Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufspaltung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Patente, Lizenzen

Rz. 56 Immaterielle Wirtschaftsgüter sind als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehen, wenn die unternehmerische Tätigkeit der Betriebsgesellschaft auf sie in besonderem Maße gestützt wird. Solche immateriellen Wirtschaftsgüter können z.B. Patente,[131] Gebrauchsmuster,[132] Marken oder auch ungeschützte Erfindungen[133] sein. Kennzeichen dafür, dass im Einzelfall eine "erhe... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / III. Haftung des Gesellschafters nach Zivilrecht/Insolvenzrecht

Rz. 281 Zur Haftung aufgrund der Durchgriffshaftung oder wegen eines existenzvernichtenden Eingriffs s. § 28 Rdn 324 ff.; zur insolvenzrechtlichen Behandlung von Gesellschafterdarlehen und anderen Finanzierungen s. § 28 Rdn 347 ff. sowie zur Nutzungsüberlassung von Gegenständen durch einen Gesellschafter § 28 Rdn 423 ff.. Die Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass (§... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / I. Einstimmigkeitsabreden als Gestaltungsinstrument

Rz. 63 Der Praxis ist durch die Rspr. des BFH zu den sog. Einstimmigkeitsabreden ein wirksames Gestaltungsinstrument an die Hand gegeben, die Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung in den geeigneten Fällen zu vermeiden oder eintreten zulassen. Es wird in diesem Zusammenhang von einem de facto-Wahlrecht gesprochen. Relevant ist diese Gestaltungsmöglichkeit, wenn an der Besitzges... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Definition des einheitlichen Betätigungswillens

Rz. 28 Eine personelle Verflechtung liegt nach der ständigen Rspr. seit dem Beschluss des Großen Senats vom 8.11.1971 vor, sofern die hinter beiden selbstständigen Unternehmern stehenden Personen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen haben und diesen in beiden Unternehmen durchsetzen können.[44] Davon ist auszugehen, wenn mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Folgerungen für die Gestaltung beim Nur-Besitzgesellschafter

Rz. 67 Die Finanzverwaltung verlangt im BMF-Schreiben vom 7.10.2002 ein umfassendes Einstimmigkeitsprinzip, das sowohl auf die Änderung, Aufhebung oder Beendigung des Vertrages über die zur Nutzung überlassenen wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundlagengeschäfte) als auch auf die Geschäfte des täglichen Lebens des Besitzunternehmens bezogen ist. Sie folgt der ständigen Rspr... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / (3) Beherrschungsidentität bei fehlender Beteiligungsidentität

Rz. 32 Sind die Beteiligungsverhältnisse in beiden Gesellschaften nicht identisch und/oder weitere Gesellschafter jeweils nur am Besitz- oder Betriebsunternehmen beteiligt,[50] ist eine personelle Verflechtung auch dann anzunehmen, wenn eine durch gleichgerichtete Interessen verbundene Personengruppe ihren Willen in beiden Unternehmen durchsetzen kann.[51] Gleichgerichtete I... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Bilanzierungspflicht und Einkünfteermittlung

Rz. 182 Die Bilanzierungspflicht beim Besitzunternehmen richtet sich zunächst nach der zivilrechtlichen Vorfrage, ob der als Besitzunternehmen fungierende Rechtsträger als Einzelkaufmann oder Personenhandelsgesellschaft (OHG oder KG) im Handelsregister eingetragen ist. Ist dies der Fall, so bleiben seit der Handelsrechtsreform zum 1.7.1998 nach § 105 Abs. 2 HGB auch rein ver... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / (1) Anteile an der Betriebsgesellschaft

Rz. 185 Die Anteile eines Besitzeinzelunternehmers an der Betriebsgesellschaft gehören nach der ständigen Rspr. des BFH zum notwendigen Betriebsvermögen seines Besitzunternehmens.[360] Werden die Anteile an der Betriebs-GmbH von Gesellschaftern einer Besitzgesellschaft nicht im Gesamthandsvermögen gehalten, gehören sie zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II der Gesellscha... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / (3) Behandlung von Ausschüttungen

