Fachbeiträge & Kommentare zu Berufung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wahlrecht der Partei.

Rn 2 Der Berufungskläger kann entspr § 96 die Zuständigkeit der KfH in der Berufungsschrift, nicht erst in der Berufungsbegründung beantragen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist seine Wahlmöglichkeit verbraucht (Brandbg OLGR 04, 453; LG Stuttgart 16.6.10 – 4 S 247/09). Für die Beurteilung, ob eine Handelssache nach § 95 I Nr 1 vorliegt, kommt es hinsichtlich der Rolle des Bekla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Berufung kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung (§ 546) beruht oder nach § 529 zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. (2) Die Berufung kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile, die ohne Zulassung der Berufung unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Berufungsinstanz unmittelbar die Revision (Sprungrevision) statt, wenn 2Der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision sow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dauer, Beginn und Berechnung.

Rn 4 Die zweimonatige Frist zur Begründung der Berufung ist mangels gesetzlicher Bezeichnung (vgl § 224 I S 2) keine Notfrist. Sie beginnt mit der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils (dazu § 517 Rn 5 ff), welches angefochten werden soll, spätestens jedoch mit Ablauf von fünf Monaten nach dessen Verkündung. Damit knüpft der Fristbeginn an dasselbe Ereignis an wie die Fri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prozesskostenhilfe.

Rn 17 Der Berufungskläger (§ 511 Rn 53) kann die Durchführung des Berufungsverfahrens von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff) abhängig machen. Wegen der Bedingungsfeindlichkeit der Berufungseinlegung (§ 519 Rn 25) kann er jedoch nicht Berufung nur für den Fall der Gewährung von Prozesskostenhilfe einlegen; geht er gleichwohl so vor, darf das Rechtsmittel nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Statthaftigkeit (Abs 2 S 1).

Rn 12 Der Berufungsbeklagte kann sich der Berufung des Berufungsklägers selbst dann anschließen, wenn er zuvor auf die eigene Hauptberufung verzichtet hat (§ 515) oder für ihn die Frist zur Einlegung der eigenen Hauptberufung (§ 517) abgelaufen ist, ohne dass er das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl Rn 1 f). Rn 13 Die wirksame Anschlussberufung erfordert keine Beschwer (§ 511 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtsfolgen.

Rn 12 Haben sämtliche Prozessparteien den Verzicht ggü dem Gericht erklärt (Rn 9), wird das später ergehende Urt mit seinem Erlass, also vor dem Ablauf der Berufungsfrist (§ 517), rkr; eine gleichwohl eingelegte Berufung ist vAw als unzulässig zu verwerfen. Nach der Verzichtserklärung nur einer Partei tritt die Rechtskraft des Urteils erst mit dem Ablauf der Berufungsfrist e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erscheint der Berufungskläger im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht, so ist seine Berufung auf Antrag durch Versäumnisurteil zurückzuweisen. (2) 1Erscheint der Berufungsbeklagte nicht und beantragt der Berufungskläger gegen ihn das Versäumnisurteil, so ist das zulässige tatsächliche Vorbringen des Berufungsklägers als zugestanden anzunehmen. 2Soweit es den Berufungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Grundurteil.

Rn 38 Wird ein Grundurteil 1. Instanz mit der Berufung angefochten (§ 304 II), ergeht hierüber eine Entscheidung nach allgemeinen Grundsätzen. Bejaht das Berufungsgericht den Grund, so findet das Betragsverfahren regelmäßig vor dem Berufungsgericht statt (§ 538 I), wenn nicht – ausnw – nach § 538 II Nr 4 an die 1. Instanz zurückverwiesen wird (BGH NJW 86, 183). Eine ausdrück...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtzeitigkeit der Rüge.

