Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Gebäude unterliegen allgemein trotz laufenden Unterhalts infolge von altersbedingter Abnutzung der Gebäudesubstanz (Baustoffe, Bauteile) einem Wertverzehr und erleiden damit einen Wertverlust. Dieser Umstand ist bei der Einheitsbewertung in der Weise zu berücksichtigen, dass Absetzungen für Abnutzung wegen Wertminderung infolge Wertverzehrs auf die Anscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Kosten für die übliche Grabpflege

Rz. 123 [Autor/Stand] Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG sind auch die Kosten für die übliche Grabpflege mit ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer abzugsfähig. Die Kosten für eine weite Anreise zum Friedhof und damit zusammen hängende Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nicht abzugsfähig.[2] Außerdem müssen die Kosten in der Person des Erwerbers anfallen.[3] D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Mehrere Bodenrichtwertzonen

Rz. 39 [Autor/Stand] Sofern ein mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus bebautes Grundstück in mehr als einer Bodenrichtwertzone liegt, ermittelt sich der Bodenwert nach § 247 BewG unter Berücksichtigung aller Bodenrichtwerte und der jeweils dazu gehörenden Grundstücksflächen. Dabei ist der Umrechnungskoeffizient nach Anlage 36 zum BewG in der Regel auf die gesamte Grundstücksf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohnungseigentum und Garagenstellplatz

Rz. 220 [Autor/Stand] Vgl. zur Bewertung eines Wohnungseigentums mit einem nicht selbstständig veräußerbaren Tiefgaragenstellplatz die Kommentierung zu § 190 BewG bis 31.12.2022 Rz. 188 und 190 ff. Rz. 221 [Autor/Stand] Vgl. zur Bewertung eines Wohnungseigentums mit einem selbstständig veräußerbaren Tiefgaragenstellplatz die Kommentierung zu § 190 BewG bis 31.12.2022 Rz. 189 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 172 [Autor/Stand] Treten nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen ein, die die Restnutzungsdauer des Gebäudes wesentlich verlängert haben, ist nach § 190 Abs. 6 Satz 4 BewG von der entsprechend verlängerten Restnutzungsdauer auszugehen (vgl. Rz. 175). Sollte am Bewertungsstichtag hingegen eine Abbruchverpflichtung für das Gebäude bestehen, ist die Restnutzungsdau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Zusammentreffen mehrerer Bewertungsmethoden

Rz. 235 [Autor/Stand] Befinden sich auf einem Grundstück verschiedene Gebäude oder Gebäudeteile und lässt sich für mindestens eines dieser Gebäude oder Gebäudeteile keine übliche Miete ermitteln, wird das gesamte Grundstück (wirtschaftliche Einheit) im Sachwertverfahren bewertet (s. dazu auch die Kommentierung zu § 185 BewG Rz. 96 ff.).[2] Rz. 236 [Autor/Stand] Vgl. zu den we...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Umfang des Betriebsvermögens

Rz. 10.1 [Autor/Stand] Eine weitere Ausnahme ergibt sich durch die Verweisung in § 12 Abs. 5 ErbStG auf § 95 Abs. 1 BewG , (über § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG),[2] wonach sich der Umfang des Betriebsvermögens grundlegend danach richtet, was ertragsteuerlich dem Betriebsvermögen zugerechnet wird.[3] Darüber hinaus ist z.B. der Begriff der Gesellschaft in § 13a Abs. 4 Nr. 1 Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Bewertung

Rz. 37 [Autor/Stand] Die Bewertung des Vermögensanfalls erfolgt nach § 12 ErbStG, wobei das sog. Stichtagsprinzip nach § 11 ErbStG zu beachten ist. Erbansprüche des Erben bzw. entsprechende Ansprüche des Vermächtnisnehmers und mit dem Erbfall entstandene Versicherungsansprüche sind i.d.R. getrennt erbschaftsteuerlich zu erfassen, weil letztere betagte Ansprüche (s. § 9 BewG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Alterswertminderungsfaktor bei besonders werthaltigen Außenanlagen (für Bewertungsstichtage ab 1.1.2023)

