Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeugnis

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§ 9 Testamentsvollstreckung / IV. Länderüberblick

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§ 9 Testamentsvollstreckung / V. Inhalt des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 36 Im Testamentsvollstreckerzeugnis sind Rz. 37 Diese weiteren Angaben sind nur erforderlich, soweit ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / V. Erbschein über mehrere Erbfälle (Sammelerbschein)

Rz. 46 Verstirbt der Erbe B des Erblassers A nach Erbschaftsannahme seinerseits, so muss dessen Erbe C für beide Erbfälle einen Erbschein beantragen, wenn er ein amtliches Zeugnis will, das ihn als Berechtigten hinsichtlich beider Vermögensmassen ausweist. Diese beiden Erbscheine können äußerlich in einer Urkunde zusammengefasst werden (sog. Sammelerbschein). Was die Erteilu...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 3. Geschäftswert

Rz. 57 Der Geschäftswert bestimmt sich nach § 40 Abs. 5 GNotKG. In einem Verfahren, das ein Zeugnis über die Ernennung eines Testamentsvollstreckers betrifft, beträgt der Geschäftswert 20 % des Nachlasswerts im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden.mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 2. Mitvollstreckerzeugnis (Gemeinschaftliches Testamentsvollstreckerzeugnis)

Rz. 43 Wurden mehrere Testamentsvollstrecker ernannt, kann für sie ein gemeinschaftliches Zeugnis, das das Recht aller bezeugt, erteilt werden, § 2368 S. 2 BGB i.V.m. § 352a FamFG.mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Öffentlicher Glaube

Rz. 3 Zugunsten des Rechtsverkehrs wird weiter eine Richtigkeitsfiktion aufgestellt, § 2366 BGB: Erwirbt jemand einen Erbschaftsgegenstand, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins als richtig, soweit die Vermutung des § 2365 BGB reicht. Darüber hinaus genießen auch Zahlungen an den Erben oder sonstige Verfügungsgeschäfte, wie z.B. Aufrechnung, Bewilligung einer V...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 38 Wurde die Testamentsvollstreckung einheitlich für den Vor- und Nacherbfall angeordnet, ist ein einheitliches Zeugnis zulässig.[28] Ein Testamentsvollstrecker unterliegt dann nicht den Verfügungsbeschränkungen der §§ 2113–2115 BGB, wenn er zugleich für Vor- und Nacherben eingesetzt ist.[29]mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Nachweis

Rz. 48 Die Befugnis eines Testamentsvollstreckers, über das Nachlassgrundstück zu verfügen, kann entweder nach § 35 Abs. 2 Hs. 1 GBO durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis, § 2368 BGB, oder nach § 35 Abs. 2 Hs. 2, Abs. 1 S. 2 GBO durch eine in einer öffentlichen Urkunde enthaltene Verfügung von Todes wegen nachgewiesen werden.[45] Im Zeugnis ist anzugeben, ob der Testaments...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 9. Änderung und Widerruf

Rz. 56 Ein unrichtiges ENZ hat das Gericht auf Antrag zu ändern oder zu widerrufen, § 38 IntErbRVG. Der Widerruf kann auch von Amts wegen erfolgen. In jedem Fall muss das Gericht dabei auch über die Kosten des Verfahrens entscheiden. Diese Regelung entspricht dem § 353 Abs. 1 S. 2 FamFG. Anders als im Erbscheinsverfahren ist für das ENZ keine Einziehung oder Kraftloserklärun...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / IV. Testamentsvollstreckerzeugnis

Rz. 19 Der Geschäftswert beträgt in einem Verfahren, das ein Zeugnis über die Ernennung eines Testamentsvollstreckers betrifft, 20 % des Nachlasswerts im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden, § 40 Abs. 5 GNotKG. Mit KV 12413 GNotKG wurde für das Verfahren über die Erteilung einer Bescheinigung, die die Annahme des Amtes als Testament...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 6. Beteiligte

Rz. 43 Den Beteiligtenbegriff definiert § 37 IntErbRVG in Anlehnung an § 345 FamFG. Beteiligter ist logischerweise der Antragsteller. Soweit ansonsten z.B. die gesetzlichen Erben hinzugezogen werden können, ist diese "Kannvorschrift" entsprechend wie bei § 345 FamFG als "Mussvorschrift" zu lesen, wenn das ENZ in die Rechte der genannten Personen eingreifen kann.[40] § 37 Abs...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 2. Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes

Rz. 49 Ist ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt, so kann die Befugnis des Testamentsvollstreckers zur Verfügung über ein Grundstück oder Grundstücksrecht oder die sonstige Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers allein durch das Zeugnis nachgewiesen werden. Das Grundbuchamt hat hinsichtlich der Befugnis des Testamentsvollstreckers gemäß § 35 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, Abs. ...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 10. Aussetzung

Rz. 57 Nach Art. 73 EuErbVO können die Wirkungen des ENZ schon während eines anhängigen Verfahrens vorläufig ausgesetzt werden. Die im Umlauf befindlichen beglaubigten Abschriften des ENZ entfalten so lange keine Wirkung, bis eine endgültige Entscheidung ergangen ist.[47] Rz. 58 Zuständig für die Aussetzung ist das mit der Sache befasste Gericht. Im Falle des Art. 71 EuErbVO ...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Antragsbefugnis

Rz. 26 Antragsbefugt ist der Testamentsvollstrecker selbst nach Annahme des Amtes. Ein Antragsrecht besitzen auch Nachlassgläubiger in den Fällen der §§ 792, 896 ZPO, wenn sie gegen den Testamentsvollstrecker klagen oder vollstrecken wollen.[15] Bei mehreren Testamentsvollstreckern ist jeder zur Erteilung eines gemeinschaftlichen Testamentsvollstreckerzeugnisses antragsbefug...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / B. Testamentsvollstreckerzeugnis

Rz. 24 Das Testamentsvollstreckerzeugnis,[9] § 2368 BGB, dient als amtlicher Nachweis (Legitimation) über die Stellung des zum Testamentsvollstrecker Berufenen, insbesondere dem Schutz des öffentlichen Glaubens in die gesetzliche Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers, §§ 2368 S. 2, 2365–2367 BGB.[10] So wird es auch vom Grundbuchamt zum Nachweis der Verfügungsbefugni...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 3. Muster: Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 29 Muster 9.12: Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Muster 9.12: Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlassverfahren _________________________ Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Am _________________________ verstarb Herr ___________________...mehr

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Jansen, SGB VI § 298 Durchf... / 2.3 Glaubhaftmachung der Personenstandsdaten des Kindes

Rz. 8 Kann ein Nachweis des Vornamens, des Geburtsdatums und des Geburtsortes des Kindes weder durch eine Personenstandsurkunde noch durch eine sonstige öffentliche Urkunde geführt werden, ist die Glaubhaftmachung dieser Tatsache unter folgenden Voraussetzungen möglich: Die Mutter muss eine Erklärung abgeben, dass sie Personenstandsurkunden und sonstige öffentliche Urkunden ü...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / I. Allgemeines

Rz. 30 Bei dem Europäischen Nachlasszeugnis (nachfolgend: ENZ) handelt es sich um einen Rechtsnachweis sui generis, der in den meisten Mitgliedstaaten der Union einheitliche Rechtswirkungen entfaltet (Art. 62–73 EuErbVO). Darin, dass fast alle Mitgliedstaaten das ENZ als Nachweis der Stellung des Erben oder des Vermächtnisnehmers bzw. der Befugnisse als Testamentsvollstrecke...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / I. Funktion

Rz. 1 Gemäß § 2353 BGB stellt der Erbschein ein Zeugnis des Nachlassgerichts dar, das bekundet, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein bezeugt als amtliche Bescheinigung folgende Punkte:mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 7. Verfahren

Rz. 46 Grundsätzlich sind hinsichtlich des Verfahrens die (knappen) Verfahrensvorschriften der EuErbVO maßgeblich. Ergänzend gilt die lex fori des zuständigen Gerichts. In Deutschland ist das Verfahren als ein Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgestaltet. Nur soweit die EuErbVO und das insoweit speziellere IntErbRVG nichts anderes regeln, kann auf die §§ 35...mehr

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Anhang / Anhang 1 Aktenordnung

Rz. 1 Aktenordnung – in der in Bayern geltenden Fassung vom 19.12.2019 (BayMBl 2020 Nr. 25) (Auszug) § 27 Verfügungen von Todes wegen (1) entfällt (2) Geht eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) ein, so hat die Geschäftsstelle zu prüfen, ob bereits Vorgänge vorhanden sind, die sich auf den Verfügenden beziehen. (3) 1Eigenhändige Testamente, deren besondere amtliche V...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 5. Definition des Beteiligtenbegriffs im FamFG

