Fachbeiträge & Kommentare zu Berufung

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Berufsausbildungsverhältnisse

Rz. 23 Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 zählen zu den Arbeitnehmern i. S. d. Betriebsverfassungsgesetzes auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. § 5 Abs. 1 Satz 1 ist weiter gefasst als § 10 BBiG n. F., früher § 3 BBiG a. F. Er umfasst Berufsausbildungsverträge i. S. d. § 10 BBiG n. F., ist aber nicht auf Verträge dieser Art beschränkt (ständige Rechtsprechung seit BAG, Besc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.4 Folgen bei Fristversäumnis

Rz. 28 Unterrichtet der Rehabilitationsträger den Antragsteller nicht rechtzeitig über die Bewilligung/(Teil-)Ablehnung der beantragten Teilhabeleistung oder über den gesetzlich zugelassenen Hinderungsgrund i. S. einer Fristverlängerung, gilt die beantragte Leistung nicht automatisch fiktiv als genehmigt; vielmehr hat der Antragsteller eine vorläufige Rechtsposition. Bezüglich ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 111 Verjährung / 2.3 Wirkung der Verjährung (Abs. 2)

Rz. 5 Auch wegen der Wirkung der Verjährung verweist Abs. 2 auf das BGB. Nach § 214 Abs. 1 BGB bewirkt die Verjährung, dass der Schuldner berechtigt ist, die Leistung zu verweigern. Bei der Verjährung handelt es sich also um eine Einrede, die nicht von Amts wegen zu beachten, sondern vom Erstattungspflichtigen – ermessensfehlerfrei – geltend zu machen ist (BSG, Urteil v. 29....mehr

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Rechtswirksame Vertretung mit Zusatz "i.A." und Firmenstempel

Zusammenfassung Die Unterzeichnung als Vertreter kann auch mit dem Zusatz "i.A." kenntlich gemacht werden, insbesondere wenn dies im Zusammenhang mit einem Firmenstempel des Vertretenen erfolgt. Hintergrund: Streit über die wirksame Vertretung beim Abschluss eines Mietvertrags Zwischen den Parteien war im Kern streitig, ob ein Mietvertrag wirksam geschlossen worden war. Beim A...mehr

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Corporate Governance und Co... / 5 Lessons learned

Vereine mit einem größeren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stehen vor der gleichen Herausforderung wie gewerbliche Unternehmen. Sie übernehmen Risiken und müssen unternehmerische Entscheidungen treffen. Sie stehen im Wettbewerb mit konkurrierenden Vereinen oder sogar gewerblichen Unternehmen. Dieser Wettbewerb hat sich insbesondere im Sozialbereich in den letzten zwanzig J...mehr

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zfs 08/2021, Wiedereinsetzu... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Klägerin macht aus abgetretenem Recht Ansprüche aus Mobilfunkverträgen geltend. Durch Urt. v. 6.5.2020 hat das Amtsgericht die Beklagte bei Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 3.445,81 EUR zu zahlen. Dieses Urteil ist der Beklagten am 18.5.2020 zugestellt worden. Mit am selben Tag beim Berufungsgericht eingegangenem Schriftsatz vom 12.6.2020 hat d...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Entstehun... / 2 Gründe

II. Die Berufung hat teilweise Erfolg. A. Die Berufung ist zulässig. Die Zulässigkeit der Berufung in Bezug auf das Überschreiten der notwendigen Beschwer (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) ist aufgrund der dafür ausreichenden Darlegungen des Beklagten (Berufungsbegründung S. 2-5 = Bl. 231-234 d.A.) gegeben. Das Vorbringen reicht – auch unter Berücksichtigung der Einwendungen der Klägerin...mehr

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AGS 08/2021, Anfechtung der... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem LG Hamburg Klage erhoben und beantragt, die Beklagte zur Zahlung von 30.974,36 EUR und außergerichtlicher Anwaltskosten jeweils nebst Zinsen zu verurteilen. Das LG Hamburg hat die Klage abgewiesen. Hiergegen hat der Kläger Berufung beim OLG Hamburg eingelegt und seinen erstinstanzlichen Antrag zunächst weiterverfolgt. Im Verlaufe des Berufungsverfahr...mehr

