Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufspaltung

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / VI. Stellung von Gesellschafter-Geschäftsführern

Rz. 149 Bei Gesellschafter-Geschäftsführern stellen sich durch die Betriebsaufspaltung keine Besonderheiten im Vergleich zur Rechtslage ohne Betriebsaufspaltung ein. mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Abgrenzung nach dem Entstehungszeitpunkt

Rz. 21 Gemeinhin wird – bezogen auf den Bildungszeitpunkt – unterschieden zwischen der sog. "echten" Betriebsaufspaltung und der "unechten" Betriebsaufspaltung: mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Gewinnrealisierungen beim Aufspaltungsvorgang

Rz. 150 Der nachfolgende Abschnitt behandelt Fallkonstellationen, in denen der Begründungsvorgang aus einem bestehenden Unternehmen (= das nach dem Aufspaltungsvorgang verpachtende Besitz-Unternehmen) heraus zu Gewinnrealisierungen und der Versteuerung der stillen Reserven in den übertragenen Wirtschaftsgütern führen kann. Vorab sind die folgenden Grundsätze bedeutsam: mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Mittelbare Nutzungsüberlassung

Rz. 43 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn der beherrschende Gesellschafter selbst ein Grundstück mietet und dieses im Rahmen eines Untermietverhältnisses der Betriebs-GmbH zur Nutzung überlässt.[90] Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mehrheitsgesellschafter einer Betriebs-G... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Besteuerung vorweggenommener Erbfolgen und Erbfälle nach dem ErbStG

Rz. 265 Näher betrachtet werden hier die erbschaftsteuerlichen Folgen von Schenkungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolgen und im Rahmen von Erbfällen unter der Prämisse, dass die personelle Verflechtung und damit Betriebsaufspaltung erhalten bleibt. Dies kann bei einer gekoppelten Übertragung der Anteile an der Betriebs-GmbH unter gleichzeitiger Übertragung des Betriebsgrun... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / I. Steuerliche Haftung als Organträger nach § 73 AO

Rz. 273 In der typischen Betriebsaufspaltung kommt eine Haftung nach § 73 AO in Betracht, wenn eine umsatzsteuerliche Organschaft zum Besitzunternehmen besteht (vgl. hierzu oben Rdn 144 ff.). Hat auch eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft bestanden, etwa in den Fällen der kapitalistischen oder der umgekehrten Betriebsaufspaltung, kann es auch wegen Körperscha... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen im Konzern

(1) Enger Anwendungsbereich der Betriebsaufspaltungsgrundsätze Rz. 207 Die kapitalistische Betriebsaufspaltung ist nach der hier vertretenen Sichtweise ein Fall der Einheitsbetriebsaufspaltung, d.h. eine beherrschende Mutterkapitalgesellschaft überlässt ihrer beherrschten Tochterkapitalgesellschaft eine oder mehrere wesentliche Betriebsgrundlagen zur Nutzung.[401] Es treten i... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Belastungsfaktoren

Rz. 288 Es bleibt als zentraler Vorteil der Betriebsaufspaltung in Form der typischen Betriebsaufspaltung, dass nach wie vor die von der Betriebs-GmbH gezahlten Geschäftsführervergütungen und gewährten Pensionszusagen, soweit sie nicht zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen, die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage mindern und nicht zu den gewerblichen Einkünften der Be... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Zusammenfassung zur geltenden Rechtslage

Rz. 92 Im Ergebnis wird nach der derzeitigen Rechtslage hinsichtlich der Zugehörigkeit des überlassenen Wirtschaftsgutes nunmehr wie folgt differenziert: mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Gewerbesteuer bei der Betriebsverpachtung

Rz. 79 Die wichtige Besonderheit liegt in der Gewerbesteuerfreiheit der Pachtzinsen beim Verpachtungsbetrieb: Obwohl der Verpächter eines Gewerbebetriebs einkommensteuerlich weiterhin Einkünfte i.S.d. § 15 EStG erzielt, unterliegen diese nach Abschn. 2.2 GewStR 2009 anders als bei der Betriebsaufspaltung nicht der Gewerbesteuer, da keine werbende Tätigkeit i.S.d. Gewerbesteu... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / A. Einführung

