Fachbeiträge & Kommentare zu Aufzeichnungspflicht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Besondere Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug

6.1 Aufzeichnungen bei der Aufteilung der Vorsteuern 6.1.1 Allgemeines Rz. 236 Die nach den Grundsätzen des § 15 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 UStG als Vorsteuer abziehbaren Beträge können – auch wenn sämtliche Voraussetzungen der einzelnen Rechtsnorm erfüllt sind – ganz oder teilweise vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sein. Rz. 237 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug ergibt sich aus § 15 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Aufzeichnungspflichten bei Änderungen der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG

7.1 Allgemeines Rz. 250 Die Verpflichtung des § 22 UStG, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung auf der Ausgangsseite (Rz. 87ff.) die vereinbarten Entgelte für ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen und auf der Eingangsseite (Rz. 173ff.) die Entgelte für steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen für sein Unternehmen und die darauf ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.1 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 64 Steuerpflichtige, die nicht nach HGB oder wegen Überschreitens der in § 141 Abs. 1 AO genannten Grenzen zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet sind und die auch nicht freiwillig Bücher führen und Abschlüsse machen, können ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln. § 141 AO gilt nur für Gew...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Aufzeichnungen bei Kleinunternehmern (§ 65 UStDV i. V. m. § 19 Abs. 1 UStG)

Rz. 39 Seit 2025 erzielen Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfreie Umsätze. Grundsätzlich sind auch Kleinunternehmer zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG berechtigt jedoch gem. § 15 Abs. 2 UStG der Höhe nach ausgeschlossen. Sie unterliegen insofern in vollem Umfang den allgemeinen Bestimmungen des UStG. Rz. 40 Bei Unternehmern, deren Umsatz zuzüglich der darauf ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Form der Aufzeichnungen

Rz. 47 § 22 Abs. 1 UStG bestimmt den Zweck, zu dem die Aufzeichnungen zu führen sind, und regelt in den Abs. 2 bis 4e deren Mindestinhalt, indem er festlegt, was aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein muss. Die Frage, wie die Aufzeichnungspflichten zu erfüllen sind, überlässt § 22 Abs. 6 UStG dem Verordnungsgeber. Lediglich § 22 Abs. 1 S. 3 UStG enthält Anweisungen zur Durch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 38 Die Aufzeichnungspflicht gilt für alle Bemessungsgrundlagen, z. B. Entgelte und Teilentgelte, i. S. d. § 22 Abs. 2 UStG, soweit nicht durch das UStG oder durch die UStDV eine Einschränkung ihres Umfangs eintritt. Die Formulierung stellt eindeutig klar, dass derartige Aufzeichnungen auch für steuerfreie Umsätze zu führen sind.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 30 Die Aufzeichnungspflichten des § 22 UStG hat grundsätzlich jeder Unternehmer zu erfüllen, der die gesetzlichen Tatbestände verwirklicht und daher als Steuerschuldner i. S. d. § 13 UStG entstandene USt zu entrichten hat. Zur Aufzeichnung verpflichtet sind auch Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen. Dabei kommt der Frage, ob diese steuerfreien Umsätze gem. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Einerseits ist § 22 UStG eine sehr umfangreiche Vorschrift, andererseits weitestgehend unbekannt. Zwar wird vorgeschrieben, dass jeder Unternehmer nach § 22 Abs. 1 UStG verpflichtet ist, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen, jedoch erfüllen die meisten Unternehmer diese Vorgabe bereits aufgrund anderer Rechtsvorschrif...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Aufzeichnungen bei der Aufteilung der Vorsteuern

6.1.1 Allgemeines Rz. 236 Die nach den Grundsätzen des § 15 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 UStG als Vorsteuer abziehbaren Beträge können – auch wenn sämtliche Voraussetzungen der einzelnen Rechtsnorm erfüllt sind – ganz oder teilweise vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sein. Rz. 237 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug ergibt sich aus § 15 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 UStG. Vom Vorsteuerabzug ausg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Verpflichteter Personenkreis

