Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Die Zweckmäßigkeit und Erforderlichkeit

Rz. 246 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.[493] Das findet auch in der Literatur Rückhalt.[494] Maßgeblich ist danach die...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Der notwendige Inhalt der Mahnung und die Formalien

Rz. 21 Die Mahnung ist eine ernsthafte und unmissverständliche Leistungsaufforderung durch den Gläubiger an den Schuldner, die zu fordernde Leistung zu erbringen.[32] Sie hat nach der Fälligkeit zu erfolgen. Die Mahnung ist als eine geschäftsähnliche Handlung gleich einer einseitig empfangsbedürftigen Willenserklärung[33] weder an eine Form noch an eine Frist gebunden, soweit...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 5. Inkassodienstleistungen für Verbraucher – C2B und Legal Tech

Rz. 82 Für Verbraucher wurden in den vergangenen Jahren Entschädigungsansprüche etwa bei Verspätungen von Flugzeugen oder Zügen, aber auch bei Datenschutzverstößen geschaffen. Auch werden Verbraucher mit Gebühren und Entgelten überzogen, die sich im weiteren Verlauf als unzulässig herausstellen und in Folge dessen dann Bereicherungsansprüche begründet werden. Den Ansprüchen ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Einleitung

Rz. 374 Die Praxis zeigt, dass innerhalb des möglicherweise lange andauernden Forderungsbeitreibungsprozesses nicht nur ein Rechtsdienstleister tätig wird, sondern mehrere, insoweit also auch zwischen der Forderungsbeitreibung durch den Rechtsanwalt und den Inkassodienstleister gewechselt wird. Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden:mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. Klein- oder Bagatellforderungen

Rz. 50 Ein besonderes Problem stellt für die Gesamtheit der Gläubiger die Einziehung von Kleinforderungen dar. Dieses Problem hat der Gesetzgeber in einer einseitigen Interessenabwägung durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht durch eine Absenkung des Gebührenwertes bei Forderungen bis 50 EUR von 40 EUR auf 30 EUR bei gleichzeitiger Reduzieru...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG

Rz. 356 Die Geschäftsgebühr kann bei der Rechtsdienstleistung im Rahmen von 0,5 bis 2,5 entstehen, so dass die Mittelgebühr 1,5 beträgt. Eine 1,5-Geschäftsgebühr würde also bei einer durchschnittlichen Angelegenheit anfallen.[689] Der Gesetzgeber hat mit der Anm. zu Nr. 2300 VV RVG die Mittelgebühr allerdings auf eine 1,3-Gebühr begrenzt, die Schwellengebühr. Diese darf nur ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 2. Kumulierte Kosten zwei Rechtsdienstleister

Rz. 378 Schwieriger bzw. differenzierter ist der zweite Fall zu beurteilen, in dem der Gläubiger die summierten Kosten zweier Rechtsdienstleister innerhalb einer Angelegenheit erstattet haben möchte. Auch hier sind verschiedene Fälle zu unterscheiden. Rz. 379 Die kumulierten Kosten zweier Rechtsdienstleister können sich einerseits im Rahmen der erstattungsfähigen Kosten eines...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / I. Einleitung

Rz. 94 Unseriöse Geschäftspraktiken standen schon immer im Fokus der öffentlichen Diskus­sion. Allerdings haben die Kommerzialisierung des Internets in den 1990-er Jahren, die kontinuierliche Optimierung der Internet-Infrastruktur, u.a. durch die Erhöhung der ­Datenübertragungsraten und die Einführung normierter Protokolle, sowie die ab den 2000-er Jahren entstandenen divers...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 5. Nutzwert von Inkassodienstleistungen und Entlastung der Justiz

Rz. 106 Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurden von dem Gesetzgeber der Nutzwert von Inkassodienstleistungen und die Entlastungseffekte für die Justiz nur unzureichend berücksichtigt. Eine hinreichende Diskussion dieser Gesichtspunkte ist bis heute zu vermissen. Die Bedeutung der registrierten IKU für die Liquidität der deutschen Wirtschaft und die Sicherung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Aufwandsentschädigungen aus einer Bundes- oder Landeskasse (§ 3 Nr 12 Satz 1 EStG)

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerfrei sind Aufwandsentschädigungen (AE) unter folgenden, zT streng formalen Voraussetzungen:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schiedsrichter

