Fachbeiträge & Kommentare zu Berufung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Funktionelle Zuständigkeit.

Rn 4 Die funktionelle Zuständigkeit betrifft die gesetzliche Zuordnung von bestimmten Geschäften an bestimmte Rechtspflegeorgane eines Gerichts (OLGR Rostock 07, 287). Ist ein Spruchkörper nach der Geschäftsverteilung unzuständig, ein anderer Spruchkörper desselben Gerichts aber zuständig, erfolgt formlose Abgabe (ohne Bindungswirkung) an den nach der Geschäftsverteilung zus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 20 Da bereits die Einlegung der Berufung die volle 1,6-Verfahrensgebühr (Nr 3200 VV RVG) auslöst, verbleibt es bei dieser Gebühr für den Anwalt des Berufungsklägers. Für den Anwalt des Berufungsbeklagten ist zu differenzieren. Hatte er bereits den Antrag auf Zurückweisung der Berufung gestellt, ist bei ihm auch die 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr 3200 VV RVG entstanden. Hatt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift schafft nicht die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsmittelverzichts, sondern geht von der Zulässigkeit aus. Das ist die Folge des den Zivilprozess beherrschenden Dispositionsgrundsatzes. Er gibt den Parteien das Recht, selbst zu entscheiden, ob und mit welchem Ziel sie einen Rechtsstreit führen wollen. Deshalb bleibt es ihnen auch überlassen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsnatur.

Rn 7 Die Erklärung der Zurücknahme der Berufung ist Prozesshandlung (s dazu § 515 Rn 5). Sie ist bedingungsfeindlich (BGH NJW-RR 90, 67, 68), grds unwiderruflich trotz Einverständnisses des Prozessgegners (BGHZ 20, 198, 205) und nicht anfechtbar (BGH NJW 91, 2839). Beruht die Erklärung jedoch auf einem für das Gericht und den Prozessgegner offensichtlichen Irrtum, kann sie n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift stellt strenge formale Anforderungen an die tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen das Berufungsverfahren in Gang gesetzt werden kann. Dies ist gerechtfertigt, weil mit der rechtzeitigen Einlegung der Berufung der Eintritt der Rechtskraft des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils gehemmt wird (§ 705 S 2). Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Berufungskläger muss die Berufung begründen. (2) 1Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. 2Die Frist kann auf Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. 3Ohne Einwilligung kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kosten.

Rn 7 Im Fall erfolgloser Berufung wird durch die Zurückweisung der Berufung die erstinstanzliche Kostenentscheidung aufrechterhalten, es bedarf lediglich der Feststellung, dass der Berufungskläger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat (§ 97 I; Hirtz/Oberheim/Siebert/Oberheim Kap 18 Rz 140–173). Wird das angefochtene Urt abgeändert, bedarf es einer neuen Entscheidung übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhalt.

Rn 2 Die Zurücknahme der Berufung ist die Erklärung, das mit der Einlegung des Rechtsmittels zum Ausdruck gebrachte Verlangen nach Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils nicht weiter verfolgen zu wollen. Demnach kann eine Zurücknahme nur angenommen werden, wenn in der Erklärung, die nicht ausdrücklich als ›Zurücknahme der Berufung‹ bezeichnet sein muss, klar und eindeutig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 19 In Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren richten sich die Gerichtsgebühren nach den Nr 1410 ff KV. Jedes Arrest- oder Verfügungsverfahren ist eine eigene Angelegenheit und löst die Gerichtsgebühren gesondert aus. Für das Verfahren entsteht zunächst nach Nr 1410 KV eine 1,5-Gebühr. Diese Gebühr fällt bereits mit der Einreichung des Antrags an, nicht erst mit Erla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Der Antrag ist bei dem Gericht zu stellen, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll. Geht es um die Bewilligung von PKH für ein Verfahren in einem höheren Rechtszug, so ist also dieses Gericht zuständig. Wird im VwGO-Verfahren ein PKH-Antrag für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, so ist für den Antrag auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Rechtsmittelstreitwert.

Rn 221 Bei Abweisung der gesamten Stufenklage richtet sich der ReS nach dem höchsten Einzelwert, idR dem des Leistungsanspruchs (BGH BeckRS 22, 13183; MDR 02, 107; Schlesw MDR 14, 494); für dessen Bewertung kommt es auf die realistischen Erwartungen des Kl an (BGH NJW 97, 1016, s.o. Rn 218, die niedriger sein können als in der Vorinstanz und daher neu zu schätzen sind; all d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Auslegung.