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zfs 08/2021, Neuerteilung e... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Nach einer Trunkenheitsfahrt, bei der die Blutprobe eine BAK von 1,3 Promille ergeben hatte, verurteilte ihn das Strafgericht wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 und 2 StGB) und entzog ihm die Fahrerlaubnis. Als der Kl. bei der Bekl. die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragte, forderte sie ihn gestü...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Entstehun... / 1 Tatbestand

I. Die Parteien sind Geschwister. Zwischen ihnen und ihrem Neffen D. S., dem Sohn ihres Bruders G. S., besteht eine Erbengemeinschaft nach der am 31.12.2018 verstorbenen Mutter bzw. Großmutter, Frau E. S. Die Klägerin hat Stufenklage gegen den Beklagten erhoben. In der ersten Stufe, in der sich das Verfahren befindet und über die das Landgericht durch das angefochtene Teilurte...mehr

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zfs 08/2021, Erhebliche Wah... / 1 Aus den Gründen:

In rechtlich nicht zu beanstandender Weise hat das LG die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Diebstahls durch den Kläger für erwiesen erachtet. Dies hat zur Folge, dass dem Kläger die Beweiserleichterung hinsichtlich des Beweises des äußeren Bildes eines Diebstahls nicht zugute kommt (vgl. Klimke in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 30. Aufl. 2018, ...mehr

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zfs 08/2021, Definition des... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht und mit überzeugender Begründung hat das LG einen Anspruch des Klägers aus § 3 Buchst. A Nr. 1 AVB verneint. Mit den hiergegen erhobenen Einwendungen kann die Berufung nicht durchdringen. 1. Der gegenständliche Versicherungsvertrag gewährt neben dem Todesfallschutz auch Schutz gegen den Eintritt bestimmter schwerer Krankheiten beim Versicherungsnehmer oder mitversich...mehr

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ZErb 08/2021, Pflichtteilsa... / 1 Tatbestand

Der Kläger macht gegen die Beklagten einen Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil geltend. Die am 5.3.2017 verstorbene Helga Margot T. (im Folgenden: Erblasserin) war ledig und hatte keine leiblichen Kinder. Den Kläger hatte sie 1981 als ehelichen Abkömmling durch Adoption angenommen. Die Erblasserin hinterließ ein eigenhändiges Testament ohne Datum, welches am 10.4.2017 durch...mehr

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zfs 08/2021, Zum Umfang der... / Sachverhalt

Der Kläger stolperte 2017 nach Abpfiff eines Bundesligaspiels unterhalb der Westtribüne in Dortmund über eine Matte, die über quer im Fußgängerbereich verlegte Versorgungsleistungen gelegt war. Er kam zu Fall, prallte mit dem Gesicht auf einen vor einem Betonpfeiler aufgestellten höheren Stahl-Abfalleimer, fiel dann auf den Boden und zog sich so Riss- und Quetschwunden im Ge...mehr

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zfs 08/2021, Haftungsgrenze... / Sachverhalt

Der am 18.2.1983 geborene Kläger befand sich am 10.7.2000 als Beifahrer in einem Kraftfahrzeug auf der Autobahn A 66. Von einem bei dem beklagten Versicherer haftpflichtversicherten Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn löste sich infolge eines Ermüdungsbruches an der Achse ein Rad, rollte über die Autobahn und traf, von der Leitplanke emporgeschleudert, das Fahrzeug, in dem der Kl...mehr

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zfs 08/2021, Zu den Vorauss... / Sachverhalt

Der Kläger war 2012 mit seinem Motorrad in einer Gruppe von 6 Krafträdern auf einer Landstraße am Niederrhein unterwegs. Als sich die Gruppe einer Einmündung näherte, gab der Fahrer des führenden Kraftrades durch Einschalten des Blinkers zu erkennen, in diese Einmündung nach links abbiegen zu wollen. Als er bei weiterer Annäherung erkannte, dass eine durchgezogene Linie der ...mehr