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein Tennisschiedsrichter, der international tätig ist, erzielt > Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit (EFG 2005, 766 = DStRE 2005, 498; > Rz 2). Das gilt auch für national und international tätige Fußballschiedsrichter (BFH 260, 169 = BFH/NV 2018, 497). Ist ein Schiedsrichter lediglich für einen bestimmten Sportverband tätig – zB ein Bundesli...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. ABC der steuerfreien und nicht steuerfreien Entschädigungen

Rz. 63 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abgeordnete § 3 Nr 12 Satz 1 EStG gilt ua für die Amtsausstattung; > Abgeordnete. AOK Betreuungsbeauftragte, die als ArbN anderer Betriebe nebenberuflich Mitglieder der AOK betreuen, leisten öffentliche Dienste. Ihre AE bleiben nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (OFD Frankfurt vom 10.11.2011 S-2337-A-54-St-213). Erg...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zwei koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der neuen Bewertungsregelungen für die Grundsteuer veröffentlicht (FinMin Berlin und FinMin Bayern). Die Erlasse konkretisieren die Anwendung des 7. Abschnitts des 2. Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022. Von...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anschaffung eines Liegefahrrads und eines zu dessen Transport in das Umland benötigten Kastenwagens durch eine außergewöhnlich Gehbehinderte keine außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz Die Anschaffung eines PKW-Kastenwagens, auf den eine außergewöhnlich Gehbehinderte angewiesen ist, um ihr Liegefahrrad in das Umland zu transportieren, da sie in der Stadt nicht mehr fahren kann, führt nicht zu außergewöhnlichen Belastungen, wenn Anschaffungskosten in derselben Größenordnung auch für ein anderes Fahrzeug der unteren Mittelklasse hätten aufgewandt we...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anmietung einer zweiten Wohnung am Arbeitsort in unmittelbarer Nähe zur Arbeitsstätte

Leitsatz Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht gegeben, wenn der Steuerpflichtige in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen (beruflich veranlassten) Zweithaushalt führt und auch der vorhandene "eigene Hausstand" am Beschäftigungsort belegen ist. Das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige mehrfach täglich seine schwer erkrankte (Parkinson) Ehefrau pflegen und medizini...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreading der Änderungen: Agnes Kowalski , Warschau/Berlin.

A. Einführung Rz. 1 Die Grundsätze des polnischen Gesellschaftsrechts, insbesondere das Recht der polnischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.), sind vor allem im Gesetz der Handelsgesellschaften (HGG) geregelt. Aufgrund einer umfassenden Neuregelung des GmbH-Rechts im HGG, welche im Jahr 2001 in Kraft trat, ist das aktuelle polnische Recht der Gesellschafte...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Eröffnungszuständigkeit für Hauptverfahren

Rz. 113 Für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens sind gem. Art. 3 Abs. 1 EuInsVO die Gerichte des Mitgliedstaates zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen ( center of main interest – COMI) hat. Wie mittlerweile nicht mehr nur in ErwG 13 EuInsVO 2000 umschrieben, sondern in Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 S. 2 EuInsVO kod...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1. Kostentabelle

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Vereinigte Arabische Emirate / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 73 Der Gesellschaftsvertrag muss vor dem lokalen Notar beurkundet werden. Eine Beurkundung im Ausland wird nicht anerkannt. Allerdings können sich die Gesellschafter bei Abschluss des Gesellschaftsvertrags vertreten lassen. Dazu ist eine notariell beglaubigte Vollmacht für den Vertreter notwendig, die, wenn in Deutschland ausgefertigt, folgende Überbeglaubigungen tragen ...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Eindeutiger und zweifelsfreier Nachweis der Existenz der Gesellschaft und der Vertretungsbefugnisse der Organe im Rechtsverkehr

Rz. 256 Das Gründungszertifikat hat den öffentlichen Glauben für sich ("is conclusive evidence"), dass die Gesellschaft eintragungsfähig und ordnungsgemäß eingetragen ist. Mit Ausstellung der Gründungsurkunde kann die Ltd. als private Gesellschaft unmittelbar ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen, wohingegen eine plc dazu noch ein weiteres Dokument (trading certificate) haben mus...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1. Gründung einer LLC im Emirat Dubai

Rz. 35 Die Gründung einer LLC durch eine deutsche Kapitalgesellschaft als ausländische Gesellschafterin soll hier am Beispiel des Emirats Dubai skizziert werden. Folgende Unterlagen sind bei der Registrierungsbehörde, dem Dubai Department of Economic Development (DED), einzureichen:mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Rechtsprechungsentwicklung des EuGH

