Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 5.4 Streitwert

Rz. 54 Bezüglich des Streitwerts gilt das unter § 8 Rz. 209 Ausgeführte. Die Grundsätze, die für Änderungskündigungsschutzklagen (§ 2 Satz 1 KSchG) gelten, sind auch auf § 9 TzBfG übertragbar.[1] mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, werden mitbestimmungspflichtige Entscheidungen häufig auf Unternehmensebene getroffen. Da auch die Arbeitnehmer einer wirksamen Interessenvertretung auf dieser Ebene bedürfen, sieht das Gesetz die Errichtung des Gesamtbetriebsrats als Repräsentationsorgan auf Unternehmensebene vor. Es dient der Koordinierung der Betriebsratstätigke... mehr

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Sauer, SGB II § 6c Personal... / 2.1 Personalübergang bei weiterer zugelassener kommunaler Trägerschaft (Abs. 1)

Rz. 21 Abs. 1 regelt zunächst den gesetzlichen Personalübergang von Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit in den Dienst der nach § 6a neu zugelassenen kommunalen Träger. Die Vorschrift folgt damit der Selbstverpflichtung von Antragstellern auf zugelassene kommunale Trägerschaft nach § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bzw. Abs. 7 Satz 2, mindestens 90 % der Beamten und Arbeitnehme... mehr

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Sauer, SGB II § 6c Personal... / 2.3.2 Übergang von Arbeitsverhältnissen

Rz. 40 Arbeitnehmer setzen nach dem Übergang ihr Arbeitsverhältnis mit dem neuen Träger fort, dieser tritt in die Rechte und Pflichten des vorherigen Trägers ein. Dafür sind die zum Zeitpunkt des Übertritts relevanten Verhältnisse maßgebend. Rz. 41 Abs. 3 Satz 3 erstreckt im Fall eines gesetzlichen Übergangs des Arbeitsverhältnisses nach Abs. 1 Satz 1 die für Arbeitnehmer des... mehr

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Sauer, SGB II § 6c Personal... / 2.5 Ausgleichszahlungen an Arbeitnehmer (Abs. 5)

Rz. 44a Die Übertragung grundsätzlich tarifrechtlich gleichwertiger Tätigkeiten beziehen sich auf das für den zugelassenen kommunalen Träger geltende Tarifrecht. Die Bewertungskriterien der bei der Bundesagentur für Arbeit maßgebenden Tarifstruktur einschließlich der damit verbundenen Eingruppierung gelten demnach nicht zwingend fort. Eine Eingruppierung muss an den Tätigkei... mehr

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Sauer, SGB II § 6d Jobcenter / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vgl. BT-Drs. 17/1555) sah die Bezeichnung Jobcenter allein für die gemeinsamen Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und der kommunalen Träger nach § 44b Abs. 1 vor (früher Arbeitsgemeinschaft). Dementsprechend war die Regelung der Bezeichnung zunächst auch in... mehr

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Sauer, SGB II § 6a Zugelass... / 2.2 Ab 1.1.2005 zugelassene kommunale Träger

Rz. 18 Die Kommunalträger-Zulassungsverordnung (KomtrZV) v. 24.9.2004 (BGBl. I S. 2349) regelte aufgrund des § 6a Abs. 2 in der bis zum 10.8.2010 geltenden Fassung, welche kommunalen Träger, die an sich lediglich Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in dem in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bestimmten Umfang sind, auch als Träger der Leistung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zug... mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 2.1 Aufgabenverteilung auf die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Zulassung als kommunaler Träger nach § 6a wird der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt alleiniger Aufgabenträger nach dem SGB II (vgl. § 12 und § 19a Abs. 2 Satz 2 SGB I). Er behält die Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (originäre kommunale Aufgaben) und wird zugleich Träger der Aufgaben, die der Bundesagentur für Arbeit in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zugewiese... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf... mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.4 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.4 Beispiele

Rz. 21 Die Rechtsprechung muss sich dabei immer wieder mit ausgefallenen Themen beschäftigen, die die Arbeitnehmer zum Inhalt ihrer Freistellung zum Bildungsurlaub wählen. So waren etwa folgende Themen von Weiterbildungsveranstaltungen Gegenstand von Gerichtsentscheidungen (alle abgelehnt): Fachberaterlehrgang des Kleingärtnerverbands Lehrveranstaltung, die der Schulung von Re... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.1 Bei Ablehnung des Anspruchs