Rn 6 Verzichtbare Zulässigkeitsrügen müssen in der Berufung erhoben werden. Dies gilt nicht nur für ›neue Rügen‹, die erstinstanzlich noch nicht erhoben waren, sondern auch für ›alte Rüge‹. Letztere dauern nicht fort, sondern müssen in der Berufung wiederholt werden. I. Frist. Rn 7 Verzichtbare Zulässigkeitsrügen müssen vom Berufungskläger innerhalb der Berufungsbegründungsfri...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXIII. Rechtsmittelverfahren

Seit dem 1.1.2021 gelten auch hier keine Besonderheiten mehr. Maßgeblich ist das Datum der unbedingten Auftragserteilung zum Rechtsmittel. In Verfahren nach Teil 4, 5 und 6 VV ist allerdings § 19 Abs. 1 Nr. 10 RVG zu beachten, wonach für den vorinstanzlichen Anwalt das Einlegen des Rechtsmittels noch zur Instanz gehört. Hier beginnt die Angelegenheit erst mit dem Auftrag, da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Zweck des Verfahrens nach § 719 ist es, solchen Entscheidungen ihre vorläufige Vollstreckbarkeit zu nehmen, die sich bereits bei summarischer Prüfung als offenkundig nicht haltbar erweisen (BGH WuM 16, 305; Ddorf GRURPrax 16, 83). Abs 1 der Vorschrift verweist für die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteilen (od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verschlechterungsverbot.

Rn 12 Das Berufungsgericht darf das angefochtene Urt nicht zum Nachteil des Berufungsklägers abändern, dem Berufungskläger kann nicht weniger zugesprochen werden, als ihm in 1. Instanz bereits zugesprochen wurde (Verbot der reformatio in peius). Der Berufungskläger ist damit davor geschützt, dass das Ergebnis des Rechtsstreits auf seine Berufung hin für ihn ungünstiger wird,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Prozessualer Rahmen.

Rn 13 Der prozessuale Rahmen, in dem der Zinsanspruch zum Streit gestellt wird, hat auf die Anwendung von § 4 keinen Einfluss (BGH MDR 13, 136 [BGH 20.11.2012 - X ZR 108/10]: Zinsen werden mit der Berufung verlangt, die Hauptforderung steht aufgrund der Berufung des Gegners im Streit = Nebenforderung). Bei Rechtsmittel des Beklagten gg die Verurteilung in der Hauptsache und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Wertermittlung.

Rn 39 Die Ermittlung des Wertes des Beschwerdegegenstandes obliegt dem Berufungsgericht. Hierbei hat es die in den §§ 3–9 enthaltenen Vorschriften anzuwenden. Es ist dabei nicht an eine Streitwertfestsetzung des Vordergerichts gebunden. Der Wert des Beschwerdegegenstandes kann den Streitwert übersteigen (BGHZ 124, 313), diesen unterschreiten oder gleich hoch sein. Maßgeblich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Bedingung.

Rn 26 Die bedingte Einlegung der Berufung ist wegen der notwendigen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (Rn 1) nicht zulässig. Das gilt auch für die aufschiebende Bedingung, die zB in einem Prozesskostenhilfegesuch enthalten ist, wenn die Berufung nur für den Fall der Gewährung von Prozesskostenhilfe eingelegt wird (BGH MDR 06, 43, 44).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Teilurteil zur Hauptsache – Schlussurteil nur über die Kosten.

Rn 11 Ergeht zunächst ein Teilurteil über die Hauptsache und später ein Schlussurteil lediglich über die Kosten, so ist § 99 I ebenfalls zu beachten. Das Schlussurteil kann grds nicht isoliert angefochten werden. Ist allerdings das Teilurteil angefochten worden, dann kann auch das Schlussurteil hinsichtlich der Kosten angefochten werden, weil es sich dann nicht um eine isoli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verwerfung des nicht statthaften oder unzulässigen Einspruchs.

