Fachbeiträge & Kommentare zu Berufung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Tatsachengrundlage.

Rn 14 Die Klageänderung kann (auch in den Fällen der §§ 264–266) nur auf solche Tatsachen gestützt werden, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung nach § 529 ohnehin zugrunde zu legen hat. Danach besteht für die Berufungsinstanz grds eine Bindung an den erstinstanzlich festgestellten Sachverhalt. Der Vortrag neuer Tatsachen ist nur unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 8 Bei erfolgreichem Rechtsmittel hat grds der Rechtsmittelgegner nach § 91 die Kosten zu tragen. Eine Ausn hiervon enthält Abs 2. Danach sind die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens dem obsiegenden Rechtsmittelführer ganz oder tw aufzuerlegen, soweit das Rechtsmittel aufgrund neuen Vorbringens Erfolg hatte, das die Partei im früheren Rechtszug hätte vorbringen können. Das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Inhalt.

Rn 5 Der Fristbeginn setzt die Zustellung des in vollständiger Form abgesetzten Urteils voraus. Selbstverständlich wird nicht die bei den Akten verbleibende Urschrift, sondern eine Ausfertigung der Entscheidung zugestellt (BGH MDR 11, 65 [BGH 28.10.2010 - VII ZB 40/10]). Auch die Zustellung einer beglaubigten Urteilsabschrift setzt den Lauf der Berufungsfrist in Gang (BGH MD...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Notwendigkeit.

Rn 13 Der Rechtspfleger prüft, ob die festzusetzenden Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, § 91 I. Dies gilt für Gerichts- und Anwaltskosten. Nach § 91 II 1 gelten die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei stets als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerliche BVV

Rz. 1173 [Autor/Stand] Von den strafprozessualen Beweisverboten sind die Beweisverbote im Verwaltungsverfahren der Steuerermittlung zu unterscheiden (s. dazu auch § 393 Rz. 166 ff.)[2]. Der BFH anerkennt ein steuerliches Verwertungsverbot bei Verfahrensverstößen im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung nur dann, wenn sie schwerwiegend waren oder bewusst oder willkür...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verspätete verzichtbare Zulässigkeitsrügen (Abs 3).

Rn 49 Erfasst sind verspätete, verzichtbare Rügen des Beklagten betreffend der Zulässigkeit der Klage (§ 282 Rn 11 ff; vgl BGH 21.11.13 – VII ZR 48/12 Rz 18: zum Einwand, ein Prozessvergleich sei unwirksam und daher der Prozess fortzusetzen, so dass einer neuen Klage § 261 III Nr 1 entgegenstehe). Ihre Verspätung bestimmt sich nach § 282 III (s dort); auf eine Verzögerung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kompetenzkonflikte.

Rn 2g §§ 72a, 119a sind vorrangig ggü Zuständigkeitsregelungen im Geschäftsverteilungsplan einschließlich Verbleibensklauseln, die etwa an Fristen oder eine durchgeführte Verhandlung anknüpfen (Schlesw 13.8.19 – 2 AR 20/19 Rz 13 ff). Eine überlastungsbedingte längere Dauer vor Abgabe des Verfahrens ändert nichts an der Zuständigkeit (BayObLG NJW 22, 2849 Rz 43). Die speziali...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Das Versäumnisurteil gegen den Beklagten.

Rn 15 Liegen die vorstehend genannten Voraussetzungen vor, ist – soweit das tatsächliche Vorbringen schlüssig ist – nach Abs 2 Hs 1 gem dem Sachantrag des Kl das Versäumnisurteil gg den Bekl zu erlassen. Hat der Kl eine Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung schlüssig vorgetragen, ist das auf seinen Antrag (im Hinblick auf § 850f II) im Tenor zum Ausdruck zu bringe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtliches Gehör.

Rn 44 Art 103 I GG garantiert jedermann vor Gericht Anspruch auf rechtliches Gehör (ebenso Art 47 GRCh, § 37 II FamFG). Dieses auch als prozessuales Urrecht bezeichnete zentrale Prozessgrundrecht wird tw sogar auf den Grundsatz der Menschenwürde zurückgeführt. Das Grundrecht verbietet es, den Menschen vor Gericht als bloßes Objekt zu betrachten und zu behandeln. Sein Inhalt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einschränkungen.