Rz. 11 Im Jahre 2002 hatte der EuGH in der Rechtssache Überseering [21] über die Frage der Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit einer nach dem Recht eines Mitgliedstaates, namentlich der Niederlande, wirksam gegründeten Gesellschaft, die an dem Ort ihrer Gründung jedoch keinerlei Geschäftstätigkeit ausübte, zu befinden. Der EuGH erkannte einer solchen Gesellschaft eine...mehr

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Autoren

Rechtsanwalt und Abogado Dr. Hugo Bascopé, LL.M., EMBA Turiner Str. 4, 60598 Frankfurt a.M., Tel.: 0177/2601325, E-Mail: hugo.bascope@gmx.net, ARGENTINIEN Öffentlicher Notar Dr. Christoph Beer Hardtgasse 17, A-1190 Wien, Österreich, Tel.: (0043) 13684176, Fax: (0043) 1368417685, E-Mail: office@notar-beer.at, ÖSTERREICH Vandeadvokaat (vereidigte Anwältin) Aet Bergmann bnt attorney...mehr

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Deutschland / 5. Mantel- bzw. Vorratsgesellschaft als Alternative zur Neugründung

Rz. 18 Eine Alternative zur Neugründung einer GmbH kann der Erwerb aller Geschäftsanteile einer bereits existierenden GmbH sein, die ausschließlich zu diesem Zweck gegründet wurde und bisher keine Geschäftstätigkeit entfaltet hat (sog. Vorratsgesellschaft). Hierdurch wird das Gründungsverfahren, insbesondere unter zeitlichen und haftungsrechtlichen Gesichtspunkten, vermieden...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / IV. Verlegung des Verwaltungssitzes außerhalb der EU

Rz. 44 Komplexer gestaltet sich die Rechtslage bei einer Verwaltungssitzverlegung unter Beteiligung sonstiger Drittstaaten. Der AEUV findet hier keine Anwendung. Zu prüfen ist daher, ob bilaterale Abkommen den Vorgang regeln. Andernfalls entscheidet jeder Staat selbst, ob und unter welchen Voraussetzungen er die grenzüberschreitende Sitzverlegung gestattet. Rz. 45 Eine deutsc...mehr

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Japan / C. Retrospektive

Rz. 6 Zum 1.1.1940 wurde durch Gesetz Nr. 74 vom 5.4.1938 unter dem Namen yūgen gaisha hō (Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung) der damals neue Rechtsträger yūgen gaisha begründet.[5] Dabei stand die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung Pate, die schon 1892 eingeführt worden war. Aber auch die österreichische GmbH von 1906, die französische sociét...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / b) Herausformwechsel ins Ausland

Rz. 97 Als Zielrechtsformen bei einem Herausformwechsel kommen diejenigen Gesellschaftsformen in Betracht, die der Zuzugsstaat für einen Formwechsel vorsieht.[270] Hingegen kommt es nicht wie bei einem innerstaatlichen Formwechsel auf § 191 Abs. 2 UmwG an, sondern nur auf das Recht des Zuzugsstaates.[271] Allerdings gilt die Einschränkung des § 191 Abs. 3 UmwG (Möglichkeit d...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Englisches Companies House

Rz. 146 Im englischen Companies House ist und bleibt die englische private limited company unverändert eingetragen.[103] Maßgebend ist insoweit die Sicht des englischen Rechts. Bei der private limited company handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft englischen Rechts mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich. Der Verwaltungssitz der Gesellschaft kann im Vereinigten König...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / I. Ausgangslage in Deutschland – Gesellschaftsrecht

Rz. 32 Ausdrücklich geregelt ist der Unternehmensvertrag nur im AktG (§§ 291 ff.). Dennoch ist spätestens seit der Supermarkt-Entscheidung des BGH[99] klargestellt, dass Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge auch mit einer abhängigen GmbH geschlossen werden können. Rz. 33 Im Rahmen eines Beherrschungsvertrags wird die abhängige Gesellschaft (steuerrechtlich: Organgesell...mehr

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Japan / D. Aufhebungsgründe

Rz. 8 Die Aufhebung der in Rede stehenden Rechtsform kam nicht überraschend, weil schon viele Jahre darüber diskutiert wurde. Die Gründe sind aber trotzdem nicht einsichtig. Immerhin lag die Anzahl der gegründeten GmbHs schon seit den 1980er Jahren ständig oberhalb der von Aktiengesellschaften. Die GmbH war damit die beliebteste Gesellschaftsform unter den kaisha. Ende 2005 ...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Zur Definition des Verwaltungssitzes

