Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsgenossenschaft

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.3.3 Öffentlicher Dienst

Rz. 50 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der besonderen Schutzpflicht des Staates unterliegen. Damit sei sichergestellt, dass bei Personalanpassungsmaßnahmen sinnvolle Transfermaßnahmen auch ohne finanzielle Anreize der Arbeitslosenversicherung durchgeführt werden (Klein, in: Gagel, SGB III, § 110 Rz. 61). Von der Förderung ausgeschl...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Fürst, Die Haftung des Vorstandes und der Geschäftsführung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, DRV 1986, 657. Füßer, Einzelgeschäftsführer und Wechsel zur kollegialen Geschäftsführung, SozVers 1996, 95. Gitter/Köhler-Fleischmann, Rechtsnatur des Medizinischen Dienstes und die Stellung seiner Organe, Geschäftsführer und Verwaltungsrat, sowie über die Möglichk...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.1 Vergabe und Zusammensetzung der Versicherungsnummer

Rz. 4 Versicherungsnummer i. S. d. § 18f ist das von den Trägern der Sozialversicherung vergebene persönliche Identifikationsmerkmal. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen für die Vergabe sind in den spezifischen Gesetzen wie SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB XI (Pflegeversicherung) sowie in dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte enthalten. F...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.6 Besonderheiten

Rz. 14 Besonderheiten hinsichtlich der Bestellung des Geschäftsführers gab es noch nach der Neufassung der Vorschrift durch das UVEG v. 7.8.1996 sowie das Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherungs-Neuregelungsgesetz v. 21.6.2002 für die Unfallkassen der Post, der Telekom und des Bundes . Wegen der privatrechtlichen Struktur von Post und Telekom hatte der Gesetzgeber eine st...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zu den inhaltlichen Schwerpunkten des SGB IX gehört die Förderung der Teilhabe der behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen an der Gesellschaft, namentlich am Arbeitsleben. Dieses Ziel soll mit medizinischen, beruflichen und sozialen Leistungen schnell, wirkungsvoll, wirtschaftlich und auf Dauer erreicht werden (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. 94). Hieran knüpft das ...mehr

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Jansen, SGB X § 5 Auswahl d... / 2.3 Bedeutung im Sozialbereich

Rz. 5 Im Sozialbereich kommt § 5 keine wesentliche Bedeutung zu, weil der klassische dreistufige Verwaltungsaufbau in der Sozialversicherung überhaupt nicht und in den übrigen Bereichen kaum gegeben ist. Auch bei der Bundesagentur für Arbeit sind keine Besonderheiten zu beachten, weil für ein Amtshilfeersuchen gegenüber der Arbeitsverwaltung regelmäßig die Agentur für Arbeit...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.7 Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers

Rz. 15 Der hauptamtliche Geschäftsführer und sein Stellvertreter bzw. die Mitglieder der Geschäftsführung sichern durch ihre Funktion die Stetigkeit der Verwaltung des Versicherungsträgers, weil sie nicht wie die Mitglieder der eigentlichen Selbstverwaltungsorgane nur zeitlich begrenzt, sondern auf Lebenszeit gewählt werden. Bei den Mitgliedern des Direktoriums der Deutschen...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Konkretisierung von § 31 Abs. 1 und 2 die Rechte und Pflichten des dritten Organs der Versicherungsträger, nämlich des hauptamtlichen Geschäftsführers bzw. des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie gilt seit dem 1.1.1996 nicht mehr für die gesetzlichen Krankenversicherungsträger (vgl. § 35a). Abs. 2 enthält Bestimmungen über d...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die Regelungen in Abs. 1 und 3 entsprechen im Wesentlichen dem bis dahin geltenden Recht. Demgegenüber erweiterte Abs. 2 die – früher nur für die Rentenversicherungsträger geltende – Verpflichtung zur Wahl des Geschäftsführers auf alle Sozialversicherungsträger. Abs. 4 schafft die Möglichkeit einer Bildung von Geschäfts...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.1 Sozialversicherungsträger und ihnen gleichgestellte Einrichtungen

Rz. 9 Die in Abs. 1 genannten Institutionen, die Deutsche Rentenversicherung Bund gemäß Abs. 1 Satz 1 HS 2 auch zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (sog. Riester-Rente), die Deutsche Post AG allerdings nur in ihrer Eigenschaft als Berechnungs- und Auszahlungsstelle von Spezialleistungen (Rentenzahlung, Rentenanpassung z. ...mehr

