Fachbeiträge & Kommentare zu Berufung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Form.

Rn 4 Frühester Zeitpunkt des Beginns der Berufungsfrist ist die wirksame Zustellung des in vollständiger Form abgefassten erstinstanzlichen Urteils. Das gilt auch für den Fall, dass bereits vorher Berufung eingelegt worden ist. Gemeint ist die Zustellung vAw in der in §§ 166–190 bestimmten Form. Eine Zustellung im Parteibetrieb setzt den Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / c) Formale und inhaltliche Denkstörungen

Rz. 41 Wenn der Erblasser über die entscheidungserheblichen Tatsachen, wie Anzahl der Erben, Art der Berufung und Tragweite seiner getroffenen Entscheidung, keinen Überblick hat, ist keine ausreichende Urteilsfähigkeit mehr gegeben. Grund hierfür können mangelnde Abstraktionsfähigkeit, fehlende oder krankhaft veränderte Gewichtung einzelner Gesichtspunkte sein, aufgrund dere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Von Amts wegen.

Rn 2 Die Zulässigkeitsprüfung vAw steht unter dem verfassungsrechtlichen Postulat (Art 19 IV GG), den Parteien den Zugang zu der Berufungsinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht gebotener Weise zu erschweren (s nur BVerfGE 88, 118, 124 [BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 249/92]); hieraus folgt, dass die Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung nicht in einer mit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nachprüfung im Instanzenzug.

Rn 15 Es handelt sich überwiegend um Fragen der Beweiswürdigung, so dass die Überprüfung in der Berufung (näher Seibel BauR 09, 574), va aber in der Revision nur eingeschränkt möglich ist, s §§ 511 ff, 529 ff, 542 ff, 559 II, 546; s.a. § 411 Rn 33–35, § 412 Rn 6; zu Zweifeln gem § 529 I Nr 1 (Unvollständigkeit des Gutachtens) nach Berücksichtigung neuen Vorbringens gem § 531...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sonstige Voraussetzungen.

Rn 5 Nicht im Wege eines (echten) Versäumnisurteils kann über die Berufung auch dann entschieden werden, wenn das angefochtene Urt bei Beachtung der Verfahrensvorschriften nicht hätte ergehen dürfen. Dies gilt für ein unzulässiges Teilurteil (BGH LM § 540 ZPO Nr 5), für ein Urt trotz Unterbrechung des Verfahrens (Köln ZIP 94, 958) oder Wegfall der Rechtshängigkeit (Frankf OL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschränkung.

Rn 5 Ist die quantitative als auch qualitative Ermäßigung etwa eines Zahlungsantrages, Leistung Zug um Zug statt uneingeschränkter Verurteilung, Klage auf künftige, statt sofortige Leistung, Übergang von der Leistungs- zur Feststellungsklage, Hinterlegung statt Zahlung (BGH NJW-RR 05, 955 [BGH 19.04.2005 - VI ZB 47/03]), Übergang von Zahlungs- auf Freistellungsbegehren (Schl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urteilsbezeichnung (Abs 2 Nr 1).

Rn 15 Das angefochtene Urt ist so genau zu bezeichnen, dass sich das Berufungsgericht innerhalb der Berufungsfrist (§ 517), danach auch der Berufungsgegner (BGHZ 165, 371, 373) Gewissheit über seine Identität verschaffen können; deshalb erfordert die Bezeichnung die Angabe der Parteien des Rechtsstreits, des erstinstanzlichen Gerichts einschließlich dessen Aktenzeichens und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt.

Rn 42 Die Präklusionsregelung des § 323 II entspricht § 767 II. Sie ist durch die Neufassung iRd FGG-RG nur zum Zwecke der Präzisierung und Klarstellung sprachlich modifiziert, nicht aber inhaltlich verändert worden (BTDrs 16/6308, 257). Die Gründe, auf welche die Abänderungsklage gestützt wird, dürfen erst nach Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung über den Sa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geständnis.

