Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Partei.

Rn 5 Das Insolvenzverfahren muss sich auf das Vermögen einer am Rechtsstreit beteiligten Partei beziehen. Deshalb gilt nach hM § 240 nicht in einem Verfahren, an dem Gesellschafter beteiligt sind, wenn über das Vermögen der Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit das Insolvenzverfahren eröffnet wird; gleichwohl ist das Verfahren unterbrochen und kann nach § 93 InsO durch den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Reisekosten des Anwalts.

Rn 5 Näher geregelt ist auch, inwieweit die Reisekosten eines Anwalts zu erstatten sind Reisekosten eines am Gerichtsort ansässigen Anwalts sind immer zu erstatten, etwa zur Teilnahme an auswärtigen Beweisterminen (AG Zeitz AGS 19, 45 = NJW-Spezial 19, 125 [AG Zeitz 05.12.2018 - 4 C 164/17]), Reisekosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts sind ebenfalls immer zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abschlusserörterung (Abs 3).

Rn 4 Den Parteien muss Gelegenheit zur erneuten Erörterung des Sach- und Streitstandes einschl des Erg der Beweisaufnahme (§ 285 I) gegeben werden, was die Möglichkeit zum Stellen neuer Beweisanträge einschließt (BGH MDR 13, 487). Deshalb hat Gericht seine Würdigung des Beweisergebnisses zu offenbaren und gegebenenfalls die Benennung weiterer Beweismittel anzuregen (Berlin G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 6 EuVTVO – Voraussetzungen für die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel.

Gesetzestext (1) Eine in einem Mitgliedstaat über eine unbestrittene Forderung ergangene Entscheidung wird auf jederzeitigen Antrag an das Ursprungsgericht als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelne Prozesshandlungen.

Rn 15 Der Prozessvergleich unterliegt dem Anwaltszwang (Schleswig MDR 99, 252 [OLG Schleswig 09.09.1998 - 12 U 56/95]) auch dann, wenn er vor dem Einzelrichter geschlossen wird (str; Zö/Althammer § 78 Rz 18; Musielak/Voit/Weth § 78 Rz 15). Ob ein Dritter, der einem Prozessvergleich beitreten will, dem Anwaltszwang unterliegt, ist streitig (dafür: Köln AnwBl 82, 113, 114; MüK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Datenschutz (Abs 4).

Rn 13a Wie ihr 20. Erw zeigt, gilt die DSGVO auch für Verarbeitungsvorgänge (vgl Art 4 Nr 2 DSGVO) der Gerichte vorbehaltlich bestimmter Modifikationen in Fällen, in denen die Gerichte iR ihrer justiziellen Tätigkeit handeln (EuGH NJW 23, 2837 Rz 320). Nach Art 6 I 1 Buchst e DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verspätete Mitteilung tatsächlichen Vorbringens oder neuer Sachanträge (Nr 3).

Rn 7 Diese Vorschrift, die nur bei Säumnis des Bekl Bedeutung hat, schließt die in § 331 I angeordnete Geständnisfiktion aus, soweit diesem tatsächliches Vorbringen oder Sachanträge nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sind (MüKoZPO/Prütting Rz 10; Wieczorek/Schütze/Büscher Rz 19). Rn 8 Tatsächliches Vorbringen sind die anspruchsbegründenden Tatsachen, die das Versäumnisurteil...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Feststellungsantrag/Mietpreisbremse

Rz. 92 Der Antrag auf Feststellung, dass eine Berechtigung zur Mietminderung aufgrund eines Mangels besteht, stellt gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit dar. Die Höhe des Streitwertes war lange umstritten. Der BGH hat für Aufträge, die bis zum 31.12.2020 erteilt wurden entschieden, dass § 23 Abs. 1 RVG i. V. m. § 48 Abs. 1 GKG und §§ 3, 9 ZPO anzuwenden sind. Danach i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausschließliche Zuständigkeit (§ 40 II Nr 2).

Rn 5 Ausschließliche Zuständigkeit iSd § 40 II Nr 2 meint nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit. Der Begriff ›Gerichtsstand‹ ist insoweit ggü den §§ 12 ff erweitert (allgM; s nur Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 5; ThoPu/Hüßtege Rz 6; vgl auch § 12 Rn 2). Es muss sich um eine ausschließliche gesetzliche Zuständigkeit handeln (Musielak/V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anfechtung.

