Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.16.1 Allgemeines

Rz. 221 Entsprechend der eindeutigen Gesetzesformulierung greift die Steuerbefreiung für Zuwendungen zum Zwecke des angemessenen Unterhalts und/oder zur Ausbildung nur bei Schenkungen unter Lebenden.mehr

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FF 10/2025, Ersatzhaftung d... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung, Kinder in die Welt zu setzen, wird meist ohne weitreichende Kalkulation der dadurch entstehenden Kosten getroffen. Zwar werden Eltern immer älter – im Jahr 2023 waren sie im Schnitt 31,7 Jahre alt[1] –, was unter anderem auch damit begründet wird, dass gerade akademisch ausgebildete Eltern sich erst einen gewissen – auch finanziellen – Lebensstandard erfüll...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 198 [Autor/Stand] Wegen der Abgrenzung der Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder als Gewerbebetriebe wird im Wesentlichen auf die Erläuterungen zu § 241 BewG verwiesen. Generell gilt, dass eine Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen nur bei solchen Tierbeständen in Betracht kommt, die ni...mehr

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FF 10/2025, Ersatzhaftung d... / Leitsatz

1. Gemäß § 1602 BGB ist unterhaltsberechtigt nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Will ein erwachsenes, gesundes Kind seine Eltern auf Unterhalt in Anspruch nehmen, sind an die Beurteilung, dieses sei außerstande, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, strenge Anforderungen zu stellen. Als Ursache der Bedürftigkeit können etwa eine Ausbildung oder die B...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.16.3 Voraussetzungen durch Rechtsprechung

Rz. 223 Auf Basis von RFH-Rechtsprechung (s. RFH vom 22.09.1931, RStBl 1931, 897; RFH vom 20.09.1934, RStBl 1934, 1440) sehen Teile der Literatur (z. B. Jülicher in T/G/J/G, § 13 ErbStG Rn. 145, Hannes/Holtz in M/H/H, § 13 ErbStG Rn. 62, Schienke-Ohletz in vO/L/S, § 13 ErbStG Rn. 70) als weitere Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung die Bedürftigkeit des Besche...mehr

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Besteuerung der Lohnsteuerh... / 2.1 Allgemeines

Der Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins kann im Angestelltenverhältnis oder selbstständig als freier Mitarbeiter tätig sein.[1] In beiden Fällen übt er als Hilfsperson des Vereins eine diesem im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG erlaubte Hilfeleistung in Steuersachen aus.[2] Wer Arbeitnehmer ist, ist unter Beachtung der Vorschriften von § 1 LStDV nach dem Gesamtbil...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kindergeld

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Kindergeld wird unter den Voraussetzungen der §§ 62ff. EStG unbeschränkt Steuerpflichtigen, die mindestens ein gemäß § 63 EStG zu berücksichtigendes Kind haben, gewährt. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Berechtigte durch die an ihn vergebene Identifikationsnummer (§ 139b AO, Anhang 1b) identifiziert wird. Eine nachträgliche Vergabe der ...mehr

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Auslandskinder / 2.3.3 Besondere Voraussetzungen bei Kindern über 18 Jahren (Kindergeld/Kinderfreibetrag)

Die besonderen Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 und 5 EStG gelten für Auslandskinder beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag gleichlautend. a) Volljährige Kinder ohne Arbeitsplatz (arbeitsuchende bzw. beschäftigungslose Kinder)[1] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Kinder bis zum 21. Lebensjahr zu berücksichtigen, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen u...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Kürzung des Versorgungsfreibetrags (§ 17 Abs. 2 Satz 2 und 3 ErbStG)

Rz. 18 Stehen dem Kind aus Anlass des Todes des Erblassers nicht der Erbschaftsteuer unterliegende Versorgungsbezüge i. S. d. R E 3.5 ErbStR zu, wird nach § 17 Abs. 2 Satz 2 ErbStG der Freibetrag um den nach § 13 Abs. 1 BewG zu ermittelnden Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge gekürzt, damit diese Kinder nicht gegenüber den anderen Kindern bevorzugt sind. Rz. 19 Bei der Berec...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.9.2 Zielgruppe

