Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeugnis

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / 2. Ausschließung und Ablehnung

Rz. 18 Der Richter soll das Verfahren unabhängig und unparteiisch führen. Um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, sind Richter im Unterschied zu Beamten nicht weisungsabhängig. Es gibt also keinen Vorgesetzten, der sie anweisen kann, wie zu entscheiden ist. Auch der Kammer- oder Senatsvorsitzende hätte insoweit keinerlei Handhabe, Druck auf ein Kammer- oder Senatsmitglied au...mehr

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ZErb 11/2019, Die gefährlic... / IV. Testamentsvollstreckerzeugnis trotz fehlender Bekanntgabe der letztwilligen Verfügung

Vor allem gegenüber Banken und Versicherungen kann der Testamentsvollstrecker sich erst mit dem Zeugnis ausreichend legitimieren. Ab Eröffnung des Testaments kann das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker in den Fällen des § 2200 BGB ernennen,[27] der seinen Antrag zum Testamentsvollstreckerzeugnis ab Amtsannahme stellen kann,[28] der Testamentsvollstrecker kann sein ...mehr

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ZErb 11/2019, Beweislast fü... / Sachverhalt

Die Kläger sind die unbekannten Erben der am ... 2014 verstorbenen E...U... W..., die, vertreten durch den am 10.11.2015 durch das Amtsgericht Potsdam bestellten Nachlasspfleger, die Beklagte auf Herausgabe eines Betrages von 274.196,55 EUR, hilfsweise auf Schadensersatz in gleicher Höhe in Anspruch nehmen. Bei dem Geldbetrag handelt es sich um Mittel, die sich die Beklagte n...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wohngemeinschaft

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Kosten für die behinderungsbedingte Unterbringung eines jüngeren Menschen in einer betreuten Wohngemeinschaft können > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Anstaltsunterbringung und Betreutes Wohnen sein. Werden die Unterbringungskosten teilweise vom Sozialhilfeträger übernommen, muss die Notwendigkeit der Unterbringung dem FA nicht durch ein amtsärz...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.16.5 Ausgleichsquittung

Praxis-Beispiel Hiermit bestätige ich, nachfolgend aufgeführte Papiere und Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt erhalten zu haben: Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit Urlaubsbescheinigung Lohn-/Gehaltsabrechnung Urlaubsabgeltung Arbeitszeugnis Restgehalt Sonstiges ……………………… Ferner bestätige ich, dass die Abrechnung der restlichen Vergütung sowie evtl. Urlaubsabgeltung zut...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.16.2 Auflösungsvertrag einfach

Praxis-Beispiel Zwischen ……………………………………(im Folgenden "Firma") und Frau/Herrn ………………………………(im Folgenden "Arbeitnehmer") wird folgender AUFLÖSUNGSVERTRAG geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Der am ……………………… abgeschlossene Arbeitsvertrag wird im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben. Das Beschäftigungsverhältnis endet dabei mit Ablauf des ………… § 2 Freistellung/Restur...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.15 Checkliste für Auflösungs-/Abwicklungsverträge

1. Zulässigkeit des Auflösungsvertrags: kein besonderes Abschlussverbot. 2. Form: schriftlich, § 623 BGB, beim Auflösungsvertrag zwingend, beim Abwicklungsvertrag dringend zu empfehlen. 3. Beendigungszeitpunkt: wegen Arbeitslosengeld nach Möglichkeit ordentliche Kündigungsfrist. 4. Beendigungsart: beim Abwicklungsvertrag schon deshalb erforderlich, weil außerhalb des Vertrags l...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.16.3 Auflösungsvertrag

Praxis-Beispiel Zwischen …………………………………… (im Folgenden "Firma") und Frau/Herrn ……………………………… (im Folgenden "Arbeitnehmer") wird folgender AUFLÖSUNGSVERTRAG geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnissesmehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.7 Abgeltungsklauseln/Ausgleichsquittungen

Im Auflösungsvertrag wird häufig vereinbart, dass die Vertragsparteien mit Erfüllung des Auflösungsvertrags keine Ansprüche gegeneinander aus dem Arbeitsverhältnis mehr haben. Hier wird sich i. d. R. eine Auslegung ergeben, dass sich eine solche Klausel nicht bezieht auf Ruhegeldansprüche und Anwartschaften[1], Zeugnisansprüche[2], Ansprüche aus dem ArbNErfG [3] und Rechte au...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.5.2 Anfechtungsberechtigung

