Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1 Gegenstand der Mitbestimmung

Auswahlrichtlinien sind abstrakt-generelle Grundsätze, die festlegen, anhand welcher objektiver Kriterien die Entscheidung über eine beabsichtigte personelle Einzelmaßnahme erfolgen soll, für die mehrere Arbeitnehmer oder Bewerber infrage kommen.[1] Anhand von bestimmten Kriterien und deren Gewichtung zueinander werden somit für die in § 95 BetrVG genannten personellen Maßna...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6 Abweichungen durch Tarifvertrag (Abs. 4)

Rz. 129 Die Tariföffnungsklausel des § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG ermöglicht es den Tarifvertragsparteien, eine von den Absätzen 1, 1a und 3 des § 4 EFZG abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festzulegen. "Bemessungsgrundlage" im Sinne dieser Vorschrift ist die Grundlage für die Bestimmung der Höhe der Entgeltfortzahlung.[1] Dies ist insofern von Bede...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6.2 Einzelvertragliche Einbeziehung von Tarifverträgen (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 139 Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG kann zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall vereinbart werden.[1] Voraussetzung ist danach zunächst, dass die an einer Anwendung der ungünstigeren Tarifregelungen Interessier...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1 Durchführung des Günstigkeitsvergleichs

Rz. 37 Nach der Rechtsprechung des BAG[1] bezieht sich der durchzuführende Günstigkeitsvergleich immer nur auf die jeweilige Abweichung von der gesetzlichen Anordnung. Es ist also die konkrete in einem Kollektiv- oder Einzelvertrag enthaltene Regelung mit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung zu vergleichen. Eine Kompensation einer ungünstigen Abweichung mit einer für d...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2 Betriebsvereinbarung

Rz. 10 Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen und gestalten unmittelbar und zwingend die betrieblichen Arbeitsverhältnisse (§ 77 BetrVG). Durch sie kann nicht zuungunsten der Arbeitnehmer von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes abgewichen werden; gleichwohl abgeschlossene Betriebsvereinbarungen sind unwirksam.[1] Wegen d...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.2 Verzicht auf entstandene Ansprüche während des Arbeitsverhältnisses

Rz. 20 Auch in diesen Fällen geht das Bundesarbeitsgericht zu Recht davon aus, dass ein solcher Verzicht gegen § 12 EFZG verstößt.[1] Begründet wird dies in einer noch zu der Vorläufer-Norm des § 9 LohnFG ergangenen Entscheidung[2] mit der Erwägung, auch in dieser Konstellation befinde sich der Arbeitnehmer weiterhin in einer Abhängigkeitssituation vom Arbeitgeber. Hier seie...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3.2.3 Prämien

Rz. 118 Prämien werden als besondere Vergütungen für die Erreichung eines bestimmten Erfolgs bzw. als Belohnung für die Qualität der Arbeit neben dem Entgelt gezahlt.[1] Für sie gelten die für die Provision[2] aufgestellten Grundsätze entsprechend, wenn die Prämien an der Arbeitsleistung orientiert sind und damit als Sondervergütung einen Bestandteil der Bemessungsgrundlage ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.7 Freizeitgutschriften

Rz. 57 Freizeitgutschriften werden bisweilen gewährt, um Arbeitnehmern über den Entgeltanspruch hinaus eine weitere Gegenleistung für ihre Arbeit zukommen zu lassen. Das BAG hat in einem den Rahmentarifvertrag für die deutsche Binnenschifffahrt betreffenden Urteil[1] die Zulässigkeit von kollektiven Regelungen bestätigt, die für solche Tage kein Zeitguthaben entstehen lassen...mehr

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Jansen, SGG § 139 Unrichtig... / 2.2.1 Antrag

Rz. 7 Anders als die Urteilsberichtigung nach § 138 erfolgt die Tatbestandsberichtigung nicht von Amts wegen. Sie setzt gemäß § 139 einen Antrag voraus, der binnen 2 Wochen nach Zustellung des Urteils schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten gestellt werden muss. Die Frist kann nicht verlängert werden. Unter den Voraussetzungen des § 67 ist Wiedereinsetzung mögl...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.9 Mehrarbeitsverdienst

