Fachbeiträge & Kommentare zu Berufung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berufung.

Rn 21 Die Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht erfolgt nach Maßgabe des § 529 I 1. Danach ist es an die Beweiswürdigung der 1. Instanz gebunden, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (BGH NJW-RR 18, 651, 652 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirkung der Zurückweisung in Berufung und Revision.

Rn 62 Das im Rechtszug übergeordnete Gericht darf weder eine von der Vorinstanz unterlassene Zurückweisung nachholen (BGH 6.3.25 – VII ZR 224/23, BeckRS 2025, 4307 Rz 17; NJW 17, 2288 [BGH 31.05.2017 - VIII ZR 69/16] Rz 15; 81, 2255, 2256) noch die Zurückweisung auf eine andere als die von der Vorinstanz angewandte Vorschrift stützen (BGH 15.9.14 – II ZR 22/13 Rz 9; 15.7.14 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Commercial Court als Berufungs- oder Beschwerdeinstanz.

Rn 2 § 614 S 1 stellt zunächst deklaratorisch klar, dass gg Urteile, die der Commercial Court als Berufungsgericht erlässt, die Revision stattfindet. Trotz der Formulierung ›Urteile‹ ist mit § 614 S 1 keine Abweichung von § 542 beabsichtigt. Revisionsfähig sind nur Endurteile und solche Urteile, die als Endurteile anzusehen sind (hierzu § 542 Rn 6). Bei Urteilen, die der Com...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Bedingte Rechtsmittel

Rz. 164 Soll ein Rechtsmittel unter der Bedingung der Gewährung von Prozesskostenhilfe eingelegt werden, sind besonders die laufenden Rechtsmittelfristen zu beachten. Eine Entscheidung über die Prozesskostenhilfe, ist selten vor Ablauf dieser Fristen zu erhalten. Nun kann der Rechtsanwalt den Weg wählen, das Rechtsmittel nebst PKH-Antrag fristgerecht einzulegen, auf eine schn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 4 Zwingende Voraussetzung für die Einlegung der Anschlussberufung ist, dass der Gegner bereits Berufung eingelegt hat; vorher gibt es noch keinen Berufungsbeklagten und auch kein Rechtsmittel, dem er sich anschließen kann. Eine verfrühte Anschlussberufung ist wirkungslos; sie wird jedoch ohne weiteres wirksam, wenn der Gegner später eine zulässige Berufung einlegt. Dies i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Berufungsunfähige Urteile.

Rn 12 Zwischenurteile (§ 303) können nicht mit der Berufung angefochten werden (zu den Ausn s Rn 5, 6); sie unterliegen der Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht nur, wenn gg das Endurteil Berufung eingelegt wird (§ 512). Auch gg Versäumnisurteile (§§ 330, 331 Abs 2 Hs 1, 514 Abs 1), Ausschlussurteile (§§ 952, 957 I) und Kostenurteile nach vorausgegangenem Anerkenntnisur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hauptsache.

Rn 6 Eine unzulässige Berufung wird verworfen (§ 522 I 2), eine unbegründete Berufung zurückgewiesen. Auf eine begründete Berufung hin kommt ausnw eine Aufhebung des angefochtenen Urteils verbunden mit einer Zurückverweisung an die erste Instanz in Betracht (§ 538 Rn 5), regelmäßig erfolgt eine eigene Sachentscheidung in Form einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kostenpflicht.

Rn 12 Der das Rechtsmittel zurücknehmende Berufungskläger (§ 511 Rn 53 ff) hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen; dazu gehören auch die notwendigen Auslagen des Berufungsbeklagten. Eine andere Kostenverteilung gilt, wenn die Parteien des Berufungsverfahrens eine abweichende Regelung über die Pflicht zur Kostentragung nach der Zurücknahme der Berufung getroffen hab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkungsverlust (Abs 4).

Rn 25 Da nur die Gebote der prozessualen Billigkeit und der Waffengleichheit das Institut der Anschlussberufung rechtfertigen (Rn 2), besteht das Bedürfnis, dem Berufungsbeklagten die Abänderung des erstinstanzlichen Urteils zu seinen Gunsten trotz Absehens von der eigenen Berufungseinlegung zu ermöglichen, nur so lange, wie für ihn die Gefahr einer Abänderung zu seinen Ungu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Erstinstanzliche Hilfsanträge.

