Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Europäisches System der Finanzaufsicht (ESFS)

Rz. 111 Das Europäische System der Finanzaufsicht ("European System of Financial Supervision", ESFS) hat zum 1. Januar 2011 seine Arbeit aufgenommen. Beim ESFS handelt es sich um ein Aufsichtsnetzwerk, das aus den nationalen Aufsichtsbehörden der 27 EU-Mitgliedstaaten, den drei europäischen Aufsichtsbehörden ("European Supervisory Authorities", ESAs), dem gemeinsamen Ausschu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 (Fehl-)Verhaltensrisiken

Rz. 24 Unter dem "Verhaltensrisiko" ("Conduct Risk") wird das bestehende oder künftige Risiko von Verlusten eines Institutes aufgrund eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlverhaltens verstanden, einschließlich der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen.[1] Da es insofern hauptsächlich um ein mögliches Fehlverhalten geht, wird diese Risikoart in verschiedene...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11. Management der Beziehungen mit Zahlungsdienstnutzern

Rz. 1 Die nach § 53 ZAG geforderten Risikominderungsmaßnahmen zur Beherrschung der operationellen und sicherheitsrelevanten Risiken beinhalten auch Maßnahmen, mit denen die Zahlungsdienstnutzer für die Reduzierung, insbesondere von Betrugsrisiken, direkt adressiert werden. Dazu ist ein angemessenes Management der Beziehungen mit den Zahlungsdienstnutzern zu etablieren. Rz. 2...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.2.2 Überwachungs- und Prüfungspflichten

Rz. 50 Die Ausweitung der Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung und des Nachhaltigkeitsberichts sowie eine Integration von Nachhaltigkeitspflichten in das betriebliche Risikomanagementsystem und in die Sorgfaltspflichten des Vorstands könnten eine Klarstellung der §§ 111, 107 Abs. 3, 171 AktG für den Aufsichtsrat nach sich ziehen. So schlägt der SFB in seinem Abschlussberi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Abbildung der Nachhaltigkeitsaspekte in der Geschäftsstrategie

Rz. 37 Bei der Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung der Strategien sollten die Institute innerhalb der geltenden rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen ihre langfristigen finanziellen Interessen und ihre Solvenz berücksichtigen.[1] Im Rahmen der Überarbeitung ihrer Leitlinien zur internen Governance im Jahr 2021 hat die EBA eine Ergänzung vor...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Diskussion über Ansiedlungsverbote

Rz. 85 Die bedeutenden Institute und die "großen Förderbanken" müssen allerdings keine exklusive Organisationseinheit ausschließlich für die Compliance-Funktion im Sinne des AT 4.4.2 einrichten. Eine Kombination mit den für andere Compliance-Themen zuständigen Einheiten, insbesondere die Compliance-Funktion nach MaComp sowie die für Geldwäscheprävention, Terrorismusfinanzier...mehr

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§ 11 Offenlegungsverordnung / 3.2 Unternehmensbezogene Offenlegungspflichten

Rz. 14 Die Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen auf ihrer Unternehmenswebsite gilt für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater im Zusammenhang mit dem Angebot von u. a. Portfoliomanagement- und Anlageberatungsdienstleistungen, versicherungsbasierten Anlageprodukten, Rentenprodukten sowie alternativen Investmentfonds und OGAW-Produkten. Nach Art. 3 der SFDR verpfli...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Allgemeine Service- und Unterstützungsleistungen

Rz. 151 Nicht als Auslagerung im aufsichtsrechtlichen Sinne einzustufen sind allgemeine Service- und Unterstützungsleistungen sowie die Nutzung von Infrastruktureinrichtungen, wie z. B. Geldautomatenversorgung, Kantinenbetrieb, Reinigungsdienst, Wachdienst, Fuhrpark, Betriebsarzt, technisches Gebäudemanagement, Strom, Wasser oder Postzustellung.[1] Diese Leistungen ohne eine...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10 Systemrisiken bzw. systemische Risiken

Rz. 82 Das "Systemrisiko" bezeichnet laut Art. 3 Abs. 1 Nr. 10 CRD IV das Risiko einer Störung des Finanzsystems mit möglicherweise schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf das Finanzsystem und die Realwirtschaft. In vergleichbarer Weise bezeichnet das "systemische Risiko" laut § 1 Abs. 33 KWG das Risiko einer Störung im Finanzsystem, die schwerwiegende negative Auswirkung...mehr

