Fachbeiträge & Kommentare zu Aufhebungsvertrag

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / IV. Beginn, Laufzeit und Ende der Sperrzeit

Rz. 53 Das Sperrzeit begründende Ereignis nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ist immer das Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Es ist zu berücksichtigen, dass die Begriffe "Arbeitsverhältnis" und "Beschäftigungsverhältnis" zwar in vielen Bereichen den gleichen Inhalt haben, der sozialrechtliche Begriff des Beschäftigungsverhältnisses jedoch Besonderheiten aufweist. Zur groben...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung)

Rz. 136 Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhal...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Vorbeugender Schutz vor Abwerbungen

Rz. 96 Vorbeugender Schutz vor Abwerbungen lässt sich – außer durch die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen – nur schwer erreichen. In Betracht kommen zum einen vorbeugende Personalbindungsmaßnahmen, wie z.B. die Vereinbarung längerer Kündigungsfristen oder die Vereinbarung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote mit Mitarbeitern, deren Abwerbung befürchtet wird (s. hierzu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 93 Die Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB gilt nur für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Das sind gem. § 305 BGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Damit fällt ein Arbeitsvertrag, der vom Arbeitgeber gestellt wird und der für eine mehrfach...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Streitwertkatalog

Rz. 50 Zur Vereinheitlichung der Streitwerte haben sich Präsidenten und Präsidentinnen der LAG im Mai 2013 auf einen bundeseinheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit geeinigt. Bei der ersten Fassung war die Anwaltschaft nicht involviert, welches zu erheblicher Kritik geführt hat (siehe Selzer, FA 2014, 258 ff.). Nunmehr wurde der Streitwertkatalog für die...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens

Rz. 527 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Überlassung eines Dienstwagens setzt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien voraus. In dieser sollten insb. folgende Punkte geregelt werden:mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1578 Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Arbeitnehmer grundsätzlich frei, mit ihren ehemaligen Arbeitgebern in Wettbewerb zu treten oder für Konkurrenzunternehmen tätig zu werden (BAG v. 22.3.2017 – 10 AZR 448/15, EversOK Ls. 7; LAG Köln v. 7.2.2017 – 12 Sa 745/16, EversOK Ls. 8). Dieses durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse der angestellten Vertriebskra...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Rechtliche Befugnis und tatsächliche Durchführung

Rz. 162 Zu beachten ist, dass § 5 Abs. 3 BetrVG verlangt, dass die Kriterien "nach Arbeitsvertrag und Stellung im Betrieb oder Unternehmen" erfüllt sind. Nötig ist also die Befugnis im Außen- wie auch im Innenverhältnis zum Arbeitgeber. Wenn eine arbeitsvertraglich eingeräumte Befugnis nur "auf dem Papier" steht und nicht tatsächlich ausgeübt wird, liegt die Eigenschaft als ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / j) Abweichung vom Bundesurlaubsgesetz und sonstige Regelungen

Rz. 1770 § 13 BUrlG regelt das Verhältnis zwischen BUrlG einerseits und Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen andererseits. Der Urlaubsanspruch an sich ist grds. unabdingbar. Selbst in Tarifverträgen kann von den Bestimmungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG nicht abgewichen werden. Ein Mindesturlaub von vier Wochen pro Urlaubsjahr ist somit unantastbar u...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Betriebsübergang bei Insolvenz

Rz. 663 Früher war es in Rspr. (vgl. u.a. LAG Düsseldorf, 30.12.1977 – 16 Sa 651/77, DB 1978, 702; ArbG Köln v. 29.7.1977 – 14 Ca 3481/77, DB 1977, 2146; LAG Hamm v. 28.3.1979 – 12 Sa 22/78, DB 1979, 1365) und Literatur (vgl. u.a. Riedel, NJW 1975, 765; Martens, DB 1977, 495; Derleder, AuR 1976, 129; Hess, DB 1976, 1154; Everhardt, BB 1976, 1611; Richardi, RdA 1976, 56) heft...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / a) Arbeitnehmerbegriff als Anknüpfung für die Zuständigkeit

Rz. 5 Für die Beurteilung der Frage, ob eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorliegt, bildet der Arbeitnehmerbegriff den zentralen Anknüpfungspunkt für die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit. Arbeitnehmer i.S.d. ArbGG sind nach dessen § 5 Abs. 1 S. 1 Arbeiter und Angestellte sowie die zur Berufsausbildung Beschäftigten. Weil in der Vors...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Ausnahmen von der Formfreiheit