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Betriebsärztliche und siche... / 1.1 Konkretisierung des ASiG durch die Unfallversicherungsträger

Nach dem Inkrafttreten des ASiG im Jahr 1974 haben Berufsgenossenschaften (BGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTs der öffentlichen Hand) die Anwendung des Gesetzes unabhängig voneinander durch Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) konkretisiert. Einheitliches Vorgehen war somit zwar innerhalb einer Branche und eines Unfallversicherungsträgers gegeben,...mehr

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Betriebsärztliche und siche... / Zusammenfassung

Überblick Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist ein wichtiger Grundstein der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. In den mehr als 35 Jahren seit dem Inkrafttreten des ASiG sind die das Gesetz konkretisierenden Unfallverhütungsvorschriften mehrfach reformiert worden. Eine bedeutende Reform wurde mit der Einführung der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkr...mehr

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Betriebsärztliche und siche... / 4 Kleinbetriebsbetreuung

Auch in Kleinbetrieben ab einem Beschäftigtem muss der Unternehmer Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Mit der DGUV Vorschrift 2 wurden die bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften seit dem Jahr 2005 geltenden Regelungen für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung kleiner Betriebe auch für den Zuständigkeitsbereich der Unfallver...mehr

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Betriebsärztliche und siche... / 5.1 bis max. 50 Beschäftigte (genaue Anzahl setzt UVV ein)

Kleine Unternehmen haben die Möglichkeit, sich anstelle der Regelbetreuung für eine alternative Betreuungsform zu entscheiden. In deren Zentrum steht die Eigenverantwortung des Unternehmers in Sachen Arbeitsschutz (Anlage 3 DGUV Vorschrift 2). Eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der alternativen Betreuung – auch als Unternehmermodell bekannt – ist die Maßgabe, dass d...mehr

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Betriebsärztliche und siche... / 2 Grundprinzipien der DGUV Vorschrift 2 (2024)

Ein durchgängiges Prinzip der Betreuung der Betriebe aller Betriebsgrößen ist die Einteilung der Betriebsarten in 3 Betreuungsgruppen, die am Gefährdungspotenzial, den betrieblichen Gegebenheiten und den Betreuungserfordernissen ausgerichtet sind. Bei Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten umfasst die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Gesamtbetreuung die Grundbetre...mehr

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Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 8 Verpflichtung zum Schadensersatz

Entsteht dem Arbeitgeber oder Arbeitskollegen durch den Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften ein Schaden, so kann der Schadensverursacher verpflichtet sein, diesen zu ersetzen. Im Arbeitsverhältnis gilt jedoch nach der Rechtsprechung ein Haftungsprivileg, nach dem der Arbeitnehmer nur Schäden zu ersetzen hat, die er grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt. Bei Persone...mehr

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Betriebsärztliche und siche... / 1.2 Einführung der Kleinbetriebsbetreuung

Im Jahr 1992 wurden die BGen durch das damalige Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) aufgefordert, vor dem Hintergrund der Rechtsentwicklungen in der damaligen EG nunmehr auch kleine und kleinste Unternehmen in die Betreuung nach dem ASiG einzubeziehen. Es lag zunächst nahe, die für mittlere und Großunternehmen geltenden Mindest-Einsatzzeitregelungen (sog. Re...mehr

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Betriebsärztliche und siche... / 5.2 bis 20 Beschäftigte durch Kompetenzzentren

Kleine Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten können die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung wie folgt organisieren (Anlage 4 DGUV Vorschrift 2): Der Unternehmer muss an Informations- und Motivationsmaßnahmen teilnehmen und auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Erfordernis und Ausmaß der anlassbezogenen Betreuung festlegen. Für die Durchführung der Gefä...mehr

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Verantwortung / 3.2 Nichtwahrnehmung der Verantwortung als Haftungsgrund

Haftung ist die Verantwortlichkeit für Forderungen, die sich aus der Schädigung anderer ergeben. Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ergibt sich die Verantwortlichkeit aus verschiedensten Vorschriften und trifft Mitarbeiter und Beauftragte aller Unternehmensebenen sowie Dritte, die als Sicherheitsfachkraft oder Betriebsarzt bestellt sind. In der Mehrzahl der Fälle...mehr

