Fachbeiträge & Kommentare zu Aufhebungsvertrag

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / VI. Urlaub

1. Resturlaub in Natur oder Auszahlung – Grundsätze Rz. 144 Soweit nicht der Resturlaub durch die Freistellung abgegolten ist (s.o. Rdn 117 ff.), besteht entweder die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer den restlichen Urlaub in dem Zeitraum bis zur rechtlichen Beendigung des Anstellungsverhältnisses in Natur nimmt (Var. 1) oder aber der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch auszahlt...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Rechtsanspruch auf Abfindung?

a) Abfindungspoker Rz. 165 Zentraler Punkt jeder Trennungsverhandlung aufgrund arbeitgeberseitiger Veranlassung ist die Abfindung für den Arbeitnehmer. Daher werden Aufhebungsverträge z.T. auch als Abfindungsverträge bezeichnet. Nach vielfach anzutreffender – aber in dieser Verallgemeinerung unzutreffender – Auffassung soll der Arbeitgeber stets verpflichtet sein, dem Arbeitn...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / V. Freistellung

1. Freistellungsklausel im Anstellungsvertrag – Vergütungseinbußen Rz. 117 In vielen Anstellungsverträgen ist das einseitige Recht des Arbeitgebers vorgesehen, den Arbeitnehmer entweder jederzeit oder nach Ausspruch einer arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitigen Kündigung unter Fortzahlung der Bezüge von seinen Arbeitspflichten, ggf. unter Anrechnung des Resturlaubes, freizuste...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / I. Anfechtung

1. Arglistige Täuschung (§ 123 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) Rz. 414 Ein Anfechtungsrecht des Arbeitgebers wegen arglistiger Täuschung kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die ausdrückliche Frage des Arbeitgebers nach dem Vorliegen eines Anschlussarbeitsplatzes wahrheitswidrig beantwortet und die Abfindungshöhe sodann auf dieser Basis bestimmt wird. Bei Vergleichserörterungen i...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 2. Höhe der Abfindung

a) Freie Vereinbarkeit – keine Angemessenheitskontrolle nach AGB Rz. 175 I.R.d. Verhandlungen um eine Abfindung ist den Parteien hinsichtlich der Höhe nach oben oder nach unten keine Grenze gesetzt. Eine Aufhebungsvereinbarung ist nicht deshalb unwirksam, weil überhaupt keine Abfindung festgesetzt wird. Umgekehrt gibt es keine obere Begrenzung. Als Hauptleistung unterliegt di...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 7. Mitbestimmung bei Freistellung?

Rz. 125 Die Freistellung unterliegt nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Freistellung ist keine mitbestimmungspflichtige Versetzung (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 9.3.2010 – 5 TaBV 10/09 Rn 14 unter Bezug auf BAG v. 28.3.2000, DB 2000, 728).mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Keine Steuerfreiheit

aa) Abschaffung steuerlicher Freibeträge Rz. 200 Der Gesetzgeber hat in mehreren Etappen die ursprüngliche Steuerfreiheit für Teile der Abfindung – Steuerfreibeträge gem. § 3 Nr. 9 EStG a.F. – zunächst reduziert und sodann mit Wirkung zum 1.1.2006 vollständig abgeschafft. Seitdem gibt es keine Steuerfreiheit mehr für aus Anlass der Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / VII. Abfindung

1. Rechtsanspruch auf Abfindung? a) Abfindungspoker Rz. 165 Zentraler Punkt jeder Trennungsverhandlung aufgrund arbeitgeberseitiger Veranlassung ist die Abfindung für den Arbeitnehmer. Daher werden Aufhebungsverträge z.T. auch als Abfindungsverträge bezeichnet. Nach vielfach anzutreffender – aber in dieser Verallgemeinerung unzutreffender – Auffassung soll der Arbeitgeber stet...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / IV. Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns

1. Inhalt des Gebots fairen Verhandelns Rz. 445 Das vom BAG (vgl. BAG v. 7.2.2019 – 6 AZR 75/18, juris) neu entwickelte und mit BAG-Urteil (v. 24.2.2022 – 6 AZR 333/21, juris) bestätigte Gebot fairen Verhandelns schützt – unterhalb der Schwelle der von §§ 105, 119 ff. BGB erfassten Willensmängel – die Entscheidungsfreiheit bei Vertragsverhandlungen. Es geht um das Gebot eines...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Anwartschaften