Rz. 32 Das FamFG enthält eine gesetzliche Definition des Beteiligtenbegriffs.[31] In Antragsverfahren ist der Antragsteller Beteiligter, § 7 Abs. 1 FamFG. Rz. 33 Nach § 7 Abs. 2 FamFG sind als Beteiligte hinzuzuziehenmehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / VII. Übersicht: Gegenstandswerte im nachlassgerichtlichen Verfahren

Rz. 22 Der Geschäftswert im Erbscheinsverfahren [4] bemisst sich nach dem reinen Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalls. Vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten werden abgezogen, § 40 Abs. 1 S. 2 GNotKG. Rz. 23 Bei der Vertretung eines Miterben im Erbscheinerteilungsverfahren bestimmt sich der Gegenstandswert, der für die Berechnung der Vergütung des Rechtsanwalts zugrunde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.1.3 Vertraglicher Urlaubsanspruch

Rz. 63 Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien z. B. beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers, dass mit Zahlung des Gehalts für den letzten Monat und Aushändigung der Papiere sowie einem qualifizierten Zeugnis alle gegenseitigen Forderungen erledigt sind[1], erlischt gem. § 397 BGB der Teil des Urlaubsanspruchs, der über den gesetzlichen und tariflichen Anspruch hinausgeht. Dass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Erbschein

Rz. 102 Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das dem Erben den Nachweis seiner Position als Erbe ermöglicht und das auf seinen Antrag hin vom Nachlassgericht ausgestellt wird.[1] Der Erbschein hat aber keine konstitutive Wirkung, d. h. ein unzutreffender Inhalt des Erbscheins ändert nichts an der Erbrechtslage, sondern ermöglicht es nur einem Nichterben (Erbscheinserben)...mehr

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Anhang 5: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) v. 17.12.2008, BGBl. I, 2586, 2587, BGBl. I 2009, 1102 BGBl. III 315–24 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 962mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / II. Ausdrückliche Anordnung bestimmter Aufgabenkreise, § 1815 Abs. 2 BGB n.F.

Rz. 17 Ziel der Anforderung an das Betreuungsgericht, bestimmte Aufgabenkreise ausdrücklich zu benennen, ist es, die Grenzen der Handlungsmacht des Betreuers deutlich zu machen.[25] Die gem. § 1815 Abs. 2 Nr. 5, 6 BGB n.F. ausdrücklich anzuordnenden Aufgabenkreise zu Post- und Telekommunikationsangelegenheiten entsprechen – sprachlich modernisiert – § 1896 Abs. 4 BGB a.F. Neu...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / I. Zuständigkeit, Gutachten

Rz. 13 Zuständig für die Einsetzung eines Kontrollbetreuers wird in Zukunft auch nach der Gesetzeslage (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RPflG n.F.) der Richter sein, was angesichts der Bedeutung des Eingriffs in das Selbstbestimmungsrecht schon geradezu einhellig gefordert wurde.[27] Durch die Streichung des § 281 Abs. 1 Nr. 2 FamFG wird ein ärztliches Zeugnis statt eines Gutachtens ...mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / 3. Andere Hilfen

Rz. 8 Die "anderen Hilfen", bislang etwas versteckt in § 1896 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BGB a.F., werden nun im Sinne des Versuches der Kosteneinsparung in § 1814 Abs. 3 Nr. 2 BGB n.F. besonders betont. Tatsächlich wären viele Betreuungen entbehrlich, wenn insbesondere die Sozialbehörden umfassend beraten würden, weil ein großer Teil der Arbeit von Betreuern in der Beantragung von S...mehr

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§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / 2. Registrierung

Rz. 4 Ein großer Schritt zur Professionalisierung der Berufsbetreuungen ist die Registrierungspflicht[2] mit ihren Voraussetzungen wie dem Sachkundenachweis gem. §§ 23 ff. BtOG, wobei Einzelheiten einer Verordnung vorbehalten sind (§ 23 Abs. 4 BtOG, BtRegV). Die Registrierung erfolgt nach Sitz oder Wohnsitz des Betreuers bei seiner "Stammbehörde" und hat verschiedene Anzeige...mehr

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ZErb 09/2022, Zur gerichtli... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist zwischen dem XX./XX.11.2019 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Stadt 1 verstorben. Aus geschiedener Ehe des Erblassers ist als einziger Abkömmling der Beteiligte zu 1) hervorgegangen. Bei der Beteiligten zu 2) handelt es sich um die Schwester des Erblassers. Es liegt vor ein notarielles Testament des Erblassers vom 12.2.2004 mit Einsetzung des Beteilig...mehr