Rn 24 Diesen Willen muss das Berufungsgericht ggf im Wege der Auslegung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (BGH MDR 09, 760) ermitteln. Dabei ist von dem Grundsatz auszugehen, dass der Berufungskläger im Zweifel dasjenige will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und seinem recht verstandenen Interesse entspricht (BGH NJW-RR 04, 862 [BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erstinstanzliches Gericht.

Rn 20 Die Angabe des erstinstanzlichen Gerichts in der Berufungsschrift dient der Klärung, welches Urt angegriffen werden soll. Dies ist sowohl für das Berufungsgericht als auch für den Berufungsbeklagten von Bedeutung, besonders in den Fällen, in denen zwischen den Parteien mehrere Rechtsstreitigkeiten vor verschiedenen Gerichten anhängig sind. Die Anforderungen an diesen T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel und Vollstreckungsabwehrklage.

Rn 14 Der Vollstreckungsschuldner hat die Wahl zwischen Berufung und Vollstreckungsabwehrklage, wenn im Hauptprozess nach Schluss der mündlichen Verhandlung in 1. Instanz materiell-rechtliche Einwendungen entstanden sind (BGH NJW 75, 539, 540). Hat der Schuldner gg das erstinstanzliche Urt bereits eine zulässige Berufung eingelegt und ist er aus Rechtsgründen nicht gehindert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulässigkeit der Klage.

Rn 4 Eine Sachentscheidung über den Streitgegenstand setzt zudem nach zutr hA (BGH NJW 99, 291 [BGH 13.10.1998 - VI ZR 81/98]; Hirtz/Oberheim/Siebert/Siebert Kap 17 Rz 4; ThoPu/Seiler Rz 2, 3; aA für das Versäumnisurteil gg den Berufungskläger MüKoZPO/Rimmelspacher Rz 7) voraus, dass die Klage (im Umfang der Anfechtung, BGH MDR 70, 1002) zulässig ist. Ist dies nicht der Fall...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 7 Ist die Anordnung versehentlich unterblieben, kommt entspr § 321 eine Urteilsergänzung in Betracht (St/J/Althammer Rz 11). Gg den Ausspruch über die Verlängerung ist gem Abs 2 eine selbstständige, isolierte Anfechtung statthaft. Mit der Berufung kann der Kl der Räumungsklage das klageabweisende erstinstanzliche Urt insgesamt oder beschränkt auf den Ausspruch über die For...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Wiedereinsetzung bei der Rechtsbeschwerde.

Rn 34 Die Frist für die Einlegung und Begründung einer Rechtsbeschwerde bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Mittellosigkeit beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Bewilligung von PKH und nicht mit Bekanntgabe der Entscheidung, dass Wiedereinsetzung gewährt ist. Der BGH beurteilt somit die Rechtslage bei der Berufung und Revision anders als bei der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bloß teilweise angefochtenes Urteil.

Rn 5 Für unbedingt vollstreckbar erklärt werden kann das Urt nur, soweit es mit der Berufung nicht angegriffen ist (Kobl MDR 13, 873). Durch Berufungsanträge angefochten ist der Teil des erstinstanzlichen Urteils, der von den zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag nach § 537 aktuellen Anträgen des Berufungsführers bzw der Berufungsführer und von den Anträgen der Ansc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatbestandssurogat (Abs 1 Nr 1).

Rn 14 Mit Wechsel der Berufungsinstanz von einer Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens hin zu einer bloßen Fehlerkontrolle und -beseitigung braucht das Berufungsurteil den Inhalt der Sachentscheidung nicht vollständig darzustellen, sondern kann sich auf die Darstellung derjenigen tatsächlichen Umstände beschränken, die im erstinstanzlichen Urt unrichtig oder unvollst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Besondere prozessuale Ausgangslagen.

Rn 23 Im Anfechtungsprozess außerhalb des Insolvenzverfahrens sind Zinsen und Kosten Teil der Hauptforderung und daher zu addieren (BGH WM 82, 435; 1443; Anders/Gehle/Gehle ZPO § 4 Rz 13 Anfechtungsgesetz); Gleiches gilt für die Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung (BGH NJW-RR 99, 1080). Im Prätendentenstreit bilden aufgelaufene Zinsen einen Teil des Streitwerts (Zweibr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltszwang.

