Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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AGS 11/2021, Zurückweisung ... / III. Bedeutung für die Praxis

Über einen solchen Sachverhalt hat der BGH – soweit ersichtlich – bisher noch nicht entschieden. Die jetzt vorliegende Entscheidung entspricht der gesetzlichen Regelung. Soweit das Gericht die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen hat, fällt im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels die 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 1242 GKG KV an. In wel...mehr

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AGS 11/2021, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Der Kläger klagt vor dem LG Berlin gegen die B-Bank mit Sitz in Frankfurt/Main auf Rückzahlung von Gebühren i.H.v. 2.000,00 EUR, weil deren Berechnung nicht der neuen Rspr. des BGH im Urt. v. 27.4.2021[1] entsprochen hat. Die Bank hatte die Gebührenerhöhungen darauf gestützt, dass der Kläger den von der Bank jeweils angekündigten Erhöhungen nicht widersprochen hat. Unter Hin...mehr

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AGS 11/2021, Dokumentenpaus... / III. Bedeutung für die Praxis

Mit fortschreitender Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zwischen der Anwaltschaft und den Gerichten wird die Frage, wann bei Gericht eine Dokumentenpauschale nach Nr. 9000 GKG KV ausgelöst wird, die Praxis häufiger beschäftigen. Das OLG Nürnberg hat sich mit einer dieser Fragen befasst und – wie ich meine – das kostenrechtliche Problem zutreffend gelöst. I.Ü. belegt...mehr

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AGS 11/2021, Unrichtige Sac... / III. Bedeutung für die Praxis

Nicht selten wird von AG im Bußgeldverfahren die Beauftragung eines Sachverständigen "angedroht" bzw. unter Hinweis auf die hohen Kosten eines Sachverständigengutachtens und der Anheimgabe der Rücknahme des Einspruches die Beauftragung eines Sachverständigen angekündigt. Dagegen ist grds. nichts einzuwenden (vgl. z.B. LG Berlin RVGreport 2017, 197 = StRR 6/2017, 23 = VRR 1/2...mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / 5. Kenntnis des Berufsbetreuers von der Erbensetzung

Wie ist es, wenn der Betreute sein Testament errichtet, ohne dem Betreuer davon etwas zu sagen ("Stilles Testament")? Darauf kommt es nach dem Gesetzeswortlaut nicht an;[25] das dürfte ein unzulässiger Eingriff in die Testierfreiheit sein; denn der Erblasser handelt hier unbeeinflusst. Dass andernfalls Beweisschwierigkeiten auftreten können, genügt nicht. Anders ist es nach ...mehr

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zfs 11/2021, Alleinhaftung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Der Senat beabsichtigt, die zulässige Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch – einstimmig gefassten – Beschluss zurückzuweisen. Die zulässige Berufung der Klägerin bietet in der Sache offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Die Rechtssache hat auch weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] § 240 Abs. 1 BewG beinhaltet keine eigenständige Definition des Kleingartenlandes bzw. des Dauerkleingartenlandes. Die Vorschrift verweist lediglich auf die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes [2]. Danach ist ein Kleingarten ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Garte...mehr

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AGS 11/2021, Dokumentenpaus... / II. Dokumentenpauschale bei per Telefax übermittelten Mehrfertigungen

1. Gesetzliche Regelung Nach Nr. 9000 Nr. 1 b) GKG KV fällt die gerichtliche Dokumentenpauschale an, wenn Ausfertigungen, Kopien oder Ausdrucke vom Gericht angefordert worden sind, weil die Partei oder ein Beteiligter es unterlassen hat, die erforderliche Zahl von Mehrfertigungen beizufügen. Dieser Anfertigung steht es gleich, wenn per Telefax übermittelte Mehrfertigungen von...mehr

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AGS 11/2021, Nachträgliche ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung der Einzelrichterin des Bay. VGH bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zulässigkeit der Beschwerde Dass die Berichterstatterin die Beschwerde gem. § 66 Abs. 2 S. 1 GKG als zulässig angesehen hat, ist Unsinn. Vorliegend handelte es sich nicht um einen Rechtsbehelf betreffend den Gerichtskostenansatz, sondern um eine Beschwerde gegen die Entscheidung des VG im Kostenfe...mehr

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AGS 11/2021, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Ist die Hinzuziehung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten nach Maßgabe des § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO erstattungsrechtlich anzuerkennen, gilt dies für sämtliche gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts. Eine gesonderte Prüfung, ob die Wahrnehmung der Terminsreise des auswärtigen Prozessbevollmächtigten im Einzelfall ...mehr

