Fachbeiträge & Kommentare zu Berufung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Rechtsmittelverfahren.

Rn 23 Eine beim falschen Berufungsgericht eingelegte Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, denn sie kann nicht in entsprechender Anwendung von § 281 an dieses Gericht verwiesen werden (BGH WuM 20, 815 [BGH 22.10.2020 - V ZB 45/20]). Nur bei zulässigem Rechtsmittel ist Verweisung an das zuständige Gericht auch in der Berufungsinstanz zulässig (KG 1.3.11 14 U 122/08 juris)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 14 Im Regelfall fallen in 1. Instanz an: Verfahrensgebühr (VV 3100) von 1,3; Terminsgebühr (VV 3104) 1,2; Geschäftsgebühr nach VV 2300, soweit nicht nach VV Vorbem 3 IV angerechnet (dazu BGH FamRZ 08, 2196: auch Anrechnung auf ermäßigte Verfahrensgebühr). Im Kostenfestsetzungsverfahren keine Anrechnung der Geschäftsgebühr, wenn beide Gebühren von verschiedenen RA verdient...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeiner Regelungsbereich.

Rn 5 Die §§ 41 ff regeln die mögliche Hinderung an der Ausübung des Richteramtes, wenn begründete Zweifel in einer konkreten Verfahrenssituation an der Integrität des Richters bestehen. Ist er unabhängig vom Verfahrensgegenstand in der sachgemäßen Ausübung seines Amtes beschränkt, greifen diese Regelungen nicht (allgM). Als solche Beschränkungen kommen in Betracht: Berufung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirkung.

Rn 5 Auf der Basis der zulässigerweise erhobenen Einrede der Schiedsvereinbarung ist das staatliche Gericht gezwungen, die rechtshängige Klage durch Prozessurteil abzuweisen. Eine Aussetzung des staatlichen Verfahrens bis zur Erledigung des schiedsrichterlichen Verfahrens ist nicht zu lässig. Kommt das staatliche Gericht iRe abgesonderten Verhandlung nach § 280 zu dem Ergebn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erklärungszeitpunkt.

Rn 5 Der Verzicht ist ›bei der mündlichen Verhandlung‹ zu erklären; Bezugnahme auf einen schriftsätzlich erklärten Verzicht genügt. Hat der Kl in einem Schriftsatz einen Klageverzicht für die mündliche Verhandlung angekündigt, bleibt er dem Termin aber fern, so ergeht VU gg den Kl nach § 330, nicht Verzichtsurteil, da die Verzichtserklärung wegen § 128 I nicht wirksam in den...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXXIX. Verweisung

Durch eine Verweisung entsteht grds. keine neue Angelegenheit (§ 20 S. 1 RVG), sodass weiterhin das bisherige Gebührenrecht gilt. Eine Ausnahme greift nur dann, wenn nach § 20 S. 2 RVG eine neue Angelegenheit beginnt. Dann richtet sich das Verfahren nach Verweisung nach neuem Recht, sofern die Verweisung nach dem Stichtag erfolgt ist. Beispiel 24 Der Anwalt war im Jahr 2024 i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 7 Das im Einzelfall angerufene Gericht wird stets die Frage trennen müssen, ob die erhobene Klage zulässig und ob sie begründet ist. Der Erlass eines Sachurteils und damit die Prüfung der Begründetheit setzt die Zulässigkeit einer Klage stets voraus. Andernfalls ist die Klage als unzulässig durch Prozessurteil abzuweisen. Das Gericht darf die Zulässigkeit der Klage (oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelheiten zum Anwaltsverschulden.

Rn 30 Der Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts ist regelmäßig nicht unverschuldet. Nach der Rspr des BGH muss ein Rechtsanwalt die Gesetze kennen, die in einer Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen. Eine irrige Auslegung des Verfahrensrechts kann als Entschuldigungsgrund nur dann in Betracht kommen, wenn der Verfahrensbevollmächtigte die volle, von einem Rechtsanwalt zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unterlassenes Zwischenurteil.

Rn 17 Wenn entgegen § 387 I über das Zeugnisverweigerungsrecht nicht in einem Zwischenurteil, sondern zu Unrecht erst im Endurteil entschieden wurde, so bleibt die sofortige Beschwerde statthaft (RGZ 106, 57 f). Unterlässt das Gericht zu Unrecht die Entscheidung gem § 387, so kann aber nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung (Musielak/Voit/Ball vor § 511 Rz 31) nicht nur mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Rückstände, Rückforderung.