Rz. 287 Zu differenzieren ist zwischen der zum rechtlichen Ende verfallbaren und unverfallbaren Anwartschaft. a) Verfallbare Anwartschaften – weniger als drei Jahre Betriebszugehörigkeit Rz. 288 Die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, nach denen eine Anwartschaft unverfallbar wird, sind in § 1b BetrAVG geregelt. Soweit diese Voraussetzungen nicht erreicht werden, liegt eine v...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 2. Direktversicherung

a) Übertragung einer bestehenden Direktversicherung Rz. 306 Soweit eine Direktversicherung für den Mitarbeiter abgeschlossen ist, kann diese i.R.d. Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung zu dem rechtlichen Ende des Anstellungsverhältnisses übertragen werden (s. auch oben Rdn 298; vgl. ferner § 8 des Mustervertrags, Rdn 454). Rz. 307 Im Rahmen der Gestaltung der Aufhebungsvereinbar...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / i) Risiko beim Auflösungsantrag

aa) Auflösungsantrag bei Arbeitnehmern Rz. 191 Einem weiteren Aspekt kann bei den Verhandlungen z.T. besonderes Gewicht zukommen: Soweit das Gericht in einem etwaigen Verfahren zu der Überzeugung kommen würde, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt ist, kann das Gericht – wenn der Arbeitgeber gleichwohl an der Trennung von dem Arbeitnehmer festhalten will – auf den Au...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / d) Abfindung bei Geschäftsführern und Vorständen

aa) Vorziehen des rechtlichen Endes Rz. 168 Kein echter Abfindungspoker findet bei Geschäftsführern (siehe aber zur neuen Entwicklung nachfolgend sogleich Rdn 170) und Vorstandsmitgliedern (vgl. zur Besteuerung von Abfindungszahlungen an Vorstandsmitglieder, die in das Ausland verzogen sind, Binnewies/Wimmer, AG 2017, 271) statt, da es bei diesen i.d.R. lediglich durch Vorzie...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXXI. Erledigungs-/Ausgleichsklausel/-quittung

1. Ziel eines abschließenden Schlussstrichs Rz. 386 Üblicherweise enthalten Aufhebungsvereinbarungen bzw. gerichtliche Vergleiche (vgl. zur Reichweite allgemeiner Erledigungsklauseln in arbeitsgerichtlichen Vergleichen, ausführlich Korinth, ArbRB 2013, 321 ff.) am Ende eine allgemeine Ausgleichsklausel, wonach mit der Erfüllung der Vereinbarung sämtliche bekannten (oder weite...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / C. Abschluss

I. Zustandekommen Rz. 14 Wie jeder Vertrag kommt der Aufhebungsvertrag gem. §§ 145 ff. BGB durch Angebot und Annahme zustande, wobei seit dem 1.5.2000 die Formvorschrift des § 623 BGB (s. nachfolgend Rdn 15 ff.) zu beachten ist. Schlüssige Aufhebungsvereinbarungen sind danach unwirksam (s. unten Rdn 29; vgl. zu den Besonderheiten bei "ruhenden" Arbeitsverhältnissen in Beförde...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / X. Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu einem Trennungsgespräch

Rz. 63 Ein Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, – unabhängig von dem beabsichtigten Gesprächsgegenstand – ein Betriebsratsmitglied zu Besprechungen mit dem Arbeitgeber hinzuzuziehen (vgl. LAG Hamm v. 28.1.2016 – 18 Sa 1140/15; BAG v. 20.4.2010 – 1 ABR 580/08). Der einzelne Arbeitnehmer hat keinen generellen Anspruch darauf, zu jedem Personalgespräch über den Abschluss eines Au...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXX. Steuerliches Risiko

Rz. 385 Jede Aufhebungsvereinbarung sollte eine Vereinbarung dazu beinhalten, welche Partei ein eventuelles steuerliches Risiko trägt. Dies gilt nicht nur für die Abfindung (Rdn 200 ff.), sondern für alle steuerlich relevanten Regelungen (Rdn 225 ff.; Vervielfältigungsregelung bei der Direktversicherung: Rdn 308 ff.; Weiternutzung des Dienstwagens über das rechtliche Ende hi...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / c) Regelung zum steuerlichen Risiko

