Fachbeiträge & Kommentare zu Berufung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Funktion.

Rn 5 Das Notfristzeugnis nach § 706 II, das in Textform nach § 126b BGB zu erteilen ist, bringt mit der Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde nach § 418 zum Ausdruck, dass innerhalb der Notfrist ein Rechtsmittel oder Einspruch gg eine Entscheidung nicht eingelegt wurde (BGH MDR 03, 826 [BGH 05.03.2003 - VIII ZR 263/00]). Es ist idR die Beweisgrundlage für die Erteilung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Rechtsbehelfe gegen Urteilsentscheidung.

Rn 14 Bei Versäumnisurteil ist Einspruch möglich, ansonsten findet bei kontradiktorischer Entscheidung Berufung nach § 511 statt. Für das Berufungsverfahren gelten die allgemeinen Regelungen und Besonderheiten des Einstweiligen Rechtsschutzverfahrens. Da das einstweilige Rechtsschutzgesuch aufgrund neuer Tatsachen oder neuer Glaubhaftmachung grds wiederholt werden könnte, gi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gebührenstreitwert.

Rn 57 Für den GeS gilt bei vermögensrechtlichen Ansprüchen das gleiche wie zu a). Die Behandlung eines Antrags auf Datenauskunft gem Art 15 DSGVO ist uneinheitlich; teils wird (unter Rückgriff auf §§ 47 I, 52 I, II GKG) pauschal 5.000 EUR angesetzt (Köln MDR 19, 1403; AGS 20, 395, CR 21, 162), andere bewerten das Interesse gem § 48 II GKG individuell (Stuttg MDR 21, 1268: Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Höhe.

Rn 10 Der Beklagte hat von Anfang an die gesamten Kosten sämtlicher Instanzen geltend zu machen (BGH NJW-RR 05, 148, 149; s. § 112 Rn. 1). Die Rüge mangelnder Sicherheitsleistung für die Kosten der Revisionsinstanz kann grds in dieser Instanz nicht mehr erhoben werden, falls die Voraussetzungen für eine Sicherheitsleistung bereits in der Berufungsinstanz vorlagen, Sicherheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anfallwirkung.

Rn 2 Wie das erstinstanzliche Gericht gem § 308 I und das Berufungsgericht gem § 528 ist auch das Revisionsgericht an die Anträge der Parteien gebunden. Vergleichbar der Situation im Berufungsverfahren (vgl § 528 Rn 4) wird der Streitgegenstand grds nur insoweit zum Gegenstand des Revisionsverfahrens, als das Berufungsgericht über ihn entschieden hat (Musielak/Voit/Ball § 55...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Forderung des Surrogats statt des ursprünglich geforderten Gegenstands (Nr 3).

Rn 7 Dies betrifft Veränderung nach Rechtshängigkeit (Hamm NJW-RR 01, 142). Das Interesse ist iSv Schadensersatz zu verstehen. Anderer Gegenstand ist etwa Zahlung statt Wandelung oder das Surrogat gem § 285 BGB, Herausgabe der Pachtsache statt Feststellung der Pachtbeendigung (BGH NJW-RR 96, 1020), Wertersatz nach Versteigerung (Saarbr OLGR 08, 943), Übergang von Abschlags- ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 20 Macht ein unterhaltsberechtigter Sozialhilfeempfänger kraft prozessrechtlicher Ermächtigung (§ 265) in Prozessstandschaft die nach § 94 I 1 SGB XII auf den Sozialhilfeträger übergegangenen Unterhaltsansprüche geltend, kann das nach dessen Tod unterbrochene Verfahren (§ 239) nur durch seine Erben als neue gesetzliche Prozessstandschafter aufgenommen werden. Der Sozialhi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

Rn 48 Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn das erstinstanzliche Gericht von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts, wenn es die nicht gibt, von der Entscheidung eines gleichrangigen Gerichts abweicht und sein Urt darauf beruht. Die Abweichung muss darin bestehen, dass das Gericht einen Rechtssatz aufgestellt hat, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zustellung (Abs 1).