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AGS 08/2021, Anfechtung der... / II. Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren

1. Gesetzliche Grundlagen Vorliegend hatte der BGH durch Beschl. v. 13.1.2021 den Streitwert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gem. § 63 Abs. 2 S. 1 GKG festgesetzt, weil sich das Verfahren durch die Rücknahme des Antrags des Klägers erledigt hat. Gegen den Beschluss, durch den der Streitwert festgesetzt worden ist, findet gem. § 68 Abs. 1 GKG grds. die Beschwerde st...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / 1 Tatbestand

I. Mit notariellem Vertrag vom 21.12.2009 verkaufte der Beklagte als Testamentsvollstrecker über den Nachlass seines 1999 verstorbenen Vaters ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück in Hamburg an eine Kommanditgesellschaft unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel zu einem Kaufpreis von 5 Mio. EUR. Der Kläger ist der einzig verbliebene Gesellschafter der Käuferin. Mitgli...mehr

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zfs 08/2021, Zu den Vorauss... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung hat in der Sache hinsichtlich des Anspruchsgrundes und hinsichtlich des Feststellungsantrags teilweise Erfolg. Dem Kläger steht gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gemäß §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, 115 VVG, 3 PflVG ein Anspruch auf Ersatz des durch den Unfall vom 21.10.2012 entstandenen Schadens unter Zugrundelegung eines 50 %igen Haftungsante...mehr

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ZErb 08/2021, Pflichtteilsa... / 3 Anmerkung

Das der Revision des Klägers stattgebende Urteil des BGH bestätigt nicht nur dessen Rechtsauffassung, sondern bestätigt die schon in den Vorinstanzen insbesondere auch dem Berufungsgericht vorgetragene Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, die von der maßgebenden Fachliteratur geteilt wurde. Da sich das Berufungsgericht Mannheim (Zerb 2020, Seite 369 ff.) mit dieser Rechtsa...mehr

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zfs 08/2021, Zum Umfang der... / 2 Aus den Gründen:

I. Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Auch nach übereinstimmender Auffassung des Senats haftet die Beklagte dem Kläger unter dem Aspekt der Verkehrssicherungspflichtverletzung dem Grunde nach auf materiellen und immateriellen Schadensersatz nach einer Quote von mindestens 2/3. Zutreffend wurde erstinstanzlich dementsprechend folgerichtig zudem die Haf...mehr

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zfs 08/2021, Kostenerstattu... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: … "II. Das Rechtsmittel ist als sofortige Beschwerde (§ 104 Abs. 3 i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) statthaft und auch im Übrigen zulässig. Der Beschwerdewert gemäß § 567 Abs. 2 ZPO ist erreicht." Die sofortige Beschwerde ist begründet. Das LG hat zu Unrecht die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit einer Gebührenerhöhung gemäß Nr. 1008 VV RVG in dem von ...mehr

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zfs 08/2021, Abgasskandal, ... / Sachverhalt

Der Kläger machte gegen die Beklagte Ansprüche im Zusammenhang mit dem sog. Dieselabgasskandal geltend. Der Kläger erwarb gemäß Auftragsbestätigung vom 19.5.2014 von der Beklagten einen VW Touran Highline 2.0 TDI als Neufahrzeug zum Kaufpreis von 32.002,77 EUR. Der Kläger finanzierte den Kaufpreis durch ein Darlehen der (…), für das Finanzierungskosten von 2.511,75 EUR anfiel...mehr

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zfs 08/2021, Verwertbarkeit... / 2 Aus den Gründen:

[…] Zur Begründung nimmt der Senat auf die zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe in ihrer Antragsschrift vom 6.5.2021 Bezug. Ergänzend weist der Senat auf Folgendes hin: a) Der Senat hält – soweit ersichtlich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der anderen Oberlandesgerichte – an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass die Verwertbarkeit de...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / 2 Gründe