Rn 14 Die durch die Konzentrationsvorgabe eröffneten Auswahlmöglichkeiten für Rechtsbehelfsführer werden grds in Kauf genommen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Rechtsweg vollständig zur Disposition der Beteiligten steht. Nach der Rspr sind daher angeführte, aber offensichtlich nicht erfüllte Anspruchsgrundlagen in dem Zusammenhang unbeachtlich (vgl nur BVerwG NVwZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Schuldnerbezogene Faktoren.

Rn 6 Zugunsten des Schuldners wirken sich folgende Faktoren aus, die in seiner Person begründet sind: sein Alter (LG Essen WuM 68, 132, 133), körperlicher Zustand (Behinderung: LG München WuM 89, 412; Schwangerschaft: WuM 68, 51), Familienverhältnisse (Zahl der Kinder: LG Heilbronn ZMR 66, 278), das sonstige soziale Umfeld (LG Mannheim WuM 90, 307, 308; Gefährdung des Arbeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Überraschender Charakter der Entscheidung.

Rn 16 Für das Bestehen einer gerichtlichen Hinweispflicht kommt es als wesentliches Moment entscheidend auf den Überraschungseffekt bei den Parteien an. Eine solche Überraschung kann sich daraus ergeben, dass das Gericht von der übereinstimmenden Beurteilung der Parteien hinsichtlich eines Gesichtspunkts abweicht (S 2) oder daraus, dass das Gericht einen Gesichtspunkt für ma...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vermögen.

Rn 3 Für die Beurteilung der Frage, ob der im Ausland ansässige Bekl inländisches Vermögen hat, kommt es zunächst auf den Zeitpunkt der Klageerhebung an. Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit reicht es aber aus, wenn der Bekl bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung inländisches Vermögen erwirbt (München MDR 15, 728). Unter den Begriff des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mündliche Verhandlung.

Rn 12 Eine mündliche Verhandlung muss gem § 495a S 2 stattfinden, wenn dies – auch nur von einer der Parteien – beantragt wird (BVerfG NJW 12, 2262). Das gleiche Recht steht dem Nebenintervenienten zu (§ 67 Hs 1). Der Antrag muss sich unmissverständlich auf den Fall der Anordnung des vereinfachten Verfahrens beziehen. Das Übergehen eines solchen Antrags stellt eine Verletzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einschränkungen.

Rn 7 Nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt, weil nicht vom ›Verfahren‹ iSd § 495a S 1 erfasst, sind jedenfalls das gesamte materielle Recht (LG Baden-Baden NJW 94, 1088 mwN), die Vorschriften über Rechtsweg und Zuständigkeit, die Bindung an die Anträge der Parteien gem § 308 I sowie insb die Beweislastregeln (Musielak/Voit/Wittschier Rz 5 mwN). Raum für richterliche Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verbesserungs- und Verschlechterungsverbot.

Rn 3 In gleicher Weise wie für das Berufungsgericht gelten für das Revisionsgericht das Verbesserungs- und Verschlechterungsverbot (Musielak/Voit/Ball § 557 Rz 7; Zö/Feskorn § 557 Rz 1). Das Revisionsgericht darf daher das angefochtene Urt nicht über die vom Revisionskläger gestellten Anträge hinaus abändern, dem Revisionskläger kann nicht mehr zugesprochen werden, als er be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Erstinstanzliche Zuständigkeiten

Rz. 600 [Autor/Stand] Die sachliche Zuständigkeit der erstinstanzlichen Spruchkörper in Strafsachen ist abhängig von Art und Schwere des Anklagevorwurfs. Siehe dazu auch die Übersicht in Rz. 768. Rz. 601 [Autor/Stand] Das Amtsgericht mit seinen drei Spruchkörpern (Einzelrichter, Schöffengericht, erweitertes Schöffengericht) ist zuständig, wenn nicht die Zuständigkeit des Landg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vertretungsunfähigkeit.

Rn 7 Dem Tod gleichgestellt ist der Wegfall der rechtlichen Vertretungsfähigkeit eines RA. Hierzu zählen folgende Konstellationen: Der Wegfall der Geschäfts- und Prozessfähigkeit (BGH NJW 59, 1587 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58]; 02, 2108 [BGH 12.03.2002 - VI ZR 379/01]; BeckRS 20, 10808), der Wegfall der Postulationsfähigkeit (BGH MDR 76, 487; BFH/NV 15, 1252 [BFH 27.05.2015...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwartschaftsrecht an beweglichen Sachen.