4.1.1 Allgemeines Rz. 30 Die Aufzeichnungspflichten des § 22 UStG hat grundsätzlich jeder Unternehmer zu erfüllen, der die gesetzlichen Tatbestände verwirklicht und daher als Steuerschuldner i. S. d. § 13 UStG entstandene USt zu entrichten hat. Zur Aufzeichnung verpflichtet sind auch Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen. Dabei kommt der Frage, ob diese steuerfre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Aufzeichnungen innerhalb der "Buchführung"

4.5.1 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Rz. 64 Steuerpflichtige, die nicht nach HGB oder wegen Überschreitens der in § 141 Abs. 1 AO genannten Grenzen zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet sind und die auch nicht freiwillig Bücher führen und Abschlüsse machen, können ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Aufbewahrung der Aufzeichnungen

Rz. 45 Bücher und sonstige erforderlichen Aufzeichnungen in Papierform sind nach § 146 Abs. 2 S. 1 AO im Geltungsbereich der AO, also in Deutschland zu führen und aufzubewahren. Das UStG und die UStDV enthalten keine eigenen Bestimmungen über den Ort der Aufzeichnungen. Es gelten insofern die allgemeinen abgabenrechtlichen Regelungen uneingeschränkt auch für die Aufzeichnung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Aufzeichnungen bei Unternehmern, die ihre Vorsteuern nach einem Durchschnittssatz berechnen (§§ 66 u. 66a UStDV i. V. m. §§ 23 u. 23a UStG)

Rz. 44 In dem Umfang, in dem der Vorsteuerabzug auf der Grundlage einer Durchschnittssatzberechnung erfolgt, ist eine Aufzeichnung der Vorumsätze i. S. d. § 22 Abs. 2 Nr. 5 UStG zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung nicht erforderlich. Nach § 22 Abs. 6 Nr. 1 UStG i. V. m. §§ 66, 69 und 70 UStDV ist der Unternehmer deshalb insoweit von den Aufzeichnu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.2 Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

Rz. 72 Da sich die vom Unternehmer für Umsätze gesetzlich geschuldete USt im wirtschaftlichen Ergebnis grundsätzlich wie ein durchlaufender Posten wirkt und die auf Leistungen an den Unternehmer lastende USt nicht Kostenbestandteil wird, beeinflusst die USt in aller Regel weder Preise noch Erträge.[1] Sie wird bei der Kalkulation nicht berücksichtigt. Bei der Erfüllung der u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 EU-Recht

Rz. 29 Die Bestimmungen des § 22 UStG stehen mit den Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in Einklang. So bestimmt Art. 242 MwStSystRL, dass jeder Steuerpflichtige Aufzeichnungen zu führen hat, die so ausführlich sind, dass sie die Anwendung der Mehrwertsteuer und ihre Kontrolle durch die Steuerverwaltung ermöglichen. Die gesetzlichen Vorschriften des § 22 UStG beweg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.16 Aufzeichnungen bei Zahlungen nach § 48 AO (§ 22 Abs. 4e UStG)

Rz. 233 Die Regelung steht in einem engen Verhältnis zu § 22 Abs. 4d UStG (Rz. 227ff.) und damit in Zusammenhang mit den Aufzeichnungspflichten für Personen, die als Haftende für vom leistenden Unternehmer nicht entrichtete USt in Betracht kommen. Es handelt sich dabei um Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger, die gem. § 13c UStG bei Abtretung, Pfä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Nettoverfahren

Rz. 91 Der leistende Unternehmer hat gem. § 10 Abs. 1 S. 1 UStG als Entgelt für seine Lieferungen oder sonstigen Leistungen alles anzusetzen, was der Empfänger aufwendet oder aufwenden soll, um die Leistung zu erhalten, oder was ein anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer für die Leistung gewährt. Zum Entgelt gehört jedoch nicht die in den aufgewandten oder geschu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Aufzeichnungserleichterungen für Land- und Forstwirte