Rz. 33 Maßgeblich für die Anknüpfung ist nach der Sitztheorie allein der tatsächliche (effektive) Verwaltungssitz der Gesellschaft. Der statutarische (Satzungs-)Sitz der Gesellschaft ist für die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts bedeutungslos. Nach der vom BGH rezipierten sog. Sandrock’schen Formel befindet sich der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung am "Tätigkeitsort d...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / XV. Mitbestimmung

Rz. 144 Die unternehmerische Mitbestimmung ist eine deutsche Spezialität und in den meisten anderen Ländern unbekannt. Die fehlende Mitbestimmung wird daher auch vielfach als besonderer Vorteil der Verwendung einer ausländischen Kapitalgesellschaft – vor dem Brexit vor allem der englischen limited – für Geschäftsaktivitäten im Inland aufgeführt, obgleich in den typischen Ein...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Verlegung des statutarischen Sitzes einer deutschen GmbH ins Ausland

Rz. 53 Da eine deutsche GmbH nur Bestand hat, wenn sie durch Eintragung in ein deutsches Handelsregister gegründet worden ist, die Eintragung in das deutsche Handelsregister allerdings wiederum die Zuständigkeit des deutschen Handelsregisters durch einen Satzungssitz im Inland voraussetzt, ergibt sich – unabhängig von § 4a GmbHG – eine unmittelbare Verkettung von inländische...mehr

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zfs 11/2021, Darlegungs- un... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet und führt wie tenoriert zur Abänderung des landgerichtlichen Urteils. Der Kläger hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz in der geltend gemachten Höhe von EUR 12.451,33 nebst den zuerkannten Zinsen sowie auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 490,99 nebst Zinsen. 1. ...mehr

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AGS 11/2021, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensrechtliches Es ist meist ungehörig, wenn Gerichte einen in der "Ich-Form" gestellten Antrag eines Rechtsanwalts als einen – unzulässigen – Antrag des durch die angefochtene Entscheidung nicht beschwerten Rechtsanwalts in eigener Sache sehen. Im Regelfall ergibt sich schon aus den sonstigen Formulierungen in dem Schriftsatz, dass der Rechtsanwalt mit seinem Antrag...mehr

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zfs 11/2021, Entscheidung d... / 3 Anmerkung:

In Kostenfragen sind Entscheidungen des Großen Senats für Zivilsachen des BGH äußerst selten. Auch wenn die Zivilsenate des BGH in Kostenfragen untereinander abweichende Auffassungen vertreten, so scheuen sie meist die Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen des BGH. Da wird häufig mit langen, blumigen Ausführungen begründet, warum keine Abweichung von der Auffassung des ...mehr

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AGS 11/2021, Fragen und Lös... / 2. Lösung zu Fall 2

Zunächst hat der Klägervertreter seinen Mandanten auf seine eigene voraussichtlich anfallende Vergütung hinzuweisen. Diese besteht aus einer 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, einer 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV, der Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV und 19 % Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV auf den Gesamtvergütungsbetrag. Als Gegenstandswert ist der Betrag der Kla...mehr

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ZErb 11/2021, Zuständigkeit... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger ist der Großvater der minderjährigen Beklagten. Der Sohn des Klägers und Vater der Beklagten ist zwischen dem 15. und 16.4.2020 verstorben und von der Beklagten als Alleinerbin beerbt worden. Der Kläger behauptet, er habe dem Erblasser zu dessen Lebzeiten ein Darlehen in Höhe von 150.000 SFR gewährt. Mit seiner beim Landgericht Berlin erhobenen Klage nimmt er di...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / XIII. Verschiedenes

Aus Berlin kam die Anregung, den Kolleginnen und Kollegen Hilfestellung zum am 1.10.2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Forderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt abzugeben, wobei der Kammer in Berlin bereits Anfragen ihrer Mitglieder zur Höhe von Erfolgshonoraren vorliegen. Der Unterzeichner ist der Auffassung, dass man sich bei einer Quota-litis...mehr

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FF 11/2021, Europäisierung des Familienrechts - Wie der EuGH das deutsche Güterrecht auf den Kopf stellt