Rn 3 Die Zustellung der Berufungsschrift und der Berufungsbegründungsschrift erfolgt vAw (§ 166 II). Sie ist kein Erfordernis für die Zulässigkeit des Rechtsmittels. Auch ohne Zustellung der Berufungsschrift ist die Berufung mit ihrem Eingang bei dem Berufungsgericht wirksam eingelegt. Die fehlende Zustellung des die Berufungsbegründung enthaltenden Schriftsatzes hat keinen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weigerung des Zeugen.

Rn 4 Sofern der Zeuge sich weigert, Tatsachen iSd § 386 I zumindest anzugeben, ist – sofern er unter Berufung auf sein angebliches Zeugnisverweigerungsrecht nicht erscheint – gem § 380 ein Ordnungsgeld zu verhängen und es sind die weiteren dort bezeichneten Maßnahmen gg ihn zu ergreifen (Musielak/Voit/Huber § 386 Rz 2). Der Zeuge ist also nicht anders als jeder andere pflich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Scheinurteile.

Rn 8 Auch Scheinurteile können mit der Berufung angefochten werden, selbst wenn deren Zulässigkeitsvoraussetzungen iÜ nicht vorliegen (BGH NJW 95, 404). Von einem Scheinurteil spricht man zB dann, wenn das Gericht lediglich einen Urteilsentwurf herausgegeben hat. Um kein Scheinurteil handelt es sich bei dem entgegen § 310 I nicht verkündeten, wohl aber zum Zweck der Verlautb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bindungswirkung des Bestimmungsbeschlusses gem § 36.

Rn 5 Ein Bestimmungsbeschluss gem § 36 ist für das bestimmte Gericht grds in der Weise bindend, dass es an einer nochmaligen Prüfung der Zuständigkeitsfrage, soweit die Zuständigkeitsbestimmung reicht, gehindert ist (Nürnbg NJW-RR 97, 379). Dies folgt aus dem Sinn und Zweck des Bestimmungsverfahrens, das rasch und abschließend Zuständigkeitskonflikte beilegen soll (vgl Nürnb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antrag.

Rn 13 Das Verfahren findet nur auf Antrag statt, IV 1 (praktische Hinweise bei Sternal/Dimmler Rz 33 ff). Antragsberechtigt ist nach IV 2 jeder, der ein rechtliches Interesse an der Anerkennung glaubhaft machen kann, dh neben den Ehegatten auch Personen, deren Erbberechtigung oder eheliche Abstammung betroffen ist (BGH NJW 90, 3090), Sozialversicherungsträger, Finanzämter u ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 S 1 regelt den sachlichen Umfang der Verhandlung und Entscheidung 2. Instanz. Trotz der auf eine Fehlerkontrolle und -berichtigung gerichteten Funktion der Berufung muss deren Streitgegenstand nicht notwendig identisch mit dem 1. Instanz und damit auf eine Abänderung des angefochtenen Urteils beschränkt sein. Vielmehr unterliegt er der Disposition der Parteien, kann der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Bindung an das Anerkenntnis.

Rn 10 Als Prozesshandlung ist das Anerkenntnis für den Beklagten grds während des gesamten Verfahrens bindend, und zwar auch dann, wenn statt eines Anerkenntnisurteils ein VU ergeht und nach Einspruch streitig verhandelt wird (BGH BB 93, 1174). Es unterliegt nicht der Anfechtung der §§ 119, 123 BGB (BGHZ 80, 389, 392 = NJW 81, 2193; BSG BeckRS 15, 68304 Rz 9; BGH NJW-RR 21, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gewerbliche Schutzrechte (Nr 4).

Rn 9 Die angesprochenen gewerblichen Schutzrechte sind europäisch autonom zu definieren. Das Gleiche gilt für die Merkmale der Gültigkeit oder Eintragung dieser Schutzrechte. Streitigkeiten über die Inhaberschaft von Schutzrechten betreffen nicht die Eintragung und Gültigkeit (EuGH C-341/16). Nicht erfasst werden arbeitsvertragliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Ar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rücknahme.