Rn 3 Anwendbar ist § 535 nur auf ein erstinstanzliches gerichtliches Geständnis. Erforderlich und ausreichend ist die innerhalb des Rechtsstreits erster Instanz abgegebene Erklärung einer Partei, dass eine von der anderen Partei behauptete Tatsache wahr ist (BGH NJW-RR 15, 1322 [BGH 30.04.2015 - IX ZR 1/13]; NJW 02, 1276; Gehrlein MDR 16, 1). Ob eine solche vorliegt, unterli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Frist und Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Rn 32 Soll eine bedingte Berufung durchgeführt werden, so muss PKH spätestens am letzten Tag der Rechtsmittelfrist beantragt werden bzw bei fehlendem Verschulden innerhalb der Frist des § 234. Der PKH-Antrag muss beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Die Partei trifft eine Erkundigungspflicht hinsichtlich der Zuständigkeit (BGH NJW 87, 440). Das PKH-Gesuch muss mit de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erfordernis.

Rn 7 Nach stRspr und der von dieser Rspr immer wieder bestätigten aktuellen Gesetzeslage bedürfen bestimmende Schriftsätze der eigenhändigen Unterschrift der Person, die für den Schriftsatz verantwortlich zeichnet. Für die Klageschrift ist auf §§ 130 Nr 6, 253 IV zu verweisen, für die Berufung auf §§ 519 IV, 520 V und für die Revision auf die §§ 549 II, 551 IV. Einerseits hat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen.

Rn 15 In den Fällen des Abs 2 kann das Berufungsgericht die Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts weder auf Rüge einer Partei noch vAw prüfen; auch nicht, wenn das erstinstanzliche Gericht nach § 511 IV die Berufung wegen der Frage der Zuständigkeit zugelassen hat (vgl BGH NJW-RR 06, 930, 931 [BGH 07.03.2006 - VI ZR 42/05]). Die örtliche und sachliche Zuständigkeit ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Folgen einer Säumnis in 2. Instanz entsprechen grds denen in 1. Instanz. Die Rechtsfolgen knüpfen dabei an die Parteistellung in 2. Instanz an. Dem Berufungskläger droht bei Säumnis unmittelbar die Zurückweisung seiner Berufung, dem Berufungsbeklagten lediglich eine Sachentscheidung ohne Berücksichtigung seines zweitinstanzlichen Vortrags. Rn 2 Die Vorschrift gilt in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellungsmängel.

Rn 10 Bei einer fehlerhaften Zustellung (Abs 3) führen gleichfalls nur grundlegende Mängel zum Vorliegen eines Nicht- oder Scheinurteils, das keine Rechtsmittelfristen in Gang setzen kann (BGHZ 41, 337, 339 = NJW 64, 1523; Hamm NJW-RR 95, 187), zB das Nichtmitwirken des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 13). Die Nachholung ist ex nunc möglich (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittelverfahren vor dem Commercial Court.

Rn 60 § 610 trifft keine Regelung zu den in Rechtsmittelverfahren anwendbaren Vorschriften. Es verbleibt bei den allg Vorschriften des jeweiligen Rechtsmittels, dh Beschwerde oder Berufung (BTDrs 20/8649, 36). Zuständig ist der Commercial Court für Rechtsmittelverfahren gg erstinstanzliche Entscheidungen der LG (der Commercial Chambers) dann, wenn ihm diese Zuständigkeit nac...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Verschiedene Angelegenheiten, § 17 RVG

Rz. 26 Per Gesetz sind in § 17 RVG diverse Angelegenheiten geregelt, die immer als verschiedene Angelegenheiten behandelt werden müssen. Hier sind getrennte Abrechnungen zu erstellen. Für die Praxis im Mietrecht sind folgende Fälle von Bedeutung:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Für die säumige Partei.

Rn 4 Der Zurückversetzung des Prozesses soll es der säumigen Partei ermöglichen, den Rechtsstreit so fortsetzen, wie wenn sie nicht säumig gewesen wäre (RGZ 167, 293, 295; BGHZ 4, 328, 340; NJW 93, 861, 862). Für die säumige Partei entstehen keine nachteiligen Folgen daraus, dass der Gegner in dem versäumten Termin verhandelt hat. Der säumige Kl kann deshalb mit dem Einspruc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pflicht zur Entscheidung.

Rn 3 Über die Kosten der Nebenintervention muss entschieden werden. Die Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention ergeht von Amts wegen (§ 308 II). Ein Antrag ist nicht erforderlich. Gleichwohl schadet es nicht, das Gericht an seine Pflicht zur Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention zu erinnern, da in der Praxis diese Entscheidung häufig übersehen wird. I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Auf Säumnis der Partei beruhendes Urteil.

Rn 7 Nur die auf der Säumnis beruhende Entscheidung ist mit dem Einspruch anfechtbar. Ob ein Versäumnisurteil ergangen ist, bestimmt sich nicht nach der Bezeichnung, sondern nach dem Inhalt der angefochtenen Entscheidung (BGH VersR 74, 99; 76, 251: NJW 94, 665, 99, 583, 584). Ist die Entscheidung eindeutig als Versäumnisurteil ergangen, soll sie auch dann nur mit dem Einspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Aktenzeichen.

Rn 21 Die vorstehenden Ausführungen (Rn 20) gelten entspr für die Angabe des Aktenzeichens des erstinstanzlichen Gerichts. Auch sie dient der eindeutigen Identifizierung des angefochtenen Urteils. Hinzukommt, dass sie dem Berufungsgericht die schnelle und unkomplizierte Anforderung der erstinstanzlichen Akten des Rechtstreits ermöglichen soll; dies dient allerdings nur der E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 18 Die Vorschrift gilt in allen Urteilsverfahren nach ZPO. Im WEG-Verfahren gilt § 313 ebenfalls, dann mit Belehrungspflicht bei befristeten Rechtsmitteln (BGHZ 150, 390, 393 = NJW 02, 2171, 2172; München MDR 06, 412); ebenso allgemein bei FG-Verfahren (für Belehrung auch insoweit BGHZ 150, 390, 393; § 39 FamFG nF; zu den Folgen bei offensichtlich falscher Belehrung Hamm ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Sonstige Auswahlfehler und Anfechtung.

Rn 9 Fehler können insb bei Auswahl des Fachgebiets (insoweit kein Ermessen, sondern ggf Verkennung der Beweisfrage, BGH NJW 53, 659 [BGH 25.02.1953 - II ZR 172/52]; 09, 1209, 1210 = MedR 10, 181, 182 [BGH 18.11.2008 - VI ZR 198/07]) oder sonst nicht ausreichender Sachkunde des bestellten SV auftreten. Die Entscheidungen sind nicht isoliert anfechtbar (vgl § 355 II), sondern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Gg das auf den Widerspruch ergangene Endurteil ist unter den allgemeinen Voraussetzungen Berufung zulässig, gg ein Versäumnisurteil Einspruch (RGZ 20, 330). Für das Berufungsverfahren gelten die allgemeinen Regelungen und Besonderheiten des Einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (§ 922 Rn 14). Ein auf Kostenwiderspruch ergangenes Urt ist mit der sofortigen Beschwerde ents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Weitere Einzelfragen.

Rn 207 Der berücksichtigungsfähige Wert eines Anschlussrechtsmittels ist auch dann zu addieren, wenn dieses seine Wirkungen verliert (BGH NJW 79, 878). Ist das Rechtsmittel eindeutig versehentlich eingelegt, kann der Mindestwert angesetzt werden (Bambg KostRspr § 146 GKG Nr 29; Frankf MDR 84, 237); bei fehlender Beschwer liegt er einen Gebührensprung darüber (Frankf JurBüro ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Missachtung der Anforderungen.

Rn 13 Hat das Erstgericht das Rechtsschutzersuchen unter Missachtung der Pflicht zur Verweisung des Rechtsstreits wegen Nichteröffnung des Rechtswegs (§ 17a II 1) als unzulässig abgewiesen, liegt bereits keine ›Hauptsacheentscheidung‹ im Verständnis des Gesetzes vor (VGH München NVwZ-RR 04, 224; BGHZ 119, 246; BVerwG, NJW 94, 956; OVG Münster NVwZ 94, 179; VGH Kassel NVwZ-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Keine Wert- und Zulassungsberufung.

Rn 11 Nach Abs 2 S 2 ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die Berufung gg das nicht mit dem Einspruch anfechtbare Versäumnisurteil auch dann statthaft, wenn die Berufungssumme (§ 511 Rn 15 ff) nicht erreicht und das erstinstanzliche Gericht das Rechtsmittel nicht zugelassen hat (§ 511 Rn 42 ff). Diese Ausnahmeregelung dient der Sicherung des Anspruchs der Partei auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristsetzung (Abs 2 S 1).

Rn 9 Die Fristsetzung für die Berufungserwiderung und für die Replik des Berufungsbeklagten hierauf führt iErg zu einem schriftlichen Vorverfahren, wie es in § 276 für das erstinstanzliche Verfahren vorgesehen ist. Zuständig für die Fristsetzung sind der Vorsitzende der Berufungskammer bzw des Berufungssenats und das Berufungsgericht selbst, also der gesamte Spruchkörper. Rn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Konkurrenz der Gerichtsstände.

Rn 8 Wie sich aus § 12 ableiten lässt, gehen ausschl Gerichtsstände wegen Spezialität allen anderen Gerichtsständen vor (MüKoZPO/Patzina Rz 9; iE allgM; vgl St/J/Roth vor § 12 Rz 4; Zö/Schultzky Rz 8; s.a. Rn 1). Ihnen kommt stets eine absolute Wirkung zu. Eine (wahlweise) Berufung auf einen anderen Gerichtsstand (vgl § 35) ist ebenso wenig möglich wie eine rügelose Einlassu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anordnung an Dritte.

Rn 13 Das Gesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass das Gericht auch jedem Dritten und völlig Unbeteiligten ggü eine prozessuale Vorlagepflicht erlässt. Freilich steht eine solche Anordnung ggü Dritten unter dem Gebot der Zumutbarkeit und evtl. bestehender Weigerungsrechte. Angesichts der Betroffenheit vollkommen Unbeteiligter Dritter muss das Gericht im Rahmen sei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittelverfahren

Rz. 34 [Autor/Stand] An das erstinstanzliche Verfahren kann sich bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ein Rechtsmittelverfahren (§§ 296–358 StPO) anschließen, in dem über Rechtsbehelfe gegen Urteile (Berufung, §§ 312–332 StPO; Revision, §§ 333–358 StPO) oder Beschlüsse und Verfügungen (Beschwerde, §§ 304 ff. StPO) entschieden wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Formeller.

Rn 6 Abs 2 regelt die Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz abschließend (Musielak/Voit/Lackmann § 719 Rz 5). Die Vorschrift ist lex specialis zu § 707; sie schließt § 707 daher in ihrem Anwendungsbereich aus. Prozessuale Tatbestandsvoraussetzung ist ein Antrag des Schuldners, der nur von einem beim BGH zugelassenen Anwalt gestellt werden kann (BGH NJW-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Religiöse Beteuerungsformel.

Rn 2 Der Schwurpflichtige ist nicht nur über die Bedeutung des Eides, sondern auch darüber zu belehren, dass er den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerungsformel leisten darf (§ 481 I, II). § 480 schreibt dagegen einen Hinweis auf § 484 nicht vor (s § 484 Rn 1). Verweigert aber der Schwurpflichtige unter Berufung auf Glaubens- oder Gewissensgründen den Eid, werden ohne diese...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / 3. Rügeloses Einlassen vor dem Schiedsgericht/Widersprüchliches Verhalten

Rz. 70 Ausnahmsweise kann die Zuständigkeit des Schiedsgerichts auch unabhängig von den §§ 1029, 1066 ZPO begründet werden. Lässt sich der Beklagte vor dem Schiedsgericht ein, wird hierdurch ein eventueller Formmangel geheilt. Im Übrigen kann sich der Beklagte dann nicht mehr auf eine fehlende Schiedsverfügung berufen. Erfolgte eine Einlassung in einem Schiedsverfahren, kann...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Instanzenzug und Zuständigkeit

Rz. 767 [Autor/Stand] Einen Überblick über den Instanzenzug und die gerichtliche Zuständigkeit bietet die nachstehende Übersicht. Nähere Einzelheiten zu den erstinstanzlichen gerichtlichen Zuständigkeiten s. Rz. 600 ff. Über die sachliche Zuständigkeit der erstinstanzlichen Spruchkörper in Strafsachen, die abhängig ist von Art und Schwere des Anklagevorwurfs, die Besetzung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zivilkammern, einschließlich der Kammern für Handelssachen und der in § 72a genannten Kammern, sind die Berufungs- und Beschwerdegerichte in den vor den Amtsgerichten verhandelten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit nicht die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte begründet ist. 2Die Landgerichte sind ferner die Beschwerdegerichte in Freiheitsentziehungssachen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Befreiung.

Rn 3 Ein Vorschuss kann von einer Partei nicht verlangt werden, die ohnehin von der Verpflichtung, Kosten zu tragen, befreit ist (zB der Fiskus gem § 2 I GKG). Ist einer Partei Prozesskostenhilfe gewährt worden, ist sie gem § 122 I Nr 1 von der Tragung der Gerichtskosten befreit; hierzu gehören gem Ziff 9005 KV auch die Auslagen für Zeugen und SV (§ 122 Rn 7; Zö/Schultzky § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO O

Obergutachten selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 25 Oberstes Landesgericht § 8 EGGVG 1; § 9 EGZPO 1 Obhut § 158 FamFG 22 Obhutsperson Trennung § 158 FamFG 22 objektive Klagenhäufung erfolgloses Angriffs- und Verteidigungsmittel § 96 ZPO 23 Obligatorischer Einzelrichter § 348a ZPO 1 Rechtsmittel § 348a ZPO 5 Übernahme durch Kammer § 348a ZPO 4 Übertragung § 348a ZPO 1 obligatorisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwer.

Rn 13 Ungeschriebene weitere Zulässigkeitsvoraussetzung der sofortigen Beschwerde ist die Beschwer des Beschwerdeführers. Die ordnungsgemäße Einlegung eines jeden Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angegriffene Entscheidung nachteilig betroffen und somit im konkreten Fall beschwerdeberechtigt ist (BGHZ 22, 43, 46; 50, 261, 263 f; BGH NJW-RR 23,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 225 ZPO – Verfahren bei Friständerung.

Gesetzestext (1) Über das Gesuch um Abkürzung oder Verlängerung einer Frist kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. (2) Die Abkürzung oder wiederholte Verlängerung darf nur nach Anhörung des Gegners bewilligt werden. (3) Eine Anfechtung des Beschlusses, durch den das Gesuch um Verlängerung einer Frist zurückgewiesen ist, findet nicht statt. Rn 1 Nach Abs 1 bedarf e...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Erledigung vor Einreichung des Schriftsatzes, Nr. 3101, 3202, 3207 VV RVG

Rz. 130 Die Verfahrensgebühr reduziert sich nach Nr. 3101 VV RVG auf nur noch 0,8 Gebühren bei Berufung oder Revision nach Nr. 3201, 3207 VV RVG auf 1,1 Gebühren, wenn sich der Auftrag erledigt, bevor der Rechtsanwaltmehr

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zfs 08/2025, Zum Anspruch d... / 1 Sachverhalt

I. Die Klägerin ist gesetzliche Krankenversicherungsträgerin, die Beklagte ist Haftpflichtversicherin. Bei einem Verkehrsunfall am 10.4.2022 in Bad E. wurde die Versicherungsnehmerin der Klägerin, die (inzwischen verstorbene) J. B., auf der Rückbank eines bei der Beklagten versicherten Pkw durch einen Frontalzusammenstoß mit einem weiteren, ebenfalls bei der Beklagten versic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 33 Bei gewillkürter Prozessstandschaft kann der Rechtsinhaber Zeuge sein; der Gegner kann den materiell Berechtigten mit einer Drittwiderklage in den Prozess hineinziehen und damit als Zeugen ausschalten. Rn 34 Bei Erweiterung kann sich die sachliche Zuständigkeit ändern (§ 506) und Kostenvorschusspflicht (§ 12 I 2 GKG) begründen. Bei Beschränkung ändert sich die sachliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag § 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise § 690 ZPO 20; § 703a ZPO 2 Barcode § 690 ZPO 3, 5; § 691 ZPO 19; § 703c ZPO 10 Basiszinssatz § 688 ZPO 11 Beleg § 688 ZPO 16; § 690 ZPO 1, 20; § 691 ZPO 3; § 693 ZPO 8; § 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts § 690 ZPO 24 eK § 690 ZPO 13 Formularzwang § 690 ZPO 5 GbR § 690 ZPO 11 Gegenleistung § 688 ZPO 17; § 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr § 688 ZPO 30;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zulässigkeitsvoraussetzungen (Abs 2).

Rn 6 Die kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde ist nur zulässig, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (Abs 2). Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat das Rechtsbeschwerdegericht zu prüfen. Das gilt auch, wenn das Beschwerd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristverlängerung durch das Gericht.

Rn 3 Gemäß Abs 2 können gesetzliche Fristen nur abgekürzt oder verlängert werden, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Für die Abkürzung von Fristen ist auf § 226 zu verweisen; bei allen Notfristen (insb Rechtsmittelfristen) ist dies ausgeschlossen (vgl auch BGH, 19.08.19 – AnwZ[Brfg.] 26/19, BeckRS 19, 22258 Rz 6; 28.7.16, AnwZ [Brfg.] 28/16, juris Rz 3 zur Fris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 23 Verfahren über einen Antrag auf Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sind gem § 17 Nr 4b RVG ggü dem Hauptsacheverfahren eine besondere Angelegenheit iSd § 15 RVG. Mehrere durch gesonderte Anträge eingeleitete Arrest- oder einstweilige Verfügungsverfahren gelten jeweils als besondere Angelegenheiten. Mehrere Angelegenheiten liegen auch dann vor, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Umfang der Belehrungspflicht.

Rn 3 Die Belehrungspflicht betrifft vorrangig Verfahren ohne Anwaltszwang, also insb das Verfahren vor den AG. In Verfahren mit Anwaltszwang beschränkt sich die Belehrungspflicht auf Entscheidungen, bei denen nicht sichergestellt ist, dass die Partei, der ggü eine Entscheidung ergeht, anwaltlich vertreten ist, also insb bei Versäumnisurteil (Belehrung über den Einspruch), be...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Entstehung der Terminsgebühr

Rz. 138 Die Termingebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses vorbehaltlich ausdrücklich geregelter Ausnahmen für die Wahrnehmungmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wohnung.

Rn 3 Wohnung ist der Raum oder sind die Räume, in denen der Adressat tatsächlich lebt (BGH NJW 19, 2942 [BGH 14.05.2019 - X ZR 94/18] Rz 9; Nürnbg MDR 23, 723 [OLG Nürnberg 20.02.2023 - 13 W 44/23], also – zumindest vorübergehend – seinen räumlichen Lebensmittelpunkt hat. Dass er dort seine Schlafstelle hat, ist ein starkes Indiz (Dresd Rpfleger 05, 269 [OLG Dresden 24.11.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlende Einlassungsmöglichkeit, Nr 2.

Rn 8 Das Anerkennungshindernis der Verletzung rechtlichen Gehörs soll als Sonderfall des op die Kenntnis der Beteiligten v Ausgangsverfahren u die Möglichkeit zur Wahrnehmung ihrer Rechte sichern (Sternal/Dimmler Rz 5). Es wird nicht vAw geprüft u ist für den Betroffenen disponibel. Ein stillschweigender Verzicht kann in der Beantragung eines Anerkennungsfeststellungsverfahr...mehr