Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Beitrag aus Finance Office Professional
Telekommunikationsunternehmen / 6.4 Abgrenzung von Eigengeschäft und Vermittlung beim Verkauf von Telefonkarten

Wer als Unternehmer auf eigene Rechnung Telefonkarten erwirbt und diese an seine Kunden veräußert, kann auch dann selbst eine Telekommunikationsleistung ausführen, wenn er nach seinen AGB lediglich als Vermittler auftreten will. Auch wenn der Unternehmer aus Sicht der Kunden nicht in der Lage war, die technische Übertragungsleistung zu erbringen, können Telefonkarten im einz...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Knock-out-Zertifikate keine Termingeschäfte i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG / Abziehbarkeit von Gebühren für eine verbindliche Auskunft nach § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG

Leitsatz 1. Der Begriff des "Termingeschäfts" i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG ist im Grundsatz nach wertpapier- und bankenrechtlichen Maßgaben zu bestimmen und vom Kassageschäft abzugrenzen. Das Ausmaß der spezifischen Gefährlichkeit eines konkreten Geschäfts spielt weder für die Qualifizierung als Termingeschäft noch als Kassageschäft eine Rolle (Fortentwicklung des Senats...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 50 Bundesversicherungsamt, So funktioniert der neue Risikostrukturausgleich im Gesundheitsfonds, veröffentlicht auf der Homepage des Bundesversicherungsamtes im Internet unter http://www.bundesversicherungsamt.de. Breyer/Zweifel/Kifmann, Gesundheitsökonomik, Berlin 2007. Cassel/Wasem, BT-Drs. 14/5681 v. 28.3.2001. Göpffarth/Greß/Jacobs/Wasem (Hrsg.), Jahrbuch Risikostruktur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 3.1 Bedeutung, Bestandsveränderungen und Übertragung des Wohnförderkontos

Rz. 21 Das in Wohneigentum investierte, steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital ist wie das übrige geförderte Altersvorsorgekapital nach § 22 Nr. 5 EStG nachgelagert zu versteuern (Rz. 3). Zu diesem Zweck wird es in einem Wohnförderkonto erfasst, das die zentrale Stelle (§ 81 EStG) vertragsbezogen einzurichten und zu führen hat. Den Stand dieses Wohnförderkontos teilt di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 2 Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (§ 92a Abs. 1 EStG)

Rz. 5 § 92a Abs. 1 EStG erlaubt bis zum Beginn der Auszahlungsphase die Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals zu bestimmten wohnwirtschaftlichen Zwecken. Diese Verwendung ist i. S. v. § 93 EStG unschädlich. Rz. 6 Bis zu 100 % des vorhandenen, geförderten Kapitals können entnommen werden. Wird das Kapital nicht in vollem Umfang entnommen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klagefrist: Klage gegen die... / 6 Entscheidung

AG Berlin-Charlottenburg, Urteil v. 16.4.2021, 73 C 8/21mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / b) Contra Erstattungsfähigkeit

Nach der herrschenden Gegenauffassung setzt die Anwendung von § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO voraus, dass es dem Rechtsanwalt überhaupt rechtlich gestattet ist, in eigener Sache aufzutreten. Während im Zivilprozess § 78 Abs. 4 ZPO dem Rechtsanwalt die Selbstvertretung erlaubt, ist im Straf- und Bußgeldverfahren der Status des Verteidigers als unabhängiges Organ der Rechtspflege mit de...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / bb) Aktenversendungspauschale

Der Wahlverteidiger als Kostenschuldner[22] kann die verauslagte Aktenversendungspauschale seinem Mandanten nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV, §§ 675, 670 BGB in Rechnung stellen, der sie dann im Fall des Freispruchs im Rahmen der notwendigen Auslagen gem. §§ 464a Abs. 2, 464b StPO, § 46 OWiG gegen die Staatskasse geltend machen kann.[23] Das gilt auch für den auswärtigen Verteidiger...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Wirtschaftliche Schlechterstellung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rn 30 Mit dem Ausschluss einer Zustimmungsersetzung im Fall einer wirtschaftlichen Schlechterstellung sollen betroffene Gläubiger vor einem Sonderopfer bewahrt werden. Kein Gläubiger soll schlechter gestellt werden als bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens mit ggf. anschließender Restschuldbefreiung. Dies ermittelt sich aus einem fiktiven Vergleich des zu erwartenden ...mehr