Rn 10 Für Verzicht und Zurücknahme des Einspruchs verweisen § 346 auf die Vorschriften über Verzicht und Zurücknahme der Berufung sowie § 700 III 2 auf § 697 IV. Aus diesem Grund kann der Einspruch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden, nicht jedoch nach Erlass eines Versäumnisurteils gg den Ag. Die Rücknahme kann zu Protokoll der Geschäftsstelle er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verstoßfolgen.

Rn 8 Liegen die Voraussetzungen von Abs 1 nicht vor, weil der Anwendungsbereich nicht eröffnet ist oder die Voraussetzungen von Abs 3 vorliegen, so stellt das Urt ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe einen Verfahrensmangel dar, § 538, der ggf zur Aufhebung und Zurückverweisung berechtigt; im Falle von Abs 3 kann vervollständigt werden (Rn 5). Eine Nichtbegründung ohne Vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Gestaltungsrechte.

Rn 49 Bei der Ausübung von Gestaltungsrechten wie Aufrechnung, Anfechtung, Rücktritt, Kündigung kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem erstmals die objektive Möglichkeit der Ausübung des Gestaltungsrechts bestanden hat (BGHZ 24, 97, 98; 225, 44 Rz 13). Dies gilt nach Ansicht des BGH auch für das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen nach §§ 495 I, 355 I u II BGB aF (BGHZ 225...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klassischer Berufungstatbestand.

Rn 13 Der klassische, § 313 II entspr Tatbestand eines Berufungsurteils bestand neben der Überschrift, einem Einleitungssatz und dem unstreitigen Vorbringen der Parteien über beide Instanzen aus der Wiedergabe des erstinstanzlichen Vorbringen (streitiges Vorbringen des Klägers, Anträge des Klägers und des Beklagten, streitiges Vorbringen des Beklagten, Ergebnis einer Beweisa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Berufungsinstanz.

Rn 4 Das Berufungsgericht entscheidet, wenn das angefochtene Urt von dem Berufungsgericht erlassen wurde. Wird die Berufung aber als unzulässig verworfen, wird die erstinstanzliche Entscheidung gerade nicht ersetzt, so dass über die Wiederaufnahmeklage gg das Sachurteil dem allgemeinen Grundsatz (Rn 1) entspr vom erstinstanzlichen Gericht zu entscheiden ist (vgl BSG v 24.3.8...mehr

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zfs 08/2025, Zum Anspruch d... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte Berufung hat auch in der Sache Erfolg. Das angegriffene Urteil des LG Hannover war daher abzuändern und die Klage abzuweisen. Denn der Klägerin steht der geltend gemachte Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. 1. Die Parteien streiten nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung nunmehr nur noch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Widerruf.

Rn 8 Der Widerruf eines erstinstanzlichen Geständnisses ist (soweit die Parteien nicht hierauf verzichtet haben, Zö/Heßler Rz 2) nur unter den Voraussetzungen des § 290 möglich. Dies gilt unabhängig davon, ob der Widerruf bereits in 1. Instanz erklärt war oder erst in 2. Instanz erklärt wird. Einem Widerruf in 2. Instanz steht nicht entgegen, dass die Voraussetzungen hierfür...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 100. Künftige Leistung.

Rn 181 Es bleibt für die Klage beim vollen Nennwert (BGHR ZPO § 2 Beschwer 3; offengelassen in BGH WM 95, 2060; aA KG JurBüro 89, 1599: Abzinsung – gg RGZ 118, 321, die BGH WM 95, 2060 ausdr billigt). Bei künftiger Nutzungsentschädigung ist nach einer Ansicht § 9 einschlägig (KG MDR 06, 957; Hamm FamRZ 08, 1208 für § 745 II BGB), nach heute wohl hM § 48 I GKG mit § 3 (Stuttg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Der Einspruch ist ein von Angaben und Nachweisen zu Verhinderungsgründen unabhängiger Rechtsbehelf der säumig gewesenen Partei, der den Prozess in die Lage zurückversetzt, in der er sich vor Eintritt der Versäumung befand (Mot zur CPO, 230 = Hahn/Mugdan, Materialien, 294). Die weite Zulässigkeit des Einspruchs ist das Korrelat zu den strengen Säumnisfolgen in §§ 330, 33...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Prüfung sämtlicher Zulässigkeitsrügen.