Rn 5 Der nicht statthafte oder unzulässige Einspruch ist – nach Gewährung rechtlichen Gehörs (Köln NJW-RR 96, 1151, 1152 [OLG Köln 29.05.1996 - 25 WF 62/96]) – ohne Sachprüfung und ohne Rücksicht auf das ordnungsgemäße Zustandekommen des VU zu verwerfen (BGH NJW-RR 07, 1363, 1364 [BGH 05.03.2007 - II ZB 4/06]; NJW 12, 2588, 2589 [BGH 26.06.2012 - VI ZR 241/11]). Die Verwerfu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Besonderheiten beim Gebührenstreitwert.

Rn 206 Die Antragstellung kann nach § 47 I 1 GKG, § 40 FamGKG zur Ermäßigung des GeS führen (BGH MDR 13, 1376: auch mit Wirkung für die Anwaltsgebühren); Voraussetzung ist Antragstellung innerhalb der Begründungsfrist (Hambg MDR 12, 1379 [BGH 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 2/12]). Die Ermäßigung tritt nicht ein, wenn die Antragstellung kein sachliches Ziel hat, sondern alleine der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Mehrfache Berufungseinlegung.

Rn 27 Solange die Berufungsfrist (§ 517) noch nicht abgelaufen ist, kann eine Berufung von derselben Partei mehrfach eingelegt werden (BGH NJW 93, 269). Unabhängig von der Zahl der eingelegten Berufungen handelt es sich nur um ein einziges, dasselbe Rechtsmittel; über dieses darf das Berufungsgericht nur einheitlich entscheiden, selbst wenn die Berufungsschrift bei verschied...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt zunächst eine Selbstverständlichkeit, nämlich die amtswegige Prüfung der Statthaftigkeit und Zulässigkeit der Berufung durch das Berufungsgericht vor der Prüfung der Begründetheit. Sodann gibt sie dem Berufungsgericht im Interesse der Verfahrensbeschleunigung die Möglichkeit, in einem vereinfachten und verkürzten Verfahren unzulässige und offensich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 15 Wird die Berufung nach § 522 verworfen oder zurückgewiesen, bleibt die Klageänderung wirkungslos, eine Entscheidung über sie ergeht nicht. Liegen die Voraussetzungen des § 533 vor, lässt das Berufungsgericht die Klageänderung zu. Dies erfolgt inzident im Endurteil über die Berufung, ist für die Revisionsinstanz bindend (BGH NJW 12, 3722 [BGH 17.10.2012 - XII ZR 101/10]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnachfolge beim Kläger.

Rn 14 Es ergeht ein Urt des Rechtsnachfolgers gg Bekl, aber nicht über die Kosten des ausgeschiedenen Kl; diese müsste der Kl mit eigener Klage gg den Rechtsnachfolger oder den Bekl geltend machen. Statt Übernahme kann der Rechtsnachfolger auch als einfacher Nebenintervenient beitreten (§ 67). Der Rechtsnachfolger kann auch eine Hauptintervention erheben (§ 64) zB Klage gg K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen der Einrede.

Rn 4 Die wirksame Erhebung der Einrede durch den Beklagten setzt voraus, dass eine wirksame Schiedsvereinbarung über den rechtshängigen Streitgegenstand geschlossen wurde. Als Einrede kommt neben der Berufung auf eine Schiedsvereinbarung auch die Berufung auf ein einseitiges privatrechtliches Rechtsgeschäft iSv § 1066 in Betracht. In jedem Falle muss die Schiedsabrede, auf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 31 Die Berufungsbegründung muss erkennen lassen, in welchen tatsächlichen oder rechtlichen Punkten der Berufungskläger das erstinstanzliche Urt für falsch hält und worauf er seine Ansicht stützt; dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, in welchen Punkten das erstinstanzliche Urt angegriffen wird und welche tatsächlichen und rechtlichen Gründe eine andere re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 13 Ist die Berufung an sich statthaft (Rn 2 ff), ist sie gleichwohl nicht ohne weiteres zulässig. Vielmehr muss hinzukommen, dass der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt. Damit sollen Bagatellstreitigkeiten von den Berufungsgerichten ferngehalten werden. Rn 14 Die Wertgrenze gilt für die Anfechtung sämtlicher berufungsfähiger Urteile. Eine Ausn besteht aller...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlende Versäumung.