Rz. 60 Sowohl die für Mehrarbeit gezahlte Grundvergütung als auch die Überstundenzuschläge sind nach § 4 Abs. 1a EFZG nicht als Entgeltfortzahlung zu leisten.[1] Vgl. hierzu insgesamt die Kommentierung unter 3.1.mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.17 Sonntagszuschläge

Rz. 72 Umfasst die maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers auch die Arbeit am Sonntag, so sind insoweit auch die Sonntagszuschläge Bestandteil des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.23 Vermögenswirksame Leistungen/Arbeitnehmersparzulage

Rz. 82 Vermögenswirksame Leistungen werden nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) gezahlt und sind arbeitsrechtlich Bestandteil des Lohns oder Gehalts.[1] Sie werden laufend gewährt und gehören zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt i. S. d. EFZG. [2] Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf[3] können die vermögenswirksamen Leistungen durch Tarifvertrag[...mehr

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Neumann-Redlin, JArbSchG § ... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 2 Eine häusliche Gemeinschaft im Sinne des Gesetzes liegt zunächst dann vor, wenn der Arbeitgeber den Jugendlichen derart in seinen Familienhaushalt aufnimmt, dass dieser zum persönlichen Lebensmittelpunkt des Jugendlichen wird.[1] Darüber hinaus zählt zur häuslichen Gemeinschaft auch jede andere vom Arbeitgeber selbst oder über einen Dritten geschaffene Gemeinschaft meh...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8.2 Haftung bei Arbeitgebergeräten

Der Arbeitnehmer haftet für Gerätebeschädigung oder -verlust nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit kann eine Haftungserleichterung bei Missverhältnis zwischen Schaden und Verdienst erfolgen.[1] Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko und muss für nicht verschuldete Schäden einstehen sowie gegebenenfalls Ersatzgeräte bereitstellen.[2]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.1 Aktienoptionspläne

Rz. 97 Leistungen aus einem Aktienoptionsplan, den ein Dritter (insbesondere die Konzernmutter) dem Arbeitnehmer zugesagt hat, gehören grds. nicht zum Arbeitsentgelt und verändern nicht den Geldfaktor.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.3 Reisekostenvergütungen, Pkw-Pauschalen

Rz. 101 Reisekostenvergütungen etc. sind im Regelfall als Aufwendungsersatz anzusehen.[1] Dies gilt selbst dann, wenn sie pauschaliert gezahlt werden.[2] Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Reisekostenvergütungen bzw. Pauschalen ohne jeglichen Bezug zu einer konkreten Reise, Fahrt o. Ä., also ohne den Nachweis tatsächlicher Aufwendungen, gezahlt werden. Der Arbeitneh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Auswahl und Berücksichtigung von Bewerbern aus dem Betrieb

Rz. 17 Die Vorschrift des § 93 BetrVG untersagt dem Arbeitgeber nicht, nach einem Bewerber auch außerhalb des Betriebs zu suchen (z.B. Ausschreiben der Stelle im Internet, Beauftragung eines Personalvermittlers, Aufgabe eines Zeitungsinserats). Der Arbeitgeber ist daher grundsätzlich auch nicht verpflichtet, nach der ordnungsgemäßen Durchführung des Ausschreibungsverfahrens ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Vorschriften des EFZG

Rz. 4 Nach dem Wortlaut der Vorschrift darf lediglich von den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (mit Ausnahme von § 4 Abs. 4 EFZG) nicht zuungunsten der Arbeitnehmer und der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten abgewichen werden. Rz. 5 Damit sind also Entgeltfortzahlungsbestimmungen anderer Gesetze ausgenommen; hier sind Abweichungen nach den allgemeinen Grundsä...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Persönliche Verhältnisse

Rz. 8 Fragen nach Wohnort, Geburtsdatum, Familienstand und Zahl der Kinder sind bereits deshalb zulässig, um dem Arbeitgeber die ordnungsgemäße Abwicklung und Abrechnung des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen. Grundsätzlich unzulässig sind jedoch Fragen nach einer Religions- oder Parteizugehörigkeit oder der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft.[1] Etwas anderes gilt ausnah...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3 Leistungsentgelt (Abs. 1a Satz 2)