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zfs 12/2021, Darlegungslast... / 1 Aus den Gründen:

Mit seinem am 11.2.2021 verkündeten Urteil hat das LG die Klage vollumfänglich abgewiesen. Der Senat hält diese Entscheidung anhand der von dem Landgericht zu beurteilenden Sachlage aus folgenden Erwägungen für zutreffend. Der Pkw hat am 28.3.2018 unstreitig einen massiven Vorschaden erlitten. Der Umfang dieses Schadens ergibt sich eindrucksvoll aus dem Gutachten des SV A. vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Bestrittene Forderungen (Abs. 3)

Rn 64 § 309 Abs. 3 betrifft einen Sonderfall der unangemessenen Bevorzugung eines Gläubigers bzw. Benachteiligung der übrigen Gläubiger, nämlich den vorgeschobenen Gläubiger (sog. Scheingläubiger).[136] Eine letztgültige Klärung, ob der Schuldner bewusst Forderungen bestimmter Gläubgier zu hoch angesetzt oder ganz erfunden hat, kann im Schuldenbereinigungsplanverfahren nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1 Anhörung und Hinweispflicht

Rn 42 Steht nach der Abstimmung über den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan das Ergebnis fest und wurde das doppelte Mehrheitsquorum (s.o. Rdn. 8) nicht erreicht, kann das Gericht nach den Voraussetzungen des § 307 Abs. 3 Satz 1 prüfen, ob dem Schuldner Gelegenheit zu geben ist, einen geänderten bzw. ergänzten Plan vorzulegen. Ist der Plan nicht einstimmig angenommen wor...mehr

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zfs 12/2021, Keine Dokument... / 3 Anmerkung:

Die Vorschrift der Nr. 9000 Nr. 1b GKG KV, die die gerichtliche Dokumentenpauschale bei per Telefax übermittelten Mehrfertigungen regelt, bereitet der Praxis immer wieder Probleme. Danach fällt die gerichtliche Dokumentenpauschale an, wenn Ausfertigungen, Kopien oder Ausdrucke vom Gericht angefordert worden sind, weil die Partei oder ein Beteiligter es unterlassen hat, die e...mehr

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ZErb 12/2021, Tatsächliche ... / Leitsatz

1. Bei einer wechselbezüglichen Verfügung soll nach dem Willen der Eheleute die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen. 2. Setzen die Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament das gemeinsame Kind jeweils direkt zu ihrem Erben ein, besteht die tatsächliche Vermutung, dass die jeweilige Erbeinsetzung nicht wechselbezüglich verfügt ist. Dies gilt, solange keine sons...mehr

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AGS 12/2021, Streitwert bei... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Bewertung durch den BGH Die Bewertung des vom Kläger geltend gemachten Anspruchs, den auf dem Grundstück des Beklagten errichteten Carport zu beseitigen (Klageantrag zu 5.), entspricht der ständigen Rspr. des BGH. Sicherlich ist es auch sachgerecht, mangels jeglicher Anhaltspunkte für eine Wertminderung des Grundstücks oder für die Ermittlung der Kosten, die dem Kläger dur...mehr

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AGS 12/2021, Fragen und Lös... / II. Rechtsanwalt B

Rechtsanwalt B hatte von dem Beklagten einen Vertretungsauftrag erhalten, die klägerische Forderung vorgerichtlich abzuwehren. Damit bestimmt sich seine Vergütung nach Teil 2 VV. Sollte Rechtsanwalt B schon vor der tatsächlich nicht erfolgten Klageeinreichung einen Prozessauftrag erhalten haben, wäre dieser dadurch bedingt, dass die erwartete Klage tatsächlich erhoben wird.[...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / c) Unentschuldigtes Ausbleiben eines Zeugen