Rn 8 Gemeint ist die Säumnis in derjenigen mündlichen Verhandlung, aufgrund der das mit der Berufung anzufechtende Versäumnisurteil ergangen ist, also in dem Einspruchstermin. Deshalb kann der Berufungsführer sein Rechtsmittel nicht darauf stützen, dass die Voraussetzungen für den Erlass des ersten Versäumnisurteils nicht vorgelegen haben; diesen Einwand musste er in dem Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nr 2.

Rn 15 Der Einzelrichter entscheidet bei Zurücknahme der Klage (§ 269 III S 1 und 2, IV) oder der Berufung (§ 516 III), Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch (§ 306) oder Anerkenntnis des Anspruchs (§ 307). In analoger Anwendung der Nr 2 entscheidet er auch über einen Verzicht auf die Berufung, der als einseitiger Verzicht zu einer Verwerfungsentscheidung nach § 522 I, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 3 Die Zurücknahme der Berufung kann entweder in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht oder in einem Schriftsatz erklärt werden. Die mündlich abgegebene Erklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Protokollierung. Es gilt Anwaltszwang (§ 78). Allerdings kann die von der Partei selbst oder von einem bei dem Berufungsgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidungen gegen den Kläger.

Rn 37 Diese sind im schriftlichen Vorverfahren – wie sich im Umkehrschluss aus dem mit dem Justizmodernisierungsgesetz vom 30.8.04 (BGBl I 2198) eingefügten Abs 3 S 3 ergibt – nur noch in Bezug auf die Abweisung von Nebenforderungen zulässig, wenn der Kl zuvor darauf hingewiesen worden ist. Die Neuregelung hat den Meinungsstreit über die Zulässigkeit sog unechter Versäumnisu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Haupturteil.

Rn 7 Die Berufungsfrist für das dem Ergänzungsurteil vorangegangene Haupturteil beginnt zunächst mit seiner Zustellung bzw Verkündung (§ 517 Rn 4 ff). Wird innerhalb der laufenden Berufungsfrist ein Ergänzungsurteil verkündet, beginnt ab diesem Zeitpunkt bzw ab der Zustellung dieses Urteils (Rn 6) die Berufungsfrist für das Haupturteil von neuem. Das gilt auch dann, wenn das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Die Vorschrift stellt zum einen klar, dass mit der Zustellung des Ergänzungsurteils (oder des die Ergänzung ablehnenden Urteils, Rn 1) die Frist für eine dagegen einzulegende Berufung (§ 517) zu laufen beginnt. Zum anderen wird die Berufungsfrist im Hinblick auf die Anfechtung des vorangegangenen ›Haupturteils‹ verlängert; sie beginnt mit der Zustellung des Ergänzungsur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erstgericht.

Rn 9 Ist die Berufung erledigt, so sind die Akten an das Gericht 1. Instanz zurückzusenden (§ 541 II), wo sie bis zum Ende der Aufbewahrungspflicht verbleiben. Erledigt ist die Berufung mit dem Eintritt der (formellen) Rechtskraft, dh mit dem Ablauf der zur Einlegung der Revision bestimmten Frist (§ 705) oder dem Wirksamwerden einer das Berufungsverfahren beendenden Parteiha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine grundsätzliche Bedeutung (Nr 2).

Rn 31 Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache schließt die Zurückweisung der Berufung durch Beschl aus. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen erfordert das öffentliche, also das über die Interessen der Parteien hinausgehende Interesse die Klärung rechtsgrundsätzlicher Fragen in einem Verfahren mit mündlicher Verhandlung, an der jedermann teilnehmen kann. Zum anderen ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine.