Argiris Balomatis In unserer familienrechtlichen Praxis erfreuen wir uns immer öfter an Sachverhalten mit Auslandsbezug. Wir fragen routinemäßig die Staatsangehörigkeiten ab, lassen uns eine Chronologie der Wohnorte seit Eheschließung geben und sammeln ganz akribisch die subjektiven und objektiven Kriterien für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts. In aller Regel sind ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Blomeyer/Rolfs/Otto: Betriebsrentengesetz, 7. Aufl., München 2018 Bruns/Hülsberg, IAS 26 – Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen (Accounting and Reporting by Retirement Benefit Plans), in: Hennrichs/Kleindiek/Watrin (Hrsg.) Münchener Kommentar zum Bilanzrecht, 5. Erg.Lfg., München 2014; Bürge/Ohlund, Die Konzernrechnungslegung nach International Accoun...mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / d) Ausgangsverfahren und Vorlagefragen

[20] Am 29.8.2015 verstarb Herr Mahnkopf. Zum Zeitpunkt seines Todes war er mit Frau Mahnkopf verheiratet. Beide Ehegatten besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit und hatte ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin. Die einzigen Erben des Verstorbenen, der keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hatte, waren dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn des Paares. [21] Die Eheg...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / XII. Anrechnung fiktiv entstandener Gebühren im Verwaltungsverfahren auf die gerichtliche Verfahrensgebühr

Hier meinte das SG Berlin feststellen zu können, dass eine Anrechnung der entstandenen Gebühr zu erfolgen habe, und zwar auch dann, wenn die Gebühr nicht abgerechnet wurde. Zwar entsprach es der einheitlichen Auffassung der Gebührenreferenten, dass eine solche Überlegung § 15a Abs. 3 RVG widerspricht. Es wurde allerdings auch auf den neuen durch das KostRÄG 2021 eingefügten un...mehr

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AGS 11/2021, Jahnke/Pflüger, JVEG - Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern

Begründet von Paul Meyer; weitergeführt von Albert Höver und Wolfgang Bach; fortgeführt von Henning Oberlack; bearbeitet von Britta Jahnke und Diana Pflüger. 28. Aufl., 2021. Carl Heymanns Verlag, Köln. 560 S., 79,00 EUR Wenn ein Kommentar zu einem Spezialgesetz wie dem JVEG und seinem Vorgänger, dem ZSEG, bereits in 28. Aufl. erscheint, belegt allein dieser Umstand die hohe ...mehr

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ZErb 11/2021, Zuständigkeit... / Leitsatz

1. Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einer Zivilkammer mit einer Spezialzuständigkeit nach § 72a Abs. 1 GVG und einer allgemeinen Zivilkammer desselben Landgerichts ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entsprechend anwendbar. 2. Eine gesetzliche Sonderzuständigkeit nach § 72 Abs. 1 Nr. 6 GVG für erbrechtliche Streitigkeiten ist nicht bereits dann begründet, wenn ein Erbe vo...mehr

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FoVo 11/2021, Kostenfestsetzung in der Zwangsvollstreckung

Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen nach § 788 ZPO, soweit sie notwendig waren (§ 91 ZPO), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Eines gesonderten Vollstreckungstitels bedarf es insoweit nicht. Das bedeutet allerdings nicht, dass es nicht sinnvoll sein kann, einen solchen Vollstreckungstitel zu erwirk...mehr

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zfs 11/2021, Präsenzseminare

Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen Hannover, Freitag, 26. November 2021 (5,0 Std. FAO) Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Gießen, Freitag, 3. Dezember 2021 (5,0 Std. FAO) Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Fragen der Sachverständigenbegutachtung Berlin, Mittwoch, 8. Dezember 20...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersgrenze / 4.4 Neueinstellung nach Eintritt der Altersgrenze

Auch bei einer Neueinstellung eines Arbeitnehmers, der das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente bereits schon vollendet hat, kann auf die obigen Ausführungen ergänzend verwiesen werden. Praxis-Beispiel Ein in den Ruhestand versetzter Beamter soll im Arbeitsverhältnis weiterbeschäftigt werden. Ein Arbeitnehmer, der bisher nicht beim ...mehr

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zfs 11/2021, zfs 11/2021 / Ausgleichszahlung bei Solidaritätsstreik eines Tochterunternehmens einer Fluggesellschaft (EuGH, Urt. v. 6.10.2021 – C-613/20)

Der EuGH hat mit Urt. v. 6.10.2021 (C-613/20) auf Vorlage des Landesgerichts Salzburg entschieden, dass Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dahin auszulegen ist, dass Streikmaßnahmen zur Durchsetzung von Gehaltsforderungen und/oder Sozialleistungen der Beschäftigten, die durch den Streikaufruf einer Gewerkschaft von Beschäftigten eines ausführenden Luftfahrtuntern...mehr