Rn 140 Eingeklagte Rückstände werden hinzugerechnet, § 51 II 1 FamGKG wie in § 42 III 1 GKG); Antrag auf PKH steht der Klage gleich. Bei Klageerweiterung werden die zusätzlich verlangten Beträge 12fach angesetzt und bis dahin geltend gemachte Forderungen zu streitwerterhöhenden Rückständen (ausf Köln FamRZ 04, 1226 = FamRB 04, 45; gg Berücksichtigung OLGR Saarbr 05, 924; OLG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeit.

Rn 7 Zur Entscheidung nach § 721 I ist das Prozessgericht berufen, das den Räumungstitel erlassen hat, ggf also auch das Rechtsmittelgericht, das freilich eine Entscheidung in der Sache nur treffen kann, wenn es auf neue Tatsachen nicht ankommt (sonst Zurückverweisung: St/J/Münzberg § 721 Rz 21). Zuständig für die Beschlüsse nach Abs 2 und 3 ist das Prozessgericht des ersten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren bei Säumnis.

Rn 12 Ist im Verfahren über die Wiedereinsetzung und die Hauptsache eine der beiden Parteien säumig, gilt folgendes (vgl St/J/Roth Rz 8 f): Ist die Wiedereinsetzung begehrende Partei säumig, so wird auf Antrag des Gegners der Wiedereinsetzungsantrag durch Versäumnisurteil abgelehnt und das Rechtsmittel verworfen. Hiergegen kann die säumige Partei mit der Begründung, ein Fall...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht in ihrem Regelungsgehalt § 641i ZPO aF. Sie erweitert in verfassungskonformer Weise (BGH NJW 03, 3708 unter Berufung auf BVerfGE 35, 41) die nach § 48 II iVm §§ 578–591 ZPO generell bestehende Möglichkeit des Wiederaufgreifens eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens. Das Bedürfnis einer erweiternden Regelung ergibt sich daraus, dass eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berufungsbeschränkung.

Rn 25 Der Berufungskläger kann sein Rechtsmittel durch die Berufungsanträge auf einen von mehreren Ansprüchen, auf einen mit Klage oder Widerklage erhobenen Anspruch und auf einen quantitativ abtrennbaren, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht von dem Schicksal des übrigen Teils unabhängigen Teil des in der 1. Instanz erhobenen Anspruchs beschränken. Dasselbe gilt für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 24 Als Rechtsmittel gg jedes einzelne der erlassenen Teilurteile kommt die Berufung in Betracht. Ihre Zulässigkeit hängt ganz allg von der Beschwer oder der Zulassung ab (§ 511). Rn 25 Das Berufungsgericht kann, auch wenn nur ein Teilurt über die Auskunftsklage erlassen und angefochten wurde, die Klage insgesamt abweisen, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass deren Unbeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erforderlichkeit weiterer Verhandlung.

Rn 8 Voraussetzung für die Zurückverweisung ist ferner, dass die weitere Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht erforderlich ist. Dies ist – trotz Vorliegens eines Zurückverweisungsgrunds – nicht der Fall, wenn der Rechtsstreit vor dem Berufungsgericht zur Endentscheidung reif ist oder mit vertretbarem Aufwand (Nr 1) entscheidungsreif gemacht werden kann. Es ist auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schlüssige Behauptung des Nichtigkeitsgrundes.

Rn 18 Die Tatsachen, aus denen sich ein Wiederaufnahmegrund ergeben soll, müssen von der Partei schlüssig behauptet werden. Dies ist Voraussetzung der Zulässigkeit der Klage (s schon RGZ 75, 53, 56; BFH v 29.1.16 – IX K 1/15; VGH Bayern v 28.3.19 – 20 S 19.384). Die vorgetragenen Tatsachen müssen also den Wiederaufnahmegrund ergeben, was eine rechtliche Prüfung erfordert. Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Tatsachengrundlage.

Rn 34a Die Widerklage kann nur auf solche Tatsachen gestützt werden, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung nach § 529 ohnehin zugrunde zu legen hat, neben den vom erstinstanzlichen Gericht festgestellten Tatsachen insb also auch auf dort für unerheblich gehaltene (BGH NJW-RR 12, 429 [BGH 13.01.2012 - V ZR 183/10]) und auf unstreitige ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweiserhebungsregel.