Der zur Anfechtung berechtigte Personenkreis ergibt sich aus Art. 72 Abs. 1 EuErbVO, wonach nur berechtigt ist, wer ein Zeugnis beantragen kann, nämlich Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter. Entscheidungen der Ausstellungsbehörde über die Berichtigung, die Änderung oder den Widerruf des Zeugnisses sowie über die Aussetzung der Wirkungen des Z...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.4.2 Gutglaubenswirkung

Leistungen an den nach dem Europäischen Nachlasszeugnis Berechtigten wirken schuldbefreiend, es sei denn, der Leistende hat im Falle der Unrichtigkeit des Nachlasszeugnisses davon Kenntnis oder er unterliegt grob fahrlässiger Unkenntnis (Gutglaubenswirkung des Art. 69 Abs. 3 EuErbVO). Der Empfänger von Gegenständen aus dem Nachlassvermögen durch Verfügung einer Person, die in...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.3 Inhalt des Europäischen Nachlasszeugnis

Die Ausstellungsbehörden verwenden für das Nachlasszeugnis ein europaweit einheitliches Formblatt, Art. 67 Abs. 1 S. 2, 80 S. 1 EuErbVO. Gemäß Art. 68 EuErbVO enthält das Zeugnis – soweit erforderlich – folgende Angaben: Anmerkung Überblick: Inhalte des Europäischen Nachlasszeugnisses die Bezeichnung und die Anschrift der Ausstellungsbehörde und das Aktenzeichen; das Ausstellung...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.4.1 Vermutungswirkung

Gemäß Art. 69 Abs. 2 EuErbVO besteht eine Vermutung bezüglich der Richtigkeit des Sachverhalts und der erbrechtlichen Berechtigung der genannten Personen (Richtigkeitsvermutung). Ferner besteht die Vermutung auf Vollständigkeit des Zeugnisses dahingehend, dass die Rechte oder Befugnisse keinen anderen als den im Zeugnis aufgeführten Bedingungen und/oder Beschränkungen unterl...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.5.4 Einstweiliger Rechtschutz

Art. 73 I EuErbVO stellt einen einstweiligen Rechtschutz zur Verfügung, wonach die Wirkungen des Zeugnisses, bis zu dessen Änderung oder zum Widerruf, Art. 73 Abs. 1a EuErbVO, oder während der Anhängigkeit der Anfechtung, Art. 73 Abs. 1a EuErbVO, ausgesetzt werden können.mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.4 Wirkung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Das Zeugnis soll Erben, Vermächtnisnehmern und Testamentsvollstreckern oder Nachlassverwaltern in allen Mitgliedstaaten als Nachweis ihrer Rechtsstellung und Befugnisse dienen, Art. 63 Abs. 1 EuErbVO. In diesem Zusammenhang entfaltet es unterschiedliche Rechtswirkungen: 8.4.1 Vermutungswirkung Gemäß Art. 69 Abs. 2 EuErbVO besteht eine Vermutung bezüglich der Richtigkeit des Sa...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.2.2 Erforderliche Angaben und Nachweise

Für die Antragstellung kann der Antragsteller ein entsprechendes Formblatt verwenden, Art. 65 Abs. 2 EuErbVO. Der Antrag muss mindestens die in Art. 65 Abs. 3a–m EuErbVO verlangten Angaben enthalten, soweit sie dem Antragsteller bekannt sind und von der Ausstellungsbehörde zur Beschreibung des Sachverhalts, dessen Bestätigung der Antragsteller begehrt, benötigt werden: Anmerk...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.1 Zuständige Ausstellungsbehörde

