Fachbeiträge & Kommentare zu Berufung

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Allgemeines

Rz. 176 Die – unselbstständige[587] – Anschließung an die (Haupt-)Berufung dient in erster Linie dazu, dem Berufungsbeklagten eine ansonsten durch die Antragsbindung (§ 528 ZPO; siehe oben Rdn 129) versagte Abänderung der angefochtenen Entscheidung zu seinen Gunsten zu eröffnen.[588] Eine – auch hilfsweise – Klageänderung (§ 263 ZPO) oder -erweiterung (§ 264 Nr. 2 Var. 1 ZPO...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / IV. Zulassungsberufung (§ 511 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 ZPO)

Rz. 53 Keine Bedeutung kommt dem Wert des Beschwerdegegenstands – wohl aber der Beschwer (siehe oben Rdn 12 ff.) – zu, soweit ein Rechtsmittel vom Gericht der unteren Instanz zugelassen wurde. Sofern die Berufungssumme von 600,01 EUR (siehe oben Rdn 37 ff.) nicht erreicht wird (§ 511 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ZPO), muss das Gericht des ersten Rechtszugs über die Zulassung der Berufu...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / b) Berufungsgründe

Rz. 121 Die Berufungsbegründung muss – sofern (auch) die rechtliche Beurteilung durch die erste Instanz angegriffen wird – die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung [424] und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben (§ 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO). Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, we...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 4. Geltendmachung der Beschwer

Rz. 26 Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels reicht es allerdings nicht aus, dass die angefochtene Entscheidung eine Beschwer des Rechtsmittelführers enthält. Erforderlich ist vielmehr zusätzlich, dass mit dem Rechtsmittel die Beseitigung dieser Beschwer erstrebt wird.[69] Rz. 27 Ein Rechtsmittel, mit dem der in erster Instanz erhobene Klageanspruch nicht wenigstens teilwe...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Berufungssumme

Rz. 46 Fehlt es an einer Zulassung der Berufung durch das Erstgericht (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, siehe unten Rdn 53 ff.), ist eine Berufung grundsätzlich nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), das heißt, 600,01 EUR oder mehr beträgt. Mit dem Wert des Beschwerdegegenstands ist der Wert der Beschwer gemeint, die der Rec...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berufungsfrist

Rz. 58 Die für die Einlegung der Berufung zu beachtende Berufungsfrist beträgt einen Monat und beginnt grundsätzlich mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils,[180] spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 517 ZPO).[181] Die Zustellung[182] einer beglaubigten Abschrift des vollständigen Urteils reicht – seit 1.7.2014 – aus...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / I. Zuständigkeit

Rz. 57 Zuständig für Berufungen in den im ersten Rechtszug von den Amtsgerichten verhandelten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind die Landgerichte (§ 72 Abs. 1 S. 1 ZPO), für Berufungen gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Landgerichte die Oberlandesgerichte (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 ZPO).mehr

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§ 28 Rechtsmittel / I. Statthaftigkeit des Rechtsmittels

Rz. 6 Ein Rechtsmittel ist nur zulässig, wenn es gegen die angefochtene Entscheidung statthaft ist, d.h. wenn es gegen die angefochtene Entscheidung nach dem einschlägigen Verfahrensrecht seiner Art nach überhaupt gegeben ist und wenn es von einer hierzu befugten Person eingelegt worden ist.[15] Rz. 7 Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile sta...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berufungsschrift

Rz. 112 Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird (§ 519 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), und die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt wird (§ 519 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), enthalten. Rz. 113 Erforderlich ist, dass der Prozessgegner und – innerhalb der Rechtsmittelfrist – auch das Berufungsgericht in der Lage sind, sich aus den ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Prüfungsumfang in rechtlicher Hinsicht (§ 529 Abs. 2 ZPO)

Rz. 131 Innerhalb der gestellten Anträge findet – bei zulässiger Berufung – grundsätzlich eine umfassende rechtliche Prüfung der angefochtenen Entscheidung auf Fehler bei der Anwendung materiellen Rechts unabhängig von den geltend gemachten Berufungsgründen statt (§ 529 Abs. 2 S. 2 ZPO).[452] Rz. 132 Verfahrensfehler, die nicht von Amts wegen zu berücksichtigen sind,[453] wer...mehr

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§ 26 Klagearten / b) Wechsel des Rechtsschutzziels