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AGS 11/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Abrechnung eines außergerichtlichen Mehrwertvergleichs, NJW-Spezial 2021, 539 Nach der zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Neufassung von Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV entsteht die dort geregelte Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Einigungs...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Gegenstandswert bei EÜR mit aufgelöstem IAB

Frage: Ich erstelle gerade eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) für einen Mandanten, bei dem im betreffenden Jahr ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) aufgelöst wurde, und wollte mir dafür die Gegenstandswerte aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ziehen. Dort wird ein Betrag (Einnahmen) ohne die Auflösung des IAB angeboten. In DATEV-Einkommensteuer bietet mir das Programm einen ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Zitieren in Rechnungen

Frage: Ich habe für einen Mandanten ein Einspruchsverfahren nach "neuer StBVV" geführt und habe nun eine Frage zur richtigen Zitierung in der Abrechnung. Mir ist klar, dass ich insbesondere § 40 StBVV und Nr. 2300 VV RVG zitieren muss. Ist aber z. B. auch § 2 Abs. 2 RVG (Höhe der Vergütung), § 13 RVG (Wertgebühren) und § 22 RVG (Zusammenrechnung mehrerer Angelegenheiten) zu z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1 § 121 Abs. 2 Nr. 1 AO

Rz. 18 Es besteht aus Rechtsschutzgründen kein Anlass, dem Verwaltungsakt eine Begründung beizufügen, wenn die Finanzbehörde einem Antrag entspricht oder einer (Steuer-)Erklärung folgt (Nr. 1); dies gilt jedoch nicht, wenn ein Hauptantrag abgelehnt und nur dem Hilfsantrag entsprochen wird. Dann muss die Ablehnung des Hauptantrags begründet werden. Soweit der Verwaltungsakt gl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2 Begründungspflicht (§ 121 Abs. 1 AO)

Rz. 6 Wegen der aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Rechtsschutzfunktion soll die Begründungspflicht dem Stpfl. die Möglichkeit geben, zu prüfen, ob und mit welcher Begründung er gegen den Verwaltungsakt Rechtsmittel einlegt. Vor diesem Hintergrund muss dem Stpfl. mit der Begründung deutlich gemacht werden, auf welche Aspekte die Finanzverwaltung ihre Entscheidung stützt. Der Um...mehr

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Gerichtszuständigkeit für Schadensersatzklagen nach der Datenschutzgrundverordnung

Leitsatz Für Klagen auf Schadensersatz für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung sind die Zivilgerichte zuständig. Sachverhalt Nach einer Betriebsprüfung machte der Kläger vor dem Finanzgericht Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Verbindung mit § 83 BDSG geltend, da er der Ansicht ist, die Finanzverwaltung habe gegen ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Datenverarb...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Entschädigungsanspruch für eine infolge der Corona-Pandemie verursachte Verfahrensverlängerung

Leitsatz 1. Nach den Erwägungen des Gesetzgebers setzt der (verschuldensunabhängige) Entschädigungsanspruch i .S. des § 198 GVG voraus, dass die Umstände, die zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer geführt haben, innerhalb des staatlichen bzw. dem Staat zurechenbaren Einflussbereichs liegen müssen. 2. Eine zu Beginn der Corona-Pandemie hierdurch verursachte Verzögerung bei...mehr

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Jansen, SGB IV § 9 Beschäft... / 2.5 Beschäftigung außerhalb des Geltungsbereichs des SGB IV (Abs. 7)

Rz. 12 Nach Abs. 7 Satz 1 gilt Abs. 6 entsprechend, wenn für einen Arbeitnehmer aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten und der Arbeitnehmer die Beschäftigung nicht im Geltungsbereich des SGB IV ausübt. Für Arbeitnehmer ohne konkreten Inlandsbezug (z. B. Botschaftsangehörige), die dennoch den deutschen Re...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.6 Ausnahmen vom Preismoratorium

Rz. 8b Ausgenommen vom Preismoratorium sind Preiserhöhungen des pharmazeutischen Unternehmers für solche Arzneimittel, für die ein Festbetrag gilt. Die Ausnahme bezieht sich nach dem Wortlaut des Abs. 3a Satz 1 HS 2 auf alle Arzneimittel, für die durch den GKV-Spitzenverband ein Festbetrag gemäß § 35 bestimmt ist, egal ob Preiserhöhungsbeträge oberhalb des Festbetrages oder ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts

Leitsatz Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Erwerberbenennungsrecht ausgestattet, kommt es zur Anschaffung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt der Selbstbenennung (Selbsteintritt), selbst wenn der Benennungsberechtigte das Grundstück mit dem späteren Fristablauf ohnehin "automatisch" (Annahmefiktion) erworben hätte. Normenkette § 23 Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 132 Versicherungsträger

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Bis zum 31.12.2004 bestimmte sie die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte als sachlich zuständigen Träger der Angestelltenversicherung. Durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde die Vorschrift ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses Besteuerungszeitraum...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4.3 Wiederholende Verfügung, Zweitbescheid

Rz. 7f Verwaltungsakte sind auch "wiederholende Verfügung" und "Zweitbescheid". Eine wiederholende Verfügung liegt vor, wenn die Behörde auf einen Antrag, einen Sachverhalt erneut zu bescheiden (Antrag auf Änderung), es ablehnt, in eine erneute Prüfung einzutreten, weil sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert habe und die Angelegenheit bereits bestandskräftig entschiede...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4.2 Sachliche Billigkeitsgründe

Rz. 23 Sachliche Billigkeitsgründe liegen vor, wenn der Stpfl. zwar den Tatbestand des § 234 AO erfüllt, jedoch die Einziehung der Zinsen dem Zweck der § 234 AO widerspricht oder mit allgemeinen Rechtsgrundsätzen unvereinbar ist.[1] Allein ist der Umstand der vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung reicht nicht aus.[2] Rz. 24 Von einer unbilligen Härte kann jed...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Rechtsfolgen mangelnder Inhaltsbestimmtheit

Rz. 13 Ein Bescheid nach § 119 Abs. 1 AOist nichtig [1], soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist.[2] Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann nur im Einzelfall entschieden werden.[3] Bei einem eindeutig bestimmten -nicht zutreffenden- Inhaltsadressaten ist eine Auslegu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 5 Tatsächlicher Zugang erforderlich

Rz. 5 Das Schriftstück muss in den Machtbereich des Empfangsberechtigten gelangt sein.[1] Beweispflichtig dafür, dass der Empfangsberechtigte das Schriftstück tatsächlich erhalten hat, ist die Behörde.[2] Hierfür kann sich die Behörde aller Beweismittel bedienen; auch aus einem schlüssigen Verhalten des Empfängers bzw. des Empfangsberechtigten können Schlüsse gezogen werden....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 1.2 Zuzustellende Dokument in verschlossenem Umschlag

Rz. 2 Das zuzustellende Schriftstück ist der Post in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben. Damit wird sichergestellt, dass kein Unbefugter (Postbediensteter) von dem Inhalt des Schriftstücks Kenntnis nehmen kann. Der Umschlag der zuzustellenden Sendung muss richtig und vollständig adressiert sein.[1] Die Angabe der Anschrift kann in der Adresse des Geschäftslokals oder ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2 Heilung nur bei formellen, nicht bei inhaltlichen Mängeln

Rz. 2 Eine Heilung kommt nur bei formellen Fehlern, z. B. bei Verstößen gegen § 3 VwZG [1], gegen § 7 VwZG [2] oder gegen die Regeln der öffentlichen Zustellung in Betracht.[3] Nicht nach § 8 VwZG geheilt werden können inhaltliche, materielle Fehler des Verwaltungsakts, etwa Fehler in der Adressierung.[4]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 1 Zustellung an Bevollmächtigte (§ 7 Abs. 1 VwZG)

Rz. 1 Die Vorschrift gilt für die Zustellung sowohl schriftlicher als auch elektronischer Dokumente. Für die Regelung, ob an den Stpfl. oder den Bevollmächtigten zuzustellen ist, unterscheidet das Gesetz danach, ob die Zustellung an einen Bevollmächtigten gerichtet werden können.[1] Hat der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht vorgelegt hat, sind Zustellungen an diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.2 Ersatzzustellung in der Wohnung (§ 3 Abs. 2 S. 1 VwZG i. V. m. § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)

Rz. 13 § 178 ZPO regelt, wem das zuzustellende Schriftstück ausgehändigt werden kann, wenn der Empfänger in der Wohnung, seinen Geschäftsräumen bzw. einer Gemeinschaftseinrichtung nicht angetroffen wird. In diesen Fällen kann die Zustellung dadurch erfolgen, dass das zuzustellende Schriftstück einer anderen Person (Ersatzperson für den Zustellungsempfänger) übergeben wird (E...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 16 steht zu Beginn des Zweiten Abschnitts der "Förderung der Erziehung in der Familie", der den Verfassungsauftrag aus Art. 6 GG zum Schutz von Ehe und Familie mit umsetzt. Zu der Aufgabe, die Familie zu stärken, gehört auch die Förderung der Erziehungskompetenz. Die Vorschrift gibt den Rahmen für ein Leistungsangebot mit dem Ziel vor, die Erziehungskompetenz der Erzi...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.6 Vergaberechtliche Überprüfung von Aufträgen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe an Träger der freien Jugendhilfe