Zuständig für die Ausstellung des Zeugnisses ist der Mitgliedstaat, dessen Gerichte nach den Art. 4, 7, 10 oder 11 EuErbVO zuständig für die Erbsache sind, Art. 64 S. 1 EuErbVO. Im Regelfall ist also die Ausstellungsbehörde desjenigen Mitgliedstaats zuständig, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. In Frage kommt dabei das Gericht im Sinne des Art...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 10 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Abmagerung Kosten für die Änderung oder Neuanschaffung von Kleidung infolge Erkrankung sind als mittelbare Krankheitskosten (= Krankheitsfolgekosten, > Rz 5) nicht abziehbar; vgl BFH 133, 550 = DB 1981, 2360 = HFR 1981, 518 betr Kleiderkosten infolge Abmagerungskur; ebenso BFH/NV 1988, 438. Abtreibung > Rz 10 Schwangerschaft. ADHS-Erkrankung (...mehr

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Strahlenschutz am Arbeitspl... / 4.4 Fachkunde im Strahlenschutz

Fachkunde im Strahlenschutz wird von der Strahlenschutzverordnung gefordert als Voraussetzung für den Umgang mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen. Sie setzt sich aus einer geeigneten Ausbildung und praktischer Erfahrung zusammen. Details zur Erlangung der Fachkunde werden in entsprechenden Fachkunderichtlinien geregelt. Die Fachkunde muss mind. alle 5 Jahre a...mehr

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AGS 06/2019, Gebühr für Neg... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist gem. §§ 1 Abs. 4, 22 JVKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG zulässig, aber unbegründet. Zu Recht hat die Justizkasse der Beschwerdeführerin eine Gebühr i.H.v. 15,00 EUR gem. Nr. 1401 KV JVKostG in Rechnung gestellt. Die Entscheidung des LG beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 66 Abs. 4 S. 2 GKG i.V.m. §§ 546, 547 ZPO). Hierzu im Einzelnen wie fo...mehr

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AGS 05/2019, Kein Vergleich... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beklagten ist statthaft (§ 68 Abs. 1 S. 1 GKG); sie ist form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 68 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 63 Abs. 3 S. 2 GKG) und auch I.Ü. zulässig und begründet. Das ArbG hat den für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert zutreffend auf 600,00 EUR festgesetzt. Insoweit ist den Ausführungen des ArbG im Wertfestsetzungsbeschluss in Gestalt ...mehr

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zfs 05/2019, Kein Anerkennt... / 2 Aus den Gründen:

"… Vielmehr hat das LG die Klage zu Recht abgewiesen." 1. Die Bekl. hat in dem Schreiben vom 20.5.2015 den Anspruch des Kl. nicht anerkannt. Sie ist somit nicht mit dem Einwand ausgeschlossen, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kl. seien nicht auf das Unfallgeschehen zurückzuführen. Weder dieses Schreiben noch das vorangehende vom 30.9.2014 stellten sich als Angebot d...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 4 Form der Einreichung

Rz. 5 Nach § 12 Abs. 2 HGB sind Anmeldungen zum Register elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (vgl. 157 GenG). Bei einfachen Dokumenten reicht die Übermittlung einer elektronischen Aufzeichnung. Notariell beurkundete bzw. öffentlich beglaubigte Dokumente sind hingegen mit einem einfachen elektronischen Zeugnis gem. § 39 a BeurkG zu versehen.mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 8.5 Die Rechtsfolgen der Beendigung des Anstellungsvertrags

Rz. 104 Mit Zugang der Kündigung oder dem in der Erklärung bestimmten Zeitpunkt endet das Anstellungsverhältnis des Organwalters. Dieser ist verpflichtet, die noch in seinem Besitz befindlichen geschäftlichen Unterlagen und sonstigen Gegenstände der Genossenschaft (Dienstwagen, Telefon etc.) an diese herauszugeben (§§ 675, 667 BGB). Ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) ste...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 2.3.3 Sonderfälle

Rz. 14 Die Verschwiegenheitspflicht begründet in gerichtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht (z. B. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO i. V. m. § 46 Abs. 2 ArbGG bzw. i. V. m. § 98 VwGO, § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO i. V. m. § 385 Abs. 1 AO. Das bedeutet, dass die mit der Prüfung betrauten Personen (Vorstandsmitglieder der Prüfungsverbände, Wirtschaftsprüfer, Prüfer, Prüfungsassiste...mehr

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AGS 04/2019, Kein Mehrwert bei einer auf ein wohlwollendes Zeugnis beschränkten Vergleichsregelung

