Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber einem Vermächtnisnehmer

Leitsatz 1. Ist ein Vermächtnis auf Zuwendung von Grundbesitz gerichtet, ist für die Besteuerung der nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG gesondert festzustellende Grundbesitzwert maßgeblich. 2. Vermächtnisnehmer sind wie Erben und Miterben am Feststellungsverfahren beteiligt, wenn Gegenstand des Vermächtnisses ein nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG gesondert zu bewertendes G...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb

Leitsatz 1. Erwirbt ein Steuerpflichtiger von Todes wegen eine Wohnung, die an seine selbst genutzte Wohnung angrenzt, kann dieser Erwerb als Familienheim steuerbegünstigt sein, wenn die hinzuerworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist. 2. Der wegen der Beseitigung eines gravierenden Mangels eintretende Zeitverzug steht der unverzüglichen Selbstnutzung nicht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung eines Verlustes nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG oder Aberkennung aufgrund eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

Leitsatz Der Kläger tauschte mit seinem Mitgeschäftsführer die Anteile an einer GmbH. Zur Debatte steht nun, ob der hier vereinbarte Kaufpreis eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung darstellt, da er weit unter dem vereinbarten im Ertragswertverfahren ermittelten Wert liegt. Sachverhalt Der Kläger und sein Mitgeschäftsführer waren je zur Hälfte an einer GmbH beteiligt. Im Rahme...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige steuerbegünstigte Körperschaften, die nicht zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des HGB verpflichtet sind, können grundsätzlich Bezieher sämtlicher Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10) sein. Regelmäßig besteht für Verbände/Vereine keine Pflicht zur Führung von Büchern nach handels...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / Zusammenfassung

Begriff Der "gemeine Wert" ist im Bewertungsgesetz definiert. Er wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre (Verkehrswert, Einzelveräußerungspreis) – und entspricht dem Preis, den ein fremder Dritter bezahlen würde. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Definitio...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 3.3.1 Gemeiner Wert mit / ohne Umsatzsteuer

Die Frage, ob der gemeine Wert die Umsatzsteuer beinhaltet, oder der "Nettowert" – Wert ohne Umsatzsteuer – als gemeiner Wert gilt, wird in der Literatur unterschiedlich beschrieben. Nach Definition in § 9 BewG wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wär...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 3.4.1 Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Als gemeiner Wert von börsennotierten Anteilen gilt der niedrigste am Stichtag notierte Kurswert. Für nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften wird der gemeine Wert (sofern keine tatsächlichen Verkaufe vorliegen) seit 2009 nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt. Ertragswert ist der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag mal Kapitalisierungsfaktor.[1]mehr

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Gemeiner Wert / 3.4.2 Bedarfsbewertung bei Grundstücken

Im Falle einer Schenkung bzw. im Erbfall ist für die Bemessung der Erbschaftsteuer ein Bedarfswert für das Grundstück zu ermitteln. Bei unbebauten Grundstücken beträgt der Bedarfswert 80 % der Bodenrichtwerte (lt. Gutachterausschüssen). Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert des unbebauten Grundstücks niedriger als der berechnete Bedarfswert ist, ist der gemei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 2 Abgrenzung zum Teilwert

Als Teilwert [1] eines Wirtschaftguts gilt der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für dieses einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt. Was würde ein Unternehmer, der ein ganzes Unternehmen kauft und fortführen möchte, für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen? Zu...mehr

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Gemeiner Wert / 1 So wird der gemeine Wert definiert

Der "gemeine Wert" oder auch "Verkehrswert"[1] gilt neben vielen anderen "Werten" als Maßstab in der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die unterste Grenze bildet, insbesondere, wenn das Wirtschaftsgut nicht mehr gebrauchsfähig ist, der Material- bzw. Schrottwert. Bei der Wertfindung sind alle Umstände, die den Preis beeinfl...mehr

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Die "Rettung" der erweitert... / 1. Gesetzliche Grundlagen und Auslegung

Gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG können Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, statt der Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG, auf Antrag den Teil des Gewerbeertrags kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Der Begriff des Grundbesitzes i.S.d. § 9 Nr. 1 S. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5 Rechtsfolgen