Rz. 64 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Sachwerts der besonders werthaltigen Außenanlagen sind für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 – wie beim Gebäudewert – die durchschnittlichen Herstellungskosten der Außenanlage mit dem Regionalfaktor (vgl. § 190 BewG, Rz. 130) und dem Alterswertminderungsfaktor zu multiplizieren. Der Alterswertminderungsfaktor tritt insoweit an die St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer

Rz. 175 [Autor/Stand] Eine wesentliche Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer und damit ein fiktiv späteres Baujahr ist nach Auffassung der Finanzverwaltung anzunehmen, wenn in den letzten zehn Jahren vor dem Bewertungsstichtag durchgreifende Modernisierungen vorgenommen wurden, die nach dem Punktesystem der nachfolgenden Tabelle 1 eine überwiegende oder umfas...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Geschäftsgrundstück mit unselbstständigen Gebäudeteilen

Rz. 215 [Autor/Stand] Liegt ein Geschäftsgrundstück mit mehreren unselbstständigen Gebäudeteilen verschiedener Bauart oder Nutzung vor (z.B. Hotel mit Tiefgarage), ist von einer einheitlichen Gesamtnutzungsdauer, von einheitlichen Regelherstellungskosten und von einem einheitlichen Alterswertminderungsfaktor[2] auszugehen. Zur Ermittlung der Gesamtnutzungsdauer ist dabei für...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Durchschnittliche Regelherstellungskosten

Rz. 65 [Autor/Stand] Die (durchschnittlichen) Regelherstellungskosten eines Gebäudes werden aus dem Durchschnitt der Summe der Flächenpreise aller Bauteile ermittelt. Dabei ergibt sich der Flächenpreis eines jeden Bauteils in Abhängigkeit seiner Standardstufe nach Anlage 24, Teil III zum BewG in der für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 geltenden Fassung und den maßgeblich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bebaubare selbständig nutzbare Teilflächen

Rz. 64 [Autor/Stand] Bei der Bewertung einer bebaubaren selbständig nutzbaren Teilfläche ergibt sich der Wert regelmäßig aus dem Produkt dieser Fläche und dem jeweiligen Bodenrichtwert. Begrifflich ist nach A 257.4 Abs. 2 AEBewGrSt von einer bebaubaren selbständig nutzbaren Teilfläche auszugehen, wenn eine Aufteilung des Grundstücks in eine bebaute und eine bebaubare Teilflä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Definition der selbständig nutzbaren Teilflächen

Rz. 52 [Autor/Stand] Nach § 257 Abs. 2 BewG darf der Wert von "selbständig nutzbaren Teilflächen" nicht mit dem abgezinsten Bodenwert werden. Vielmehr ist der volle Bodenwert zu erfassen. Eine Umschreibung des Begriffs "selbständig nutzbare Teilflächen" erfolgt in § 257 Abs. 3 BewG. Danach muss die Fläche eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, um von der Abzinsung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wesentliche Reinertragsminderung

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Ermittlung der Reinertragsminderung wird in vier Schritten vorgeschlagen:[2] Rz. 28 [Autor/Stand] Aufgrund der im ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] Der Erlass betrifft bestimmten inländischen Grundbesitz aus übergeordnetem öffentlichen Interesse. § 32 GrStG bezieht sich auf den Steuergegenstand des Grundbesitzes, der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 233, 240 BewG), Grundstücke (§ 243 BewG) und Betriebsgrundstücke (§ 218 Satz 2 u. 3 BewG) umfasst.[2] Die Regelung bewirkt grds. einen Vollerla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / j) Sonstige Erblasserschulden

Rz. 80 Schulden aus schwebenden, noch von keiner Seite erfüllten Kaufverträgen bleiben i.d.R. außer Ansatz (s. Rz. 27). Die Verpflichtung des Erblassers ein ihm treuhänderisch übertragenes Wirtschaftsgut zurückzugeben, ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Mietzinsschulden sind abzugsfähig, soweit sie auf die Zeit nach dem Erbfall entfallen, jedoch nur bis zum ersten Kü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Maßgebender Bodenrichtwert