GKG § 48 Abs. 1 S. 1; ZPO § 3 Leitsatz Wenn die Parteien über die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung streiten, kann an sich regelmäßig ohne nähere Begründung davon ausgegangen werden, dass auch das Führungs- und Leistungsverhalten streitig war. Es bedarf zur Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts für eine Zeugnisregelung dann regelmäßig keiner näheren Angaben, aus ...mehr

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AGS 04/2019, Kein Mehrwert ... / 1 Sachverhalt

Die Prozessbevollmächtigten der Beklagten begehren mit der Beschwerde Berücksichtigung eines Mehrwerts i.H.v. 2.538,33 EUR im Zusammenhang mit der Freistellungsvereinbarung im Vergleich, i.H.v. weiteren 100,00 EUR für zwei vereinbarte Abrechnungen sowie eines Bruttoeinkommens als Vergleichsmehrwert im Hinblick auf das Endzeugnis nach dem Ausspruch einer außerordentlichen Kün...mehr

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AGS 04/2019, Kein Mehrwert ... / Leitsatz

Wenn die Parteien über die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung streiten, kann an sich regelmäßig ohne nähere Begründung davon ausgegangen werden, dass auch das Führungs- und Leistungsverhalten streitig war. Es bedarf zur Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts für eine Zeugnisregelung dann regelmäßig keiner näheren Angaben, aus denen auf einen im Zeitpunkt des Vergl...mehr

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AGS 04/2019, Kein Mehrwert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das ArbG hat die Berücksichtigung eines Vergleichsmehrwerts zutreffend abgelehnt. 1) Die anwaltliche Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerke...mehr

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AGS 03/2019, Klageerweiteru... / 1 Sachverhalt

Streitig ist die Gebührenwertfestsetzung für Verfahren und Vergleich vor dem ArbG. Der Kläger hat zunächst die ordentliche betriebsbedingte Kündigung v. 26.3.2018 zum 30.9.2018 und sodann mit Klageerweiterung die außerordentliche (fristlose) Kündigung vom 18.4.2018 (umdeutbar in ordentliche Kündigung zum 31.10.2018) angegriffen. Der Rechtsstreit endete durch Vergleich, der au...mehr

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zfs 02/2019, Die Wiederaufn... / C. Gesetzliche Grundlagen

Für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Bußgeldentscheidung abgeschlossenen Verfahrens wird auf die Vorschriften der §§ 359–373a StPO, soweit sich aus § 85 OWiG nichts anderes ergibt, verwiesen. Die Wiederaufnahmegründe zugunsten des Verurteilten sind in § 359 StPO i.V.m. § 85 Abs. 1 OWiG aufgelistet. So ist die Wiederaufnahme etwa zulässig, wenn eine in der Hauptv...mehr

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ZErb 02/2019, Befugnis zur ... / Aus den Gründen

Die allein im Namen der Beteiligten zu 1 erhobene Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, und hat auch in der Sache Erfolg. 1. Wurde den Beteiligten im Rahmen einer Zwischenverfügung unter Fristsetzung Gelegenheit gegeben, ein der Eintragung entgegenstehendes Hindernis zu beseitigen, hat das Grundbuchamt den Antrag nach Ablauf der Frist zurückzuweisen, wenn nicht inzwischen...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.2 Erbengemeinschaft

Mit Übergang des Nachlasses und der Nachlassverbindlichkeiten auf mehrere Personen bilden diese eine Erbengemeinschaft[1], d. h. eine Gesamthandgemeinschaft.[2] Die Erben müssen den Nachlass zunächst gemeinsam verwalten, die Nachlassverbindlichkeiten begleichen und das danach verbleibende Vermögen aufteilen (Erbauseinandersetzung). Bis zur Teilung des Nachlasses kann jeder Mi...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Sorgfaltspflichten von Anwälten bei Kündigungen

Rz. 45 Spricht ein Anwalt die Kündigung für den Mandanten aus, ist eine Originalvollmacht vorzulegen, weil sonst eine unverzügliche Zurückweisung der Erklärung mit der Folge der Unwirksamkeit der Kündigung und entsprechenden finanziellen Nachteilen bis hin zum Ausschluss des Kündigungsrechts wegen Fristablaufs nach § 626 Abs. 2 BGB droht.[29] Rz. 46 Wenn ein Anwalt mit der Ab...mehr