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Veräußerungspreis bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. 2 BewG mit de...mehr

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Die Übertragung des Familie... / a) Grundzüge zum Familienheim und Tatbestandsvoraussetzungen

Der Übergang eines selbstgenutzten sog. Familienheims ist aufgrund der Regelungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG erbschaft- und schenkungsteuerlich privilegiert. Die Vorschrift unterscheidet zwischen dem Familienheimerwerb unter lebenden Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG), dem Familienheimerwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung

Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises anzusetzen. 40 % des Veräußerungspreises sind nach § 3 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.4.1 Kauf, Tausch

Rz. 136 Eine entgeltliche Übertragung der Anteile liegt regelmäßig vor, wenn die Übertragung aufgrund eines Kaufvertrags erfolgt. Der Kaufvertrag als Vertrag, der den Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache oder das verkaufte Recht zu übertragen, und den Käufer, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, ist der Prototyp eines entgeltlichen Vertrags; die hierauf beruhende Übe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.2 Veräußerungspreis bei verdeckter Einlage

Rz. 196 Für den Ersatztatbestand der verdeckten Einlage (Rz. 146) tritt an die Stelle des Veräußerungspreises der gemeine Wert (§ 9 BewG) der eingelegten Anteile (§ 17 Abs. 2 S. 2 EStG); unrichtiger Weise will die Finanzverwaltung[1] unter Berufung auf den BFH[2] den Teilwert ansetzen; dem steht § 17 Abs. 2 S. 2 EStG entgegen. Damit ist Veräußerungsgewinn in diesen Fällen die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.5 Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Zuzug aus dem Ausland

Rz. 276 § 17 Abs. 2 S. 3, 4 EStG enthält eine besondere Regelung für den Fall, dass der Stpfl. aus dem Ausland zuzieht und damit (erstmals) die unbeschränkte Steuerpflicht begründet, wenn er bei Wegzug aus seinem bisherigen Wohnsitzstaat dort einer dem § 6 AStG vergleichbaren Besteuerung unterlegen hat. Damit soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden, die durch die Weg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.2 Ermittlung und Besteuerung des Gewinns

Rz. 350 Für die Ermittlung des Gewinns aus Auflösung der Kapitalgesellschaft, aus Kapitalherabsetzung oder aus Rückzahlung von Beträgen des steuerlichen Einlagekontos gelten die Regeln des § 17 Abs. 2 EStG entsprechend. "Veräußerungspreis" ist der Betrag, den der Stpfl. aus der Auflösung bzw. Kapitalherabsetzung bzw. aus dem steuerlichen Einlagekonto erhält, soweit dieses Ve...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schreiben v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 - 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug), BStBl. I 1974, 442 (aufgehoben durch BMF-Schreiben v. 7.6.2005 – IV 6 – O 1000 – 86/05, BStBl. I 2005, 717) Inhaltsübersicht [...]mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des Kapitalwerts von Leistungsauflagen nach § 14 Abs. 2 BewG

Leitsatz 1. Der Wert der Bereicherung bei der gemischten Schenkung ist unter Berücksichtigung des Steuerwerts des übertragenen Gegenstands unter Abzug des Kapitalwerts der Leistungs- und Nutzungs-/Duldungsauflagen zu ermitteln. Eine Differenzierung nach Leistungsauflagen einerseits und Nutzungs-/Duldungsauflagen andererseits ist nicht erforderlich. 2. Nicht nur bei der Ermittl...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersichtmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge

"... so tritt ... die Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus ... ein, ..." Rz. 50 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Auf einen nach § 4 steuerpflichtigen Erwerb i.S. von §§ 3, 7 oder 8 ErbStG sind die Bestimmungen des ErbStG anzuwenden.[2] Für den Erwerb durch den Ehegatten gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen § 5 ErbStG. Wie bei der beschränkten Steuerpflich...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob bei einer Grundstücksübertragung gegen Nutzungs- und Leistungsauflagen zur Ermittlung der Gegenleistung der Kapitalwert der Auflagen nach § 14 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) zu kürzen ist. Die Klägerin ist Erbin der am […] 2012 im Alter von 81 Jahren verstorbenen Frau A (im Folgenden: Übergeberin). Mit notariellem Vertrag vom 9.10.20...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. Merkblatt des BZSt zur Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen gem. § 50j EStG – Besondere Nachweispflichten für Kapitalerträge, die einem geringeren Steuersatz als 15 v. H. unterliegen, www.bzst.de Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde der § 50j EStG eingeführt.[1] Gläubiger mit Kapitalerträgen aus Streubesitzbeteiligungen müssen ab sof...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 2 Gründe