Rz. 157 Zielgruppe sind die Eltern, die Adoptiveltern, die Stiefeltern oder die Großeltern. Bei einem adoptierten Kind können dies sowohl die leiblichen Eltern als auch die Adoptiveltern sein. Dabei steht die Freigrenze jedem Eltern- und Großelternteil usw. gesondert zu – jedoch nur unter der weiteren Voraussetzung, dass diese zum Erwerbszeitpunkt infolge körperlicher oder g...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.16.2 Gesetzliche Unterhaltsverpflichtung des Schenkers

Rz. 222 Die Steuerbefreiung scheidet aus, wenn es sich bei den Zuwendungen um solche aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung handelt (s. BFH vom 12.01.2007, BFH/NV 2007, 755). Diese stellen bereits begrifflich keine freigebige Zuwendung dar und sind daher nicht steuerbar. Gesetzliche Unterhaltspflichten bestehen zwischen Ehegatten und Partnern einer eingetragenen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.16.4 Unterhalt

Rz. 224 Unter Unterhaltszahlungen versteht man allgemein Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Solche Leistungen sind i. d. R. Geldzahlungen, aber auch verbrauchsfähige Sachwerte (z. B. Lebensmittel, Kleidung, Heizöl) oder Nutzungsüberlassungen (z. B. Überlassung von Wohnraum). Nicht dem Unterhalt dienen jedoch nicht verbrauchsfähige Gegenstände wie z...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.16.6 Angemessenheitsprüfung

Rz. 226 Ausschließlich auf die Zuwendung von Unterhaltszahlungen begrenzt der Gesetzestext die Befreiung auf einen angemessenen Umfang der Zahlungen. Entsprechendes gilt nicht bei Zuwendungen zu Ausbildungszwecken. Was als angemessen gilt, definiert § 13 Abs. 2 ErbStG (s. Rn. 276) anhand der Vermögensverhältnisse und der Lebensstellung des Bedachten. Rz. 227–230 vorläufig freimehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 § 4 Nr. 21 UStG (Anhang 5) – als zentrale Befreiungsvorschrift für Bildungsleistungen – begünstigt ausdrücklich auch private Schulen, ohne eine gesetzliche Definition des Begriffes Privatschule mit vorzugeben. In Art. 7 Abs. 4 GG heißt es: "…das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet." Private Schulen als Ersatz für öffe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. FinMin. NRW, Erlass v. 29.12.1978 — S 1352 - 5 - VB 2

Rz. 8 [Autor/Stand] Fall 1: Global- oder Einzelprüfung von Handelsgeschäften? a) Sachverhalt Ein deutsches Mutterunternehmen unterhält im Lande X eine örtliche Vertriebsgesellschaft für den dortigen laufenden Absatz von Waren (zB Automobile). Über diese Gesellschaft werden auch einzelne Großaufträge geleitet. In diesem Falle wird die Vorbereitung, der Abschluß und die Ausführu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 146 Die Befreiungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG ist in Zusammenhang mit dem grundsätzlich steuerpflichtigen Erwerb des § 10 Abs. 3 ErbStG (s. § 10 Rn. 120) zu sehen. Zivilrechtlich geht bei einer Vereinigung von Rechten und Pflichten die jeweilige Schuld bzw. die jeweilige Forderung unter (sog. Konfusion). Praxis-Beispiel Der Vater gewährt seinem Sohn ein Darleh...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.6 Betragsmäßige Begrenzung

Rz. 151 Die Befreiung entfällt entsprechend Satz 2, wenn dem Schuldner neben der Befreiung von der Schuld weitere Zuwendungen zufließen, zumindest insoweit, als aus der Hälfte dieser weiteren Zuwendungen die Steuer getilgt werden kann. Praxis-Beispiel Die künftige Erblasserin E hat dem Sohn ihres Lebensgefährten LS während seiner Ausbildung ein Darlehen von insgesamt 50.000 E...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Die Angemessenheitsprüfung des § 13 Abs. 2 ErbStG

Rz. 276 Die Zuwendungen i. S. d. Nr. 5 (Befreiung von einer Schuld gegenüber dem Erblasser, s. Rn. 146) und Nr. 12 (Zuwendung für Unterhalt oder Ausbildung, s. Rn. 221) des § 13 Abs. 1 ErbStG sind nur insoweit steuerbefreit, als sie angemessen sind. Abs. 2 des § 13 ErbStG definiert, aus wessen Sicht die Angemessenheit als unbestimmter Rechtsbegriff zu prüfen ist. Beurteilung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Berücksichtigung der Einmalbeträge bei der Vergleichsberechnung nach § 31 S 4 EStG (§ 66 Abs 1 S 4 EStG aF)