Auch der Umstand, dass im Fall des unentschuldigten Ausbleibens eines Zeugen zum Termin diesem die durch sein Ausbleiben entstandenen Kosten auferlegt worden sind, hindert die Kostenfestsetzung der dem freigesprochenen Beschuldigten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen gegen die Staatskasse nicht.[9] Diese notwendigen Auslagen können dann aber auf Antrag der Staatskass...mehr

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FF 12/2021, Göttinger Aufruf zur Modernisierung des Abstammungsrechts

Familienrechtlerinnen und Familienrechtler der Universität Göttingen haben die künftige Bundesregierung und den Bundestag aufgefordert, das Abstammungsrecht zu modernisieren. Das Abstammungsrecht ist von elementarer Bedeutung: Es weist einem Kind seine rechtlichen Eltern zu. Durch die rechtliche Abstammung wird ein familienrechtliches Statusverhältnis begründet, das für viele...mehr

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AGS 12/2021, Beschwerdebefu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Grundsätze für die Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde Sowohl bei der wertabhängigen Beschwerde als auch bei der nach § 68 Abs. 1 S. 2 GKG zugelassenen Beschwerde ist es Voraussetzung für deren Zulässigkeit, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Streitwertfestsetzung auch beschwert ist. Somit setzt die Beschwer einer Partei grd...mehr

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AGS 12/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Das "neue" Erfolgshonorar – was die Praxis jetzt wissen muss, AnwBl Online 2021, 246 Am 1.10.2021 ist das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsgesetz (Legal-Tech-Gesetz) in Kraft getreten. In seinem Beitrag weist Mayer darauf hin, dass dieses Gesetz nicht nur die Inkassodienstleistungen nach dem RDG neu...mehr

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AGS 12/2021, Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG

Herausgegeben von Norbert Schneider und Joachim Volpert. 9. Aufl., 2021. Deutscher AnwaltVerlag, Bonn. 3.180 S., 169,00 EUR Die nunmehr erschienene 9. Aufl. des in der Praxis beliebten RVG-Kommentars berücksichtigt die vielfältigen Gesetzesänderungen in der letzten Zeit, die Einfluss auf das anwaltliche Gebührenrecht haben. Ferner sind seit dem Erscheinen der Vorauflage unzäh...mehr

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AGS 12/2021, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist nicht in allen Punkten zuzustimmen. 1. Voraussetzungen der Terminsgebühr für Besprechungen Ein Gespräch, das die Terminsgebühr für Besprechungen auslösen soll, muss qualitativen Mindestanforderungen genügen, um als "Besprechung" im Gebührenrechtssinne angesehen zu werden. Deshalb genügt – worauf das OLG Brandenburg zu Recht hingewiesen ...mehr

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AGS 12/2021, Anwaltswechsel... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Notwendiger Anwaltswechsel Die Entscheidung des OVG Lüneburg liegt auf der Linie der st. Rspr. des BGH. Danach sind bei einem Anwaltswechsel die hierdurch entstehenden Mehrkosten nur dann notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 ZPO, wenn er nicht auf ein Verschulden der Partei oder ein ihr nach dem Grundgedanken des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnendes Verschulden ihres Rechtsan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2.1 Prüfung von Amts wegen

Rn 44 Bei der vom Gesetz geforderten "Doppelten Mehrheit" handelt es sich um eine förmliche Antragsvoraussetzung. Da es sich damit um eine Frage der Zulässigkeit des Antrags handelt, muss das Gericht dies von Amts wegen prüfen, denn nur das Gericht weiß exakt anhand des vorangegangenen Abstimmungsergebnisses die Mehrheitsverhältnisse. Fehlen die Mehrheiten, ist der Antrag al...mehr

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zfs 12/2021, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Die Sach- und Rechtslage Die Entscheidung des BGH klärt eine in letzter Zeit immer häufiger auftretende Frage aus dem Bereich der Kostenerstattung. Vielfach beauftragen größere Unternehmen mit ihrer Prozessvertretung Spezialanwälte, die für sie bundesweit in jedem Gerichtsverfahren tätig sind. Dabei müssen diese Rechtsanwälte, wie der Fall des BGH zeigt, ihre Kanzlei nicht no...mehr

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FF 12/2021, Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts

Prof. Dr. Henning Radtke Schnitzler/FF: Anlass für das Interview ist der 70. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts. Laut den Presseerklärungen in verschiedenen Fachzeitschriften, die ich gelesen habe, waren beim Festakt zur offiziellen Eröffnung der damalige Bundespräsidenten Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer am 28. September zugegen. Das Gericht hat sich aber ...mehr

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FF 12/2021, Aufhebung der B... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die geschiedenen Eltern streiten über bestimmte Aspekte der elterlichen Sorge für ihren gemeinsamen, aus der Ehe hervorgegangenen, heute 15 Jahre alten Sohn. Der Vater wendet sich gegen den am 23.10.2020 erlassenen Beschluss des Familiengerichts, mit dem sein Antrag zurückgewiesen wurde, die gemeinsame Sorge beider Eltern aufzuheben und das Aufenthaltsbestimmu...mehr

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AGS 12/2021, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Es ist bedauerlich, dass sich der Einzelrichter des BGH mit den Maßstäben für die Bemessung des Gegenstandswertes nur sehr kurz befasst hat und dabei nur auf eine einzige Gerichtsentscheidung verwiesen hat. 1. Ausgangspunkt der Wertermittlung Im Hauptsacheverfahren und auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung geht es um verschiedene Ansprüche des Gläubigers. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.3 Summenmehrheit

Rn 15 Die Summenmehrheit errechnet sich grundsätzlich aus deren Nennwert im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis und im Schuldenbereinigungsplan, also aus den Angaben des Schuldners (zur Problematik streitiger Forderungen, s.u. Rdn. 18).[37] Maßgeblicher Berechnungszeitpunkt (insbesondere bei Zinsforderungen) ist der Zeitpunkt des Antragseingangs bei Gericht, um einen einhei...mehr

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AGS 12/2021, Terminsgebühr ... / II. Anfall der Terminsgebühr für Besprechungen

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV entsteht die Terminsgebühr für die Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind. In einem solchen Fall fällt dem Prozessbevollmächtigten in der ersten Instanz eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV an. 2. Besprechung Nach Auffassung des OLG Brandenburg hat hier der ...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / VI. Antrag, Anlagen und Scan

Der Antrag auf Beratungshilfe ist zweifelsfrei vom unmittelbar selbst betroffenen, also dem Rechtsuchenden zu unterschreiben. Die Anlagen sind ebenfalls "selbst" zu erklären und damit zu unterschreiben. In der dem Fall 2 (VerfGH Münster) zugrundeliegenden Entscheidung hatte das ablehnende Gericht zwar nicht den Antrag über den elektronischen Weg selbst beanstandet, stattdess...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2.2 Einwendungen gegen die Ersetzung

Rn 48 Jedem Gläubiger, dessen Zustimmung ersetzt werden soll, steht es offen, Einwendungen gegen eine Ersetzung ihrer Zustimmung vorzubringen. Hierzu hat das Gericht vor einer Entscheidung rechtliches Gehör auf den Ersetzungsantrag zu gewähren (s.o. Rdn. 42). Es obliegt dem Gläubiger, seine Zustimmungsverweigerung zu begründen und die Gründe glaubhaft zu machen.[122] Im Ansc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Antrag auf Liebhaberei bei PV-Anlagen

Frage: Wie rechnet man die seit Mitte des Jahres 2021 möglichen Anträge auf Liebhaberei bei Photovoltaikanlagen ab? Greift hier § 23 Nr. 10 StBVV? Und wenn ja, was ist der Gegenstandswert? Nähme man den letzten Jahresüberschuss, entstünde bei vielen Mandanten nur eine Gebühr von unter 30 EUR, nähme man die zu erwartende Steuerersparnis als Gegenstandswert, wäre es auch nicht v...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Veräußerungsbilanz bei 4/3-Rechner

Frage: Mein Mandant (Einnahmen-Überschussrechner nach § 4 Abs. 3 EStG) hat seinen Betrieb veräußert. Für diesen Zweck habe ich neben einer EÜR auch eine Schlussbilanz auf den Zeitpunkt der Betriebsveräußerung erstellt. Nun finde ich in der StBVV keine passende Position zur Abrechnung einer solchen Schlussbilanz. Können Sie mir helfen? Antwort: In der StBVV taucht das Wort "Schl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 6 Kollegenecke: Erklärungen für die Grundsteuerreform abrechnen