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zfs 01/2019, Erklärungen am... / III. Einseitiges Schuldbekenntnis (Schulderklärung)

Ein Anerkenntnis kann auch lediglich als einseitige tatsächliche Erklärung des Schuldners ohne rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen erfolgen.[21] Dieses bloße Schuldbekenntnis betrifft den Fall, dass der Schädiger Tatsachen zugesteht. Es handelt sich um eine reine Wissenserklärung ohne Rechtsbindungswillen.[22] In der am Unfallort aufgenommenen Erklärung zur Unfallursach...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.3.4 Informationserhebung bei Dritten

Rz. 9 Häufig hat der Arbeitgeber insbesondere bei der Einstellung von Führungskräften ein Interesse daran, über die Bewerbungsunterlagen hinaus vom früheren Arbeitgeber Informationen über die Leistung und das Verhalten des Bewerbers einzuholen. Der Bewerber muss jedoch das Recht haben, dem zukünftigen Arbeitgeber zu untersagen, bei seinem derzeitigen Arbeitgeber Auskünfte üb...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anforderungen an den Nachweis einer Zustellung im Ausland nach § 9 VwZG

Leitsatz Hat eine Finanzbehörde die Eidgenössische Zollverwaltung um Zustellung eines Bescheids an den Abgabenschuldner in der Schweiz ersucht und bestreitet dieser den Erhalt des Bescheids, ist die Bekanntgabe nur wirksam, wenn die Zustellung aus dem Zustellungszeugnis zweifelsfrei hervorgeht. Sachverhalt Ein Hauptzollamt (HZA) ersuchte die Eidgenössische Zollverwaltung im J...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Veräußerungsbeschränkung: Nachweis der Zustimmung

Leitsatz Es gehört nicht in den Beglaubigungsvermerk, dass der Unterschreibende die Erklärung im Namen eines anderen abgegeben hat. Normenkette WEG § 12; GBO § 29 Das Problem V veräußert im Jahr 2017 an B ein Wohnungseigentum. Verwalter der entsprechenden Wohnungseigentumsanlage ist die A-GmbH. Im Januar 2018 beantragt der Notar die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuc...mehr

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ZErb 12/2018, Zeugnisverwei... / Sachverhalt

Die Parteien des Zwischenstreits streiten über die Berechtigung des Antragsgegners, gem. § 383 Abs. 1 Nr.6 ZPO das Zeugnis zu verweigern. In der Hauptsache verlangt die Klägerin im Rahmen einer erbrechtlichen Auseinandersetzung von der Beklagten die Auflassung eines Reihenhauses und einer Garage in München. Dabei stützt sie sich auf eine privatschriftliche letztwillige Verfüg...mehr

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ZErb 12/2018, Zur Versicher... / II. Nachweis fehlender Möglichkeit der Abgabe der Erklärung durch den Betreuten bzw. Vollmachtgeber selbst?

Offen ist nach der Entscheidung des OLG Celle, wie nachzuweisen ist, dass der Betreute bzw. der Vollmachtgeber selbst nicht mehr zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in der Lage ist. Der Senat stellt diese Frage in das pflichtgemäße Ermessen des Nachlassgerichts, welches also hier ein ärztliches Zeugnis oder gar Gutachten, mindestens jedoch eine dahingehende Erklärun...mehr

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ZErb 12/2018, Zeugnisverwei... / Aus den Gründen

1. Gemäß § 387 Abs. 1 ZPO ist über die Rechtmäßigkeit der Weigerung des Zeugen, auszusagen, im Zwischenstreit zu entscheiden. Die Entscheidung ergeht vorliegend im schriftlichen Verfahren gem. § 128 Abs. 2 ZPO, da die Parteien ihr Einverständnis hiermit erteilt haben. 2. Dem Antragsgegner und Zeugen steht kein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ...mehr

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AGS 11/2018, Zustellungen im Wertfestsetzungsverfahren; Vergleich über Arbeitszeugnis und Freistellung