Rz. 21 Per Beschluss v. 11.1.2006 (VK 73/05) setzte sich die Vergabekammer Stuttgart mit der Ausschreibung der Trägerschaft von Jugendhäusern für die offene Jugendarbeit auseinander. Das Gericht prüfte, ob die Vergabe derartiger Leistungen bei Überschreitung des Schwellenwerts dem Anwendungsbereich öffentlicher Aufträge nach § 100 GWB unterliegt. Die Kammer kam zu dem Ergebn...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.5 Landesvorbehalt (Abs. 4)

Rz. 21 Auch in Fragen der Förderung der Erziehung in der Familie überlässt der Bund den Ländern die näheren Regelungen über Inhalt und Umfang der Aufgaben. Dies hat aufgrund der in Art. 74, Art. 72 GG geregelten konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz nur deklaratorische Wirkung, verdeutlicht aber die vom Bund gesehene besondere Dringlichkeit weitergehender konkretisierender V...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die in § 13 geregelte Jugendsozialarbeit ist gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 – genauso wie die Jugendarbeit – eine Leistung der Jugendhilfe. Unter der Jugendsozialhilfe werden verschiedene Leistungen verstanden; ihr Schwerpunkt liegt bei der schulischen und beruflichen Unterstützung und Integration junger Menschen mit sozialen und individuellen Eingliederungsschwierigkeiten. Rz...mehr

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FF 10/2021, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2021

25. bis 26. November 2021 in BerlinPräsenz in Berlin & Online Donnerstag, 25. November 2021 (5,5 Std. FAO)mehr

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zfs 10/2021, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Das AG Bernau bei Berlin hat in einem Nachbarschaftsrechtsstreit den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Die Kläger hatten vor Einleitung dieses Rechtsstreits das gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Brandenburgisches Schlichtungsgesetz i.V.m. § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGZPO vorgeschriebene Güteverfahren betrieben. Ein Einigungsversuch scheiterte daran, dass vor der Gütestell...mehr

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AGS 10/2021, Zuständigkeit ... / III. Bedeutung für die Praxis

Entscheidungen des Großen Senats für Zivilsachen des BGH in Kostenfragen sind seltener als blaue Diamanten. Mögen die Senate des BGH in Kostenfragen abweichende Auffassungen untereinander vertreten, so scheuen sie die Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen des BGH wie der Teufel das Weihwasser. Erinnert sei an die längere Zeit andauernden unterschiedlichen Entscheidungen...mehr

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Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen und bei unlauterem Wettbewerb (zu § 1 und zu § 13 UStG)

Kommentar Mahnt ein Unternehmer einen Dritten wegen Urheberrechtsverletzungen oder wegen unlauterem Wettbewerb ab und verlangt dafür eine "Abmahngebühr", muss entschieden werden, ob es sich dabei um einen nicht steuerbaren Schadensersatz handelt oder ob sich wirtschaftlich dahinter eine steuerbare Leistung des Abmahnenden verbirgt. Nachdem der BFH regelmäßig einen steuerbare...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Testament... / 2 Gründe

II. 1. Die Beschwerde ist zulässig. Beschwerdeführer ist der Beteiligte zu 1 in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Erblassers. Insoweit ist er zur Erhebung der Beschwerde auch im eigenen Namen befugt (Meikel/Schmidt-Räntsch, GBO, 12. Aufl., § 7 Rn 143). 2. In der Sache führt die Beschwerde zu einem vorläufigen Erfolg. a) Steht einer beantragten ...mehr

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FF 10/2021, Fortbildung

Eva Becker Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV hat das Ziel und die Aufgabe, die Fortbildung zu fördern. Davon haben Sie sicher schon profitiert, wenn Sie unsere mit hervorragenden Referentinnen bestückten Seminare im In- und Ausland besucht haben. Die Themen, die wir Ihnen anbieten, bilden Sie auf allen Gebieten des Familienrechts fort. Von den Grundlagen bis zu ver...mehr

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AGS 10/2021, Fragen und Lös... / II. Zusammenstellung