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Betriebsärztliche und siche... / 4.1.1 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Wesentliche Aufgaben sind die Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung durch Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dies umfasst auch die Ableitung entsprechender Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle sowie die Anpassung der Gefährdungsbeurteilung an sich ändernde Gegebenheiten. Die Aufgaben müssen in regelmäßigen In...mehr

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Warum muss bei der Beschaff... / Zusammenfassung

Überblick Für Menschen, die überwiegend am Schreibtisch arbeiten, spielt die ergonomische Qualität der Bürodrehstühle eine große Rolle in der Prävention von Wirbelsäulenerkrankungen. Ungeeignete Stühle werden über die vielen sitzend verbrachten Stunden zu einer wesentlichen Belastung. Bewegung/Sport als Prävention kann helfen, allerdings bei Vielsitzern nur bedingt der lange...mehr

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Welche Verantwortung tragen... / 1.4 Nichtwahrnehmung der Verantwortung

Führungshierarchien bringen es auch mit sich, dass Verantwortung im Arbeitsschutz nicht nur auf der "obersten Ebene" konzentriert ist. Bezogen auf die jeweilige Unternehmensstruktur wird Verantwortung delegiert. Das bedeutet aber nicht, dass sich der Arbeitgeber durch die Delegation seiner Verantwortung entziehen kann! Auch die Bestellung der Sicherheitsfachkraft oder die Be...mehr

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Landwirt (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Welche Verantwortung tragen... / 3 FAQs

1) Mir ist durch einen Vorgesetzten die Aufgabe übertragen worden, mich um die Arbeitssicherheit in meinem Verantwortungsbereich zu kümmern. Mir ist aber nicht klar, auf was ich nun alles zu achten habe. Was soll ich tun? Verantwortung kann nur übernehmen, wer weiß, wofür er verantwortlich ist. Mit dem Vorgesetzten ist nun zu klären, wie genau diese Aufgabenübertragung umzus...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.3 Sonderregelung für Unfallkassen (Abs. 2a)

Rz. 12 Die Vorschrift des Abs. 2a gilt für die Unfallkassen der Länder und Gemeinden, die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und kommunalen Bereich. Für die ehemalige Unfallkasse des Bundes und die frühere Eisenbahn-Unfallkasse gibt es nun die Unfallversicherung Bund und Bahn mit einer Sonderregelung in Abs. 7. Sie ergänzt die Paritätsregelung des Abs. 1 Nr. 1 hinsicht...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.4 Prüfung der Unfallumlage (§ 28 Abs. 1c)

Rz. 61 Zum 1.1.2010 ist die Prüfung der Unfallumlage für Prüfzeiträume ab 1.1.2009 von der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Träger der Rentenversicherung übergegangen (dazu Rz. 9). Letztere haben seither die Prüfungen im Auftrag der Unfallversicherung im Rahmen ihrer Arbeitgeberprüfungen nach § 28p durchführen (§ 166 Abs. 2 Satz 1 SGB VII; hierzu auch BT-Drs. 16/9154 ...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 2.2 Verpflichtung zur Zusammenarbeit (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 Satz 1 verpflichtet die Krankenkassen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Trägern der Unfallversicherung und nunmehr auch den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden. Das bedeutet, dass Kranken- und Unfallversicherung und Arbeitsschutz entsprechende Konzepte zur Zusammenarbeit bei der Verhütung arbeitsbeding...mehr

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Wie kann man Unternehmern d... / 5 Wie kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit Überzeugungsarbeit leisten?

Die Bedenken der Arbeitgeber können von der Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgeräumt werden durch Vermittlung von Wissen Unterstützung bei der Umsetzung Ausräumen der Bedenken. Dem Arbeitgeber ist zu verdeutlichen, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nur arbeitsrelevante Faktoren erfasst werden, die für Beschäftigte bei der Ausführung ihrer Arbeit als sicherheits- und ge...mehr

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Jansen, SGB IV § 49 Stimmen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt die Regelungen der §§ 45 und 46. Sie legt fest, wie viele Stimmen die wahlberechtigten Personen und Institutionen bei der Wahl zur Vertreterversammlung und zum Verwaltungsrat haben. Die Regelung betrifft in Abs. 1 die Versicherten mit der Klarstellung, dass jeder Versicherte eine Stimme hat, in Abs. 2 die Arbeitgeber mit der Zuweisung einer nach de...mehr