Rz. 106 Gem. § 4 Abs. 1a Satz 2 EFZG ist die Berechnung der Entgeltfortzahlung bei einer auf das Ergebnis der Arbeit abgestellten Vergütung (Leistungsentgelt) auf der Basis eines Durchschnittsverdienstes durchzuführen. Damit ist klargestellt, dass auch hier grundsätzlich das Entgeltausfallprinzip [1] Anwendung findet. [2] Hinweis Auch dem gegen eine Leistungsvergütung Arbeitend...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.4 Einmalige Zuwendungen

Rz. 54 Einmalige Zuwendungen, worunter z. B. Weihnachtsgratifikationen, Abschlussgratifikationen, Gewinnbeteiligungen, Jahresabschlussprämien, Jubiläumszuwendungen, Neujahrsgratifikationen, ein zusätzliches Urlaubsgeld sowie 13. Monatsgehälter gehören, werden in der Regel unabhängig von der auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallenden Arbeitsleistung gewährt und sind des...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.8 Vermögensverhältnisse

Rz. 15 Fragen nach den Vermögensverhältnissen sind grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen kommen allenfalls bei leitenden Angestellten und bei Mitarbeitern in Betracht, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis beschäftigt werden sollen, bei dem der Arbeitnehmer mit Geld umgehen muss oder die Möglichkeit der Bestechung oder des Verrats von Firmengeheimnissen besteht. Entspre...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.6 Feiertagszuschläge

Rz. 56 Feiertagszuschläge gehören insoweit zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt, als die maßgebende regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers den Feiertag umfasst.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.8 Inkassoprämien/Mankogelder

Rz. 58 Inkassoprämien sind ein Anreiz insbesondere für Auslieferungsfahrer, damit diese sich nicht auf die bloße Auslieferung der Ware beschränken, sondern darüber hinaus auf sofortiger Bezahlung dieser Ware durch den Empfänger bestehen. Hier ist es nicht ohne Weiteres Vertragspflicht eines Auslieferungsfahrers, auch das Geld einzuziehen und die damit verbundene Verantwortun...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 4 Verfahren bei Streitigkeiten

Erzielen Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung über die Einführung oder inhaltliche Ausgestaltung von Personalfragebögen, entscheidet auf Antrag einer der Beteiligten die Einigungsstelle . Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.[1] Benutzt der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats einen Personalfragebogen, so ist a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Zur Zulässigkeit einzelner Fragen

Rz. 6 Von hoher praktischer Relevanz ist die Abgrenzung zwischen zulässigen Fragen und einem nicht statthaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Befragten. Insoweit verbietet sich eine pauschale Grenzziehung. Geboten ist vielmehr die Abwägung und Balancierung der berechtigten Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese Grenze ist für sämtliche Beteiligten zu be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.3 Exkurs: Kündigungsschutz

Rz. 14 § 1 Abs. 4 KSchG nimmt die Richtlinie des § 95 BetrVG ausdrücklich in Bezug. Sofern in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG oder in einer entsprechenden Richtlinie nach den Personalvertretungsgesetzen festgelegt ist, wie die sozialen Gesichtspunkte nach § 1 Abs. 3 Satz. 1 KSchG im Verhältnis zueinander zu bewerten sind, kann die Bewertung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Behinderungen

Rz. 11 Das Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft ist seit Geltung des AGG ohne einen konkreten Bezug zur Tätigkeit nicht mehr gegeben. Nur in dem Fall, in dem sich der Arbeitgeber nach der konkreten Eignung des Bewerbers für die zu vergebende Tätigkeit erkundigt, ist ihm das Fragerecht zuzustehen. Dem Arbeitgeber steht das Fragerecht demnach dann ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4 Einzelvertragliche Vereinbarungen

Rz. 12 Auch einzelvertragliche Abweichungen von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes sind lediglich zugunsten der Arbeitnehmer (bzw. der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten) möglich.[1] Rz. 13 Trotz des insoweit klaren Wortlauts lässt das BAG in seiner Rechtsprechung unter dem Stichwort eines "Verzichts" Fallgestaltungen zu, in denen einzelvertragliche Abweich...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.1 Bring Your Own Device ("echtes" BYOD)