Rn. 117 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 66 Abs 1 S 4 EStG aF bestimmt, dass die Einmalbeträge nach § 66 Abs 1 S 2 und 3 EStG bei der Vergleichsberechnung nach § 31 S 4 EStG berücksichtigt werden. Diese Regelung findet sich jeweils gleichlautend in § 66 Abs 1 S 4 EStG idF des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes, des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes und idF des Steuerentlastungs...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.4 Die Fälle der Betriebsverpachtung (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b ErbStG)

Rz. 163 Gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 b ErbStG führt eine Nutzungsüberlassung nicht zu Verwaltungsvermögen, wenn diese im Rahmen der Verpachtung eines ganzen Betriebes erfolgt und beim Verpächter zu Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit führt und der Verpächter des Betriebs im Zusammenhang mit einer unbefristeten Verpachtung den Pächter durch eine letztwillig...mehr

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FoVo 10/2025, Die Bezeichnu... / II. Die Lösung

Die Person definiert sich primär über ihren Namen Man kennt den Spruch aus der Ausbildung. Es ist für einen Anspruch zu fragen: Wer kann was von wem woraus verlangen? Die Leserfrage zielt auf das "von wem". Entscheidend ist die Identität des Schuldners. Diese muss für die Anspruchsbegründung wie für die Titulierung und die Zwangsvollstreckung eindeutig feststehen. So verlange...mehr

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AGS 10/2025, Bemessung der ... / III. Bemessung des Terminsgebühren

In der Sache hatte die Beschwerde keinen Erfolg. Das LG hat sie zurückgewiesen. 1. Verbindlichkeit der Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts Nach Auffassung des LG ist der Gebührenansatz des Verteidigers für die Staatskasse nach § 14 Abs. 1 S. 4 RVG nicht verbindlich, weil er hinsichtlich der Grundgebühr und der Terminsgebühren unbillig ist. Die Festsetzung der Mittelgebühren be...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.2 Zuwendungen an Kinder und andere Familienangehörige

Rz. 551 Bei Schenkungen zwischen Familienangehörigen besteht oftmals großes Gestaltungspotential. Dies resultiert daraus, dass je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze bestehen. Ein weiterer Grund liegt in der Möglichkeit der Aufspaltung einer Zuwendung in zwei getrennte Zuwendungen. So kann z. B. ein im Eigentum des Vaters steh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Dolus eventualis

Rz. 610 [Autor/Stand] Eine der nach wie vor umstrittensten Fragen des Strafrechts[2] ist die, was den bedingten Vorsatz in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit ausmacht. Streitig ist insb., ob der dolus eventualis von der Fahrlässigkeit allein durch den Kenntnisstand des Täters abzugrenzen ist oder ob dazu mit der h.M. zusätzlich ein voluntatives Element heranzuziehen ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / Die Autoren

Françoise Dammertz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht bei Forvis Mazars in Germany am Standort Berlin. Sie ist als Senior Managerin im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätig und begleitet Privatpersonen zivil – und steuerrechtlich rund um die Vermögens- und Erbfolgeplanung. Sie berät bei der Vertrags- und Testamentsgestaltung und begleitet die ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fall 2: Bindung an die Konzernpolitik, Beschaffung der Grundausstattung, betrieblicher Rückhalt

Rz. 152.alt [Autor/Stand] Fall: Ein deutsches Mutterunternehmen unterhält weltweit ein Netz örtlicher Vertriebsgesellschaften. Das Mutterunternehmen schreibt:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4 Umkehrung des § 1 Abs. 2 ErbStG?

Rz. 25 § 1 Abs. 2 ErbStG sieht zwar eine Angleichung der Steuerfolgen der Schenkungen unter Lebenden an die des Erwerbs von Todes wegen vor. Eine Regelung, wonach die Steuerfolgen des Erwerbs von Todes wegen den Schenkungen unter Lebenden angeglichen werden, enthält das Gesetz jedoch nicht. Es stellt sich daher die Frage der umgekehrten Anwendbarkeit von § 1 Abs. 2 ErbStG. Z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erholungsheime