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§ 10 Roadmap Nachhaltigkeit... / 3 Roadmap Nachhaltigkeitsberichterstattung: 3 fortlaufende Phasen

Rz. 4 Die Integration von Nachhaltigkeit geht mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung einher; es ist ein Entwicklungsprozess, der eine ständige Überwachung und Bewertung des Nachhaltigkeitsprogramms erfordert, selbst wenn ein Programm einmal entwickelt wurde. Im Folgenden wird ein Ansatz für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess dargestellt, der darauf abzielt, das Enga...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Definition von Rechtsrisiken

Rz. 93 Für Rechtsrisiken gab es zwar lange Zeit keine einheitliche Definition, dafür aber Ansätze zu deren Kategorisierung. So hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht klargestellt, dass Rechtsrisiken Bestandteil der operationellen Risiken sind. Eine entsprechende Zuordnung wird auch in Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR verwendet. Demnach versteht man unter dem operationellen Ris...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.2 Makroökonomische Einflüsse auf die Strategie

Rz. 109 Da der Erfolg einer Geschäftsstrategie ebenso von externen Umwelteinflüssen abhängt, die permanent auf die Geschäftsmodelle der Institute einwirken, müssen die Institute und die Aufsicht auch dafür ein besseres Verständnis gewinnen. Unter der Bezeichnung "makroprudenzielle Aufsicht" wurde bei den Aufsichtsbehörden in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Projekten ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Wesentliche Veränderungen

Rz. 2 Die Institute haben sich bei wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation mit deren Auswirkungen auf ihre internen Kontrollverfahren und -prozesse sorgfältig auseinanderzusetzen. Wegen der besonderen Bedeutung für nahezu sämtliche Risikomanagementprozesse erwartet die Aufsicht eine vergleichbare Analyse auch bei wesentlichen Veränderungen in den IT-...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Verzicht auf Beispiele

Rz. 216 Die BaFin hat – im Unterschied zum Rundschreiben 11/2001 – ebenfalls darauf verzichtet, Beispiele für "nicht wesentliche" Auslagerungen in den Regelungstext der MaRisk aufzunehmen. Als "nicht wesentlich" waren nach dem Rundschreiben 11/2001 u. a. die folgenden Sachverhalte einzuordnen: das Inkassowesen, die Geldautomatenversorgung, die Wartung technischer Geräte (auc...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Risikodeckungspotenzial auf Gruppenebene

Rz. 80 Auch auf der "Kapitalseite" – also bei der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials – ergeben sich beim gruppenweiten ICAAP einige Besonderheiten. So sind gruppeninterne Eigenkapitalgewährungen bei der Zusammenfassung des Risikodeckungspotenzials zu eliminieren. Ferner können Risikodeckungspotenziale der nachgeordneten Unternehmen grundsätzlich nur in dem Umfang zum Ri...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Art. 14 Abs. 2 lit. g der MiFID-Durchführungsrichtlinie

Rz. 268 Die Kontinuität und Qualität der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse im Fall der vom Institut beabsichtigten Beendigung der Auslagerung sicherzustellen, klingt zunächst nach einer Selbstverständlichkeit. Jedes Institut wird schon aus wohlverstandenem Eigeninteresse darauf achten, dass der Wechsel oder die Abwicklung einer Auslagerungsmaßnahme insbesondere mit Blic...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.2 Verwendung des neuen Standardansatzes ab Anfang 2025

Rz. 64 Für die regulatorische Eigenmittelunterlegung nach den Vorgaben der ersten Säule werden deshalb ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich die Vorgaben des BCBS vom Dezember 2017[1] maßgeblich sein. Die EU-Kommission hatte am 27. Oktober 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der CRR vorgelegt. Anschließend haben sich die EU-Institutionen damit beschäftigt. Die Veröffentlich...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Zuordnung von Geschäftsfeldern

Rz. 153 Damit Rückschlüsse auf die einzelnen Organisationseinheiten im Institut gezogen werden können, bietet es sich an, die Schadensfälle den betroffenen Geschäftsbereichen zuzuordnen. Die diesbezüglichen Vorschläge vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mussten bis Ende 2024 schon bei Verwendung des Standardansatzes berücksichtigt werden. Demnach sollten die Schadensfäl...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Organisatorische Vorgaben