Rn 3 Da nur die LG und die OLG als Berufungsgerichte tätig werden (§§ 72, 119 GVG), müssen sich die Parteien des Berufungsverfahrens nach § 78 I durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dieser muss bei dem Berufungsgericht zugelassen sein; anderenfalls fehlen ihm dort die Postulationsfähigkeit und damit die Befugnis, wirksame Prozesshandlungen vorzunehmen. Da die Berufung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Berufungsfähiges Versäumnisurteil (Abs 2).

Rn 6 Kann ein Versäumnisurteil – ausnw – nicht mit dem Einspruch (§ 338) angefochten werden, ist die Berufung das statthafte Rechtsmittel. Allerdings führt das Berufungsverfahren nicht zu einer vollen sachlichen Überprüfung des Urteils; denn das Rechtsmittel kann nur damit begründet werden, dass kein Fall der schuldhaften Versäumung vorgelegen hat, und darauf ist die Prüfung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 8 Die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 263, wenn der Kl seinen ursprünglichen Antrag ändert und zusätzlich einen neuen Anspruch in den Rechtsstreit einführt, wie der Wechsel vom Erfüllungsanspruch zum Schadensersatzanspruch (BGH NJW-RR 96, 1276 [BGH 13.06.1996 - III ZR 40/96]). Maßgeblich ist, dass der Kl ohne Änderung des Klagegrunds statt des ursprünglich geforderten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatsachenfeststellung.

Rn 9 Neben der Rechtsverletzung kann die Berufung auch darauf gestützt werden, dass nach § 529 zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. Dafür kommen zwei Fälle in Betracht. Zum einen, wenn dem erstinstanzlichen Gericht Fehler bei der Tatsachenfeststellung unterlaufen sind, die nicht auf einer Rechtsverletzung beruhen, so dass das Berufungsgericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berufungsantrag.

Rn 37 Für den Wert des Beschwerdegegenstandes ist nicht allein die Beschwer (Rn 17 ff), sondern auch der Berufungsantrag maßgebend. Er gibt Auskunft über das von dem Rechtsmittelführer angestrebte Ziel, also in welchem Umfang dieser eine ggü dem erstinstanzlichen Urt ihm günstigere Entscheidung erreichen will. Der Antrag muss zwingend (auch) auf die Beseitigung der sich aus ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Wirksamkeit eines Verzichts auf das Recht der Berufung ist nicht davon abhängig, dass der Gegner die Verzichtsleistung angenommen hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren nach § 926 II.

Rn 8 Zuständig ist das Gericht, das die Anordnung nach § 926 I getroffen hat. Dies gilt auch dann, wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren in der Berufungs- oder Beschwerdeinstanz anhängig ist (Dresd OLGR 04, 39; MüKoZPO/Drescher Rz 19; Zö/Vollkommer Rz 22). Das Gericht entscheidet nach mündlicher Verhandlung durch Endurteil, und zwar bei Nichterhebung der Klage auf Aufh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahrensverbindung.

Rn 10 Im Interesse der Prozessökonomie und der Kostenersparnis schreibt S 2 der Vorschrift die Verbindung der beiden Berufungsverfahren vor, wenn dieselbe Partei sowohl gg das Haupt- als auch gg das Ergänzungsurteil Berufung eingelegt hat. Das gilt auch, wenn das Ergänzungsurteil erst nach dem Ablauf der Berufungsfrist für das bereits angefochtene Haupturteil erlassen und de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 609 regelt die Sprachanforderungen an Rechtsmittelschriften in Verfahren, die in englischer Sprache geführt worden sind. Wurde das Verfahren in englischer Sprache geführt, soll grds auch ein anschließendes Rechtsmittelverfahren in englischer Sprache geführt werden (dazu auch § 606 Rn 2 f). § 609 betrifft einerseits die Berufung oder Beschwerde gg Entscheidungen der Co...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Landgerichts (Abs 1 Nr 2).