Rz. 135 Dem Kläger ist es grundsätzlich unbenommen, im Laufe des Prozesses von der Leistungsklage zur Feststellungsklage oder umgekehrt überzugehen, wenn die Voraussetzungen jeweils gegeben sind. Wenn der neue Antrag sich auf dasselbe Rechtsverhältnis bezieht, das heißt bei gleichbleibendem Klagegrund nur weitergehende oder geringe Rechtsfolgen aus diesem hergeleitet werden,...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VI. Prozessuales

Rz. 610 Erwirkt der nicht verantwortliche Geschädigte ein Feststellungsurteil hinsichtlich etwaiger Zukunftsschäden und erscheint es als möglich, dass die Voraussetzungen des § 829 BGB in Zukunft vorliegen könnten, muss der Urteilsspruch so gefasst werden, dass dem Schädiger, falls der Geschädigte in Zukunft Ersatzansprüche erhebt, die Berufung auf den Eintritt der Vorausset...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / V. Klageänderung, Aufrechnung und Widerklage (§ 533 ZPO)

Rz. 171 Eine erstmals im zweiten Rechtszug erfolgende Klageänderung (auch in Gestalt einer – hilfsweisen – Klageerweiterung[568]), Aufrechnungserklärung oder Widerklage ist grundsätzlich nur zulässig, wenn entweder der Gegner einwilligt – was bei rügeloser Einlassung vermutet wird (§ 267 ZPO)[569] – oder das Berufungsgericht sie für sachdienlich hält (§ 533 Nr. 1 ZPO)[570] u...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 2. Grundurteil in der Rechtsmittelinstanz

Rz. 138 Ein Grundurteil kann auch in der Berufungsinstanz ergehen, und zwar selbst dann, wenn das erstinstanzliche Gericht der Klage in vollem Umfang stattgegeben hat und mit der Berufung sowohl die Entscheidung über den Grund als auch diejenige über die Höhe des Anspruchs zur Nachprüfung gestellt wird.[225] Zur Kostengrundentscheidung siehe unten Rdn 160. Rz. 139 Da durch das...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 6. Hypothetische Kausalität, rechtmäßiges Alternativverhalten

Rz. 166 Häufig beruft sich der Schädiger darauf, dass der Schaden ganz oder teilweise sowieso aufgrund anderer Ursachen als seiner Schädigungshandlung eingetreten wäre. Begrifflich stellt sich dann die Frage nach der sog. hypothetischen oder überholenden Kausalität.[335] Dass der durch das haftungsbegründende Ereignis real bewirkte Schaden gleichzeitig oder später durch eine...mehr

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§ 21 Verjährung / 2. Verstoß gegen Treu und Glauben

Rz. 18 Die Annahme einer Unzulässigkeit der Berufung des Schuldners auf Verjährung kommt nach alledem nur noch selten in Betracht, hieran sind strenge Anforderungen zu stellen. Mit Blick auf den Zweck der Verjährungsregelung ist ein grober Verstoß gegen Treu und Glauben zu verlangen. Er kommt insbesondere in Betracht, wenn der Verpflichtete den Berechtigten nach objektiven M...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / VI. Anschlussberufung (§ 524 ZPO)

1. Allgemeines Rz. 176 Die – unselbstständige[587] – Anschließung an die (Haupt-)Berufung dient in erster Linie dazu, dem Berufungsbeklagten eine ansonsten durch die Antragsbindung (§ 528 ZPO; siehe oben Rdn 129) versagte Abänderung der angefochtenen Entscheidung zu seinen Gunsten zu eröffnen.[588] Eine – auch hilfsweise – Klageänderung (§ 263 ZPO) oder -erweiterung (§ 264 Nr...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / d) Erkennbar übersehene oder für unerheblich gehaltene Gesichtspunkte

Rz. 158 Vom Gericht des ersten Rechtszugs erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten (§ 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO) worden sind Gesichtspunkte insbesondere dann, wenn das Berufungsgericht eine materiell-rechtlich abweichende Beurteilung zugrunde legt. Ob ein neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel schon in erster Instanz hätte vorgebracht werden können, ist dabei unbe...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 4. Prozesskostenhilfe

Rz. 73 Einer in erster Instanz unterlegenen Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung in zweiter Instanz nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (§§ 114 S. 1, 115 ZPO),[251] stehen binnen der Berufungsfrist – bis zum letzten Tag[252] – zwei Möglichkeiten offen:[253] Sie kann sich entweder zunächst auf d...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / II. Fristen