Rn 19 Der wegen Zuerkennung des Hauptantrags nicht beschiedene Hilfsantrag des Klägers wird allein durch die Rechtsmitteleinlegung des Beklagten Gegenstand des Berufungsverfahrens (BGH NJW-RR 13, 1334 [BGH 18.07.2013 - III ZR 208/12]; NJW-RR 05, 220). Werden Haupt- und Hilfsantrag in erster Instanz abgewiesen und hat die Berufung hinsichtlich des Hauptantrags Erfolg, ist die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhalt.

Rn 2 Der Verzicht auf die Berufung ist die Erklärung einer Partei, sich ihres Rechts auf Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung durch das Berufungsgericht endgültig begeben zu wollen (vgl RGZ 161, 350, 355). Demnach kann ein Verzicht nur angenommen werden, wenn in der Erklärung, die nicht ausdrücklich als ›Verzicht‹ bezeichnet sein muss, klar und eindeutig der Wille ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XV. Aufhebung in zweistufigen Schiedsverfahren.

Rn 23 Insb in der Hamburger Warenschiedsgerichtsbarkeit sieht die Schiedsordnung zweistufige Schiedsverfahren mit der Möglichkeit für eine Berufung zu einem Oberschiedsgericht vor. Dann liegt ein Schiedsspruch, der Gegenstand eines Aufhebungsverfahrens nach § 1059 sein kann, erst vor, wenn das gesamte Schiedsverfahren beendet ist, weil (1) die im Schiedsverfahren 1. Instanz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollstreckbarerklärung im zweistufigen Schiedsverfahren.

Rn 20 In zweistufigen Schiedsverfahren (§ 1059 Rn 23) kann ein Schiedsspruch erst nach § 1060 für vollstreckbar erklärt werden, wenn das gesamte Schiedsverfahren beendet ist, weil (1) die im Schiedsverfahren 1. Instanz unterlegene Partei keine fristgerechte Berufung zum Oberschiedsgericht eingelegt hat oder (2) eine eingelegte Berufung vom Oberschiedsgericht zurückgewiesen w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsmittelverlust.

Rn 8 Die Zurücknahme der Berufung führt, anders als der Verzicht (§ 515), lediglich zum Verlust des eingelegten Rechtsmittels (Abs 3 Alt 1) und nicht zum endgültigen Ausschluss. Innerhalb laufender Berufungsfrist (§ 517) oder nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233) gg die Versäumung der Berufungsfrist kann demnach trotz der Zurücknahme erneut Berufung eingelegt we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Inhalt.

Rn 21 Mit den Berufungsanträgen muss der Berufungskläger die Abänderung der angefochtenen Entscheidung zu seinen Gunsten erstreben. Dies braucht nicht ausdrücklich zB durch die Angabe einer bezifferten Klageforderung oder Stellung eines Klagabweisungsantrags erfolgen. Es reicht aus, wenn sich der Umfang und das Ziel der Berufung aus dem Antrag in Verbindung mit dem sonstigen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berufungskläger.

Rn 53 Die Frage, wer als Berufungsführer in Betracht kommt, ist nach prozessualen Gesichtspunkten zu beantworten. Die Parteistellung für das Berufungsverfahren wird ausschließlich durch den Inhalt der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung, die zum Vor- oder Nachteil einer bestimmten Partei ergeht, begründet; demnach ist derjenige zur Berufungseinlegung berechtigt, gg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verzichtsurteil.

Rn 29 In beiden Instanzen kann der Kl einen Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch erklären (§ 307). In 2. Instanz ist daneben auch ein Verzicht auf die Berufung möglich (§ 515; unten Rn 28). Bleibt die Berufung des Klägers gg ein erstinstanzliches Verzichtsurteil erfolglos, so wird die Berufung zurückgewiesen. Dabei handelt es sich um ein streitiges Urt, nicht um ein V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 11 Erst wenn die Unzulässigkeit der Berufung endgültig feststeht, ist sie zu verwerfen. Der Verwerfungsbeschluss muss den maßgebenden Sachverhalt wiedergeben sowie den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen (BGH ZWE 12, 336). Daraus folgt, dass das Berufungsgericht in den Fällen der Versäumung der Berufungs- oder Begründungsfrist auf Antrag d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Angefochtene Entscheidung.