Rn 7 Auch bei Rechtsmitteln gg Entscheidungen der LG gilt für die Entscheidung, ob ein Zivil- oder ein Spezialsenat zuständig ist, die formelle Anknüpfung. Hat das LG entgegen § 2 I LwVG in einer Landwirtschaftssache entschieden, so hat über das Rechtsmittel dagegen der allgemeine Zivilsenat des zuständigen OLG, nicht aber der Senat für Landwirtschaftssachen zu entscheiden (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweite Instanz.

Rn 1 Die Zivilkammern (iSd § 60 Rn 3) sind nach Abs 1 zur Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gg Entscheidungen der Amtsgerichte berufen. Die geplante Reform, alle Rechtsmittel bei den Oberlandesgerichten zu konzentrieren, ist nur rudimentär umgesetzt worden (Kissel/Mayer § 119 Rz 6). Berufung betrifft das in §§ 511 ff ZPO geregelte Rechtsmittel. Beschwerde umfasst ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren, Entscheidung und Kosten.

Rn 9 Die Räumungsfrist nach Abs 1 wird in einem Urteil angeordnet, das stets nach mündlicher Verhandlung ergeht. Sie ist im Tenor auszusprechen und muss auch dann begründet werden, wenn sie in einem Versäumnisurteil erfolgt (MüKoZPO/Götz § 721 Rz 6). Bei Zurückweisung des Antrags ist eine Erörterung in den Entscheidungsgründen ausreichend. Wurde ein Antrag rechtzeitig in der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen, Kenntnis.

Rn 44 Maßgeblicher Zeitpunkt ist bei einem aufgrund mündlicher Verhandlung ergangenen erstinstanzlichen Urt der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung bzw der Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze nach § 283 eingereicht werden können. Dies gilt auch dann, wenn eine Berufung nicht eingelegt worden ist, wenn sie zurückgenommen worden ist, oder wenn sie sich als unzulässig erw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 3 Jeder der Prozessbevollmächtigten hat im Außenverhältnis eine nur nach § 83 beschränkbare (BGH NJW 19, 2397 [BGH 12.03.2019 - VI ZR 277/18] Rz 20; BSG NJW 98, 2078) Einzelvertretungsmacht, selbst wenn in die Vollmachtsurkunde eine Beschränkung aufgenommen wurde, nach der die Anwälte nur gemeinsam handeln dürfen (Zö/Althammer § 84 Rz 1; Musielak/Voit/Weth § 84 Rz 3). Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wie jedes Rechtsmittel ist auch die Berufung fristgebunden. Das dient der Rechtssicherheit; denn es soll, insb im Interesse des Obsiegenden, möglichst zeitnah nach dem Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung feststehen, ob sie formell rkr ist, also mit einem Rechtsmittel nicht mehr angefochten werden kann. Die Vorschrift berücksichtigt daneben auch die Interessen des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 6 Rechtsmittel gg ein vom Amtsrichter entgegen den dargelegten Grundsätzen unzulässigerweise erlassenes Anerkenntnisurteil gem § 307 ist grds die Berufung. Diese würde auch nicht an den Präklusionsvorschriften gem §§ 529, 531 scheitern. Die fehlende Belehrung wäre insoweit ein Verfahrensmangel iSd § 531 II 1 Nr 2. Zur Vermeidung des Verlustes einer Tatsacheninstanz für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verzichtbare Rügen.

Rn 11 Nur auf eine Rüge durch den Beklagten (früher als Prozesshindernis bezeichnet) sind zu beachten die Berufung auf eine Schiedsklausel (§ 1032), auf eine fehlende Kostenerstattung nach früherer Klagerücknahme (§ 269 VI) sowie auf eine fehlende Sicherheitsleistung (§§ 110 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Leitbildfunktion des Gesetzes.

Rn 6 Den gesetzlichen Regelungen kommt bei der Wertfestsetzung nach § 3 Leitbildfunktion zu (Schumann NJW 82, 1257, 1259 f). Das wirtschaftliche Interesse des Angreifers hat, soweit nicht andere gesetzliche Vorgaben bestehen, generell das entscheidende Gewicht (BGH NJW 94, 664 [BGH 12.10.1993 - X ZR 65/92]; St/J/Roth § 3 Rz 15). Aus § 6 ist für Geldforderungen das Nennwertpr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Umsatzsteuer

Tz. 35 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Soweit ein Verein zur Erfüllung ihrer den Gesamtbelangen sämtlicher Mitglieder dienenden satzungsgemäßen Gemeinschaftszwecke tätig wird und dafür echte Mitgliedsbeiträge erhebt, die dazu bestimmt sind, ihr die Erfüllung dieser Aufgaben zu ermöglichen, fehlt es grundsätzlich an einem Leistungsaustausch. Erbringt die Vereinigung dagegen Leistu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Berufungsgründe (Abs 1).