Rz. 225 Bereits kleinste Fehler bei der Formulierung der arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarung können dazu führen, dass wesentliche Steuervorteile verloren gehen bzw. Arbeitgeber Steuern im Wege der Lohnsteuerhaftung nachentrichten müssen. Betriebsprüfer und Lohnsteueraußenprüfer lassen sich vielfach bei Prüfungen die im Prüfungszeitraum getroffenen Aufhebungsvereinbarun...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / II. Zeitpunkt/Datum für die rechtliche Beendigung des Anstellungsvertrags

Rz. 83 Die Vertragsparteien sind in der Festlegung des rechtlichen Beendigungszeitpunktes grds. frei. Bei der Wahl des richtigen Zeitpunktes ist eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen. Rz. 84 Ausgangspunkt ist die jeweils gültige vertragliche, tarifvertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist. Soweit nicht der Arbeitnehmer an einer Verkürzung dieser Frist interessiert is...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Ziel eines abschließenden Schlussstrichs

Rz. 386 Üblicherweise enthalten Aufhebungsvereinbarungen bzw. gerichtliche Vergleiche (vgl. zur Reichweite allgemeiner Erledigungsklauseln in arbeitsgerichtlichen Vergleichen, ausführlich Korinth, ArbRB 2013, 321 ff.) am Ende eine allgemeine Ausgleichsklausel, wonach mit der Erfüllung der Vereinbarung sämtliche bekannten (oder weiter gehend: und unbekannten) Ansprüche der Pa...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 11. Anrechnung anderweitigen Verdiensts – Zwischenverdienst – Sprinterklausel

Rz. 130 Für die Frage, ob nach einer Arbeitgeberkündigung mit unwiderruflicher Freistellungserklärung während des nachfolgenden Kündigungsschutzprozesses anderweitiges Arbeitseinkommen auf die Entgeltfortzahlung anzurechnen ist, gilt nach der Rechtsprechung des BAG Folgendes: Soweit der Arbeitnehmer während einer einseitig vom Arbeitgeber erklärten unwiderruflichen Freistell...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / IV. Befristungen

Rz. 49 Keine nachträgliche Befristung des Arbeitsverhältnisses liegt in einer Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien, das Arbeitsverhältnis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist aus betrieblichen Gründen gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden. Ein sachlicher Grund ist nicht erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien später den Beendigungstermin auf das En...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XII. Betriebliche Altersversorgung einschließlich Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung (§§ 1 ff. BetrAVG)

Rz. 283 Das Bewusstsein für die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als ein Baustein der Gesamtversorgung für das Alter in Zeiten geringer werdender gesetzlicher Renten nimmt deutlich zu. Der Gesetzgeber ist wiederholt tätig geworden. Zum 1.1.2009 wurde bis zum 31.12.2017 in einem ersten Schritt die Altersgrenze für die Unverfallbarkeit in § 1b BetrAVG auf das 25. L...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XII. Massenentlassungsschutz

Rz. 72 Eine anzeigepflichtige Massenentlassung i.S.v. § 17 KSchG liegt vor, wenn in Betrieben – abhängig von der Größe – eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen entlassen werden soll (vgl. Güzel, NZA-RR 2021, 285, 287). Rz. 73 Das BAG sieht § 17 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2, S. 3 KSchG (Anzeigepflicht im Massenentlassungsverfahren) als Verb...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XIII. Zeugnis

Rz. 315 Das qualifizierte Zeugnis für den ausscheidenden Mitarbeiter sollte vollständig ausformuliert als Anlage zu der Aufhebungsvereinbarung genommen werden. Dies beugt etwaigem späteren Streit über den Inhalt des Zeugnisses vor (vgl. BAG v. 14.6.2016 – 9 AZR 8/15, juris Inhalt eines Zeugnisses; BAG v. 12.8.2008 – 9 AZR 632/07, DB 2008, 2546 = BB 2008, 2514 – zur Bestimmun...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 10. Abgeltung/Anrechnung von Urlaub

