Fachbeiträge & Kommentare zu Berufung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Bindung.

Rn 14 Die rkr Entscheidung über das Zeugnisverweigerungsrecht bindet auch höhere Instanzen. Eine Anfechtung des Endurteils unter Berufung auf die Unrichtigkeit des Zwischenurteils kommt somit ebenfalls nicht in Betracht (BGH NJW 93, 1391, 1392 [BGH 10.02.1993 - XII ZR 241/91]; Musielak/Voit/Huber § 387 Rz 3; Zö/Greger § 387 Rz 4 unter Hinweis auf § 557 II).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Gg das Urt ist nach allgemeinen Vorschriften die Berufung möglich, im Falle eines Versäumnisurteils Einspruch.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Strafrechtliche Verantwortung.

Rn 19 Die Abgabe eines falschen Gutachtens ist bei vorsätzlichem Handeln – im Falle einer Beeidigung (§ 410 I; gleichgestellt ist die Berufung auf den allg Eid, § 410 II, § 155 Nr 2 StGB) auch bei Fahrlässigkeit – mit Strafe bedroht, §§ 153 ff, 161 StGB.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 35 Wird die Berufung nach § 522 verworfen oder zurückgewiesen, verliert die Widerklage ihre Wirkung, eine Entscheidung über sie ergeht dann nicht (BGH WM 13, 2255; Frankf NJW 04, 165, 167 f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anerkenntnisurteil.

Rn 14 Voraussetzung ist, dass ein Anerkenntnisurteil nach § 307 ergangen ist. Wird nach einem Anerkenntnis der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so ist nicht § 99 II anwendbar, sondern § 91a II. Der Wortlaut ist insoweit missverständlich, als das Gesetz davon spricht, dass sich der Rechtsstreit durch ein Anerkenntnis erledigt haben muss. Aus § 99 II 1 ergi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Haupt- und Hilfsantrag abgewiesen.

Rn 24 Werden Haupt- und Hilfsantrag in erster Instanz abgewiesen und hat die Berufung hinsichtlich des Hauptantrags Erfolg, ist die Abweisung des Hilfsantrags ohne Weiteres gegenstandslos (BGH AnwBl 17, 96).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Bei Rechtsmittel des Bekl.

Rn 22 Der Hauptantrag fällt in der Rechtsmittelinstanz nicht an, nur bei Rechtsmittel des Kl (BGHZ 41, 38). Bei Rechtsmittel des Bekl erfolgt eine Überprüfung des Hauptantrages im Berufungsverfahren nur bei Einlegung einer (Anschluss-)Berufung durch den Kl.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags § 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer § 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion § 815 ZPO 5; § 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung § 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung § 6 MediationsG 4 Zession § 50 ZPO 34 Zessionar § 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung § 373 ZPO 7 Abgrenzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Sachverständige wird vor oder nach Erstattung des Gutachtens beeidigt. 2Die Eidesnorm geht dahin, dass der Sachverständige das von ihm erforderte Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werde oder erstattet habe. (2) Ist der Sachverständige für die Erstattung von Gutachten der betreffenden Art im Allgemeinen beeidigt, so genügt die Beruf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt, Adressat und Rechtsfolgen des Verzichts.

Rn 7 Der Verzicht kann sowohl vor als auch nach dem Erlass des erstinstanzlichen Urteils und auch noch nach der Einlegung der Berufung erklärt werden (BGH NJW 21, 2436 [BGH 01.04.2021 - III ZR 47/20]). Wem ggü die Erklärung abzugeben ist und welche Rechtswirkungen sie entfaltet, hängt davon ab, in welchem Verfahrensstadium sie abgegeben wird. 1. Verzicht vor Urteilserlass. a) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. 2Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 189 GVG – [Dolmetschereid].

Gesetzestext (1) 1Der Dolmetscher hat einen Eid dahin zu leisten, dass er treu und gewissenhaft übertragen werde. 2Gibt der Dolmetscher an, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung abzugeben. 3Diese Bekräftigung steht dem Eid gleich; hierauf ist der Dolmetscher hinzuweisen. (2) Ist der Dolmetscher für Übertragungen der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftstest heimlicher § 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote § 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot § 772 ZPO 1 Verbandsgericht § 1059 ZPO 4 Verbandsklage § 50 ZPO 47 konkurrierende § 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung § 5 UKlaG 15 Verbandsklage nach VDuG Aussetzung § 246 ZPO 2 Verbandsklagen (VDuG) Aussetzung § 252 ZPO 1a Verbesserungsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird die Berufung nicht nach § 522 durch Beschluss verworfen oder zurückgewiesen, so entscheidet das Berufungsgericht über die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter. 2Sodann ist unverzüglich Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen. (2) Auf die Frist, die zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des Termins und der mündlichen Verhandlung liegen muss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materieller.