II. Das Berufungsgericht meint, der Kläger habe gegen den Beklagten dem Grunde nach einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB und aus § 280 Abs. 1 i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB, da dieser einen Sachmangel arglistig verschwiegen habe. Das Grundstück sei aufgrund der Eintragung in das Verzeichnis der erkannten Denkmäler gemäß § 7a Abs. 2 S. 2 DSchG Hmb aF m...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Störung des Sondereigentums... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es ein Mehrfamilien- und ein Einzelhaus. Das Sondereigentum von Wohnungseigentümerin T liegt im Mehrfamilienhaus. Sie hat ihrem Vater K an ihrem Wohnungseigentum einen Nießbrauch bestellt. Das Sondereigentum des Einzelhauses gehört Wohnungseigentümer B. Dieser hat das Einzelhaus auch errichtet. K behauptet, das Einzelhaus widerspreche in...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage von sonstigen, neu e... / 3 Das Problem

Im Mietvertrag zwischen Vermieter K und Mieter B sind Vorauszahlungen für Betriebskosten nach "Anlage 3 zur 3 27 Abs. 1/2BV/1984" vereinbart. § 3 Ziffer 2 Nr. 17 des Mietvertrags lautet: "Sonstige Betriebskosten wie für Anlagen, Einrichtungen, Nebengebäude, Garagen". § 3 Ziff. 7 des Mietvertrags lautet: "Werden öffentliche Grundstückabgaben neu eingeführt oder entstehen umla...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebäudeversicherung: Selbst... / 3 Das Problem

Es gibt einen Leitungswasserschaden. Im Sondereigentum des K entstehen Schäden i. H. v. insgesamt 11.750 EUR, im gemeinschaftlichen Eigentum weitere Schäden. Die Gebäudeversicherung reguliert den Leitungswasserschaden i. H. v. insgesamt 13.950 EUR. Im Versicherungsvertrag ist eine Selbstbeteiligung i. H. v. 1.000 EUR vereinbart. Streitig ist, ob K an dieser Selbstbeteiligung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat teilweise Erfolg! Es sei nicht ordnungsmäßig gewesen, sämtliche Kosten, also auch die Kosten für die Beauftragung eines Ingenieurbüros zur "Erstellung des Sanierungskonzepts Tiefgarage" und die Kosten für die nachfolgende Beauftragung des Architekten, allen Miteigentümer aufzuerlegen. Denn es gehe teilweise auch um die Reparatur des Sondereigentums. Die ents...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / II. Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 27 Die Frage, ob bei einem erklärten Verzicht die Regeln des § 313 BGB anwendbar sind und wenn ja mit welchen Rechtsfolgen, könnte bei einer Unternehmensnachfolge erhebliche Bedeutung gewinnen. Man stelle sich vor, der Erbverzicht wird angesichts einer kleineren Unternehmensbeteiligung erklärt, die die Schwester bereitwillig dem Bruder überlässt. Im Erbfall ist aus diese...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / ff) Besonderheiten bei minderjährigen Beschenkten

Rz. 58 Die bloße Vereinbarung eines Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechts ist grundsätzlich nicht als rechtlich nachteilig anzusehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Art und Weise der Rückabwicklung allein nach den gesetzlichen Vorgaben richtet, insbesondere dann, wenn – wie beim Widerrufsvorbehalt – die Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen eine Beruf...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / b) Nachfolge in die Gesellschafterstellung durch Erben/Vermächtnisnehmer (Nachfolgeklauseln)

Rz. 34 Den sog. Nachfolgeklauseln ist gemeinsam, dass sie die Fortführung der Gesellschaft mit dem bzw. den Erben/Vermächtnisnehmer/-n des verstorbenen Gesellschafters vorsehen.[45] Es handelt sich um einen erbrechtlichen Übergang der Gesellschaftsrechte. Die Erben treten nach Ansicht des BGH[46] – allerdings nur dann, wenn die vereinbarte Nachfolgeklausel mit der erbrechtli...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 1. Grundsatz der Haftung des Übernehmers nach § 25 Abs. 1 HGB