Rz. 1 Die Beschäftigung mit dem "Rechtsinstitut" der Betriebsaufspaltung ist für den wirtschaftsrechtlich und steuerlich beratenden Anwalt unerlässlich. Bei vielen Sachverhaltsgestaltungen kommt die Berührung mit diesem Rechtsinstitut in Betracht. Dies kann in Fällen der "echten Betriebsaufspaltung" geschehen, wenn es ausdrücklich darum geht, eine Betriebsaufspaltung aus ein... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille erforderlich

aa) Definition des einheitlichen Betätigungswillens Rz. 28 Eine personelle Verflechtung liegt nach der ständigen Rspr. seit dem Beschluss des Großen Senats vom 8.11.1971 vor, sofern die hinter beiden selbstständigen Unternehmern stehenden Personen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen haben und diesen in beiden Unternehmen durchsetzen können.[44] Davon ist ausz... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (1) Formen von Besitzgesellschaften

Rz. 178 Bei der typischen Betriebsaufspaltung bildet das Besitzunternehmen entweder der Alleingesellschafter der Betriebskapitalgesellschaft oder eine Besitz-Mitunternehmerschaft durch beherrschende Personengruppe. mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 4. Steuerliche Folgen eines zu hohen Pachtzinses

Rz. 143 Ein überhöhter Pachtzins, der seinen Grund im Gesellschaftsverhältnis hat, führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung und damit zur Einkommenskorrektur bei der Betriebs-GmbH und Anwendung des Teileinkünfteverfahrens im Besitzunternehmen. mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Verfahrensrechtliche Einordnung

Rz. 27 Der Trennungstheorie des Großen Senats wird im Verfahrensrecht uneingeschränkt gefolgt, d.h. die Rechtsträger des Besitz- und Betriebsunternehmens sind je nach Rechtsform für sich betrachtet steuerlichen Erklärungspflichten und einer eigenständigen Veranlagung unterworfen. mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Zusammenrechnung von Ehegattenanteilen

(1) Ehegatten sind nicht an beiden Unternehmen beteiligt Rz. 34 Sind die Ehegatten jeweils nur an einem der beiden Unternehmen beteiligt[56] ist gem. dem Beschluss des BVerfG vom 12.3.1985[57] die Zusammenrechnung ihrer Anteile nicht ohne weiteres zulässig.[58] Das Gericht sieht es als verfassungswidrig an, für Zwecke der Besteuerung eine gleichgerichtete wirtschaftliche Inte... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / dd) Anteile minderjähriger Kinder

(1) Möglichkeiten der Zusammenrechnung Rz. 37 Die Zusammenrechnung kommt grds. in Betracht, sofern den Eltern die Vermögenssorge (§ 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB) zusteht und diese auch die Stimmrechte aus der Beteiligung umfasst, d.h. es darf kein Dritter (Dauerpfleger oder Bevollmächtigter) für die Ausübung der Stimmrechte bestellt worden sein.[67] Haben beide Eltern gemeinsam das... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Systematische Einordnung der Gestaltungsmöglichkeit

a) Überlassung von Wirtschaftsgütern durch eine gewerbliche Schwesterpersonengesellschaft Rz. 87 Der Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG erfasst nur die Fälle, nach denen ein unmittelbar Beteiligter oder der Beteiligte an einer Obergesellschaft einer Mitunternehmerschaft ein Wirtschaftsgut zur Nutzung überlassen. Der BFH hat jedoch schon früh den Anwendungsb... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Begründungsvorgänge im Zusammenhang mit vorweggenommenen Erbfolgen und dem Erbfall

a) Aufnahme von Angehörigen als Nur-Betriebsgesellschafter in die Betriebs-GmbH aa) Gründung der Betriebsaufspaltung zur Vorbereitung der Nachfolge Rz. 165 Die Betriebsaufspaltung ist ein gutes Instrument zur Nachfolgeplanung, da die übergebende Generation sich durch die Pachtzinsen Einkünfte vorbehält, die Mehrheit in der Betriebs-GmbH behalten kann und die nachfolgende Gener... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Aktuelle Rechtslage