Das sogenannte "echte" Bring Your Own Device (BYOD) meint, dass Arbeitnehmer eigene private IT-Geräte auch für dienstliche Zwecke nutzen dürfen. Das Mobilgerät steht also im Eigentum des Arbeitnehmers und neben der bisherigen privaten Nutzung werden auch dienstliche Daten auf dem Mobilgerät gespeichert.[1] Hinweis Keine Nutzungspflicht für Arbeitnehmer Wichtig ist, dass der Ar...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 93 Nicht zum – fortzuzahlenden – Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Arbeitnehmer sie im Falle der Arbeitsfähigkeit nur beanspruchen kann, wenn ihm die Aufwendungen tatsächlich entstanden sind. Da diese Aufwendungen dem Arbeitnehmer folglich bei Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen, sind sie im Rahmen der En...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.4 Kündigungsrichtlinien gem. § 95 BetrVG

Auswahlrichtlinien für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen können nur Kündigungen erfassen, die durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sind. Die mitbestimmungspflichtigen Richtlinien sollen die personelle Auswahl transparent machen. Das Mitbestimmungsrecht dient nicht dazu, die Kündigungsfreiheit so zu beschränken, dass bestimmte Kündigungsgründe, z. B. krank...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 1.2 Beschäftigungssicherung

Nach § 92 a Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge zur Beschäftigungssicherung und -förderung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer machen.[1] Der Betriebsrat ist damit in die Lage versetzt, eigene Initiativen zur Beschäftigungssicherung zu ergreifen.[2] Größere praktische Bedeutung hat die Vorschrift mangels wirkungsvoller Sanktion aber bis...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.2 Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich ...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.1 Voraussetzungen des Teilzeitanspruchs

Nach § 8 TzBfG kann ein Arbeitnehmer verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit unbefristet verringert wird. Weitere Ansprüche auf Reduzierung der individuellen Arbeitszeit können sich für Arbeitnehmer in Eltern- und Pflegezeit oder aus speziellen tarifvertraglichen oder betrieblichen Bestimmungen ergeben. Nachstehend werden die Voraussetzungen des allgemeinen...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 3.1 Anspruch des Teilzeitbeschäftigten auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung geeigneter freier Arbeitsplätze (§ 9 TzBfG)

Nach Maßgabe von § 9 TzBfG können teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer einen individuellen Rechtsanspruch auf Verlängerung ihrer Arbeitszeit haben. Nach dieser Vorschrift hat der Arbeitgeber einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 4.1 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Elternzeit

Jeder Arbeitnehmer, der Mutter oder Vater eines Kindes ist, hat gegen seinen Arbeitgeber nach § 15 Abs. 1 und 2 BEEG einen Anspruch auf Elternzeit als Zeit der unbezahlten Freistellung im Arbeitsverhältnis bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Der Anspruch kann in bestimmten Fällen auch für Kinder geltend gemacht werden, die nicht leibliche Kinder des Arbeitnehm...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 3.2 Befristete Erhöhung der Arbeitszeit

Die Vereinbarung einer befristeten Erhöhung der Wochenarbeitszeit ist grundsätzlich zulässig; die Verpflichtung des Arbeitgebers, Wünsche des Arbeitnehmers betreffend die Veränderung von Dauer und/oder Lage der vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern[1], bezieht auch Wünsche einer befristeten Arbeitszeiterhöhung mit ein. Eine solche Befristungsabrede unterliegt jedoch der geric...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Der unter den Anwendungsbereich des BetrVG fallende Personenkreis wird durch den in § 5 BetrVG verwendeten Arbeitnehmerbegriff bestimmt. Danach sind Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitneh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Betriebsübergang

Rz. 21 Ein Betriebsübergang hat individualrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Auswirkungen. Die individualrechtlichen Auswirkungen ergeben sich im Wesentlichen aus § 613a BGB. Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, tritt dieser nach § 613a BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 14 Nach wie vor wird der Betriebsbegriff im BetrVG nicht legaldefiniert. Nach der Rechtsprechung und Literatur gilt folgende Definition des Betriebsbegriffs: Ein Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern, mithilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt v...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Beteiligungsrechte