Rz. 18 [Autor/Stand] Werden vom örtlichen Gutachterausschuss Sachwertfaktoren in Abhängigkeit der Bodenrichtwerte bestimmt, stellt sich die Frage, welcher Bodenrichtwert für die Anwendung der Wertzahlen heranzuziehen ist. Nach fortbestehender Auffassung der Finanzverwaltung ist auf den Bodenrichtwert ohne Wertkorrekturen für Grundstücksgröße und -tiefe, Geschossflächenzahl, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Berechnungsbeispiele

I. Bewertungsstichtag bis zum 31.12.2015 Rz. 36 [Autor/Stand] Ein mit einem unterkellerten Zweifamilienhaus (Baujahr 1955) bebautes Grundstück ist zum 4.12.2015 zu bewerten. Das Grundstück ist 800 m2 groß. Der Bodenrichtwert beträgt 220 EUR/m2. Das Zweifamilienhaus (mittlerer Ausstattungsstandard) verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss und hat insgesamt eine Wohnfläche von...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Alterswertminderungsfaktor (Abs. 6)

I. Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer Rz. 135 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer der verschiedenen Gebäudearten ergibt sich aus Anlage 22 zum BewG. Diese wurde zunächst durch das Steuer änderungsgesetzes 2015[2] vom 2.11.2015 geändert und gilt in dieser Fassung für Bewertungsstichtage vom 1.1.2016 bis 31.12.2022 (vgl. § 205 Abs. 10 BewG sowie die Kommentie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Gebäude unterliegen allgemein trotz laufenden Unterhalts infolge von altersbedingter Abnutzung der Gebäudesubstanz (Baustoffe, Bauteile) einem Wertverzehr und erleiden damit einen Wertverlust. Dieser Umstand ist bei der Einheitsbewertung in der Weise zu berücksichtigen, dass Absetzungen für Abnutzung wegen Wertminderung infolge Wert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtslage für Bewertungsstichtage ab 1.1.2023

Rz. 41.4 [Autor/Stand] Außenanlagen und sonstige Anlagen sowie das Zubehör sind ebenfalls bei dem "neuen" für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 geltenden Sachwertverfahren regelmäßig mit dem Gebäudesachwert und dem Bodenwert abgegolten. Nur im Ausnahmefall kommt ein gesonderter Wertansatz für besonders werthaltige Außenanlagen und sonstige Anlagen in Betracht. Der Wertansa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ermittlung der Brutto-Grundfläche

Rz. 79 [Autor/Stand] Die Brutto-Grundfläche wird in Quadratmetern (m[2]) ermittelt und angegeben. Rz. 80 [Autor/Stand] Vgl. zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche eines Gebäudes die Kommentierung zu § 190 BewG bis 31.12.2022, Rz. 90 ff. Rz. 81– 89 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtslage bis einschließlich 31.12.2015

Rz. 39 [Autor/Stand] Außenanlagen und sonstige Anlagen sowie das Zubehör sind regelmäßig mit dem Gebäudesachwert und dem Bodenwert abgegolten. Im Ausnahmefall kommt ein gesonderter Wertansatz für besonders werthaltige Außenanlagen und sonstige Anlagen in Betracht. Der Wertansatz bemisst sich – wie beim Gebäudesachwert – nach durchschnittlichen Regelherstellungskosten 2007. V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anbauten und Aufstockungen

Rz. 228 [Autor/Stand] Anbauten teilen im Allgemeinen auf Grund ihrer Bauart oder Nutzung das Schicksal des Hauptgebäudes. Nur wenn angenommen werden kann, dass ein Erweiterungsbau nach Größe, Bauart oder Nutzung eine andere Alterswertminderung als das Hauptgebäude haben wird, ist von einer wirtschaftlichen Einheit mit mehreren selbstständigen Gebäudeteilen auszugehen (s. Rz....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Abzug der Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 39 [Autor/Stand] Entgegen dem unglücklich gewählten Begriff Nachlassverbindlichkeiten in § 10 Abs. 5 ErbStG fallen darunter nicht nur Schulden des Erblassers, sondern ganz allgemein Schulden und Lasten (s. § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG) sowie auch Schulden, die sich nicht gegen den Erben, sondern gegen andere Erwerber wie z.B. Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte u.a. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Maßgeblichkeit der Einzelbetrachtung von Gebäuden