Rz. 92 Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung sowie individualrechtliche Vereinbarungen können vorsehen, dass Arbeitsvertragsbedingungen eine bestimmte Form, insb. Schriftform, beachten müssen (zum Schriftformerfordernis nachvertraglicher Wettbewerbsverbote vgl. § 34 Rdn 34 ff. Für die Beendigungstatbestände der Kündigung und der Auflösungsverträge enthält § 623 BGB ein ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Wirtschaftliche Notlage und Insolvenz

Rz. 451 Ein Wegfall oder eine Kürzung von Gratifikationen oder Sonderzahlungen kommt im Allgemeinen nicht in Betracht, wenn sich die Geschäftslage des Betriebes des Arbeitgebers erheblich verschlechtert hat oder der Arbeitgeber sich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet (vgl. LAG Hamm v. 13.9.2004 – 8 Sa 721/04). Lediglich bei gewinnabhängigen Sonderzahlungen oder bei f...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / I. Bestehende Arbeitsverhältnisse

Rz. 1 Gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Betriebsüberganges bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Der Übergang des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Einzelrechtsnachfolge verfolgt als Zweck den Schutz der einzelnen Arbeitnehmer durch die Sicherung und die unveränderte Fortführung des Arbeitsvertrages...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Sonstige Abfindungsmöglichkeiten

Rz. 170 Eine Ausnahme von dem geltenden gesetzlichen Abfindungsverbot besteht gem. § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 BetrAVG zudem für den Fall, dass dem ausgeschiedenen Mitarbeiter die Beiträge aus der Sozialversicherung erstattet worden sind. Rz. 171 § 3 Abs. 1 BetrAVG erfasst darüber hinaus nur gesetzlich unverfallbare Anwartschaften, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufrec...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (2) Kündigung mit Kündigungsgrund

Rz. 244 Unbeschadet der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ist stets die Rechtsnatur des Geschäftsführerverhältnisses im Blick zu halten, ob unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Position ein Freies Dienstverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien besteht. Besteht – wie vielfach – Streit zwischen den Part...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 8. Haftung des Vorstands/D & O-Versicherung

Rz. 715 Zunehmend besteht die Tendenz, Vorstandsmitglieder für Managementfehler in Regress zu nehmen. Jährlich werden 5.500 neue Schadensfälle gemeldet (vgl. Otte, VW 11/2016, 34). Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind gem. § 93 Abs. 2 AktG der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Der BGH hat in einer En...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / F. Kündigungsverbot (§ 613a Abs. 4 S. 1 BGB)

Rz. 68 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Überganges eines Betriebes oder eines Betriebsteiles ist unwirksam (§ 613a Abs. 4 S. 1 BGB). Dieses Verbot ist nach seinem Zweck umfassend zu verstehen, sodass auch Änderungskündigungen, Aufhebungsvereinbarungen und Befristungsabreden hier...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Bewertung der Rspr. des EuGH, BGH und BAG – Vorschlag für eine europarechtskonforme Auslegung der negativen Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

Rz. 163 Die in Rspr. und Lit. umfassende Diskussion um die rechtliche Einordnung des Anstellungsvertrags des GmbH-Geschäftsführers, die bis heute nicht abgeschlossen ist, gehört zu den meist diskutierten Fragen im GmbH-Geschäftsführerrecht (vgl. zutreffend Scholz/Uwe H. Schneider/Sven H. Schneider, GmbHG, § 35 Rn 259). Rz. 164 Der Danosa-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 201...mehr

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Kündigung / 6.6.5 Praxisfragen

Auch, aber nicht nur im Zusammenhang mit Ausfallzeiten durch Krankheit stellt sich die Frage, ob eine Verlängerung der Probezeit möglich ist. Maßgebliche Vorschrift ist hier § 1 Abs. 1 KSchG, der die Wartezeit regelt. Die Wartefrist beträgt 6 Monate. Die (längste) Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB beträgt ebenfalls 6 Monate. Im Bereich TVöD/TV-L ergibt sich aus dem Tarifvertrag...mehr

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Kündigung / 20.6.2 Abfindung

a) Berechnung Nach § 9 KSchG muss die Abfindung angemessen sein. § 10 KSchG soll die Höhe der Abfindung regeln. Die Vorschrift ist aber nur insoweit konkret, als mit 12 Monatsverdiensten eine Obergrenze gezogen ist (§ 10 Abs. 1 KSchG). Ausnahmen hiervon sind für ältere Arbeitnehmer vorgesehen, die über längere Betriebszugehörigkeit verfügen. Ungeachtet dieser Vorgaben ist inne...mehr