(1) Früherer Alleingesellschafter Rz. 167 Die aktuelle Rechtslage entspricht der früheren Rechtslage mit der Verschärfung, dass auch die unentgeltliche Überführung von Wirtschaftsgütern, die auf die Beteiligung des früheren Alleingesellschafters entfallen, nicht mehr steuerneutral möglich ist, sondern als eine verdeckte Einlage mit vorgeschalteter Entnahme anzusehen ist. (2) A... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / d) Abgrenzung zu anderen Formen der Funktionstrennung

aa) Betriebsaufspaltung als Trennung von Vermögen zur Einkommensverlagerung Rz. 15 Die Idee der Betriebsaufspaltung beruht darauf, durch die Trennung operativ genutzten Vermögens und dessen entgeltlicher Nutzungsüberlassung die Gesamtsteuerlast im Hinblick auf die Gewerbesteuerlast zu senken und (aus zivilrechtlicher Sicht) wertvolles Vermögen dem Haftungszugriff der Gläubige... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) BFH-Rechtsprechung und das BMF-Schreiben vom 23.10.2013

aa) Entscheidungen des BFH Rz. 136 Der BFH ist der früheren Verwaltungsauffassung in Urteilen des IV. und des X. Senats teilweise gefolgt:[273] Besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang der Aufwendungen zu mehreren Einkunftsarten, entscheidet nach ständiger Rspr. der engere und wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang. Überlässt der Gesellschafter einer Kapitalgese... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Umqualifizierung von Einkünften und steuerliche Verstrickung

(1) Formen von Besitzgesellschaften Rz. 178 Bei der typischen Betriebsaufspaltung bildet das Besitzunternehmen entweder der Alleingesellschafter der Betriebskapitalgesellschaft oder eine Besitz-Mitunternehmerschaft durch beherrschende Personengruppe. (2) Umqualifizierung von Einkünften und Verstrickung Rz. 179 Wichtigste Rechtsfolge der Betriebsaufspaltung ist die Umqualifizier... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Besteuerung der Betriebsgesellschaft

Rz. 218 Bei der Betriebskapitalgesellschaft, welches ein produzierendes Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft ist, finden sich keine Besonderheiten im Vergleich zu einer stand-alone-Betrachtung des Unternehmens außerhalb einer Betriebsaufspaltung. Hinzuweisen ist spezifisch nur auf die in der Betriebsaufspaltung auftre... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Gewinnermittlung und Bilanzierung

(1) Getrennte Betriebe Rz. 181 Einkommensteuerlich und gewerbesteuerlich sind Besitz- und Betriebsunternehmen als zwei selbstständige Gewerbebetriebe anzusehen, die eigenständig bilanzieren und im Grundsatz keine korrespondierenden Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz haben müssen (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG).[344] Die Trennungstheorie hat durch di... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Einzelne Fallkonstellationen

a) Begründung der typischen Betriebsaufspaltung mit einer Betriebs-GmbH aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft heraus aa) Tabellarischer Überblick Rz. 151 mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Aufnahme von Angehörigen als Nur-Betriebsgesellschafter in die Betriebs-GmbH

aa) Gründung der Betriebsaufspaltung zur Vorbereitung der Nachfolge Rz. 165 Die Betriebsaufspaltung ist ein gutes Instrument zur Nachfolgeplanung, da die übergebende Generation sich durch die Pachtzinsen Einkünfte vorbehält, die Mehrheit in der Betriebs-GmbH behalten kann und die nachfolgende Generation als Nur-Betriebs-Gesellschafter an der Führung und am Gewinn des operativ... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Kriterien der Wesentlichkeit von überlassenen Grundstücken

(1) Frühere Kriterien und sog. Austauschbarkeits-Rechtsprechung Rz. 48 Der BFH hat zunächst in der ständigen Rspr. aller Senate ein wirtschaftliches Gewicht des Grundstücks nach den nachfolgenden drei Kriterien angenommen, dass das Betriebsunternehmen in seiner Betriebsführung auf das ihm zur Nutzung überlassene Grundstück angewiesen war. Im Einzelnen war dies der Fall, wenn mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch steuerbefreite gemeinnützige Einrichtungen

Rz. 209 Zunehmend betätigen sich gemeinnützige GmbHs und eingetragene Vereine wirtschaftlich (sog. Non-profit-Unternehmen) und gliedern im Zuge dieser Tätigkeiten auf Tochterkapitalgesellschaften unter Zurückbehaltung und Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen aus. Der den §§ 14, 64 und 65 AO zugrunde liegende Konkurrenzgedanke erfordert, dass die Grundsätze der Betrieb... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (3) Übergang eines Grundstücks und der Anteile an der Betriebs-GmbH in eine Erbengemeinschaft

Rz. 170 Eine Betriebsaufspaltung unter Einbeziehung einer Erbengemeinschaft als Besitzunternehmen kann entstehen, wenn bei der klassischen Betriebsaufspaltung mit einem Einzelwirtschaftsgut aufgrund gesetzlicher Erbfolge sowohl das zur Nutzung überlassene Wirtschaftsgut als auch die Anteile an der Betriebs-GmbH auf eine Erbengemeinschaft übergehen, die auf eine Nachlassausei... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Zivilrechtliche und wirtschaftliche Überlegungen

Rz. 283 In zivilrechtlicher Sicht steht bei der Entscheidung für eine Betriebsaufspaltung regelmäßig der Wunsch nach einer Haftungsbeschränkung im Vordergrund. Die beim Besitzunternehmen verbleibenden Anlagegegenstände sind, abgesehen von der nunmehr deutlich verschärften steuerlichen Haftung nach § 74 AO, im Idealfall der Haftung entzogen. Es ist jedoch fraglich, ob in der ... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Grundlagen des Verpächterwahlrechts

Rz. 77 Verpachtet ein Steuerpflichtiger seinen gesamten Betrieb, ist darin grds. eine Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit zu sehen, da er nur noch vermögensverwaltend tätig wird. Diese Betriebsaufgabe würde dem Wortlaut des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG entsprechend zu einer sofortigen Aufdeckung und Besteuerung der im Betrieb ruhenden stillen Reserven führen. Der Steuerpflichtige ... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Finanzierung der Betriebs-GmbH mittels einer atypisch stillen Beteiligung

Rz. 236 Ein Besitzunternehmer, der Gesellschafter der Betriebs-GmbH ist, kann sich zugleich an der Betriebs-GmbH atypisch still unter Leistung einer Bareinlage beteiligen und hierdurch die Betriebs-GmbH finanzieren. Wenn der Besitzunternehmer sich zusätzlich atypisch still an der Betriebs-GmbH beteiligt, entsteht eine Mitunternehmerschaft als Innengesellschaft ("Innen-KG"), ... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Vorrang des Sonderbetriebsvermögens bei nichtgewerblichen Betriebspersonengesellschaften

Rz. 96 Zunächst umstritten waren die Rechtsfolgen bei der Nutzungsüberlassung durch Schwesterpersonengesellschaften an eine freiberufliche oder LuF-Betriebspersonengesellschaft. Der BFH hat in einem grundlegenden Urteil die Bildung einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung in diesen Fällen abgelehnt und geurteilt, dass das überlassene Wirtschaftsgut im Sonderbetriebsverm... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / dd) Folgerungen aus der Rechtsprechung

Rz. 128 Nach der Rspr. ist anhand der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob beim Übergang in eine Betriebsaufspaltung der Geschäftswert aus dem Betriebsvermögen des vorherigen Einheits- und künftigen Besitzunternehmens in die Betriebsgesellschaft wechselt. Diese Gefahr ist im Steuerberatermodell stets vorhanden, da im späteren Besitzunternehmen wenige Wirtscha... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Einordnung der Betriebsaufspaltungssachverhalte unter den Konzernbegriff

(1) Klassische Betriebsaufspaltung mit Allein-Besitzunternehmer oder einer Besitz-GmbH & Co. KG Rz. 240 Problematisch ist die Einordnung der klassischen Betriebsaufspaltung zwischen einem Besitzeinzelunternehmen und einer beherrschten Betriebsgesellschaft. Nach den gesetzlichen Konzernvoraussetzungen i.V.m. § 4h Abs. 3 Satz 3 EStG liegt im Fall des HGB als anzuwendendem Rechn... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Laufende Besteuerung

1. Besitz-Unternehmen a) Typische Betriebsaufspaltung zu einer Betriebs-GmbH aa) Umqualifizierung von Einkünften und steuerliche Verstrickung (1) Formen von Besitzgesellschaften Rz. 178 Bei der typischen Betriebsaufspaltung bildet das Besitzunternehmen entweder der Alleingesellschafter der Betriebskapitalgesellschaft oder eine Besitz-Mitunternehmerschaft durch beherrschende Pers... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / V. Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge

1. Gewährleistung der persönlichen Verflechtung Rz. 146 Ist eine Betriebsaufspaltung gewollt, muss der einheitliche Beherrschungswille in Gestalt der personellen Verflechtung durchgehend auf der Grundlage der Stimmrechte in beiden Gesellschaften gewährleistet sein. Hierzu sind Stimmrechtsbindungsverträge [296] neben den Gesellschaftsverträgen abzuschließen. Nach den Grundsätze... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / I. Zugehörigkeit von Darlehen zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens

1. Anerkennung von Darlehensbeziehungen in der Betriebsaufspaltung Rz. 219 Das Besitzunternehmen und die Betriebsgesellschaft sind verbundene, aber rechtlich selbstständige Unternehmen.[431] Darlehensbeziehungen zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen werden daher für steuerliche Zwecke anerkannt und nicht als Einlagen der Besitzgesellschaft in die Betriebsgesellschaft behan... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / I. Wegfall der persönlichen und sachlichen Verflechtung

1. Gründe für den Wegfall der sachlichen und persönlichen Verflechtung Rz. 246 Die Beendigung einer Betriebsaufspaltung kann ungewollt oder aber als geplanter Vorgang eintreten. Voraussetzung für die Beendigung ist, dass der einheitliche wirtschaftliche Betätigungswille entfällt, der durch die Merkmale der sachlichen und personellen Verflechtung konkretisiert wird. Ausreichen... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 5. Vermeidung des Geschäftswertübergangs

a) Möglichkeiten der Vertragsgestaltung Rz. 115 Das FG Düsseldorf hat mit einem Urt. v. 25.9.2003[241] einen Fall entschieden, in dem es maßgeblich um den Übergang eines Geschäftswerts auf die künftige Betriebsgesellschaft im Betriebserhaltungsmodell ging.[242] Das FG Düsseldorf nahm in Einklang mit der Rspr. des BFH im Urt. v. 27.3.2001[243] bei der Begründung der Betriebsau... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / III. Teilwertabschreibung von Darlehen an eine Betriebs-GmbH

1. Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung auf Darlehen bei der Betriebsaufspaltung a) Teilwertabschreibung setzt Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsgesellschaft voraus Rz. 227 Die jüngere BFH-Rspr. eröffnet die Möglichkeit der aufwandswirksamen Teilwertabschreibung auf den Darlehensrückzahlungsanspruch des Besitz- gegen das Betriebsunternehmen ... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / I. Nutzungsüberlassung eines gesamten Betriebs