Rn 4 Zum Gegenstand des Berufungsverfahrens wird der erstinstanzliche Streitgegenstand, soweit durch das angefochtene Urt über ihn entschieden und er durch die Berufung oder die Anschlussberufung angefochten ist. Der Anfechtung insoweit unterfallen auch die dem Urt vorausgegangenen Entscheidungen (§ 512). Richtet sich die Berufung gg eine im Anhörungsrügeverfahren ergangene ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 42 Die Zulassung der Berufung durch das erstinstanzliche Gericht hat in der Praxis nur eine geringe Bedeutung, denn sie kann nach Abs 4 S 1 Nr 2 – neben den Voraussetzungen der Nr 1 – nur in den Fällen erfolgen, in denen die Beschwer mindestens einer Partei 600 EUR nicht übersteigt. In allen anderen Fällen bedarf es der Zulassung nicht, weil die Berufung bereits kraft Ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Berufungsunfähiges Versäumnisurteil (Abs 1).

Rn 2 Hierzu zählt nur das Urt, welches gg die säumige Partei wegen ihrer Säumnis ergangen ist (›echtes Versäumnisurteil‹). Das sind die in §§ 330, 331 geregelten Fälle, also das Versäumnisurteil gg den Kl und das gg den Beklagten. Mit dem erstgenannten Urt wird die Klage ohne sachliche Prüfung materiell-rechtlich abgewiesen. Das zweitgenannte Urt gibt der Klage auf der Grund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Teilrücknahme.

Rn 17 Die tw Zurücknahme der Berufung ist insoweit zulässig, wie das Rechtsmittel auf einen Teil des angefochtenen Urteils beschränkt werden könnte. Damit gilt insoweit dasselbe wie bei dem Teilverzicht (§ 515 Rn 21). Eine Teilrücknahme liegt nur vor, wenn die zunächst gestellten Berufungsanträge später beschränkt werden; keine Teilrücknahme ist es, wenn unbeschränkt Berufun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Ausnahmen: Säumnis in der Verhandlung über eine Wiedereinsetzung und zweites Versäumnisurteil.

Rn 10 § 238 II 2 und § 345 enthalten Ausnahmen von dem Grundsatz, dass eine auf Säumnis beruhende Entscheidung durch den Einspruch angefochten werden kann. In diesen Fällen wird keine Nachsicht ex lege gewährt. Rn 11 Der säumigen Partei steht gg die Versagung der Widereinsetzung nur das gg die Hauptsacheentscheidung zulässige Rechtsmittel zu. Rn 12 Gg ein zweites Versäumnisurt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Zwischenurteile.

Rn 37 Zwischenurteile des erstinstanzlichen Gerichts unterliegen der Berufung grds nicht. Eine Ausn gilt nur für Grundurteile (dazu unten Rn 38) und Zwischenurteile über die Zulässigkeit der Klage (§ 280 II). Bei letzteren erstreckt sich die zu treffende Entscheidung nur auf diejenigen Prozessvoraussetzungen, auf die sich das Zwischenurteil bezieht (MüKoBGB/ Prütting § 280 Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile der Amts- und Landgerichte statt. (2) Die Berufung ist nur zulässig, wenn (3) Der Berufungskläger hat den Wert nach Absatz 2 Nr. 1 glaubhaft zu machen; zur Versicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. 2Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen. 3Die Entscheidung kann durch Beschluss ergehen. 4Gegen den Beschluss findet die Rechtsbeschwerde statt. (2) 1Das Berufun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht mögliche Abänderungen.

Rn 14 Ist der Klage unter Abweisung iÜ tw stattgegeben worden, darf auf die Berufung des Klägers keine weitergehende Abweisung, auf die Berufung des Beklagten keine weitergehende Klagestattgabe erfolgen (RGZ 161, 171). Bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung kann auf eine Berufung des Beklagten hin nicht der Vorbehalt entfallen, auf Berufung des Klägers hin die Klage nicht völlig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Formeller.

Rn 3 Neben den Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 707 (s § 707 Rn 6 ff) ist eine statthafte, nicht jedoch zwingend zulässige Berufung erforderlich, die durch den Eingang der Berufungsschrift bei Gericht tatsächlich eingelegt worden ist. Vorher kommt eine Entscheidung nicht in Betracht, weil die Erfolgsaussichten der Berufung nicht geprüft werden können (Saarbr MDR 97, 1157 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Anerkenntnisurteil.

Rn 31 Auch das Anerkenntnis des Beklagten ist in beiden Instanzen möglich und führt zu einer Stattgabe der Klage. Die Berufung des Beklagten gg ein erstinstanzliches Anerkenntnisurteil (Kobl NJW-RR 00, 529 [OLG Koblenz 21.09.1999 - 3 U 1939/98]) wird im Fall der Erfolglosigkeit zurückgewiesen, andernfalls führt sie zur Abänderung des Urteils. Hat die Berufung Erfolg, weil na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt.