Die Entscheidung ergeht gemäß § 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) durch die Einzelrichterin. Die Klage ist zulässig, insbesondere wurde sie fristgerecht erhoben. Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 FGO beträgt die Klagefrist für eine Anfechtungsklage einen Monat und beginnt mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Quantitative Interessen bezogen auf Vermögen (Nr. 3)

„... oder Rz. 291 [Autor/Stand] Zeitbezug. Die dritte Alternative wesentlicher wirtschaftlicher Interessen im Inland knüpft an die Höhe des Vermögens einer natürlichen Person, dessen Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht-ausländische Einkünfte i.S. des § 34d EStG wären. Dabei kommt es auf die Verhältnisse zu Beginn...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 3 Anmerkung

1. Unabhängig davon, ob und inwieweit das Schenkungsteuerrecht an das Zivilrecht gebunden ist, in einem Punkt sind sich beide einig: Beide sagen, dass ein Austauschgeschäft nur dann ein Element der Schenkung oder der freigebigen Zuwendung enthalten kann, wenn eine objektive Wertdifferenz zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Damit eine Schenkung i.S.v. § 516 BGB vorli...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tatbestand

"(1) War bei einem Erblasser oder Schenker ..." Rz. 28 [Autor/Stand] Erblasser oder Schenker. § 4 setzt einen Erblasser oder einen Schenker voraus, ohne diesen Personenkreis näher zu umschreiben. Beide Begriffe entstammen dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, woraus sich neben dem expliziten Bezug auf die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht die dogmatische Verortung von § 4...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu DBA

Rz. 16 [Autor/Stand] Allgemeines. § 4 zeichnet sich dadurch aus, dass für seine Anwendung sowohl ein DBA auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt-DBA) als auch ein DBA auf dem Gebiet der Einkommensteuer (ESt-DBA) Bedeutung haben. Rz. 17 [Autor/Stand] Begrenzung des erweitert beschränkt steuerpflichtigen Erwerbs durch das Erbschaftsteuer-DBA. Auch im Rahmen ein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / Leitsatz

1. Der Wert der Bereicherung bei der gemischten Schenkung ist unter Berücksichtigung des Steuerwerts des übertragenen Gegenstands unter Abzug des Kapitalwerts der Leistungs- und Nutzungs-/Duldungsauflagen zu ermitteln. Eine Differenzierung nach Leistungsauflagen einerseits und Nutzungs-/Duldungsauflagen andererseits ist nicht erforderlich. 2. Nicht nur bei der Ermittlung des ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Wesentliche Inlandsinteressen einer ausländischen Gesellschaft (Abs. 4)

"(4) Bei der Anwendung der Absätze 1 und 3 sind bei einer Person Gewerbebetriebe, Beteiligungen, Einkünfte und Vermögen einer ausländischen Gesellschaft im Sinne des § 5, an der die Person unter den dort genannten Voraussetzungen beteiligt ist, entsprechend ihrer Beteiligung zu berücksichtigen." Rz. 301 [Autor/Stand] Funktion. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht könnte l...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Gesetzgebungsgeschichte. Wie § 2 gehört auch § 4 zu den seltenen Steuernormen, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mehr geändert wurden als in der Folgezeit. Im 1. RefE war die Vorschrift noch parallel zu § 2 konzipiert. Der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht sollte das Vermögen unterliegen, welches nicht als Auslandsvermögen (i.S. des d...mehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / II. Grundlagen zum jungen Verwaltungsvermögen