Rz. 187 Ausschüttungen der Betriebs-GmbH sind gewerbliche Einkünfte (Sonderbetriebseinnahmen), die einkommensteuerlich dem Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Buchst. a EStG) unterliegen und gewerbesteuerlich nach § 9 Nr. 2a GewStG aus dem Gewerbeertrag der GmbH & Co. KG grds. zu kürzen sind, wenn die Anteile zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter der Besitzgesellschaf... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / (3) Ehegatten haben Gütergemeinschaft vereinbart

Rz. 36 Leben Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft und halten sie die Beteiligung an der Betriebskapitalgesellschaft im Gesamtgut, kann eine Gütergemeinschaft als Besitzunternehmen anzusehen sein.[65] Der BFH hat in einer Entscheidung zu diesem Problemkreis vom 19.10.2006[66] aus der freien Übertragbarkeit von GmbH-Anteilen (§ 15 Abs. 1 GmbHG) deren zwingende Zuordnu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) BFH-Urt. v. 16.6.2004 – X R 34/03

Rz. 126 In dem vorgenannten Urteil[252] entschied der BFH in Fortführung der Entscheidung vom 27.3.2001, dass, wenn bei der Begründung einer Betriebsaufspaltung sämtliche Aktiva und Passiva einschließlich der Firma mit Ausnahme des Immobiliarvermögens auf die Betriebsgesellschaft übertragen und das vom Besitzunternehmer zurückbehaltene Betriebsgrundstück der Betriebsgesellsc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Bewertungsebene

Rz. 267 Zur Struktur und Bewertung des Betriebsvermögens im seit 2016 geltenden ErbSt-Recht s. § 17 Rdn 18 ff. M.E. kann es in der Betriebsaufspaltung zum Ansatz des Mindestwerts gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG (Substanzwerts) kommen, da die Ertragswertbetrachtung in der Besitzgesellschaft auf Grundlage der Pachtzinsen und Dividenden zu erfolgen hat und bei hohen stillen Reserv... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Ehegatten-Bruchteilsgemeinschaften als Besitzunternehmen

Rz. 70 Die personelle Verflechtung bei Ehegatten-Bruchteilsgemeinschaften als Besitzunternehmen ist sehr von der Gestaltung im Einzelfall abhängig:[163] mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Besteuerung eines Betriebsaufgabegewinns

Rz. 249 Liegen keine Auffangtatbestände vor und kommt es zu den Rechtsfolgen einer Betriebsaufgabe ist zunächst eine Schlussbilanz (ggf. nach Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich aufzustellen, vgl. § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG) und anschließend gem. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG das Betriebsvermögen des Besitzunternehmens zu gemeinen Werten abzü... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / (4) Zeitpunkt der Aktivierung des Ausschüttungsanspruchs oder Zurechnung der Ausschüttung

Rz. 188 Nach der einheitlichen Rspr. von EuGH,[369] BGH[370] und BFH[371] konnten Dividendenansprüche der Gesellschafter handelsrechtlich phasengleich aktiviert werden, wenn: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / III. Ausschluss der personellen Verflechtung im sog. Wiesbadener Modell

Rz. 80 Werden an eine Betriebsgesellschaft nur eine wesentliche Betriebsgrundlage oder mehrere wesentliche Betriebsgrundlagen zur Nutzung überlassen, die für sich betrachtet keinen Betrieb oder Teilbetrieb darstellen – kann das sog. Wiesbadener Modell das Entstehen eines gewerblichen Besitzunternehmens insgesamt verhindern. Das "Verpachtungsunternehmen" erzielt Einkünfte aus... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Anteilsschenkung und disquotale Einlagen zugunsten eines nahen Angehörigen