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Kündigung / 16.3 Gerichtlicher Vergleich

Der gerichtliche Vergleich hat regelmäßig den gleichen Hintergrund wie die im Aufhebungsvertrag vereinbarte Freistellung.mehr

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Kündigung / 16.4 Anrechnung anderweitig erzielten Einkommens

§ 615 BGB bestimmt ausdrücklich, dass sich der Arbeitnehmer das anrechnen lassen muss, was er während des Annahmeverzugs durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Diese Vorschrift ist auf die Fälle anzuwenden, in denen der Arbeitgeber nach § 615 BGB durch eine einseitige Freistellung in Annahmeverzug gekommen ist. Beginnt der A...mehr

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Kündigung / 6.3 Wartezeit

Weitere Voraussetzung für das Eintreten des Kündigungsschutzes ist ein mehr als 6-monatiger Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Hinweis Die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist nicht zu verwechseln mit der Probezeit, auch wenn sie durchaus die Funktion einer Erprobung des Arbeitnehmers hat. Die Wartezeit betrifft die Frage, ob der Arbeitge...mehr

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Kündigung / 14 Unwirksamkeit/Umdeutung/Annahmeverzug

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie führt als Rechtsfolge zur Beendigung des Arbeitsvertrages. Sie tritt ein, ohne dass der andere Vertragspartner damit einverstanden sein muss. In strengem Rechtssinne gibt es daher die "Annahme" einer Kündigung nicht. Hierin kann jedoch ein Aufhebungsvertrag zu sehen sein, wenn beispielsweise der Arbe...mehr

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Kündigung / 16.2 Vereinbarung über Freistellung

Im Regelfall ist eine einseitige Freistellung nur zulässig, wenn diese Möglichkeit im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Eine derartige Klausel könnte etwa lauten: "Ist das Arbeitsverhältnis gekündigt, so ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer vom Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung an von der Arbeitsleistung freizustellen. Der Freistellungszeitraum gilt zunächst als...mehr

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Kündigung / 19.11 Vergleich

Beim Arbeitsgericht enden die meisten Kündigungsschutzklagen durch Vergleich. Dieser Vergleich beinhaltet im Normalfall den Verlust des Arbeitsplatzes gegen Zahlung einer Abfindung. Damit wird beim Arbeitsgericht ein Abwicklungsvertrag geschlossen (vgl. Aufhebungsvertrag/Abfindung). Der Vergleich regelt häufig nicht nur die Höhe der Abfindung, sondern auch den Kündigungsgrund...mehr

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Kündigung / 16.5.3 Sinnvolle Regelungen bei Freistellung

In der Praxis wird die Freistellung schriftlich geregelt. Da es sich in aller Regel um Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses handelt, ist die Schriftform schon wegen der Wirksamkeit der Beendigung gem. § 623 BGB zwingend erforderlich. Die Vereinbarung kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst enthalten (Aufhebungsvertrag: „Die ...mehr

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Kündigung / 22.1 Mitwirkung bei ordentlicher Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber hat die Personalvertretung ein Recht auf Mitwirkung (§ 85 Abs. 1 BPersVG). Dies bedeutet, dass die Dienststelle die Kündigung erst aussprechen darf, nachdem der Personalrat Gelegenheit erhalten hat, Einwendungen gegen die Kündigung zu erheben und diese mit ihr zu erörtern. Eine Kündigung vor Abschluss des Mitwirkungsverfah...mehr

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Kündigung / 17.2 Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Meldepflicht

Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III obliegt dem Arbeitgeber eine Hinweispflicht gegenüber dem Arbeitnehmer auf die Verpflichtung zur frühzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit nach § 38 Abs. 1 SGB III. Die Regelung ist als "Soll-Vorschrift" gestaltet. Es stellt sich die Frage, welche Konsequenzen ein unterbliebener Hinweis haben kann. Auch wenn es sich lediglich um ein...mehr

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Kündigung / 5.2 Elternzeit

Der Kündigungsschutz des § 17 MuSchG wird in § 18 BEEG ausgedehnt auf die Dauer der Elternzeit. Das Kündigungsverbot beginnt mit dem Antrag auf Elternzeit, frühestens aber 8 Wochen vor dessen Beginn. Voraussetzung ist ein formwirksames (schriftliches) Elternzeitverlangen.[1] Wird Elternzeit ab der Geburt des Kindes begehrt, ist der voraussichtliche Entbindungstermin maßgebli...mehr

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Kündigung / 5.1.4 Sonstige Auswirkungen auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses

Das Kündigungsverbot richtet sich nur an den Arbeitgeber. Die Arbeitnehmerin selbst kann kündigen. Hat die Arbeitnehmerin in Unkenntnis ihrer Schwangerschaft einen Aufhebungsvertrag geschlossen oder selbst gekündigt, steht ihr kein Anfechtungsrecht zu.[1] Das Kündigungsverbot hat auch keine Auswirkung auf befristete Arbeitsverträge. Auch mit schwangeren Frauen können daher be...mehr

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Kündigung / 14.2 Umdeutung (Konversion)

Eine Kündigung, die aus irgendeinem Grunde rechtsunwirksam ist, kann trotzdem im Wege der Umdeutung Rechtswirkung erlangen. Grundlage hierfür ist § 140 BGB. Danach gilt, sofern ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts genügt, das Letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde. Im Falle ei...mehr

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Kündigung / 20.1 Rechtsgrundlage

Anders als im Fall des Aufhebungs- oder Auflösungsvertrags ist hier nicht Grundlage der TVöD oder der Grundsatz der Vertragsfreiheit, sondern § 9 KSchG und für die Fälle der außerordentlichen Kündigung § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG. Während in den erstgenannten Fällen eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur zustande kommt, wenn beide Seiten, also Arbeitg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 6.5 Bedeutung des allgemeinen Kündigungsschutzes

Greift das Kündigungsschutzgesetz, ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 1 KSchG). Sozial ungerechtfertigt (sozialwidrig) ist eine Kündigung dann, wenn es für sie keinen (ausreichenden) Grund gibt. Wann ein ausreichender Grund für eine Kündigung vorliegt, ergibt sich aus § 1 Abs. 2 KSchG. Hinsichtlich der Gr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 4 Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen des § 34 Abs. 1 TVöD gelten sowohl für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Sie binden auch tarifungebundene Parteien, sofern die Geltung des TVöD vertraglich vereinbart wurde. Ein Verzicht des Arbeitnehmers auf die tariflichen Kündigungsfristen ist nicht möglich. Für tarifgebundene Arbeitnehmer ergibt sich dies aus § 4 TVG, für nicht tarifgebundene aus § 622 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Nichteheliche Lebensgemeins... / 3.4 Arbeitsverhältnis mit dem nicht ehelichen Partner

Häufig arbeiten Lebenspartner im Betrieb des anderen mit. Nach Beendigung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft entsteht dann oft Streit, ob ein Arbeitsverhältnis zwischen den Partnern bestanden hat.[1] Auch die Mitarbeit im Betrieb kann unter Umständen ein Beitrag zur gemeinsamen Lebensführung sein, sodass ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Vergütung dafür geschuldet ...mehr

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zfs 07/2023, Reichweite ein... / Leitsatz

1. Die anlässlich einer Umdeckung erklärte "Kündigung" einer Berufsunfähigkeitsversicherung, deren Wirksamwerden vom Zustandekommen des neuen Vertrages abhängig gemacht wurde, kann als Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages anzusehen sein, auf das der VR durch Annahme der "Kündigung" und des neuen Antrages eingegangen ist mit der Folge, dass sein späterer Rücktritt ...mehr

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zfs 07/2023, Reichweite ein... / 2 Aus den Gründen:

2. Zu Recht hat das LG festgestellt, dass die bei der Bekl. zuletzt unter der Vers.-Nr. … unterhaltene Vorversicherung nach dem mit Schreiben vom 3.6.2019 erklärten, jetzt als wirksam anzusehenden Rücktritt der Bekl. unverändert fortbesteht. Denn dieser Rücktritt hat bei sachgerechter Auslegung der von den Parteien getroffenen Vereinbarungen auch die – formal freilich im Weg...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Benachrichtigung des Zentralen Testamentsregisters über die Verwahrung

Rz. 106 Diese Benachrichtigungspflicht ist in § 347 FamFG gesetzlich geregelt. Das Verwahrungsgericht benachrichtigt das Zentrale Testamentsregister elektronisch über erbfolgerelevante Urkunden. Erbfolgerelevante Urkunden sind Testamente, Erbverträge und alle Urkunden mit Erklärungen, welche die Erbfolge beeinflussen können, insbesondere Aufhebungsverträge, Rücktritts- und A...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / c) Erbvertragliche Zuwendungen