Rn 1 § 114 enthält eine aus der historischen Entwicklung zu verstehende Norm des Verfahrensrechts. Die KfH kann ihre eigene kaufmännische Sachkunde an der Stelle eines Sachverständigengutachtens einbringen. Sie ist aber verpflichtet, den Parteien diese eigene Sachkunde darzulegen (vgl BGH NJW 58, 1596 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 211/58]). Ist die Sachkunde bei einem Richter vorh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf das weitere Verfahren sind die im ersten Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit die Vorschriften dieses Abschnitts nicht Abweichendes regeln. (2) Einer Güteverhandlung bedarf es nicht. (3) Die §§ 348 bis 350 sind nicht anzuwenden. (4) Ein Anerkenntnisurteil ergeht nur auf gesonderten Antrag des Klägers. (...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / 1. Allgemeines

Rz. 10 Gesetzlich nicht geregelt ist, welche Streitigkeiten der Schiedsgerichtsbarkeit unterstellt werden können. Nur für echte Parteistreitigkeiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten i.S.d. § 13 GVG ist die Schiedsgerichtsbarkeit gestattet.[23] Mit der Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts zum 1.1.1998 ist die Schiedsgerichtsbarkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 2 Bei Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist (für Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde gilt auch für die Wiedereinsetzung eine Monatsfrist; die Vorschrift gilt auch im Patentnichtigkeitsverfahren (BGH GRUR 08, 280 [BGH 13.11.2007 - X ZR 100/07]). Die Monatsfrist für die aufgezählten Fälle der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesetzliches Verfahren (Abs 2).

Rn 3 Haben die Parteien über das Verfahren der Schiedsrichterablehnung keine Vereinbarung getroffen, so gilt Abs 2. Danach muss dem Schiedsgericht ein schriftlicher Antrag eingereicht werden, in dem die Ablehnungsgründe darzulegen sind. Dieser Antrag muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen eingehen, nachdem die Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder ein Umstand bekannt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Adressat.

Rn 15 Der einseitige Verzicht kann ggü dem erstinstanzlichen Gericht im Anschluss an die Verkündung des Urteils erklärt werden, und zwar in einem Schriftsatz oder mündlich in dem Termin zur Verkündung einer Entscheidung (vgl BGH VersR 22, 399). Eine Protokollierung der Verzichtserklärung (§§ 160, 162) ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung (BGH NJW-RR 07, 1451 f [BGH 04.07.2007...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsnorm.

Rn 6 Zu den Rechtsnormen, mit deren Verletzung die Berufung begründet werden kann, gehören alle materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften, also Gesetze, Rechtsverordnungen, über den innerdienstlichen Bereich hinausgehende Verwaltungsanweisungen, Gewohnheitsrecht und Völkerrecht. Wer die Normen erlassen hat, ist ohne Belang. Der Überprüfung im Berufungsverfahren unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift verdeutlicht in ihrem Abs 1 die Funktion des Rechtsmittels der Berufung: Fehlerkontrolle und Fehlerbeseitigung durch das Berufungsgericht sollen dazu führen, ein tatsächlich oder rechtlich fehlerhaftes Urt der 1. Instanz zu korrigieren. Das – wie nach dem früheren Recht – vollständige Aufrollen des Rechtsstreits in der Berufungsinstanz ist somit nicht meh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Das Nachverfahren wird vor dem Gericht geführt, das auch im Urkundenprozess zuständig war. Dabei bleibt es auch, wenn gg das Vorbehaltsurteil Berufung eingelegt wird; Zurückverweisung an 1. Instanz zur auf Antrag (BGH NJW 11, 936 [OLG München 29.10.2010 - 10 U 2892/09] Rz 31; aA Hamm MDR 24, 1539 [OLG Celle 16.09.2024 - 13 U 28/24]: Gericht 1. Instanz bleibt zuständig)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Unzulässigkeit.

Rn 7 Die unzulässige Klage wird durch Endurteil abgewiesen (nicht bei Unzulässigkeit des Rechtswegs, BGH NJW 91, 1686 [BGH 28.02.1991 - III ZR 53/90]) bzw bei Hilfsantrag erfolgt Verweisung durch Beschl (§§ 281, 506). Bei Einrede fehlender Ausländersicherheit ist nach § 113 zu verfahren. Prozessurteil ist mit Berufung bzw Revision anfechtbar. Rn 8 Wegen der Gefahr unterschied...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsmittel.

Rn 7 Dem Gläubiger steht sofortige Beschwerde zu, wenn der Richter zwar den Arrestbefehl erlassen, das Pfändungsgesuch jedoch zurückgewiesen hat (Musielak/Voit/Huber Rz 5). Der Schuldner kann gg den Pfändungsbeschl Erinnerung einlegen (Musielak/Voit/Huber Rz 5). In der Eingangsinstanz können zwar, wie aus § 930 I 3 folgt, Arrestbefehl und Forderungspfändung zu einer einheitl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung des § 33 I.

