Fachbeiträge & Kommentare zu Bestellerprinzip

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Bestellerprinzip / 6.2 Mieter klagt auf Rückzahlung

Klagt der Mieter auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen, hat seine Klage bereits dann Erfolg, wenn der zugrunde liegende Vermittlungsvertrag nicht wenigstens der Textform genügt. Auch hier muss der Makler letztlich beweisen können, dass er ausschließlich aufgrund des Suchauftrags des Mieters beim Vermieter den Auftrag zum Anbieten der Wohnung eingeholt hat. War der ...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 3.1 Suchauftrag in Textform

Grundsätzlich hat der Makler gegen den Wohnungsmieter als seinem Kunden nur dann einen Provisionsanspruch, wenn der entsprechende provisionspflichtige Suchauftrag zumindest in Textform erteilt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass auch dieses Textformerfordernis verfassungskonform ist und keinen Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufsaus...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 3.2 Suchauftrag gerichtet auf ein neues Objekt

Eine erhebliche Herausforderung stellt die Voraussetzung dar, dass der Makler dem Wohnungssuchenden keine Bestandsimmobilien anbieten darf, die ihm bereits vom Vermieter an die Hand gegeben wurden. Er muss vielmehr aufgrund des Suchauftrags neue Objekte akquirieren und den entsprechenden Auftrag vom Vermieter zum Anbieten des Objekts einholen. Praxis-Beispiel Suchauftrag nur ...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 3.2.6 Problem: fehlender Vermieterauftrag

Hat der Makler keinen entsprechenden Auftrag des Vermieters erhalten, sondern auf anderem Weg von einer Vermietungsgelegenheit erfahren, verwirklicht er zumindest den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit des § 8 Abs. 1 Nr. 3 WoVermRG, weil er ohne Auftrag des Vermieters Wohnräume anbietet. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 EUR geahndet werden.[1] Pra...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 4.2 Provisionshöhe

Die Bestimmungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes regeln lediglich die Provisionshöhe in Bezug auf die vom Mieter als Maklerkunde zu zahlende Provision. Die Beschränkung auf zwei Monatsmieten in § 3 Abs. 2 WoVermRG gilt also nicht für Maklerverträge mit Vermietern als Vertragspartner des Maklers. Vermieter und Makler können vielmehr bis zu den Grenzen der Sittenwidrigkeit un...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Bestellerprinzip / 5.2 Weitere Konsequenzen

Es sind Strategien denkbar, die gesetzlichen Regelungen zum Nachteil des Wohnungssuchenden auszuhebeln. Bei all diesen Konstellationen hat der Makler allerdings im Fall der Fälle nicht nur den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, sondern riskiert eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit nach § 35 GewO oder den Widerruf seiner Gewerbeerlaubnis nach § 49 VwVfG. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Makelnder Verwalter / Zusammenfassung

Begriff Häufig verwalten Immobilienmakler und Immobilienunternehmen auch Wohnungseigentumsanlagen. Auf der anderen Seite betätigen sich hauptberufliche WEG-Verwalter zumindest gelegentlich als Makler beim Verkauf und/oder der Vermietung von Wohnungen in der verwalteten Eigentumsanlage. Immer wieder müssen sich Gerichte damit auseinandersetzen, ob derartige Tätigkeiten des WE...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Makelnder Verwalter / 2.1 Wohnraum

Weiterer Bezugspunkt einer Maklertätigkeit des Verwalters ist häufig die Vermittlung oder der Nachweis von Mietverträgen für die Eigentümer der Wohnanlage. Zunächst und grundsätzlich kann der Wohnungseigentumsverwalter hier auch einen Provisionsanspruch gegen den künftigen Mieter haben.[1] Infolge des seit 1. Juni 2015 geltenden Bestellerprinzips dürfte der Verwalter allerdi...mehr

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Vermeidung eines schwierige... / 2.1 Kommunikation – den Mieter kennen und einschätzen lernen

Freilich schützen auch noch so akribische Recherchen im Vorfeld des Mietvertragsabschlusses nicht vor dem schwierigen Mieter. Auch wenn im Idealfall im Laufe des Mietverhältnisses keinerlei Probleme entstehen, sollte die Kommunikation von Beginn an eine zentrale Rolle spielen. Damit der Vermieter seinen Mieter kennenlernen kann, muss er mit ihm sprechen. Gerade in der Anbahn...mehr

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§ 29 Maklerrecht / e) Wohnungsvermittlung

Rz. 13 Besonderheiten gelten bei der Vermittlung von Mietwohnungen im Hinblick auf das ab dem 1.6.2015 eingeführte "Bestellerprinzip". Der Wohnungssuchende schuldet eine Maklerprovision nur dann, wenn er dem Makler einen eigenständigen Suchauftrag erteilt und dieser für den Kunden nach außen tätig wird (§ 2 Abs. 1 WoVermG).[13] Das im Gesetz niedergelegte Merkmal der "Aussch...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile h...mehr

