Fachbeiträge & Kommentare zu Aufhebungsvertrag

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.4 Rechtsfolgenirrtum

Nicht zur Anfechtung des Aufhebungsvertrags berechtigt der sog. Rechtsfolgenirrtum, es sei denn, die Rechtsfolgen sind zum Inhalt der Erklärung gemacht worden. Irrt sich also der Erklärende über die rechtlichen Folgen seiner Erklärung, die sich aufgrund der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung ergeben, berechtigt dies regelmäßig nicht zur Anfechtung. So ist z. B. der Irrtum ü...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1 Rechtliche Grundlagen für die Wirksamkeit

Wie jeder Vertrag kommt auch der Aufhebungsvertrag durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande – Angebot und Annahme.[1] Voraussetzung ist insoweit immer der beiderseitige rechtsgeschäftliche Wille, das Arbeitsverhältnis sofort oder später zu beenden. Soll ein außergerichtlich vereinbarter Vergleich noch gerichtlich protokolliert werden, ist nach § 154 Abs. 2 BGB re...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung

Zusammenfassung Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Wegen des Grundsatzes, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind, kann ein Aufhebungsvertrag nachträglich nur eingeschränkt beseitigt werden. In Betracht kommen eine Anfechtung des Aufhebungsvertrags, etwa wegen arglistiger Täuschung oder Drohung nach § 12...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Wegen des Grundsatzes, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind, kann ein Aufhebungsvertrag nachträglich nur eingeschränkt beseitigt werden. In Betracht kommen eine Anfechtung des Aufhebungsvertrags, etwa wegen arglistiger Täuschung oder Drohung nach § 123 BGB, eine Stör...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 4 Widerruf

Der Aufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft i. S. d. § 312b Abs. 1 BGB. Der Arbeitnehmer ist deshalb nicht gesetzlich zum Widerruf seiner Erklärung berechtigt. Insbesondere der Sinn und Zweck des § 312b BGB sprechen nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts gegen eine Anwendung des Widerrufsrechts bei arbeitsvertraglichen Beendigungsvereinbarungen.[1] Ein Aufhebungsvertrag...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.3 Konkurrenztätigkeit

Während eines im Aufhebungsvertrag vereinbarten Freistellungszeitraums ist dem Arbeitnehmer grundsätzlich eine Konkurrenztätigkeit verboten, da das gesetzliche Wettbewerbsverbot des § 60 HGB trotz Freistellung weiter gilt. Entfaltet der Arbeitnehmer gleichwohl eine Konkurrenztätigkeit, berechtigt dies den Arbeitgeber zur Kündigung. Achtung Karenzentschädigung zusagen Vereinbar...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.1 Arglistige Täuschung, widerrechtliche Drohung

In bestimmten Fällen kann sich der Arbeitnehmer vom Aufhebungsvertrag lösen, wenn er vom Arbeitgeber widerrechtlich bedroht oder arglistig getäuscht worden ist. Die in der Rechtsprechung häufigste Fallgruppe stellt die Androhung einer (unbegründeten) Kündigung dar.[1] Daneben kann aber auch bei anderen Sachverhalten ein entsprechender Anfechtungstatbestand gegeben sein, z. B....mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.6 Rechtsfolgen der Anfechtung

Die wirksame Anfechtung eines Aufhebungsvertrags führt nach § 142 Abs. 1 BGB dazu, dass dieser von Anfang an als unwirksam anzusehen ist. Die Parteien können also aus dem ursprünglich geschlossenen Aufhebungsvertrag keinerlei Rechte herleiten. Bereits geleistete Zahlungen kann der Arbeitgeber also zurückverlangen. Der Arbeitnehmer kann hingegen verlangen, dass ihm sein alter...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 2 Störung der Geschäftsgrundlage

Der Aufhebungsvertrag kann auch aus sonstigen Gründen unwirksam sein. Vorrangig zu nennen ist die Störung der Geschäftsgrundlage durch anderweitige Beendigungstatbestände, z. B. eine arbeitgeberseitige Kündigung. Hier gilt nach Auffassung des BAG[1] Folgendes: Der Aufhebungsvertrag steht in der Regel unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Arbeitsverhältnis bis zum vere...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 5 Gebot des fairen Verhandelns