Rn 4 Hat die Berufung Aussicht auf Erfolg, muss das zweitinstanzliche Gericht in eine Interessensabwägung darüber eintreten, ob die Zwangsvollstreckung unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs und der wirtschaftlichen Auswirkungen ausnw einzustellen ist (Hamm FamRZ 11, 1317). Darin ist einzustellen, dass sich die Schutzinteressen des Schuldners idR dari...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erstinstanzlich zu Recht zurückgewiesene Angriffs- und Verteidigungsmittel (Abs 1).

Rn 4 Angriffs- und Verteidigungsmittel, die bereits erstinstanzlich zu Recht zurückgewiesen wurden, bleiben auch für die Berufung ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie nochmals ausdrücklich vorgebracht wurden oder nicht. I. Voraussetzungen. Rn 5 § 531 I 1 erlaubt es nach seinem klaren Wortlaut dem Berufungsgericht lediglich zu überprüfen, ob eine Zurückweisung von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 125. Revision.

Rn 212 Der ReS ist nur für die Nichtzulassungsbeschwerde von Bedeutung (s dort). Für den GeS gelten dieselben Grundsätze wie bei der Berufung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Insolvenzverfahren.

Rn 6 Ein Schuldner, gg den nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein persönlicher Arrest angeordnet oder bestätigt worden ist, kann diese Entscheidungen durch Widerspruch und Berufung anfechten (Ddorf FamRZ 06, 286).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Revisionsanträge.

Rn 7 § 551 III 1 Nr 1 entspricht § 520 III 2 Nr 1. Auf § 520 Rn 20 ff kann daher Bezug genommen werden. Vergleichbar der Situation bei der Berufung sind die Revisionsanträge von Bedeutung va für die Frage, ob das Berufungsurteil in vollem oder nur in beschränktem Umfang angefochten wird (Musielak/Voit/Ball § 551 Rz 5; Zö/Feskorn § 551 Rz 6). Beantragt der Revisionskläger led...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Oberlandesgerichte sind in Zivilsachen zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Beiderseitige Berufungseinlegung.

Rn 28 Legen beide Parteien Berufung ein, werden beide Rechtsmittel in einem einzigen Berufungsverfahren verhandelt und entschieden, ohne dass hierfür eine Verbindung (§ 147) notwendig ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 9 Das Ergänzungsurteil ist iErg ein selbstständiges Teilurteil (aber nicht als solches zu bezeichnen, da es nicht dem § 301 folgt), das unabhängig von dem ergänzten Urt anfechtbar ist (vgl BGH NJW 80, 840 f [BGH 27.11.1979 - VI ZR 40/78]; 00, 3008). Hat das Ausgangsgericht während des laufenden Berufungsverfahrens ohne die Voraussetzungen des § 321 sein Urteil zulasten ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 184 GVG – [Deutsche Sprache].

Gesetzestext 1Die Gerichtssprache ist deutsch. 2Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet. Rn 1 Nach dem Zweck der Vorschrift darf deutschen Staatsbürgern vor deutschen Gerichten keine fremde Sprache aufgezwungen werden, auch nicht tw etwa durch eine fremdsprachige Urkunde. Es ist ein nicht ausdr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unterschrift.

Rn 7 Die Regelung in Abs 4 verleitet zu der Annahme, dass es sich bei der Berufungsschrift um einen vorbereitenden Schriftsatz iSd §§ 129 ff handelt. Das ist jedoch nicht richtig. Da sie nicht lediglich ein künftiges Vorbringen der Partei ankündigt, sondern eine Prozesserklärung mit unmittelbarer Verfahrenswirkung enthält, ist die Berufungsschrift ein sog bestimmender Schrif...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bundespräsident

Rn 4a Verweigert der Bundespräsident unter Berufung auf § 376 IV das Zeugnis, so ist auch hiergegen (s iÜ oben Rn 1) der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (VG Berlin 28.3.24 – 6 L 279/23, Rz 15 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Parallelen zur Berufungsbegründungsfrist.

Rn 2 Wie die Berufungsbegründungsfrist beträgt die Revisionsbegründungsfrist zwei Monate. Dauer, Beginn und Berechnung sowie die Möglichkeit der Fristverlängerung mit Einwilligung des Gegners und ohne Einwilligung des Gegners beurteilen sich dem Grundsatz nach entspr der Berufung (vgl dazu § 520 Rn 4 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweisantrag.