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zfs 08/2022, Ärztliche Fest... / 2 Aus den Gründen:

Dem Kl. stehen gegen die Bekl. auf der Grundlage des Versicherungsvertrages in Verbindung mit §§ 1 S. 1, 178 Abs. 1 VVG, § 7 I AUB 97 weder eine Invaliditätsentschädigung noch Krankenhaustagegeld oder sonstige Leistungen zu. 1. Der Kl. hat zunächst keinen Anspruch auf eine Invaliditätsleistung, weder als Einmalbetrag noch als Rentenzahlung. Es kann offenbleiben, ob der Kl. am ...mehr

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Neue Mitarbeiter rekrutieren / 7 Abschlusstipps

Nachfolgend einige Aspekte, die bei der Vergabe von Jobs hilfreich sind: Bewährt hat es sich in der jüngsten Vergangenheit, es Bewerber:innen so leicht wie möglich zu machen. In der Praxis haben Arbeitgebende oft Sonderwünsche, darauf sollte man weitestgehend verzichten. Einige Arbeitgeber wollen ein komplettes PDF mit allen Bewerbungsinhalten, andere lieber einzelne Dokument...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / h) Zahlungsantrag

Rz. 96 Ist die Auskunft vorprozessual erteilt und besteht auch keine Veranlassung, eine Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu verlangen, kann unmittelbar Zahlungsantrag gestellt werden, über den wiederum im Verbund mit der Ehesache zu entscheiden ist. Der Antrag wird in aller Regel nur auf Zahlung des errechneten Zugewinnausgleichsbetrages zu richten ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens

Rz. 107 Muster 5.4: Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens Muster 5.4: Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens An das Amtsgericht – Familiengericht – In dem einstweiligen Anordnungsverfahren der Hausfrau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsan...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / 2. Grundbuchzeugnis gem. § 17 Abs. 2 ZVG

Rz. 63 Die Zwangsversteigerung darf (selbstverständlich) nur angeordnet werden, wenn der Schuldner als Eigentümer der Wohnung im Grundbuch eingetragen ist (§ 17 Abs. 1 ZVG). Gem. § 17 Abs. 2 S. 1 ZVG ist die Eintragung durch ein (möglichst aktuelles) Zeugnis des Grundbuchamtes nachzuweisen. Dieses wird dem Gläubigervertreter vom zuständigen Grundbuchamt (das sich via Interne...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / F. Sicherungshypothek

Rz. 92 Die Eintragung einer Sicherungshypothek gem. § 867 ZPO (auch sog. Zwangshypothek) ist bei Forderungen ab 750,00 EUR[92] möglich. Dadurch kann die WEG ihre titulierte "persönliche" Forderung dinglich sichern. Die Sicherungshypothek hat zwar Rang vor späteren Rechten am Grundstück, geht den schon vorhandenen aber nach; sie wird deshalb auch "Schornsteinhypothek" genannt...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / III. Antragsmuster und Erläuterung

Rz. 66 Muster 9.6: Antrag auf Zwangsversteigerung Muster 9.6: Antrag auf Zwangsversteigerung [Anschrift, Rubrum, Forderungsaufstellung und weiterer Text wie bei beim Antrag auf Zwangsverwaltung (→ § 9 Rdn 42). Wegen der obigen Ansprüche sowie wegen der weiterlaufenden Zinsen und der weiteren Vollstreckungskosten beantrage ich namens und in Vollmacht der Gläubigerin, die Zwangs...mehr

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ZErb 07/2022, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist ein Beschl. des AG Hamburg-St. Georg v. 6.7.2020, mit dem die zur Begründung eines Antrags des Beteiligten zu 5) auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet worden sind. Der Beteiligte zu 5) ist der Sohn des mittlerweile verstorbenen früheren Testamentsvollstreckers, der wie...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / dd) Rechtsmissbrauch/Verwirkung/Treu und Glauben

Rz. 150 Die Geltendmachung des Arbeitnehmerstatus durch den Solo-Selbstständigen kann an Treu und Glauben scheitern. Es verstößt allerdings grds. nicht gegen Treu und Glauben, wenn eine Partei sich nachträglich auf die Unwirksamkeit einer von ihr abgegebenen Willenserklärung beruft und ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreift. Widersprüchliches...mehr