Rz. 33 Das BetrVG kennt abgestufte Beteiligungsrechte des Betriebsrats: Mitwirkungsrechte (Informations-, Anhörungs-, Vorschlags- und Beratungsrechte) und Mitbestimmungsrechte. Mitwirkungsrechte geben dem Betriebsrat Einflussmöglichkeiten, ohne den Arbeitgeber rechtlich zu binden; hierzu zählen insbesondere der allgemeine Informationsanspruch (§ 80 Abs. 2 BetrVG), Beratungsr...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 1 Pflicht des Arbeitgebers zur Erörterung arbeitszeitbezogener Veränderungswünsche des Arbeitnehmers

Der Zweck des Teilzeit- und Befristungsgesetz ist, Arbeitnehmer dabei zu unterstützen, Volumen und Lage der Arbeitszeit an deren jeweilige Lebenssituation anzupassen. Hierfür sieht § 7 TzBfG zunächst eine Erörterungspflicht des Arbeitgebers vor. Äußert ein Arbeitnehmer einen Wunsch hinsichtlich der Veränderung von Dauer oder Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, ...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

Zu den Zielsetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gehört insbesondere die Förderung von lebensphasengerechten Teilzeitmodellen. Dabei räumt das Gesetz dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung ein. Diese kann auch nur befristet erfolgen, um eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung bzw. dem vorherigen Teilzeit-Niveau zu ermöglichen und so die "Teilzeit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

Rz. 17 Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG können auch mehrere Unternehmen gemeinsame Betriebe haben. Diese Regelung beinhaltet lediglich eine Klarstellung, da der Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen bereits vorher von der Rechtsprechung anerkannt war. Mit dem Gemeinschaftsbetrieb zusammenhängende Fragen wie z.B., ob die Unternehmen tatsächlich vereinbart haben oder von der ...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 6 Lohnfortzahlung bei Betriebsschließungen

Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber den Arbeitslohn fortzahlen, wenn er sich im Annahmeverzug befindet oder das Risiko des Arbeitsausfalls trägt ("Betriebsrisiko").[1] Nach der Betriebsrisikolehre und den Entscheidungen des BAG zur Corona-Krise[2] muss hierzu voraussichtlich folgendermaßen unterschiedenen werden: Schließt der Arbeitgeber den Betrieb, weil die Energie knapp un...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 2 Anordnung von Homeoffice als Energiesparmaßnahme

Im Zusammenhang mit dem Thema Energiekrise wurde oftmals auch das Homeoffice als Lösung erwogen und kontrovers diskutiert. Ob und inwieweit dies zu Energieeinsparungen führen kann, soll hier nicht bewertet werden. Fest steht jedenfalls, dass Homeoffice vom Arbeitgeber nicht durch Ausübung des Direktionsrechts eingeführt werden kann. Früher teilweise anderslautende Ankündigu...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.4 Freiwilligkeitsvorbehalte

Leistungen, die mit dem Hinweis vereinbart und gezahlt wurden, dass die Zahlung freiwillig erfolgt, können grundsätzlich jederzeit eingestellt werden. Hierfür müsste der Freiwilligkeitsvorbehalt aber wirksam sein, also insbesondere klar verständlich, widerspruchsfrei formuliert und praktisch konsequent umgesetzt worden sein. Angreifbar und sogar in der Regel ungültig sind Fre...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.3 Widerrufsvorbehalte

Wurde für Sonderzahlungen ein Widerrufsvorbehalt vereinbart, ist im ersten Schritt die Wirksamkeit dieses Vorbehalts zu überprüfen: Besteht die Vergütung aus verschiedenen Entgeltbestandteilen, können einzelne Bestandteile – nicht jedoch das Fixgehalt – einem Widerrufsvorbehalt unterstellt werden. Die widerrufliche Leistung muss nach Art und Höhe angegeben sein. Der widerrufl...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.1.2 Subjektiv-individueller Rechtsanspruch

Rz. 4 Fraglich ist aber, ob darüber hinaus ein subjektiv-individueller Rechtsanspruch auf die Betreuung innerhalb einer Wohnform besteht. Ein solcher Leistungsanspruch richtet sich nach der sog. Schutzzweck­theorie. Danach liegt ein subjektiv-öffentliches Recht vor, wenn der Rechtssatz eine Verhaltenspflicht enthält, zumindest auch die Individualinteressen des Einzelnen befri...mehr