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ZAP 16/2016, Aktuelle Entwi... / 1. Novellierung des Wohnungsvermittlungsgesetzes durch das Bestellerprinzip

Eine tiefgreifende Veränderung hat das Wohnungsvermittlungsrecht durch die zum 1.6.2015 in Kraft getretene Einführung des Bestellerprinzips erfahren (Einzelheiten hierzu D. Fischer NJW 2015, 1560; Duchstein NZM 2015, 417; Grams ZfIR 2015, 512). Dieses sieht vor, dass derjenige den Wohnungsmakler bezahlen soll, der ihn beauftragt hat. Eine Provisionspflicht des Wohnungssuchen...mehr

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Gesetzgebungsreport / 4. Mietpreisbremse und Bestellerprinzip

Seit dem 1.6.2015 gilt das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) vom 21.4.2015 (BGBl I, S. 610). Es enthält im Wesentlichen zwei verschiedene Regelungskomplexe. Zum einen sollen durch die Einführung der sog. Mietpreisbremse Mieten bei ...mehr

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ZAP 16/2016, Wohnraummiete: Verfassungsmäßigkeit des Bestellerprinzips bei Maklerverträgen

(BVerfG, Beschl. v. 29.6.2016 – 1 BvR 1015/15) • Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz vorgenommene Normierung des Bestellerprinzips für Wohnungsvermittlungen, das Maklern den Erhalt einer Provision von Mietinteressierten weitgehend verstellt, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Gesetzgeber bringt die sich gegenüberstehenden Interessen von Wohnungssuchen...mehr

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ZAP 12/2015, Anwaltsmagazin / Makler scheitern mit Eilantrag gegen Gesetz zur Mietpreisbremse

Das BVerfG hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Anfang Juni im Rahmen der "Mietpreisbremse" in Kraft getretene Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen (s.a. den vorstehenden Beitrag) für Wohnraummietverträge abgelehnt. Wie das Gericht am 27. Mai bekannt gegeben hat, beruht der Beschluss auf einer Folgenabwägung. Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung mü...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltmagazin / Mietgerichtstag 2016

Vom 26.2. bis zum 27.2.2016 wird der nächste Mietgerichtstag in Dortmund, Kongresszentrum Westfalenhallen Goldsaal, Rheinlanddamm 200, stattfinden. Er steht unter dem Hauptthema "Mieterrechte auf dem Prüfstand?" und wird insbesondere der Frage nachgehen, ob eine Aushöhlung der Gewährleistungsrechte der Mieter droht. Die Vorträge gehen u.a. auf das Thema Beschaffenheitsvereinb...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Fischer, Maklerrecht anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung, 3. Aufl. 2015, 228 S., Deutscher Fachverlag, 69 EUR

Wer wäre kompetenter, ein Werk zum Maklerrecht anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung zu verfassen als der Autor, der bis 2002 Mitglied im hierfür zuständigen 15. Senat des OLG Karlsruhe war und danach Richter am BGH im IX. Senat? Das Werk zeichnet sich durch die umfassend und klar dargestellte höchstrichterliche Rechtsprechung und die Verweise auf wichtige Literaturmeinu...mehr

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ZAP 12/2015, Anwaltsmagazin / Neuregelungen im Juni

Im Juni ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Die für die Anwaltschaft bedeutsamste ist wohl die sog. Mietpreisbremse, Änderungen gab es zudem beim Verbraucherschutz, bei den sog. Ghetto-Renten und bei der Bundeswehr. Im Einzelnen: Mietpreisbremse Zum 1. Juni ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft getreten, demzufolge Wohnungsmieten bei einer Wiede...mehr

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ZAP 13/2017, Anwaltsmagazin / 5 Zwischenbilanz zur Mietpreisbremse

Die Bundesregierung zieht eine positive Zwischenbilanz ihrer Maßnahmen zur Begrenzung des Mietanstiegs. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag mit dem Titel "Zwei Jahre Mietpreisbremse" hervor. Berlin habe mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und dem 10-Punkte-Programm der Wohnungsbauoffensive wichtige Impulse für mehr bezahlbaren Wohnra...mehr

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ZAP 12/2016, Anwaltsmagazin / Maas kündigt weitere Mietrechtsnovelle an

Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas hat Mitte Mai auf der Bundesarbeitstagung des Deutschen Mieterbundes in Fulda eine zweite Mietrechtsnovelle angekündigt, die Mietern insbesondere bei Mieterhöhungen substanzielle Verbesserungen bringen soll. Zudem will er die Mietpreisbremse aus der ersten Mietrechtsnovelle auf ihre Wirksamkeit in der Praxis hin prüfen u...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / I. Einleitung

Nachdem mit dem Mietrechtsänderungsgesetz 2013 in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf die Kappungsgrenze in inzwischen rund 270 Gemeinden bei Mieterhöhungen nach § 558 Abs. 3 BGB von 20 auf 15 % gesenkt wurde, ist die Diskussion um eine Begrenzung der Wieder- und Neuvermietungsmieten neu entfacht. Da die Senkung der Kappungsgrenze nur den Bestandsmietern entgegenkommt, denn...mehr