Rz. 49 Im Fall der Ablehnung des Anspruchs durch den Arbeitgeber, darf der Arbeitnehmer den Bildungsurlaub nicht antreten. Ein "Selbstbeurlaubungsrecht" steht dem Arbeitnehmer auch bei berechtigtem Antrag auf Bildungsfreistellung nicht zu.[1] Auch wenn in einigen Bildungsurlaubsgesetzen aufgrund der nicht frist- oder formgerechten Reaktion des Arbeitgebers eine "Bewilligungs... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 64 Im streitigen Verfahren trifft den Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die gesetzlichen Voraussetzungen des Anspruchs auf Bildungsurlaub.[1] Er muss die Tatsachen darlegen und ggf. beweisen, aus denen sich die Einhaltung der Voraussetzungen seines Anspruchs nach dem jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz ergibt. Hierzu zählt auch, dass es sich bei der von ihm au... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.6 Negativkatalog

Rz. 25 In den Gesetzen finden sich oft Regelungen zu Veranstaltungen, die kraft Definition keine anerkannten Bildungsmaßnahmen darstellen ("Negativkatalog"). So handelt es sich nach § 6 Abs. 2 BzG BW nicht um Bildungsmaßnahmen (1) wenn die Teilnahme an der Veranstaltung von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei, Gewerkschaft, einem Berufsverband, einer Religionsgemeins... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.3 Politische Weiterbildung

Rz. 20 Eine Veranstaltung dient dann dem Ziel der "politischen Weiterbildung", wenn das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge verbessert sowie die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf gefördert wird. Dazu ist erforderlich, dass nach dem didaktische... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.2 Stattgabe des Antrags

Rz. 56 Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seinen Antrag hin für die Weiterbildungsmaßnahme frei und nimmt der Arbeitnehmer daran teil, so steht ihm für den Zeitraum seiner Teilnahme ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu. Die Berechnung der Höhe der Vergütung richtet sich nach den jeweiligen Landesgesetzen unter Zugrundelegung des Lohnausfallprinzips od... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Auch bei den Themen, die eine Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ermöglichen, gibt es in den einzelnen Ländern Unterschiede. Neben der in allen Gesetzen geregelten Freistellung für berufliche und (gesellschafts)politische Weiterbildung gewähren Bremen und Schleswig-Holstein Bildungsurlaub auch zum Zweck der allgemeinen Weiterbildung. In Niedersachsen und Brandenburg k... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.5 Mindestumfang

Rz. 23 In einigen Bildungsgesetzen wird der zeitliche Mindestumfang des Bildungsprogramms einer anzuerkennenden Veranstaltung ausdrücklich geregelt (vgl. etwa § 6 Abs. 1 Nr. 4 BzG BW; § 12 Abs. 1 Nr. 4 HBUG; § 11 Nr. 6 BfG M-V). Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 BzG BW müssen die Bildungsmaßnahmen durchschnittlich einen Unterrichtsumfang von mindestens 6 Zeitstunden pro Tag umfassen. Be... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.1 Antrag des Arbeitnehmers

Rz. 39 Da über die Freistellung für die Bildungsmaßnahme der Arbeitgeber entscheidet, muss der Arbeitnehmer die Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme beim Arbeitgeber beantragen. Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Bildungsfreistellung müssen dem Arbeitgeber nach den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen so frühzeitig wie möglich mitgeteilt werden... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.2 Berufliche Weiterbildung

Rz. 19 Eine Bildungsveranstaltung zur "beruflichen Weiterbildung" ist nicht nur dann geeignet, wenn sie Kenntnisse zum ausgeübten Beruf vermittelt, sondern auch, wenn das erlernte Wissen im erlernten oder ausgeübten Beruf verwendet werden kann und so im weitesten Sinne auch für den Arbeitgeber von Vorteil ist, wie z. B. der Erfahrungsgewinn im Umgang mit Menschen und der Erw... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Weitere Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis dem räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes unterliegt. Teilweise enthalten die Gesetze hierzu ausdrückliche Regelungen. So regelt § 2 Abs. 3 BremBZG, dass ein Beschäftigungsverhältnis seinen Schwerpunkt in Bremen hat, wenn die oder der Beschäftigte in einem in Bremen ansässigen Betrieb eingegliedert ist... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.2 Übertragbarkeit