Rz. 44 Die Übernahme eines Einzelunternehmens unter Fortführung der Firma (mit oder ohne Nachfolgezusatz) begründet gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 eine Art gesetzlichen Schuldbeitritt.[46] Demzufolge muss der Übernehmer auch für die Geschäftsverbindlichkeiten des Übergebers mit einstehen. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Beteiligten sind grundsätzlich (abgesehen von den Fälle...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / I. Stiftungsgeschäft

Rz. 56 Soll eine Stiftung von Todes wegen errichtet werden, führt dies zu einer besonders engen Verknüpfung von Erbrecht und Stiftungsrecht. Die Freiheit des Stifters wird durch die – im Bereich der Unternehmensnachfolge nur in Ausnahmefällen in Betracht kommende – Möglichkeit, die Stiftung nicht bereits zu seinen Lebzeiten errichten zu müssen, deutlich erweitert, erfährt je...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 4. Ausgleichungs- und Anrechnungsbestimmungen

Rz. 64 Schließlich ist bei der Gestaltung von Schenkungsverträgen auch zu berücksichtigen, wie sich die lebzeitigen Zuwendungen auf die gesetzliche Erbfolge und etwaige Pflichtteilsansprüche auswirken und ob diese Auswirkungen im konkreten Fall auch tatsächlich gewünscht sind. In den meisten Fällen werden der Schenker und – jedenfalls dann, wenn die Familie in die Planungsüb...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / cc) Rechtsfolge: Haftung für Altverbindlichkeiten des Unternehmens

Rz. 240 Gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 HGB begründet die Geschäfts- und Firmenfortführung eine Art gesetzlichen Schuldbeitritt.[212] Hiervon abweichende Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Erwerber sind grundsätzlich (außer unter den Voraussetzungen des Abs. 2) unbeachtlich. Der Erwerber haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen und nicht – wie z.B. erbrechtlich – nur mit ...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Kernbereichslehre des Bundesgerichtshofs

Rz. 26 Der Bundesgerichtshof hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 11.2.2004[14] die Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen folgendermaßen strukturiert: Es gibt keinen allgemeinen, abstrakten Maßstab für die Beurteilung, ob ein Ehevertrag unwirksam ist (§ 138 BGB) oder die Berufung auf alle oder einzelne vertragliche Regelungen gegen Treu und Glauben ve...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 2. Erbstatut

Rz. 26 Anknüpfungsgegenstand (siehe Rdn 9) des Erbstatutes gem. Art. 21 EuErbVO ist die Rechtsnachfolge von Todes wegen. Darunter sind alle Rechtsfragen zu verstehen, die sich daraus ergeben, dass mit dem Tod eines Menschen sein Vermögen auf andere übergeht.[51] Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatus. Das Erbstatut umfasst gem. Art. 23 EuEr...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 348 Die Veräußerung privater Immobilien richtet sich nach den §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte liegen vor, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ausgenommen von einer Besteuerung sind Immobilien, die im gesamten Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fer...mehr

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§ 16 Vollmachten / X. Handelsrechtliche Vollmacht

Rz. 64 Wer ein Handelsgeschäft betreibt, haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass der Testamentsvollstrecker aufgrund seines Amtes kein Handelsgeschäft führen kann. Das hat seinen Grund darin, dass das Handelsrecht bestimmte Haftungsgrundsätze kennt, die mit denen des Erbrechts nicht vereinbar wären. So haftet der Einzelkau...mehr

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§ 17 Familienholding / C. Erbschaftsteuerliche Aspekte der Rechtsformwahl

Rz. 31 Im Hinblick darauf, dass seit dem Erbschafsteuergesetz 2009 sämtliches zu vererbendes Vermögen grundsätzlich mit seinem Verkehrswert angesetzt wird, kommt der Möglichkeit, die Verschonungen für Produktivvermögen (§§ 13a ff. ErbStG) in Anspruch nehmen zu können, erhebliche Bedeutung zu. Die Anwendbarkeit der Verschonungsregelung setzt – auch bei Familiengesellschaften ...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / I. Freiwilliges Aufsichtsorgan