Rn 11 Zur Wahlanfechtung sind nach Abs 4 S 1 die nach Abs 1 S 1 aktiv wahlberechtigten Richter befugt. Überwiegend wird die Anfechtungsbefugnis auch den nach I 3 nicht wahlberechtigten Richtern zugesprochen (MüKoZPO/Pabst § 21b GVG Rz 23). Rn 12 Als Gesetzesverletzung für eine Wahlanfechtung genügt ein objektiver Verstoß gg eine das Wahlverfahren betreffende Rechtsnorm einsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unterlassungen des Beklagten.

Rn 29 Der Bekl muss gg die Obliegenheit, seinen Verteidigungswillen innerhalb einer ihm nach § 276 I 1, 3 gesetzten Frist anzuzeigen, verstoßen haben. Das begründet die ges Vermutung, dass die Sache unstr bleibt und durch Versäumnisurteil entschieden werden kann. Die fristgemäß beim Gericht eingegangene Anzeige schließt den Erlass des Versäumnisurteils in jedem Falle aus (BT...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Einsichtsrecht Dritter (Abs 2).

Rn 8 Dritter ist, wer nicht Berechtigter iSv Abs 1 (Rn 3) oder Behörde (Rn 1) ist. Während Anhängigkeit der zuständige Vorsitzende, danach der Vorstand des Gerichts (Behördenleiter) oder der von diesem beauftragte Richter wird dem Berechtigten nach pflichtgemäßem Ermessen auf Antrag idR Einsicht gewähren, wenn die Parteien damit einverstanden sind. Sind sie – das Widerspruch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 9 Häufigster Fall ist die freiwillige Erfüllung des Klageanspruchs durch den Bekl oder einen Dritten (St/J/Muthorst Rz 6), auch wenn sie nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (Nürnb FamRZ 00, 1025). Das gilt allerdings nicht, wenn der Vorbehalt nicht nur – wie üblich – § 814 BGB ausschließen soll, sondern die Erfüllung unter die Bedingung des Bestehens der Forderu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beschluss.

Rn 34 Es steht im Belieben des Kl, ob er nach § 269 IV, III 3 vorgeht oder die Klage auf das Kosteninteresse umstellt (BGH NJW 13, 2201 [BGH 18.04.2013 - III ZR 156/12]; KG 31.3.11 8 U 125/10 juris). Bei Streit über Wirksamkeit der Klagerücknahme stellt das Gericht auf Antrag diese Wirkung durch Beschluss fest (BGH NJW-RR 93, 1470; aA Celle MDR 12, 669 [OLG Celle 09.11.2011 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1 ZPO – Sachliche Zuständigkeit.

Gesetzestext Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt. Rn 1 Die Regelung ist im Zusammenhang mit § 3 EGZPO und § 2 EGGVG zu lesen. Ihr Zweck ist die Bestimmung des gesetzlichen Richters in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten, mithin die Konkretisierung des grundrechtsgleichen Rechts aus A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vorschüsse, atypische Zahlungsverläufe.

Rn 11 Vorschüsse sind Vorauszahlungen auf nicht verdienten Lohn. Der Vorschussnehmer erhält Geld für eine Forderung, die entweder noch nicht oder nur aufschiebend bedingt entstanden oder zwar entstanden, aber noch nicht fällig ist (BAG NZA 15, 871 [BAG 21.01.2015 - 10 AZR 84/14] Rz 21). Ein nach der Pfändung gezahlter Vorschuss ist ggü dem Gläubiger wirkungslos und beim Nett...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Herrschende Meinung in der Rspr.

Rz. 966 [Autor/Stand] Nach überwiegender Rspr. und Teilen der Literatur sind die dem Steuerberater überlassenen Geschäfts- und Buchführungsunterlagen grds. beschlagnahmefähig [2]. Rz. 967 [Autor/Stand] Dieser Auffassung zufolge handelt es sich bei den Buchführungsunterlagen nicht um Gegenstände i.S.d. § 97 Abs. 1 Nr. 1–3 StPO . Die Begründungen hierfür sind unterschiedlich. Rz....mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Zustimmung zur Untervermietung

Rz. 139 Verlangt der Mieter nach § 553 BGB die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung, bestimmt sich der Gegenstandswert nach der angestrebten Dauer der Untervermietung maximal bis zum 3,5-fachen Jahreswert des Untermietzinses; § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO.[155] Soll der Mieter mit der Untervermietung weitere Vorteile – wie etwa eine Abschlagszah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme

Schrifttum: Bachmann, Einheitlicher Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren, NJW 1999, 2414; Biernat, Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren, JuS 2004, 401; Bosbach/Ackermann/Caba, Verteidigung im Ermittlungsverfahren, 9. Aufl. 2022; Dörn, Steuerstrafrecht – Rechtsschutz bei abgeschlossenen Durchsuchungen, Stbg 1997, 497; Kutscha, Rechtsschutzdefizite bei Gru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor Rz. 952 sowie bei § 377 vor Rz. 405. Ballo, Beschlagnahmeschutz im Rahmen von Internal Investigations – Zur Reichweite und Grenze des § 160a StPO, NZWiSt 2013, 46; Baur/Holle, Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes – Eine erste Einordnung, ZRP 209, 186; Bay, Handbuch Internal Investigations, 2013; Bittmann/Molkenbur, Private Ermittl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Beschlagnahmeverbote (§§ 96, 97 StPO)

Rz. 334 [Autor/Stand] Die Beschlagnahme ist – anders als die Erzwingung der Herausgabe – gegenüber dem Beschuldigten ausnahmslos zulässig. Dies ergibt sich daraus, dass hier von ihm nicht ein aktiver Beitrag zu seiner Überführung, sondern nur das Dulden einer behördlichen Handlung verlangt wird. Auch gegenüber Dritten ist eine Beschlagnahme grds. gestattet, es sei denn, es h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 381 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 8 Abs 2 S 2 EStG (Rechtsfolgenverweisung) findet für die Bewertung eines geldwerten Vorteils, der einem StPfl mit Überschusseinkünften aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz erwächst, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG entsprechend Anwendung. Danach ist die private Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten für jeden Kalender...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Beukelmann, Sicherung von Verkehrsdaten – Quick-Freeze, NJW-Spezial 2024, 312; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Onli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sonstiges Völkervertragsrecht.

Rn 9 Wesentliche Vereinbarungen über Immunitäten von der deutschen Gerichtsbarkeit betreffen die Organisationen der Vereinten Nationen (zB Art 105 UN-Charta) und der Europäischen Gemeinschaften (Übersicht etwa bei Kissel/Mayer § 20 Rz 17 oder MüKoZPO/Zimmermann § 20 Rz 16), etwa die Europäische Weltraumorganisation (EWO/ESA, BGBl II 76, 1861, vgl Art XV II des Gründungsabk),...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Hinweispflichten

Rz. 6 Seit 2010 bestehen für den Rechtsanwalt diverse Hinweispflichten. Von diesen Pflichten ist bei Abschluss des Vertrages die Hinweispflicht auf im Voraus festgelegte Preise im Rahmen von § 4 Abs. 1 Nr. 1 DL-InfoVO besonders bedeutsam. Bei Erstberatungen und im Fall der Vereinbarung von Festgebühren muss der Mandant über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt werden. Die Ve...mehr

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Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 2 Was sind Emotionen eigentlich?

Emotionen sind essenziell für das menschliche Leben. Sie sind ein fundamentaler Teil der menschlichen Erfahrung und sie spielen in fast jedem Aspekt des Lebens eine wichtige Rolle. Sie sind wesentlich für die Qualität des Lebens.[1] Sie sind hochkomplex und gleichzeitig schwer zu definieren. In der Emotionsforschung gibt es unzählige Modelle. Die Wissenschaften, die sich mit...mehr

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Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / 2.1 Allgemeines

Die Verwaltungsbeiräte können den Wohnungseigentümern, der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer[1] oder Dritten für eine Pflichtwidrigkeit nach § 280 Abs. 1 BGB und/oder aus Delikt[2] auf Schadensersatz haften.[3] Praxis-Beispiel Haftungsfälle Eine Haftung eines Verwaltungsbeirats ist beispielsweise vorstellbar für: die schuldhaft fehlerhafte Prüfung des Wirtschaftsplans; die sch...mehr

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Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 1 Einführung – Aktualität des Themas

Emotionen am Arbeitsplatz wurden lange Zeit unterdrückt oder sehr stark gesteuert. Sie galten als unzulässig, störend, ja unprofessionell. Wie wichtig das Thema Emotionen jedoch ist (auch für die Zukunft), soll an drei Themen gezeigt werden. Diese bauen nicht nur auf Emotionen auf, sondern erzeugen sie gleichfalls. Denn, das emotionale Leben endet nicht mit Betreten des Arbei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 25 Als Rechtsfolge der Drittwirkung werden Gesamtrechtsnachfolger, Vertreter, Bevollmächtigte und aus eigenem Recht Anfechtungsberechtigte mit Einwendungen gegen Grund und Höhe des Steueranspruchs nicht mehr gehört; sie können sich nur noch gegen ihre eigene Inanspruchnahme, z. B. als Haftungsschuldner, und die darin liegende Ermessensentscheidung wehren. Rz. 26 Eine Ausn...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.4 Rückgriffsberechtigter Dritter