Rn 4 Die Berufung kann bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurückgenommen werden (Abs 1). Mit der Normierung dieses späten Zeitpunkts soll der Berufungskläger (§ 511 Rn 53 ff) in die Lage versetzt werden, noch nach der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht seine Prozesstaktik dem Verhandlungsergebnis anzupassen, um der Zurückweisung des Rechtsmittels zu entgehe...mehr

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zfs 08/2025, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung hat in der Sache lediglich in geringem Umfang Erfolg. 1. Ohne Erfolg macht die Berufung geltend, die Klägerin könne lediglich den Wiederbeschaffungsaufwand verlangen. a) Ist wegen der Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung.

Rn 41 Eine tw Erledigungserklärung ist zulässig, wenn und soweit der für erledigt erklärte Teil abtrennbar ist. Die Voraussetzungen des § 301 brauchen nicht vorzuliegen. Die tw Erledigungserklärung kann den Teil eines Streitgegenstandes oder bei objektiver Klagehäufung einen von mehreren Streitgegenständen betreffen. Erklären die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend, ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtsmittel- und Begründungsfristen.

Rn 30 Weder eine Rechtsmittelfrist noch eine Rechtsmittelbegründungsfrist wird durch einen PKH-Antrag gehemmt. Wie bei der Klage ist eine Berufungseinlegung unter der Bedingung der PKH-Bewilligung unzulässig. Der Rechtsmittelführer ist gehalten, alles zu unterlassen, was den Eindruck erweckt, er wolle eine künftige Prozesshandlung nur ankündigen und sie von der Gewährung von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidung über den Anspruchsgrund (Abs 2 S 1 Nr 4).

Rn 29 Eine Zurückverweisung ist möglich, wenn im Fall eines nach Grund und Betrag streitigen Anspruchs durch das angefochtene Urt über den Grund des Anspruchs vorab entschieden oder die Klage abgewiesen ist, es sei denn, dass der Streit über den Betrag des Anspruchs zur Entscheidung reif ist. Unmittelbar anwendbar ist Nr 4 damit auf die unbegründete Berufung gg ein (stattgeb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 22 Die Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschl des Berufungsgerichts soll nach der Gesetzesbegründung (BTDrs 14/4722, 64) effizient und bürgerfreundlich sein. Außerdem führe das Zurückweisungsverfahren wegen des Fortfalls der mündlichen Verhandlung (Nr 4) für den Berufungskläger zu einer Kostenersparnis. Schließlich entstünden erhebliche Effizienzgewinne für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungslose Urteile.

Rn 7 Darunter versteht man Urteile, die zwar wirksam verkündet worden sind, aber keine Urteilswirkung entfalten. Dazu gehören die trotz der Unterbrechung oder Aussetzung des Verfahrens (§ 248) ergangenen Urteile (Ausn: § 248 III), welche zur Verhinderung des Rechtskrafteintritts während der Dauer der Aussetzung oder Unterbrechung mit der Berufung angefochten werden können (B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Unanwendbarkeiten.

Rn 12 Auch ohne besondere gesetzliche Regelung kann sich die tw Unanwendbarkeit erstinstanzlicher Verfahrensvorschriften aus dem Wesen des Berufungsverfahrens ergeben. Dies gilt va für die Verweisung (§ 281). Dieser sind bereits durch § 513 II enge Grenzen gesetzt. Eine Verweisung zwischen verschiedenen Berufungsgerichten (LG – OLG) ist schon wegen der bei der Berufungseinle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Adressat.

Rn 6 Anders als der Verzicht (§ 515 Rn 9 ff) kann die Zurücknahme der Berufung nur ggü dem Berufungsgericht erklärt werden (Abs 2 S 1). Diese Erklärung ist auch dann notwendig, wenn sich die Parteien vertraglich über die Zurücknahme geeinigt haben. Verstößt der Berufungskläger (§ 511 Rn 53 ff) gg diese Einigung und gibt er die Erklärung nicht ab, kann der Berufungsbeklagte (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Soll die Berufung auf die Kontrolle der erstinstanzlichen Entscheidung und die Beseitigung festgestellter Fehler beschränkt und einer Prozessverschleppung vorgebeugt werden (ThoPu/Seiler Rz 2), so ist grds jede Änderung der Entscheidungsgrundlage zu vermeiden. Die Präklusion neuen Vortrags darf sich deswegen nicht auf Angriffs- und Verteidigungsmittel (§§ 530, 531) besc...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, Nr. 2100 ff. VV RVG

Rz. 84 Erhält der Rechtsanwalt den Auftrag, die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu prüfen, entstehen eigene Gebühren nach den Nr. 2100 und 2101 VV RVG. Die Entgegennahme der Entscheidung und die Erörterung des Inhalts gehören immer noch zur vorhergehenden Instanz. Die Gebühren nach Nr. 2100 f. VV RVG entstehen erst mit der Beauftragung der Prüfung der Erfolgsaussichten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Teilverzicht.