Rn 23 § 538 II 2 verlangt für diese Zurückverweisungsalternative die Erledigung sämtlicher Rügen. Zu prüfen sind auch diejenigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, die im erstinstanzlichen Urt nicht angesprochen und von den Parteien nicht gerügt worden sind, über die Zulässigkeit der Klage ist im Berufungsurteil vAw abschließend zu entscheiden. Ist die Klage auch nach Auffassung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel (Abs 2).

Rn 12 Der Beschl, mit dem eine Beweisaufnahme übertragen oder eine beantragte Übertragung abgelehnt wird, ist als prozessleitende Verfügung grds nicht selbstständig anfechtbar (BGH NJW-RR 07, 1375; VersR 10, 1241, 1242 Rz 8). Das gilt auch für den SV, dem der Gutachtenauftrag entzogen wurde (Stuttg BauR 17, 2034 Rz 6). Der Ausschluss der isolierten Anfechtung gilt grds für a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt der Entscheidung.

Rn 13 Das Gericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein wirksames Anerkenntnis vorliegen. Da das Anerkenntnisurteil Sachurteil ist, müssen außerdem die Prozessvoraussetzungen für die Klage vorliegen (BGH NJW-RR 10, 275, 276 Rz 15); lediglich Zweifel am Rechtsschutzinteresse hindern das Sachurteil nicht. Ist die Berufung unzulässig, weil die Berufungsbegründungsfrist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schriftform.

Rn 2 Abs 1 stellt klar, dass die Berufung schriftlich eingelegt werden muss. Eine telefonische oder mündliche Berufungseinlegung reicht nicht aus, auch wenn letztere – was in der Praxis kaum denkbar ist – von dem Berufungsgericht zu Protokoll genommen wird. In Verbindung mit der Regelung in Abs 4 ergibt sich, dass die Berufungsschrift nicht unbedingt im Original, sondern auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verlust.

Rn 4 Verloren hat die Partei das Rügerecht, wenn sie hierauf ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln verzichtet hat. Ein Verzicht ist auch im Falle rügeloser Verhandlung anzunehmen, dh, wenn die Partei den Mangel in der nächsten mündlichen Verhandlung nicht gerügt hat, obgleich er ihr bekannt war oder bekannt sein musste (§ 295 Rn 12). Der (ausdrückliche oder stillschwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wertgrenze und Beschränkungen bei Familiensachen.

Rn 8 Hat das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen und übersteigt der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR nicht, findet die Revision nicht statt, es sei denn, das Berufungsgericht hat die Berufung verworfen (vgl § 544 Rn 4 ff). Diese Regelungen, die sich bis zum 31.12.19 in der Übergangsvorschrift des § 26 Nr 8 EGZPO befanden, sind sei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt des Vorbehaltsurteils.

Rn 11 Die einzige Besonderheit des Vorbehaltsurteils ggü einem Endurteil iSd § 300 besteht darin, die Entscheidung über die Aufrechnung vorzubehalten. Bei der Abfassung des Tenors ist in dem Vorbehalt die Gegenforderung präzise zu bezeichnen (zB ›Die Entscheidung über die Aufrechnung des Beklagten wegen einer Forderung iHv X aus dem Ereignis Y bleibt vorbehalten.‹ oder – näh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Prozessuales.

Rn 20 Da eine wirksame Gerichtsstandsabrede die Zuständigkeit eines Gerichts in Abweichung von der ›normalen‹ Zuständigkeitsverteilung begründet, mithin einen Ausnahmetatbestand darstellt, trägt derjenige die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen ihrer Gültigkeitsvoraussetzungen in tatsächlicher Hinsicht, der sich auf sie beruft (Frankf MDR 75, 232). Dies muss keinesw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Mehrere Bevollmächtigte.

Rn 2 Ohne Bedeutung ist, ob mehrere Anwälte von Anfang an oder nacheinander bevollmächtigt wurden. Im letzten Fall kann in der Bevollmächtigung des weiteren Anwalts der Widerruf der Bevollmächtigung des ersten zu sehen sein, notwendig ist eine solche Folge aber nicht. Es kommt darauf an, ob darin die Erklärung zu sehen ist, der Neue solle anstelle des Früheren bestellt werde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsverhältnis zum Gegner.