Rn 1 Die Bedeutung des § 33 ist seit langem in Rspr und Lit umstr. Der Meinungsstreit liegt in einem unterschiedlichen Verständnis von dem in § 33 I vorausgesetzten Zusammenhang zwischen Klage und Widerklage (Sachzusammenhang/Konnexität) begründet. Der BGH in stRspr vertritt die Auffassung, dass dieser Sachzusammenhang eine besondere Prozessvoraussetzung für die Widerklage d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesonderte Antragstellung.

Rn 13 Für das Rechtsmittelverfahren ist gesondert PKH zu beantragen und zu bewilligen (zum PKH-Antrag für eine beabsichtigte Berufung s § 117 Rn 30). Es gelten die gleichen Grundsätze wie in der 1. Instanz. Es muss eine neue Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt werden (BGH FamRZ 06, 1522). Es reicht aus, auf das in der Vorinstanz benutz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristversäumung.

Rn 16 Ist die Berufungsschrift (§ 519) nicht rechtzeitig (vgl Rn 15) bei dem Berufungsgericht eingegangen, wurde die Berufungsfrist also versäumt, ist die Berufung vAw als unzulässig zu verwerfen (§ 522 I). Dass sie rechtzeitig bei dem Berufungsgericht eingegangen ist, muss der Berufungskläger beweisen (BGH MDR 20, 431); ihn trifft jedoch nicht die Beweislast für gerichtsint...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der Einspruch oder die Berufung eingelegt, so gelten die Vorschriften des § 707 entsprechend. 2Die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden, es sei denn, dass das Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist oder die säumige Partei glaubh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtzeitiges Vorbringen (Abs 1).

Rn 5 In der Verhandlung haben die Parteien ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel so zeitig vorzubringen, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Danach soll Vorbringen aus prozesstaktischen Erwägungen nicht zurückgehalten werden, eine Partei aber nicht verpflichtet sein tatsächliche Umstände erst z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begründung der Anschlussberufung.

Rn 18 Die Begründung der Anschlussberufung muss in der Berufungsanschlussschrift enthalten sein (BGH NJW 03, 2388, 2389 [BGH 30.04.2003 - V ZB 71/02]). Dieses gesetzliche Erfordernis ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Anschließung. Die Begründung in einem gesonderten Schriftsatz ist nicht zulässig. Allerdings bestehen keine Bedenken, wenn der Berufungsbeklagte nach Einle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vertagungsantrag der erschienenen Partei nach § 227.

Rn 17 Die erschienene Partei hat seit der Novelle von 1924 nur noch unter den Voraussetzungen des § 227 einen Anspruch auf Vertagung (dazu Volkmar JW 24, 345, 348; wie hier Anders/Gehle/Anders ZPO Rz 12; ThoPu/Seiler Rz 9; aA MüKoZPO/Prütting Rz 21; St/J/Bartels Rz 23). Dem Antrag ist aber aus den Gründen des § 227 I 2 Nr 2 zu entsprechen, wenn die das Versäumnisurteil hinde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Versäumnisurteil.

Rn 14 Ist der Vortrag des Berufungsklägers schlüssig, erfolgt durch (echtes) Versäumnisurteil eine Abänderung des angefochtenen Urteils iRd gestellten Sachantrags. Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 92, die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit aus § 708 Nr 2. Das Versäumnisurteil bedarf – vorbehaltlich § 313b III – keiner Begründung (Tatbestand, Entscheidungsg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geltendmachen in dem früheren Verfahren durch Einspruch oä.

Rn 3 Neben dem genannten Einspruch, der Berufung oder der Anschlussberufung ist hiermit etwa auch das Nachverfahren oder Betragsverfahren gemeint (Zö/Greger § 582 Rz 4; BGH JZ 63, 450), letztlich das gesamte frühere Verfahren, soweit dort Tatsachen vorgetragen werden können. Entscheidender Zeitpunkt ist damit idR der Ablauf der Einspruchs- (§ 339) bzw Berufungsfrist (§ 517) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 34 EGZPO – [Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren].

Gesetzestext In ihrer bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) geltenden Fassung sind weiter anzuwenden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schuldlose Versäumung.

