten, Menschen mit Behinderung, Entwicklungshelfer und Mitglieder geistlicher Genossenschaften ohne Anwartschaft auf Versorgung. Für das... mehr

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Alleinhandwerker / 5 Mindestbeiträge schließen höhere Beiträge nicht aus

Die Mindestbeitragsregelungen legen den Alleinhandwerker nicht fest, Beiträge i. H. v. 50 %, 40 % bzw. 20 % des Regelbeitrags zahlen zu müssen. Er kann jeden den für ihn maßgebenden Mindestbeitrag übersteigenden Beitrag bis zum Regelbeitrag zahlen. Solange die Berechtigung zur Zahlung ermäßigter Beiträge besteht, ist dies ohne Weiteres und ohne besonderen – weiteren – Einkom... mehr

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Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 4.1 Regelbeitrag

Die Beiträge von arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen richten sich nach der (monatlichen) Bezugsgröße (2026: 3.955 EUR; 2025: 3.745 EUR). Unter Berücksichtigung des aktuellen Beitragssatzes der Rentenversicherung (2026: 18,6 %), ergibt sich für das Kalenderjahr 2026 damit ein monatlicher Regelbeitrag i. H. v. 735,63 EUR (2025: 696,57 EUR). Ausnahmen vom Regelbeitrag Für die e... mehr

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Hauptberuflich Selbstständige / 1.6 Selbstständige Tätigkeit ohne andere Erwerbstätigkeit

Wird neben der selbstständigen Tätigkeit keine andere Erwerbstätigkeit ausgeübt, gilt die selbstständige Tätigkeit trotzdem nicht automatisch als hauptberuflich ausgeübt. Entscheidend ist die Bedeutung für die Lebensführung des Betroffenen. Dabei ist auf den wirtschaftlichen Erfolg und den zeitlichen Aufwand abzustellen: Kriterien für die Hauptberuflichkeit Zeitaufwand von meh... mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3.1 Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten

Das Sterbegeld ist eine einmalige Leistung und beträgt 1/7 der im Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße. Praxis-Beispiel Berechnung von Sterbegeld Überführungskosten Die Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung werden nur übernommen, wenn der Tod nicht am Ort der ständigen Famil... mehr

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Hebamme/Entbindungspfleger / 6 Regelbeitrag

Regelbeitrag ist der Beitrag, den die Hebamme oder der Entbindungspfleger kraft Gesetzes nach Ablauf der 3-jährigen Existenzgründungsphase zu zahlen hat, sofern er nicht beantragt, dass die Beiträge einkommensgerecht erhoben werden. Beitragsbemessungsgrundlage für den Regelbeitrag ist ein fiktives Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße (2026: 3.955 EUR; 2025: 3.745 EUR). Der... mehr

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Beiträge zur Rentenversiche... / 2.2 Mehrfachpflege

Üben mehrere nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen die Pflege gemeinsam aus, sind die beitragspflichtigen Einnahmen entsprechend dem festgestellten prozentualen Umfang der jeweiligen Pflegetätigkeit im Verhältnis zum Gesamtpflegeaufwand je pflegebedürftiger Person aufzuteilen.[1] Praxis-Beispiel Alle Pflegepersonen sind versicherungspflichtig Pflegepersonen A und B pflegen ... mehr

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Beiträge zur Arbeitslosenve... / 2.1 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen

Die beitragspflichtigen Einnahmen für arbeitslosenversicherungspflichtige, nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen betragen einheitlich 50 % der monatlichen Bezugsgröße. Wird die Pflegetätigkeit im Beitrittsgebiet ausgeübt, war bis zum 31.12.2024 die Bezugsgröße für das Beitrittsgebiet maßgebend.[1] Für 2026 betragen die beitragspflichtigen Einnahmen bundeseinheitlich 1.977,50 EUR... mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 5 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Mit den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahlerwird sichergestellt, dass die Beitragsbelastung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds entspricht. Sie bedeutet, dass alle Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung der Beitragsbemessung... mehr