Fachbeiträge & Kommentare zu Betreuungsrecht

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FF 02/2020, Keine Anordnung... / 2 Anmerkung

Die beiden vorstehenden, ein- und denselben Familienkonflikt betreffenden Beschlüsse des BGH (XII ZB 511/18 und XII ZB 512/18) sind in drei Punkten v.a. für die anwaltliche Familienrechtspraxis erläuterungsbedürftig (1. bis 3.) und illustrieren den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Sorge- und Umgangsrecht (4.). 1. Bedeutung des (beeinflussten) Kindeswillens Im ...mehr

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zfs 01/2020, Notwendigkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"… [17] 1. Das BG hat zutreffend angenommen, dass die Kl. den Bekl. gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB auf Rückzahlung der Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann." [18] a) Der Bekl. hat diese ohne rechtlichen Grund erlangt. Ihm stand keine Bezugsberechtigung für die Leistungen aus den Lebensversicherungen zu, da er die ursprünglich zugunsten der geschiedenen Ehefrau...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / c) Systematischer Vergleich zum Schutz des Betreuten

Während der gerichtlich bestellte Betreuer zumindest gegenüber dem Betreuungsgericht Informations- und Rechenschaftspflichten wahrzunehmen hat, ist der Vorsorgebevollmächtigte in der Regel keinem außenstehenden Dritten gegenüber rechenschaftspflichtig. Es bestünde dann nicht einmal das Korrektiv, dass etwaige Schadenersatzansprüche, weil sie während der Tätigkeit des Vorsorg...mehr

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§ 9 Familienrecht / IV. Betreuer

Rz. 58 Als Betreuer soll grundsätzlich eine natürliche Person , d.h. kein Amt oder kein Verein, bestellt werden. Der Betreuer soll insbesondere auch zu einer persönlichen Betreuung des Betreuten in der Lage sein. Dies stellt eine erhebliche Abweichung von der früheren Rechtslage dar, da das neue Betreuungsrecht die häufig unpersönliche Amtsvormundschaft oder -pflegschaft zugu...mehr

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zfs 10/2019, Kein Schmerzen... / 2 Aus den Gründen:

"… [8] I. Das OLG, dessen Entscheidung in FamRZ 2018, 723, veröffentlicht ist, hat dem Kl. das Schmerzensgeld aus ererbtem Recht des Patienten zugesprochen. Zur Begründung seiner Entscheidung hat es, soweit im Revisionsverfahren noch erheblich, ausgeführt, der Bekl. sei im Rahmen seiner Aufklärungspflicht gehalten gewesen, mit dem Betreuer die Frage der Fortsetzung oder Been...mehr

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FF 09/2019, Stellungnahme d... / 3. Erstreckung auf die Amtsgerichte zumindest im Erbrecht

Im Erbrecht sollte die Spezialisierung auch auf die Amtsgerichte ausgeweitet werden. Die Amtsgerichte sind streitwertunabhängig in FamFG-Sachen (wie dem Erbscheinsverfahren) als Nachlassgerichte tätig und streitwertabhängig in erster Instanz für streitige Erbsachen (wie etwa im Erbprätendenten- oder Pflichtteilsstreit). Gleichwohl werden – anders als im Familien- oder Betreu...mehr

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ZErb 09/2019, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2019

Am 24. und 25. Mai 2019 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Karlsruhe statt. Frühankommer hatten bereits am 23. Mai die Gelegenheit, den Bundesgerichtshof zu besuchen. In elf Vorträgen wurden aktuelle Aspekte des Vorsorgerechts und ihre Bedeutung für die anwaltliche Tätigkeit dargestellt und mit den Teilnehmern diskutiert. Zu Beginn der Tagung am Freitag, den 24....mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 5... / 3 Doppelmitgliedschaft

Rz. 13 Gesetzlich ist die Doppelmitgliedschaft in zwei verschiedenen Prüfungsverbänden nicht ausgeschlossen, wobei freilich die gesetzlich festgelegte Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband und damit das Prüfungsrecht nur in einem Verband bestehen kann (Holthaus/Lehnhoff in L/W, § 54 RN 20). Im Falle der Doppelmitgliedschaft ist zu unterscheiden, ob die Verbandssatz...mehr

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ZErb 03/2019, Einführung in das luxemburgische Recht