Rz. 168 Der I. Senat des BFH hat mit Urt. v. 12.10.2011[323] das Entstehen eines Entnahmegewinns im Besitzunternehmen bei einer vorweggenommen Erbfolge in einer bestehenden Betriebsaufspaltung (Schenkung der Anteile an der Betriebs-GmbH) allerdings verneint, wenn es sich hierbei um einbringungsgeborene Anteile (§ 21 UmwStG a.F.) handelt. Die Grundsätze des BFH-Urteils finden... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / e) Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 60 Der BFH hat in ständiger Rspr. auch bei der Überlassung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens das Vorliegen einer sachlichen Verflechtung bejaht, wenn diese für die Betriebsführung von (dauerhafter) Bedeutung und damit von wirtschaftlichem Gewicht sind. Für die Überlassung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ist nach dem Beschl. v. 18... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen

A. Einführung Rz. 1 Die Beschäftigung mit dem "Rechtsinstitut" der Betriebsaufspaltung ist für den wirtschaftsrechtlich und steuerlich beratenden Anwalt unerlässlich. Bei vielen Sachverhaltsgestaltungen kommt die Berührung mit diesem Rechtsinstitut in Betracht. Dies kann in Fällen der "echten Betriebsaufspaltung" geschehen, wenn es ausdrücklich darum geht, eine Betriebsaufspa... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Verknüpfung von Sonderbetriebsvermögen und Mitunternehmeranteil

Rz. 172 Es ist geklärt, dass im Vorfeld der tarifbegünstigten Übertragung einer Sachgesamtheit aufgrund des Erfordernisses gem. §§ 16 Abs. 4, 34 EStG, die stillen Reserven des Mitunternehmeranteils zusammengeballt aufzudecken, eine zeitraumbezogene Betrachtung anzuwenden ist.[328] S. zur Vertiefung § 23. Rz. 173 Gem. § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG führt auch die unentgeltliche Übertr... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Beherrschung durch Personengruppen

Rz. 241 Bei der Beherrschung des Besitz- und des Betriebsunternehmens durch eine Personengruppe kommt nur eine Beherrschung nach dem erweiterten Konzernbegriff in Betracht. Nach der der ständigen Rspr. seit dem Beschluss des Großen Senats vom 8.11.1971 liegt eine personelle Verflechtung vor, sofern die hinter beiden selbstständigen Unternehmern stehenden Personen einen einhe... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Rechtliche Grundlagen eines niedrigen Pachtzinses oder einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung

Rz. 132 Ein zu niedriger Pachtzins, der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, stellt eine Nutzungseinlage in die Betriebsgesellschaft dar, die wirtschaftlich zu einer Gewinnverlagerung in die Betriebsgesellschaft führt. Der gezahlte Pachtzins ist bei der Betriebskapitalgesellschaft als Betriebsausgabe abziehbar. Die Grundsätze zur verdeckten Einlage in die Betrie... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / K. Schlussbetrachtung

I. Betriebsaufspaltungen als Gestaltungen des Mittelstands Rz. 282 Bei der Grundsatzentscheidung, ob eine Betriebsaufspaltung begründet werden soll, ist aus diesem Beitrag ersichtlich geworden, dass es keine einheitliche Form der Betriebsaufspaltung gibt. Entsprechend kann eine Vorteils- und Nachteilsbetrachtung nur auf bestimmte Konstellationen eingehen. Für den Kapitalgesell... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Sinngemäße Anwendung der Betriebsaufspaltungsgrundsätze bei der Nutzungsüberlassung ab BgA

Rz. 212 Wesentliche Betriebsgrundlagen können auch von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Trägerkörperschaft) an einen Eigen- oder Regiebetrieb zur Nutzung überlassen werden, der als rechtlich unselbstständiger Betrieb gewerblicher Art (BgA) nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 4 KStG besteuert wird.[420] Problematisch ist in dieser Konstellation jedoch, dass nur e... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Auswirkungen dieser Rechtsprechung im Teileinkünfteverfahren