Frage: Wir bereiten uns intern bereits auf die Grundsteuerreform und den Hauptveranlagungsstichtag 1.1.2022 vor. In Verbindung mit der Auftragsanlage stellt sich die Frage, welche Gebührenposition aus der StBVV anzuwenden ist. Wird es hierzu noch eine Ergänzung bzw. Änderung der StBVV geben? Ich denke es könnte ansonsten so sein wie bei der Erbschaftsteuer, bei der es 2 abrec...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Beratungen zu einer Abfindung

Frage: Ich habe ein bestehendes Einkommensteuer-Mandat hinsichtlich einer zu erwartenden Abfindung als Arbeitnehmer beraten. Wir hatten zwei Besprechungstermine, mit einer Zeitdauer von insgesamt etwa 2 Stunden. Wie kann ich dies abrechnen, nach Zeit oder nach Gegenstandswert (Höhe der Abfindung? Höhe der Steuer?)? Antwort: Beratungen zu Abfindungen sind grundsätzlich nach § 21 ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Start in das neue Vereinsja... / 4 Wichtig für Ihre Planung

Eines ändert sich bei der Planung eines Jahres nie: Termine, die man beachten muss, wenn Veranstaltungen und Aktionen angedacht werden. An erster Stelle stehen hier die Ferientermine. Während diesen Zeiten ist es meist schwer, genügend Helferinnen und Helfer zu finden, die die Aktion mittragen. Gleichzeitig läuft man Gefahr, dass die Besucherzahlen hinter den Erwartungen zur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.2 Rechtsfehler

Rz. 11 Hieraus folgt, dass ein Rechtsfehler, auch ein möglicherweise eklatanter Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen, nie nach § 129 AO berichtigt werden kann.[1] Eine Berichtigung gem. § 129 AO ist bereits dann nicht möglich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Rechtsfehler vorliegt.[2] Er muss nicht positiv festgestellt oder dargelegt werden. Vgl. auch N...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.4 Offenbarsein für die Beteiligten

Rz. 20 Die Unrichtigkeit muss offenbar sein; wann dies der Fall ist, ist jedoch umstritten. Der Streit dreht sich vor allem um die Frage, ob der Fehler gerade für den Stpfl. offenbar sein muss (so die hier vertretene Ansicht; vgl. Rz. 21), oder ob ein Fehler bereits dann offenbar ist, wenn er sich bei Offenlegung des Akteninhalts (den der Stpfl. regelmäßig nicht kennt) für j...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 4 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 4 Dem Schutz des Beteiligten dient Abs. 3, der bestimmt, dass bei der Heilung der in Abs. 1 Nr. 2 und 3 aufgeführten Mängel des Verwaltungsakts Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 110 AO, zu gewähren ist, wenn durch diesen Mangel die rechtzeitige Anfechtung versäumt wurde. Systematisch bedeutet dies, dass das Fehlen des Verschuldens im Rahmen des § 110 AO unwiderleg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.3 Fehler in der Sachverhaltsermittlung

Rz. 17 Da eine offenbare Unrichtigkeit nur vorliegen kann, wenn der äußere Wortlaut des Verwaltungsakts von dem wirklichen, nach der Erklärungstheorie zu bestimmenden Inhalt des Verwaltungsakts abweicht (vgl. Rz. 5), kann es sich nicht um eine offenbare Unrichtigkeit handeln, wenn die Finanzbehörde infolge fehlerhafter Sachverhaltsermittlung oder Irrtums bei ihrer Entscheidu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Verletzung von Verfahrensvorschriften

Rz. 4 Die Verletzung von Verfahrensvorschriften kann darin bestehen, dass an der Entscheidung eine nach § 82 Abs. 1 AO ausgeschlossene Person mitgewirkt hat, dass der erforderliche Beschluss eines Ausschusses nicht vorliegt oder dass eine Behörde, deren Mitwirkung erforderlich war, nicht mitgewirkt hat. In diesen Fällen ist die Anwendung des § 127 AO i. d. R. unbedenklich, w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.8 Rücknahmefrist, Abs. 3