Rn 39 Unter Geltung des Verhandlungsgrundsatzes ist es grds Sache der beweisbelasteten Partei, Beweis anzutreten (vgl BVerfG NJW 94, 1210, 1211 [BVerfG 29.12.1993 - 2 BvR 65/93]), dh dem Gericht anzubieten, eine bestimmte Behauptung durch ein bestimmtes Beweismittel festzustellen (Laumen MDR 20, 145 ff). Außer dem Zeugenbeweis kann das Gericht allerdings alle anderen Beweism...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständigkeitsprüfung (Abs 2).

Rn 11 Der mit der Vorschrift verbundene partielle Ausschluss der Prüfung der Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts durch das Berufungsgericht dient der Verfahrensbeschleunigung und der Entlastung der Berufungsgerichte. Er greift allerdings nur ein, wenn das erstinstanzliche Gericht seine Zuständigkeit – ausdrücklich oder stillschweigend – bejaht hat. Hat es sie vernei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Entspr dem Begründungszwang bei der Berufung (vgl § 520 Rn 1) regelt § 551 Form, Frist und notwendigen Inhalt der Revisionsbegründung. Eine fristgerechte und den Anforderungen des § 551 III genügende Begründung der Revision ist Voraussetzung der Zulässigkeit des Rechtsmittels. Mängel führen gem § 552 zur Verwerfung der Revision als unzulässig.mehr

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zfs 08/2025, Zur Auslegung ... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Verkehrsunfall, der sich am 13.5.2002 in H ereignete. Dabei wurde der Kläger als Radfahrer mit einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug verletzt, wobei die Beklagte für die Folgen des Unfalls unstreitig dem Grunde nach in vollem Umfang haftet. Infolge des Unfalls erlitt der Kläger unter anderem – in Ausmaß und Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 12 Die Entscheidungen nach Aktenlage sind die Instanz beendende, kontradiktorische Urteile und als solche mit den allgemeinen Rechtsmitteln (Berufung oder Revision) anfechtbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 49 Die Entscheidung löst keine gesonderten Gerichtsgebühren aus. Sie führt allerdings auch nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen. Es bleibt bei der 4,0-Gebühr nach Nr 1220 KV. Wird auf den Hinweisbeschluss dagegen die Berufung zurückgenommen, tritt die Ermäßigung nach Nr 1221 Nr 1 KV auf eine 2,0-Gebühr ein.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Klageänderung, Aufrechnungserklärung und Widerklage sind nur zulässig, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 19 Wird die Berufung vor Begründung zurückgenommen, ermäßigt sich die 4,0-Verfahrensgebühr auf 1,0 (Nr 1221 KV). Bei Rücknahme nach Begründung ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf 2,0 (Nr 1222 KV).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung nach Lage der Akten.

Rn 3 Wenn Entscheidungsreife vorliegt und beide Parteien in einem früheren mündlichen Verhandlungstermin desselben Rechtszuges mündlich verhandelt, dh zumindest die Anträge im Termin gestellt und damit konkludent zur Sache verhandelt haben (zum Begriff der mündlichen Verhandlung § 128 Rn 8; näher Anders/Gehle AssEx Rz A-12 f; s.a. Frankf BeckRS 13, 10987 – Abbruch nach Stell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Folgen der Verletzung von Pflichten nach Abs 1–3.

Rn 7 Die Erörterung klärungsbedürftiger Punkte des Sach- und Streitverhältnisses durch Fragen und Hinweise ist eine Pflicht des Gerichts. Ein Ermessen besteht insoweit nicht, allenfalls ist dem Gericht ein enger Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Klärungsbedürftigkeit zuzugestehen. Die Hinweiserteilung kann in der mündlichen Verhandlung, schriftlich oder auch telefonisch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Gg die Anordnung einer Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger die sofortige Beschwerde zu (§ 567 I Nr 2). Dies gilt nicht, falls er sich zur Leistung einer Sicherheit erboten hatte; eine eingelegte Beschwerde wäre mangels Beschwer unzulässig (Köln MDR 59, 31). Eine unterbliebene Anordnung kann der Schuldner im Wege des Widerspruchs bzw der Berufung anfechten (Musielak/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel und Rechtskraft.

Rn 38 Gg den Beschl findet nach Abs 2 S 1 die sofortige Beschwerde statt. Die Vorschrift regelt lediglich die Statthaftigkeit; die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 567 ff. Es muss sich um eine Entscheidung des AG oder erstinstanzliche Entscheidung des LG handeln (§ 567 I) und der Wert des Beschwerdegegenstands muss 200 EUR übersteigen (§ 567 II 1). Nach Abs 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Keine Präklusion.

Rn 13 Das Zwischenurteil entscheidet nur über die vom Zeugen vorgebrachten Gründe, die ihm ein Zeugnisverweigerungsrecht verleihen sollen (Hamm FamRZ 99, 939, 940). Er ist nicht gehindert, erneut das Zeugnis zu verweigern unter Berufung auf nunmehr neue Tatsachen, die unter einem anderen Aspekt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu begründen geeignet sind. Verspätung darf dem Zeu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Parteien.