Rz. 61 [Autor/Stand] Die Wertminderung wegen Alters ist für jedes einzelne Gebäude zu ermitteln. Dies gilt auch in allen den Fällen, in denen eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren einzelnen Gebäuden besteht. In diesem Zusammenhang ergibt sich bei Gebäuden mit Gebäudeteilen verschiedenen Alters – Anbauten bzw. Aufstockungen – die nachfolgend behandelte (s. Rz. 71 ff.) Fra...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtslage für Bewertungsstichtage ab 1.1.2016 bis 31.12.2022

Rz. 41.1 [Autor/Stand] Außenanlagen und sonstige Anlagen sowie das Zubehör sind auch bei dem für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 bis zum 31.12.2022 geltenden Sachwertverfahren regelmäßig mit dem Gebäudesachwert und dem Bodenwert abgegolten. Nur im Ausnahmefall kommt ein gesonderter Wertansatz für besonders werthaltige Außenanlagen und sonstige Anlagen in Betracht. Der We...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zugrundelegung des Normalherstellungswertes

Rz. 136 [Autor/Stand] Der Berechnung des Wertabschlages ist der Normalherstellungswert des Gebäudes zugrunde zu legen. Der Begriff des Normalherstellungswertes entspricht dem der durchschnittlichen Herstellungskosten (vgl. dazu § 9 BewG Rz. 59). Danach ist der maßgebliche Herstellungswert ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher und persönlicher Verhältnisses typisierend aus den...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Beschränkte Steuerpflicht (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 180 [Autor/Stand] § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG regelt zwei Fälle des Abzugs von Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht: Einerseits den Erwerb von Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG durch einen ausländischen Erwerber im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht (Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) und andererseits die Fälle unbeschränkter Steuerpflicht, bei der einze...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ausnahme von der Abzinsung

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Abzinsung des Bodenwerts ist nach § 257 Abs. 2 BewG für den Wert von solchen Teilflächen ausgenommen, die selbständig nutzbar sind. Zur Definition dieser Teilflächen und den damit verbundenen Schwierigkeiten vgl. Rz. 52 ff. Rz. 46 [Autor/Stand] Die Abzinsung bezieht sich im Ergebnis nur auf den Wert des "Hauptgrundstücks", also der Teilfläche, die nic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bestimmung des Alters des Gebäudes

Rz. 145 [Autor/Stand] Im Rahmen der Änderung durch das Jahressteuergesetzes 2022[2] ist die bisherige Vereinfachungsregelung[3] zur Bestimmung des Alters des Gebäudes in das Gesetz überführt worden. Gem. § 190 Abs. 6 Satz 3 BewG i.d.F. ab dem 1.1.2023 wird das Alter des Gebäudes durch Abzug des Jahres der Bezugsfertigkeit des Gebäudes vom Jahr des Bewertungsstichtags bestimm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Nutzungsrechte an einem Grundstück (Abs. 6 Satz 11)

Rz. 196 [Autor/Stand] § 10 Abs. 6 Satz 11 ErbStG soll verhindern, dass Nutzungsrechte an einem Grundstück, die bereits bei der Bewertung des Grundstücks berücksichtigt wurden, zusätzlich als Nachlassverbindlichkeit oder Duldungslast abgezogen werden können. Der Abzug von Nutzungsrechten, insbesondere eines Wohnrechts, kann sich bereits bei der Bewertung eines Grundstücks dur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Drosdzol, Die Bewertung und Besteuerung des Erwerbs von Grundvermögen – Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, ZEV 2009, 7; Drosdzol, Erbschaftsteuerreform – Die Bewertung des Grundvermögens nach den gleich lautenden Ländererlassen vom 5.5.2009, DStR 2009, 1405; Eisele, Der gemeine Wert als gesetzliche Bewertungszielgröße – Erbschaftsteuerreformgesetz: Bewertung des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / l) Kein Abzug bereits bei der Bewertung berücksichtigter Schulden (Abs. 5 Nr. 1 Halbs. 2)