João Nuno Pereira/Dr. Jochen Zenthöfer C.H. Beck, 2017, 1. Auflage; 223+XX Seiten, JuS-Schriftenreihe Band 202; 49,80 EUR ISBN 978-3-406-69539-1 Es gibt viele Gründe, das Erscheinen dieses Buches zu loben. Der wohl wichtigste Aspekt ist, dass bislang kein systematischer Überblick zum luxemburgischen Recht in deutscher Sprache erhältlich war. Die JuS-Schriftenreihe, die bereits...mehr

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FF 9/2018, Das Gesetz zur E... / I. Historischer Ursprung des familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern nach § 1631b Abs. 2 BGB

Der BGH[3] hat die in Rechtsprechung und Literatur bislang kontrovers diskutierte Frage, ob eine Genehmigungspflicht für die freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen auch im Rahmen des § 1631b BGB der familiengerichtlichen Genehmigung bedarf, in dem Sinn entschieden, dass Zitat "die nächtliche Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung kein...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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zerb 6/2018, Ausschlagung d... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde gegen die vom Rechtspfleger getroffene Entscheidung ist gemäß §§ 58 ff. FamFG, § 11 Abs. 1 RPflG statthaft, sie ist form- und fristgerecht in der Frist von 2 Wochen gemäß § 63 Abs. 2 Ziff. 2 FamFG eingelegt (Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 63 Rn 14 c). Bei einer Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung gemäß § 1908 i Abs. 1 BGB, 1822 Ziff. 2 ...mehr

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zerb 6/2018, Anordnung eine... / Aus den Gründen

Die Beschwerden sind nach §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 1 FamFG statthaft und nach den §§ 63, 64 FamFG form- und fristgerecht eingelegt. Die Beschwerdeberechtigung der Ehefrau des Betroffenen folgt aus § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG. Im Wesentlichen ist die Beschwerde jedoch unbegründet. I. Nach § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB ist einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder ...mehr

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Sommer, SGB V § 43b Nichtär... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen und -inhalt

Rz. 3 Der Regelungsgehalt der Norm lehnt sich im wesentlichen an die für Kinder geltende Regelung in § 43a an. Anspruchsberechtigt für die ambulant zu erbringende Leistung sind nur versicherte Erwachsene. Zu dieser Klarstellung sah sich der 14. Ausschuss veranlasst, um die Norm ausschließlich für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zu öffnen (BT-Drs. 18/5123 S. ...mehr

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zerb 2/2018, Einer flog übe... / IV. Berechtigung des Betreuers oder Bevollmächtigten

Die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme kann durch einen Betreuer oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Der Betreuer muss vom Betreuungsgericht mit dem entsprechenden Aufgabenkreis ausgestattet sein. Wenn dieser nicht mit "Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen und Verbringung" beschrieben ist, kann nach der Neuregelung in Zukunft eine Differenzierung erforderli...mehr

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Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.1 Grundsatz

Rz. 5 Urteile sind stets zuzustellen (§ 135 SGG). Für nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergehende Urteile ordnet § 133 Satz 1 SGG dies nochmals ausdrücklich an. Rz. 6 Nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergehende Beschlüsse sind zuzustellen (§ 133 Satz 2 SGG), auch wenn sie unanfechtbar sind. Aufgrund mündlicher Verhandlung ergehende Beschlüsse müssen nach §§ 142, 135 S...mehr

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zerb 5/2017, Handbuch Betreuungsrecht

Sybille M. Meier/Horst Deinert C.F. Müller, 2. Auflage 2016, 473 Seiten, 79,99 EUR ISBN 978-3-8114-5202-2 Das Handbuch gibt auf 473 Seiten einen detaillierten Überblick über das Betreuungsrecht und liefert nützliche Hinweise für das Führen von Betreuungen. Es ist von Praktikern für Praktiker geschrieben und überzeugt durch wertvolle Tipps und Erläuterungen, die auch über das Be...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienrecht: Einblicke und Ausblicke

Interview mit Gabriele Ey, Vors. Richterin am OLG Köln Gabriele Ey Schnitzler: Sie sind seit 2004, nach dem Rücktritt von Dieter Miesen, Mitglied der Redaktion der FF. Dr. Büttner, das langjährige Beiratsmitglied der Zeitschrift, hat den Kontakt zwischen uns hergestellt. Wie sehen Sie mit Blick auf das Jubiläumsjahr die vergangenen Jahre? Ey: Im Mai 2004 war ich bei der Sitzung...mehr