Der § 13a ErbStG gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für das in § 13b ErbStG genannte begünstigte Vermögen. Zu diesem begünstigen Vermögen zählen u.a. inländisches Betriebsvermögen beim Erwerb eines Gewerbebetriebs, Teilbetriebs oder einer Beteiligung an einer Personengesellschaft sowie Anteile an einer Kapitalgesellschaft, an welcher der Erblasser ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 12 [Autor/Stand] Freiheit des Kapitalverkehrs. Art. 63 AEUV gewährleistet den freien Kapitalverkehr. Was Kapitalverkehr im Einzelnen bedeutet, entnimmt der EuGH in ständiger Rspr. der Nomenklatur der Richtlinie 88/361/EWG v. 24.6.1988[2], obschon Art. 67 des EWG-Vertrages, der mittels dieser Richtlinie durchgeführt werden sollte, zwischenzeitlich aufgehoben wurde.[3] Unt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Konkreter Belastungsvergleich als Ausnahme (Abs. 2)

Rz. 96 [Autor/Stand] Überblick. § 4 Abs. 1 basiert auf der Vermutung, dass ein Staat, der eine (nach Maßgabe von § 2 Abs. 2) "niedrige" Einkommensteuer erhebt, auch unentgeltliche Erwerbe nur gering besteuert.[2] Diese Vermutung kann – parallel zu § 2 Abs. 2 – durch einen konkreten Belastungsvergleich widerlegt werden. Wird der Vergleich erfolgreich geführt, findet § 4 keine...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 21 [Autor/Stand] Verstoß gegen Freiheit der Niederlassung. In der Literatur wird verbreitet angenommen, dass § 2 gegen die Grundfreiheiten des AEU-Vertrages verstößt, namentlich gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV), die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV) und auch die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV).[2] Worin genau die Verletzung der Grundfreiheite...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 7 Kollegenecke: Feststellungserklärungen zu Einheitswerten abrechnen

Frage: Wir wenden uns an Sie mit der Bitte um Mitteilung, wie die Anfertigung einer Erklärung zur Hauptfeststellung, Fortschreibung oder Nachfeststellung der Einheitswerte für Grundbesitz nach der StBVV abgerechnet werden muss. Der frühere § 24 Abs. 4 Nr. 1 StBGebV ist ja aufgehoben. Antwort: Da es sich bei der Feststellung von Einheitswerten um Bewertungen nach dem BewG handel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.2 Personen in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis (Nr. 2)

Rz. 9 Außer den Beamten und Richtern können auch andere natürliche Personen in einem "sonstigen" öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Ein solches muss mit einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis vergleichbar sein. Dafür in Betracht kommen die Notare und Notarassessoren,[1] die nichtbeamteten Mitglieder des Bewertungsbeirats[2] und des Gutachterausschusses[3], ...mehr

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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Feststellung der Summen der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens; Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Leitsatz 1. Beteiligter am Verfahren der gesonderten Feststellung der Summen der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens und des jungen Verwaltungsvermögens ist der Erwerber, der die Steuerbegünstigung für das Betriebsvermögen in Anspruch nehmen könnte. Dies kann auch ein Vermächtnisnehmer sein, wenn der Erbe aufgrund einer letztwilligen Verfügung verpfl...mehr

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Die Änderungen des Grunderw... / 1. Änderungen des BewG m.W. ab 2025

Die Grundsteuer bemisst sich nach dem bewertungsrechtlichen Grundbesitzwert (Grundsteuerwert), der in einen Steuermessbetrag umgerechnet wird (§ 13 GrStG i.V.m. § 219 BewG). Zum Grundbesitz gehört u.a. das Grundvermögen (§ 218 Abs. 2 BewG). Welche Grundstücke zum Grundvermögen gehören, wird in § 244 BewG vorgeschrieben. Die Wertermittlung des Grundsteuerwerts des Grundvermög...mehr

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Die Änderungen des Grunderw... / c) Anlage 40 zu § 255 BewG und Anlage 32

In § 255 Satz 2 BewG wird auf pauschalierte Erfahrungssätze der Bewirtschaftungskosten verwiesen, die in der Anlage 40 dargestellt sind. Im JStG 2020 wird in der Anlage 40 eine redaktionelle Korrektur vorgenommen. In der Anlage 40 (zu § 255) werden die Wörter "Wohnungs- und Teileigentum" durch das Wort "Wohnungseigentum" ersetzt. Die Nennung der Grundstücksart "Teileigentum"...mehr

