Fachbeiträge & Kommentare zu Betreuungsrecht

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FF 02/2013, Rechtsprechung ... / Betreuungsrecht

Das Beschwerdegericht darf in einem Betreuungsverfahren dann nicht gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Betroffene nicht mehr an seinem bei der erstinstanzlichen Anhörung geäußerten Wunsch, eine bestimmte Person zum Betreuer zu bestellen, festhält und die Bestellung eines Berufsbetreuers vorzieht. Er...mehr

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FF 01/2013, Rechtsprechung ... / Betreuungsrecht

Die gutachterliche Stellungnahme des Sachverständigen über die voraussichtliche Dauer der Maßnahme (§ 280 Abs. 3 Nr. 5 FamFG) ist wesentlicher Anhaltspunkt für die Bestimmung der Überprüfungsfrist für die angeordnete Betreuung (§ 286 Abs. 3 FamFG). Weicht der Tatrichter von der gutachterlichen Stellungnahme ab, indem er die Überprüfungsfrist zum Nachteil des Betroffenen über...mehr

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ZErb 12/2012, Genehmigung e... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist nach § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Danach findet die Beschwerde gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Endentscheidungen der Amtsgerichte in Angelegenheiten nach dem FamFG statt, sofern durch das Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Zwar fehlt es vorliegend an einer förmlichen Bescheidung des Genehmigungsantrags in Form eines Beschlusses. Da das Amtsgeri...mehr

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ZErb 1/2013, Betreuung und Erbrecht

Der Betreute als Erbe oder Erblasser Walter Zimmermann Gieseking Verlag 2012, 252 Seiten, 44,00 EUR In einem eingängigen Werbespot hieß es: "Gibt es da auch etwas von Ratiopharm?" Im Erbrecht könnte es heißen: "Gibt es da auch etwas von Zimmermann?" Es scheint fast, dass einem beim Blick in eine gut sortierte Erbrechtsbibliothek zu jedem Thema auch ein Werk von oder mit Prof. ...mehr

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ZErb 1/2013, Antragsrecht d... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 70 Abs. 3 Nr. 1 FamFG auch ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft, weil das Verfahren eine Betreuungssache zur Bestellung eines Betreuers zum Gegenstand hat. Daran ändert nichts, dass das Beschwerdegericht nicht mehr über die angefochtene Betreuungsanordnung, sondern bereits über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG ...mehr

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FF Nr.12/2012, Auswahl und Qualifikation von Familienrichtern(innen) – Familienrichter(innen) auf Probe – Fortbildung der Familienrichter(innen)

Interview mit Margarete Gräfin von Schwerin, Präsidentin des Landgerichts Bonn Margarete Gräfin von Schwerin FF/Schnitzler: Frau Präsidentin, Sie sind seit Dezember 2010, kurz vor Weihnachten, Präsidentin des Landgerichts Bonn, also seit knapp zwei Jahren. Sie sind damit zuständig für die Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl. Sie waren ...mehr

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FF 10/2012, Rechtsprechung ... / Betreuungsrecht

Da die Einwilligung des Betreuers in eine Zwangsbehandlung mangels gesetzlicher Grundlage nicht genehmigungsfähig ist, kommt die Genehmigung einer entsprechenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht in Betracht, wenn die Heilbehandlung wegen der Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht durchgeführt werden kann. Die Genehmigung einer Unterbringun...mehr

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AGS 10/2012, Palandt

Palandt. Bürgerliches Gesetzbuch – Kurzkommentar. Bearbeitet von Dr. Peter Bassenge, Prof. Dr. Uwe Diederichsen, Dr. Christian Grüneberg, Prof. Dr. Karsten Thorn, Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Brudermüller, Dr. Jürgen Ellenberger, Hartwig Sprau, Walter Weidenkaff und Dr. Dietmar Weidlich. 71. neu bearb. Aufl. 2012. Verlag C. H. Beck München. XXXII, 3.087 S. 109,00 EUR. Über den "P...mehr

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FF 9/2012, Rechtsprechung k... / Betreuungsrecht

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn 72 und FamRZ 2011, 1927 Rn 38) fehlt es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung (Aufgabe der Rechtsprechung des XII. Senats, Senatsbes...mehr

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Betreuungsverfahren: Qualifikation eines Sachverständigen; Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Begründungspflicht des Gerichts bei Beauftragung eines Sachverständigen im Betreuungsverfahren auseinandergesetzt. Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens war weiter die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren nach Widerruf des in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten Einverständni...mehr

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Ablehnung der Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft; Beschwerdeberechtigung eines Dritten

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen gegen die Ablehnung der Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft von einem Dritten Beschwerde eingelegt werden kann. Sachverhalt Das beteiligte Land als Rechtsbeschwerdeführer war aufgrund einer als bestellter Vertreter gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBG an sich ...mehr

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FF 2/2012, Zur Entwicklung des Betreuungsrechts

Das am 1.1.1992 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts für Volljährige (Betreuungsgesetz – BtG) besteht jetzt annähernd ein Fünftel der Zeit, die das Vorgängerrecht existierte. In dieser Zeit von knapp 19 Jahren wurde es mindestens fünfmal geändert, dreimal durch Betreuungsrechtsänderungsgesetze,[1] zweimal eher beiläufig aus Anlass v...mehr

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Klose, SGB I § 49 Auszahlun... / 2.1.2 Unterbringung auf richterliche Anordnung

Rz. 8 Die Vorschrift findet nur Anwendung, wenn es sich um eine Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung handelt. In erster Linie ist an die Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Maßregeln der Sicherung und Besserung nach dem Strafgesetzbuch zu denken, aber auch an die Anordnung von Untersuchungshaft, Beugehaft; ferner an Freiheitsentziehung aufgrund landesrechtlicher...mehr

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FF 05/2008, Rechtsprechung ... / Betreuungsrecht

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die nichteheliche Lebensgefährtin des Betroffenen ein Beschwerderecht gegen die Betreuerbestellung nicht hat (OLG Karlsruhe FamRB 2008, 108 [Locher]).mehr

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FF 07_08/2008, Rechtsprechu... / Betreuungsrecht

Die Verabreichung empfängnisverhütender Mittel gegen den natürlichen Willen der Betreuten ist auch dann, wenn die Betreute durch eine Schwangerschaft in eine lebensbedrohliche Situation geriete, mangels gesetzlicher Grundlage nicht genehmigungsfähig (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 7.2.2008 – 19 Wx 44/07, FamRZ 2008, 1211).mehr

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ZErb 04/2009, Betreuungsrecht und Vorsorgeverfügungen in der Praxis

Gabriele Müller/Thomas Renner ZAP, 2. Auflage, Münster 2008, 328 Seiten, 38,00 EUR Der griechische Gott Apollon stellte der Nymphe Daphne nach. Sie entkam, indem sie sich in einen Lorbeerbaum verwandelte. Als Erinnerung an Daphne trug Apollon von da an einen Lorbeerkranz. Der daher mythische Lorbeerkranz schmückte später im antiken Rom erfolgreichere Personen, erst Feldherren ...mehr

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ZErb 07/2011, Betreuungsrecht und Vorsorgeverfügungen in der Praxis

Gabriele Müller/Thomas Renner ZAP-Verlag, 3. Auflage, November 2010, 487 Seiten, mit CD-ROM, 58,– EUR Wenn die Gattin sagt "Ich habe die Wäsche auf die Treppe gelegt", dann sollte die Antwort des Ehemannes nicht sein: "Ja, stimmt." – auch wenn das männlicher Verständigungslogik entspräche. Vielmehr sollte die nicht als solche formulierte Bitte, die Wäsche nach oben zu tragen un...mehr

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FF 07_08/2011, Ein großer Schritt für den Kinderschutz

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu Verbesserungen beim Kinderschutz durch Änderungen im Vormundschaftsrecht, die heute den Bundesrat passiert haben: Zitat Das neue Gesetz sorgt für mehr persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Kind. Das ist ein großer Schritt für den Kinderschutz. Die Vormundschaft ist vor allem für Kinder da, bei denen der Schutz der Famil...mehr

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ZErb 01/2010, Aktuelle Prax... / II. "Heimunterbringung" und Erbunwürdigkeit gemäß § 2339 Abs. 1 Ziff. 1 oder Ziff. 2 BGB

Nach geltendem Betreuungsrecht soll, wie sich aus § 1897 Abs. 4 und 5 BGB ergibt, für die Bestellung zum Betreuer das Wohl des Betreuten ausschlaggebend sein.[22] In der Praxis ist es aber nicht selten, dass – z. B. mangels anderer Verwandter, die zum Betreueramt bereit oder in der Lage sind – als Betreuer ein Verwandter bestellt wird, dessen Verhältnis zum Betreuten bestenf...mehr

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FF 02/2011, Bundesverfassungsrichterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt scheidet aus dem Amt

Am Mittwoch, dem 2. Februar 2011, händigt der Bundespräsident Frau Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Christine Hohmann-Dennhardt die Entlassungsurkunde aus. Frau Dr. Hohmann-Dennhardt scheidet mit Ablauf der Amtszeit aus dem Dienst aus. (…) Am 11. Januar 1999 wurde Frau Dr. Hohmann-Dennhardt zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts ernannt und Mitglied des Ersten...mehr

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AGS 05/2011, Beck´sches Formularbuch Familienrecht. Von Ludwig Bergschneider, Verlag C. H. Beck, München, 3. Aufl. 2010. XXX, 863 S., 104,00 EUR.

Die Titelreihe "Formularbücher" ist ein gelungenes Beck´sches Komplement zur Titelreihe "Anwaltshandbücher", zumal Finger und Grziwotz dem Autorenteam beider Titelreihen angehören. Das Inkrafttreten des FGG-ReformG hat auch die Neuauflage dieses Werks – zuletzt erschienen unmittelbar nach Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform im Kalenderjahr 2008 – erforderlich gemacht. Da...mehr

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ZErb 07/2011, Die schwierig... / aa) Bekanntgabe an alle "Beteiligten" § 41 Abs. 1 FamFG

Dort, wo das Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung besteht, muss der entsprechende Beschluss des Familiengerichts allen Beteiligten bekannt gegeben werden (§ 41 Abs. 1 FamFG). Die Beteiligten sind auch bereits zum Verfahren hinzuzuziehen. Und das Entscheidende ist: Fehlt die Bekanntgabe der Endentscheidung, dann tritt keine Rechtskraft ein (§ 40 Abs. 2 FamFG) u...mehr

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FF 09/2011, Beck’sches Formularbuch Familienrecht

Ludwig Bergschneider (Hrsg.)3. Auflage 2010, 863 Seiten, 104 EUR, C. H. Beck Verlag Da das Familienrecht ein sehr dynamisches Rechtssystem ist, erfordert dies für sich alleine schon eine Überprüfung und Angleichung eines Formularbuches in nicht zu großen Zeitabständen. Wenn dann noch Gesetzesänderungen hinzu kommen, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit zur Überarbeitung...mehr

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FF 04/2009, Reformen im Familienrecht – eine Tour d’Horizon

Interview mit Brigitte Zypries (SPD), Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries FF/Schnitzler: Als ich Sie vor knapp sechs Jahren interviewt habe, ging es zunächst um die damals schon erörterte Möglichkeit, ein großes Familiengericht zu schaffen. Dies ist inzwischen auf dem Weg. Am 1.9.2009 soll die große Reform des familiengerichtlichen Verfahrens in Kraft treten. Das Gese...mehr

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FF 07/2009, Verfahren in Ki... / 2. Bestellung des Verfahrensbeistands

§ 158 Abs. 1 stellt klar, dass eine Pflicht zur Bestellung eines Verfahrensbeistands besteht[89] – eine Pflicht, die allerdings die richterliche Einschätzung voraussetzt, dass ein Verfahrensbeistand zur Wahrung der Kindesinteressen erforderlich ist.[90] Dieses Kriterium wird durch die Regelfälle des Abs. 2 beispielhaft, aber nicht abschließend verdeutlicht;[91] abstrakte Def...mehr

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ZErb 05/2011, Der Fiskus un... / I. Abgrenzung ehrenamtlicher und berufsmäßiger Betreuung

Das Bild des Ehrenamtes wird durch die Merkmale der Unentgeltlichkeit, der Freiwilligkeit sowie der Gemeinwohlorientierung geprägt.[4] Auch die ehrenamtliche rechtliche Betreuung als gesetzlicher Regelfall (vgl. § 1897 Abs. 6 BGB) erfüllt diese Kriterien, da kein Zwang besteht, eine Betreuungstätigkeit gegen den eigenen Willen auszuüben,[5] und sie dem Gemeinwohl dahingehend...mehr

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AGS 11/2011, FamFG. Freiwillige Gerichtsbarkeit. Kurzkommentar zum Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Erläutert von Vors. Richterin am Landgericht a.D. Ursula Bumiller und Notar Dr. Dirk Harders. Verlag C. H. Beck, München 2011. XXIV, 1257 S. 75,00 EUR.

Der Gerichten, Anwaltschaft, Notariaten und allen übrigen mit der Materie befassten Praktikern (Jugendamtsmitarbeiter, Verfahrensbeistand, Rechtspfleger, Referendare etc.) seit über zehn Jahren im Verfahrensrecht Orientierung gebende Kurzkommentar ist nach Inkrafttreten des FGG-ReformG bereits zum zweiten Mal erschienen. Das Werk bietet aktualisierte und wegweisende Rspr. mi...mehr

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FF 12/2009, Die Patientenverfügung

Interview mit Professor Dr. Wolfram Höfling, Universität zu Köln Prof. Dr. Wolfram Höfling FF/Schnitzler: Das neue Patientenverfügungsgesetz ist am 1.9.2009 in Kraft getreten. Im Bundestag war die Abstimmung freigegeben. Im Ergebnis hat sich der sog. "Stünker-Entwurf" (Mitglied des Rechtsausschusses Stünker, SPD) durchgesetzt. Das Gesetzgebungsvorhaben ist ja sehr lange in der...mehr

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AGS 08/2009, Familienverfahrensrecht. Handkommentar zu Buch 1 und 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Herausgegeben von Dr. Peter Friederici und Dr. Rainer Kemper. Bearbeitet von FAFamR Monika Clausius, VRiOLG Dr. Peter Friederici, Prof. Dr. Ingo Fritsche, RiOLG Frank Götsche, VRiOLG R. D. Bodo von Harbou, FAFamR Petra Harms, Dr. Rainer Kemper, VRiOLG a.D. Uwe Klußmann, RA Norbert Schneider, FAFamR Dr. Anna Simon, DirAG Roland Stockmann, RiAG Dr. Wolfram Viefhues, RiAG Mallory Völker u. FAFamR Andrea Volpp. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009. 864 S. 89,00 EUR.

In wenigen Tagen wird das FamFG in Kraft treten, die neueste Errungenschaft des derzeit recht aktiven Gesetzgebers, der das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht zu Unrecht für modifikationswürdig gehalten und dies umgesetzt hat. Damit wird das Verfahren vor den Familiengerichten grundlegend neu gestaltet. Auch das RVG w...mehr

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Betreuungsrecht: Umfang der Amtsermittlungspflicht bei der Betreuerauswahl

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Amtsermittlungspflicht des Betreuungsgerichts bei der Bestellung eines Betreuers in einem Fall auseinandergesetzt, in dem das Kind des Betroffenen als Betreuer zur Verfügung stand und gleichwohl vom Betreuungsgericht ein Berufsbetreuer eingesetzt wurde. Sachverhalt Die Betroffene litt an einer Multiinfarktdemenz und war...mehr

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Berufsbetreuer: keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern aus sonstiger selbstständiger Arbeit

Leitsatz Eine Sozietät von Rechtsanwälten, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig sind, erzielt aus der Berufsbetreuung Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Änderung der Rechtsprechung). Die Abfärberegelung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG findet daher keine Anwendung. Normenkette § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG Sachverhalt E...mehr

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FF 04/2010, Patientenverfüg... / I. Die Ausgangssituation: Interessen, Ängste, Mächte

Gesetzgebung dient – hoffentlich! – der Durchsetzung von Gerechtigkeitsvorstellungen. Hinter diesen verbergen sich aber allzu oft handgreifliche Interessen. Ein Zusammenhang, der deutlich wird bei näherer Betrachtung der Neuregelung des Rechts der Patientenverfügung durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts, welches nach zähem und langem Ringen am 1. Septembe...mehr

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FF 02/2010, Kommentar zum Familienverfahrensrecht inkl. Betreuungs- und Unterbringungssachen sowie Nachlass- und Teilungssachen

Horndasch/Viefhues (Hrsg.) 2009, 2.193 Seiten, 109 EUR, ZAP Verlag Durch den enormen Ausbildungsmehraufwand werden in vielen Kanzleien sicherlich Diskussionen geführt werden, welche Werke man zu welchem Preis anschaffen soll. Hier wird ein Preis von 109 EUR genannt. Es ist ein "stolzer Preis". Er ist jedoch gering zu dem Gegenwert, den man erhält, um dies vorwegzunehmen. Auf ...mehr

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AGS 08/2010, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung

Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung. Von Prof. Dr. Klaus Michael Groll. 3. Aufl. 2010. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln. XLIX. 2401 S. 149,00 EUR. In Deutschland wurden nach dem Krieg erhebliche Vermögen angesammelt wie kaum in einem anderen Land. Der Geburtenrückgang sowie die hohe Scheidungsrate haben dazu geführt, dass der Beratungsbedarf im Erbrecht erheblich zugenommen hat. D...mehr

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ZErb 08/2009, Live and let ... / II. Die gesetzliche Neuregelung (Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 1901 a durch folgende Angaben ersetzt: “§ 1901 a Pat...mehr

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ZErb 08/2009, Live and let ... / Einführung

Am 18.6.2009 hat der deutsche Bundestag überraschend eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung beschlossen. Hiernach wird die Patientenverfügung im Betreuungsrecht geregelt. Eine Patientenverfügung muss künftig zu ihrer Wirksamkeit schriftlich niedergelegt werden. Der Patientenwille ist oberstes Gebot und unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten. Nur ...mehr

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ZErb 03/2009, Die Testament... / 7.4 d)

Beschwerde. Rechtsmittel gegen den Entlassungsbeschluss ist die befristete Beschwerde (§§ 58 ff FamFG; Monatsfrist); die frühere Differenzierung der Frist danach, ob der Testamentsvollstrecker mit seiner Entlassung einverstanden war oder nicht (§ 81 II FGG), ist entfallen. Anders als im Betreuungsrecht (vgl. § 303 II FamFG) steht die Beschwerde gegen die erfolgte Entlassung ...mehr

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ZErb 02/2009, Zum Verfügung... / Aus den Gründen

Die zulässigen Rechtsmittel haben auch in der Sache Erfolg. 1. Das LG hat seine Entscheidung im Wesentlichen auf folgende Erwägungen gestützt: Der Verkauf der Aktien sei nicht genehmigungsbedürftig, da der Nachlass, zu dem sie gehörten, dem Betroffenen noch nicht angefallen sei. Ein Genehmigungstatbestand nach § 1908 i Abs. 1, § 1812 BGB sei nicht gegeben, da die betroffenen V...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 2. Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht sind klare Regelungen wesentlich. Zudem sollte versucht werden, die Struktur leicht verständlich zu halten. Die Regelungen zur Wirksamkeit über den Tod hinaus sollten sich nicht zwischen anderen Anordnungen – etwa zur Aufenthaltsbestimmung und der Unterbringung – "verstecken". Vorsorgevollmachten sollten nicht "isoliert" erteilt werden. Eine Regelu...mehr

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ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / 3. Stünker-Entwurf

Ziel des Gesetzentwurfs der Gruppe um den Abgeordneten Joachim Stünker [12] ist das Erreichen von Rechtssicherheit für alle Beteiligten durch die Schaffung einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung. Dem Entwurf liegt der alles bestimmende Gedanke zu Grunde, dass das Selbstbestimmungsrecht entscheidungsunfähiger Menschen – ein auch das Betreuungsrecht prägender Grunds...mehr

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ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / III. Die Entwürfe im Vergleich – Synopse

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ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / 1. Bosbach-Entwurf

Der Entwurf der Gruppe um den Abgeordneten Wolfgang Bosbach legt den Schwerpunkt der Zielsetzung auf den schonenden Ausgleich zwischen den Verfassungsgütern "Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen" und "Schutzpflicht des Staates für das Leben". Nach dem Entwurf soll eine Entscheidung gegen lebensverlängernde Maßnahmen jedenfalls dann respektiert werden, wenn der Sterbeprozess ...mehr

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ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / 2. Zöller-Entwurf

Die Patientenverfügung soll nach dem Entwurf der Gruppe um den Bundestagsabgeordneten Zöller [10] erstmals im Betreuungsrecht (§ 1901 b BGB) gesetzlich normiert werden. Getroffen werden soll eine Regelung zur Beteiligung des Vormundschaftsgerichts entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (§ 1904 BGB). Weiter sollen die verfahrensrechtlichen Regelungen im Gesetz über d...mehr

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ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / II. Bemühungen und Diskussionen in der Vergangenheit

Bereits seit einigen Jahrzehnten wird eine gesetzliche Normierung des Rechtsinstituts der Patientenverfügung kontrovers diskutiert. So hatte sich der Deutsche Juristentag in den Jahren 1986 und 2000 mit dem Thema auseinandergesetzt und zuletzt 2006 (auf dem 66. Deutschen Juristentag) eine gesetzliche Regelung gefordert. Daneben befassten sich mehrere Arbeitsgruppen auf polit...mehr

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Berufsbetreuer ist Gewerbetreibender

Leitsatz Ein berufsmäßiger Betreuer i.S.d. §§ 1896 ff. BGB erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Normenkette § 18 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 EStG , §§ 1896 ff. BGB Sachverhalt Ein Diplom-Pädagoge hatte sich als berufsmäßiger Betreuer für gebrechliche und alte Menschen nach §§ 1896 ff. BGB selbstständig gemacht. Das FA behandelte seine Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb. Die Kl...mehr

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Aktuelles aus Gesetzgebung ... / 97 Reform des Vormundschafts-und Betreuungsrecht seit dem 1.1.2023 in Kraft

Die Reform des Vormundschafts-und Betreuungsrecht ist zum 1.1.2023 in Kraft getreten und bringt folgende Änderungen mit sich: Im Betreuungsrecht wird das Recht betreuter Menschen auf Selbstbestimmung maßgeblich verbessert. Im Eherecht gibt es jetzt ein außerordentliches Notvertretungsrecht für Ehegatten im medizinischen Bereich Im Vormundschafts- und Sorgerecht wurden die Recht...mehr

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ZAP 18/2022, Gesetzgebungsr... / 10. Betreuungsrecht

Am 12.5.2021 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 verkündet worden (BGBl 2021 I, S. 882). Mit seinem Inkrafttreten am 1.1.2023 wird es das Vormundschafts- und Betreuungsrecht tiefgreifend ändern (im Einzelnen Horn ZEV 2020, 748 ff.; zu den erbrechtlichen Aspekten: Müller-Engels ErbR 2022, 666 ff.; Kurzdarstellung dazu: Viefhues ZAP ...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / VI. Betreuungsrecht/Pflegschaft

1. Betreuerauswahl a) Vorschlag des Betroffenen Das Betreuungsgericht hat gem. § 1897 Abs. 4 S. 2 BGB einem Vorschlag des Betroffenen, eine Person zum Betreuer zu bestellen, zu entsprechen, sofern die Bestellung des vorgeschlagenen Betreuers dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderläuft. Wenn der Betroffene über einen freien Willen verfügt, ist seine Entscheidung zu respektieren...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / V. Betreuungsrecht

1. Bindungswirkung einer Patientenverfügung Der BGH (FamRZ 2017, 748 m. Anm. Dodegge = NJW 2017, 1737 = MDR 2017, 462 = FuR 2017, 331 m. Bearb. Soyka) bekräftigt seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Konkretheit einer Patientenverfügung i.S.d. § 1901a Abs. 1 BGB und zeigt auf, dass eine exakte Beachtung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale zur Entfaltung einer Bind...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / V. Betreuungsrecht/Unterbringung

1. Bestellung eines Betreuers Nach § 1896 Abs. 2 S. 1 BGB darf ein Betreuer nur bestellt werden, wenn die Betreuung erforderlich ist. Voraussetzung ist die konkrete tatrichterliche Feststellung, dass sie – auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit – notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfe angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betra...mehr