Rn 2 Im Unterschied zu § 66 setzt die streitgenössische Nebenintervention nicht nur ein Rechtsverhältnis zwischen dem Streithelfer und der unterstützten Partei, sondern zusätzlich zwischen dem Streithelfer und der Gegenpartei voraus (BGHZ 92, 275, 277 = NJW 85, 386). Entspr dem üblichen Verständnis ist ein Rechtsverhältnis eine durch den Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittelstreitwert.

Rn 28 Zur Ermittlung des ReS ist Hs 2 nicht anzuwenden; soweit eine Partei die Entscheidung über Klage und Widerklage angreift, sind die Einzelwerte zu addieren (BGH NJW 94, 3292; NJW-RR 17, 1407; heute nahezu allgA). Bei wechselseitigen Rechtsmitteln berechnet sich die Beschwer für jede Seite getrennt (BGH NJW 94, 3292). Eine erstmalig in der Berufungsinstanz erhobene Wider...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Berufungsbeklagter.

Rn 19 An die Bezeichnung des Berufungsbeklagten werden geringere Anforderungen als an die des Berufungsklägers gestellt (BGH MDR 10, 828; NJW 23, 2280). Dies findet seine Rechtfertigung darin, dass sich die Identität des Berufungsbeklagten meistens schon dann feststellen lässt, wenn geklärt ist, wer Berufungskläger ist. Probleme mit der Identifizierung kann es jedoch geben, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einwilligung.

Rn 8 Muss nicht ausdrücklich erfolgen, sondern kann sich aus sonstigen Umständen ergeben, wenn sicher feststeht, dass der Bekl mit der Rücknahme einverstanden ist (Kobl 11.7.02 5 U 291/01 juris), zB Einlassung auf den Sachantrag (BAG NZA 07, 278) oder Stellung eines Kostenantrags (Celle ZIP 11, 2127). Abs 2 S 4 fingiert die Einwilligung, wenn der Bekl nach Belehrung nicht bi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berufungsinstanz.

Rn 5 Eine Abstandnahme vom Urkundenprozess ist unter den Voraussetzungen für eine Klageänderung gem § 263 auch noch im Berufungsverfahren zulässig (BGHZ 189, 182 Rz 17 ff mvN; NJW 12, 2662 Rz 11 ff), und zwar auch noch nach Erteilung eines gerichtlichen Hinweises auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung durch Beschl gem § 522 II (BGH MDR 22, 1108 [BGH 07.07.2022 - IX...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristverlängerung durch Parteivereinbarung.

Rn 2 Die in Abs 1 eröffnete Möglichkeit, dass die Parteien – mit Ausn der Notfristen – gesetzliche und richterliche Fristen (durch Prozessvertrag) abkürzen (also nicht: verlängern) können, dürfte kaum praktische Relevanz haben. Notfristen sind nach der gesetzlichen Definition in S 2 nur diejenigen, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind, also die Rechtsmittelfristen (Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zeitpunkt und Adressat der Erklärung.

Rn 5 Das Anerkenntnis kann vor dem Erlass der Entscheidung in jeder Lage des Verfahrens erfolgen, auch in der Revisionsinstanz (BGHZ 10, 333, 334; NJW-RR 14, 831 Rz 6 ff) und nach Anerkenntnis des Rechtsmittelantrags (KG 20.11.24 – 7 U 53/24, BeckRS 24, 35258). Zwischen den Instanzen verhindert die Bindung des erlassenden Gerichts an das streitige Urt eine neue Entscheidung,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 3 Seit dem ZPO-Reformgesetz v 27.7.01 (BGBl I 1887) gibt es in der ZPO und in den auf sie verweisenden Gesetzen nur noch die sofortige Beschwerde und die Rechtsbeschwerde; die früheren Formen der einfachen, der befristeten und der weiteren Beschwerde finden sich gelegentlich außerhalb der ZPO (vgl zB §§ 66, 68 GKG). Mit der ZPO-Reform sollte ›auch das Beschwerderecht als ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zulässigkeit.