Rz. 34 Einige Gesetze sehen eine Kumulierung von 10 Arbeitstagen in 2 Jahren vor. In einigen Bundesländern gibt es auch die Möglichkeit der Übertragbarkeit des Bildungsurlaubs auf das Folgejahr bzw. den nächsten 2-Jahres-Zeitraum. Soweit nicht von vornherein eine Zusammenfassung vorgesehen ist, darf ein doppelter Anspruch auf 2 Jahre nur für eine mehr als 5-tägige oder mehre... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.2.2 Widerruf

Rz. 44 Der Arbeitgeber ist grundsätzlich an die Genehmigung des Bildungsurlaubs gebunden und kann diese Erklärung weder zurücknehmen noch den Arbeitnehmer aus dem Bildungsurlaub zurückrufen.[1] Einige Gesetze zum Bildungsurlaub sehen allerdings eine Widerrufsmöglichkeit des Arbeitgebers für bereits genehmigten Bildungsurlaub vor. So regelt § 7 Abs. 6 BzG BW (vgl. auch § 6 Ab... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.3 Rechtsgrundlage

Rz. 3 Eine bundeseinheitliche Regelung über den Bildungsurlaub existiert nicht. Daher bestehen in 14 Bundesländern (in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) Gesetze zum Bildungsurlaub. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub[1] ratifiziert u... mehr

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Betriebsrat: Kosten / 2.2 Schulungskosten

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten erforderlicher Schulungsveranstaltungen zu tragen, § 40 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 Satz 1, Abs. 2 BetrVG. Erforderlich ist eine Schulungsveranstaltung, wenn das im Rahmen einer Schulungsveranstaltung vermittelte Wissen im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Aufgabenstellung des Betriebsrats steht und ein konkreter Schulung... mehr

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Betriebsrat: Kosten / 2.1 Geschäftsführungskosten

Zu tragen sind alle Kosten, die im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs anfallen und zur ordnungsgemäßen und sachgerechten Durchführung der Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Bejaht worden ist das durch die Rechtsprechung u. a. für Reisekosten, d. h. Kosten für angemessene Unterkunft und Verpflegung, nicht aber für Kosten der persönlichen Lebensführung, wie Getränke und... mehr

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Argumentationsstrategien de... / 1 Der Zugang zur Geschäftsleitung

Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit einen direkten Zugang zur Geschäftsleitung: Sie ist dem Leiter des Betriebs direkt unterstellt.[1] , [2] Im Konfliktfall – z. B. wenn keine Einigung über Vorschläge zu sicherheitstechnischen Maßnahmen erzielt werden kann – hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Möglichkeit, sich direkt an den Arb... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Rechtsanwaltskosten

Rz. 36 Der Betriebsrat kann einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen in einem Rechtsstreit betrauen, wenn er dies nach pflichtgemäßer, verständiger Würdigung aller Umstände für erforderlich halten durfte.[1] Dies ist bei der Durchführung von Beschlussverfahren in aller Regel der Fall. Nur in Ausnahmefällen kann etwas anderes gelten, wenn z. B. die Durchführun... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3.1 Betriebsrat

Rz. 28 Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten können auch die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts umfassen.[1] Neben deren Erforderlichkeit muss die Beauftragung des Rechtsanwalts auf einem ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss beruhen. Eine Erstattungsfähigkeit kann auch dann vorliegen, wenn der Betriebsrat zunächst einen unwirksamen Beschlu... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Grundsatz der Kostentragung durch den Arbeitgeber gilt nicht nur für die Tätigkeit des Betriebsrats. An vielen Stellen wird auf § 40 BetrVG verwiesen. So gilt die Vorschrift entsprechend für den Gesamtbetriebsrat[1], den Konzernbetriebsrat[2], die Jugend- und Auszubildendenvertretung[3], allerdings nicht in einem Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG [4] die Gesamt-Jugend-... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Inhalt und Erfüllung des Anspruchs