Rz. 28 Für Personen- wie Kapitalgesellschaften gilt grundsätzlich, dass die Kernrechte der Gesellschafter nicht delegierbar sind. So kann die Entscheidung über die Änderung der körperschaftlichen Verfassung, das Einfordern von Nachschüssen nach § 26 GmbHG oder das Berufen oder Abberufen von Liquidatoren nicht auf einen Beirat als Aufgabe delegiert werden.[36] Dabei ist zu be...mehr

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§ 16 Vollmachten / 6. Generalvollmacht contra Nacherbenanwartschaft

Rz. 30 Wenn der Erblasser eine transmortale Generalvollmacht erteilt hat, für seinen Nachlass aber eine Vor- und Nacherbfolge anordnet, kommt es zu einer Kollision von Befugnissen, wenn der Bevollmächtigte seinerseits Vorerbe wird. Hier stellt sich nämlich die Frage, ob der Vorerbe noch aufgrund der transmortalen Vollmacht für den Erblasser uneingeschränkt handeln kann und i...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Grundsatz der Singularsukzession

Rz. 330 Soweit Personengesellschaftsanteile (sowohl die persönlich haftender Gesellschafter als auch Kommanditanteile) vererbt werden, fallen sie nach h.M. niemals als Ganzes einer etwa an die Stelle des Erblassers tretenden Erbengemeinschaft an.[456] Vielmehr spaltet sich der vererbte Gesellschaftsanteil (automatisch) auf und geht anteilig – entsprechend der jeweiligen Erbq...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / a) Einlegung der Berufung und damit verbundenes Prozesskostenhilfegesuch

Rz. 74 Die unmittelbare Einlegung der Berufung ist allerdings mit dem Nachteil verbunden, dass bei Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs die anfallenden Kosten – insbesondere auch bei einer Berufungsrücknahme (§ 516 Abs. 3 S. 1 ZPO) – von der Partei selbst aufzubringen sind. Im – parallel dazu betriebenen – Prozesskostenhilfeverfahren findet eine Kostenerstattung nicht sta...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / C. Berufung

Rz. 56 Die Zulässigkeit der Berufung ist eine Prozessvoraussetzung, von der das gesamte weitere Verfahren nach Einlegung der Berufung, also auch noch das Verfahren in der Revisionsinstanz, in seiner Gültigkeit und Rechtswirksamkeit abhängt. Sie ist deshalb auch vom Revisionsgericht unabhängig von den Anträgen der Parteien von Amts wegen zu prüfen.[179] I. Zuständigkeit Rz. 57...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / D. Besonderheiten im Rechtsmittelverfahren

Rz. 18 Für Berufungsverfahren in Schifffahrts- sowie in Rheinschifffahrtsachen sind folgende Zuständigkeitsgrundsätze zu beachten: Die in der Praxis häufig gestellte Frage, bei welchem Gericht eine Berufung einzulegen ist, beantwortet sich in formaler Anknüpfung danach, welches Gericht in welcher Funktion die Entscheidung getroffen hat, die mit dem Rechtsmittel angefochten we...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 3. Unselbstständigkeit der Anschlussberufung

Rz. 186 Die unselbstständige Anschließung – eine selbstständige Anschlussberufung ist seit der ZPO-Reform nicht mehr vorgesehen – verliert ihre Wirkung, wenn die (Haupt-)Berufung zurückgenommen (§ 516 ZPO), verworfen (§ 522 Abs. 1 ZPO) oder durch Beschluss zurückgewiesen (§ 522 Abs. 2 ZPO) wird (§ 524 Abs. 4 ZPO). Das Gleiche gilt bei einem Verzicht auf die (Haupt-)Berufung[...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / b) Isoliertes Prozesskostenhilfegesuch

Rz. 80 Beschränkt sich die unterlegene Partei auf ein innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereichtes – "isoliertes" – Prozesskostenhilfegesuch (oder bringt sie ein solches neben einer unzulässigen Berufung an),[272] so wahrt dieses zwar weder die Berufungs- noch die Berufungsbegründungsfrist.[273] Der Partei kann aber, wenn sie dies innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist beantr...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / Literaturtipps

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