1. Berufungsfrist Rz. 58 Die für die Einlegung der Berufung zu beachtende Berufungsfrist beträgt einen Monat und beginnt grundsätzlich mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils,[180] spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 517 ZPO).[181] Die Zustellung[182] einer beglaubigten Abschrift des vollständigen Urteils reicht – se...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Berufungsbegründungsfrist

Rz. 65 Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt ebenfalls grundsätzlich mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 520 Abs. 2 S. 1 ZPO). Eine unzulängliche Berufungsbegründung (siehe Rdn 118 ff.) kann nach Fristablauf nicht mehr geheilt werden.[219] Der ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / IV. Gegenstand der berufungsgerichtlichen Prüfung (Berufungsgründe)

Rz. 128 Die Berufung hat durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.7.2001[445] einen Funktionswechsel erfahren. Sie ist nicht mehr vollwertige zweite Tatsacheninstanz, sondern dient in erster Linie der Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils auf korrekte Anwendung des materiellen Rechts sowie auf Richtigkeit und Vollständigkeit der getroffenen Feststellungen un...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / 3. Rehabilitant, Krankenhausträger, Arzt

Rz. 101 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 SGB VII genießen Personen Unfallversicherungsschutz, wenn sie von einem dort genannten Sozialversicherungsträger in stationäre Behandlung eingewiesen werden oder wenn sie an Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation teilnehmen und hierbei einen Unfall erleiden. Nur der Unfall steht unter Versicherungsschutz, der ursächlich auf die mit einem Kran...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 5. Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 35 Die Beschwer – und das Begehren ihrer Beseitigung – muss als allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung für jedes Rechtsmittel nach der ZPO noch zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel gegeben sein (siehe aber aber Rdn 49).[84] Folglich wird eine Berufung insgesamt unzulässig, wenn der Berufungsführer zwar den Streit über die (erst) in zweiter Instanz eingefüh...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 3. Kostengrundentscheidung des Rechtsmittelgerichts

Rz. 159 Bei Zurückweisung einer Berufung oder Revision gegen ein Grundurteil sind grundsätzlich dem Rechtsmittelkläger die Kosten des Rechtsmittelrechtszugs aufzuerlegen, da er insoweit endgültig unterlegen ist (§ 97 Abs. 1 ZPO).[272] Das Gleiche gilt, wenn beide Parteien Rechtsmittel einlegen und jeweils gänzlich unterliegen; dann ist ebenfalls über die Kosten des Rechtsmit...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Berufungsbegründung

a) Berufungsanträge Rz. 118 Die Berufungsbegründung muss zunächst die Berufungsanträge enthalten, d.h. die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen des Urteils beantragt werden (§ 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 ZPO). Das Berufungsgericht darf bei der Ermittlung des prozessualen Begehrens des Berufungsführers aber nicht beim Wortlaut der Anträge verharre...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2 BinSchVfG (Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen) (1) Binnenschifffahrtssachen im Sinne dieses Gesetzes sind bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die mit der Benutzung von Binnengewässern durch Schifffahrt zusammenhängen und zum Gegenstand haben:mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 3. Berechnung

Rz. 72 Für die Berechnung der Berufungs- und der Berufungsbegründungsfrist gelten § 222 ZPO, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 und 3 BGB . Fällt der letzte Tag der ursprünglichen Begründungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag und wird die Frist um einen bestimmten Zeitraum – beispielsweise einen Monat – verlängert, dann beginnt (auch) der verlängerte Teil der F...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 3. Prüfungsumfang in tatsächlicher Hinsicht (§ 529 Abs. 1 ZPO)

a) Bindung des Berufungsgerichts Rz. 134 Im Hinblick auf die Beschränkung der Berufungsinstanz auf die Fehlerkontrolle und -beseitigung (siehe oben Rdn 128) hat das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung grundsätzlich die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 ZPO). Festgestellt in diesem Sinn sind ...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 2. Entscheidungsreife eines Teils

Rz. 14 Zum Wesen einer Teilentscheidung gehört ferner, dass (nur) der abgrenzbare Teil des Streitgegenstandes vor dem übrigen Teil spruchreif geworden ist.[18] Es kann sich dabei entweder um die Entscheidungsreife eines von mehreren mit einer Klage geltend gemachten selbstständigen prozessualen Ansprüchen (§§ 301 Abs. 1 S. 1 Var. 1, 260 ZPO) oder nur eines Teils eines – teil...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Frist und Formalien