Rz. 128 Im Interesse des Arbeitgebers wird es regelmäßig liegen, etwaige Rest-Urlaubsansprüche nicht auszahlen zu müssen, sondern diese mit der Freistellungszeit verrechnen zu können. Die Freistellung des Arbeitnehmers erfolgt daher regelmäßig unter Anrechnung des restlichen Urlaubs. Erforderlich ist jedoch, dass der Arbeitgeber hinreichend erkennbar macht, er befreie den Ar...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 10. Verrechnung der Abfindung

Rz. 256 Soll die in einem Aufhebungsvertrag vereinbarte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes mit der bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres entstehenden betrieblichen Invalidenrente verrechnet werden, so ist die in der Verrechnungsabrede enthaltene aufschiebend bedingte Tilgungsbestimmung wegen Verstoßes gegen § 3 Abs. 1 BetrAVG unwirksam. Dem Arbeitgeber kann jedoc...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / f) Beachtung des AGG

Rz. 184 Zusätzlich ist das AGG beim Abschluss von Aufhebungsverträgen mit Arbeitnehmern zu beachten. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unzulässig. Dies gilt sowohl für unmittelbare ( § 3 Abs. 1 ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 9. Befristete Nutzung des Dienstwagens nach dem rechtlichen Ende – Versteuerung

Rz. 280 Einigen sich die Vertragsparteien darauf, dass der Mitarbeiter seinen Dienstwagen über den Beendigungstermin hinaus weiter privat nutzen darf, stellt dies nach Auffassung der Finanzverwaltung eine Sachleistung aufgrund des Aufhebungsvertrages dar, die ebenso wie die Privatnutzung zu versteuern sei. Soweit die Zahlung der Abfindung und die nachvertragliche Privatnutzu...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 7. Unangemessene Benachteiligung mangels Gegenleistung

Rz. 392 Ausgleichsklauseln, in denen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklären, dass Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht bestehen, sind nicht nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB der Inhaltskontrolle entzogen (Ausnahme: isolierte Ausgleichsregelung als nicht kontrollfähige Hauptleistung, vgl. Stoffels, NJW 2012, 107, 108). Denn nur ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 3. Anspruch des Arbeitnehmers auf Freistellung?

Rz. 120 Umgekehrt hat der Arbeitnehmer jedoch keinen Anspruch auf Freistellung. Der Arbeitnehmer hat vielmehr grds. einen Anspruch auf Beschäftigung gem. §§ 611a, 613 BGB i.V.m. § 242 BGB und Art 1 u. Art. 2 GG (vgl. grundlegend BAG v. 27.5.2020 – 5 AZR 247/19, juris Rn 23 und BAG v. 27.2.1985 – GS 1/84, juris; BAG v. 9.4.2014 – 10 AZR 637/13, juris Rn 14; vgl. ferner ausfüh...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und arbeitsgerichtlicher Vergleich

A. Vorzüge[Autor] Rz. 1 Die Bedeutung arbeitsrechtlicher Aufhebungsvereinbarungen ist in der Praxis erheblich. Dies gilt umso mehr als seit Oktober 2007 aufgrund der neuen Rspr. des BSG (12.7.2006 – B 11a AL 47/05 R, NZA 2006, 1359 = DB 2006, 2521) die Sperrzeitproblematik beim Alg in der für die Praxis bis dahin maßgeblichen DA der BA zu § 144 SGB III (heute: FW der BA = Fac...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / c) Anfechtung wegen Androhung einer Strafanzeige

Rz. 426 Die Drohung mit der Hinzuziehung der Polizei oder der Erstattung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist nur dann als unangemessen und somit rechtswidrig zu beurteilen, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Bedrohten als auch des Drohenden ist (vgl. LAG Rheinlan...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 3. Unterzeichnung mit Zusatz "Einverstanden"

Rz. 24 Praxisrelevant ist, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein unterzeichnetes Aufhebungsangebot vorlegt, welches der Arbeitnehmer auf derselben Urkunde, ggf. mit dem Zusatz "einverstanden", unterzeichnet. Nach der bis 2004 einheitlichen Rspr. genügte dies nicht für die Wahrung der Schriftform des § 126 Abs. 2 BGB. Davon ist zunächst der BGH hinsichtlich des Schriftfor...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / VI. Besonderheiten beim Abschluss mit Minderjährigen und Auszubildenden