Rz. 228 In § 3c Abs. 2 Satz 2–5 EStG wurden durch das ZollkodexAnpG vom 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417 ff.) in Anlehnung an die in § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG enthaltenen Regelungen für qualifiziert (mehr als 25 %) an einer Kapitalgesellschaft beteiligte Gesellschafter, die die Beteiligung im Betriebsvermögen halten, Abzugsbeschränkungen für Betriebsvermögensminderungen und B... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Zivilrechtliche Rechtsgrundlagen

Rz. 100 Das Betriebserhaltungsmodell ist dadurch gekennzeichnet, dass der Betriebsgesellschaft ein gesamter Betrieb oder Teilbetrieb zur Nutzung überlassen wird. Regelmäßig wird in der Praxis vor der Überlassung das Umlaufvermögen separiert und an die Betriebsgesellschaft veräußert und/oder als Gegenstand einer Sacheinlage in die Betriebsgesellschaft gegen Gewährung von Gese... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Eigentümer

Rz. 277 Da die Haftung in der Endkonsequenz auf eine mögliche Vollstreckung hinausläuft, kann nur der zivilrechtliche Eigentümer in Haftung genommen werden. Wirtschaftliches Eigentum i.S.d. § 39 Abs. 2 AO genügt nicht, da hierin nicht vollstreckt werden kann. Unerheblich ist, ob die Gegenstände einem Beteiligten allein oder mehreren Beteiligten zur gesamten Hand gehören, z.B... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Zivilrechtliche und steuerliche Ausgangslage

Rz. 105 Regelmäßig liegen die Voraussetzungen der "Eisernen Verpachtung" vor.[235] Das vom Pächter unter Rückgabeverpflichtung (§ 582a Abs. 3 Satz 1, § 1048 BGB) zur Nutzung übernommene Inventar, d.h. die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, bleibt im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Verpächters und ist ohne Rücksicht auf die Gewinnermittlungsa... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / c) Firmenfortführung

Rz. 104 Bei einer Firmenfortführung durch die Betriebs-GmbH führt die Betriebsverpachtung zu einer Haftung des Pächters gem. § 22 HGB i.V.m. § 25 HGB für die vor Haftbeginn begründeten Verbindlichkeiten. Um die Verjährung gem. § 26 HGB in Gang zu setzen, wird regelmäßig ein Datum vereinbart, zu dem der Verpächter (das Besitzunternehmen) die Änderung seines Firmennamens zum H... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Haftung für Betriebssteuern

Rz. 278 Die Haftung umfasst nur Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, bei denen sich die Steuerpflicht zwingend auf den Betrieb des Unternehmens gründet (Betriebssteuern). Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Zu den Betriebssteuern gehören insb.: USt, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben und Rückforderung von ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Anspruch des Verpächters auf Substanzerhaltung

Rz. 107 Der Verpächter hat den Anspruch gegen den Pächter auf Substanzerhaltung des eisern verpachteten Inventars als sonstige Forderung zu aktivieren.[236] Der Anspruch ist zu jedem Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffungskosten neu zu bewerten. Er beträgt bei Pachtbeginn 0,00 EUR und wird infolge der Abnutzung der verpachteten Wirtschaftsgüter von Jahr ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / e) Steuerfolgen beim nichtgewerblichen Besitzunternehmen im Überblick

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / 5. Verfahrensrecht

Rz. 280 Die Inanspruchnahme erfolgt durch Haftungsbescheid (§ 191 AO). Im Haftungsbescheid muss die Entscheidung zum Entschließungs- und Auswahlermessen begründet und eine gegenständliche Beschränkung angegeben werden. Die Festsetzungsfrist für eine auf § 74 AO beruhende Haftung beträgt 4 Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Haftungstatbestand verwirkl... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 121 Die Finanzverwaltung ordnet in Tz. 33 des gleichlautenden Ländererlasses v. 2.7.2012 den Firmenwert nicht den Rechten i.S.d. § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG zu.[249] Probleme können entstehen, wenn ein bisheriger Pachtvertrag keine separierte Abrede zur Überlassung des Geschäftswerts enthält und ein einheitlicher Pachtzins sowohl für die Überlassung des beweglichen als auc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Früherer gewerbesteuerlicher Hintergrund des Steuerberatermodells