Rz. 198 Der Anwendungsbereich des Abs. 2 wird nicht nur auf dem Anteilseigner nahestehende Personen ausgedehnt, sondern auch auf einen Dritten, der weder dem Anteilseigner noch der Kapitalgesellschaft selbst nahesteht, wenn der Dritte für das Fremdkapital, das er der Körperschaft zur Verfügung gestellt hat, auf den Anteilseigner oder eine diesem nahestehende Person zurückgre...mehr

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Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 1.2 Emotionen und Mitarbeiterbindung

Ein weiterer wichtiger Zusammenhang mit Emotionen am Arbeitsplatz zeigt sich in der Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen oder an die Organisation. Wie bereits erwähnt, wurde die Wichtigkeit der Emotionen lange unterschätzt. "Ein Indianer kennt keinen Schmerz!", so funktionierte das Arbeitsleben. Strukturiert in Hierarchien war das Funktionieren der Arbeitsabläufe und d...mehr

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Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / 1.2.1 Überblick

Haben die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und die Verwaltungsbeiräte keinen Beiratsvertrag mit Vergütungsregelung geschlossen, hat jeder Verwaltungsbeirat als Beauftragter nach §§ 662, 670 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf Aufwendungsersatz.[1] Schuldner ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.[2] Gläubiger ist der jeweilige Verwaltungsbeirat.[3]mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.6 Fehlende Prüfungen

Kommt der Verwaltungsbeirat seinen Prüfungsaufgaben nicht nach, soll die Nichtprüfung unerheblich sein und keinen Anfechtungsgrund abgeben.[1] Nur weil die Verwaltungsbeiräte den Wirtschaftsplan und/oder die Jahresabrechnung nicht geprüft haben, kann ein Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG und/oder nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG also nicht für ungültig erklärt werden.[2] Es h...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 3.3.2 Unterschrift als Wohnungseigentümer und als Verwaltungsbeirat

Nach h. M. ist der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder sein Vertreter berechtigt, als "Wohnungseigentümer" und nochmals als "Verwaltungsbeirat" zu unterschreiben.[1] Streitig ist nur, ob der jeweilige Verwaltungsbeirat klarstellen muss, in welcher "Funktion" er unterschreibt.[2] Hinweis Mehrere Unterschriften eines Beirats Das Berliner Kammergericht ist der h. M. entgegeng...mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 6.3.2 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Ein anderer Weg besteht darin, dass die Wohnungseigentümer eine Versicherung der Verwaltungsbeiräte durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 1 WEG beschließen. Eine solche Versicherung entspricht in der Regel ordnungsmäßiger Verwaltung.[1] Hinweis Selbstbehalt Streitig ist, ob ein Beschluss nur dann ord...mehr

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Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 5.2 Die Auswirkungen: Verzweiflung und Hilflosigkeit

Beide Emotionen, Angst und Neid, können sich negativ auf das Wohlbefinden und das Engagement von Mitarbeiter auswirken. Sie können zu Stress, Unzufriedenheit, geringer Motivation, Konflikten und einer beeinträchtigten Zusammenarbeit führen. Ausserdem untergraben sie die Leistungsbereitschaft und die Leistungsfähigkeit.[1] Während Angst zur Verzweiflung führen kann, entwickel...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 3.1.1 Überblick

Fehlt ein Verwalter oder weigert er sich pflichtwidrig, die Eigentümerversammlung einzuberufen, kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder subsidiär – nämlich dann, wenn, der Vorsitzende nicht handelt oder nicht handeln kann – sein Vertreter gem. § 24 Abs. 3 WEG die Versammlung einberufen. Der Verwaltungsbeirat als solcher besitzt hingegen kein Einberufungsrecht. Eine P...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

Rz. 19 Nach § 11 Nr. 2 KSchG muss sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Die Vorschrift ist inhaltsgleich mit § 615 Satz 2 BGB. [1] Beide Bestimmungen stellen darauf a...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 6.2 Rechenschaft