Rz. 56 Die Finanzbehörde muss nach Abs. 3 innerhalb eines Jahres von der Kenntnis der die Rücknahme rechtfertigenden Tatsachen an entscheiden, ob sie von ihrem Rücknahmerecht Gebrauch machen will. Erfasst wird nur die Kenntnisnahme bei Tatsachen; ist der Verwaltungsakt aus Rechtsgründen rechtswidrig, so besteht keine Frist.[1] Insbesondere enthält die Vorschrift keine absolu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.6 Fallgruppen

Rz. 25 Offenbare Unrichtigkeiten sind von der Rspr. in folgenden Fallgruppen angenommen worden[1]: reine Rechenfehler [2] sowie falsche Vervielfältigung bei richtig gewähltem Vervielfältiger[3]; ebenfalls offenbare Unrichtigkeiten können unterlassene Umrechnungen sein.[4] Verwechslungen und ähnliche Fehler: Spaltenverwechslungen[5], Übertragungsversehen[6], Drehfehler[7], Berüc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Unrichtigkeit beim Erlass des Verwaltungsakts

Rz. 27 Die Unrichtigkeit muss beim Erlass des Verwaltungsakts, d. h. der zuständigen Finanzbehörde in der Phase von der Bildung des Entscheidungswillens bis zur Bekanntgabe des Verwaltungsakts, unterlaufen sein. Dabei kann die Unrichtigkeit auch mehrfach unterlaufen, z. B. nochmals bei einer Überprüfung des Verwaltungsakts vor Absendung.[1] Unrichtigkeiten "beim Erlass" sind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.3 Rücknahme als Freistellung

Rz. 10 Umstritten ist, ob die Rücknahme eines belastenden Verwaltungsakts über die Beseitigung der Wirkungen des ursprünglichen, belastenden Verwaltungsakts hinaus auch die Wirkung hat, dass nunmehr eine erneute Regelung des Sachverhalts nicht ergehen kann (Freistellungswirkung). Vom reinen Begriff her enthält die Rücknahme eine solche Freistellungswirkung nicht; die Rücknah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Steuerfestsetzung mithilfe der EDV

Rz. 30 Die zu § 129 AO entwickelten Grundsätze gelten auch bei einer Steuerveranlagung mithilfe von EDV-Anlagen.[1] Dabei sind Fehler in der Programmgestaltung i. d. R. Rechtsfehler, die eine Berichtigung nach § 129 AO nicht zulassen.[2] Ebenso wie einem Sachbearbeiter kann auch einem Programmierer eine offenbare Unrichtigkeit oder ein Rechtsfehler unterlaufen. Eine offenbar...mehr

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Literaturverzeichnis

Barnbeck, § 286 BGB und die Inkassobüros, NJW 1973, 1868 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, Kommentar, 16. Aufl. 2014 Becker-Eberhard u.a., Grundlagen der Kostenerstattung bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, Monographie1995 Behr, Inkassounternehmen und Rechtsberatungsgesetz, BB 1990, 795 Behrens, Der Verzugsschaden des Forderungsgläubigers, zfm 2017, 183 und zfm 2018...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 1. Die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Rz. 109 Es wird in der (Kommentar-)Literatur nicht (mehr) ernsthaft in Zweifel gezogen, dass der Schuldner dem Gläubiger den durch den Verzug adäquat-kausal entstandenen Schaden zu ersetzen hat und hierzu auch die Inkassokosten gehören.[273] Die Rechtsprechung hat dies in den letzten Jahren mehrfach klar ausgesprochen und die europäische und nationale Gesetzgebung lässt dara...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die ortsübliche Inkassovergütung

Rz. 238 Ist eine vertragliche Vergütungsregelung nicht getroffen oder auch aus den verschiedensten Gründen unwirksam, ist nach § 612 Abs. 2 BGB die ortsübliche Vergütung geschuldet. Spiegelbildlich stellt sie den ersatzfähigen Schaden dar. Eine große praktische Bedeutung kommt dieser Variante allerdings nicht mehr zu. Sie wäre eher heranzuziehen, wenn sich – aus welchen Grün...mehr