Rz. 122 In der gewerbesteuerlichen Belastung durch die Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 7 Satz 2 Halbs. 2 GewStG a.F. war die wesentliche Begründung für das frühere Steuerberatermodell zu sehen. Um die Hinzurechnung zu beseitigen, wurden nur einzelne Wirtschaftsgüter überlassen, die keinen Betrieb oder Teilbetrieb bildeten.[250] Im heutigen Regelungsumfeld bestehen diese Vorteile ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Rechtsfolgen

Rz. 127 Die denkbaren Rechtsfolgen aus dem Übergang des Geschäftswerts sind bei der Begründung des Steuerberatermodells vielfältig: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 271 Der Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstücks durch das Besitzunternehmen unterliegen als Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 1 GrEStG ohne Besonderheiten der Grunderwerbsteuer. In der Betriebsaufspaltung sind allerdings spezifische Fragen aufgeworfen, wenn die Beendigung im Wege einer Umstrukturierungsmaßnahme erfolgt. Hier ist die Frage aufgeworfen, ob für den jeweil... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Überleitung von Schuldverhältnissen

Rz. 103 Die Überleitung von Schuldverhältnissen, in denen das Besitzunternehmen Vertragspartner ist, auf die Betriebs-GmbH ist für das Betriebserhaltungsmodell zu regeln. Betroffen sind Dauerschuldverhältnisse wie z.B. Versicherungsverträge aber auch noch nicht erfüllte Verträge aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen. Stimmt der Dritte (Vertragspartner des früheren Einheit... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Gegenständliche Beschränkung der Haftung

Rz. 279 Die Haftung des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers nach § 74 AO erstreckt sich nicht nur auf die dem Unternehmen überlassenen und diesem dienenden Gegenstände, sondern erfasst nach einem grundlegenden Urteil des BFH in Fällen der Weggabe oder des Verlustes von Gegenständen nach der Haftungsinanspruchnahme auch die Surrogate, wie z.B. Veräußerungs... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Erhaltungsaufwendungen und Ersatzbeschaffungen des Pächters

Rz. 108 Der Pächter hat die Verpflichtung, das zur Nutzung übernommene bewegliche Anlagevermögen zu erhalten und laufend zu ersetzen (§§ 582a Abs. 2 Satz 1, 1048 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 BGB). Die Erhaltungsaufwendungen im ertragsteuerlichen Sinn sind bei ihm als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Die vom Pächter ersetzten Wirtschaftsgüter werden Eigentum des Verpächters auc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) OHG und GmbH & Co KG als Besitzunternehmen

Rz. 69 Für die KG, einschließlich der GmbH & Co. KG, stellt das BMF-Schreiben ausdrücklich fest, dass das Einstimmigkeitsprinzip zwar auch für die KG gelte, soweit es um die Änderung oder Aufhebung des Miet- oder Pachtvertrages mit der Betriebsgesellschaft gehe und es sich nach § 164 HGB um ein außergewöhnliches Geschäft handele, das der Zustimmung aller Gesellschafter bedür... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Rechtslage mit umsatzsteuerlicher Organschaft

Rz. 145 Kommt es aufgrund einer wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Eingliederung einer Betriebs-GmbH in das Besitzunternehmen kraft Gesetzes zur Bildung einer umsatzsteuerlichen Organschaft gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, stellen die Umsätze zwischen Betriebs- und Besitzunternehmen nicht steuerbare Innenumsätze dar.[294] Dies steht der Optionsausübung jedoch ni... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Absenkung des Pachtzinses