Ein Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. Nach Auffassung des BAG ist dieses Gebot eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Sie wird verletzt, wenn eine Seite eine psychische Drucksituation schafft, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners über den Abschluss eines Aufhebungsv...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Kernregelung eines jeden Aufhebungsvertrages ist die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Da es sich bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag im Gegensatz zur Kündigung um ein gegenseitiges Rechtsgeschäft handelt, muss hierüber zwischen den Parteien ein Einvernehmen erzielt werden. Anlass für die Herstellung eines solchen Einver...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 19 Abfindung

Arbeitnehmer machen den Abschluss eines Aufhebungsvertrags nicht selten von der Zahlung einer Abfindung abhängig. Neben der Abfindung können bzw. sollten weitere Modalitäten geregelt werden, etwa zur Fälligkeit und Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs. Denkbar ist auch eine Vereinbarung über Ratenzahlung bzw. Stundung.mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 3 Arbeitgeberdarlehen, Rückzahlung

Zu denken ist des Weiteren etwa an die Rückzahlung bzw. die Rückzahlungsmodalitäten eines zuvor gewährten Arbeitgeberdarlehens. Hier ist insbesondere im Zusammenhang mit Ausgleichsklauseln Vorsicht geboten. Praxis-Tipp Sachlage klären Bevor eine allgemeine Ausgleichsklausel in den Aufhebungsvertrag aufgenommen wird, sollten sich beide Parteien darüber Gedanken machen, welche A...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 13 Prozesskosten/Anwaltskosten

Zu empfehlen ist auch eine Regelung im Aufhebungsvertrag darüber, wer die Kosten eines anhängigen Rechtsstreits bzw. die angefallenen Anwaltskosten trägt.mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 12 Presseveröffentlichungen

Wird ein Aufhebungsvertrag mit einem leitenden Mitarbeiter geschlossen, kann es sich empfehlen, schon im Vorhinein den Inhalt einer Pressemitteilung festzulegen. Zugleich können sich die Parteien verpflichten, eine bestimmte "Sprachregelung" zu verwenden.mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 16 Werkswohnungen, Räumung/Weiternutzung

Die Parteien des Aufhebungsvertrags sollten beachten, inwieweit und zu welchen Konditionen Werkswohnungen o. Ä. vom Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch weiter genutzt werden dürfen. Zu beachten ist, dass die verbilligte Überlassung von Wohnraum gravierende steuerrechtliche Konsequenzen vor dem Hintergrund der §§ 24, 34 EStG (sog. "Fünftel-Regelung...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Da der Aufhebungsvertrag der Vertragsfreiheit beider Parteien entspricht, können die Beteiligten dessen Inhalt weitgehend frei gestalten. Es empfiehlt sich, neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Kernbestandteil weitere Punkte für die ordnungsgemäße Abwicklung...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.3 Eigenschaftsirrtum

Nach § 119 Abs. 2 BGB berechtigt ein Irrtum über solche Eigenschaften einer Person oder Sache zur Anfechtung, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden. In Zusammenhang mit dem Aufhebungsvertrag kann dabei die Frage relevant werden, ob ein Irrtum über eine bestehende Schwangerschaft zugleich einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Person darstellt, d...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2 Entbindung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung

Wird ein Aufhebungsvertrag zwischen den Arbeitsvertragsparteien abgeschlossen, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich bis zum vorgesehenen rechtlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses einen Beschäftigungsanspruch. Zugleich kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer bis zum rechtlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses tatsächlich weiter zur Arbeit erscheint und...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 15 Salvatorische Klausel

Einzelne unwirksame Bestimmungen oder Teile eines vorformulierten Aufhebungsvertrags führen nicht dazu, dass dadurch der gesamte Vertrag nichtig wird. Dies ergibt sich unmittelbar aus der Regelung in § 306 Abs. 1 BGB. Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit ist in § 306 Abs. 2 BGB festgelegt. Danach gelten anstelle der unwirksamen die gesetzlichen Regelungen. Die geltungserhaltende...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 17 Zahlung rückständiger Vergütung

Macht eine tarifliche Regelung den Anspruch auf eine Jahreszahlung [1] davon abhängig, dass das Arbeitsverhältnis an einem Stichtag "ungekündigt" ist, dann steht ein vor dem Stichtag abgeschlossener Aufhebungsvertrag einer Kündigung nicht gleich. Dies gilt schon deshalb, weil die Interessenlage der Partei eine andere ist. Besteht gegenseitiges Einvernehmen über die Beendigung...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.5 Anfechtungsfrist