Rz. 56 Aufhebungsverträge mit Minderjährigen können grds. nur mit Einwilligung bzw. Genehmigung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden (§§ 107, 108 BGB). Eine Ausnahme gilt dann, wenn der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen gem. § 113 Abs. 1 S. 1 BGB ermächtigt hat. Von einer solchen Ermächtigung ist allerdings nicht auszugehen, wenn der Arbeitsvertrag allein ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 4. Auslegung von Ausgleichsklauseln

Rz. 389 Bei Zweifeln über die Rechtsnatur und die Reichweite einer Ausgleichsklausel finden die Grundsätze der Auslegung von Willenserklärungen Anwendung (vgl. BAG v. 28.10.2021 – 8 AZR 371/20, juris Rn 32; BAG v. 20.4.2010 – 3 AZR 225/08, NZA 2010, 883 = DB 2010, 1589; BAG v. 7.11.2007, NZA 2008, 355). Abgeltungsklauseln in Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen sind grds. w...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / V. Unzulässige Rechtsausübung – kollusives Zusammenwirken

Rz. 451 Ein kollusives Zusammenwirken liegt vor, wenn Arbeitnehmer und das vertretungsberechtigte Organ bewusst zum Nachteil der Gesellschaft zusammenwirken (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 11.8.2020 5 Sa 4/19, juris Rn 62 Abwicklungsvertrag; LAG Rheinland-Pfalz v. 13.8.2009 11 Sa 147/09, juris Rn 64). Allerdings vermag nicht jede Besserstellung einer Vertragspartei den V...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 6. AGB-Prüfung

Rz. 391 Ferner ist zu prüfen, ob es sich bei der im Einzelfall auszulegenden Erledigungserklärung um AGB des Arbeitgebers gem. § 305 Abs. 1 BGB handelt (vgl. BAG v. 28.10.2021 – 8 AZR 371/20, juris Rn 37; BAG v. 7.11.2007 – 5 AZR 880/06, NZA 2008, 355; vgl. zu vorformulierten Ausgleichsklauseln/-quittungen, Böhm, NZA 2008, 919; Kroeschel, NZA 2008, 560). Da nach der Rspr. de...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / c) Tatsachenvergleich

Rz. 304 Besteht Streit zwischen den Parteien über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Versorgungsanspruches, so verstößt eine Vereinbarung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Versorgungsanspruches nicht gegen zwingende Regelungen des BetrAVG. Eine tatsächliche Einigung, wonach keine Versorgungsansprüche bestehen, wird durch di...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / aa) Vorziehen des rechtlichen Endes

Rz. 168 Kein echter Abfindungspoker findet bei Geschäftsführern (siehe aber zur neuen Entwicklung nachfolgend sogleich Rdn 170) und Vorstandsmitgliedern (vgl. zur Besteuerung von Abfindungszahlungen an Vorstandsmitglieder, die in das Ausland verzogen sind, Binnewies/Wimmer, AG 2017, 271) statt, da es bei diesen i.d.R. lediglich durch Vorziehen des rechtlichen Endes um das Um...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / IV. Gehaltszahlung bis zum rechtlichen Ende

Rz. 113 Der Arbeitgeber ist grds. verpflichtet, dem Mitarbeiter bis zu dem rechtlichen Ende des Anstellungsverhältnisses seine gesamten vertraglich zugesagten Bezüge ordnungsgemäß zu zahlen. Besonders zu beachten sind in dem Zeitraum etwa anstehende Sonderleistungen (vgl. zum Fix- und variablen Gehalt des GmbH-Geschäftsführers bei Freistellung oben § 16 Rdn 323 ff.). Rz. 114...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 8. Widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung

Rz. 126 Der Arbeitgeber kann sowohl den Mitarbeiter widerruflich als auch unwiderruflich freistellen. Die Anrechnung auf den Urlaub kann nur bei unwiderruflicher Freistellung erfolgen und muss dies ausreichend deutlich zum Ausdruck bringen (vgl. BAG v. 20.8.2019 – 9 AZR 468/18, juris; BAG v. 14.3.2006 – 9 AZR 11/05, NZA 2006, 1008). Im Interesse des Arbeitnehmers liegt es zu...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXII. Diensterfindungen