Rz. 34 Für Land- und Forstwirte, auf deren Umsätze § 24 UStG anzuwenden ist, gilt eine weitgehende Befreiung von der Aufzeichnungspflicht. Sie brauchen nach § 67 UStDV S. 1 für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb grundsätzlich keine Aufzeichnungen nach § 22 UStG zu führen. Liegen die Ursachen für Aufzeichnungen nicht in § 24 UStG müssen auch Land- und Forstwirte gem....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Aufzeichnung der im Ausland ausgeführten nicht steuerbaren Umsätze

Rz. 142 Das UStG enthält keine Verpflichtung, die Entgelte für im Ausland bewirkte Lieferungen oder sonstige Leistungen aufzuzeichnen. Diese ergibt sich jedoch aus dem Sinn und Zweck des § 22 UStG, der die Grundlagen der Steuerberechnung transparent machen soll. Aus den Aufzeichnungen muss erkennbar sein, wie der Unternehmer seine Leistungen umsatzsteuerrechtlich gewürdigt u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Aufzeichnungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG

Rz. 244 Die in § 15a UStG vorgesehene Berichtigung des Vorsteuerabzugs, wenn sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert haben, bedingt auch besondere Aufzeichnungspflichten. Dies gilt insbesondere, wenn der Unternehmer wegen § 15 Abs. 2 UStG bislang keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht und insoweit gem. § 22 Abs. 3 S. 1 UStG auch keine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Aufzeichnung der Entgelte für noch nicht ausgeführte Leistungen (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 145 Aus den Aufzeichnungen des Unternehmers müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG die vereinnahmten Entgelte und Teilentgelte für noch nicht ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen (Anzahlungen, Vorschüsse u. Ä.) zu ersehen sein. Rz. 146 Die Aufzeichnungspflicht des § 22 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG gilt nur für Unternehmer, die der Regelbesteuerung unterliegen und ih...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3 Die Verpflichtung zu "Aufzeichnungen"

Rz. 61 Der Unternehmer kann seiner Verpflichtung, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen, nur dadurch nachkommen, dass er die in § 22 Abs. 2 UStG vorgesehenen Angaben schriftlich und räumlich zusammenhängend niederlegt. Dabei ist er nicht an eine bestimmte Form gebunden. Die Aufzeichnungen können handschriftlich, mechanisch o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Aufbewahrungsfristen

Rz. 74 Sofern sich aus dem USt-Recht keine besonderen Regelungen ergeben (Rz. 74a), finden sich die genauen Aufbewahrungsfristen über 10, 8 bzw. 6 Jahre in § 147 AO. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht worden ist oder die Geschäftspapiere oder sonstigen Unterlagen entstanden sind.[1] Mit Ablauf der zehn-, ach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 236 Die nach den Grundsätzen des § 15 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 UStG als Vorsteuer abziehbaren Beträge können – auch wenn sämtliche Voraussetzungen der einzelnen Rechtsnorm erfüllt sind – ganz oder teilweise vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sein. Rz. 237 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug ergibt sich aus § 15 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 UStG. Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.10 Aufzeichnungen beim vorübergehenden innergemeinschaftlichen Verbringen (§ 22 Abs. 4a UStG)

Rz. 209 § 22 Abs. 4a UStG enthält eine Aufzeichnungsverpflichtung ganz besonderer Art. Während § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG die Aufzeichnung der Bemessungsgrundlagen für die gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen regelt (Rz. 89), bei denen es sich um entgeltliche Lieferungen sowie in den Fällen des § 6a Abs. 2 UStG um unentgelt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.2 Aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG

Rz. 241 Bei Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG sind zur Ermittlung der abzugsfähigen Beträge die in § 15 UStG Rz. 358 dargelegten Grundsätze zu beachten. Danach muss der Unternehmer seine Vorsteuern in folgende drei Gruppen unterscheiden: Vorsteuern in Zusammenhang mit Umsätzen, die zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen (Vorsteuergruppe 1), Vorsteuern in Zus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.4 Bruttoverfahren

Rz. 185 Nach § 63 Abs. 5 UStDV kann der Unternehmer die Aufzeichnungspflicht auch in der Weise erfüllen, dass er Entgelt oder Teilentgelt und Steuerbetrag in einer Summe aufzeichnet. Wenn er sich dafür entscheidet, hat er spätestens zum Schluss jedes Voranmeldungszeitraums die Summe der Entgelte bzw. Teilentgelte und die Summe der Steuerbeträge zu errechnen. Die Möglichkeit,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5.1 Allgemeines

Rz. 102 Die Verpflichtung zur Trennung der Entgelte nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG konnte in der Praxis insbesondere für Unternehmer der Einzelhandelsstufe zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Dies galt vor allem, wenn sie wie etwa Warenhäuser über ein weit gestreutes Warensortiment verfügten. In einer Vielzahl von Fällen dürften derartige Probleme aufgrund der fortgesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.14 Aufzeichnungen bei der Sonderregelung bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR gem. § 21a UStG

Rz. 226a Gem. § 22 Abs. 2 Nr. 10 UStG muss aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein in den Fällen des § 21 UStG Name und Anschrift des Versenders; Name und Anschrift des Sendungsempfängers; die Bemessungsgrundlagen für die Einfuhr von Gegenständen (§ 11); die hierzu von den Versendern, Sendungsempfängern und Dritten erhaltenen Informationen; die Sendungen, die im abgelaufenen Kalen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3 Buchmäßige Behandlung der nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge

Rz. 243 Nach § 9b Abs. 1 EStG gehört die nach § 15 UStG abziehbare Vorsteuer nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, auf dessen Anschaffung oder Herstellung sie entfällt. Wenn die auf einer an den Unternehmer ausgeführten Leistung lastende USt nach umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann, etwa weil der Unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Aufzeichnungen im Fall der Einfuhr, § 22 Abs. 2 Nr. 6 UStG

Rz. 187 Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG kann die entstandene EUSt für in das Inland eingeführte Gegenstände als Vorsteuer abgezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Person des Steuerschuldners der EUSt (der Anmelder gem. § 13a Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 i. V. m. Art. 201 Abs. 3 ZK) häufig nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Vorsteuerabzugsberechtigt ist gem. § 15 A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.13 Aufzeichnungen bei Steuerlagern (§ 22 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4c UStG)

Rz. 222 Um die Gleichbehandlung bestimmter Umsätze von Gemeinschaftswaren mit Drittlandswaren in Zolllagern zu erreichen, sind gemeinschaftsrechtliche Rahmenbedingungen zur Gewährung einer Steuerbefreiung für bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerlager geschaffen worden. Art und Umfang des Umsatzsteuerlagers sind von jedem EU-Mitgliedstaat selbst zu definie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Führung eines Steuerhefts

Rz. 264 Nach § 22 Abs. 5 UStG müssen Straßenhändler, also Unternehmer, die ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung oder außerhalb einer solchen von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Straßen (insbes. auch auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Märkten sowie bei Volks- oder Schützenfesten) oder an anderen öffentlichen Orten (z. B. auf Ausstellungen, Messen oder sonstige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.7 Zentralregulierung

Rz. 138 Zentralregulierer sind Unternehmen, die – z. B. in Form von Genossenschaften – die Aufgabe übernommen haben, Warenrechnungen der ihnen als Mitglieder (Genossen) angeschlossenen Unternehmer zu begleichen. Dabei werden die an die Mitglieder gerichteten Rechnungen sofort unter Inanspruchnahme von Skonto bezahlt. Das Mitglied kann den Rechnungsbetrag unter Berücksichtigu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9 Aufzeichnungen bei innergemeinschaftlichen Erwerben (§ 22 Abs. 2 Nr. 7 UStG)