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ZAP 23/2016, Anwaltsmagazin / Personalia

Anfang November ist der Richter des BVerfG Prof. Dr. Reinhard Gaier nach zwölfjähriger Amtszeit aus dem Dienst geschieden. Herr Dr. Gaier kam 2004 an das BVerfG, zuvor war er am V. Zivilsenat des BGH tätig. Beim BVerfG war er als Berichterstatter insbesondere für das Recht der freien Berufe, das Mietrecht, das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht sowie für das Anwaltsvertra...mehr

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ZAP 22/2018, Anwaltsmagazin / 7 Bundesregierung erwägt Bestellerprinzip auch für Immobilienverkäufe

Mit der sog. Mietpreisbremse ist auch das Bestellerprinzip für die Wohnungsmaklertätigkeit eingeführt worden (vgl. dazu näher D. Fischer ZAP F. 4, S. 1685 ff.). Nach allgemeiner Meinung hat das Prinzip tatsächlich zu der beabsichtigten Entlastung der Mieter geführt. Nun prüft die Bundesregierung, ob sie das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe ausdehnen sollte. Das s...mehr

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ZAP 17/2021, Anwaltsmagazin / 3 Evaluation der Neuregelung zur Maklercourtage

Das Ziel der Reform des Wohnraumvermittlungsrechts – die Entlastung der Mieter von der’Maklercourtage – ist nach Angaben der Bundesregierung ganz überwiegend erreicht worden. Das geht aus einer Unterrichtung des Bundestags zur Evaluation des geänderten Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz hervor (vgl.’BT-Drucks 19/31795). Aus d...mehr

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ZAP 7/2020, Anwaltsmagazin / 10 Überwiegende Zustimmung zur Neuverteilung der Maklerkosten

Auf grundsätzliche Zustimmung der Sachverständigen traf der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (vgl. dazu BT-Drucks 19/15827) in einer öffentlichen Anhörung, die Ende Januar im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz stattfand. Die acht Experten aus Prax...mehr

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ZAP 1/2025, Anwaltsmagazin / II. Zivilrecht

Ein Schwerpunkt der Tagung lag auf dem Zivilrecht, zu dem die Minister rund ein Dutzend Beschlüsse fassten. Mehrere „Baustellen” hatten sie z.B. im Mietrecht ausgemacht. Hier bemängelten sie u.a. Vermieterpraktiken, bei denen Wohnungssuchenden ein Mietvertragsabschluss häufig nur um den Preis einer „Vertragsausfertigungsgebühr” oder ähnlicher Einmalzahlungen gewährt wird. De...mehr

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ZAP 5/2018, Anwaltsmagazin / 6 Mietstreitigkeiten immer seltener vor Gericht

Die Zahl der Mietrechtsprozesse ist auf den tiefsten Stand seit der Wiedervereinigung gesunken. Gegenüber dem Vergleichsvorjahr 2015 ging die Zahl der Mietrechtsprozesse um 5,5 % zurück, im Vergleich zu 2014 sogar um über 9 %. Die Zahl der Mietrechtsprozesse ist damit in den letzten 20 Jahren um fast ein Drittel gesunken. Dies meldete kürzlich der Deutsche Mieterbund (DMB), ...mehr

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ZAP 6/2015, Anwaltsmagazin / Bundestag verabschiedet Mietpreisbremse

Am 5. März hat der Bundestag die sog. Mietpreisbremse verabschiedet. Sie soll helfen, den rasanten Anstieg der Mieten vor allem in Ballungsgebieten einzudämmen. Neubauten sind ausgenommen, um Investitionen auf dem Wohnungsmarkt zu erhalten. In Gebieten mit "angespannter Wohnungslage" dürfen Mieten bei der Wiedervermietung bestehender Wohnungen nur noch maximal zehn Prozent üb...mehr

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ZAP 10/2020, Gesetzgebungsr... / 9. Verteilung der Maklerkosten bei Wohnungs- und Hauskauf

Am 18.12.2019 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (BT-Drucks 19/15827) in erster Lesung behandelt und zur weiteren Beratung dem Rechtsausschuss überwiesen. Nachdem der Gesetzgeber bereits 2015 durch Art. 3 des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (BGBl I, S. 61...mehr

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ZAP 4/2015, Gesetzgebungsre... / 4. Mietpreisbremse

Bereits am 1.10.2014 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) beschlossen (BT-Drucks. 18/3121). Durch die Einführung der sog. Mietpreisbremse sollen Mieten bei einer Wiedervermietung in Zukunft ...mehr

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ZAP 23/2019, Mietpreisbrems... / 2. Beschränkung der Wiedervermietungsmiete

Während bis zum Jahr 2015 alle Regelungen zur Miethöhe nur Bestandsmietverhältnisse betrafen, hat der Gesetzgeber durch das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung – Mietrechtsnovellierungsgesetz" vom 21.4.2015 die Vorschriften der §§ 556d-556g ins BGB eingeführt. Hierdurch wurd...mehr