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Die Änderungen des Grunderw... / b) Bewertung, Erbbaurecht und Erbbaurechtsgrundstück

Mit dem durch das JStG 2020 neu angefügten Satz 3 des § 261 BewG wird klargestellt, dass die Sonderregelungen zur wirtschaftlichen Einheit, Bewertung und Zuordnung für das Erbbaurecht und dem mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück entspr. für das Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht gelten.mehr

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Die Änderungen des Grunderw... / a) Grundstück, Erbbaurecht und Erbbaurechtsgrundstück

Das Erbbaurecht zusammen mit dem Erbbaurechtsgrundstück gilt nach § 244 Abs. 3 Nr. 4 BewG als Grundstück. Mit der Neufassung der Nr. 4 durch das JStG 2020 wird klargestellt, dass die Sonderregelungen zur wirtschaftlichen Einheit, Bewertung und Zuordnung für das Erbbaurecht und dem mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück entspr. für das Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurec...mehr

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Die Änderungen des Grunderw... / III. Änderungen des Grundsteuerrechts

Bezgl. der Grundsteuer sind zwei Zeiträume zu unterscheiden. Bis 31.12.2024 gelten für die Feststellung der Bemessungsgrundlage die sog. Einheitsbewertung bzw. die bewertungsrechtlichen Sonderregelungen für die neuen Bundesländer nach dem BewG. Ab 1.1.2025 gilt das neue Grundsteuerrecht nach dem Grundsteuerreformgesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794 m.W.v. 1.1.2025 und de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Änderungen des Grunderw... / b) Hauptveranlagungsbescheide

In einem neuen Abs. 3 des § 36 GrStG wird klargestellt, dass wie bei Nach- und Neuveranlagungen nach § 21 GrStG Hauptveranlagungsbescheide bereits vor dem Hauptveranlagungszeitpunkt erlassen werden können. Mit der entspr. Anwendung von § 21 Satz 2 GrStG nach § 36 Abs. 3 Satz 2 GrStG wird sichergestellt, dass die Hauptveranlagungsbescheide zu ändern oder aufzuheben sind, wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Änderungen des Grunderw... / IV. Fazit

Die Änderungen des GrEStG sind von der Praxis zu beachten. Insbesondere ist zu bedenken, dass bei verspäteten Anzeigen des Erwerbs nach § 19 GrEStG ab sofort ggf. deutlich höhere Verspätungszuschläge festgesetzt werden können. Die Änderungen des GrStG und des BewG sind erst für die neue Grundsteuer ab 2025 relevant. Service: BFH v. 15.1.2019 – II R 39/16, ErbStB 2019, 199; B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsetzung der Grundsteuerre... / 1. Grundkonzept der Landesregelung

Der Wert eines Grundstücks soll in Bayern ab 2025 keine Rolle mehr spielen. Stattdessen errechnet sich die neue Grundsteuer nach der Größe von Grundstück und Gebäude. Dabei soll nach dem am 6.12.2020 veröffentlichten RegE eines GrStG-BY nicht das Leistungsfähigkeitsprinzip, sondern das Äquivalenzprinzip zur Anwendung kommen, um den Infrastrukturaufwand der Gemeinde Rechnung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsetzung der Grundsteuerre... / 2. Systematik der Bewertung

Fläche und Bodenrichtwert: Die Ausgestaltung der Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens als Grundsteuer B, welche die Fläche des Grund und Bodens und den Bodenrichtwert als Bewertungsparameter vorsieht, erfüllt nach Auffassung der Landesregierung Baden-Württemberg vielfältige Zwecke (vgl. Drucks. 16/8907). Einerseits werde dadurch ein Zusammenhang mit kommunalen Infras...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsetzung der Grundsteuerre... / I. Ausgangspunkt der Reform

Nach der Entscheidung des BVerfG vom 10.4.2018 (BVerfG v. 10.4.2018 – 1 BvL 11/14, BGBl. I 2018, 531) stand der Gesetzgeber unter Druck. Das BVerfG hatte die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung ab dem 1.1.2002 wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG festgestellt. Im Rahmen einer zweistufigen Übergangsfrist war der Gesetzgeber gefordert, bis zum 31.12.2019 eine N...mehr