Rn 2 Entspr der Funktion der Berufung (Rn 1) nennt die Vorschrift zwei Berufungsgründe, auf denen die Unrichtigkeit des erstinstanzlichen Urteils beruhen kann. Nur diese sind für die Berufungsbegründung (§ 520) und für den Prüfungsumfang des Berufungsgerichts (§ 529) maßgebend. I. Rechtsverletzung. 1. Begriff. Rn 3 Durch den Hinweis auf § 546 wird definiert, was das Gesetz unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. 2Die Frist beträgt einen Monat, wenn die Partei verhindert ist, die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde einzuhalten. (2) Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Hindernis behoben ist. (3) Nach Ablauf eines Jahres, von dem E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Geschäftsstelle des Berufungsgerichts hat, nachdem die Berufungsschrift eingereicht ist, unverzüglich von der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges die Prozessakten einzufordern. 2Die Akten sind unverzüglich an das Berufungsgericht zu übersenden. (2) Nach Erledigung der Berufung sind die Akten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges neb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verwerfungsbeschluss (Abs 1 S 4).

Rn 47 Gg den Beschl, mit dem die Berufung als unzulässig verworfen wird, ist die Rechtsbeschwerde das statthafte Rechtsmittel. Näheres dazu s die Erl bei §§ 574 ff.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Nr 5.

Rn 18 Der Einzelrichter entscheidet über den Wert des Streitgegenstands unabhängig davon, ob dieser für die Zulässigkeit der Berufung oder für die Höhe der Gebühren von Bedeutung ist (§§ 24, 25 GKG BayObLG DB 95, 1169).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahren nach Zurückverweisung.

Rn 45 Nach der Zurückverweisung wird der Rechtsstreit in der 1. Instanz weiterverhandelt. Bei der weiteren Verhandlung in 1. Instanz handelt es sich nicht um den Beginn eines neuen, sondern um die Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens. Dieses dauert fort, soweit es nicht im Zurückverweisungsurteil aufgehoben ist (BGH MDR 19, 563 [BGH 27.02.2019 - VIII ZR 255/17]; NJW-RR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Prozessgericht kann nach seinem Ermessen die wiederholte Vernehmung eines Zeugen anordnen. (2) Hat ein beauftragter oder ersuchter Richter bei der Vernehmung die Stellung der von einer Partei angeregten Frage verweigert, so kann das Prozessgericht die nachträgliche Vernehmung des Zeugen über diese Frage anordnen. (3) Bei der wiederholten oder der nachträglichen Verneh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensmängel.

Rn 20 Außerhalb der Verletzung der Verfahrensgrundrechte ist der Zugang zur Revisionsinstanz bei Verfahrensmängeln iÜ nur dann eröffnet, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach Abs 1 oder 2 erfüllt sind. Der Gesetzgeber hat eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels nicht ausdrücklich vorgesehen. Ein Verstoß gg das einfache Verfahrensrecht soll da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unanfechtbarkeit (Abs 2).

Rn 13 Der Beschl ist unanfechtbar, unabhängig davon, ob dem Antrag stattgegeben wurde oder nicht. Möglich bleiben eine danach ergehende Anordnung nach §§ 719, 707 und ein neuer Antrag nach Änderung der Sachlage (insb Rücknahme der Berufung oder Anschließung, St/J/Grunsky § 534 aF Rz 7).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 27 Grund- und Betragsverfahren bilden eine Gebühreneinheit. Es ist keine Zurückverweisung iSd § 21 RVG, wenn die Berufung gg das Grundurteil verworfen oder zurückgewiesen wird (BGH FamRZ 04, 1194 f = NJW-RR 04, 1294; dem folgend Köln 1.12.06 – 17 W 138/06 – juris). Bei sonstiger Zurückverweisung ist die bereits entstandene Verfahrensgebühr (VV 3100) anzurechnen (Vorb 3[6]...mehr