Rz. 117 Bei erbvertraglichen Zuwendungen ist Voraussetzung für den Verzicht, dass der Bedachte "Dritter", also nicht Vertragspartner des Erbvertrages ist. Der Begriff des Dritten ist entsprechend dem Änderungsbedürfnis einschränkend aufgrund einer teleologischen Reduktion auszulegen.[228] Vertragsparteien sind also entweder die im Testament Bedachten und der Erblasser oder de...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 8. Aufhebung des Verzichts

Rz. 42 Zur Aufhebung eines Erbverzichts nach § 2351 BGB ist als actus contrarius ein Vertrag zwischen den Parteien erforderlich, die den Verzichtsvertrag geschlossen haben.[112] Daher kann der Aufhebungsvertrag nur zu Lebzeiten des Erblassers und des Verzichtenden geschlossen werden.[113] Rz. 43 Der Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsaufhebungsvertrag nach § 2351 BGB ist als ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / III. Vertragsgegenstand

Rz. 241 Über den auf Verträge über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil beschränkten Wortlaut des § 311b Abs. 5 BGB hinaus lässt dieser nach einer – mit Hinblick auf den Normzweck des § 311b Abs. 5 BGB, eine vorzeitige Auseinandersetzung unter künftigen gesetzlichen Erben zu ermöglichen – Literaturansicht jede Art von Verpflichtungen über Verfügungen zu, die sich im...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Besonderheiten des Erbvertrags

Rz. 84 Gegenüber dem gemeinschaftlichen Testament zeichnen den Erbvertrag zwischen Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern folgende Besonderheiten aus:mehr

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Organe der Genossenschaft / 1.7.5.6 Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Rz. 473 Wenn nach der Satzung der Aufsichtsrat nicht nur für die Bestellung, sondern auch für den Widerruf der Bestellung (Abberufung) der Vorstandsmitglieder zuständig ist, vertritt der Aufsichtsrat die Genossenschaft sowohl beim Abschluss des Anstellungsvertrags als auch bei dessen Aufhebung. Rz. 474 In den Mustersatzungen ist geregelt, dass der Aufsichtsrat für die Kündigu...mehr

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Organe der Genossenschaft / 1.12.4 Amtsniederlegung

Rz. 608 Ein Vorstandsmitglied kann sein Amt durch einseitige Erklärung gegenüber der Genossenschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat,[1] aufgeben (Amtsniederlegung). Nach der Rechtsprechung[2] ist es für die Wirksamkeit der Niederlegung nicht erforderlich, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Tritt ein Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund mit sofortiger Wirkung von seinem A...mehr

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Organe der Genossenschaft / 1.7.5.1 Überblick

Rz. 460 Der Anstellungsvertrag zwischen der Genossenschaft und dem Vorstandsmitglied kann aus verschiedenen Gründen enden. In der Praxis spielen vor allem folgende Beendigungsgründe eine Rolle:[1] Ablauf der vereinbarten Befristung, Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Rz. 461 Al...mehr

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Organe der Genossenschaft / 2.10.4 Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden

Rz. 738 Das Genossenschaftsgesetz schreibt nicht vor, dass eine eG einen Aufsichtsratsvorsitzenden haben muss. An mehreren Stellen im Gesetz wird jedoch ein Aufsichtsratsvorsitzender vorausgesetzt, z. B. § 58 Abs. 3 Satz 1 GenG (Vorlage des Prüfungsberichts durch den Verband u. a. an den Aufsichtsratsvorsitzenden).[1] Praxis-Tipp Aus organisatorischen Gründen ist jeder Genoss...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 1. Aufhebungsvertrag

Die selbe Vertragsfreiheit, die die Parteien eines schuldrechtlichen Vertrages bei dessen Abschluss genießen, steht ihnen auch in der Folgezeit zu: sie können den Vertrag ändern, ergänzen oder gänzlich aufheben, wenn sie sich nur darin einig sind. So kann ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag das einmal Vereinbarte ohne weiteres ungeschehen machen, bereits erbrachte Leistung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Gegenstand der Mitteilungspflicht

Rz. 2 Die Mitteilungspflicht besteht bei Einstellungen und personellen Veränderungen. Der Begriff der Einstellung ist derselbe wie bei § 99 BetrVG (vgl. dort). Wird ein Arbeitnehmer zum leitenden Angestellten befördert, etwa durch Erteilung einer Prokura, dann richtet sich die Beteiligung des Betriebsrats nicht nach § 99 BetrVG, sondern nach dieser Vorschrift.[1] Rz. 3 "Perso...mehr