Rz. 201 Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG kann der Unternehmer die Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen (Erwerbsteuer) als Vorsteuer abziehen. Die der Erwerbsteuer unterliegenden Vorgänge sind in § 1a UStG definiert. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Sachverhalte im kommerziellen Warenverkehr, wie dem Erwerb oder Verbringen vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Verzicht auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG)

Rz. 133 Aus den Aufzeichnungen müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 4 UStG auch die Umsätze hervorgehen, die der Unternehmer nach § 9 UStG als steuerpflichtig behandelt hat. Diese Vorschrift gilt gem. 22 Abs. 2 Nr. 2 S. 3 UStG auch für die Istversteuerung von Anzahlungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG. Die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Optionsumsätze[1] ergibt s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.12 Aufzeichnungen bei Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG (§ 22 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 215 § 22 Abs. 2 Nr. 8 UStG ist im Zusammenhang mit der Steuerschuldnerschaft für inländische Leistungen im Ausland ansässiger Unternehmer gem. § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG sowie bestimmter Leistungen im Inland oder Ausland ansässiger Unternehmer gem. § 13b Abs. 2 Nr. 2 ff. UStG zu verstehen, sog. "Wechsel der Steuerschuldnerschaft" oder "Reverse-Charge." Rz. 216 Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.17 Zusätzliche Aufzeichnungen in den Fällen des § 22 Abs. 4f und 4g UStG

Rz. 235a Der mWv 1.1.2020[1] eingefügte § 22 Abs. 4f S. 1 UStG verpflichtet einen Unternehmer, der einen Gegenstand aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats in ein dort belegenes Konsignationslager[2] befördert oder versendet, die in Satz 2 enthaltenden Angaben aufzuzeichnen. Die in § 6b UStG normierten Regelungen setzen gem. § 6b Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.15 Aufzeichnungen bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (§ 22 Abs. 4d UStG)

Rz. 227 Der Gesetzgeber hält diese Aufzeichnungsvorschrift für unerlässlich; der Finanzverwaltung soll im Fall der Haftung des Abtretungsempfängers nach § 13c UStG der Nachvollzug des Forderungsübergangs sowie die Bestimmung des Haftungsschuldners und der Haftungssumme erleichtert werden.[1] Rz. 228 Nach § 13c UStG kann die Finanzverwaltung den Abtretungsempfänger als Haftend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Grundsatz der Überschaubarkeit der Aufzeichnungen

Rz. 48 Nach § 63 Abs. 1 UStDV müssen die Aufzeichnungen des Unternehmers so beschaffen sein, dass ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Umsätze des Unternehmers und die abziehbaren Vorsteuerbeträge erhalten und die Grundlagen der Steuerberechnung feststellen kann. Damit gilt der für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung maßgebende Grundsa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Aufzeichnung von Entgelten und Steuern für Leistungen an das Unternehmen nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 UStG (Eingangsseite)

5.7.1 Allgemeines Rz. 173 Das System der Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug erfordert zur Feststellung der Steuerzahlungsschuld nicht nur die Aufzeichnung der Entgelte für die vom Unternehmer selbst ausgeführten Leistungen, sondern auch die Erfassung der Beträge, die der Unternehmer von seiner Umsatzsteuerschuld als Vorsteuern abziehen kann. Dazu gehört insbesondere die dem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Inhalt der Aufzeichnungen

5.1 Aufzeichnung der Leistungsentgelte nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG (Ausgangsseite) 5.1.1 Allgemeines Rz. 87 Nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG müssen sich bei Unternehmern, die der Sollversteuerung unterliegen, aus den Aufzeichnungen die vereinbarten Entgelte für die ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen ergeben. Ist dem Unternehmer die Besteuerung nach § 20 UStG gestatte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Aufzeichnung der Bemessungsgrundlagen gem. § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 3 UStG