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FF 12/2016, Entziehung des ... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Das Verfahren betrifft die teilweise Entziehung der elterlichen Sorge. Die Rechtsbeschwerdeführer sind die Eltern des betroffenen Kindes, ihres 2008 geborenen Sohnes David, und seiner 2004 geborenen Schwester. [2] Den Eltern wurde wegen bei ihnen bestehender intellektueller Minderbegabungen und daraus resultierender kognitiver und sozialer Defizite seit 2007 Hilfe zur ...mehr

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zerb 11/2016, Zur Wirksamke... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FamFG ohne Zulassung statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Bevollmächtigte berechtigt, die Rechtsbeschwerde im eigenen Namen einzulegen. Dies folgt zwar entgegen der Annahme der Rechtsbeschwerde weder aus § 303 Abs. 4 FamFG, der lediglich die Befugnis des Bevollmächtigten zur Einlegung im Namen des ...mehr

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zerb 11/2016, Zur Wirksamke... / Sachverhalt

Die im Jahre 1941 geborene Betroffene erlitt Ende November 2011 einen Hirnschlag. Noch im Krankenhaus wurde ihr eine PEG-Sonde gelegt, über die sie seitdem ernährt wird und Medikamente verabreicht bekommt. Im Januar 2012 wurde sie in ein Pflegeheim aufgenommen. Die zu diesem Zeitpunkt noch vorhandene Fähigkeit zur verbalen Kommunikation verlor die Betroffene infolge einer Ph...mehr

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zerb 9/2016, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2016

Am 22. und 23. April 2016 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. im TOP Tagungszentrum in München statt. Für Frühaufsteher stellte Christina-Maria Leeb die Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen vor. Welche Qualifikation benötigt ein Verfahrenspfleger? Das Gesetz enthalte keine Anforderungen und gehe vom Regelfall des ehrenamtlichen Verf...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / X. Betreuungsrecht

1. Unterbringung Der BGH (FuR 2015, 725 m. Bearb. Soyka) weist darauf hin, dass die Genehmigung einer Unterbringung das Bestehen einer qualifizierten Gefährdungslage voraussetzt. Es muss die Gefahr bestehen, dass der Betroffene sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt oder ein erheblicher gesundheitlicher Schaden droht. Die verfassungsrechtlichen Anfo...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / V. Betreuungsrecht

1. Betreuungsbedarf/Betreuerbestellung a) Erforderlichkeit und freier Wille Nach § 1896 Abs. 2 S. 1 und 2 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen eine Betreuung erforderlich ist und die Angelegenheit nicht anderweitig ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden kann. Es muss ein konkreter Bedarf bestehen. Dabei ist das Vorliegen eines aktu...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / V. Betreuungsrecht

1. Erforderlichkeit einer Betreuung Nach § 1896 BGB bestellt das Gericht für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer, wenn der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Diese Voraussetzungen können nicht aufgrund e...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / VIII. Betreuungsrecht

1. Betreuerbestellung a) Keine Bestellung gegen den freien Willen des Betroffenen Das BVerfG (FamRZ 2015, 565 m. Anm. Schwab = NJW 2015, 1666) betont, dass die Bestellung eines Betreuers gegen den freien Willen des Betroffenen diesen in seinem Grundrecht auf Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) verletzt. Der mit einer Betreuung verbundene Eingriff in die Handlungsfreiheit ist ...mehr

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ZAP 11/2017, Betreuungsrecht: Anforderungen an eine wirksame Bestellung eines Betreuers

(BGH, Beschl. v. 22.3.2017 – XII ZB 260/16) • Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit a...mehr

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ZAP 7/2016, Betreuungsrecht: Anhörung des Betroffenen nach neuem Sachverständigengutachten

(BGH, Beschl. v. 2.12.2015 – XII ZB 227/12) • Das Beschwerdegericht kann nach dem FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind. Nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung vorgetragene Tatsachen oder eine Änderung der Sachlage erfordern a...mehr

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ZAP 22/2016, Betreuungsrecht: In die Zukunft gerichteter Dauervergütungsantrag des Betreuers

(BGH, Beschl. v. 6.7.2016 – XII ZB 493/14) • Ein in die Zukunft gerichteter Dauervergütungsantrag des Betreuers ist unzulässig. Nach § 9 S. 1 VBVG kann die Betreuervergütung nach Ablauf von jeweils drei Monaten für diesen Zeitraum geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass der Vergütungsanspruch erstmals drei Monate nach der Wirksamkeit der Bestellung des Betreuers und dana...mehr

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ZAP 6/2017, Betreuungsrecht: Aufhebung einer Betreuung

(BGH, Beschl. v. 7.12.2016 – XII ZB 346/16) • Nach § 1908d BGB ist eine Betreuung aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. Da nach § 1896 Abs. 1a BGB gegen den freien Willen eines Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden darf, ist eine bestehende Betreuung aufzuheben, wenn sich der Betroffene mit freiem Willen gegen die Betreuung entscheidet. Nichts And...mehr

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ZAP 19/2015, Betreuungsrecht: Genehmigung bei freiheitsentziehenden Maßnahmen

(BGH, Beschl. v. 28.7.2015 – XII ZB 44/15) • Auch im Rahmen einer genehmigten Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB bedarf es der gesonderten betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1906 Abs. 4 BGB, wenn dem Betroffenen durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll. Zwar sie...mehr

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ZAP 4/2017, Betreuungsrecht: Einwilligungsvorbehalt bei geringfügigen Angelegenheiten des täglichen Lebens

(BGH, Beschl. v. 7.12.2016 – XII ZB 458/15) • Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für eine psychisch erkrankte Person erforderlich ist, ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf. Auch bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten kann ein Einwilligungs...mehr

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ZAP 21/2016, Betreuungsrecht: Beabsichtigter Widerruf einer (Vorsorge-)Vollmacht

(BGH, Beschl. v. 13.7.2016 – XII ZB 488/15) • Die im Zeitpunkt einer noch vorhandenen Geschäftsfähigkeit geäußerte Absicht eines Betroffenen, eine erteilte (Vorsorge-)Vollmacht zu widerrufen, kann für sich genommen die Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers auf den Widerruf von Vollmachten nicht rechtfertigen. Mit der Vollmachterteilung in gesunden Tagen kann der Vo...mehr

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ZAP 5/2016, Betreuungsrecht: Rückforderung überzahlter Betreuervergütung

(BGH, Beschl. v. 25.11.2015 – XII ZB 261/13) • Bei dem Anspruch der Landeskasse auf Rückerstattung einer überzahlten Betreuervergütung handelt es sich nicht um einen zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch. Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, ...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 2. Wünsche zur Betreuungsausübung

Der Betreuer muss den Betreuten vor seinen Entscheidungen einbinden und seine Wünsche befolgen, soweit dies nicht dessen Wohl zuwiderläuft oder dem Betreuer unzumutbar ist, § 1901 Abs. 3 BGB. In der Betreuungssituation ist die Kommunikation mit dem Betreuten aber oft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich. Es ist daher sinnvoll, Vorstellungen und Wünsche schon vor ei...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 20. Beteiligung von Betreuern, Nachlasspflegern, Vormündern

§ 1822 Nr. 12 BGB lautet: "Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts (...) zu einem Vergleich (...), es sei denn, dass der Gegenstand des Streites oder der Ungewissheit in Geld schätzbar ist und den Wert von 3.000 EUR nicht übersteigt oder der Vergleich einem schriftlichen oder protokollierten gerichtlichen Vergleichsvorschlag entspricht." Der wichtigste Anwendu...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 1. Betreuungsbedarf/Betreuerbestellung

a) Erforderlichkeit und freier Wille Nach § 1896 Abs. 2 S. 1 und 2 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen eine Betreuung erforderlich ist und die Angelegenheit nicht anderweitig ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden kann. Es muss ein konkreter Bedarf bestehen. Dabei ist das Vorliegen eines aktuellen Handlungsbedarfs aber nicht zwin...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 2. Aufgabenkreise des Betreuers

a) Wohnungsangelegenheiten Der BGH (FamRZ 2016, 291 = MDR 2016, 213 = FuR 2016, 167) stellt heraus, dass aufgrund der gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen ist, ob und für welche Aufgabenbereiche ein objektiver Betreuungsbedarf besteht. Die Bestellung eines Betreuers in Wohnungsangelegenheiten ist regelmäßig erforderlich, wenn der Betroffene aufgrund von...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 2. Unterbringung

a) Geschlossene Unterbringung eines Alkoholkranken Gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist eine Unterbringung nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen Schaden zufügt. Der BGH (MDR 2015, 657) führt...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 4. Mitbetreuung

Der BGH (FamRZ 2015, 1103) weist darauf hin, dass bei der Betreuerauswahl der Wille des Betroffenen eine möglichst weitgehende Berücksichtigung erfahren soll. Läuft sein Vorschlag seinem Wohl in einem bestimmten Aufgabenkreis (hier der Gesundheitsfürsorge) zuwider, hat das Gericht zu prüfen, ob sein Wohl hinsichtlich weiterer Angelegenheiten durch die Anordnung einer Mitbetre...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 6. Kontrollbetreuung

Eine Kontrollbetreuung (§ 1396 Abs. 3 BGB) kommt in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass der Bevollmächtigte mit den anfallenden Geschäften überfordert ist oder gegen die Redlichkeit und Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen (BGH FamRZ 2015, 2163 = NJW 2015, 36, 57); etwa Befürchtungen, dass bei Fortbestand einer Vorsorgevollmacht er...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / e) Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen, da es insoweit an der Erforderlichkeit fehlt. Eine Betreuung kann trotz Vorsorgevollmacht jedoch u.a. dann erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen oder erhebliche Bedenken gegen seine Redlichkeit bestehen, insbesondere weil z...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / b) Erfordernis eines ausführlichen Gutachtens

Eine Zwangsmedikation ohne die nach § 321 Abs. 1 S. 1 FamFG gebotene gutachterliche Grundlage ist rechtswidrig (BGH FamRZ 2015, 1706 = MDR 2015, 1073 = FuR 2015, 670 m. Bearb. Soyka). Das Gutachten muss namentlich die Art und das Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen an Hand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchung und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissens...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / f) Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch Kontrollbetreuer

Beabsichtigt das Gericht, die Befugnisse eines Betreuers auf den Widerruf erteilter Vorsorgevollmachten zu erstrecken, setzt dies tragbare Feststellungen voraus, dass ein Fortbestand eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt (BGH FamRZ 2016, 117 = FuR 2016, 103).mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Medikamentöse Zwangsbehandlung

a) Grundrechtlich geschütztes Selbstbestimmungsrecht Wie das BVerfG schon mehrfach ausgeführt hat, greift die Zwangsbehandlung in das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG ein, das die körperliche Integrität und damit auch das Selbstbestimmungsrecht schützt, und ist ein Eingriff in das Grundrecht nur auf der Grundlage eines Gesetzes zulässig, das die Voraussetz...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 3. Unterbringung

Gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist eine Unterbringung des Betreuten, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betroffenen erforderlich ist, weil aufgrund einer psychischen Erkrankung oder geistiger oder seelischer Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt. a)...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / d) Alkoholabhängigkeit

Alkoholismus für sich gesehen ist keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung i.S.v. § 1906 BGB (BGH FamRZ 2015, 1017; 2016, 807). Etwas anders gilt nur dann, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines ...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Verhinderung der Selbstschädigung

Der BGH betont, dass eine Unterbringung durch den Betreuer zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung voraussetzt, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BGH FamRZ 2016, 807).mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 7. Aufhebung der Betreuung

Ein Antrag auf Aufhebung der Betreuung kann nur abgelehnt werden, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung sämtliche Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers noch vorliegen. Deshalb erfordert die Ablehnung eines solchen Antrags die Feststellung, dass dem Betroffenen die Fähigkeit fehlt, einen freien Willen i.S.v. § 1896 Abs. 1a BGB zu bilden (BGH FamRZ 2015...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 1. Betreuerbestellung

a) Keine Bestellung gegen den freien Willen des Betroffenen Das BVerfG (FamRZ 2015, 565 m. Anm. Schwab = NJW 2015, 1666) betont, dass die Bestellung eines Betreuers gegen den freien Willen des Betroffenen diesen in seinem Grundrecht auf Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) verletzt. Der mit einer Betreuung verbundene Eingriff in die Handlungsfreiheit ist schwerwiegend und sch...mehr