Rn 9 Die Zulässigkeit der Klage wird im Zwischenurteil (Abs 2 S 1) festgestellt (BGHZ 44, 46; NJW 03, 426 [BGH 28.11.2002 - III ZR 102/02]). Dieses ist selbstständig anfechtbar, auch bei gleichzeitiger Bejahung der Aufnahme des unterbrochenen Hauptsacheverfahrens (BGH NJW-RR 06, 913), und unterliegt daher der formellen Rechtskraft gem § 705. Ist es mit Rechtsmitteln nicht me...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 96. Klageänderung, -ermäßigung, -erweiterung, -rücknahme.

Rn 177 Ab deren Eintritt ist der neue Wert des Gegenstandes anzusetzen (Ddorf NJW-RR 00, 1594); maßgeblich ist die Anhängig-, nicht die Rechtshängigkeit (Brandbg JurBüro 22, 143). Für Änderung auf einen neuen Streitgegenstand wird zT jedenfalls für die Anwaltsgebühren eine Wertaddition befürwortet (OLGR Hamm 07, 324; OLGR Celle 08, 630; KG MDR 08, 173 [KG Berlin 27.08.2007 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 23 In Verfahren über nicht in besonderen Vorschriften geregelte Rechtsbeschwerden richten sich die Gerichtsgebühren nach den Nr 1820 ff KV Im Verfahren der Rechtsbeschwerde gg einen Beschl, mit dem die Berufung als unzulässig verworfen wurde (§ 522 I 2, 3) entsteht eine 2,0-Gebühr (Nr 1820 KV). Diese ermäßigt sich auf 1,0, wenn sich das Verfahren durch Rücknahme der Rechts...mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis (§ 1 Abs. 2 Satz 1 MuSchG)

Geltungsvoraussetzung ist zum einen das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses. Beschäftigungsverhältnis i. S. des § 7 Abs. 1 SGB IV meint die nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind dabei eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Das Muttersch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsmittelstreitwert, Bagatellstreitwert.

Rn 23 Die Festsetzung des ReS ist, wie die Festsetzung des ZuS, für sich nicht anfechtbar (Zweibr NJW-RR 15, 124 [OLG Zweibrücken 12.09.2014 - 4 W 60/14]). Dennoch muss das Gericht bei einer Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsmittels den Wert erneut prüfen. Eine Wertfestsetzung für den Bagatellstreitwert ist nach einer Ansicht selbstständig anfechtbar, wenn von ihr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren, Rechtsmittel.

Rn 19 Entschieden wird regelmäßig durch Zwischenurteil; im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss (BGH, NJW-RR 18, 1458 Rz 5; ZIP 22, 2463 Rz 3). Wird das Begehren des Beklagten zurückgewiesen, unterliegt dieses den Rechtsmitteln der Endurteile, § 280 II 1. Im Falle der Anordnung der Sicherheitsleistung durch Zwischenurteil ist dieses nicht anfechtbar. Eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beschlüsse.

Rn 15 Für Beschlüsse gilt § 318 grds nicht. Daher kann das Gericht die Entscheidung abändern und korrigieren, solange das Verfahren in seiner Instanz anhängig ist, arg e § 572 I (BGH NJW-RR 06, 1554 [BGH 13.07.2006 - IX ZB 117/04] Rz 8 f mwN für Beschlüsse nach InsO); die Frage ist str (§ 329 Rn 16). Die Verneinung der Bindung beruht auf einem argumentativen Größenschluss: W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zweitinstanzlich neu vorgetragene Tatsachen (Nr 2).

Rn 18 Verhandlungs- und Entscheidungsgrundlage in der Berufungsinstanz kann auch der neu durch die Parteien vorgetragene Tatsachenstoff werden. Neu ist ein in der Berufung geltend gemachtes Angriffs- und Verteidigungsmittel, wenn es erstinstanzlich nicht (vor Schluss der letzten mündlichen Verhandlung) vorgetragen war, unabhängig davon, ob ein solcher Vortrag möglich gewesen...mehr