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Wie kann man Unternehmern d... / 6 Checkliste der wichtigsten Fragen und Antworten

Warum psychische Belastungen ermitteln? Vorteile für den Arbeitgeber: Kosteneinsparung, Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeitenden steigen. Forderung vom Gesetzgeber im Rahmen des § 5 ArbSchG "Gefährdungsbeurteilung". Wie geschieht das? Verschiedene Wege möglicher Vorgehensweisen, die vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben sind und unternehmensspezifisch angepasst werden k...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.9.1 Überblick

Rz. 41 Bei der Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 handelt es sich um Teilhabeleistungen (vgl. § 4) – nämlich schwerpunktmäßig um spezielle Leistungen der medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1, §§ 42 ff. SGB IX; § 43a letzter HS SGB V) und um Leistungen zur sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5 SGB IX; § 79 SGB IX). Kostenträger sind deshalb in erster Linie die Krankenkassen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.13.2 Prüfplanungsdatei

Rz. 99 In der Prüfplanungsdatei (Abs. 8 Satz 1) werden zunächst die Identifikationsmerkmale eines jeden Arbeitgebers gespeichert. Das sind dessen Name, die Anschrift, die Betriebsnummer, der zuständige Unfallversicherungsträger und weitere Merkmale, konkret die in § 14 Abs. 1 BVV gelisteten Angaben. Ferner sind in dieser Datei die für die Planung der Prüfungen bei den Arbeit...mehr

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Jansen, SGB IV § 51 Wählbar... / 2.2 Weitere Personengruppen

Rz. 6 Über die Angehörigen der in Abs. 1 Nr. 1 genannten Gruppen hinaus, aus deren Vertretern die Selbstverwaltungsorgane der Versicherungsträger bestehen (vgl. § 44), können auch die in Abs. 2, 4 und 5 aufgeführten Personen in die Selbstverwaltungsorgane gewählt werden. Zu Versichertenältesten können weiterhin die in Abs. 3 genannten Personen gewählt werden. Dabei gelten di...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – v. 20.12.1988 (BGBl. I S....mehr

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Sommer, SGB V § 20c Prävent... / 2.1 Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren (Abs. 1)

Rz. 3 Die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren ist primär Aufgabe der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. § 14 Abs. 1 SGB VII verpflichtet sie, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dabei sollen sie auch den Ursachen von arbe...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.13.1 Einführung und Historie

Rz. 97 Auch diese Vorschrift hat eine wechselhafte Historie. Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) hat diese Vorschrift zusammen mit dem kompletten Dritten Abschnitt (Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag) in das SGB IV eingefügt (dazu Rz. 1). Der damalige Abs. 8 war die Ermächtigungsgrundlage für die seinerzeitige Beitragsverf...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 2.2.1 Trägerübergreifende Rahmenempfehlungen (Abs. 3)

Rz. 5 Die Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und die Pflegekassen müssen durch ihre Spitzenorganisationen nach dem in § 20e geregelten Verfahren trägerübergreifende Rahmenempfehlungen vereinbaren, in denen die übergeordneten einheitlichen gemeinsamen Ziele und die daraus abzuleitenden vorrangigen Handlungsfelder...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.7 Unfallversicherung Bund und Bahn (Abs. 7)

Rz. 24 Die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane der Unfallversicherung Bund und Bahn wird in Abs. 7 geregelt. Die Arbeitgebervertreter werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Vorschlag der in Abs. 7 Satz 2 abschließend aufgezählten Behörden ernannt. Um einen hinreichenden Einfluss der Mitgliedsunternehmen der ehemaligen Eisenbahn-Unfallkasse in den Se...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.7 Beschäftigte der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Rz. 28 Nach § 144 Abs. 2 in der bis zum 30.9.2005 geltenden Fassung richteten sich "die Beschäftigungsverhältnisse der Beschäftigten der (damaligen) Seekasse" nach den für die See-Berufsgenossenschaft maßgebenden Vorschriften. § 143 Abs. 8 n. F. ermöglicht es der neu gebildeten Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, diesen Rechtszustand aufrechtzuerhalten (BT-Drs....mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 2.1.2 Mitwirkung