Rn 28 Ein Anwartschaftsrecht liegt vor, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechtes schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechtes Beteiligte nicht mehr einseitig zu zerstören vermag (BGHZ 49, 197, 201; NJW 82, 1639, 1640; PWW/Prütting § 9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteilsverkündung.

Rn 2 Die gem § 173 GVG und wegen Art 6 EMRK stets öffentliche Verkündung steht nicht zur Disposition der Parteien (ThoPu/Reichold Rz 1). Der Anwesenheit der Parteien bei der Verkündung bedarf es aber nicht. Zur Wirkung ggü Abwesenden § 312. Ist keine Partei bei der Verkündung anwesend, so muss die Urteilsformel nicht verlesen werden; Bezugnahme auf die Formel reicht aus, § 3...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Vom Tod des Schenkers abhängige Zuwendungen

Rz. 162 [Autor/Stand] Soll das Leistungsversprechen des Schuldners erst nach dem Tod des Schenkers erfüllt werden, erwirbt der Bedachte die Forderung – ähnlich einem Vermächtnisnehmer,[2] aber außerhalb des Nachlasses[3] – mit dessen Ableben (§ 331 BGB).[4] Der Steueranspruch entsteht deshalb grundsätzlich in diesem Zeitpunkt – allerdings als Erbschaftsteueranspruch (§§ 3 Ab...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Verfahren

Rz. 43 Das Verfahren nach § 11 RVG beginnt durch Stellung eines Antrages vor dem Prozessgericht in erster Instanz. In Zwangsvollstreckungssachen ist der Antrag an das Gericht der ersten Instanz zu richten.[53] Handelt es sich um die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens, welches nicht an das zuständige Gericht abgegeben wurde, so ist für den Antrag nach § 11 RVG das Mahn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prüfung, Darlegungs- und Beweislast.

Rn 15 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 10). Voraussetzung für die örtliche Zuständigkeit nach § 32 ist, dass der Kl sein Begehren auf eine unerlaubte Handlung stützt, dh dass er einen materiellen Anspruch aus unerlaubter Handlung darlegt (BGHZ 153, 173, 174; NJW 02, 1425). Hierfür reicht die schlüssige Behauptung von Tatsachen, aus denen sich eine im Gerichtsbezirk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Adressat.

Rn 12 Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung kann die Berufung nur bei dem Berufungsgericht eingelegt werden (Abs 1). Dieses hat keine Mitwirkungspflicht, denn die Einreichung der Berufungsschrift ist eine einseitige Prozesshandlung (BGH NJW 94, 1354 [BGH 10.02.1994 - VII ZB 30/93]). Wird die Berufungsschrift bei einem anderen Gericht als dem Berufungsgericht eingereic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bindungswirkung der Zulassungsentscheidung (Abs 3 S 2).

Rn 19 Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht (Abs 3 S 2) bewirkt, dass der BGH nicht zu prüfen hat, ob ein Zulassungsgrund bestand oder nachträglich entfallen ist (BGH WM 24, 1975 Rz 6). Sie bindet den BGH jedoch, wie sich schon aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt, nur in den Fällen des Abs 1 S 1 Nr 2 und nur hinsichtlich der Zulässigkeitsgründe des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Amtsgerichts.

Rn 2 Zuständiges Rechtsmittelgericht bei Berufungen und Beschwerden gg Entscheidungen des AG ist nach § 72 grds das LG. Abs 1 weist abw von diesem Grundsatz dem OLG zusätzliche Zuständigkeiten zu, die über die bisherige Zuständigkeit in Familiensachen hinausgehen. I. Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts (Abs 1 Nr 1a). Rn 3 In familiengerichtlichen Verfahren na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel.

Rn 6 Kommt das Gericht einem Antrag unberechtigt nicht nach (teils aber nur Überprüfung auf Ermessensfehler, s Rn 1), stellt dies einen Verfahrensfehler dar, der im Berufungs- und Revisionsverfahren zu einer Aufhebung führen kann, s.a. § 284 Rn 43, § 412 Rn 6. Zur Überprüfung des Ermessens bzgl einer Beweiserhebung vAw s.a. § 144 Rn 3, 6 f.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verhandlung vor dem erkennenden Gericht.