Rz. 88 [Autor/Stand] Erblasserschulden, die mit einem zum Erwerb gehörenden gewerblichen Betrieb oder mit dem Anteil an einem solchen Betrieb, Betrieb der Land-und Forstwirtschaft oder dem Anteil an solch einem Betrieb in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und bereits bei der Bewertung der wirtschaftlichen Einheit (§ 12 Abs. 5 und 6 ErbStG) berücksichtigt wurden. Dadurch s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäudeart

Rz. 38 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der nach Anlage 24, Teil II zum BewG anzunehmenden Gebäudeart ist auf das gesamte Gebäude oder einen baulich selbstständig abgrenzbaren Teil des Gebäudes (Gebäudeteil) abzustellen. Dabei ist für die Einstufung allein das durch die Hauptnutzung des Gebäudes bzw. des Gebäudeteils entstandene Gesamtgepräge maßgebend. Die zur Hauptnutzung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Wertansatz nach den ErbStR 2019

Rz. 60 [Autor/Stand] Bei Grundbesitzbewertungen nach der Gesetzesänderung zum dem 1.1.2016 (vgl. § 190 BewG bis 31.12.2022, Rz. 1) gelten nach den ErbStR 2019 [2] für Außenanlagen die nachfolgend dargestellten Regelherstellungskosten und wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauern. Rz. 61 [Autor/Stand] Aus Vereinfachungsgründen bestanden seitens der Finanzverwaltung von Anfang an ke...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Beispiel besonders werthaltiger Außenanlagen (Bewertungsstichtage ab 1.1.2016 bis 31.12.2022)

Rz. 71 Praxis-Beispiel Ein mit einem Einfamilienhaus (Baujahr 2005) bebautes Grundstück ist zum 1.4.2021 zu bewerten. Mangels Vergleichswerte ist die Bewertung des Einfamilienhauses im Sachwertverfahren durchzuführen. Der danach ermittelte Bodenwert beträgt 60.000 EUR und der Gebäudesachwert 200.000 EUR. Das Einfamilienhaus verfügt über eine 25 m2 große, nicht überdachte Ter...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Abzug der Bestattungskosten durch Einzelnachweis

Rz. 120 [Autor/Stand] Grundsätzlich sind die Bestattungskosten in voller Höhe abzugsfähig. Das Erbschaftsteuergesetz ist insoweit weitgehender als § 1968 BGB, nach dem der Erbe nur die Kosten der standesgemäßen Beerdigung über § 1610 BGB zu tragen hat. Lediglich die Kosten für das Grabdenkmal (Kosten für die Erstbepflanzung des Grabes, Grabeinfassung, Grabstein – nicht der E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Abzugsfähige Kosten

Rz. 126 [Autor/Stand] Abzugsfähig sind u.a. die Kosten der Todeserklärung nach § 34 Abs. 2 VerschG einschließlich der dabei dem Antragsteller entstandenen notwendigen Kosten; die Kosten der Eröffnung des Testaments und des Erbscheins (§§ 2260 ff. BGB); die Kosten der tatsächlichen und rechtlichen Feststellung des Nachlasses und seiner Bewertung, auch für ein Verkehrswertgutacht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Konfusion und Konsolidation (Abs. 3)

Rz. 54 [Autor/Stand] Zivilrechtlich i.d.R. erloschene Rechtsverhältnisse[2] wegen Zusammentreffens der Gläubiger- und Schuldnerstellung in einer Person bzw. der Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person (sog. Konfusion [3] – z.B. Sohn leiht seinem Vater vor dem Tode 10.000 EUR und wird dessen Alleinerbe) – oder wegen der Vereinigung von Recht und Belastung bei eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Wertminderung bei geschossweise unterschiedlicher Nutzung oder Bauart