Rz. 3 Neben der Aufsichtsführung hat das Bundesamt für Soziale Sicherung eine Fülle von Mitwirkungsaufgaben wahrzunehmen. Mit der Mitwirkung bei Entscheidungen der Selbstverwaltung hat sich der Staat ein Mitspracherecht vorbehalten. In diesem Bereich ist das Bundesamt für Soziale Sicherung nicht auf die Rechtskontrolle (wie bei der Aufsicht) beschränkt. Es hat vielmehr einen ...mehr

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Sommer, SGB V § 20c Prävent... / 2.2 Zusammenarbeit mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sowie mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden (Abs. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 2 werden die Krankenkassen und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden zu einer engen Zusammenarbeit bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren verpflichtet. Satz 2 stellt dafür einen organisatorischen Rahmen auf, indem sie zur Bildung regionaler Arbeitsgemeinschaften angehalten wer...mehr

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Jansen, SGB IV § 49 Stimmen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat mit den Abs. 2 bis 4 die bis dahin geltende Regelung des § 28 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) übernommen. Das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) hat ab 1.1.1997 in Abs. 3 Satz 1 die Wörter "besondere Träger der Unfallversicherung für die Feuerwehren" durch die Wörter ...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane, die im Sinne von Rahmenbestimmungen auch schon in der vorhergehenden Regelung des § 43 berührt worden ist. Sie regelt die Frage, welches bei den Sozialversicherungsinstitutionen die Träger der politischen Selbstverwaltung sind. In Abs. 1 Nr. 1 wird dabei der Grundsatz festgelegt, dass diese Träger...mehr

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Jansen, SGB IV § 49 Stimmen... / 2.3 Kommunale Körperschaften (Abs. 3)

Rz. 8 Die Regelung in Abs. 3 betrifft das Stimmrecht der kommunalen Körperschaften (Gemeinden, Landkreise, Bezirksverbände und Landschaftsverbände) bei den in Abs. 3 genannten Unfallversicherungsträgern, soweit die Arbeitnehmer der kommunalen Körperschaften in der Unfallversicherung bei bestimmten Trägern versichert sind. Abs. 3 enthält also eine spezielle Regelung für diese...mehr

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Jansen, SGB IV § 55 Wahlunt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Wahlunterlagen. Sie kennzeichnet in Abs. 1 die Wahlunterlagen als die Mittel, mit denen die Wahlberechtigten ihr Wahlrecht ausüben, enthält in Abs. 2 eine Aufstellung derjenigen Personen und Institutionen, die zur Ausstellung der Wahlunterlagen und ihrer Aushändigung an die Wahlberechtigten verpflichtet sind, und regelt in Abs. 3 schließlich de...mehr

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Jansen, SGB IV § 47 Gruppen... / 2.2 Gruppe der Arbeitgeber (Abs. 2)

Rz. 7 In der Sozialversicherung ist Arbeitgeber i. S. v. Abs. 2 Nr. 1, wer mindestens einen bei dem betreffenden Versicherungsträger versicherten Arbeitnehmer beschäftigt. Dabei muss dieses Beschäftigungsverhältnis, um Zufallsergebnisse auszuschließen, als "regelmäßig" anzusehen sein. Ebenfalls zum Ausschluss von Zufallsergebnissen muss auch umgekehrt gelten, dass die zufäll...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat die Funktion des bis dahin geltenden § 2 Abs. 1 bis 3 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) sowie § 52 Abs. 1 Satz 2 KVLG und § 19 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte übernommen. Die Erstfassung der Vorschrift wurde mehrfach geändert. Das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwi...mehr

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Sommer, SGB V § 20c Prävent... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist ursprünglich als § 20b durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 376) eingefügt worden. Sie entwickelt die bisher in § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 geregelte Zusammenarbeit von Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren weiter. § 20...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Einfügung eines neuen § 20a durch das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) führte durch dessen Art. 1 Nr. 6 dazu, dass aus dem bis dahin geltenden § 20a der § 20b wurde. Gleichzeitig wurden dabei Abs. 1 geändert und Abs. 2 Satz 1 durch die Wörter "sowie mit den für den Arbeitsschu...mehr

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Wie kann man Unternehmern d... / 1 Psychische Belastungen im Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und verbleibende Risiken auf ein Minimum reduziert werden.[1] Wie das geschehen soll, wird in § 5 ArbSchG "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" präzisiert: Zitat (1) Der Arbeitgeber hat durc...mehr