Rn 9 Abs 1 gebietet eine mündliche Verhandlung nur vor dem erkennenden Gericht (Musielak/Voit/Stadler Rz 8). Erkennendes Gericht ist das Gericht, das im konkreten Einzelfall zur Entscheidung des Rechtsstreits berufen ist (Wieczorek/Schütze/Borck Rz 19). Das können der originäre oder obligatorische Einzelrichter (§§ 348, 348a) und der Vorsitzende der KfH (§ 349) sein (Musiela...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Klage muss die Erklärung enthalten, dass im Wechselprozess geklagt werde. (2) 1Die Ladungsfrist beträgt mindestens 24 Stunden, wenn die Ladung an dem Ort, der Sitz des Prozessgerichts ist, zugestellt wird. 2In Anwaltsprozessen beträgt sie mindestens drei Tage, wenn die Ladung an einem anderen Ort zugestellt wird, der im Bezirk des Prozessgerichts liegt oder von dem e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das Justizstandort-Stärkungsgesetz v 7.10.24 ermöglicht die Einrichtung sog Commercial Courts (dazu § 610 ZPO Rn 1). Dabei handelt es sich nicht um eigenständige Gerichte, sondern um spezialisierte Senate eines OLG oder ObLG (§ 119b Abs 1 S 1), die aber – wie in den Fällen der §§ 118, 201 Abs 1 GVG, § 1062 ZPO – in erster Instanz zuständig sind. Das Verfahren vor dem Co...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 184a ermächtigt die Landesregierungen, zu bestimmen, welche Verfahren innerhalb der Sachgebiete des § 119b Abs 1 in englischer Sprache geführt werden können, und zu diesem Zweck Zivilkammern und KfH an den LG zu bestimmen. Die so bestimmten Zivilkammern und KfH werden als Commercial Chambers bezeichnet. § 184a ermöglicht ferner die Zulassung englischsprachiger Verfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 4 Die Rechtsbeschwerde muss binnen einer Frist von einem Monat begründet werden (Abs 2 S 1). Die Begründungsfrist beginnt ebenso wie die Einlegungsfrist mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung (Abs 2 S 2). Sie kann auf Antrag vom Senatsvorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 313 stellt die zentrale Vorschrift über die Gestaltung des Urteils dar. §§ 313a, b enthalten Vereinfachungsvorschriften für bestimmte Fallgestaltungen. § 313 unterstützt die Funktionen und Wirkungen des Urteils, indem es eine genaue Bezeichnung der Parteien (persönliche Grenze der Rechtskraft) und des Gerichts verlangt, ferner die Angabe des Datums des Verhandlungssch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 957 ZPO – Ausschluss der Rechtsbeschwerde.

Gesetzestext In Verfahren zur grenzüberschreitenden vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt. Rn 1 Der Ausschluss der Rechtsbeschwerde gem §§ 574 ff entspricht der Rechtslage im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Arrests bzw einer einstweiligen Verfügung (§ 542 II S 1, § 574 I S 2). Dort ist dies ersicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 40 EGGVG – [Entscheidung vor dem 1.9.09].

Gesetzestext § 119 findet im Fall einer Entscheidung über Ansprüche, die von einer oder gegen eine Partei erhoben worden sind, die ihren allgemeinen Gerichtsstand im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit in erster Instanz außerhalb des Geltungsbereichs des Gerichtsverfassungsgesetzes hatte, sowie im Fall einer Entscheidung, in der das Amtsgericht ausländisches Recht angewendet und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 10 EuGFVO – Vertretung der Parteien.

Gesetzestext Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder einen sonstigen Rechtsbeistand ist nicht verpflichtend. Rn 1 Unabhängig vom nationalen Recht der Mitgliedstaaten ist im Verfahren nach der EuGFVO eine anwaltliche Vertretung nichterforderlich. Auf das Berufungs- oder Revisionsverfahren ist Art. 10 nicht anwendbar, wie sich aus der Gesetzgebungsgeschichte ergibt (s. Mü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 613 findet nach Abs 1 auf erstinstanzliche Verfahren vor einem Commercial Court oder einer Commercial Chamber Anwendung. Der durch § 613 geschaffene Anspruch der Parteien auf Erstellung eines Wortprotokolls bei übereinstimmendem Antrag – und damit als Kehrseite die Verpflichtung des Gerichts – besteht damit nicht in zweitinstanzlichen Verfahren, dh Berufungs- und Besc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 58 Im Berufungsverfahren wird für das Verfahren im Allgemeinen eine 4,0 Gebühr nach Nr 1220 GKG-KostVerz erhoben. Bei wechselseitigen Berufungen, die im selben Verfahren geführt werden, wird die Gebühr nur einmal erhoben, allerdings aus dem zusammengerechneten Wert (§ 45 II GKG). Die Gebühr ermäßigt sich nach Nr 1221 GKG-KostVerz auf 1,0, wenn das Verfahren vor Einreichun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anhängiger Rechtsstreit.