Rz. 11 Der Anspruch auf Kostentragung fußt auf einem durch § 40 BetrVG begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis. Es ergeben sich unmittelbare Ansprüche des Betriebsrats oder seiner Mitglieder gegen den Arbeitgeber. Für Auslagen und Aufwendungen kann vom Arbeitgeber ein angemessener Vorschuss verlangt werden. Soweit Verpflichtungen eingegangen sind, z.B. durch die Beauftragu... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3.2 Betriebsratsmitglieder

Rz. 33 Auch die Kosten von Rechtsstreitigkeiten, die einzelnen Betriebsratsmitgliedern aus ihrer amtlichen Tätigkeit erwachsen, sind vom Arbeitgeber zu tragen. Dies gilt auch für deren anwaltliche Vertretung in Streitigkeiten in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten wie z. B. über die Rechtsstellung des Betriebsratsmitglieds oder anlässlich einer Teilnahme an einer ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Reisekosten

Rz. 21 Reisekosten können dem Betriebsratsmitglied unter anderem durch die Teilnahme an auswärtigen Sitzungen, z.B. des Gesamtbetriebsrats oder des Konzernbetriebsrats entstehen. In Betracht kommt auch der Besuch von Betriebsteilen oder Nebenbetrieben, für deren Mitarbeiter der Betriebsrat ein Mandat hat, ferner der Besuch von Wirtschaftsausschusssitzungen, die Teilnahme an ... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 4 Verbot von Repressalien und Beweislastumkehr

Hinweisgebende Personen sind infolge der Meldung vor Repressalien oder auch Drohungen mit Repressalien geschützt. Repressalien sind Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die eine Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung sind und durch die der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann. Hi... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Informations- und Kommunikationstechnik

Rz. 67 Grundsätzlich kann der Betriebsrat einen Telefonanschluss verlangen.[1] In einem Betrieb mit mehreren voneinander entfernt liegenden Betriebsstätten kann der Anspruch bestehen, eine vorhandene Telefonanlage telefontechnisch so einrichten zu lassen, dass jedes einzelne Betriebsratsmitglied an seinem Arbeitsplatz von den Arbeitnehmern des Betriebs angerufen werden kann.... mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.1 Arglistige Täuschung, widerrechtliche Drohung

In bestimmten Fällen kann sich der Arbeitnehmer vom Aufhebungsvertrag lösen, wenn er vom Arbeitgeber widerrechtlich bedroht oder arglistig getäuscht worden ist. Die in der Rechtsprechung häufigste Fallgruppe stellt die Androhung einer (unbegründeten) Kündigung dar.[1] Daneben kann aber auch bei anderen Sachverhalten ein entsprechender Anfechtungstatbestand gegeben sein, z. B.... mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 5 Allgemeine Erledigungsklausel/Ausgleichsklausel

Eine Ausgleichsklausel sollte mit in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden, um Folgestreitigkeiten zu vermeiden. Praxis-Beispiel Ausgleichsklauseln Variante 1: Schlichte Empfangsbestätigung Der Arbeitnehmer bestätigt den Erhalt folgender Unterlagen: "… Der Arbeitgeber bestätigt die Rückgabe folgender Arbeitsmaterialien …" Variante 2: Echte Ausgleichsklausel mit Verzichtswirku... mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Wegen des Grundsatzes, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind, kann ein Aufhebungsvertrag nachträglich nur eingeschränkt beseitigt werden. In Betracht kommen eine Anfechtung des Aufhebungsvertrags, etwa wegen arglistiger Täuschung oder Drohung nach § 123 BGB, eine Stör... mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Da der Aufhebungsvertrag der Vertragsfreiheit beider Parteien unterliegt, können die Beteiligten dessen Inhalt weitgehend frei gestalten. Es empfiehlt sich, neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Kernbestandteil, weitere Punkte für die ordnungsgemäße Abwicklun... mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.2 Anrechnung von Urlaub

Die Freistellung des Arbeitnehmers kann unter Anrechnung von (Rest-)Urlaubstagen erfolgen. Allerdings ist zu beachten, dass die Anrechnung von Urlaubstagen nicht automatisch erfolgt. In der Aufhebungsvereinbarung muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Freistellung unter Anrechnung der restlichen Urlaubstage geschieht. Nach Meinung des BAG könne nicht davon au... mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 4 Widerruf