Rz. 91 [Autor/Stand] Grundsätzlich wird bei einem Gebäude von einer Nutzung (z.B. Fabrikation) oder einer Bauart (z.B. Massivgebäude) ausgegangen.[2] Bei einer davon abweichenden geschossweise unterschiedlichen Bauart oder Nutzung können sich bei gesonderter Betrachtung der Geschosse jedoch unterschiedliche Ansätze für die Lebensdauer ergeben. Da aber ein einzelnes Geschoss ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Besonders werthaltige Außenanlagen und sonstige Anlagen

I. Grundsätzliches Rz. 38 [Autor/Stand] Im Sachwertverfahren sind übliche Außenanlagen regelmäßig mit dem Gebäudewert und dem Bodenwert abgegolten. Nur bei besonders werthaltigen Außenanlagen kommen gesonderte Wertansätze in Betracht. Rz. 38.1 [Autor/Stand] In die Prüfung der besonders werthaltigen Außenanlagen sind insbesondere einzubeziehen: Einfriedungen (Ziegelstein, Beton,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendungsbereich

1. Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 3 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.2024 gilt noch die Fassung des GrStG v. 7.8.1973[2] mit den späteren Änderungen, die sich aus dem Einigungsvertrag und dem Eisenbahnneuordnungsgesetz ergeben haben. Die Neufassung des GrStG gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 (§ 37 Abs. 1 GrStG). § 32 hat durch das Gesetz zur Reform des Gru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Wertminderung wegen Alters bei wirtschaftlichen Einheiten

aa) Maßgeblichkeit der Einzelbetrachtung von Gebäuden Rz. 61 [Autor/Stand] Die Wertminderung wegen Alters ist für jedes einzelne Gebäude zu ermitteln. Dies gilt auch in allen den Fällen, in denen eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren einzelnen Gebäuden besteht. In diesem Zusammenhang ergibt sich bei Gebäuden mit Gebäudeteilen verschiedenen Alters – Anbauten bzw. Aufstocku...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 257 BewG gilt bei der Grundsteuerwertermittlung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts auf der Grundlage des Werts für ein unbebautes Grundstück (§ 247 BewG). Selbständig nutzbare Teilflächen werden nicht in die Abzinsung einbezogen. Rz. 2 [Autor/Stand] § 257...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Wertansatz der besonders werthaltigen Außenanlagen

1. Bestimmung besonders werthaltiger Außenanlagennach nach den ErbStR 2011 Rz. 46 [Autor/Stand] Bei der 10 %-Grenze (1. Stufe) sind die in Frage kommenden Außenanlagen nicht nur auf die beispielhaft in den ErbStR 2011 [2] aufgeführten Außenanlagen beschränkt, sondern es können im Einzelfall noch weitere Außenanlagen in die Betrachtung einzubeziehen sein (z.B. Sauna im Außenber...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erlass für Grundbesitz, dessen Erhalt im öffentlichen Interesse liegt (Abs. 1)

I. Erlass für Kulturgüter (Abs. 1 Nr. 1) 1. Besonderes öffentliches Erhaltungsinteresse Rz. 19 [Autor/Stand] Für Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, ist die Grundsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zu erlassen. Der Befreiungstatbestand macht an ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Wertminderung bei Gebäuden mit Gebäudeteilen verschiedenen Alters

(1) Anbauten Rz. 71 [Autor/Stand] Anbauten sind Ergänzungen bzw. Erweiterungen eines an sich bereits abgeschlossenen Gebäudes. Anbauten teilen bewertungsrechtlich regelmäßig auf Grund ihrer grundsätzlich gleichen Bauart und Nutzung das Schicksal des Hauptgebäudes. In diesen Fällen ist der Berechnung der Wertminderung we gen Alters für das gesamte Gebäude grundsätzlich das Alt...mehr