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Zweckbetriebsaufzählung in § 68 Nr. 1a AO (Anhang 1b) umfasst auch Erholungsheime. Diese sind dann als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anzusehen, wenn sie im besonderen Maße (zu mindestens 2/3) den in § 53 AO (Anhang 1b) bestimmten hilfsbedürftigen Menschen dienen. Auf der Grundlage des Urteils des BFH vom 22.11.1972 (BStBl II 1973, 251) setzt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zahlung von Einmalbeträgen für ein Kind, für das für den Monat September 2020, Mai 2021 oder Juni 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht (66 Abs 1 S 2 EStG aF)

Rn. 95 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach § 66 Abs 1 S 2 EStG idF des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes v 29.06.2020 (BGBl I 2020, 1512) wird zusätzlich zum Kindergeld nach § 66 Abs 1 S 1 EStG für jedes Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200 EUR und für den Monat Oktober 2020 ein Ein...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1.5 Gestaltungsmöglichkeiten bei Vermögensverschiebungen

Rz. 538 Mit der Rechtsprechung des BFH vom 02.03.1994 und der damit verbundenen Erfassung von ehebedingten unbenannten Zuwendungen als freigebige Zuwendung unter § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist im Rahmen der Gestaltungsberatung nach Nischen gesucht worden, die unbeachtet der BFH-Rechtsprechung eine steuerfreie Vermögensübertragung zwischen Ehegatten ermöglichen. Ins Blickfeld ge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kirchliche Zwecke

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Unter der Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO (Anhang 1b) wird verstanden, dass eine Körperschaft kirchliche Zwecke verfolgt, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Es muss sich also um Religionsgemeinschaften handeln, die den Status der Kör...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Hinterbliebene... / 7. Bemessungsgrundlagen

Auffällig ist, dass eine Vielzahl von veröffentlichten Entscheidungen aus dem strafrechtlichen Adhäsionsverfahren stammen. Dabei handelt es sich aber oft um Todesfälle, die nicht der straßenverkehrsrechtlichen Haftung unterfallen. Neben den Angehörigenverhältnissen, die in der Praxis überwiegend Gegenstand zivilrechtlicher Entscheidungen waren, sind häufig auch unterschiedlic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Ausmaß des greifbaren Vorhandenseins der beherrschten ausländischen Gesellschaft in Form von Geschäftsräumen, Personal und Ausrüstungsgegenständen

Rz. 486 [Autor/Stand] Ausmaß des greifbaren Vorhandenseins der beherrschten ausländischen Gesellschaft. Zur Beurteilung der Frage, ob eine beherrschte ausländische Gesellschaft lediglich Ausdruck einer rein künstlichen Konstruktion ist, oder ob diese Gesellschaft einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, stellt der EuGH auf das "Ausmaß des greifbaren Vorhanden...mehr

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Auslandskinder / 2.2.2 Beim Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag

Für den Abzug des Kinderfreibetrags dem Grunde nach ist es gleichgültig, in welchem ausländischen Staat das Kind seinen Wohnsitz hat. Liegen ein begünstigtes Kindschaftsverhältnis und die altersmäßigen Voraussetzungen (bis 18 Jahre) oder die besonderen Voraussetzungen (Berufsausbildung etc.) vor, ist das Kind beim Kinderfreibetrag und beim Bedarfsfreibetrag, also den Freibetr...mehr

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Auslandskinder / 2.1 Übersicht

Bei den Voraussetzungen zur Berücksichtigung eines Auslandskindes sind bei Kindergeld und Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag folgende Unterscheidungen von Bedeutung: Beim Kindergeld: Das Kind muss seinen Wohnsitz in einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder in einem Abkommensstaat[2] haben. Kinder in anderen Drittstaaten w...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.5. Begriff der Lohnsumme

Rz. 56 Die Lohnsumme wird in § 13a Abs. 3 Satz 6 bis 10 definiert und orientiert sich an Anh. I VO (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28.09.2006, ABl L 281/15 (s. auch R E 13a.5 ErbStR). Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es nicht zu beanstanden, wenn stattdessen aus Vereinfachungsgründen auf den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwand (§ 275 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Beginn und Begründung des Wohnsitzes

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Wohnsitz ist allgemein im Steuerrecht von großer Bedeutung. Die steuerliche Begriffsbestimmung enthält § 8 AO (s. dazu auch den AEAO zu § 8 AO [2]). Danach hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten oder benutzen will. Während nach bürgerlichem Recht die Begr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Aufgabe des Wohnsitzes