1. Zivilrechtliche Rechtsgrundlagen Rz. 100 Das Betriebserhaltungsmodell ist dadurch gekennzeichnet, dass der Betriebsgesellschaft ein gesamter Betrieb oder Teilbetrieb zur Nutzung überlassen wird. Regelmäßig wird in der Praxis vor der Überlassung das Umlaufvermögen separiert und an die Betriebsgesellschaft veräußert und/oder als Gegenstand einer Sacheinlage in die Betriebsge... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Besitz-Unternehmen

a) Typische Betriebsaufspaltung zu einer Betriebs-GmbH aa) Umqualifizierung von Einkünften und steuerliche Verstrickung (1) Formen von Besitzgesellschaften Rz. 178 Bei der typischen Betriebsaufspaltung bildet das Besitzunternehmen entweder der Alleingesellschafter der Betriebskapitalgesellschaft oder eine Besitz-Mitunternehmerschaft durch beherrschende Personengruppe. (2) Umqual... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 4. Sachlicher Umfang der Haftung

a) Haftung für Betriebssteuern Rz. 278 Die Haftung umfasst nur Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, bei denen sich die Steuerpflicht zwingend auf den Betrieb des Unternehmens gründet (Betriebssteuern). Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Zu den Betriebssteuern gehören insb.: USt, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbe... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Besitz-Mitunternehmerschaft

a) Typische Betriebsaufspaltung Rz. 221 Ist das Besitzunternehmen eine Personengesellschaft, gehört ein der Betriebs-GmbH von der Gesellschaft mit Mitteln des Gesamthandsvermögens gewährtes Darlehen jedoch stets zu ihrem Betriebsvermögen.[434] Werden die Darlehen von den Gesellschaftern der Besitzgesellschaft unmittelbar an die Betriebs-GmbH gewährt, sind sie im Sonderbetrieb... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) BFH-Urteile – X R 32/05 und IV R 79/05

aa) BFH-Urt. v. 2.9.2008 – X R 32/05 Rz. 118 Der X. Senat ordnet den Übergang des Geschäftswerts nicht als rein tatsächlichen Vorgang, sondern als einen Vorgang ein, der einer rechtlichen Bewertung zugänglich ist.[245] Im Urteilsfall fehlte es an einer Verpachtungsabrede. Die aufnehmende GmbH wurde nicht Eigentümerin der Wirtschaftsgüter des Einzelunternehmens, sondern übernah... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Nutzungsüberlassung einzelner funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen

1. Früherer gewerbesteuerlicher Hintergrund des Steuerberatermodells Rz. 122 In der gewerbesteuerlichen Belastung durch die Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 7 Satz 2 Halbs. 2 GewStG a.F. war die wesentliche Begründung für das frühere Steuerberatermodell zu sehen. Um die Hinzurechnung zu beseitigen, wurden nur einzelne Wirtschaftsgüter überlassen, die keinen Betrieb oder Teilbetrieb... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Zivilrechtlicher und steuerlicher Gestaltungsbedarf

a) Zivilrecht Rz. 123 Zivilrechtlich wird regelmäßig eine entgeltliche Übertragung von Teilen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens gegen Übernahme der Verbindlichkeiten des früheren Einheitsunternehmens vereinbart. Fehlen hierzu erforderliche Zustimmungen von Dritten, ist für das Innenverhältnis eine Erfüllungsübernahme vorzusehen. I.Ü. ergibt sich weitgehend derselbe ... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (1) Anwendung der Betriebsaufspaltungsgrundsätze bei der Nutzungsüberlassung an Eigengesellschaften

Rz. 211 Eine Betriebsaufspaltung kann auch entstehen, wenn eine Trägerkörperschaft als juristische Person des öffentlichen Rechts wesentliche Betriebsgrundlagen an eine beherrschte Kapitalgesellschaft (Eigengesellschaft) überlässt; aufgrund der personellen und sachlichen Verflechtung entsteht bei der Trägerkörperschaft ein Betriebsaufspaltungs-BgA nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m... mehr