Rz. 63 Gemäß Tz. 2.2 BAIT ist die Geschäftsleitung dafür verantwortlich, dass auf Basis der IT-Strategie die Regelungen zur IT-Aufbau- und IT-Ablauforganisation festgelegt und bei Veränderungen der Aktivitäten und Prozesse zeitnah angepasst werden. Es ist sicherzustellen, dass diese Regelungen wirksam umgesetzt werden. Rz. 64 Laut Tz. 4.4 BAIT hat die Geschäftsleitung die Fun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Vorwort zur siebten Auflage

Bisherige Entwicklung der MaRisk Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 15. April 2004 angekündigt[1] und in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank erstmalig am 20. Dezember 2005 als vorzeitiges Weihnachtsgeschenk für die Kreditwirtschaft veröffentlicht worden.[2] Mit Fertigstellung de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.1 Internationale Vorgaben durch Basel II

Rz. 21 Anstoß für die Entwicklung der MaRisk gaben zunächst verschiedene Initiativen, die auf Baseler Ebene vorangetrieben wurden. Am 26. Juni 2004 hatten die Notenbankgouverneure der G10-Staaten[1] und die Präsidenten der Aufsichtsbehörden dieser Staaten der vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht überarbeiteten Rahmenvereinbarung zur internationalen Konvergenz der Kapital...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Was ist wesentlich?

Rz. 167 Ist nach Maßgabe der Definition (→ AT 9 Tz. 1) die Frage geklärt, ob überhaupt eine Auslagerung vorliegt, rückt neben der Prüfung der Auslagerungsfähigkeit (→ AT 9 Tz. 4 und 5) der Aspekt der "Wesentlichkeit" in den Vordergrund. Die Institute haben zentrale Vorgaben des AT 9 ausdrücklich nur bei unter Risikogesichtspunkten "wesentlichen" Auslagerungen einzuhalten. Mi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.3 Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeiten

Rz. 90 Hinweise darauf, wann es als "unwahrscheinlich" gilt, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten ohne Verwertung von Sicherheiten in voller Höhe begleichen wird, finden sich in Art. 178 Abs. 3 CRR: Das Institut verzichtet auf die laufende Belastung von Zinsen. Das Institut erfasst eine erhebliche Kreditrisikoanpassung, weil sich die Bonität nach der Vergabe des Kredites...mehr

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§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 6 Nachhaltigkeitsberichterstattung als Spiegel des Nachhaltigkeitsmanagements: Dokumentierte Verantwortung

Rz. 20 Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein Teilprojekt des Nachhaltigkeitsmanagements und Bestandteil des Stakeholder-Engagements. Sie kann auch als eine Einladung zum Dialog verstanden werden. In der Berichterstattung werden die Themen, Fortschritte, Ziele und Daten, Risiken und Chancen für eine interessierte Öffentlichkeit zusammengestellt. Das erlaubt sowohl Repr...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.7 Kapitalbedarf für operationelle Risiken

Rz. 115 Im ICAAP sind die Institute für die Definition von operationellen Risiken selbst verantwortlich. In der Praxis orientieren sich viele Institute an der aufsichtlichen Definition der operationellen Risiken für die erste Säule. Nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR umfasst das operationelle Risiko die Gefahr von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von in...mehr

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Zahntechniker (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung nach Relevanz der Risikogruppen 1–4 gemäß BioStoffV, Beratung zum Einsatz geeigneter Arbeitsstoffe und ggf. Substitution gefährlicher durch gefährdungsfreie Substanzen, Hinweis darauf, dass am Arbeitsplatz nur die für eine Arbeitsschicht benötigte Menge an gefährlichen Arbeitsstoffen gelagert wird, Beratung zur Wichtigkeit desinfizierender Maßnahmen vor Benutzung der A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahntechniker (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Vorschläge zur Beschaffung sicherer und umweltverträglicher Arbeitsstoffe und Bereitstellung entsprechender Kriterien zur Auswahl (z. B. keine quarzhaltigen Strahlmittel), Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß GefStoffV, Beratung zum Einsatz wirksamer Maßnahmen zur örtlichen Absaugung vo...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahntechniker (Professiogramm) / 7 Gefährdungsanalyse und -beurteilung anhand von Beispielen

Zur Unterstützung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung werden geeignete Checklisten für Gefährdungsanalysen empfohlen.[1] Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 3.4 Beratung

Die sozialen und personellen Auswirkungen der unternehmerischen Entscheidung sind zu erörtern. Ob und ggf. unter welchen Bedingungen die geplante Betriebsänderung durchgeführt wird, ist bei Meinungsverschiedenheiten mit dem ernsthaften Willen zur Einigung[1] zu verhandeln. Inhaltlich geht es dabei um Interessenausgleich und Sozialplan.mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 3.3 Umfassende Unterrichtung

Der Betriebsrat ist umfassend zu unterrichten. Welche Unterlagen genau vorzulegen sind, hängt vom Einzelfall ab und kann daher nicht allgemein beantwortet werden. Die Frage ist vom Zweck der Unterrichtung her zu beantworten. Die Arbeitnehmervertreter sollen durch die Unterrichtung in die Lage versetzt werden, die beabsichtigte Maßnahme und ihre Konsequenzen für die Belegscha...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 3.1 Unterrichtung durch den Unternehmer

Nach dem Gesetzeswortlaut ist "der Unternehmer" zur Unterrichtung und Beratung verpflichtet. Das ist der Betriebsinhaber.[1] In einem konzernabhängigen Unternehmen kann sich dessen Vorstand nicht auf seine Unkenntnis berufen. Die Beteiligungspflichten treffen dann den Vorstand des herrschenden Unternehmens, das ggf. auch für Ansprüche auf Nachteilsausgleich haftet.[2] Nach d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 1.2 Handlungsfähiger Betriebsrat

Für die Unterrichtung und Beratung sowie die Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan sind grundsätzlich die für den einzelnen Betrieb gewählten Betriebsräte zuständig. Nur wenn insoweit mindestens 2 Betriebe eines Unternehmens betroffen sind und eine einheitliche Regelung zwingend geboten ist, kann eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats angenommen werden, z....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
New Work: Effektiv Arbeiten... / 3 Projekt-Management und agiles Arbeiten

Nicht wenige Geschäftsführer-Kollegen haben in Sachen "Digitalisierung" Angst oder zumindest Bedenken, schlafende Hunde zu wecken, wenn Sie Ihre Mitarbeiter zu digitalen Projekten animieren. Sei es aus Angst vor Kontrollverlust und vor ausufernden Kosten. Oder einfach, weil sie ein anderes Verständnis vom Business haben. Dagegen steht: Viele jüngere Mitarbeiter sind bereits ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 6 Berufsrechtliche Folgen von Buchführungsverstößen

Rz. 97 Buchführungsverstöße können berufsrechtliche Folgen in verschiedenster Form nach sich ziehen. Zum einen kann es sich um direkte Nebenfolgen im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung, z. B. Verhängung eines Berufsverbotes, oder um Folgen aus einer solchen, z. B. sog. Registersperre, handeln. Zum anderen kommen standesrechtliche Verfahren mit diversen Sanktionen in ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
New Work: Effektiv Arbeiten... / 4 Die neuen Mitarbeiter

Wenn Sie sich auf die Digitalisierung einlassen, müssen Sie sich mit entsprechenden Experten auseinandersetzen. Ist es manchmal schon nicht einfach mit dem IT-verantwortlichen Spezialisten zu kommunizieren, kommen mit ausgewiesenen Experten auf Spezialgebieten neue Herausforderungen auf Sie und alle anderen Mitarbeiter zu. Aber auch in anderen Fachabteilungen müssen Sie sich ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Beratung

Rz. 32 Nach der Unterrichtung muss der Unternehmer mit dem Betriebsrat die geplante Betriebsänderung beraten. Hierbei handelt es sich nicht um eine isolierte oder vorgelagerte Beratung. § 111 Satz 1 BetrVG meint die einheitliche Beratung mit dem Ziel, einen Interessenausgleich und einen Sozialplan abzuschließen. Der Betriebsrat ist seinerseits verpflichtet, konstruktiv an de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Hinzuziehung eines Beraters

Rz. 33 In Betrieben mit mehr als 300 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat einen Berater zu seiner Unterstützung hinzuziehen (§ 111 Satz 2 BetrVG). Die Kosten trägt der Arbeitgeber nach § 40 BetrVG. Der Betriebsrat hat damit einen Anspruch auf den Berater, er muss nicht eine Einigung mit dem Arbeitgeber nach § 80 Abs. 3 BetrVG erzielen. Dennoch ist der Betriebsrat bei der Hinzu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Unterrichtung