5.4.1 Allgemeines Rz. 159 Die Bemessungsgrundlagen für alle unentgeltlichen Wertabgaben – einschließlich der unter § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG fallenden Sachverhalte – richten sich nach dem lex-specialis-Grundsatz nach § 22 Abs. 2 Nr. 3 UStG. § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 3 UStG regelt nur noch die Sondertatbestände der unter § 10 Abs. 5 UStG fallenden Mindestbemessungsgrundlage (Rz. 160ff...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Aufzeichnung der Bemessungsgrundlagen für unentgeltliche Wertabgaben nach § 22 Abs. 2 Nr. 3 UStG

5.5.1 Aufzeichnungsgrundsätze Rz. 164 Die Aufzeichnung der Bemessungsgrundlagen für unentgeltliche Wertabgaben muss nach § 63 Abs. 2 UStDV bis zum Schluss des jeweiligen Voranmeldungszeitraums ausgeführt sein. Rz. 165 Dabei muss die Bemessungsgrundlage jedes Umsatzes grundsätzlich einzeln erfasst werden. Dieser Grundsatz erfährt bedeutsame Ausnahmen:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Aufzeichnung der Leistungsentgelte nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG (Ausgangsseite)

5.1.1 Allgemeines Rz. 87 Nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG müssen sich bei Unternehmern, die der Sollversteuerung unterliegen, aus den Aufzeichnungen die vereinbarten Entgelte für die ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen ergeben. Ist dem Unternehmer die Besteuerung nach § 20 UStG gestattet worden (Besteuerung nach den vereinnahmten Entgelten; Istversteuerung), tritt ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5 Erleichterungen für die Trennung der Entgelte

5.1.5.1 Allgemeines Rz. 102 Die Verpflichtung zur Trennung der Entgelte nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG konnte in der Praxis insbesondere für Unternehmer der Einzelhandelsstufe zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Dies galt vor allem, wenn sie wie etwa Warenhäuser über ein weit gestreutes Warensortiment verfügten. In einer Vielzahl von Fällen dürften derartige Probleme auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 250 Die Verpflichtung des § 22 UStG, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung auf der Ausgangsseite (Rz. 87ff.) die vereinbarten Entgelte für ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen und auf der Eingangsseite (Rz. 173ff.) die Entgelte für steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen für sein Unternehmen und die darauf entfallende USt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Aufzeichnungsgrundsätze

Rz. 164 Die Aufzeichnung der Bemessungsgrundlagen für unentgeltliche Wertabgaben muss nach § 63 Abs. 2 UStDV bis zum Schluss des jeweiligen Voranmeldungszeitraums ausgeführt sein. Rz. 165 Dabei muss die Bemessungsgrundlage jedes Umsatzes grundsätzlich einzeln erfasst werden. Dieser Grundsatz erfährt bedeutsame Ausnahmen:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.3 Aufzeichnung innerhalb der Buchführung

Rz. 168 Die Bemessungsgrundlagen für unentgeltliche Wertabgaben richten sich zwar weitgehend nach den einkommensteuerrechtlich für die Privatentnahme anzusetzenden Werten. Die nach Umsatzsteuerrecht erforderliche Aufzeichnung der Bemessungsgrundlagen kann daher i. d. R. mit der für Ertragsteuerzwecke vorzunehmenden Buchung verbunden werden. Dabei wird in den meisten Fällen d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Trennung der Entgelte

Rz. 95 Da das Umsatzsteuerrecht innerhalb der Gruppe der steuerbaren Leistungen steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze unterscheidet und darüber hinaus für die steuerpflichtigen Umsätze unterschiedliche Steuersätze festlegt, ist nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG ersichtlich zu machen, wie sich die Entgelte auf die steuerpflichtigen Umsätze, getrennt nach Steuersätzen, und a...mehr