Der Aufhebungsvertrag ist kein "Haustürgeschäft" i. S. d. § 312b Abs. 1 BGB. Der Arbeitnehmer ist deshalb nicht gesetzlich zum Widerruf seiner Erklärung berechtigt. Insbesondere der Sinn und Zweck des § 312b BGB sprechen nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts gegen eine Anwendung des Widerrufsrechts bei arbeitsvertraglichen Beendigungsvereinbarungen.[1] Ein Arbeitnehmer k... mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 5 Gebot des fairen Verhandelns

Ein Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. Nach Auffassung des BAG ist dieses Gebot eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Sie wird verletzt, wenn eine Seite eine psychische Drucksituation schafft, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners über den Abschluss eines Aufhebungsv... mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 4 Ausbildungskosten

Eine an die Kündigung des Arbeitnehmers anknüpfende Vereinbarung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten ist im Fall eines Aufhebungsvertrags ausnahmsweise und nur dann anzuwenden, wenn der Abschluss des Aufhebungsvertrags allein auf den Wunsch des Arbeitnehmers und ausschließlich in seinem Interesse erfolgt. Eine anderweitige Vereinbarung ist dabei unter Beachtung der vo... mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.4 Anrechnung anderweitigen Erwerbs

Regelungsbedürftig ist bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags auch die Frage der Anrechnung von anderweitigem Erwerb, der während einer Freistellung vom Arbeitnehmer möglicherweise erzielt wird. Zu klären ist, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich der Arbeitnehmer auf den vom Arbeitgeber während der Freistellung weiter bezahlten Arbeitslohn einen anderweitig erzielten E... mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 2 Störung der Geschäftsgrundlage

Der Aufhebungsvertrag kann auch aus sonstigen Gründen unwirksam sein. Vorrangig zu nennen ist die Störung der Geschäftsgrundlage durch anderweitige Beendigungstatbestände, z. B. eine arbeitgeberseitige Kündigung. Hier gilt nach Auffassung des BAG[1] Folgendes: Der Aufhebungsvertrag steht in der Regel unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Arbeitsverhältnis bis zum vere... mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 10 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt das gesetzliche Wettbewerbsverbot nach § 60 HGB. Die einvernehmliche Begründung, Aufhebung oder Änderung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ist möglich. Wird ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag oder während des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen, kann nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers von den Vo... mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 18 Zeugnis

Um Folgestreitigkeiten zu vermeiden, sollte im Aufhebungsvertrag oder Prozessvergleich der Inhalt eines noch zu erteilenden Arbeitszeugnisses bereits genau festgelegt werden. Hat sich der Arbeitgeber in einem Prozessvergleich verpflichtet, ein "pflichtgemäßes" qualifiziertes Zeugnis "entsprechend" einem vom Arbeitnehmer noch anzufertigenden Entwurf zu erstellen, hat dieser e... mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.4 Rechtsfolgenirrtum

Nicht zur Anfechtung des Aufhebungsvertrags berechtigt der sog. Rechtsfolgenirrtum, es sei denn, die Rechtsfolgen sind zum Inhalt der Erklärung gemacht worden. Irrt sich also der Erklärende über die rechtlichen Folgen seiner Erklärung, die sich aufgrund der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung ergeben, berechtigt dies regelmäßig nicht zur Anfechtung. So ist z. B. der Irrtum ü... mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 3 Rücktritt vom Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag i. S. d. §§ 320 ff. BGB. Gerät der Arbeitgeber mit der Zahlung einer vereinbarten Abfindung in Verzug und setzt ihm der Arbeitnehmer daraufhin eine Frist mit Ablehnungsandrohung, kann er nach Maßgabe von § 323 BGB von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen, sofern dieses Recht nicht vertraglich ausgeschlossen w... mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 15 Salvatorische Klausel

Einzelne unwirksame Bestimmungen oder Teile eines vorformulierten Aufhebungsvertrags führen nicht dazu, dass dadurch der gesamte Vertrag nichtig wird. Dies ergibt sich unmittelbar aus der Regelung in § 306 Abs. 1 BGB. Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit ist in § 306 Abs. 2 BGB festgelegt. Danach gelten anstelle der unwirksamen die gesetzlichen Regelungen. Die geltungserhaltende... mehr