Die Verwaltungsbeiräte müssen auf Verlangen – notwendig ist ein Beschluss nach §§ 19 Abs. 1, 25 Abs. 1 WEG – gem. § 666 BGB Rechenschaft ablegen. Weder einem einzelnen Wohnungseigentümer noch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer steht gegen Verwaltungsbeiräte hingegen ein gerichtlich titulierbarer und dann mit Zwangsmitteln durchsetzbarer Anspruch auf Erstellung eines Prü...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Eine unwirksame Arbeitgeberkündigung beendet das Arbeitsverhältnis nicht, sofern der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt und das Arbeitsgericht das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses feststellt. Für diesen Fall hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch nach § 615 Satz 1 BGB auf (Nach-)Zahlung seiner vertraglichen Vergütung für den Zeitraum zwis...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Organvertreter von juristischen Personen

Rz. 5 Die Vorschriften des KSchG über den allgemeinen Kündigungsschutz gelten nicht für unmittelbare Organvertreter einer juristischen Person. Dies sind die Mitglieder von Organen, die zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen sind. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG knüpft allein an die organschaftliche Stellung an und erfasst ohne Unterschied alle organschaftlichen ...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.8.2 Beispiele

Eine Beiratswahl widerspricht vor allem dann den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn schwerwiegende Umstände gegen die Person des Gewählten sprechen.[1] Überblick: Solche Umstände sollen beispielsweise vorliegen, wenn ein Miteigentümer zum Verwaltungsbeirat gewählt wird, der gleichzeitig die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den dabei beteiligten Verwalter in A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beförderungsleistungen / 3.4.2 Grenzüberschreitende Beförderung im Drittlandsverkehr

Bei einer drittlandsgrenzüberschreitenden Güterbeförderung sowie einer Beförderung im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr führt der inländische Teil der Beförderungsstrecke zu einem nach § 3b Abs. 1 UStG im Inland ausgeführten und damit nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Umsatz. In Abhängigkeit von der Beförderungsrichtung unterliegt die inländische Beförderungsstreck...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 5.5 Weitere Beendigungsgründe

Neben den genannten Beendigungsgründen gibt es eine Reihe weiterer, deren praktische Bedeutung allerdings gering ist. Überblick zu den wichtigsten weiteren Beendigungsgründen: Das Amt einer Person als Verwaltungsbeirat ist beendet, wenn die Wohnungseigentümer eine Bestellungszeit vereinbart oder beschlossen haben oder der Bestellungsbeschluss durch rechtskräftiges Urteil für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.5 Überschreiten der Buchführungsgrenzen, § 7a Abs. 6 EStG

Rz. 155 Bei der Prüfung, ob die Buchführungsgrenzen in § 141 Abs. 1 Nr. 4 und 5 AO überschritten sind, sind erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen nicht zu berücksichtigen. Hiermit soll verhindert werden, dass allein wegen der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen oder Sonderausgaben die Buchführungsfrist erlischt, weil die Grenzen unterschritten werden. Bei Ermittlung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.5.3 Nichtwohnungseigentümer

Ein Nichtwohnungseigentümer hat kein passives Wahlrecht.[1] Der gesetzliche Vertreter eines Wohnungseigentümers (Eltern, Betreuer, aber auch Zwangs- und Insolvenzverwalter) und ebenso Nießbrauchs- oder Dauerwohnberechtigte an einem Wohnungseigentum können daher nicht bestellt werden.[2] Die Wahl eines Nichtwohnungseigentümers entspricht aus diesem Grund grundsätzlich keiner ...mehr

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Fliesenleger (Professiogramm) / 4 Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen

Folgende physischen, psycho-physiologischen und psychischen Belastungen und Beanspruchungen sind relevant: Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, insbesondere Verspannungen im Schulter-/Nackenbereich sowie im Bereich des unteren Rückens durch körperlich schwere Arbeit (Heben und Tragen von Lasten, Zwangshaltungen),[1] degenerative Erkrankung der Kniegelenke (Gonarthrose) und...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Schweigen/Fristversäumnis

Rz. 31 Gibt der Arbeitnehmer nach rechtskräftigem Obsiegen im Kündigungsschutzprozess überhaupt keine Erklärung ab, besteht das alte Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten fort.[1] Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer die Wochenfrist verpasst und die Erklärung erst verspätet abgibt bzw. diese dem alten Arbeitgeber verspätet zugeht. Eine verspätete Erklärung kann n...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 5.1.1 Grundlagen

Die Wohnungseigentümer können – ist nichts anderes vereinbart, z. B. ein wichtiger Grund – einen Verwaltungsbeirat jederzeit entsprechend § 671 Abs. 1 BGB nach freiem Ermessen abberufen.[1] Eine Verpflichtung, zugleich andere Verwaltungsbeiräte zu bestellen, besteht nicht. Die Abberufung bedarf keiner Angabe von Gründen,[2] eines wichtigen Grundes bedarf es – ist nichts ande...mehr