Rn 21 Der tw Verzicht auf die Berufung (Beispiele in Rn 4) ist insoweit zulässig, wie die Berufung auf einen Teil des angefochtenen Urteils beschränkt werden könnte; das ist der Fall, wenn über einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstands oder über einen selbstständigen Streitgegenstand durch Teilurteil (§ 301) oder Grundurteil (§ 304) entschieden werden kann (BGH NJW 90, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vorbehaltsurteil.

Rn 35 Auch Vorbehaltsurteile 1. Instanz sind mit der Berufung anfechtbar (§§ 302 III, 599 III). Die Entscheidung hierüber erfolgt in Form eines regulären Berufungsurteils. Im Fall einer erfolgreichen Berufung des Klägers gg ein klageabweisendes Urt im Urkunden- und Wechselprozess ist der Vorbehalt zugunsten des Beklagten in die abändernde Entscheidung aufzunehmen. Hier – wie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prozessuales.

Rn 12 Der Sachverhalt, aus dem sich die fehlende oder schuldlose Versäumung des Einspruchstermins ergibt, und die Kausalität für den Erlass des angefochtenen Versäumnisurteils müssen in der Berufungsbegründung schlüssig dargelegt werden; das ist Voraussetzung der Zulässigkeit einer Berufung nach Abs 2 (BGH NJW 99, 724). Die Tatsachen, die die Zulässigkeit der Berufung rechtf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidungswirkung.

Rn 19 Hat das Berufungsgericht das Rechtsmittel als zulässig angesehen, ist es daran ebenso gebunden (§ 318) wie an die Verwerfung der Berufung als unzulässig. In diesem letzteren Fall beendet der Verwerfungsbeschluss bzw das Verwerfungsurteil (Rn 17) die Berufungsinstanz. In dem erstgenannten Fall dauert die Bindung des Berufungsgerichts nur so lange, wie die Zulässigkeitsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 1 Die Berufung ist eines der in der ZPO vorgesehenen Rechtsmittel, mit denen eine Partei eine für sie nachteilige gerichtliche Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht überprüfen lassen kann. Die anderen Rechtsmittel sind die Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544), die Revision (§§ 542 ff), die sofortige Beschwerde (§§ 567 ff) und die Rechtsbeschwerde (§§ 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsmittel.

Rn 4 Der Streithelfer ist berechtigt, für bzw namens (BGH NJW 97, 2385 f; 95, 198 f [BGH 04.10.1994 - VI ZR 223/93]; 90, 190) der Hauptpartei Rechtsmittel einschließlich des Einspruchs wie auch der Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren (Schleswig NJW-RR 15, 638 [OLG Schleswig 16.12.2014 - 9 W 182/14]; München NJW-RR 19, 512 [OLG München 22.11.2018 - 11 W 1501/18]) einzul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Teilurteil.

Rn 34 Möglich sind Teilurteile des Berufungsgerichts. Solche kommen nach §§ 525, 301 in Betracht, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur einzelne zur Entscheidung reif sind. Kein Teilurteil sondern ein Vollurteil des Berufungsgerichts liegt vor, wenn gg ein erstinstanzliches Teilurteil Berufung eingelegt und über diese Berufung vollständig entschie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Berufung wird durch Einreichung der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht eingelegt. (2) Die Berufungsschrift muss enthalten: (3) Mit der Berufungsschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Berufungskläger.

Rn 16 Die Berufungsschrift muss die Angabe enthalten, für wen und gg wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (BGH NJW-RR 06, 1569, 1570 [BGH 15.05.2006 - II ZB 5/05]). Dabei sind an die eindeutige Bezeichnung des Berufungsklägers (§ 511 Rn 53) strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 22, 784, 786 [BGH 15.03.2022 - VI ZB 20/20]); wird statt des wirklichen Berufungskläg...mehr