RVG § 33; RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Der Wertfestsetzungsbeschluss nach § 33 Abs. 1 RVG ist nicht nur dem die Wertfestsetzung beantragenden Rechtsanwalt, sondern auch der Partei persönlich zuzustellen. Legt die Partei sofortige Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ein, bestimmt sich der Lauf der Beschwerdefrist daher nach dem Zeitpunkt der Zustellung bei ihr selber; die...mehr

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AGS 11/2018, Zustellungen i... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte und zulässige Beschwerde ist teilweise begründet. 1. Die Beschwerde des Klägers ist statthaft (§ 33 Abs. 3 S. 1 RVG), da sie ausweislich des Schriftsatzes vom 11.9.2017 eine Streitwertreduzierung zum Ziel hat. Die Beschwerde ist zulässig, der Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR (§ 33 Abs. 3 S. 1 RVG) ist erreicht und die Beschwerde ist – entgegen der Auffass...mehr

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AGS 11/2018, Zustellungen i... / 1 Sachverhalt

Der Kläger war bei der Beklagten beschäftigt. Zuletzt erzielte er ein durchschnittliches monatliches Arbeitsentgelt i.H.v. 3.260,83 EUR brutto. Mit Schreiben vom 21.6.2017 kündigte die Beklagte das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31.12.2017. Eine Freistellung des Klägers erklärte die Beklagte in dem Kündigungsschreiben nicht. Mit seiner Klage...mehr

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AGS 11/2018, Zustellungen i... / Leitsatz

Der Wertfestsetzungsbeschluss nach § 33 Abs. 1 RVG ist nicht nur dem die Wertfestsetzung beantragenden Rechtsanwalt, sondern auch der Partei persönlich zuzustellen. Legt die Partei sofortige Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ein, bestimmt sich der Lauf der Beschwerdefrist daher nach dem Zeitpunkt der Zustellung bei ihr selber; die Zustellung des Beschlusses an de...mehr

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ZErb 11/2018, Wirksamkeit d... / Aus den Gründen

II. (...) III. Die Beschwerde des Testamentsvollstreckers ist begründet, denn er ist von der Erblasserin wirksam zum Testamentsvollstrecker ernannt worden und etwaige – im hiesigen Beschwerdeverfahren nicht zu prüfende – Gründe, die seine Entlassung rechtfertigen könnten, stehen der Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses nicht entgegen. Da das Beschwerdegericht das Tes...mehr

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ZErb 11/2018, Wirksamkeit d... / Sachverhalt

Die Beschwerde, mit der der Testamentsvollstrecker sich gegen die Versagung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses wendet, ist gemäß den §§ 58 ff FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Auch in der Sache hat die Beschwerde Erfolg. Die Beschwerde, mit der der Testamentsvollstrecker sich gegen die Versagung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses wendet...mehr

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ZErb 11/2018, Eintragung ei... / Aus den Gründen

III. Die nach § 78 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen gemäß § 78 Abs. 3 GBO iVm § 71 FamFG zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Die Erwägungen des Beschwerdegerichts halten einer rechtlichen Nachprüfung stand. 1. Ohne Rechtsfehler nimmt das Beschwerdegericht an, dass das Grundbuchamt den auf § 36 GBO gestützten Eintragungsantrag zu Recht zurückgewiesen hat; denn...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 87 Zeugnis von Behörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87 FGO ergänzt die Vorschriften über den Zeugenbeweis (§ 82 FGO i. V. m. §§ 373 bis 377, 380 bis 382, 386 bis 401; s. § 82 FGO Rz. 4; Herbert in Gräber, § 87 FGO Rz. 1). Eine Auskunftspflicht wird durch § 87 FGO nicht begründet, sondern vorausgesetzt (Schallmoser in HHSp, § 87 FGO Rz. 5; Herbert in Gräber, § 87 FGO Rz. 2; Seer in Tipke...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zeugenbeweis

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen des Zeugenbeweises verweist § 82 FGO auf die §§ 373 bis 377, 380 bis 382 und 386 bis 401 ZPO. Darüber hinaus gelten die §§ 85 und 87 FGO. § 373 ZPO Beweisantritt Der Zeugenbeweis wird durch die Benennung der Zeugen und die Bezeichnung der Tatsachen, über welche die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll, angetreten. § 375 ZPO Beweisau...mehr