Rz. 356 Für Erfindungen nach dem ArbNErfG ist zu beachten, dass die daraus resultierenden Rechte und Pflichten durch die Auflösung des Anstellungsverhältnisses nicht berührt werden (§ 26 ArbNErfG). Dies gilt auch für die einvernehmliche Beendigung des Anstellungsverhältnisses im Wege der Aufhebungsvereinbarung oder des Prozessvergleiches. Diensterfindungen werden von Ausglei...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Übertragung einer bestehenden Direktversicherung

Rz. 306 Soweit eine Direktversicherung für den Mitarbeiter abgeschlossen ist, kann diese i.R.d. Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung zu dem rechtlichen Ende des Anstellungsverhältnisses übertragen werden (s. auch oben Rdn 298; vgl. ferner § 8 des Mustervertrags, Rdn 454). Rz. 307 Im Rahmen der Gestaltung der Aufhebungsvereinbarung ist bei einer zu übertragenden Direktversicheru...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 12. Verjährung des Abfindungsanspruchs

Rz. 258 Die regelmäßige Verjährungsfrist für außergerichtlich vereinbarte Abfindungsansprüche beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Die Verjährung des durch Urteil festgesetzten Abfindungsanspruchs beträgt 30 Jahre.mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / e) Erwerb von Urlaubsansprüchen während eines unbezahlten Sonderurlaubs?

Rz. 157 Ferner hat der 9. Senat des BAG seine Rechtsprechung zu der Thematik geändert, ob Arbeitnehmer während eines unbezahlten Sonderurlaubs gesetzliche Urlaubsansprüche (Mindesturlaub) erwerben können. Nach dieser neuen Rechtsprechung bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt (vgl. BAG v. 19.3. 2019 – 9 AZR 315/17, juris).mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / g) Urlaubskürzungen während der Elternzeit

Rz. 159 Weiterhin hat der EuGH entschieden, dass Urlaubskürzungen während der Elternzeit europarechtskonform sind. Damit erlaubt der EuGH Urlaubskürzungen bei Elternzeit (vgl. EuGH (große Kammer) v. 4.10.2018 – C-12/17, juris). Dies hat das BAG umgesetzt (vgl. BAG v. 19.3.2019 – 9 AZR 362/18, juris).mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 3. Berechnung der Urlaubstage – Mitwirkungspflichten – Verjährung

Rz. 147 Soweit es um die Auszahlung eines etwaigen Urlaubsanspruchs geht, sind bei der Berechnung der Urlaubs-/Urlaubsabgeltungsansprüchen eine Reihe von (neuen) Besonderheiten aufgrund der aktuellen bzw. geänderten Rechtsprechung des EuGH und des BAG (9. Senat) zu berücksichtigen: a) Unionsrechtlicher Mindeststandard von vier Wochen Urlaub Rz. 148 Der unionsrechtliche Mindest...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 3. Steuerpflicht/-vorteile bei der Abfindung

Rz. 199 Abfindungen, die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, sind nach § 24 Nr. 1b EStG, § 2 Abs. 2 Nr. 4 LStDV steuerpflichtig (vgl. BAG v. 17.10.2018 – 5 AZR 538/17, juris Rn 17; BFH v. 12.12.2011 – IX B 3/11, juris Rn 9). a) Keine Steuerfreiheit aa) Abschaffung steuerlicher Freibeträge Rz. 200 Der Gesetzgeber hat in mehreren Etappen die ursprüngliche Steuerfre...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / b) Steuerbegünstigung

Rz. 204 Für Abfindungen – bzw. in der Terminologie des Steuerrechtes Entschädigungen – kommt lediglich eine Steuerbegünstigung i.S.v. §§ 24, 34 EStG in Betracht. aa) Drastische Einschnitte bei der Steuerbegünstigung Rz. 205 Allerdings hat der Gesetzgeber nicht nur bei den Steuerfreibeträgen, sondern auch bei den Steuerbegünstigungen drastische Einschnitte vorgenommen. Mit dem ...mehr