Folglich rechnet der Rechtsanwalt folgende Vergütung ab: Autor: VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin AGS 10/2021, S. 453 - 454mehr

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AGS 10/2021, Mitvollstrecku... / III. Bedeutung für die Praxis

Mit dieser Entscheidung klärt der BGH praxis- und sachgerecht die Frage, ob die formularmäßig genannten "Zustellungskosten für diesen Beschluss" auch die Kosten der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Schuldner und an ggfs. weitere Drittschuldner miterfassen. Für den Drittschuldner, der den an den Pfändungsgläubiger auszukehrenden Betrag errechnen und...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Testament... / Leitsatz

1. Stellt sich nach Erlass einer Zwischenverfügung heraus, dass mit den darin aufgezeigten Abhilfemitteln der Nachweis der Beseitigung eines der Eintragung entgegen stehenden Hindernisses nicht beseitigt werden kann – hier Anerkennung einer als Erbin eingesetzten Stiftung durch die Stiftungsaufsicht im Zeitpunkt des Erbfalls –, ist die Zwischenverfügung aufzuheben; erscheine...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / I. Einführung

Entsprechend der Studie werden während des genannten Zeitraums 1,7 Mio. Einfamilienhäuser in Westdeutschland (ohne Berlin) an die nächste Generation vererbt.[2] Der Anteil der Erbengemeinschaften lässt sich dabei nur abschätzen.[3] Laut der genannten Studie wollen 73 % der Erblasser ihr Vermögen an die eigenen Kinder übertragen, 43 % ihrem Ehepartner und weitere 34 % ihren E...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / c) Mischform: Katalog und Verweis auf das IfSG

Problematisch ist das Verständnis von Klauseln, die einerseits auf das IfSG verweisen, andererseits "namentlich" Krankheiten und Krankheitserreger ohne Nennung von COVID19 und SARS-CoV-2 aufführen. Mehrheitlich wird von anderen Gerichten in solchen Fällen ein Versicherungsschutz abgelehnt.[25] Das LG Coburg ist der Ansicht, der Versicherungsnehmer entnehme aus dieser intrans...mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normen... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Feststellung der Elternschaft zwischen der Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Kind) und der Beteiligten zu 3. [2] Die Beteiligte zu 2. (deutsche Staatsangehörige) und die Beteiligte zu 3. (luxemburgische Staatsangehörige) schlossen am … 2018 vor dem Standesbeamten des Standesamtes … von Berlin (Registernummer …) die Ehe miteinander. Um ...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / b) Grundgebühr im Strafvollstreckungsverfahren

Wenn der Rechtsanwalt für den Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren tätig wird, erhält er seine Vergütung nach Teil 4 Abschnitt 2 VV.[10] Dort ist eine Grundgebühr nicht ausdrücklich vorgesehen. Die Systematik des VV verbietet den analogen Rückgriff auf die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV.[11] Diese ist nämlich in Teil 4 Abschnitt 1 VV geregelt. Dieser Teil erfasst nur d...mehr

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AGS 10/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwälte Dr. Lutz Förster und Dennis Chr. Fast, Anwaltliche Vergütung und das Kostenrechtsänderungsgesetz, ZAP Fach 24 S. 1847 (ZAP 2021, 305) In ihrem ausführlichen Beitrag berichten die Autoren über die praktischen Auswirkungen des KostRÄG 2021 auf die Anwaltsvergütung. Zunächst weisen Förster und Fast darauf hin, dass sich sowohl die Wertgebühren als auch die Betragsr...mehr

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zfs 10/2021, Gegenvorstellu... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss des BSG gibt Anlass, kurz die Voraussetzungen einer Gegenvorstellung gegen eine Entscheidung eines Obersten Gerichtshofes des Bundes betreffend den Gerichtskostenansatz zusammenzustellen. Statthaftigkeit der Gegenvorstellung Gegenvorstellungen können nur gegen an sich abänderbare Entscheidungen des Gerichts erhoben werden. Die Entscheidung eines Obersten Gerichts...mehr

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FoVo 10/2021, Keine Einigun... / 2 II. Die Entscheidung

AG folgt dem Ansinnen des Gläubigers nicht Die nach § 766 ZPO zulässige Erinnerung ist in der Sache unbegründet. Der beteiligte Gerichtsvollzieher hat sich zu Recht geweigert, eine rechtsanwaltliche Einigungsgebühr auf Gläubigerseite mit zu vollstrecken. Denn eine solche Gebühr ist durch die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers nicht entstanden. Unstreitig hat der Gerichtsvollzi...mehr