Rn 29 Als neuer Angriff setzt die Widerklage wie die Klageänderung zunächst eine zulässige (Anschluss-)Berufung voraus (oben Rn 9, 20). Zu den allgemeinen Voraussetzungen der Widerklage § 33 Rn 4 ff. Rn 30 Nicht mit der Widerklage geltend gemacht werden können Ansprüche, die anderweitig rechtshängig oder bereits rkr entschieden sind. Eine erstinstanzlich erhobene, aber überga...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel (Nr 5, 7, 10).

Rn 4 Gemäß Nr 5 (Berufung), Nr 7 (Revision) und Nr 10 (Beschwerden und Erinnerungen) gilt das alte Recht weiterhin für alle Rechtsmittelverfahren, bei denen vor dem 1.1.02 die mündliche Verhandlung geschlossen (Berufung, Revision) bzw die anzufechtende Entscheidung verkündet (Beschwerde, Erinnerung) worden ist. Für den Zeitpunkt des Verhandlungsschlusses ist die Einräumung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form (Abs 1 S 2).

Rn 10 Die Anschließung kann nur durch Einreichung der Berufungsanschlussschrift bei dem Berufungsgericht erfolgen. Der Schriftsatz, auf den die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze anzuwenden sind (s dazu § 519 Rn 30), muss mindestens das erstinstanzliche Urt bezeichnen, gg das der Berufungsbeklagte sich wendet, und die Erklärung, dass er sich der gg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel (Abs 2).

Rn 9 Angriffs- und Verteidigungsmittel (zum Begriff Rn 3), die erstmals in der Berufung vorgebracht werden, können nur berücksichtigt werden, wenn eine der in Nr 1–3 genannten Voraussetzungen vorliegt (BGH MDR 21, 866). Diese Voraussetzungen sind in der Berufungsbegründung darzulegen (§ 520 III 2 Nr 4); fehlt es an dieser Darlegung, (und liegt auch kein anderer Berufungsgrun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Urteilsvorlegung (Abs 3).

Rn 29 Der Berufungskläger soll der Berufungsschrift eine Ausfertigung oder Abschrift des angefochtenen Urteils beifügen. Die Beifügung ist allerdings keine zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung. Sie dient der Identifikation des erstinstanzlichen Urteils, gg das sich die Berufung richtet. Bei Mängeln in der Bezeichnung (Rn 15 ff) kommt der Vorlegung des angefochtenen Urteils e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 § 529 ist keine Präklusionsvorschrift (BGH WM 05, 99), sondern bestimmt den zur Erfüllung der Funktion der Berufung (§ 513 I) erforderlichen Prüfungsumfang. Eine Kontrolle des angefochtenen Urteils auf Rechtsfehler setzt grds einen der ersten Instanz ggü unverändert bleibenden Sachverhalt voraus. Soweit der Fehler des Erstgerichts jedoch in der Feststellung des Sachverh...mehr

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zfs 08/2025, Wiedererteilun... / 2 Aus den Gründen: "…"

II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist abzulehnen. Die geltend gemachten Zulassungsgründe sind nicht hinreichend dargelegt bzw. liegen nicht vor (§ 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2 VwGO). 1. Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 S. 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (VerfGH, E. v. 23.9.2015 – Vf. 38-VI-14 – VerfGHE 68, 180 Rn 52; Ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Antrag auf Anordnung nach § 142.

Rn 2 § 430 bezieht sich auf beide nach § 428 möglichen Anträge (zur Alternativität der Anträge s § 428 Rn 2). Der Wortlaut der Vorschrift wurde jedoch durch das ZPO-RG nicht angepasst und ist nach wie vor auf den Antrag auf Fristsetzung zugeschnitten. Der Verweis auf § 424 Nr 5 passt in diesem Fall nicht, da es auf einen Vorlegungsanspruch des Beweisführers gg den Dritten ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Vor Eintritt der Rechtskraft ist das erstinstanzliche Urt für den Gläubiger regelmäßig gar nicht oder nur gg Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Auch wenn das Urt nur tw angefochten wird, hindert dies vielfach den Eintritt der Rechtskraft des Urteils in vollem Umfang, da eine Erweiterung der Anfechtung im Berufungsverfahren möglich bleibt. Bevor dies geschieht,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Konzentrationsermächtigung.