Rn 10 Nicht nur die fehlende, sondern auch die schuldlose Versäumung kann mit der Berufung geltend gemacht werden. Der Verschuldensmaßstab entspricht dem bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233). Demnach gereicht es der Partei nicht zum Verschulden, wenn sie oder ihr Prozessbevollmächtigter wegen eines unvorhergesehenen Verkehrshindernisses (BGH NJW 99, 724 [BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vor dem Commercial Court und der Commercial Chamber ist auf übereinstimmenden Antrag der Parteien im ersten Rechtszug das Protokoll als ein während der Verhandlung oder einer Beweisaufnahme für die Parteien mitlesbares Wortprotokoll zu führen, soweit dem keine tatsächlichen Gründe entgegenstehen. Abweichend von Satz 1 können die Parteien übereinstimmend auf die Mitlesba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht unterliegt der Beschwerde (Nichtzulassungsbeschwerde). (2) Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn (3) 1Die Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Besonderheiten.

Rn 10 In bestimmten Verfahrenskonstellationen geht die finanzgerichtliche Rspr davon aus, dass das Prozesshindernis der ›anderweitigen‹ Rechtshängigkeit nach § 17 I 2 GVG nicht durch Abweisung, sondern durch Verbindung beider Sachen auszuräumen ist (BFH DStRE 07, 130 [BFH 26.05.2006 - IV B 151/04] für zwei bei demselben Senat eines FG anhängig gemachte Klagen gg denselben St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. PKH für den Rechtsmittelgegner.

Rn 14 Dem Gegner des Rechtsmittelführers ist PKH ohne Prüfung der Erfolgsaussichten und der Mutwilligkeit zu bewilligen. Fraglich ist allerdings, ab welchem Zeitpunkt die Notwendigkeit zur Verteidigung gg das Rechtsmittel besteht. Grds ist PKH für den Berufungsgegner erst dann zu bewilligen, wenn der Berufungsführer das Rechtsmittel begründet hat und die Voraussetzungen für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zweiter Rechtszug.

Rn 14 § 533, der die Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz einschränkt, bezieht sich nur auf § 263. Auf Fälle des § 264 findet § 533 keine Anwendung (BGHZ 158, 295, 307 f; BGH NJW-RR 10, 1286). Rn 15 Klägerwechsel ist wie in 1. Instanz zulässig (BGHZ 155, 21). Die verweigerte Einwilligung des Bekl kann durch Sachdienlichkeitserklärung des Gerichts überwunde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Person, die im Inland keinen Wohnsitz hat.

Rn 4 § 23 erfasst alle natürlichen und juristischen Personen, die nach den §§ 13–17 keinen allg Gerichtsstand im Inland haben (MüKoZPO/Patzina § 23 Rz 14). Dabei werden auch ausländische Staaten und deren rechtsfähigen Gebilde erfasst, wofür der – einschränkungslose – Normtext spricht, ohne dass es eine Rolle spielt, dass diese per se keinen Sitz im Inland begründen könnten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Weiteres Verfahren.

Rn 12 Das weitere Verfahren, das nach Zulassung der Revision greift, bestimmt sich nach den für die Revision geltenden Bestimmungen (§ 566 VIII). Über die zulässige Sprungrevision entscheidet das Revisionsgericht durch Urt, für dessen Inhalt die §§ 561 ff gelten. Analog § 563 II kann das Revisionsgericht nur an das erstinstanzliche, nicht jedoch an das für die Berufung zustä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erstinstanzliche Einzelrichterentscheidung (Nr 1).

Rn 5 Regelmäßig fallen in der Berufung nur erstinstanzliche Einzelrichterentscheidungen an (§§ 348 f; 22 I GVG). Kollegialentscheidungen können von der Kammer für Handelssachen (§ 349) und der Zivilkammern mit einer Sonderzuständigkeit nach § 348 I 2 Nr 2 herrühren. Dass erstinstanzlich eine Kammerentscheidung unter Verletzung der §§ 348, 349 ergangen ist, rechtfertigt eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache.

Rn 45 Eine Rechtssache hat zum einen dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291). Zum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Lehnt das Amtsgericht den Erlass der beantragten Verfügung ab, so steht dem Antragsteller sofortige Beschwerde nach § 567 I Nr 2 zu. Wegen des damit verbundenen Zeitverlustes ist die Einlegung der Beschwerde aber unzweckmäßig, schneller wird ein unmittelbarer Verfügungsantrag beim Hauptsachegericht sein (Zö/Vollkommer Rz 4). Der Verfügungsgegner kann bei Erlass der Verf...mehr