Rn 2 Die Nebenintervention setzt einen zwischen anderen Parteien anhängigen (nicht rechtshängigen: BGHZ 92, 251, 257 = NJW 85, 328) Rechtsstreit voraus. Andererseits darf der Rechtsstreit nicht durch rkr Urt, Klagerücknahme (§ 269), Erledigung (§ 91a) oder Vergleich (§ 794) beendet sein (BGH NJW 91, 229 f [BGH 04.10.1990 - IX ZB 78/90]; 84, 353 [BGH 24.11.1983 - IX ZR 93/82]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittelverfahren vor einem Commercial Court (Abs 4).

Rn 12 Der Commercial Court ist für ihm durch Rechtsverordnung zugewiesene Streitigkeiten grds erstinstanzlich zuständig. Die Landesregierungen können ihm jedoch abweichend von § 119 Abs 1 Nr 2 auch Berufungen und Beschwerden gg Entscheidungen der LG durch Rechtsverordnung übertragen, wenn diese Streitigkeiten eines der dem Commercial Court zugewiesenen Sachgebiete betreffen....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 32 EGZPO – [Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege].

Gesetzestext (1) Wenn vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege vom 11. Januar 1993 (BGBl. I S. 50) am 1. März 1993 die mündliche Verhandlung, auf die das anzufechtende Urteil ergeht, geschlossen worden ist, gelten für die Zulässigkeit der Berufungen die bis dahin geltenden Vorschriften. Im schriftlichen Verfahren tritt an die Stelle des Schlusses d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 717 schafft den rechtlichen Ausgleich dafür, dass der Gläubiger mit dem Eintritt der vorläufigen Vollstreckbarkeit seines Titels in das Vermögen des Schuldners vollstrecken darf, ohne dass bereits rkr feststeht, ob dieser Zugriff materiell berechtigt ist. Die definitive Erkenntnis hierüber steht erst am Ende des Rechtsmittelverfahrens. Das Risiko, dass die vorläufig v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 5 Gegen die im ersten Rechtszug ergangene Entscheidung über die Erinnerung findet die sofortige Beschwerde statt (Abs 2). Ob diese im Einzelfall statthaft ist, richtet sich nach § 567; die dort gezogenen Grenzen der Statthaftigkeit werden durch § 573 Abs 2 nicht erweitert (Celle AG 17, 785, 786). Die Möglichkeit, gegen Erinnerungsentscheidungen im zweiten Rechtszug, also ...mehr

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zfs 08/2025, Zur Auslegung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 28.11.2022 – 6 O 12/22 hat keinen Erfolg. Dem Kläger steht kein Anspruch auf Feststellung von weiteren Ansprüchen auf Ersatz des Erwerbsschadens aus §§ 7, 17 StVG, 823, 843 Abs. 1 BGB, 115 VVG bzw. § 3 PflichtVG a.F. gegen die Beklagten zu. Denn die von ihm im Wege der Feststellungsklage geltend gemachten Ansprüc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte § 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift § 441 ZPO 6 Beweiswürdigung § 442 ZPO 1 Sachverständiger § 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung § 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit § 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis § 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen § 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung

Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Anton, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Überholungen, ZfZ 1991, 370; Bandemer, Zufallsfunde bei Zollkontrolle – Zweifel in der Zwangslage, wistra 1988, 136; Baur, Mangelnde Bestimmtheit von Durchsuchungsbeschlüssen, wistra 1983, 99; Beukelmann, Dur...mehr

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zfs 08/2025, Rechtsschutz f... / 2 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat dem Deckungsbegehren des Kl. zu Recht Folge gegeben. Der Rechtsschutzfall ist im Schadenersatz-Rechtsschutz nach Nr. 7.1.1, 4.1 ARB 2009 unstreitig eingetreten, der vom Umfang des vereinbarten Privat-, Berufs- und Familien-Verkehrs-Rechtsschutzes erfasst wird (Nr. 6.1.3 ARB 2009) … Die Bekl. kann sich nicht mit Erfolg gemäß Nr. 23.1.1 ARB 2009 auf das Fehlen hinrei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Schrifttum: Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jed...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr