Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragspflicht

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.3 Leistungsbereiche der Grundsicherung

Rz. 21 Abs. 3 gliedert das Leistungsspektrum nach dem SGB II auf. Abs. 3 Nr. 1 umschreibt Leistungen zur Beratung seit dem 1.8.2016 als eigenständigen Leistungsbereich, Abs. 3 Nr. 2 im Wesentlichen die Eingliederungsleistungen, aber auch andere Leistungen, mit denen eine Beseitigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit erreicht werden kann und Abs. 3 Nr. 3 nennt die Leis...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.4 Besonderheiten bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern

Rz. 11 Gehören beide Ehegatten (eingetragene Lebenspartner sind diesen gleichgestellt, vgl. Rz. 3b) zum Kreis der Zulageberechtigten, so steht jedem Ehegatten die Zulage[1] aus eigenem Recht zu, wenn er in seiner Person die Voraussetzungen für die Zulage erfüllt, also insbes. ein Altersvorsorgevertrag auf seinen Namen abgeschlossen wurde und die erforderlichen Mindest- bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 1.2 Beitragsrecht in der Kranken- und Pflegeversicherung

Mitglieder sind für die Dauer des Bezugs von Elterngeld in der Krankenversicherung beitragsfrei.[1] Die Beitragsfreiheit bezieht sich allerdings nur auf das Elterngeld selbst. Beitragspflicht aus Einkünften neben dem Elterngeld Wird während des Bezugs von Elterngeld bzw. der Inanspruchnahme von Elternzeit eine zulässige sozialversicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.2.2 Anrechnung von anderen Einnahmen

Ferner werden nach wie vor gemäß § 3 BEEG verschiedene Leistungen auf das Elterngeld angerechnet, wobei ein Sockelbetrag von 300 EUR pro Kind anrechnungsfrei erhalten bleibt, es sei denn, die Anrechnung greift auch diesen Sockelbetrag an (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BEEG). Das Elterngeld wird auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Krankengeld wird sowohl ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XIII. Beitragspflicht für steuerfreie Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Tätigen i. S. v. § 3 Nr. 26a EStG

Tz. 138 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit 2007 können ehrenamtlich tätige Personen von Verbänden und Vereinen eine Vergütung von derzeit (seit 2021) 840 EUR im Jahr steuerfrei erhalten. Eine steuerfreie Vergütung nach § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) ist bei der Sozialversicherung beitragsfrei. Die genannten Beträge gelten somit nicht als Arbeitsentgelt bzw. sonstiges Einkommen (s...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV

Tz. 127 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer 0 ausgewies...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Allgemeines

Tz. 59 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die generelle Versicherungsfreiheit für geringfügig Beschäftigte wurde zum 01.01.2013 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt wird die Rentenversicherungspflicht zur Regel. Der Arbeitgeber trägt von dem für 2015 geltenden Rentenversicherungsbeitrag von derzeit (seit 2018) 18,6 % pauschal 15 % und der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag i. H. v. derz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitsen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beginn der Versicherungspflicht bei Feststellung von Mehrfachbeschäftigungen

Tz. 56 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle nach § 28a Abs. 1 SGB IV jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten zu melden. Die Meldung ist durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten. Der Arbeitgeber hat nach § 28e SGB IV d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter / 1.1 Indizien für eine freie Mitarbeit

Für eine freie Mitarbeit und damit Selbstständigkeit sprechen im Rahmen einer Einzelfallprüfung insbesondere folgende Merkmale: Anmeldung eines Gewerbes, eigene Werbung, Beschäftigung von Hilfskräften, freie Bestimmung von Art, Ort, Zeit und Weise der Arbeit, Gewährleistungspflicht einschließlich der Haftung für Erfüllungsgehilfen, persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit, un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 3 Arbeitgeber

Arbeitgeber ist derjenige, der den unständig Beschäftigten tatsächlich beschäftigt, der also den Nutzen aus der Tätigkeit zieht. Der Arbeitgeber hat auch die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten (Melde- und Beitragspflicht) zu erfüllen. Gesamtbetriebe, in denen regelmäßig unständig Beschäftigte beschäftigt werden, haben die Pflichten eines Arbeitgebers zu erfüllen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 6.2 Einrichtung von Gesamtbetrieben für mehrere Einzelbetriebe

Werden für mehrere Einzelbetriebe Gesamtbetriebe errichtet, um einen Teil der Arbeitgeberfunktion der Einzelbetriebe zu übernehmen (beispielsweise damit die unständig Beschäftigten den einzelnen Firmen auf Anforderung durch den Gesamtbetrieb zur Arbeitsleistung zugeteilt werden), haben diese für die unständig Beschäftigten die Arbeitgeberpflichten zu übernehmen. Dazu zählen ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.4 Beitragspflicht

Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 Abs. 1 i. V. m. § 709 Abs. 1 und 2 BGB). Diese können in Geld oder Sachwerten bestehen, welche einmal oder wiederholt zu erbringen sind. Neben Nutzungsüberlassungen kommen auch Dienstleistungen als Gesellschafterbeiträge in Betracht­. In aller Regel wird der zu leistende Gesellschafterbeitrag ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1 Überblick und arbeitszeitsystematische Einordnung

Die Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Ermöglichung längerer Freistellungen bei fortlaufendem Entgelt, breitet sich seit den 90er Jahren zunehmend aus. Dabei waren (und sind) insbesondere die "Perspektiven" eines früheren Übergangs in den Ruhestand sowie von Sabbaticals als längerer zusammenhängender "Auszeiten" mit Rückkehr in das aktive Arbeitsverhältnis für viele Arbeitneh...mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.2.2 Auskunftspflicht (Nr. 2)

Rz. 17 Versicherte und potenzielle Versicherte (z. B. aufgrund ausgeübten Wahlrechts) haben der Krankenkasse auf Verlangen über alle für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der der Krankenkasse übertragenen Aufgaben erforderlichen Tatsachen unverzüglich Auskunft zu erteilen und Änderungen in den Verhältnissen, die für die Feststellu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Kontenergänzungen (Abs. 1) bei lückenhaften Versicherungskonten, wenn Versicherte glaubhaft machen, dass von ihnen in der nicht gespeicherten Zeit sowohl eine versicherte Beschäftigung ausgeübt worden ist als auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt worden sind. Darüber hinaus lässt A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.2 Zahlstellenmeldeverfahren und Antragsverfahren (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Die Vorschrift gibt in Variante 1 vor, dass Satz Nr. 3 und 4 auch für das Zahlstellenmeldeverfahren gelten. Im Zahlstellenmeldeverfahren meldet die Zahlstelle der für den Versorgungsempfänger zuständigen Krankenkasse die erstmalige Bewilligung, jede Veränderung sowie die Beendigung eines Versorgungsbezugs (§ 202 Abs. 1 SGB V). Auf dieser Grundlage ermittelt die Kranke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.6 Meldungen in der Unfallversicherung (§ 28a Abs. 2a)

Rz. 94 Der Arbeitgeber hat für jeden in einem Kalenderjahr Beschäftigten, der in der Unfallversicherung versichert ist, zum 16.2. des Folgejahres eine besondere Jahresmeldung zur Unfallversicherung zu erstatten (§ 28a Abs. 2a Satz 1). Zu unterscheiden sind insoweit die allgemeinen Meldepflichten nach § 28a Abs. 1 Satz 1 und die besonderen Meldepflichten nach § 28a Abs. 2a (z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 202 Irrtüm... / 2.1.3 Keine Rückforderung der umzudeutenden Pflichtbeiträge

Rz. 4 Voraussetzung für die Umdeutung von zu Unrecht gezahlten Pflichtbeiträgen in freiwillige Beiträge ist u. a., dass die tatsächlich gezahlten Beiträge von denjenigen, die an der Beitragstragung beteiligt gewesen sind, nicht zurückgefordert wurden. Nach der Rechtsprechung des BSG ist die in § 202 Satz 1 geregelte Umdeutung von Pflichtbeiträgen in freiwillige Beiträge nur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.1.1 Einstandspflicht und Beihilfe (Satz 1)

Rz. 5 Die Verpflichtung zum Aufbau des Deckungskapitals trifft Krankenkassen, die eine direkte Einstandspflicht als Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) für Versorgungszusagen haben. Aufgrund der Beschäftigung von DO-Angestellten (vgl. Komm. zu § 169) betrifft die Vorschrift daher insbesondere Orts- und Innungskrankenkassen. Die Norm gilt nicht f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.3 Meldeanlässe nach § 28a SGB IV

Rz. 56 Die Meldeanlässe listet § 28a Abs. 1 unter den Nr. 1 bis 20 auf. Die Vorschrift ist insoweit abschließend. Ungeachtet dessen folgen aus der DEÜV weitere Meldeanlässe, die neben jede des § 28a Abs. 1 treten. Das bedeutet jedoch nicht, dass in jedem der angeführten Fälle eine Meldung zu erstatten ist. Es gibt vielmehr Sachverhalte, bei denen auch nach der DEÜV keine Mel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Summenbeitragsbescheid / 1 Voraussetzungen für einen Summenbeitragsbescheid

Der Rentenversicherungsträger kann einen Summenbeitragsbescheid erteilen, wenn die personenbezogene Feststellung der Versicherungspflicht und Feststellung der Beitragspflicht oder der Beitragshöhe wegen Verletzung der Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers nicht möglich ist.[1] Ein Summenbeitragsbescheid kann nicht erlassen werden, wenn ohne unverhältnismäßig hohen Verwaltungsau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Beschäftigungsverbote bieten nur dann einen effektiven Schutz für die schwangere bzw. stillende Arbeitnehmerin und ihr Kind, wenn sie für diese nicht mit einem wirtschaftlichen Nachteil verbunden sind. § 18 regelt den Mutterschutzlohn, der während der Beschäftigungsverbote außerhalb der Schutzfristen des § 3 MuSchG zu zahlen ist. Rz. 2 Art. 11 der Mutterschutz-Richt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 1 Keine Beitragspflicht bei unentgeltlicher Überlassung

Wird dem Arbeitnehmer Berufskleidung unentgeltlich oder verbilligt überlassen, ist dies eine Sachleistung des Arbeitgebers und zählt nicht zum beitragspflichtigen Entgelt. Die beitragsrechtliche Beurteilung folgt hier der steuerrechtlichen Bewertung. Zur typischen Berufskleidung zählen z. B. Sicherheitsschuhe, Sicherheitskleidung, Warnwesten, Helme oder Handschuhe.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / Zusammenfassung

Begriff Arbeitskleidung im weiteren Sinne ist die für das Erbringen der Arbeitsleistung eingesetzte bzw. erforderliche Bekleidung des Arbeitnehmers. Dabei wird unterschieden nach der Funktion der Kleidung: Berufs- und Arbeitskleidung (im engeren Sinne) dient dem allgemeinen Schutz der persönlichen Kleidung. Schutzkleidung wird zum Schutz vor Gefahren und aus hygienischen Grü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 7 Abführung der Sozialversicherungsbeiträge

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist im Allgemeinen vom Arbeitgeber an die Krankenkasse abzuführen.[1] Er umfasst sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. Zu den Beiträgen für geringfügig Beschäftigte existieren Besonderheiten.[2] Die Beitragsabführung durch den Arbeitgeber gilt allerdings nicht für Versicherte ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 6.2.1 Allein vom Arbeitnehmer zu tragenden Beiträge

Die hälftige Verteilung der Beitragslast gilt auch für die Pflegeversicherungsbeiträge. Deshalb tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegeversicherung die Beiträge grundsätzlich zu je 1,7 %. Soweit Versicherte den Beitragszuschlag bei Kinderlosigkeit in Höhe von 0,6 % zu zahlen haben, tragen sie diesen Beitragszuschlag allein. Somit beträgt bei Kinderlosigkeit des Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.1 Beitragspflicht des Arbeitgebers (Abs. 1 und 1a)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 ist bei Beschäftigten im Gewerbebetrieb Voraussetzung für das Bestehen der Beitragspflicht des Arbeitgebers das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung über den 31.12.2012 hinaus, d. h. es muss ein Anspruch (sog. Entstehungsprinzip) auf ein monatliches Arbeitsentgelt (§ 14 S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist eine Sonderregelung zu § 172 SGB VI . Sie steht im Zusammenhang mit der Neuregelung im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (sog. Entgeltgeringfügigkeit, vgl. zu dieser in Abgrenzung zur sog. Zeitgeringfügigkeit BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 R 11/07 R, und Urteil v. 11.5.1993, 12 RK 23/91, jeweils juris) und ist Folge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.2 Beitragseinzug (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 regelt die entsprechende Geltung der Vorschriften zu Meldepflichten des Arbeitgebers und dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Dritter Abschnitt des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches, §§ 28a ff. SGB IV) und der Bußgeldvorschriften des § 111 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 8, Abs. 2 und 4 SGB IV. Zuständige Einzugsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286b Glaub... / 2.1 Glaubhaftmachung der Beitragszahlung

Rz. 4 Satz 1 der Vorschrift betrifft nur Zeiten der Pflichtversicherung, also mit Arbeitsentgelt belegte Zeiten der abhängig Beschäftigten oder mit Arbeitseinkommen belegte Zeiten der selbständig Tätigen, die nach dem Recht der ehemaligen DDR ebenfalls versicherungspflichtig und beitragspflichtig waren. Nach Satz 2 gilt Satz 1 auch für freiwillig Versicherte, soweit sie die f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286c Vermu... / 2.1 Gesetzliche Vermutung des Bestehens von Versicherungspflicht und Beitragszahlung

Rz. 3 § 286c Satz 1 enthält für Zeiten bis zum 31.12.1991 im Beitrittsgebiet eine widerlegbare gesetzliche Vermutung, die es dem Rentenversicherungsträger erlaubt, bei in den Versicherungsunterlagen des Beitrittsgebiets ordnungsgemäß bescheinigten Arbeitszeiten oder Zeiten der selbständigen Tätigkeit ohne weitere konkrete Ermittlungen im Einzelfall davon auszugehen, dass wäh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.5 Sozialleistungen und vergleichbares Einkommen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 unterwirft Bezieher von bestimmten Sozialleistungen bzw. Krankentagegeld unter denselben Voraussetzungen der Versicherungspflicht wie bei der Arbeitsförderung. Bei den Sozialleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 handelt es sich um Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der spezialgesetzlichen Bestimmungen während einer Zeit erbracht werden, die zur Wiedererlangung der Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 24 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung trifft Bestimmungen zum Versicherungspflichtverhältnis als Oberbegriff für alle Lebenssachverhalte, die eine Versicherung in der Arbeitslosenversicherung nach dem Recht der Arbeitsförderung auslösen. Damit geht die Ablösung des Begriffs der Beitragspflicht durch Versicherungspflicht einher. Als Folge werden wie auch in den anderen Bereichen der Sozialversi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.2 Versicherungspflichtverhältnis

Rz. 3 Arbeitslosenversicherungspflicht oder Beitragspflicht zur Arbeitsförderung besteht, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis besteht. Dieses ist denkbar bei beschäftigten Personen (§ 25) und sonstigen Versicherungspflichtigen (§ 26). Versicherungspflichtverhältnisse werden kraft Gesetzes begründet. Zutreffend sind Versicherungspflichtverhältnisse auf Personen in bestimm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 2.2 Beitragsbemessungsgrundlagen

Rz. 6 Nr. 1 betrifft die Teilnehmer an Maßnahmen für behinderte Menschen in Rehabilitationseinrichtungen und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe nach § 26 Abs. 1 Nr. 1, die keinen Anspruch auf eine die Versicherungspflicht begründende Leistung nach dem SGB III oder anderen Gesetzen haben, z. B. auf Übergangsgeld (vgl. Nr. 5). Die Festsetzung des beitragspflichtigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beiträge aus Versorgungsbez... / 4 Keine doppelte Beitragspflicht in Ansparphase und bei Leistungsbezug

Die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen wird immer wieder mit dem Argument kritisiert, die arbeitnehmerfinanzierte Altersvorsorge führe zu einer doppelten Beitragspflicht. Zum einen werden von den Aufwendungen während der Ansparphase Beiträge berechnet. Zum anderen sind die daraus entfallenden Versorgungsbezüge beitragspflichtig. Das BSG hat bereits festgestellt, dass es ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 3 Beitragspflicht

Beitragspflicht besteht, solange Versicherungspflicht vorliegt. Die Hebamme oder der Entbindungspfleger trägt die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in voller Höhe allein. Die Beitragszahlung ist in der Rentenversicherungs-Beitragszahlungsverordnung geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 2.1 Keine Beitragspflicht bei Verzicht auf Einmalzahlung

Unabhängig von der arbeitsrechtlichen Beurteilung wirkt sich ein Verzicht auf Entgelt in Form von Einmalzahlungen direkt auf die Beitragspflicht aus. Verzichtet ein Arbeitnehmer ganz oder teilweise auf die Auszahlung eines einmaligen Entgelts, ist die Einmalzahlung bzw. der verzichtete Teil kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Besonderheiten bei der Feststellung der Beitragspflicht

Zusammenfassung Überblick Arbeitgeberseitige Leistungen, die für die Zeit des Bezugs von Sozialleistungen gezahlt werden, gelten nicht als beitragspflichtige Einnahme. Voraussetzung ist, dass die Einnahmen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR übersteigen. Wie aber werden z. B. Arbeitgeberzuschüsse während des Bezugs von Mutterscha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.1 Beitragspflicht und Zuordnung

Einmalzahlungen sind in der Sozialversicherung nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich ausgezahlt werden (sog. Zuflussprinzip). Der bloße Anspruch auf die Einmalzahlung reicht für die Beitragspflicht nicht aus. Die Einmalzahlung wird dem Kalendermonat der Auszahlung zugeordnet. Dies gilt ebenso bei langzeiterkrankten Mitarbeitern (z. B. Mitarbeiter im Krankengel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gewerbetreibende in Handwer... / 8 Beitragspflicht

Beitragspflicht besteht, solange Versicherungspflicht vorliegt. Pflichtbeiträge sind grundsätzlich in Höhe des monatlichen Regelbeitrags[1] (2024: 657,51 EUR/West bzw. 654,89 EUR/Ost; 2023: 631,47 EUR/West bzw. 611,94 EUR/Ost) aufgrund eines fiktiven Arbeitseinkommens in Höhe der Bezugsgröße zu entrichten. Bis zum Ablauf der ersten 3 Kalenderjahre nach dem Jahr der Aufnahme ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beiträge aus Versorgungsbez... / 2 Umfang der Beitragspflicht

Versorgungsbezüge i. S. d. Sozialversicherung sind grundsätzlich beitragspflichtig. Tritt an die Stelle laufend gezahlter Versorgungsbezüge (Rente) eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung, gilt 1/120 der ausgezahlten Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, jedoch längstens für einen Zeitraum von 120 Monaten.[1] Im Übrigen unterliegt ein Versorgungsbez...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 4 Beitragspflicht

4.1 Kranken- und Rentenversicherung Für geringfügig entlohnte Beschäftigte im Privathaushalt, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, hat der Arbeitgeber pauschale Krankenversicherungsbeiträge i. H. v. 5 % zu zahlen, wenn der Beschäftigte gesetzlich krankenversichert ist. Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung beträgt ebenfall...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungs- und beitrags... / 3.1 Beitragspflicht/Fälligkeit

3.1.1 Laufendes Arbeitsentgelt Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung und die Fälligkeit der zu leistenden Arbeitnehmerbeiträge entsteht unabhängig davon, ob und wann das Arbeitsentgelt für diesen Zeitraum an die Arbeitnehmer tatsächlich ausbezahlt wurde.[1] 3.1.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt Bei Einmalzahlungen entsteht die Beitragspflicht grundsätzlich mit dem Zuflus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2 Ermittlung der Beitragspflicht – steuerliche Anbindung

SFN-Zuschläge sind dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen, wenn sie auf einen Grundlohn von mehr als 25 EUR je Stunde berechnet werden. Durch diese Anbindung an das je Stunde erzielte Entgelt wird deutlich, dass für die beitragsrechtliche Beurteilung auf die steuerliche Bewertung abzustellen ist. Die gewährten SFN-Zuschläge müssen deshalb auch die Voraussetzung erfüllen, dass sie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geistliche Genossenschaften / 2.3 Beitragspflicht

Der Beitragspflicht zur Rentenversicherung unterliegen die Geld- und Sachbezüge des Mitglieds der Gemeinschaft. Falls diese 40 % der Bezugsgröße (2024: 1.414 EUR/West bzw. 1.386 EUR/Ost, 2023: 1.358 EUR/West bzw. 1.316 EUR/Ost) nicht übersteigen, trägt die Gemeinschaft diese Beiträge voll. Im Übrigen sind diese jeweils zur Hälfte von Mitglied und Gemeinschaft zu tragen. Rege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beiträge aus Versorgungsbez... / 3.4 Auswirkungen von Nachzahlungen auf die Beitragspflicht

Sofern der Mindestbetrag erst unter Berücksichtigung einer Nachzahlung überschritten wird, werden von den Versorgungsbezügen Beiträge i. R. d. Verjährung nacherhoben. Soweit die Nachzahlung einen Zeitraum vor dem 1.1.2020 betrifft, wird bei Überschreitung des Mindestbetrags der Gesamtbetrag des Versorgungsbezugs beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung. Nachzahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit / 2.1 Beitragspflicht

Das Arbeitsentgelt des Heimarbeiters ist beitragspflichtig. Die Regelungen des Übergangsbereichs gelten auch für Heimarbeiter mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 538,01 EUR bis 2.000 EUR[1].mehr