Bei einer Anfechtung wegen Irrtums muss die Anfechtung nach § 121 BGB ohne schuldhaftes Zögern, d. h. unverzüglich, erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Wie lang danach die Frist konkret zu bemessen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. In jedem Fall steht dem Anfechtungsberechtigten eine angemessene Überl...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 4 Ausbildungskosten

Eine an die Kündigung des Arbeitnehmers anknüpfende Vereinbarung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten ist im Fall eines Aufhebungsvertrags ausnahmsweise und nur dann anzuwenden, wenn der Abschluss des Aufhebungsvertrags allein auf den Wunsch des Arbeitnehmers und ausschließlich in seinem Interesse erfolgt. Eine anderweitige Vereinbarung ist dabei unter Beachtung der vo...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 5 Allgemeine Erledigungsklausel/Ausgleichsklausel

Eine Ausgleichsklausel sollte mit in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden, um Folgestreitigkeiten zu vermeiden. Praxis-Beispiel Ausgleichsklauseln Variante 1: Schlichte Empfangsbestätigung Der Arbeitnehmer bestätigt den Erhalt folgender Unterlagen: "… Der Arbeitgeber bestätigt die Rückgabe folgender Arbeitsmaterialien …" Variante 2: Echte Ausgleichsklausel mit Verzichtswirkun...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.4 Anrechnung anderweitigen Erwerbs

Regelungsbedürftig ist bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags auch die Frage der Anrechnung von anderweitigem Erwerb, der während einer Freistellung vom Arbeitnehmer möglicherweise erzielt wird. Zu klären ist, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich der Arbeitnehmer auf den vom Arbeitgeber während der Freistellung weiter bezahlten Arbeitslohn einen anderweitig erzielten E...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 9 Gratifikation, Prämie, Jahressonderleistung, Tantiemen

Eine Regelung über die Auswirkungen einer einvernehmlichen Beendigung auf die Gewährung von Sonderleistungen [1] vermeidet Folgestreitigkeiten. Dies gilt besonders unter dem Aspekt einer verstärkten Leistungsorientierung bei Entgeltzahlungen. So werden häufig Entgeltbestandteile aus Zielvereinbarungen erst im Folgejahr gezahlt, weil erst dann der Grad der individuellen Zieler...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 18 Zeugnis

Um Folgestreitigkeiten zu vermeiden, sollte im Aufhebungsvertrag oder Prozessvergleich der Inhalt eines noch zu erteilenden Arbeitszeugnisses bereits genau festgelegt werden. Hat sich der Arbeitgeber in einem Prozessvergleich verpflichtet, ein "pflichtgemäßes" qualifiziertes Zeugnis "entsprechend" einem vom Arbeitnehmer noch anzufertigenden Entwurf zu erstellen, hat dieser e...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 7 Geschäftswagen

Falls einem Arbeitnehmer anlässlich des Ausscheidens die Möglichkeit gegeben wird, einen von ihm genutzten Dienst- bzw. Geschäftswagen zu erwerben, sind auch die steuerlichen Rahmenbedingungen dafür zu beachten. Ein Erwerb unter dem üblichen Marktwert kann zu einem geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers führen, der von diesem zu versteuern ist.mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 11 Outplacement-Maßnahme

Anstelle einer Abfindung kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch Leistungen anderer Art zusagen. Gerade bei jüngeren Arbeitnehmern und vor allem Führungskräften kommt eine Outplacement-Beratung in Betracht. Diese Beratungen sollen dem betroffenen Mitarbeiter die Möglichkeit geben, sich erfolgreich eine andere Position zu suchen und die Trennung möglichst spannungsfrei abl...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 8 Geschäfts- und Betriebsgeheimnis

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, den Arbeitnehmer deutlich auf seine Pflicht hinzuweisen, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse zu wahren. In diesem Zusammenhang sind auch Vertragsstrafenregelungen denkbar.mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 14 Rückgabe von sonstigen Gegenständen

Firmenunterlagen, überlassene Arbeitsgeräte etc. werden vom Arbeitnehmer grundsätzlich zurückgegeben. Bevor übereilt eine Ausgleichsklausel verabredet wird, sollten sich die Parteien auch darüber Gedanken machen, ob und falls ja, welche Rückgabeansprüche noch bestehen.mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.2 Anrechnung von Urlaub

Die Freistellung des Arbeitnehmers kann unter Anrechnung von (Rest-)Urlaubstagen erfolgen. Allerdings ist zu beachten, dass die Anrechnung von Urlaubstagen nicht automatisch erfolgt. In der Aufhebungsvereinbarung muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Freistellung unter Anrechnung der restlichen Urlaubstage geschieht. Nach Meinung des BAG könne nicht davon aus...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.1 Sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis auch bei unwiderruflicher Freistellung

Fehlende Versicherungs- und Beitragspflicht nach bisheriger Rechtsprechung Die Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung hängt vom Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses ab, das grundsätzlich die tatsächliche Arbeitsleistung gegen Entgelt voraussetzt.[1] Bezahlte Nichtarbeit stellt nur ausnahmsweise eine sozialversicherungspflichtige Beschä...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 6 Betriebliche Altersversorgung

Geht es um die betriebliche Altersversorgung, so sind die Regelungen des BetrAVG für die Abfindung von unverfallbaren Versorgungsanwartschaften zu beachten. Liegt noch keine unverfallbare Anwartschaft vor, geht der Arbeitnehmer grundsätzlich leer aus; eine anderweitige Vereinbarung (Abfindung) ist aber möglich. Zu beachten ist, dass trotz generellen Abfindungsverbots ein Tat...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 1 Vorteile des Aufhebungsvertrags

Im Vergleich zur Kündigung bietet der Aufhebungsvertrag im Wesentlichen folgende Vorteile: Der Abschluss des Aufhebungsvertrags entbindet von der Einhaltung der Kündigungsfristen. Der gesamte allgemeine und besondere Kündigungsschutz findet keine Anwendung. Dies bedeutet, dass ein Aufhebungsvertrag beispielsweise mit einer Schwangeren, einem sich in Elternzeit befindlichen Arb...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 5 Aufhebungsvertrag und Rechtsschutzversicherung

Ob die Rechtsschutzversicherung für Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags einstehen muss, ist umstritten. Bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung und späterer "Abwicklungsvereinbarung" ist dies im Grundsatz unstreitig. Lange Zeit ungeklärt und in der Regulierungspraxis der Rechtsschutzversicherungen unterschiedlich gehandhabt wurde dageg...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags (oftmals auch bezeichnet als "Auflösungsvertrag") wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Gegenüber einer einseitig ausgesprochenen Kündigung hat dies regelmäßig den Vorteil, dass das Arbeitsverhältnis für beide Seiten zufriedenstellender und risikoloser beendet wird. Da der Aufhebungsvertrag der Vertragsfreih...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 4.2 Widerrufsvorbehalt für Aufhebungsvertrag beim Prozessvergleich

In der Praxis werden Prozessvergleiche oftmals (von einer oder auch von beiden Parteien) widerruflich geschlossen. Bei Ausübung des Widerrufs wird der Vergleich dann hinfällig. Wird die Widerrufsfrist versäumt, gibt es keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil es sich um eine vertraglich vereinbarte und nicht um eine gesetzliche Frist handelt.[1] Eine Wiederaufnahme d...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile

Zusammenfassung Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags (oftmals auch bezeichnet als "Auflösungsvertrag") wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Gegenüber einer einseitig ausgesprochenen Kündigung hat dies regelmäßig den Vorteil, dass das Arbeitsverhältnis für beide Seiten zufriedenstellender und risikoloser beendet wird. Da der Aufhebungsvertrag de...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 2 Möglicher Nachteil: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Beendigungsvarianten Bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen im Wesentlichen 3 Varianten: Ein Vertrag über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird ohne eine vorausgehende Kündigung abgeschlossen (Aufhebungsvertrag). Der Abschluss eines Vertrags erfolgt erst im Anschluss an eine vorangegangene Kündigung; d. h. der Arbeitnehmer erklärt in einer Vere...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 4.1 Vereinbarung von Bedingungen

Im Rahmen eines Prozessvergleichs werden von der Rechtsprechung an die Zulässigkeit bedingter Aufhebungsverträge im Grundsatz geringere Anforderungen gestellt. Das Risiko der Umgehung des Kündigungsschutzes durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird hier als nicht so hoch eingeschätzt, wie beim Abschluss außerhalb eines Prozesses. Als zulässig erachtet wurde beispielsweise...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 3 Zeitlicher Wirkungsbereich der Beendigungsvereinbarung

Grundsatz: Zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis zulässigerweise mit Wirkung für die Zukunft aufheben können. Eine zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ist von allen Beteiligten zu akzeptieren. So sind insbesondere die Sozialversicherungsträger ab dem von den P...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 4 Besonderheiten des Prozessvergleichs