Rz. 57 [Autor/Stand] Wie die Begründung eines Wohnsitzes knüpft auch die Aufgabe eines Wohnsitzes[2] lediglich an die Gestaltung der tatsächlichen Verhältnisse ohne Rücksicht auf subjektive Momente oder Absichten an. Ein Wohnsitz kann durch Auflösung der Wohnung oder auch dadurch aufgegeben werden, dass die Wohnung nicht nur vorübergehend nicht mehr benutzt wird. Die Begründ...mehr

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Auslandskinder / 5.1.2 Für Kinder in Vertragsstaaten (Abkommenstaaten)

Für zu berücksichtigende Kinder des Anspruchsberechtigten, die ihren Wohnsitz in einem Abkommensstaat[1] haben, ist Kindergeld je nach dem Wohnsitzstaat in unterschiedlicher Höhe zu zahlen. Hält sich ein Kind nur vorübergehend in einem Abkommenstaat auf (z. B. zur Berufsausbildung) und ist die Rückkehr in das Inland von vornherein beabsichtigt, so besteht der inländische Wohn...mehr

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Auslandskinder / 5.1.1 Für Kinder in anderen EU-/EWR-Staaten und der Schweiz

Für zu berücksichtigende Kinder des Anspruchsberechtigten, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz haben, wird vorbehaltlich der Vorrangregelungen Kindergeld i. H. d. inländischen Sätze gezahlt.[1] Besteht für ein Kind, das in einem anderen EU-/EWR-Staat seinen Wohnsitz hat, gleichzeitig sowoh...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Führerschein

Aufwendungen für den Erwerb des Pkw-Führerscheins sind auch dann nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung, wenn der Erwerb des Führerscheins im beruflichen Interesse liegt, z. B. bei einem Verkehrsrichter, oder wenn das Fahrzeug zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie auf Dienst- und Geschäftsreisen benutzt werden soll. Werbungskosten liegen au...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Prüfungskosten

Prüfungskosten (Prüfungsgebühren) sind als Werbungskosten abziehbar, wenn die Prüfung mit der ausgeübten oder angestrebten Tätigkeit zusammenhängt; i. d. R. jedoch kein Abzug im Rahmen einer erstmaligen Berufsausbildung/des Erststudiums.mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Ausbildungskosten

Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung [1] sind bis zu 6.000 EUR [2] im Kalenderjahr als Sonderausgaben abziehbar. Die Nichtanerkennung als Werbungskosten ist verfassungsgemäß.[3]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Berufswechsel

Umschulungskosten anlässlich eines Berufswechsels sind nach vorausgegangener Berufsausbildung bzw. Abschluss eines Erststudiums Werbungskosten.[1]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Vertragsstrafen

Vertragsstrafen können Werbungskosten sein, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit Überschusseinkünften gegeben ist. Dies ist z. B. der Fall bei Zahlungen, die ein Arbeitnehmer wegen Verletzung eines Wettbewerbsverbots an seinen (früheren) Arbeitgeber zu leisten hat. Auch die Zahlung einer in einem Ausbildungsverhältnis begründeten Vertragsstrafe kann zu Erwerbsaufwendun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 163 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 redaktionell der Neubezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit angepasst. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde die Vorschrift mit Wirkung...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Physiotherapeut

Die Aufwendungen eines ausgebildeten Masseurs oder eines medizinischen Bademeisters für die Ausbildung zum Physiotherapeuten sind als Werbungskosten abziehbar. Die Ausbildung zum Masseur/Bademeister ist u. E. als erstmalige Berufsausbildung anzuerkennen. S. "Rettungssanitäter".mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Rettungssanitäter

Der Beruf des Rettungssanitäters, der regelmäßig als Vollerwerbstätigkeit ausgeübt wird, setzt eine mehrmonatige, landesrechtlich geregelte Ausbildung voraus. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter war von der Rechtsprechung als erstmalige Berufsausbildung anerkannt worden.[1] Diese Auffassung ist durch die Einführung einer Mindest-Ausbildungsdauer jedoch überholt. Eine Erstaus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / Vertragsstrafe

Die Zahlung einer Vertragsstrafe, die in einem Ausbildungsverhältnis begründet liegt, führt zu Erwerbsaufwendungen. Diese Zahlungen können daher als nachträgliche Werbungskosten berücksichtigt werden.[1] Soweit die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgt ist, greifen die Abzugsbeschränkungen des § 9 Abs. 6 auch bei einer Erstausbildung nicht.mehr