Rz. 30 Der Betriebsrat ist vom Unternehmer rechtzeitig in der Planungsphase zu unterrichten. Insoweit unterscheidet sich der Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats vom Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG. Der Unterrichtungsanspruch beginnt, wenn der Arbeitgeber sich zu einer Betriebsänderung entschlossen hat, und zwar bereits dann, wenn die E...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Rz. 28 Im Fall einer Betriebsänderung hat der Unternehmer den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und mit ihm die geplante Betriebsänderung zu beraten (§ 111 Satz 1 BetrVG). In Betrieben mit mehr als 300 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat einen Berater zu seiner Unterstützung hinzuziehen (§ 111 Satz 2 BetrVG). Rz. 29 Das Gesetz gibt dem Betriebsrat zunächst ...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.5.3 Dienstleistungen

Leistungen werden grundsätzlich regelmäßig wie Warenlieferungen behandelt. Die oben dargestellten Grundsätze gelten somit entsprechend. Auch bei Dienstleistungen sind zunächst im Rahmen der Funktionsanalyse die Funktion und die Risiken der einzelnen Gesellschaften zu ermitteln, um sodann einen fremdüblichen Preis ermitteln zu können.[1] Die Verwaltung wendet bei Dienstleistun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Bestehen eines Betriebsrats

Rz. 4 Die Mitbestimmungsrechte bestehen nur, wenn ein Betriebsrat existiert. Die Existenz eines Gesamtbetriebsrats reicht für betriebsratslose Betriebe nicht. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem der Arbeitgeber sich entschließt, die Betriebsänderung durchzuführen. Wurde mit der Betriebsänderung bereits begonnen, als der Betriebsrat noch nicht bestand, hat der neu gew...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.6 Absprachen über Verrechnungspreismethoden

Es ist angesichts der Unsicherheiten, die oftmals über den zutreffenden Verrechnungspreis bestehen, offensichtlich, dass Unternehmen ein Bedürfnis nach Absprachen über Verrechnungspreise haben, um nicht vielleicht nach Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung unliebsame Überraschungen zu erleben. Dieses Bedürfnis hat auch die Finanzverwaltung erkannt und – in Anlehnung an ents...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Verletzung des Beteiligungsrechts

Rz. 37 Die Verletzung des Beteiligungsrechts aus § 111 BetrVG stellt zum einen eine Ordnungswidrigkeit nach § 121 BetrVG dar. Für die Praxis ist aber wesentlich bedeutsamer, dass der Unternehmer den Arbeitnehmern, die von der Betriebsänderung nachteilig betroffen werden, nach § 113 Abs. 3 BetrVG einen Nachteilsausgleich, z. B. Abfindungen bei Kündigungen schuldet, wenn er mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Vermittlungsleistungen

Rz. 42 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 UStG fallen auch bestimmte Vermittlungsleistungen in Zusammenhang mit steuerfreien Finanzdienstleistungen, insbesondere die Vermittlung von Krediten.[1] Die Frage einer etwaigen Steuerbefreiung der Untervermittlung bei der Vermittlung von Krediten ist letztendlich vom EuGH geklärt worden. Mit Urteil v. 21.6.2007[2] hat der EuGH...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsstrategie: D... / 3.6 Digitalisierungs-Check

Die Bank bietet den Firmenkunden in Kooperation mit dem Partner DIGIHUB Südbaden einen kostenlosen Digitalisierungs-Check an. Nach der Ermittlung des Digitalisierungsgrades werden Handlungsempfehlungen und mögliche Umsetzungspartner vorgeschlagen. Außerdem erhalten die Kunden zielgerichtete Informationen zu Beratung und Förderung in der Region.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Gesamtübersicht über Leistungen im Wertpapier- und Depotgeschäft

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umsätze von Wertpapieren

Rz. 138 Wertpapiere sind Urkunden, an die ein Vermögensrecht dergestalt geknüpft ist, wobei die Geltendmachung des Rechts von der Verfügungsgewalt über die Urkunde abhängt. Dieser umfassende zivilrechtliche Begriff des Wertpapiers wurde für das Umsatzsteuerrecht nur eingeschränkt übernommen, weil das gesetzgeberische Motiv des § 4 Nr. 8 UStG, mit der Befreiung der Wertpapier...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
BGM bei "schwer erreichbare... / 2.3 Partizipation und Einbindung

Gemäß Luxemburger Deklaration kann betriebliche Gesundheitsförderung mit dem Ziel "gesunde Mitarbeiter in gesunden Unternehmen" nur dann gelingen, wenn die gesamte Belegschaft mit einbezogen wird. Prozessschritt übergreifend bilden die kontinuierliche Sensibilisierung, Partizipation und das Empowerment der Beschäftigten sowie die regelmäßige interne Öffentlichkeitsarbeit wes...mehr