Rn 6 Maßnahmen nach § 378 stehen im Ermessen des Gerichts. Wird aber durch Unterlassen derartiger Anordnungen der Zeugenbeweis nicht ausgeschöpft, stellt dies einen mit Berufung und/oder Revision anzugreifenden Fehler dar (BGH ZIP 93, 1307, juris Rz 9; Zö/Greger § 378 Rz 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Gemischte Urteile.

Rn 10 Ist in einem Urt einheitlich zT durch Versäumnisurteil, zT durch kontradiktorisches Urt entschieden worden, ist dagegen ein einheitliches Rechtsmittel nicht gegeben. Vielmehr ist die Berufung nur gg den kontradiktorischen Urteilsteil statthaft (BGH NJW-RR 86, 1326, 1327 [BGH 25.06.1986 - IVb ZB 83/85]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten eines unselbstständigen Anschlussrechtsmittels.

Rn 7 Wird über ein unselbstständiges Anschlussrechtsmittel entschieden, so gelten dieselben Regelungen wie bei einer Entscheidung über das Hauptrechtsmittel. Soweit es keinen Erfolg hat, trägt der Anschlussrechtsmittelführer die Kosten. Soweit Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel keinen Erfolg haben, ist nach Abs 1 iVm § 92 II zu quoteln. Verliert das Anschlussrechtsmittel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendungsfälle.

Rn 46 Nach § 768 I 1 BGB kann sich der Bürge darauf berufen, dass die Forderung in dem zwischen dem Hauptschuldner und dem Gläubiger geführten Prozess rkr aberkannt worden ist (BGH NJW 70, 279; BGH NJW-RR 05, 338, 339 [BGH 08.11.2004 - II ZR 362/02]). Gleichermaßen verbindlich ist die im Prozess zwischen Gläubiger und Schuldner ergangene Entscheidung auch für den Eigentümer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtsfolgen.

Rn 19 Die Rechtsfolgen sind dieselben wie bei dem Verzicht vor dem Urteilserlass. Deshalb gelten hierfür die Ausführungen in Rn 12, 13. Für den dort nicht angesprochenen Fall des § 566 I 2 (Rn 18) gilt: Erst mit der Einreichung des Zulassungsantrags bei dem Revisionsgericht wird eine vorher eingelegte Berufung unzulässig; sie ist vAw zu verwerfen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausnahmen.

Rn 15 Hintergrund der Regelung in § 119 ist, dass das erstinstanzliche Urt eine Vermutung dahingehend begründet, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dann erfordert der PKH-Antrag des Rechtsmittelgegners eine gesonderte Prüfung. Will das Gericht allerdings von der Regelung in § 119 abweichen und dem in 1. Instanz obsieg...mehr

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zfs 08/2025, Voraussetzunge... / 1 Sachverhalt

I. Die Klägerin nimmt die Beklagten aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 21.5.2022 in … ereignet hat und bei dem das Fahrzeug der Klägerin VW Golf (amtl. Kz.: …) beschädigt wurde. Die alleinige Haftung der Beklagten steht nicht in Streit. Die Klägerin holte vorgerichtlich ein Schadengutachten ein, das erforderliche Reparaturkosten von 4.337,54 EUR brutto, einen W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Versäumnisurteil gegen den Berufungskläger (Abs 1).

Rn 6 Dem Berufungskläger obliegt es, das von ihm eingelegte Rechtsmittel zu fördern. Kommt er dem nicht nach und ist säumig, droht ihm unabhängig vom bisherigen Vortrag der Parteien die Zurückweisung seiner Berufung. I. Voraussetzungen. Rn 7 Neben Zulässigkeit von Klage und Berufung (oben Rn 3, 4) setzt das Versäumnisurteil gg den Kl voraus, dass dieser säumig ist und ein ents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 und 5 brauchen nicht in das Protokoll aufgenommen zu werden,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Berufungskläger kann die Berufung bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurücknehmen. (2) 1Die Zurücknahme ist dem Gericht gegenüber zu erklären. 2Sie erfolgt, wenn sie nicht bei der mündlichen Verhandlung erklärt wird, durch Einreichung eines Schriftsatzes. (3) 1Die Zurücknahme hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels und die Verpflichtung zur Folge, die durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Berufungsbeklagter.

Rn 57 Nur der in dem erstinstanzlichen Urt bezeichnete Prozessgegner kann Berufungsbeklagter sein, nicht ein Dritter, auch nicht der Streithelfer der gegnerischen Partei. Gg den in einem unzulässigen Teilurteil nicht verurteilten Gesamtschuldner ist die Berufung nicht zulässig.mehr