Rn 11 Die Rechtsmittelzuständigkeit für bestimmte Verfahren kann auf der Grundlage gesetzlicher Ermächtigungen durch Rechtsverordnung von der jeweiligen Landesregierung auf einzelne OLG übertragen werden. Derartige Konzentrationsermächtigungen enthalten (neben Abs 3 S 2 u 3 sowie der allgemeinen Ermächtigung in § 13a) zB § 99 III AktG (Gerichtliche Entscheidung über die Zusa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand des Abs 1 S 2.

Rn 5 Ob bei einer eingelegten Berufung, einem Einspruch gg ein Versäumnisurteil oder einem Vollstreckungsbescheid nach § 700 I die Zwangsvollstreckung eingestellt wird, ergibt sich aus § 707, nicht aus § 719. Allerdings ist für das ›Wie‹ der Einstellung die ggü § 707 strengere Regelung des Abs 1 S 2 zu beachten (zur ratio s Rn 2). Streitig wird diskutiert, ob für die Einstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Versäumnisurteil (Abs 2 S 1 Nr 6).

Rn 36 Ist die Berufung gg ein (zweites: §§ 345, 514 II) Versäumnisurteil erfolgreich, so ist eine Zurückverweisung möglich, weil zur Sache in 1. Instanz nicht entschieden wurde (Frankf NJW-RR 11, 216; LG Köln MDR 17, 236 [LG Köln 09.11.2016 - 13 S 37/16]). Richtet sich die Berufung gg ein Anerkenntnisurteil (§ 307) und fehlt es an einem wirksamen Anerkenntnis, so kommt eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Hat eine Partei sich erstinstanzlich zum Beweis für eine Behauptung auf die Vernehmung des Gegners als Partei berufen (§ 445), kann dieser seine Vernehmung (§ 446), die Aussage oder den Eid (§ 453 II) verweigern. Das Gericht hat dann nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob es die behauptete Tatsache als erwiesen ansehen will (§ 446). Lässt die Partei sich vernehmen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Im Interesse der Beschleunigung des Berufungsverfahrens muss das Berufungsgericht sofort im Anschluss an die Prüfung der Zulässigkeit und wahrscheinlichen Begründetheit des Rechtsmittels (§ 522) dem Verfahren Fortgang geben, wenn es die Berufung nicht zuvor durch Beschl als unzulässig verworfen (§ 522 Rn 2 ff) oder als unbegründet zurückgewiesen (§ 522 Rn 22 ff) hat. Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Beratungskosten.

Rn 18 Lässt sich eine Partei anwaltlich beraten, so sind die hierdurch entstandenen Kosten erstattungsfähig, wenn die Hinzuziehung eines Anwalts als Prozessbevollmächtigter erforderlich gewesen wäre (LSG Schleswig-Holstein NJW-Spezial 21, 252; LG Berlin AGS 08, 515 = RVGreport 08, 268; KG JurBüro 1989, 1114 [LG Berlin 06.02.2008 - 82 T 287/07]; KG MDR 82, 499 = Rpfleger 82, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 5 Angriffs- und Verteidigungsmittel umfassen das tatsächliche Vorbringen der Parteien zur Begründung des Sachantrags oder zur Verteidigung gg ihn. Hierunter fallen insb das Behaupten, Bestreiten oder Beweisen von Tatsachen und der Vortrag von materiellen oder prozessualen Einwendungen und Einreden (BGH NJW 04, 2828 [BGH 08.06.2004 - VI ZR 230/03]). Hierher gehören Beweisa...mehr