Beim Prozessvergleich[1] sind teilweise Besonderheiten zu beachten. Dies gilt einerseits für die Vereinbarung von Bedingungen; andererseits aber auch für Widerrufsrechte. Gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Prozessvergleich ein Vergleich zwischen den Parteien eines Prozesses oder zwischen einer Partei und einem Dritten. Der Vergleich muss vor einem deutschen Gericht ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 7. Berufung auf Formmangel (§ 242 BGB) – Form-Unwirksamkeit schlüssiger Aufhebungsvereinbarungen

Rz. 29 Das Berufen auf einen Formmangel kann nur ausnahmsweise das Gebot von Treu und Glauben nach § 242 BGB verletzen (vgl. LAG Köln v. 28.4.2021 11 Sa 1049/20, juris; LAG München v.12.11.2020 3 Sa 301/20, juris). Die Formvorschrift des § 623 BGB darf im Hinblick auf ihren Sinn und Zweck nicht ausgehöhlt werden. Hierfür reicht die Erfüllung der Voraussetzungen der Verwirkun...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXVI. Belehrung über Rechtsfolgen der Aufhebungsvereinbarung/Hinweis- und Aufklärungspflichten/Schadensersatz- und Wiedereinstellungsverpflichtung

Rz. 363 Wegen der umfassenden arbeitsrechtlichen, insb. aber auch sozial- und steuerrechtlichen Konsequenzen, sollte sich jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer umfassend über sämtliche Konsequenzen vor Unterzeichnung der Aufhebungsvereinbarung informieren. Es empfiehlt sich, anwaltlichen Rat einzuholen, ggf. aber auch mit der Arbeitsagentur zu sprechen (vgl. zur Beratungs...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / B. Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder arbeitsgerichtlicher Vergleich?

Rz. 9 In der Praxis kommt der Aufhebungsvereinbarung sowohl als außergerichtlicher Aufhebungsvertrag ohne vorausgehende Kündigung (= klassischer Aufhebungsvertrag) als auch im Rahmen eines nach Ausspruch einer Kündigung im Kündigungsschutzprozess geschlossenen gerichtlichen Vergleiches, der vielfach bereits im Gütetermin (vgl. § 54 ArbGG) abgeschlossen wird, große Bedeutung ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 2. Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags auf derselben Urkunde

Rz. 21 Dies bedeutet, dass bei einem arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag unbedingt die Voraussetzungen für das Erfüllen des gesetzlichen Schriftformerfordernisses gem. § 126 BGB zu beachten sind. Gem. § 126 Abs. 2 S. 1 BGB muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde – d.h. auf demselben Schriftstück – erfolgen (vgl. BAG v. 19.4.2007 – 2 AZR 208/06, NZA 2007, ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 6. Freistellungsklausel im Aufhebungsvertrag

Rz. 124 Auch für den Fall, dass der Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag die Freistellung vorgibt, unterliegt die Klausel der Angemessenheitskontrolle nach § 307 BGB, wobei eine unangemessene Benachteiligung i.d.R. zu verneinen ist (vgl. Bauer/Günther, DStR 2008, 2422). In Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarungen einvernehmlich geschlossene Freistellungsvereinbarungen sind ehe...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 9. Rückabwicklung formunwirksamer Aufhebungsverträge

Rz. 33 Ist der Aufhebungsvertrag wegen Verstoßes gegen die Formvorschrift des § 623 BGB gem. § 125 S. 1 BGB nichtig (vgl. Schaub, ArbR-HdB, § 123 Rn 56; BAG v. 17.12.2015 – 6 AZR 709/14; LAG Hessen v. 16.3.2005 – 2 Sa 1771/04 konstitutive Wirkung), besteht das Arbeitsverhältnis unverändert fort. Auch die Zahlung einer vereinbarten Abfindung beendet nicht das Arbeitsverhältni...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / 3. Aufhebungsverträge bei Betriebsübergang

Rz. 85 In der Praxis bemüht man sich vielfach, die Risiken einer Kündigung im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen auszuschalten. Die grundsätzliche Anerkennung von Aufhebungsverträgen unter Ausschaltung des Kündigungsschutzes, sogar des Mutterschutzes (unstreitig seit BAG v. 8.12.1955 – 2 AZR 13/54, AP § 9 MuSchG Nr. 4 m. Anm. ...mehr