Rz. 182 Die Anschließung ist grundsätzlich (nur) zulässig bis zum Ablauf einer dem Berufungsbeklagten gesetzten – und ggf. verlängerten[605] – Frist zur Berufungserwiderung (§ 524 Abs. 2 S. 2 ZPO). Solange keine – oder zumindest keine wirksame (§ 329 Abs. 2 S. 2 ZPO)[606] – Erwiderungsfrist gesetzt ist, ist die Anschließung noch möglich.[607] Die Frist erfasst auch den Strei...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / II. Beschwer des Rechtsmittelführers

Rz. 12 Die Beschwer ist eine gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels.[29] Sie ist eine besondere Form des Rechtsschutzbedürfnisses und stellt sicher, dass nur eine Partei, die durch die angefochtene Entscheidung benachteiligt ist, diese zur Überprüfung durch ein Rechtsmittel stellen kann.[30] Rz. 13 Da sich die Beschwer n...mehr

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§ 26 Klagearten / X. Abänderungsklage und Rechtsmittelverfahren

Rz. 293 Grundsätzlich hat eine abänderungsberechtigte Partei die freie Wahl, eine während der Rechtsmittelfrist eintretende Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse entweder durch eine Abänderungsklage oder – bei Vorliegen der erforderlichen Beschwer (siehe § 28 Rdn 12 ff.) – durch eine Berufung geltend zu ­machen.[748] Rz. 294 Diese Wahlmöglichkeit besteht nur dann nicht, w...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Verfahrensrechtliches

Rz. 564 Die Berufung des Schädigers auf den Haftungsausschluss nach § 827 BGB bildet eine anspruchshindernde Einwendung, weil die Schuldfähigkeit keine Anspruchsvoraussetzung, die Schuldunfähigkeit vielmehr einen ausnahmsweisen Haftungsausschlussgrund begründet. Die Einwendung ist im Haftungsprozess von Amts wegen zu beachten, wenn der Beweisbelastete entsprechenden Tatsache...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / IV. Rechtsmittelverfahren

Rz. 145 Obwohl das Grundurteil ein Zwischenurteil ist (siehe oben Rdn 53), ist es – kraft gesetzlicher Anordnung (§ 304 Abs. 2 Hs. 1 ZPO) – betreffs der Rechtsmittel als Endurteil anzusehen, was seine Überprüfung durch Berufung und Revision ermöglicht (§§ 511 Abs. 1, 542 Abs. 1 ZPO). 1. Beschwer Rz. 146 Eine Partei ist durch ein Grundurteil beschwert, soweit dieses für sie neg...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berechnung des Werts

Rz. 37 Grundsätzlich gelten für die Berechnung des Beschwerdewerts die Wertvorschriften der ZPO (§ 2 ZPO).[90] Da es bei der Rechtsmittelbeschwer entscheidend auf Umfang und Ausmaß des Unterliegens des jeweiligen Rechtsmittelklägers ankommt, findet allerdings entgegen § 5 Hs. 2 ZPO die Zusammenrechnung einer sich aus der Entscheidung über Klage und Widerklage ergebenden Besc...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / IV. Unzulässiges Teilurteil und Rechtsmittel

Rz. 46 Der Erlass eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der sowohl in der Berufung (§ 529 Abs. 2 S. 1 ZPO) wie auch in der Revisionsinstanz (§ 557 Abs. 3 S. 2 ZPO) von Amts wegen zu berücksichtigen ist.[86] Ein unzulässiges Teilurteil muss aber nicht aufgehoben werden, wenn sich die prozessuale Situation so entwickelt hat, dass es nic...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / A. Überblick

Rz. 1 Mit einem Rechtsmittel verfolgt eine Partei das Ziel, eine ihr ungünstige Entscheidung vor deren Rechtskraft im Wege der Nachprüfung durch ein höheres Gericht zu beseitigen (Kassation) und eine ihr günstige anderweitige Entscheidung zu erreichen (Reformation).[1] Ein Rechtsmittel zeichnet sich daher – anders als bloße Rechtsbehelfe wie Einspruch (§ 338 ZPO), Widerspruc...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / VI. Vergleich/Abfindung

Rz. 71 Ähnliche Probleme wie bei der Bestimmung der Rechtskraft früherer gerichtlicher Entscheidungen im Hinblick auf Spätfolgen stellen sich in der Praxis auch im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines weiteren Schmerzensgeldanspruchs nach vorausgegangenem Abschluss eines Abfindungsvergleichs:[234] Nach der gefestigten Rechtsprechung des für Unfallhaftpflichtsachen zustä...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / IV. Überprüfbarkeit im Instanzenzug