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ZErb 07/2022, Forderungsver... / 1 Gründe

I. Die Klägerinnen verlangen von den Beklagten als Erbinnen nach der am XX.XX.2019 verstorbenen X (Erblasserin) Erfüllung eines Vermächtnisses. Am 28.9.2010 errichtete die damals 90-jährige Erblasserin vor dem Zeugen Y ein notarielles Testament, dessen Inhalt auszugsweise lautet: Zitat 1. Ich setze zu meinem alleinigen Erben ein Herrn Vorname1 Nachname1 … … Zu meinem Nachlass gehör...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 4. Rückgabe des Testamentsvollstrecker-Zeugnisses

Rz. 21 Anders als beim Erbschein wird mit der Beendigung des Testamentsvollstreckeramtes das Zeugnis gem. § 2368 S. 2 Hs. 2 BGB von selbst kraftlos.[16] Die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs vom Testamentsvollstrecker erlischt. Um einen möglichen Missbrauch des Testamentsvollstreckerzeugnisses zu verhindern, kann das Nachlassgericht das Testamentsvollstreckerzeugnis zu de...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / III. Grundbuchänderung bei Veräußerung einer Immobilie durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 102 Gemäß § 20 GBO darf die Auflassung eines Grundstücks im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn die Einwilligung des Berechtigten und des anderen Teils über den Rechtsübergang erklärt ist. Daneben setzt die Eintragung gemäß § 19 GBO die Bewilligung des in seinem Recht Betroffenen voraus. Dabei korrespondiert die Befugnis zur Abgabe der Eintragungsbewilligung mit der m...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 6. Verhältnis von Testamentsvollstreckerzeugnis zu Erbschein

Rz. 23 Das Testamentsvollstreckerzeugnis ist in § 2368 BGB, §§ 342 ff. FamFG geregelt, der Erbschein in § 2353 BGB, §§ 352 ff. FamFG. Beide Zeugnisse werden nur auf Antrag erteilt. Wenn das Gesetz in § 352b FamFG im Zusammenhang mit dem Erbschein von "Testamentsvollstrecker" spricht, so ist dies missverständlich. Gemeint ist vielmehr, dass im Erbschein die Tatsache der Anordn...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / C. Rechtsfolgen der Amtsbeendigung

Rz. 23 Dem vom Erblasser wirksam ernannten Testamentsvollstrecker ist auf Antrag ein Testamentsvollstreckerzeugnis auch dann zu erteilen, wenn bereits ein Entlassungsantrag gestellt ist. Für eine Prüfung, ob ein Entlassungsgrund vorliegt, ist im Zeugniserteilungsverfahren regelmäßig kein Raum.[59] Rz. 24 Anders als beim Erbschein wird mit der Beendigung des Amtes das Testamen...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / II. Arten von Testamentsvollstreckerzeugnissen

Rz. 23 Es lassen sich folgende Arten von Testamentsvollstreckerzeugnissen unterscheiden:mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / D. Exkurs: Bescheinigung über die Fortdauer des Amtes

Rz. 28 Ein Vertragspartner des Testamentsvollstreckers kann angesichts der dargestellten Zusammenhänge nie sicher sein, ob der Testamentsvollstrecker noch im Amt ist. Gerade bei länger dauernden Abwicklungsvollstreckungen ergibt sich daher für ihn das praktische Bedürfnis, die Fortdauer seines Amtes durch ein Zeugnis des Nachlassgerichtes nachweisen zu können. Nach dem teilw...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / I. Wirkungen des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 21 Das Testamentsvollstreckerzeugnis nach § 2368 BGB hat grundsätzlich zwei Funktionen. Zum einen dient es dem Testamentsvollstrecker zum Nachweis seiner Rechte gegenüber Dritten. Zum anderen darf ein gutgläubiger Dritter auf die Richtigkeit des Testamentsvollstreckerzeugnisses vertrauen, §§ 2368 Abs. 3, 2365, 2367 BGB. Rz. 22 Der öffentliche Glaube des Testamentsvollstre...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 2. Arten von Testamentsvollstreckerzeugnissen

Rz. 17 Es lassen sich folgende Arten von Testamentsvollstreckerzeugnissen unterscheiden:mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 1. Wirkungen des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 16 Der öffentliche Glaube des Testamentsvollstreckerzeugnisses geht dahin,[13] dass Das Testamentsvollstreckerzeugnis schützt ...mehr