Rz. 114 Um den nachteiligen Effekt der neuen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG zu mindern und den dort geregelten Freibetrag optimal auszunutzen, liegt es nahe, über eine Minderung des Pachtzinses nachzudenken. Bei Betriebsunternehmen, die aufgrund einer gewerbesteuerlichen Befreiungsvorschrift unterliegen, stellt sich die Frage nach einer Erhöhung de... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) BFH-Urt. v. 5.6.2008 – IV R 79/05

Rz. 119 Die umgekehrte Konstellation, das Leerlaufen einer vorhandenen Abrede, umschreibt das vorzitierte BFH-Urteil. Sind die Voraussetzungen eines dauerhaften Übergangs der geschäftswertbildenden Faktoren erfüllt, so geht der Geschäftswert nach der Entscheidung des IV. Senats vom 5.6.2008 – IV R 79/05, BStBl 2009 II, S. 15 – selbst dann über, wenn bei den Rechtsträgern des ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Weitergereichte Darlehen des Besitzunternehmens sind keine "Durchlaufkredite"

Rz. 226 Ein Kredit diente ausnahmsweise dann nicht der Verstärkung des Betriebskapitals, wenn es sich um einen sog. durchlaufenden Kredit handelte. In diesem Fall konnte die Hinzurechnung beim Besitzunternehmen vermieden werden, wenn ein weitergereichter Kredit als durchlaufender Kredit anzusehen wäre. Der BFH stellte strikt auf die separaten Darlehensbeziehungen ab und vern... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Gestaltungsidee

Rz. 120 Es wird als Gestaltungsidee zu § 8 Nr. 1 GewStG vertreten, innerhalb von Pachtzinsabreden für die Überlassung eines gesamten Betriebs ein höheres Entgelt für die Überlassung des Firmenwerts zu vereinbaren, da dieses nicht unter den Katalog der Hinzurechnungstatbestände in § 8 Nr. 1 GewStG fallen soll. Insb. liege kein Entgelt für die zeitweise Überlassung eines "bewe... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Zivilrecht

Rz. 234 Für Zeiträume nach Inkrafttreten des § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO in der Fassung des MoMiG (s. § 28 Rdn 153 ff.)[455] ist Voraussetzung für den Nichtansatz einer Verbindlichkeit im Überschuldungsstatus, dass ein Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist. Unklar war unter anderem, ob ein Rangrücktritt im Sinne der Regelung wie nach der Rechtslage zuvor auch eine... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / dd) Bürogebäude und –räume als wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 54 Die Wesentlichkeit eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes beurteilt sich grds. nach den allgemeinen Kriterien der Wesentlichkeitsprüfung für alle Grundstücke. Dies bedeutete nach der früheren Rspr., dass speziell auf das Betriebsunternehmen zugeschnittene Bürogebäude – z.B. aufgrund einer besonderen Bauweise – eine wesentliche Betriebsgrundlage bildeten.[115] Die heutige... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Nicht entziehbare Geschäftsführungsbefugnisse als Anknüpfungspunkt

Rz. 71 Wurde im Gesellschaftsvertrag die gemeinschaftliche Geschäftsführung abbedungen und einem Gesellschafter unter Befreiung von den Beschränkungen gem. § 181 BGB übertragen, waren die übrigen Gesellschafter bei einzelnen Gesellschaftsformen von der Geschäftsführung ausgeschlossen (vgl. z.B. § 710 BGB a.F.). Solange einem nach § 710 BGB a.F. berufenen Gesellschafter-Gesch... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Überblick

Rz. 254 Soll eine Betriebsaufspaltung geplant beendet werden, ohne dass es zu einer Gewinnrealisierung kommt, stehen das Instrumentarium des UmwStG und des zivilrechtlichen UmwG zur Verfügung. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über einige standardmäßige Möglichkeiten: mehr