Rz. 105 Da bei der Abwägungsentscheidung ausschließlich feststehende, das heißt entweder unstreitige oder bewiesene Tatsachen, die schadens-(mit-)ursächlich geworden sind,[300] berücksichtigt werden, wofür § 286 ZPO gilt, ist dies – die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen von § 254 BGB – auf ein Rechtsmittel (Berufung oder Revision) vollumfänglich überprüfbar.[301] R...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / b) Wegfall der Bindung

Rz. 135 Die Bindung des Berufungsgerichts an die vom Vordergericht festgestellten Tatsachen entfällt, soweit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 2 ZPO). Rz. 136 Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinne ist jeder objektiv...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / VIII. Verjährung

Rz. 103 Zur Verjährung im Einzelnen vgl. § 21 Rdn 1 ff. Rz. 104 Soweit der Forderungsübergang – wie im Fall des § 116 SGB X – im Augenblick des Unfalls eintritt, stehen sich der kraft Gesetzes übergegangene und der beim Geschädigten verbliebene Anspruch (z.B. Schmerzensgeldanspruch) trotz gleichen Ursprungs und gleicher Rechtsnatur von Anfang an als selbstständige Forderungen...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / III. Form

Rz. 104 Berufungsschrift (§ 519 Abs. 1 ZPO) wie Berufungsbegründung (§ 520 ZPO) sind bestimmende Schriftsätze, für die die diesbezüglichen Vorschriften gelten (§§ 129 ff. ZPO).[353] Daher ist die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers – grundsätzlich unverzichtbare[354] – Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtzeitige Berufungsschrift (§§ 519 Abs. 4, 520 Abs. 5, 130 Nr. ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / a) Bindung des Berufungsgerichts

Rz. 134 Im Hinblick auf die Beschränkung der Berufungsinstanz auf die Fehlerkontrolle und -beseitigung (siehe oben Rdn 128) hat das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung grundsätzlich die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 ZPO). Festgestellt in diesem Sinn sind nur Tatsachen, hinsichtlich dere...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / I. Allgemeines

Rz. 3 Die Möglichkeit, Teilurteile zu erlassen, dient der Beschränkung und Vereinfachung des noch zu verhandelnden Prozessstoffes.[3] Neben der Vereinfachung der Entscheidung soll durch das Teilurteil auch eine Beschleunigung in der Durchsetzung von Rechten der obsiegenden Partei erreicht werden. Rz. 4 Ein Teilurteil muss, um den nachfolgend genannten Anforderungen zu unterli...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 2. Entscheidungsmöglichkeiten des Rechtsmittelgerichts

Rz. 150 Für das Betragsverfahren (siehe oben Rdn 161 ff.) kann bei Aufhebung einer auf den fehlenden Anspruchsgrund gestützten klageabweisenden Entscheidung und Erlass eines Grundurteils[240] durch das Berufungsgericht der Rechtsstreit an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen werden, sofern eine Partei dies beantragt[241] und der Streit über den Betrag des Anspruchs n...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / a) Berufungsanträge

Rz. 118 Die Berufungsbegründung muss zunächst die Berufungsanträge enthalten, d.h. die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen des Urteils beantragt werden (§ 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 ZPO). Das Berufungsgericht darf bei der Ermittlung des prozessualen Begehrens des Berufungsführers aber nicht beim Wortlaut der Anträge verharren, sondern muss auc...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. Entlastungsbeweis für Unabwendbarkeit

Rz. 239 Für den Fall, dass der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, sind nach § 17 Abs. 3 StVG Schadensersatzansprüche gegen Halter, Fahrer und Eigentümer anderer Kraftfahrzeuge ausgeschlossen. Der Entlastungsbeweis trägt dem Umstand Rechnung, dass auf beiden Seiten ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, das der Gefährdungshaftung unterliegt. Rz. 240 Anders als...mehr

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§ 24 Vergleich / D. § 779 BGB und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 18 Ein abgeschlossener Vergleich ist nach § 779 BGB unwirksam, wenn beide Parteien übereinstimmend einen Sachverhalt vorausgesetzt haben, der tatsächlich nicht vorlag und wenn sie bei Kenntnis der Sachlage den Vergleich nicht abgeschlossen hätten. Der Irrtum kann sowohl tatsächlicher wie rechtlicher Art sein.[59] Dagegen betrifft es nicht den Sachverhalt, wenn die Partei...mehr